IRAK: Neues zur Legalisation von Ursprungszeugnissen und Rechnungen
Wenn Sie Ihre Ursprungszeugnisse (UZ) und Rechnungen bei der irakischen Botschaft legalisieren lassen müssen, dann (und nur dann!) sollten Sie folgende Informationen berücksichtigen.
Wie ist der Ablauf bei digitalen Ursprungszeugnissen (dUZ)?
- Postalischer Versand:
Das Unternehmen sendet das „digitale“ Ursprungszeugnis (Ausdruck des UZ-Downloads auf weißem Papier mit dem Vermerk „Printout of an electronically signed Certificate of Origin No. xxxxxxxx“) bzw. die „digitalen“ Rechnungen per Post an die irakische Botschaft. - Bearbeitung durch die irakische Botschaft:
Die Botschaft faltet das „digitale“ Ursprungszeugnis und die „digitalen“ Rechnungen um und siegelt alles an der oberen Ecke selbst! Anschließend setzt die Botschaft ihren Legalisationstempel daneben. - Postalische Rücksendung und QR–Code:
Die Botschaft sendet die Dokumente anschließend postalisch an das Unternehmen zurück. Zusammen mit den Dokumenten wird ein QR-Code der irakischen Botschaft übermittelt. WICHTIG: Ohne QR-Code kann es zu Problemen bei der Einfuhr in den Irak kommen!
Wie erfolgt der Ablauf bei einer Antragstellung in Papier?
Dieser Punkt ist nur dann zutreffend, wenn mehrseitige Anlagen und dann auch ausnahmsweise noch in Papierform (entweder aufgrund analoger Antragstellung oder aber durch Ausdruck des eUZ im Unternehmen auf dem Vordruck aus dem Formularhandel) legalisiert werden müssen. Es ergibt sich folgender Ablauf:
- Die zuständige Industrie- und Handelskammer muss die Dokumente an der Ecke siegeln.
Bei Ausdruck des eUZ auf den eUZ-Formularen aus dem Fachhandel müssen Sie in diesem Fall eine Fahrt zu Ihrer IHK zeitlich einplanen! - WICHTIG: Eine Ecksiegelung durch das Unternehmen selbst ist (noch) nicht möglich und seitens der Botschaft nicht zulässig.
Wie geht es weiter?
Die DIHK hat die Botschaft gebeten dieses Vorgehen zu prüfen und bleibt weiterhin im Austausch mit der irakischen Vertretung, um die Praxistauglichkeit der digitalen Schnittstellen für Unternehmen sicherzustellen und bürokratische Hürden abzubauen. Bei Änderungen werden wir Sie informieren!
Wussten Sie schon?
Unternehmen können seit dem 15. September 2025 Ursprungszeugnisse und andere Außenwirtschaftsdokumente bequem über das eUZweb-Portal volldigital beantragen. Nach der Genehmigung durch die IHK wird das Ursprungszeugnis als digital signiertes, fälschungssicheres PDF-Dokument bereitgestellt, inklusive Siegel und Unterschrift.
Dieses volldigitale Dokument (dUZ) kann direkt heruntergeladen, abgespeichert und digital weitergeleitet werden zum Beispiel an Kunden, Handelspartner, Behörden oder Banken. Weiterführende Informationen finden Sie auf unserer Seite “Ursprungszeugnis – jetzt volldigital und ohne Papier!”