IED-Umsetzung: Bundesregierung beschließt Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates

Die Bundesregierung hat ihre Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates zur Umsetzung der novellierten Industrieemissionsrichtlinie (IED) veröffentlicht. Zentralen Forderungen der Länder zur 1:1-Umsetzung und Beschleunigung von Genehmigungsverfahren widerspricht sie fast vollständig.

Zentrale Punkte der Stellungnahme des Bundesrates

Umsetzung von Ausnahmeregelungen (Ziffer 6, 7, konkret: 25, 39, 40, 43, 58, 59, 69, 70): Die Forderung der Länder zur vollständigen Umsetzung aller EU Ausnahmen zu Emissionsbandbreiten, Umweltleistung oder Umweltleistungsgrenzwerten in § 7a, § 12a, § 48 und § 52a Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) sowie §61c und § 61g WHG lehnt die Bundesregierung ab. Dies liege "im Interesse eines vorsorgenden Umweltschutzes". Zudem lägen "bislang keine Informationen zu konkreten Anwendungsfällen vor, in denen die Erteilung einer Ausnahme wegen des geografischen Standortes oder lokaler Umweltbedingungen der Anlage zwingend erforderlich" sei.

Unmittelbare Geltung von BVT Schlussfolgerungen (Ziffer 2a, 68)

Die Forderung nach alternativen Regelungen zur unmittelbaren Geltung von BVT Schlussfolgerungen (BVT – Beste Verfügbare Technik) lehnt die Bundesregierung ab. Dies sei aus Gründen der Rechtssicherheit und zur "Vermeidung von Defiziten bei der Umsetzung von BVT-Schlussfolgerungen" notwendig.

Ausnahmen auch für Nicht-IED-Anlagen zulassen (Ziffer 24)

In §12a Absatz 4 und 5 BImSchG sollen auf Wunsch des Bundesrates Ausnahmen auch für genehmigungsbedürftige Anlagen, die nicht in den Anwendungsbereich der IE-Richtlinie (IE – Industrie-Emission) fallen. Das will die Bundesregierung immerhin prüfen.

Pflicht zur Veröffentlichung von Nebenbestimmungen (Ziffer 20)

Der Bundesrat setzt sich dafür ein, dass die Pflicht zur Veröffentlichung von Nebenbestimmungen auf solche beschränkt wird, die den Behörden bereits vorliegen. Das lehnt die Bundesregierung ab. Die Veröffentlichung sei nur notwendig, wenn dies "im Einzelfall zur Information der Öffentlichkeit erforderlich" sei. Dies würde dazu beitragen, dass "eine unverhältnismäßige Belastung der Vollzugsbehörden vermieden wird."

Umweltmanagementsystem (UMS) (Ziffer 44, 45)

Konformitätsgeprüfte Umweltmanagementsysteme sollen nach dem Willen des Bundesrates nicht gesondert durch Behörden geprüft werden müssen (§ 52a Absatz 7 BImSchG). Dies will die Bundesregierung prüfen.
Die Ausweitung der Vermutungsregel lehnt sie dagegen ab, dass das Vorliegen eines konformitätsgeprüften UMS der Einhaltung der Anforderungen genügt. Der Bundesrat hatte gefordert, dass dies auch für Systeme gelte, die "Daten auf andere Weise erheben und dokumentieren und der neuen 45. BImSchV genügen".

Vereinfachungen und Digitalisierung im Genehmigungsverfahren

  • Streichung der Pflicht zur Bekanntmachung im „amtlichen Veröffentlichungsblatt“ in § 10 Absatz 3 Satz 1 BImSchG (Ziffer 12). Dies lehnt die Bundesregierung mit Verweis auf einen "erheblichen Teil" der Bevölkerung ohne Internetzugang ab.
  • Einschränkung von Widersprüchen auf „von dem Vorhaben betroffene“ (Ziffer 13): Dies will die Bundesregierung prüfen.
  • Verzicht auf die Schriftform bei Bekanntgabe, Fristverlängerung und Zustellung des Genehmigungsbescheides (Ziffer 14, 15). Dies lehnt die Bundesregierung mit Verweis auf den "besonderen Stellenwert der Genehmigung" ab.
  • Verkürzung der Frist für das Einvernehmen der Gemeinde von zwei auf einen Monat (Ziffer 17). Dies will die Bundesregierung prüfen.
  • Allgemein hatte der Bundesrat weitere Regelungen zur Beschleunigungen in der 4. BImSchV, einen fakultativen Erörterungstermin, eine Monatsfrist in § 57 im Wasserhaushaltsgesetz (WHG), Verfahrensvorschriften wie im Bau- und Immissionsschutzrecht auch WHG gefordert (Ziffer 101 und 102). Dies lehnt die Bundesregierung ab: der Erörterungstermin diene "dem öffentlichen Interesse an einer vollständigen Sachverhaltsaufklärung", Fristen im Wasserrecht seien "nicht geeignet, das Problem bestehender Personalengpässe auf Seiten der zuständigen Wasserbehörden zu lösen."
    Zum EU-Umweltomnibus will die Die Bundesregierung weitere Erleichterungen in Bezug auf das Umweltmanagementsystem prüfen und wird sich ggf. mit weiteren Forderungen in die Verhandlungen auf europäischer Ebene einbringen.
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