Stichprobe zur monatlichen Verdiensterhebung rotiert

Für die seit 2022 stattfindende Verdiensterhebung wird im Januar durch das Statistische Landesamt Sachsen für das Berichtsjahr 2026 eine Rotation der Stichprobe erfolgen, wobei Betriebe aus der Berichtspflicht entlassen, aber auch neue Betriebe aufgenommen werden. Das dient einer möglichst gleichmäßigen Belastung der Wirtschaftsbetriebe mit statistischen Berichtspflichten im Zeitablauf.

Wie und wann wird informiert?

Die neu ausgewählten Betriebe bekommen Anfang Dezember 2025 ein Schreiben des Statistischen Landesamtes mit allen Informationen. Die in der Stichprobe verbliebenen Betriebe werden über die Fortsetzung der Berichtspflicht informiert und die ausscheidenden Betriebe nach Eingang der Datenmeldungen für Dezember 2025 über den Wegfall der Berichtspflicht für 2026 in Kenntnis gesetzt. Die Daten müssen auf elektronischem Wege gemeldet werden und liegen in der Regel in den Unternehmen in der betrieblichen Lohnabrechnung digital vor. Aller fünf Jahre findet zudem unter tarifgebundenen Unternehmen eine Erhebung der Tarifinformationen (ETI) statt. Anfang Januar 2026 versendet das Statische Landesamt Sachsen dazu ein Anschreiben.

Welchem Zweck dient die Erhebung?

Die monatliche Verdiensterhebung liefert wichtige Aussagen zu Niveau und Indizes der Verdienste, zum Niedriglohnsektor sowie zu Verdienstunterschieden von Männern und Frauen. Die Erhebung der Tarifinformationen ermittelt alle fünf Jahre – beginnend mit dem Jahr 2025 – insbesondere die für das Wägungsschema des Tarifindex notwendigen Informationen zur Tarifbindung. Hier werden rund 1.000 Betriebe um Auskunft zu den Tarifverträgen der einzelnen Beschäftigten befragt, wenn die Betriebe 2025 in der Stichprobe der Verdiensterhebung waren und die Nutzung eines Tarifvertrags angegeben haben.
Ohne die Mitwirkung der Betriebe würden diese von Politik und Verwaltung für die Entscheidungsfindung benötigten Ergebnisse nicht vorliegen. Für beide Erhebungen sind die Stichproben unter Berücksichtigung einer möglichst gleichmäßigen Belastung der Wirtschaftsbetriebe mit statistischen Berichtspflichten ermittelt worden. Das Statistische Landesamt bittet die berichtspflichtigen Betriebe um eine engagierte Teilnahme und bedankt sich im Voraus.

Wo gibt es weitere Informationen?

Auf den Internetseiten des Statistischen Landesamtes Sachsen sind weitere Informationen zu den Meldungen und zu den Ergebnissen der Verdiensterhebung und zur Erhebung der Tarifinformation zu finden.

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