ERP-Gründerkredit – StartGeld: Anhebung Förderhöchstbetrag
Die KfW-Förderbank beabsichtigt den Förderhöchstbetrag des ERP-Gründerkredit - StartGeld zum 1. Dezember 2025 auf 200.000 Euro anzuheben.
Der ERP-Gründerkredit - StartGeld (ERP steht für Enterprise Resource Planning) ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen, die noch keine fünf Jahre am Markt aktiv sind (Aufnahme der Geschäftstätigkeit, das heißt Datum der ersten Umsatzerzielung), eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland mit einem Gesamtfremdfinanzierungsbedarf bis 125.000 Euro. Zum 1. Dezember 2025 hebt die KfW den Förderhöchstbetrag für den Gesamtfremdfinanzierungsbedarf von 125.000 Euro auf 200.000 Euro an. Gleichzeitig wird der darin enthaltene maximal mögliche Betrag für Betriebsmittelfinanzierungen von 50.000 Euro auf 80.000 Euro angepasst. Darüber hinaus wird zum gleichen Zeitpunkt im Zuge der Produktharmonisierung die Abruffrist beim ERP-Gründerkredit – StartGeld von neun auf zwölf Monate verlängert.
Weitere Informationen zum Förderprogramm ERP-Gründerkredit - StartGeld stehen auf der Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW).
Weitere Informationen zum Förderprogramm ERP-Gründerkredit - StartGeld stehen auf der Internetseite der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KFW).
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Fördermittel im Überblick
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