Ehrenamtliche Richter an den Kammern für Handelssachen Dresden gesucht

Am 1. Oktober 2026 beginnt eine neue Amtsperiode der ehrenamtlichen Handelsrichter in einer Kammer für Handelssachen am Landgericht Dresden.
Die Kammern für Handelssachen bei den Landgerichten sind ein besonderes Gremium der deutschen Justiz: Sie setzen sich aus einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Handelsrichtern zusammen, die ihre unternehmerische Erfahrung in die Rechtsprechung einbringen. Die Industrie- und Handelskammer Dresden unterstützt die Justiz bei der Suche nach engagierten Persönlichkeiten aus der Wirtschaft, die bereit sind, dieses Ehrenamt zu übernehmen.

Wer kann Handelsrichter werden?

Die Voraussetzungen sind in § 109 GVG geregelt:
  • Vollendung des 30. Lebensjahres,
  • Deutsche Staatsangehörigkeit,
  • Aktuelle oder frühere Eintragung als Kaufmann, Prokurist, Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied im Handelsregister,
  • Der Wohnsitz oder berufliche Tätigkeit sollte im Gerichtsbezirk liegen.

Wie läuft die Ernennung ab?

Die Ernennung erfolgt auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer durch die Justizverwaltung, in Sachsen durch den Präsidenten des Landgerichts. Vor dem ersten Einsatz werden die Handelsrichter in öffentlicher Sitzung vereidigt.

Welche Aufgaben und Rechte haben Handelsrichter?

Die Amtszeit beträgt fünf Jahre, eine wiederholte Ernennung ist möglich.
Handelsrichter wirken gleichberechtigt mit dem Berufsrichter an der Entscheidungsfindung mit und bringen ihre Praxiserfahrung ein. Sie genießen die gleiche Unabhängigkeit wie Berufsrichter.
Die Mitwirkung erfolgt nach einem Mitwirkungsplan, der die zeitliche Belastung berücksichtigt. Im Jahr finden rund vier bis zehn Sitzungstage statt.

Warum lohnt sich das Engagement?

Als Handelsrichter leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Praxisnähe der Rechtsprechung, fördern die Wirtschaft und stärken das Vertrauen in die Justiz.
Die Kammern für Handelssachen profitieren von Ihrer Expertise und Erfahrung.
Es handelt sich um ein Ehrenamt. Eine Vergütung ist nicht vorgesehen. Es gibt aber eine Aufwandsentschädigung, z.B. für Reisekosten.

Interesse?

Wenn Sie Interesse an diesem verantwortungsvollen Ehrenamt haben oder weitere Informationen wünschen, wenden Sie sich bitte an die Industrie- und Handelskammer Dresden.

Rechtlich auf der sicheren Seite

Orientierung zu wirtschaftsrechtlichen Themen sowie hilfreiche Formate finden Sie auf der Seite „Recht & Steuern“.