12.05.2026
Ursprungszeugnis und Carnet A.T.A./C.P.D. – Wichtiger Hinweis zur elektronischen Antragstellung und den dafür benötigten eigenen Zugangsdaten
Für die Beantragung eines Carnet A.T.A./C.P.D., Ursprungszeugnisses oder anderen Außenwirtschaftsdokumentes ist die elektronische Antragstellung nicht mehr wegzudenken. Es ist jedoch Vorsicht beim Umgang mit den eigenen persönlichen Zugangsdaten geboten.
Worauf wollen wir Sie hinweisen?
Aus aktuellem Anlass müssen wir darauf hinweisen, dass die Weitergabe persönlicher Zugangsdaten für die elektronische Antragstellung von Außenwirtschaftsdokumenten nicht gestattet ist, da der Antragsteller nicht sicher verifiziert werden kann.
Dies ist in Bezug auf Außenwirtschaftsdokumente wie Ursprungszeugnisse und Carnet A.T.A./C.P.D. jedoch unerlässlich, da es sich um öffentliche Urkunden handelt, die im zwischenstaatlichen Zollverkehr einen Vertrauenstatbestand schaffen. Die Einhaltung der vorgeschriebenen Standards ist daher zwingend; Verstöße führen zur Sperrung der betroffenen Personen.
Was sollten Sie beachten?
Persönliche Zugangsdaten müssen sicher und für andere Personen unzugänglich aufbewahrt werden. Sollten diese an Dritte gelangen, sind sie unverzüglich zu ändern und der Verstoß der Industrie- und Handelskammer Dresden anzuzeigen.
Weitere Leistungen der IHK Dresden
Für Fragen rund um Export, Import und Auslandsmärkte finden Sie Informationen, Services
und Kontakte auf der Seite International.
und Kontakte auf der Seite International.