Zollsenkungen für EU-Produkte werden umgesetzt

Das US-Wirtschaftsministerium (DOC) und das Büro des US-Handelsbeauftragten (USTR) haben im Federal Register bekannt gegeben, dass die im Juli angekündigten Zollsenkungen für aus der EU stammende Autos, Luft- und Raumfahrtimporte, Generika und bestimmte natürliche Ressourcen gemäß dem EU-US-Handelsabkommen umgesetzt werden.

Angewandte Zollsätze

Die Ministerien bestätigen, dass die EU die Anforderungen des Rahmenabkommens erfüllt hat, indem sie den Gesetzesvorschlag zur Einführung von Zollsenkungen für US-Industriegüter vorgelegt hat. Infolgedessen werden die USA rückwirkend zum 1. August 2025 den höheren der beiden folgenden Zollsätze anwenden: Entweder den US-Meistbegünstigungszollsatz (MFN) oder einen Zollsatz von 15 Prozent auf Artikel, die gemäß der Proklamation 10908 (Anpassung der Einfuhren von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeugteilen in die Vereinigten Staaten) und in Anhang II Teil A aufgeführt sind. Produkte der Europäischen Union, die in Anhang I und Anhang II Teil B aufgeführt sind und den festgelegten Anwendungsbeschränkungen entsprechen, sind von den gegenseitigen Zöllen mit rückwirkendem Inkrafttreten zum 1. September 2025 ausgenommen.
Quelle: DIHK Trade News Ausgabe 9, Oktober 2025