Türkei: neue Carnet-Sonderregel tritt in Kraft

Für die Nutzung eines Carnet ATA für Einreisen in die Türkei gelten bereits eine Reihe von Sonderregelungen. Nun ist eine weitere Regelung hinzugekommen. Der Einreisende muss die türkische Zollbehörde vor der Ankunft in das Zollgebiet über ein Registrierungsportal für Carnets-ATA informieren. Das Portal ist in türkischer und englischer Sprache verfügbar. Der Login erfolgt über die Reisepassnummer.

Was ist außerdem zu beachten?

Neben dieser neuen Sonderregelung gibt es weitere Besonderheiten, die vor der Einreise in die Türkei beachtet werden müssen:

Excelliste

Zur Warenliste im Carnet ist zusätzlich eine Excelliste mit der Auflistung der Waren zu erstellen. Die Liste ist auf einem USB-Stick zu speichern und bei der Einfuhr dem türkischen Zoll zu übergeben.

Angaben im Feld B „Vertreter oder Vollmacht“

Der Vertreter (der der mit dem Carnet reist bzw. die Zollabfertigung beim türkischen Zoll vornimmt) muss namentlich eingetragen werden

Unterschriften auf dem ausgestellten Carnet

Auf dem ausgestellten Carnet müssen der Carnetinhaber und/oder sein Vertreter (Reisender) mehrfach unterschreiben:
  • auf dem Deckblatt in Feld J = Carnetinhaber
  • auf den Reiseblättern in Feld F = der Vertreter
Länderinformationen im Carnet A.T.A. Verfahren ändern sich stetig. Daher ist es ratsam sich vor der Beantragung eines Carnets bei den Mitarbeitern der Carnet- und Bescheinigungsstelle der IHK Dresden zu informieren, ob Änderungen bzw. neue Besonderheiten für das jeweilige Land vorliegen.

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