Corona-Soforthilfe – Erweiterung der Zahlungserleichterungen für GbR, e.K. und OHG

Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), offene Handelsgesellschaften (OHG) sowie eingetragene Kaufleute (e.K.) sind ebenfalls antragsberechtigt für die Zahlungserleichterungen im Zuge des Rückmeldeverfahrens. Dies beinhaltet auch die Beantragung zur Einstellung der Forderungsverfolgung. Die Antragstellung ist ab sofort über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank möglich.

Besonderheiten nach Rechtsform

Für eingetragene Kaufleute (e.K.) erfolgt die Antragstellung wie bei Einzelunternehmen. Für GbR und OHG erfolgt die Prüfung gesellschafterbezogen. Das bedeutet, dass jeder Gesellschafter die maßgeblichen Einkommens- und Vermögensgrenzen für die erfolgreiche Beantragung der Einstellung der Forderungsverfolgung jeweils für sich persönlich einhalten muss.

Einkommensgrenzen

In der Regel werden hierzu folgende Richtwerte herangezogen:
  • jährliche Gesamteinkünfte unterhalb von 35.000 Euro abzgl. Steuerlast (vor Sozialversicherungsabgaben) für Selbstständige
  • 23.000 Euro netto für nicht mehr selbstständige Antragsteller oder Rentner
  • Ausschlaggebend ist hier der Einkommenssteuerbescheid für das Jahr 2023 oder aktueller
Diese Grenzwerte erhöhen sich generell um 7.000 Euro/Jahr für jedes Kind mit Kindergeldbezug.

Vermögensgrenzen

Beim Vermögen gilt: Es werden ausschließlich freie Vermögenswerte oberhalb eines Betrages von 40.000 Euro berücksichtigt. Für jedes Kind mit Kindergeldbezug erhöht sich diese Grenze um weitere 15.000 Euro. Immobilienvermögen wird in aller Regel nicht angerechnet. Auf Antrag und nach Prüfung bleiben zusätzlich die Alterssicherung sowie das zur Fortsetzung der selbstständigen Tätigkeit Erforderliche außer Betracht.

Berücksichtigung von Gesellschaftsvermögen

Bei Beteiligungen an einer GbR oder OHG sind Vermögenswerte der Gesellschaft zu berücksichtigen, sofern diese über das für den laufenden Geschäftsbetrieb notwendige Vermögen hinausgehen. Diese Vermögenswerte sind den Gesellschaftern anteilig entsprechend ihrer Beteiligung zuzurechnen.

Erforderliche Unterlagen

Bei Gesellschaftern einer GbR und OHG ist der Vordruck „Eigenerklärung der Gesellschafter“ als Anlage einzureichen. Die Eigenerklärung ist für jeden Gesellschafter gesondert auszufüllen und zu unterschreiben. Die erforderlichen Nachweise sind für alle Gesellschafter einzureichen.

Weitere Informationen

Die aktuellen Hinweise zu den Zahlungserleichterungen lesen Sie bitte auf der SAB-Internetseite. Die FAQ wurden aktualisiert und sind in einem gesonderten Dokument ebenfalls auf der SAB-Internetseite zu finden.

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