PPWR: Deutschland fordert Entlastungen für kleine Händler
Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für Änderungen an der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR) ein. Im Mittelpunkt stehen Erleichterungen für kleinere Unternehmen, die Waren grenzüberschreitend innerhalb der EU vertreiben. Gleichzeitig sind Unternehmen eingeladen, ihre praktischen Erfahrungen bei einer Diskussionsrunde mit Politik und Wirtschaft einzubringen.
Vorschläge der Bundesregierung
Nach Angaben des Bundesumweltministeriums sieht der deutsche Vorschlag vor, Händler von der Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung auszunehmen, wenn sie weniger als zehn Tonnen Verpackung pro Jahr in Verkehr bringen. Zudem soll die Registrierung im neuen System bis Mitte 2028 ausgesetzt werden, bis ein zentrales europäisches Registrierungssystem für Hersteller zur Verfügung steht.
Hintergrund sind insbesondere die zusätzlichen Anforderungen im grenzüberschreitenden Geschäft. Nach der PPWR können Unternehmen verpflichtet sein, in anderen EU Mitgliedstaaten Bevollmächtigte für die erweiterte Herstellerverantwortung zu benennen. Gerade bei kleinen Liefermengen können damit zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand verbunden sein.
Hintergrund sind insbesondere die zusätzlichen Anforderungen im grenzüberschreitenden Geschäft. Nach der PPWR können Unternehmen verpflichtet sein, in anderen EU Mitgliedstaaten Bevollmächtigte für die erweiterte Herstellerverantwortung zu benennen. Gerade bei kleinen Liefermengen können damit zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand verbunden sein.
Erleichterungen gelten noch nicht
Die von Deutschland vorgeschlagenen Erleichterungen gelten derzeit noch nicht. Sie erfordern eine Änderung der PPWR auf europäischer Ebene. Bereits im Dezember 2025 hatte die Europäische Kommission im Rahmen des Environmental Omnibus vorgeschlagen, die Anwendung bestimmter Vorgaben zur Benennung von Bevollmächtigten auszusetzen. Über diesen Vorschlag beraten das Europäische Parlament und der Rat weiterhin.
Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 in wesentlichen Teilen unmittelbar in allen EU Mitgliedstaaten. Sie schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle und enthält unter anderem Vorgaben zur Herstellerverantwortung, Recyclingfähigkeit, Verpackungsvermeidung, zum Rezyklateinsatz und zu Mehrweglösungen.
Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 in wesentlichen Teilen unmittelbar in allen EU Mitgliedstaaten. Sie schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle und enthält unter anderem Vorgaben zur Herstellerverantwortung, Recyclingfähigkeit, Verpackungsvermeidung, zum Rezyklateinsatz und zu Mehrweglösungen.
Sächsische IHKs bringen Erfahrungen der Unternehmen ein
Die IHK Dresden und die weiteren sächsischen Industrie und Handelskammern begleiten die Umsetzung der PPWR intensiv. Rückmeldungen aus Unternehmensberatungen und Veranstaltungen zeigen, dass insbesondere bei Registrierungs-, Melde- und Bevollmächtigtenpflichten sowie bei der Abgrenzung der verantwortlichen Wirtschaftsakteure weiterhin praktische Fragen bestehen.
Diese Erfahrungen fließen in die Interessenvertretung auf Bundes- und EU Ebene ein. Dazu gehören gemeinsame Aktivitäten gegenüber politischen Entscheidungsträgern sowie die Beteiligung an Konsultationen zur weiteren Ausgestaltung der PPWR. Die IHK Dresden hatte Unternehmen zuletzt auch zur Konsultation der Europäischen Kommission über die nationalen Herstellerregister aufgerufen. Der dort vorgelegte Entwurf sah für Unternehmen mit weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Kalenderjahr ein vereinfachtes Berichtsformat vor, jedoch keine generelle Befreiung von den zugrunde liegenden Pflichten.
Diese Erfahrungen fließen in die Interessenvertretung auf Bundes- und EU Ebene ein. Dazu gehören gemeinsame Aktivitäten gegenüber politischen Entscheidungsträgern sowie die Beteiligung an Konsultationen zur weiteren Ausgestaltung der PPWR. Die IHK Dresden hatte Unternehmen zuletzt auch zur Konsultation der Europäischen Kommission über die nationalen Herstellerregister aufgerufen. Der dort vorgelegte Entwurf sah für Unternehmen mit weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Kalenderjahr ein vereinfachtes Berichtsformat vor, jedoch keine generelle Befreiung von den zugrunde liegenden Pflichten.
PPWR im Praxischeck: Unternehmen für Dialog in Berlin gesucht
Am 13. Oktober 2026 findet im GLS Campus in Berlin eine Veranstaltung zur PPWR und zum deutschen Verpackungsrechts-Durchführungsgesetz statt. Vertreterinnen und Vertreter der Europäischen Kommission und des Deutschen Bundestages sollen dort mit Unternehmen über die praktische Umsetzung der neuen Vorgaben sprechen. Anhand konkreter Unternehmensbeispiele sollen bestehende Probleme, zusätzlicher Aufwand und mögliche Verbesserungen aufgezeigt werden.
Gesucht werden insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Erfahrungen sachlich und anschaulich auf einem Podium darstellen können. Angesprochen sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen mit grenzüberschreitendem Handel innerhalb Europas.
Gesucht werden insbesondere Unternehmerinnen und Unternehmer, die ihre Erfahrungen sachlich und anschaulich auf einem Podium darstellen können. Angesprochen sind vor allem kleine und mittlere Unternehmen mit grenzüberschreitendem Handel innerhalb Europas.