Bildungsurlaub: Noch mehr Belastung, kein echter Nutzen
Am 5. Februar 2026 wird der Sächsische Landtag über die Einführung eines gesetzlichen Anspruchs auf Bildungsurlaub im Freistaat Sachsen entscheiden. Nach dem vorliegenden Gesetzentwurf sollen Arbeitgeber ihre Beschäftigten ab dem Jahr 2027 für individuelle Qualifizierungsmaßnahmen drei Tage pro Jahr bezahlt freistellen.
Die Sächsischen Industrie- und Handelskammern Chemnitz, Dresden und Leipzig sprechen sich gegen die Einführung eines solchen Rechtsanspruchs in der vorliegenden Form aus und appellieren an die Abgeordneten aller Fraktionen, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen. Dies wurde bereits bei Stellungnahmen, Anhörungen und bei Gesprächen mit Abgeordneten und Fraktionen in den vergangenen Monaten zum Ausdruck gebracht.
Zur Einschätzung der Auswirkungen des geplanten Bildungsfreistellungsgesetzes haben die sächsischen Industrie- und Handelskammern zudem ihre Mitgliedsunternehmen befragt. Die Umfrage zum Bildungsurlaub wurde im April und Mai 2025 durchgeführt; rund 300 Unternehmen beteiligten sich daran. Die Ergebnisse zeigen eine überwiegend kritische Haltung der Unternehmen gegenüber der Einführung eines gesetzlichen Bildungsurlaubs.
Unsere Argumente:
Wirtschaftskrise erfordert Entlastung statt neuer Pflichten
Die Wirtschaft steckt im dritten Jahr der Rezession. Signale für einen Aufschwung sind nicht in Sicht. Statt zusätzlicher Belastungen braucht es endlich Entlastung, Investitionsanreize und eine Erhöhung der Produktivzeiten – nicht deren Reduzierung.
Kleinteilige Wirtschaftsstruktur beachten
94 Prozent der sächsischen Betriebe haben weniger als zehn Beschäftigte. Zusätzliche Ausfälle von Mitarbeitern sind für kleine Unternehmen kaum zu kompensieren – personell, finanziell und organisatorisch.
Unternehmerische Freiheit nicht weiter beschneiden
Ein Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung bedeutet einen weiteren Eingriff in die unternehmerische Freiheit. Persönliche Weiterbildung ist wichtig – aber nicht auf Kosten bezahlter Arbeitszeit durch gesetzlichen Zwang. Viele Unternehmen ermöglichen solche Freistellungen bereits freiwillig – ohne staatlichen Eingriff.
Ehrenamt nicht über Bildungsurlaub fördern
Ehrenamtliches Engagement genießt zu Recht hohes Ansehen und ist von gesellschaftlicher Bedeutung – aber dessen Förderung darf nicht per Zwang zu Lasten der Unternehmen gehen. Bereits heute ermöglichen 70 Prozent der Unternehmen individuelle Freistellungen für Ehrenamt – oft sogar bezahlt. Eine gesetzliche Pflicht ist überflüssig.
Hohe Eigeninitiative der Unternehmen würdigen
Sachsens Unternehmen investieren bereits stark in Weiterbildung: Mehr als 95 Prozent ermöglichen Qualifizierungen, im Schnitt vier Tage pro Jahr. 74 Prozent der Maßnahmen finden während bezahlter Arbeitszeit statt, in 75 Prozent der Fälle übernehmen die Arbeitgeber die Kosten. Die Weiterbildungsquote liegt über dem ostdeutschen und bundesweiten Schnitt.
Geringer Nutzen nachweisbar
Erfahrungen aus anderen Bundesländern zeigen: Bildungsurlaub wird kaum genutzt – die Inanspruchnahme liegt im niedrigen einstelligen Prozentbereich. Zudem dominieren Maßnahmen mit Freizeit- statt Bildungscharakter. Sachsen sollte diesem nachweislich nicht zielführenden Weg nicht folgen.
Auf bewährte Förderinstrumente setzen
Mit dem „Weiterbildungsscheck“ verfügte der Freistaat über ein erfolgreiches Förderinstrument, das bis zu 80 Prozent der Qualifizierungskosten übernahm. Es stärkte Fachkompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit. Statt neuer Pflichten sollte die Staatsregierung diese Förderung wieder auflegen.
Unser Appell:
Wir fordern die Abgeordneten des Sächsischen Landtags auf:
Lehnen Sie den Bildungsurlaub und damit neue Belastungen sowie zusätzliche Bürokratie ab und setzen Sie stattdessen auf bewährte Förderinstrumente.
Lehnen Sie den Bildungsurlaub und damit neue Belastungen sowie zusätzliche Bürokratie ab und setzen Sie stattdessen auf bewährte Förderinstrumente.