PFAS-Beschränkungsverfahren geht in die nächste Runde
Die zuständigen Behörden aus Dänemark, Deutschland, den Niederlanden, Norwegen und Schweden haben im Januar 2023 ein umfassendes Beschränkungsdossier zu Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) bei der European Chemicals Agency (ECHA) eingereicht. Ziel ist eine weitreichende Beschränkung der Herstellung, Verwendung und des Inverkehrbringens – einschließlich der Einfuhr – von PFAS in der EU. Mit dem Vorschlag soll die Freisetzung von PFAS in die Umwelt deutlich reduziert werden.
Rückblick: Intensive Konsultationsphase 2023
Vom 22. März bis 25. September 2023 lief eine sechsmonatige öffentliche Konsultation. Dabei gingen mehr als 5.600 Stellungnahmen von über 4.400 Organisationen, Unternehmen und Einzelpersonen ein. Die eingereichten Informationen wurden in einem umfangreichen Hintergrunddokument ausgewertet und berücksichtigt. Eine aktualisierte Fassung dieses Hintergrunddokuments veröffentlichte die ECHA im August 2025.
Aktueller Stand: Bewertung durch die wissenschaftlichen Ausschüsse
Derzeit prüfen die wissenschaftlichen Ausschüsse der ECHA den Vorschlag:
- der Ausschuss für Risikobeurteilung (RAC)
- der Ausschuss für sozioökonomische Analyse (SEAC)
Beide Gremien setzen sich aus unabhängigen Expertinnen und Experten der EU-Mitgliedstaaten zusammen. Die ECHA plant für März 2026 die Verabschiedung der RAC-Stellungnahme sowie eine Einigung auf den Entwurf der SEAC-Stellungnahme. Kurz darauf soll eine 60-tägige öffentliche Konsultation zum Entwurf der SEAC-Stellungnahme beginnen. Der Start wird derzeit für Mitte bis Ende März 2026 erwartet.
Fokus der SEAC-Konsultation und Bewertung
Der Entwurf der SEAC-Stellungnahme wird insbesondere die sozioökonomischen Auswirkungen der geplanten Beschränkung bewerten. Dazu gehören unter anderem, die Verfügbarkeit geeigneter Alternativstoffe und -technologien, die wirtschaftlichen Auswirkungen auf Unternehmen sowie die Abwägung von Nutzen und Kosten.
Im Kern geht es um die Frage, ob die vorgeschlagene Beschränkung die geeignetste und verhältnismäßige Maßnahme darstellt, um die mit PFAS verbundenen Risiken wirksam zu adressieren. Nach Ende der Konsultation zum Entwurf, wird die endgültige SEAC-Stellungnahme bis Ende 2026 erwartet.
Im Kern geht es um die Frage, ob die vorgeschlagene Beschränkung die geeignetste und verhältnismäßige Maßnahme darstellt, um die mit PFAS verbundenen Risiken wirksam zu adressieren. Nach Ende der Konsultation zum Entwurf, wird die endgültige SEAC-Stellungnahme bis Ende 2026 erwartet.
Vorbereitung auf die nächste Konsultation und Unterstützungsmaterial
Die kommende Konsultation zum SEAC-Entwurf steht allen Interessierten offen. Besonders Unternehmen, die PFAS herstellen, verwenden oder in Verkehr bringen, sollten sich frühzeitig vorbereiten und sich an der Konsultation beteiligen.
Da die Konsultationsfrist mit 60 Tagen vergleichsweise kurz ist, empfiehlt es sich, relevante Daten – etwa zu Alternativen oder wirtschaftlichen Auswirkungen – bereits im Vorfeld zusammenzustellen.
Da die Konsultationsfrist mit 60 Tagen vergleichsweise kurz ist, empfiehlt es sich, relevante Daten – etwa zu Alternativen oder wirtschaftlichen Auswirkungen – bereits im Vorfeld zusammenzustellen.
Unterstützende Materialien stehen auf den Webseiten der ECHA sowie der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zur Verfügung, darunter:
- Aufzeichnung eines ECHA-Webinars zur Konsultation (englisch)
- Zusammenfassung des Hintergrunddokuments (englisch)
- Informations- und Veranstaltungsunterlagen des Helpdesk REACH-CLP-Biozid (deutsch)