Investitionszuschuss für Unternehmen in Görlitz 2026
Die Stadt Görlitz unterstützt auch im Jahr 2026 kleine und Kleinstunternehmen im Fördergebiet „Gründerzeitliche Kernstadt“ mit einem nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss von bis zu 35.000 Euro. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit einer Betriebsstätte im Fördergebiet oder bei Verlegung der Betriebsstätte dorthin. Gefördert werden Existenzgründungen, Unternehmensnachfolgen sowie Investitionen in Wachstums-, Erweiterungs- und Umbaumaßnahmen aus fast allen Branchen.
Förderfähige Investitionen und Zuschussdetails
Die Förderung umfasst Investitionen in Sach- und Ausstattungsgüter sowie unternehmensspezifische bauliche Maßnahmen mit einem Mindestinvestitionsvolumen von 2.500 Euro. Der Fördersatz beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Investitionszuschuss kann dabei bis zu 35.000 Euro betragen.
Antragstellung und Fristen
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Die Umsetzung der Investition muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
Die Förderung wird mit EFRE-Mitteln (Europäischer Fonds für Regionale Entwicklung) unterstützt und zielt auf die Stärkung der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung der gründerzeitlichen Kernstadt Görlitz ab.
Weitere Informationen und Beratung
Weitere Informationen, die vollständige Förderrichtlinie sowie Antragsunterlagen finden Sie auf der offiziellen Website der Stadt Görlitz. Unsere Beratungsteam in der Geschäftsstelle Görlitz steht Ihnen ebenfalls gerne zur Verfügung, um Sie über das Förderprogramm zu informieren und bei der Antragstellung zu unterstützen.