Neues Jahr, neue Regeln

Zum Jahreswechsel sind zahlreiche Änderungen in Kraft getreten. Etliche Neuerungen können für kleine und mittlere Unternehmen entscheidend sein. Manche schaffen Entlastung und eröffnen Chancen, andere bringen zusätzliche Pflichten und mehr Bürokratie.

Energie wird günstiger

Die Stromsteuer wird dauerhaft auf den EU-Mindeststeuersatz gesenkt. Davon profitieren über 600.000 Unternehmen des produzierenden Gewerbes und der Land- und Forstwirtschaft. Für 2026 sind zunächst Steuermindereinnahmen in Höhe von 1,5 Milliarden Euro, ab 2027 in voller Höhe von drei Milliarden Euro jährlich eingeplant.
Außerdem werden sowohl Privathaushalte als auch Unternehmen bei den Übertragungsnetzentgelten entlastet, also bei den Gebühren für die Nutzung der Stromnetze, die von den Energieversorgern über die Stromrechnung weitergegeben werden.
Verbraucherinnen und Verbraucher werden auch von den Kosten der Gasspeicherumlage entlastet, sie wird ab 2026 nicht mehr erhoben.

Erleichterungen beim CO2-Grenzausgleich

Seit 1. Januar 2026 greifen neue Pflichten für Importeure emissionsintensiver Produkte. Sie müssen künftig für die mit der Herstellung verbundenen Emissionen CBAM-Zertifikate erwerben. Der Verkauf dieser Zertifikate startet zwar erst am 1. Februar 2027, gilt jedoch rückwirkend für die Importe des Jahres 2026. Die jüngste Reform bringt deutliche Erleichterungen gegenüber den bisherigen Vorgaben: Nur Unternehmen, die mehr als 50 Tonnen CBAM-Waren pro Jahr importieren, sind betroffen. Die jährliche CBAM-Erklärung ist künftig erst bis zum 30. September des Folgejahres abzugeben. Nur wer die Schwelle überschreitet, muss sich als "zugelassener CBAM-Anmelder" registrieren.

Mehr Verantwortung für Cybersicherheit

Die EU verschärft mit der NIS-2-Richtlinie die Anforderungen an IT-Sicherheit und weitet den Kreis der betroffenen Unternehmen deutlich aus. NIS-2 steht für "Network and Information Security Directive 2". Unternehmen müssen ein Risikomanagement etablieren, Sicherheitskonzepte erstellen, Lieferketten absichern und Mitarbeitende schulen. Außerdem gilt eine Registrierungspflicht bei einer zentralen Meldestelle. Sicherheitsvorfälle sind künftig streng zu melden. Betroffen sind nicht mehr nur Betreiber kritischer Infrastrukturen, sondern auch viele mittelständische, vorausgesetzt, sie haben mindestens 50 Beschäftigte oder mehr als zehn Millionen Euro Umsatz. Welche Unternehmen dazugehören, zeigt das BSI-Tool unter betroffenheitspruefung-nis-2.bsi.de.

Data Act: Neue Stufe ab September

Die EU Data Act (Verordnung (EU) 2023/2854) regelt, wie Daten aus vernetzten Produkten und Diensten genutzt werden dürfen – und soll den Zugang für Nutzer deutlich erleichtern. Betroffen sind alle Geräte, die mit dem Internet verbunden sind und Daten erzeugen, etwa smarte Haushaltsgeräte, Wearables, Fahrzeuge, Produktionsmaschinen oder landwirtschaftliche Nutzfahrzeuge. Ab September 2026 gilt für alle neuen Produkte und Dienste das Prinzip "Access by Design". Das bedeutet, dass Geräte so gestaltet sein müssen, dass die erzeugten Daten direkt und automatisch verfügbar sind – ohne komplizierte Anfragen oder zusätzliche Software.

Verschärftes Entgelttransparenzgesetz

Die Umsetzung der EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz bringt Unternehmen ab Juni 2026 umfangreiche Dokumentations-, Auskunfts- und Berichtspflichten – erstmals auch für Betriebe ab 100 Mitarbeitenden.
Sie müssen regelmäßig Berichte zum geschlechtsspezifischen Lohngefälle erstellen. Zeigt sich dabei ein Unterschied von mehr als fünf Prozent, sind Arbeitgeber verpflichtet, gemeinsam mit dem Betriebsrat innerhalb von sechs Monaten Maßnahmen zur Beseitigung zu ergreifen. Alle Beschäftigten erhalten zudem einen Anspruch auf Auskunft über ihre eigene Vergütung sowie die durchschnittlichen Entgelte vergleichbarer Tätigkeiten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht.

Mehr Förderung für Innovationen

Seit Jahresbeginn wird die steuerliche Forschungsförderung deutlich attraktiver. Für förderfähige Aufwendungen, die nach dem 31. Dezember 2025 entstanden sind, können Unternehmen zwölf Millionen Euro ansetzen. Daraus ergibt sich bei einer Förderquote von 25 Prozent eine maximale Zulage von drei Millionen Euro. Für kleine und mittlere Unternehmen, für die bereits eine Förderquote von 35 Prozent gilt, steigt die Förderung auf bis zu 4,2 Millionen Euro.

Strengere Regeln gegen Greenwashing

Was gilt künftig für Werbung mit Umweltaussagen? Und wo beginnt verbotenes "Greenwashing"? Die EU hat mit der EmpCo-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2024/825 – Empowering Consumers for the Green Transition) neue Vorgaben beschlossen. Spätestens ab Ende September 2026 sollen diese neuen UWG-Regelungen anwendbar sein. Unternehmen dürfen Umwelt- und Nachhaltigkeitsversprechen nur noch machen, wenn diese klar, überprüfbar und belegbar sind. Vage Begriffe wie "umweltfreundlich" oder "nachhaltig", nicht zertifizierte Siegel oder Aussagen wie "klimaneutral", die allein auf Kompensation beruhen, sind künftig verboten. Verbraucher müssen die Nachweise direkt in der Werbung oder über QR-Codes abrufen können.

Änderung des Lieferkettengesetzes

Das Bundeskabinett hat im vergangenen Herbst eine Novelle des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen, die Unternehmen entlasten soll. Die jährliche Berichtspflicht soll demnach entfallen. Bußgelder sollen künftig nur noch bei schweren Pflichtverletzungen verhängt werden, die zu gravierenden Menschenrechtsverletzungen führen. Die grundlegenden Sorgfaltspflichten bleiben jedoch bestehen. Die LkSG-Novelle soll noch in diesem Jahr in Kraft treten.

Umsetzung der EU-Verpackungsverordnung

Bis zum Sommer muss Deutschland die Vorgaben der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) in nationales Recht umsetzen. Dafür wird das bisherige Verpackungsgesetz durch das neue Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) ersetzt. Kernpunkt ist die Ausweitung der Herstellerverantwortung. Unternehmen müssen sich künftig bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren und digitale Nachweise wie QR-Codes auf Verpackungen anbringen, um Recyclinginformationen bereitzustellen. Wer die neuen Pflichten ignoriert, riskiert empfindliche Sanktionen.

Kfz-Steuerbefreiung für Elektroautos verlängert

Die Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge wird um fünf Jahre verlängert – neuer Stichtag ist der 31. Dezember 2030. Bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassene oder umgerüstete Fahrzeuge erhalten damit die volle zehnjährige Steuerbefreiung. Bei einem Halterwechsel übernimmt die neue Halterin oder der neue Halter die jeweils noch verbleibende Dauer der Steuerbefreiung.

Höhere Pendlerpauschale

Die Pendlerpauschale ist dauerhaft auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht worden. Bei einem Arbeitsweg von zehn Kilometern und einer Fünf-Tage-Woche ergeben sich jährlich bereits 176 Euro zusätzliche Werbungskosten – bei 20 Kilometern sind es sogar 352 Euro.

Deutschlandticket wird teurer

Seit Januar kostet das Deutschlandticket monatlich 63 Euro. Das Preis für das Deutschlandjobticket, welches bereits in Sachsen von über 83.000 Arbeitnehmern genutzt wird, beträgt durch Zuschüsse von Arbeitgebern und Nachlässen der Verkehrsbetriebe maximal 44,10 Euro.

Aktivrente für Senioren

Wer im Alter freiwillig weiterarbeitet, profitiert von der Aktivrente und erhält seinen Arbeitslohn in Höhe von bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei. Die Aktivrente begünstigt sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (ohne Selbstständige und Beamtinnen und Beamte), die das gesetzliche Regelrentenalter überschritten haben. Damit können personelle Engpässe in vielen Bereichen entschärft und Erfahrungswissen länger in den Betrieben gehalten werden.

Höhere Beitragsbemessungsgrenzen

Es gelten neue Beitragsbemessungsgrenzen (BBG) in der Sozialversicherung. Jene in der Renten- und Arbeitslosenversicherung erhöhen sich auf 8.450 Euro pro Monat, in der Kranken- und Pflegeversicherung steigen sie auf 5.812,50 Euro pro Monat – bei gleichzeitig erhöhter Versicherungspflichtgrenze auf 6.450 Euro pro Monat. Auch die Solo-Zusatzbeiträge der Krankenkassen und der Kinderfreibetrag werden angepasst. Ein Bruttoverdienst höher der Jahresentgeltgrenze von 77.400 Euro brutto berechtigt zum Wechsel in die Private Krankenversicherung.

Steuern aufs Gehalt

Das Einkommen bleibt bis zu einem Grundfreibetrag in Höhe von 12.348 Euro, für Ehepaare: 24.696 Euro im Jahr steuerfrei. Der Spitzensteuersatz steigt und wird ab 69.879 Euro brutto fällig.

Faire Integration

Seit Januar ist das Beratungsangebot „Faire Integration“ gesetzlich verankert. Unternehmen, die Fachkräfte aus Drittstaaten anwerben, müssen diese künftig aktiv auf die kostenfreien Beratungsstellen hinweisen (§ 45c AufenthG). Die Pflicht bringt Vorteile: Gut informierte Beschäftigte sorgen für mehr Rechtssicherheit, weniger Konflikte und stabile Arbeitsverhältnisse. Gleichzeitig entlasten externe Beratungsangebote die Personalabteilungen und stärken die Bindung internationaler Fachkräfte.

Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld verlängert

Die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld ist auf bis zu 24 Monate, längstens bis zum 31. Dezember 2026, verlängert worden. Betriebe, die sich bereits in Kurzarbeit befinden, haben dadurch die Möglichkeit, anstelle der regulären Bezugsdauer von 12 Monaten bis zu 24 Monate Kurzarbeitergeld für ihre Beschäftigten zu beziehen.

Höherer Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1. Januar brutto 13,90 Euro je tatsächlich geleisteter Arbeitsstunde. Die Minijob-Grenze liegt jetzt bei 603 Euro.

Stärkung des Ehrenamts

Wer sich ehrenamtlich engagiert, wird künftig steuerlich stärker entlastet: Zum 1. Januar sind die Ehrenamtspauschale von 840 auf 960 Euro und die Übungsleiterpauschale von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr gestiegen.

Senkung der Umsatzsteuer in der Gastronomie

Die Umsatzsteuer für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen ist von 19 auf 7 Prozent gesunken. Der reduzierte Umsatzsteuersatz gilt für Speisen, nicht aber für Getränke. Neben klassischen gastronomischen Betrieben, wie z. B. Restaurants, profitieren von dieser Maßnahme auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, ebenso die Anbieter von Dienstleistungen im Bereich Catering sowie Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung.

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