Bundeskabinett regelt frühe Öffentlichkeitsbeteiligung verbindlicher
Das Bundeskabinett hat am 5. November den Gesetzentwurf für den Bürokratierückbau im Bereich des Bundesministeriums des Innern beschlossen. Darin enthalten ist die Einführung eines neuen § 25a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), der eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung vor Antragstellung verbindlicher regelt und digitale Vorgaben ergänzt. Damit will die Bundesregierung Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigen.
Verpflichtende frühe Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Vergleich zur geltenden Rechtslage müssten Behörden nach dem Gesetzesentwurf darauf hinwirken, dass eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend (nicht wie bisher möglichst) vor Antragsstellung durchgeführt wird. Zudem ist nicht mehr nur das Ergebnis der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung zu übermitteln und mitzuteilen, sondern auch deren wesentlicher Inhalt. Neu ist ebenfalls, dass dies in einem verkehrsüblichen elektronischen Format geschehen muss.
Kritik der Wirtschaft: Mehr Unsicherheit statt Beschleunigung
Die DIHK unterstützt und empfiehlt die frühe Öffentlichkeitsbeteiligungen zwar grundsätzlich bei großen Vorhaben. Die von der Bundesregierung beschlossenen Regelungen sorgen aus Sicht von Unternehmen jedoch für mehr Rechtsunsicherheiten und Verzögerungen der Verfahren. Das Ziel der Beschleunigung würde damit verfehlt.
Forderung nach Freiwilligkeit und Flexibilität
Aus Sicht der Wirtschaft sollte die Beteiligung deshalb freiwillig und flexibel bleiben. Zudem sollte der Anreiz zur frühen Öffentlichkeitsbeteiligung gestärkt werden, indem spätere Beteiligungsschritte entfallen können, wenn eine frühe Beteiligung erfolgt ist. Unternehmen erwarten im Rahmen des Beschleunigungspakts zudem Vereinfachungen im VwVfG wie kürzere Fristen, fakultative Erörterungstermine und parallele Verfahrensschritte.
Weiterer Verlauf
Der Entwurf geht nun in das parlamentarische Verfahren. Der Bundesrat muss dem Gesetz zustimmen.