EU beschließt Maßnahmen gegen Lebensmittel- und Textilabfälle

Verbindliche Ziele zur Reduzierung von Lebensmittelabfällen

Bis Ende 2030 müssen die EU-Mitgliedstaaten verbindliche Reduktionsziele erreichen:
  • 10 % weniger Abfälle in der Lebensmittelverarbeitung und -produktion
  • 30 % weniger pro Kopf im Einzelhandel, in Restaurants, im Catering und in Haushalten
Die Basis für diese Berechnung bildet der durchschnittliche jährliche Abfall zwischen 2021 und 2023. Zudem sollen Unternehmen, die wesentlich zur Lebensmittelverschwendung beitragen, künftig die Spende von noch genießbaren, aber nicht verkauften Lebensmitteln erleichtern.

Herstellerverantwortung für Textilabfälle

Textilhersteller, die Produkte in der EU anbieten – unabhängig davon, ob sie innerhalb oder außerhalb der Union ansässig sind – müssen künftig die Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling ihrer Produkte tragen. Diese sogenannte „erweiterte Herstellerverantwortung“ (EPR) muss von den Mitgliedstaaten innerhalb von 30 Monaten nach Inkrafttreten der Richtlinie umgesetzt werden. Kleinstunternehmen erhalten ein zusätzliches Jahr zur Einhaltung der Vorgaben. Mitgliedsstaaten müssen sicherstellen, dass Hersteller, welche erstmals Textilerzeugnisse in ihrem Hoheitsgebiet anbieten, einen bevollmächtigten Vertreter benennen, um die Pflichten im Zusammenhang mit der erweiterten Herstellerverantwortung in ihrem Land zu erfüllen. Hersteller müssen sich in jedem Land registrieren, indem sie Textilerzeugnisse auf den Markt bringen. Die Kommission wird eine Website einrichten, mit Links zu allen nationalen Registern, um die Registrierung der Hersteller in allen Mitgliedstaaten zu erleichtern.
Die Regelung betrifft unter anderem Kleidung, Schuhe, Accessoires, Bett- und Küchenwäsche sowie Vorhänge. Auf Initiative des Parlaments können auch Matratzenhersteller in die EPR-Systeme (Systeme erweiterter Herstellerverantwortung) einbezogen werden. Zudem sollen Mitgliedstaaten bei der Festlegung der finanziellen Beiträge besonders umweltschädliche Praktiken wie Ultra-Fast-Fashion berücksichtigen.

Nächste Schritte

Das Gesetz wird nun offiziell unterzeichnet und im EU-Amtsblatt veröffentlicht. Die Mitgliedstaaten haben anschließend 20 Monate Zeit, die neuen Vorgaben in nationales Recht zu überführen.
Die Gesetzesinitiative geht auf einen Vorschlag der EU-Kommission vom Juli 2023 zurück. Rat und Parlament hatten sich schon im Februar vorläufig auf einen Text geeinigt.