Schadensersatz wegen unbeantworteter Bewerberanfragen: Unternehmen sollten handeln

Immer mehr Bewerber machen von ihrem Recht auf Auskunft Gebrauch und fragen Unternehmen nach der Speicherung und Verwendung ihrer Daten – etwa nach einer abgelehnten Bewerbung.
Unternehmen sind laut Artikel 15 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet, solche Anfragen vollständig und fristgerecht zu beantworten.

Was bedeutet das konkret?

Bewerber dürfen wissen, welche personenbezogenen Daten ein Unternehmen von ihnen gespeichert hat, wofür diese Daten verwendet werden und wie lange sie gespeichert bleiben. Unternehmen müssen unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang der Anfrage antworten – kostenlos und verständlich. Wird die Auskunft verweigert oder verzögert, drohen rechtliche Folgen.

Gerichte stärken Rechte von Bewerbern

Mehrere Gerichte haben in den letzten Monaten klargestellt: Wer eine Auskunft nicht oder nicht rechtzeitig beantwortet, riskiert Schadensersatzforderungen. So entschied das Arbeitsgericht Mainz (Urteil vom 08.04.2024 – 8 Ca 1474/23), dass dem klagenden Bewerber hinsichtlich der Gründe seiner Ablehnung zwar kein Auskunftsanspruch nach Artikel 15 Absatz 1 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zustehe. Jedoch erhalte er einen Schadensersatz in Höhe von EUR 5.000, da seinem Auskunftsbegehren bezüglich der bei seiner Bewerbung verarbeiteten Daten nicht nachgekommen worden sei. Auch das Arbeitsgericht Düsseldorf (Urteil vom 04.12.2024 - 8 Ca 3409/24) entschied ähnlich.
Dabei wird etwa argumentiert, es komme weniger darauf an, wie sehr der Betroffene durch den Kontrollverlust hinsichtlich seiner Daten „gelitten“ hat, als vielmehr darauf, bei welchem Betrag ein entsprechender Leidensdruck beim verantwortlichen Unternehmen entsteht.

Was Unternehmen tun sollten:

  1. Prüfen Sie regelmäßig, ob Auskunftsersuchen im Unternehmen richtig bearbeitet werden.
  2. Legen Sie Zuständigkeiten intern klar fest.
  3. Antworten Sie fristgerecht – innerhalb eines Monats, verständlich und vollständig.
  4. Dokumentieren Sie jede Anfrage und Ihre Antwort – auch zur eigenen Absicherung.

Fazit

Auch wenn es sich um die E-Mail eines abgelehnten Bewerbers handelt: Unternehmen müssen solche Auskunftsersuchen ernst nehmen. Verstöße gegen die DSGVO können teuer werden – nicht nur wegen möglicher Bußgelder, sondern auch wegen Schadensersatzforderungen. Eine transparente Kommunikation schützt nicht nur vor rechtlichen Risiken, sondern stärkt auch das Vertrauen in Ihr Unternehmen.
Bei Fragen zur Umsetzung oder bei konkreten Fällen unterstützen wir Sie gerne.
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