Notarielle Beurkundung wird digital - mit dem Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung

Der Bundestag hat am 14. November 2025 das Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung verabschiedet. Damit wird ein bedeutender Schritt hin zu einer modernen, digitalen Justiz und zeitgemäßen Verwaltungsabläufen vollzogen. Notarielle Urkunden müssen künftig nicht mehr zwingend in Papierform erstellt werden – elektronische notarielle Dokumente werden umfassend möglich.

Erweiterung der bisherigen digitalen Notardienste

Bislang war das Erstellen von notariellen Urkunden nur für einzelne notarielle Online-Verfahren und einfache elektronische Zeugnisse möglich. Durch das Gesetz können künftig auch Notarbesuche vor Ort elektronisch niedergeschrieben und signiert werden. Durch den Wegfall der Papierform gibt es keinen Medienbruch.

Elektronisch möglich sind künftig unter anderem

  • Willenserklärungen und
  • eidesstattliche Versicherungen , als auch für
  • sonstige Erklärungen und Tatsachenfeststellungen, die bisher zwingend in Papierform zu erfolgen hatten.

Umsetzung im Zuge der elektronischen Aktenführung

Da die elektronische Aktenführung für Gerichte ab dem 1. Januar 2026 verpflichtend wird, ist der elektronische Vollzug notariell beurkundeter Rechtsgeschäfte folgerichtig und unabdingbar. Es schafft neue Ressourcen in Notariaten und Gerichten, beschleunigt Prozesse für Unternehmen und Bürger und macht sie rechtssicherer.

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