QR-Code statt Papierformular: Das Carnet A.T.A./C.P.D. wird digital

Mit dem eCarnet sollen zukünftig auch weitere Schritte, wie etwa die Abholung des Carnets bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) und Vorlage beim Zollamt in Papierform, der Vergangenheit angehören.
In Zukunft wird lediglich die Carnet-App oder Desktopversion und ein QR-Code ausreichen, der aus den Daten der Antragstellung generiert und verschlüsselt wird. Dieser QR-Code kann dann vom Zoll elektronisch abgelesen und die Ware abgefertigt werden, ganz ohne Papier.
Die EU, die Schweiz, Norwegen und das Vereinigte Königreich haben sich auf eine gemeinsame Einführung des volldigitalen Carnets zum 1. Juni 2026 verständigt. Ab diesem Datum ist es in den genannten Ländern verpflichtend, beim Zoll ein volldigitales Carnet vorzulegen.

Weitere Einführung in anderen Ländern

Weitere Länder werden das digitale Verfahren schrittweise einführen. Bis Ende 2027 soll das volldigitale Verfahren in allen Teilnehmerstaaten umgesetzt sein.

Änderungen zum Carnetverfahren ab 1. Juni 2026

Es werden ausschließlich solche Carnets digital abgefertigt, die am oder nach dem 1. Juni 2026 ausgestellt wurden. Carnets mit früherem Ausstellungsdatum werden weiterhin ausschließlich in Papierform abgefertigt, unabhängig vom Zeitpunkt der tatsächlichen Nutzung.
Beispiel: Ein Carnet, das kurz vor dem 1. Juni 2026 ausgestellt, aber erst danach beim Zoll eröffnet wird, wird dennoch ausschließlich in Papierform abgefertigt.
Die DIHK empfiehlt, auch nach Einführung des volldigitalen Verfahrens weiterhin ein Papier-Carnet als Backup mitzuführen, selbst bei Reisen in ausschließlich digitale Länder. Das bedeutet: Nach Ausstellung eines Carnets nach dem 1. Juni 2026 sind beide Varianten (digital und Papier) beim deutschen Binnenzollamt zu eröffnen. Dies dient der Absicherung und erhöht die Flexibilität, insbesondere bei spontanen Reisen in noch nicht vollständig digitalisierte Länder.
Wichtig: Der Carnetinhaber muss beide Varianten (digital und Papier, zeitgleich) unaufgefordert beim Zoll vorlegen; eine explizite Nachfrage durch den Zoll erfolgt nicht.
Hinweis: Erfolgt die Reise ausschließlich in ein sogenanntes Papierland, muss dennoch das volldigitale Carnet beim zuständigen Zollamt eröffnet werden.

Einen Kurzüberblick gibt die Handreichnung zum volldigitalen Carnet (PDF-Datei · 402 KB).

Detaillierte Informationen

Details zum Verfahren und Erklärvideos finden Sie auf der Internetseite der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK): Carnet: Der „Reisepass für Waren“ wird digital.

Weitere Informationen

Weitere Informationen sowie Hilfestellung zum Carnet A.T.A./C.P.D finden Sie auf der Seite Carnet A.T.A. und Carnet C.P.D.