Mexiko: neue Hinweise zur Carnet-Vorabregistrierung
Für die Nutzung eines Carnet A.T.A. für Einreisen nach Mexiko war bereits eine Carnet-Vorabregistrierung notwendig. Nun gibt es hierzu eine Aktualisierung.
Was hat sich geändert?
- Die Registrierungsanforderung für Carnets sind umfangreicher geworden
- Die Registrierung muss mindestens sieben Tage vor Einreise oder Versendung der Ware erfolgen
- Einführung einer Gebührenpflicht (rund 50 bis 60 Euro) für die Registrierung
- Die Ausreise aus Mexiko muss gemeldet werden
Wie erfolgt die Registrierung bei der Einreise?
Die Registrierung des Carnet A.T.A. in Mexiko vor Reiseantritt ist unbedingt erforderlich! Jeder Carnet-Inhaber muss die mexikanische Zollbehörde (Servicio de Administración Tributaria – SAT) durch die Registrierung des Dokuments vorab informieren. Die Registrierung des Carnets hat unter „Sistema de Registro de Cuadernos ATA“ zu erfolgen.
Wie erfolgt die Registrierung bei der Ausreise?
Für die Ausreise aus Mexiko muss die Abreise über die Registrierungsnummer gemeldet werden (Link dazu siehe oben). Erforderlich sind:
- Eingabe der Registrierungsnummer.
- Hochladen einer gescannten Datei des A.T.A.-Carnets mit allen entsprechenden Stempeln (Einreisestempel nach Mexiko und Rückkehr zum Ursprungsland).
Weiterführende Informationen
Länderinformationen im Carnet A.T.A. Verfahren ändern sich stetig.
Daher ist es ratsam sich vor der Beantragung eines Carnets bei den Mitarbeitern der Carnet- und Bescheinigungsstelle der IHK Dresden zu informieren, ob Änderungen bzw. neue Besonderheiten für das jeweilige Land vorliegen.
Daher ist es ratsam sich vor der Beantragung eines Carnets bei den Mitarbeitern der Carnet- und Bescheinigungsstelle der IHK Dresden zu informieren, ob Änderungen bzw. neue Besonderheiten für das jeweilige Land vorliegen.
Weitere Informationen
Weitere Informationen sowie Hilfestellung zum Carnet A.T.A./C.P.D finden Sie auf der Seite Carnet A.T.A. und Carnet C.P.D.