Steuerliche Forschungszulage - Aktuelle Erweiterungen zum 1. Januar 2026
Am 18. Juli 2025 ist das „Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland“ verkündet worden. Mit dem Gesetz kommt es zu einer Erweiterung der steuerlichen Forschungszulage. Die Bescheinigungsstelle Forschungszulage (BSFZ) informiert zu den wichtigsten Änderungen.
Bemessungsgrundlage
Die maximale Bemessungsgrundlage steigt auf 12 Mio. Euro jährlich. Bemessungsgrundlage sind die im Wirtschaftsjahr entstandenen förderfähigen Aufwendungen des Anspruchsberechtigten. Die Erhöhung der Bemessungsgrundlage gilt für Aufwendungen, die ab dem 1. Januar 2026 entstehen.
Pauschalsatz
Der Pauschalsatz für in Eigenleistung erbrachte Vorhaben steigt von 70 auf 100 Euro pro Stunde. Für alle Tätigkeiten, die nach dem 31. Dezember 2025 begonnen bzw. geleistet werden, steigt der Betrag auf 100 Euro je Arbeitsstunde – auch wenn das Vorhaben vor diesem Stichtag begonnen hat.
Gemein- und Betriebskosten
Gemein- und Betriebskosten werden pauschal mit 20 Prozent der förderfähigen Aufwendungen berücksichtigt. Bei Vorhaben, die nach dem 31. Dezember 2025 beginnen, werden neben
- den Personalkosten,
- 70 Prozent der Auftragskosten in EU/EWR,
- der Pauschale für Einzelunternehmen von 100 Euro pro Stunde bei max. 40 Stunden pro Woche sowie
- den Abschreibungen für Wirtschaftsgüter
zusätzliche Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten berücksichtigt. Die als förderfähige Aufwendungen zu berücksichtigenden Gemein- und Betriebskosten betragen pauschal 20 Prozent aller im jeweiligen Wirtschaftsjahr im Übrigen entstandenen förderfähigen Aufwendungen.
Verbesserte Abschreibungsmöglichkeiten
Durch die Änderung von § 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) können Aufwendungen für Investitionen in den ersten Jahren mit höheren Beträgen steuerlich geltend gemacht werden. Dies gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30. Juni 2025 und vor dem 1. Januar 2028 angeschafft oder hergestellt worden sind.
Ausführliche Informationen zu diesen Änderungen finden Sie auf der Internetseite der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
Ausführliche Informationen zu diesen Änderungen finden Sie auf der Internetseite der Bescheinigungsstelle Forschungszulage.
Praxisnahe Webinare
Regelmäßig bietet die BSFZ praxisnahe Webinare zur Steuerlichen Forschungszulage an, in denen Experten einen kompakten Einstieg und die wesentlichen Informationen zum Antrag auf Bescheinigung über Forschung und Entwicklung vorstellen. Die 60-minütigen Veranstaltungen bieten am Ende die Gelegenheit, persönliche Fragen zu beantworten. Eine Anmeldung ist erforderlich.
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