Warnung – Falsche Schreiben vom "Amtsgericht Zentrale Zahlstelle“
Derzeit kursieren wieder rechnungsähnliche Anschreiben, die fälschlich das Amtsgericht als Absender ausweisen, in dessen Handelsregisterbezirk das angeschriebene Unternehmen seinen Sitz hat. Zur Irreführung der Adressaten und Herstellung eines hoheitlichen Anscheins wird oben auf dem Briefkopf groß das Landeswappen abgedruckt und die Bezeichnung „Amtsgericht“.
Auslöser: Kürzliche Änderungen im Handelsregister
Solche Schreiben erhalten Firmen typischer Weise, wenn von ihnen kurz zuvor Änderungen im Handelsregister vorgenommen wurden. Die betrügerische Masche zielt drauf ab, bei den Unternehmen durch die amtliche Bezeichnung des Absenders einen Gebührenbescheid vorzugaukeln. Die Adressaten sollen glauben, die Gebühren für die Eintragung der Änderung im Handelsregister zu überweisen. Tatsächlich wird der Betrag bei Zahlung an unbekannte Betrüger ins Ausland überwiesen.
Woran sich die Fälschungen erkennen lassen
Diese Schreiben entlarven sich aber dadurch, dass kein plausibler Absender angegeben wird, so wie man das auf Geschäftsbriefen von seriösen Absendern erwarten darf. Wir raten allen Unternehmen, auch amtlich aufgemachte Anschreiben genau zu prüfen. Gerichte versenden selbst keine Rechnungen oder Gebührenbescheide. Eine „Zentrale Zahlstelle“ der Gerichte gibt es nicht. Wenn in Sachsen Gerichtsgebühren anfallen, dann sind diese an die Landesjustizkasse Chemnitz zu zahlen. Von dort kommen die Zahlungsaufforderungen.
Der Deutsche Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität (DSW) ist über die betrügerische Masche informiert und warnt ebenfalls davor. Daneben steht es jedem Adressaten frei, selbst Anzeige wegen Betrug bei der örtlichen Polizei zu erstatten. Je mehr Unternehmen Anzeige erstatten, desto höher ist der Ermittlungsdruck für die Staatsanwaltschaften.
Rechtlich auf der sicheren Seite
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