Carnet A.T.A. Israel: Verlängerung der Wiederausfuhrfrist

Von Seiten des bürgenden israelischen Verbandes für in Zusammenhang mit Carnets A.T.A. zu erbringende Rückbürgschaften wird darüber informiert, dass die israelischen Zollbehörden einer pauschalen Verlängerung der Wiederausfuhrfrist für Carnet A.T.A. zugestimmt haben.

Wen betrifft diese Regelung?

Diese Regelung betrifft alle Carnets A.T.A., deren Gültigkeit zwischen dem 28. Februar 2026 und dem 30. April 2026 endet. Für diesen Zeitraum wurde eine zweimonatige Verlängerung gewährt.
  • Die Verlängerung erfolgt automatisch.
  • Es sind keine Maßnahmen seitens des Carnet-Inhabers notwendig.
  • Der israelische Zoll nimmt die Systemanpassungen eigenständig vor.

Hilfestellung zu offenen Fragen

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