Widerrufsbutton im E-Commerce ab 19. Juni 2026 vorgeschrieben


Ab dem 19. Juni 2026 muss eine elektronische Widerrufsfunktion für online geschlossene Fernabsatzverträge bereitgestellt werden. Der Widerruf soll zukünftig über eine Schaltfläche, den sogenannten "Widerrufsbutton", erklärt werden können.

Hintergrund und Anwendungsbereich

Mit der Einführung des Widerrufsbuttons soll sichergestellt werden, dass Verbraucher einen Vertrag ebenso leicht widerrufen können, wie sie ihn abschließen können. Die Ausübung des Widerrufsrechts soll nicht aufwendiger sein als der Vertragsabschluss.
Die neue Regelung einer digitalen Widerrufsfunktion betrifft Fernabsatzverträge über Waren, Dienstleistungen und Finanzdienstleistungen, die mit Verbrauchern über Online-Benutzeroberflächen abgeschlossen werden. Unter einer Online-Benutzeroberfläche in diesem Sinne ist eine Software zu verstehen, darunter auch Websites oder Teile davon sowie Anwendungen, einschließlich Mobil-Apps.
Über Telefon, Bestellkarte aus Katalogen oder Fax geschlossene Verträge sind nicht betroffen.
An dem bisher gültigen vierzehntägigen Widerrufsrecht ändert sich nichts.
Die Verpflichtung zur Bereitstellung eines Widerrufsbuttons gilt für alle Unternehmen unabhängig von Größe, Umsatz oder Rechtsform. Für reine B2B-Geschäfte gilt die neue Regelung nicht. Auch Händler auf Online-Markplätzen/Plattformen trifft die Pflicht. Bei Online-Marktplätzen und Plattformen liegt die technische Umsetzung in der Praxis jedoch häufig beim Betreiber, weil der Händler auf die Benutzeroberfläche keinen Einfluss nehmen kann.
Der Widerrufsbutton muss für registrierte Kunden und nicht registrierte Gastbesteller bereitgestellt werden. Die Widerrufsfunktion muss grundsätzlich auch ohne Login erreichbar sein. Voraussichtlich werden Onlineshop-System-Anbieter Plugins für eine Widerrufsfunktion anbieten.

Anforderungen an die elektronische Widerrufsfunktion

In der Regel werden die Vorgaben durch eine deutliche Beschriftung des Buttons beispielsweise mit „Vertrag widerrufen" erfüllt. Der Button ist optisch hervorzuheben, z. B. durch Farbe oder Kontraste. Dabei sind auch die Anforderungen für Menschen mit Behinderungen nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der dazu ergangenen Verordnung zu beachten.
Er muss auf der Hauptinternetseite verfügbar sein. Dabei ist er eindeutig von anderen Informationen wie den AGB, dem Impressum oder der Datenschutzerklärung abzugrenzen.
Die Widerrufsfunktion muss zweistufig ausgestaltet sein:
  • Stufe 1: Nach dem Klick auf den Button wird der Verbraucher auf eine Seite weitergeleitet, auf der er die relevanten Vertragsdaten eingibt und mitteilt, wie die Eingangsbestätigung für den Widerruf erfolgen soll.
  • Stufe 2: Der neue § 356a BGB sieht vor, dass es der Unternehmer dem Verbraucher ermöglichen muss, seine Widerrufserklärung und die Informationen mittels einer Bestätigungsfunktion zu übermitteln. diese Bestätigungsfunktion muss ebenfalls gut lesbar und mit „Widerruf bestätigen“ oder einer gleichwertigen Formulierung versehen sein.
Erlaubt ist nur die Abfrage folgender Angaben:
  • Name des Verbrauchers,
  • Angaben zur Identifizierung des Vertrags oder des Teils des Vertrags, den der Verbraucher widerrufen möchte,
  • Angaben zum elektronischen Kommunikationsmittel, mit dem Verbraucher eine Eingangsbestätigung übermittelt werden soll (z. B. E-Mail).
Weitere Angaben, wie insbesondere zum Widerrufsgrund – dürfen nicht abgefragt werden. Darin wäre eine Erschwernis des Widerrufs zu sehen.
Nach Ausübung des Widerrufs muss der Unternehmer eine Eingangsbestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (zum Beispiel per E-Mail) übermitteln. Diese muss den Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit enthalten. Die Eingangsbestätigung soll als Nachweis dienen, dass der Widerruf über den Widerrufsbutton übermittelt wurde, nicht aber, dass der Widerruf wirksam ausgeübt wurde.
Mit Einführung der elektronischen Widerrufsmöglichkeit muss auch die Widerrufsbelehrung und die Datenschutzerklärung (hinsichtlich erhobener Daten, deren Verarbeitung und Speicherdauer) entsprechend angepasst werden.
Ein Informationsblatt zum Widerrufsbutton im E-Commerce stellt das Mittelstand-Digital Zentrum Handel zur Verfügung.