02.06.2026

Carnet A.T.A. – Neuerungen bei der Vorabregistrierung in der Türkei

Vor kurzem haben wir informiert, dass Einreisende vor der Ankunft in das türkische Zollgebiet die türkische Zollbehörde über ein Carnet-Registrierungsportal informieren müssen.
Beim Zugriff auf dieses Registrierungsportal hat das türkische Handelsministerium nun zum 30. April 2026 ein neues passwortbasiertes Anmeldeverfahren für Verpflichtete/Nutzer (Carnet-Inhaber) eingeführt.

Welche Schritte müssen die Nutzer durchführen?

  1. Persönliche Antragstellung beim türkischen Zoll:
    Nutzer müssen sich direkt an die türkische Zollbehörde wenden, um ihr Erstpasswort zu erhalten.
  2. Wenden Sie sich an autorisiertes Zollpersonal:
    Der Antrag ist entweder bei dem Kundenservice-Schalter der Zollstelle oder bei Zollpersonal, das als Kontrollbeamter befugt ist, zu stellen.
  3. Erforderliche Benutzerdaten angeben (einmalige Registrierung):
    Für die Erstregistrierung müssen Benutzer ihre Benutzeridentifikationsdaten im Portal angeben:
    • Personalausweisnummer oder Steuernummer oder Reisepassnummer
    • E-Mail-Adresse
  4. Zustellung des Passworts:
    Nach der Registrierung sendet das System das Passwort automatisch an die vom Benutzer angegebene E-Mail-Adresse.
  5. Anmeldung am System:
    Benutzer können sich mit den registrierten Benutzerdaten (Personalausweis-/Steuer-/Reisepassnummer) und dem per E-Mail erhaltenen Passwort beim e-ATA/TR-System anmelden.
  6. Passwortänderung:
    Nach der ersten Anmeldung können Benutzer ihr Passwort direkt in der Anwendung ändern.

Wohin kann ich mich mit Fragen zur Vorabregistrierung wenden?

Bei Fragen zu den Anforderungen bei der Vorabregistrierung in der Türkei wenden Sie sich bitte direkt an den bürgenden Verband in der Türkei - „Union of Chambers and Commodity Exchanges of Türkiye (TOBB)“: serdar.moldibi@tobb.org.tr.

Weitere Informationen für Sie

Für Fragen rund um Export, Import und Auslandsmärkte finden Sie Informationen, Services und Kontakte auf der Seite International.