Antragsstopp im Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand
Seit 7. Juli 2026, 12:00 Uhr gilt ein befristeter Antragsstopp im „Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)“ Die begrenzt verfügbaren Haushaltsmittel reichen nicht aus, um der seit dem IV. Quartal 2025 erheblich gestiegenen Nachfrage zu genügen. Vor diesem Hintergrund wurden aktuell steuernde Maßnahmen ergriffen. Vorübergehend werden keine Anträge für Zuschüsse im ZIM angenommen.
Antragsannahme vorerst ausgesetzt
Der Antragsstopp gilt für alle Projektformen sowie Projektskizzen.
Anträge, die nach Ablauf der o. g. Frist eingehen, können nicht angenommen und bewertet werden. Betroffene Antragsteller werden entsprechend informiert. Bewilligungen fristgemäß eingereichter Anträge erfolgen, soweit diese die Förderbedingungen erfüllen und Mittel verfügbar sind.
Der Antragsstopp hat auf Auszahlungen im Rahmen von bewilligten Vorhaben keine Auswirkungen.
Ausnahmen vom Antragsstopp
Vom befristeten Antragsstopp ausgenommen sind Anträge mit internationalen Partnern im Rahmen offener bilateraler und multilateraler Ausschreibungen mit anderen Ländern. Bitte wenden Sie sich für Informationen und bei Fragen zum Verfahren der Antragseinreichung an den zuständigen Projektträger. Die Anwendung der Fristenregelung für die Beantragung der zweiten Förderphase bei Innovationsnetzwerken wird für die Dauer der Maßnahme befristet ausgesetzt.
Wiederaufnahme der Antragstellung ab 2027 angestrebt
Über die Wiederaufnahme der Antragsannahme wird in Abhängigkeit von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln für 2027 und Folgejahre, die im Bundeshaushalt 2027 festgelegt werden, entschieden. Eine Aufhebung der Aussetzung der Antragsannahme wird für Anfang 2027 angestrebt. Sobald eine erneute Antragstellung möglich ist, wird auf ZIM-Homepage darüber informiert. Auch zukünftig geltende Förderbedingungen und entsprechend aktualisierte Antragsformulare sowie erforderliche Hinweise werden dort veröffentlicht. Weitere Informationen zum befristeten Antragsstopp finden Sie auf zim.de.
IHK Dresden unterstützt bei Förderalternativen
Unternehmer, die nun auf der Suche nach alternativen Fördermöglichkeiten sind, können sich gern bei der IHK Dresden beraten lassen und finden Unterstützung im Bereich Finanzierung & Förderung.