Deutschland fordert Entlastungen für kleine Händler bei PPWR
Die Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für Änderungen an der europäischen Verpackungsverordnung (PPWR packaging and packaging waste regulation) ein. Im Mittelpunkt stehen Erleichterungen für kleinere Unternehmen, die Waren grenzüberschreitend innerhalb der EU vertreiben.
Vorschläge der Bundesregierung
Nach Angaben des Bundesumweltministeriums (BMUKN) sieht der deutsche Vorschlag vor, Händler von der Pflicht zur Benennung eines Bevollmächtigten für die erweiterte Herstellerverantwortung auszunehmen, wenn sie weniger als zehn Tonnen Verpackung pro Jahr in Verkehr bringen. Zudem soll die Registrierung im neuen System bis Mitte 2028 ausgesetzt werden, bis ein zentrales europäisches Registrierungssystem für Hersteller zur Verfügung steht.
Hintergrund sind insbesondere die zusätzlichen Anforderungen im grenzüberschreitenden Geschäft. Nach der PPWR können Unternehmen verpflichtet sein, in anderen EU-Mitgliedstaaten Bevollmächtigte für die erweiterte Herstellerverantwortung zu benennen. Gerade bei kleinen Liefermengen können damit zusätzliche Kosten und Verwaltungsaufwand verbunden sein.
Aktueller Stand der Bemühungen
Die von Deutschland vorgeschlagenen Erleichterungen gelten derzeit noch nicht. Sie erfordern eine Änderung der PPWR auf europäischer Ebene. Bereits im Dezember 2025 hatte die EU-Kommission im Rahmen des Environmental Omnibus vorgeschlagen, die Anwendung bestimmter Vorgaben zur Benennung von Bevollmächtigten auszusetzen. Über diesen Vorschlag beraten Europäisches Parlament und Rat weiterhin.
Sächsische IHKs bringen Erfahrungen der Unternehmen ein
Die IHK Dresden und die sächsischen IHKs begleiten die Umsetzung der PPWR seit Monaten intensiv. Rückmeldungen aus Unternehmensberatungen und Veranstaltungen zeigen insbesondere bei Registrierungs-, Melde- und Bevollmächtigten-Pflichten sowie bei der Abgrenzung der verantwortlichen Wirtschaftsakteure weiterhin praktische Fragen.
Die sächsischen IHKs bringen diese Erfahrungen in die Interessenvertretung auf Bundes- und EU-Ebene ein. Dazu gehören gemeinsame Aktivitäten gegenüber politischen Entscheidungsträgern sowie die Beteiligung an Konsultationen zur weiteren Ausgestaltung der PPWR. Die IHK Dresden hatte Unternehmen zuletzt auch zur Konsultation der EU-Kommission über die nationalen Herstellerregister aufgerufen. Der dort vorgelegte Entwurf sah für Unternehmen mit weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Kalenderjahr lediglich ein vereinfachtes Berichtsformat, jedoch keine generelle Befreiung von den zugrunde liegenden Pflichten vor.
Die sächsischen IHKs bringen diese Erfahrungen in die Interessenvertretung auf Bundes- und EU-Ebene ein. Dazu gehören gemeinsame Aktivitäten gegenüber politischen Entscheidungsträgern sowie die Beteiligung an Konsultationen zur weiteren Ausgestaltung der PPWR. Die IHK Dresden hatte Unternehmen zuletzt auch zur Konsultation der EU-Kommission über die nationalen Herstellerregister aufgerufen. Der dort vorgelegte Entwurf sah für Unternehmen mit weniger als zehn Tonnen Verpackungen pro Kalenderjahr lediglich ein vereinfachtes Berichtsformat, jedoch keine generelle Befreiung von den zugrunde liegenden Pflichten vor.
Diskussionsrunde in Berlin
Für den 13. Oktober 2026 ist in Berlin ein Dialog vorgesehen, bei dem Unternehmen mit Vertreterinnen und Vertretern der EU-Kommission und des Deutschen Bundestages über die praktische Umsetzung von PPWR und VerpackDG (Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz) diskutieren können.
Die PPWR gilt seit dem 12. August 2026 in wesentlichen Teilen unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten und schafft einen einheitlichen Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie enthält unter anderem Vorgaben zu Herstellerverantwortung, Recyclingfähigkeit, Verpackungsvermeidung, Rezyklateinsatz und Mehrweg.