Novellierte Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft und Ressourceneffizienz beschlossen

Der Freistaat Sachsen hat die Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft (FRL KrW/2026) erweitert und verbessert damit die Förderbedingungen für Projekte zur Ressourceneffizienz und Abfallvermeidung. Neu sind insbesondere Fördermöglichkeiten im Bereich der Strategischen Technologien für Europa (STEP) sowie deutlich erhöhte Förderhöhen von bis zu 5 Millionen Euro, in Einzelfällen bis zu 10 Millionen Euro. Unternehmen, Kommunen und weitere Institutionen können bis 2027 von insgesamt rund 73 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln profitieren.

Ziel der Förderung

Das sächsische Kabinett hat Änderungen an der Förderrichtlinie Kreislaufwirtschaft (FRL KrW/2026) beschlossen. Ziel ist es, den Übergang zu einer ressourceneffizienten, umweltschonenden und emissionsarmen Kreislaufwirtschaft im Freistaat weiter zu beschleunigen. Gefördert werden Projekte, die zu einer besseren Kreislaufführung von Stoffströmen, zur Einsparung von Primärressourcen, zur Verbesserung der Abfallbehandlung sowie zu nichtinvestiven Maßnahmen der Abfallvermeidung und Netzwerkbildung beitragen.

Neue Fördermöglichkeiten durch STEP

Neu aufgenommen wurden Fördermöglichkeiten im Bereich der „Strategischen Technologien für Europa“ (STEP) sowie zur Stärkung entsprechender Wertschöpfungsketten. Dazu zählen unter anderem Projekte zur Gewinnung kritischer Rohstoffe, Technologien zur Verarbeitung und zum Recycling von Elektro- und Elektronikaltgeräten sowie Batterien, innovative Separationsverfahren und Biotechnologien. Erstmals können auch produktive Investitionen von Großunternehmen in der gesamten Übergangsregion gefördert werden.

Erhöhte Förderhöhen und Fördersätze

Zudem wurde die maximale Förderhöhe deutlich angehoben. Sie steigt von bislang 2,3 Millionen Euro auf bis zu 5 Millionen Euro je Projekt. Für Vorhaben zur Phosphorrückgewinnung aus Aschen der Monoverbrennung von Klärschlamm sind sogar Förderungen von bis zu 10 Millionen Euro möglich. Je nach Fördergegenstand, Region, Antragsteller und beihilferechtlicher Grundlage können Fördersätze von bis zu 90 Prozent erreicht werden.

Antragsberechtigte und Antragstellung

Antragsberechtigt sind Unternehmen aller Größen, öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger wie Abfallzweckverbände sowie Kommunen und weitere Institutionen. Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der Sächsischen Aufbaubank (SAB), die auch beratend zur Verfügung steht.

Finanzierung und rechtlicher Rahmen

Rechtliche Grundlage für die Erweiterung ist die STEP-Verordnung (EU) 2024/795, die einen flexibleren und gebündelten Einsatz bestehender EU-Fördermittel zur Stärkung der technologischen Souveränität und Wettbewerbsfähigkeit Europas ermöglicht. Bis einschließlich 2027 stehen für Maßnahmen der Kreislaufwirtschaft in Sachsen rund 73 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln zur Verfügung. Die Finanzierung erfolgt aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), dem Fonds für einen gerechten Übergang (JTF) sowie aus sächsischen Landesmitteln.
Quelle: Sächsisches Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz