Zweite Verbändeanhörung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) hat erneut ein Artikelgesetz und eine Mantelverordnung zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen (IE-Richtlinie) an Verbände versandt. Neben Anpassungen der Entwürfe aus November 2024 sind auch Änderungen am Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Umweltauditgesetz (UAG) und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen. Die zahlreichen Dokumente beinhalten Gesetzesentwürfe im Änderungsmodus, Synopsen und Fact-Sheet.
Das BMUKN listet folgende wesentliche Änderungen zu den Referentenentwürfen aus 2024 auf:
  • Umstrukturierung der Änderungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)
  • Ausdifferenzierung des Gesetzeszwecks in § 1 BImSchG
  • Regelung neuer IE-Anlagenbetreiberpflichten ohne Pflicht zur effizienten Wasserverwendung in neuem § 5 Absatz 4 BImSchG
  • Bündelung der IE-anlagenspezifischen Ermächtigungsgrundlagen in § 7a BImSchG
  • Vereinfachung der Terminologie
  • Sonderregelung für Nebenbestimmungen für Anlagen für Industrieemissionen in § 12a BImSchG
  • Regelung der Auswirkungsanalyse und nachlaufenden Überwachungsverpflichtung u. a. bei Ausnahme oberhalb der Emissionsbandbreiten in § 29c BImSchG
  • Bündelung der IE-anlagenspezifischen Überwachungsregelungen in neuem § 52a BImSchG
  • Verankerung der Pflicht zur Umsetzung eines Umweltmanagementsystems in neuem § 58e BImSchG
  • Aufnahme der Änderungen des Wasserhaushaltgesetzes (WHG) zur Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (IED)
  • Überarbeitung der Änderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) und des Bundesberggesetzes (BbergG)
  • Aufnahme von Änderungen des UAG
  • Aufnahme von Änderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
An der Mantelverordnung wurden nur wenige Änderungen vorgenommen. Als wesentlich aufgefallen sind im Artikel 3 (Verordnung über die Umsetzung von Vorgaben an ein Umweltmanagementsystem und von Umweltleistungswerten in Industrieanlagen – 45. BImSchV) § 3 Absatz 4, nach dem bei der Vorschrift zu einem Chemikalienverzeichnis auf Gefahrstoff- und Abwasserverordnung verwiesen wird.

Mitwirkung an Stellungnahme

Die DIHK plant, seine Stellungnahme vom Januar 2025 zu aktualisieren und lädt zur Mitwirkung ein. Sie wollen sich an der Anhörung beteiligen und haben Interesse an den jeweiligen Synopsen und Gesetzesentwürfen? Dann melden Sie sich persönlich bei uns und wir senden Ihnen die jeweiligen Dokumente zu. Wir freuen uns über Rückmeldungen bis zum 11. August, jedoch sind auch spätere Hinweise willkommen und fließen gegebenenfalls in die weitere parlamentarische Beratung ein.
Quelle: DIHK