Mikroplastik-Berichtspflichten: Erste Frist endet im Mai 2026
Unternehmen, die synthetische Polymermikropartikel (SPM) herstellen oder verwenden, müssen sich auf neue Berichtspflichten einstellen. Die erste Frist zur Meldung entsprechender Emissionen läuft am 31. Mai 2026 ab.
Wer ist von der Regelung betroffen?
Betroffen sind zunächst Hersteller sowie nachgeschaltete industrielle Anwender, die SPM in Form von Granulaten, Flocken oder Pulvern als Ausgangsmaterial für die Kunststoffherstellung einsetzen – beispielsweise Hersteller von Kunststoffgranulaten, Compoundeure oder Spritzgussunternehmen.
Grundlage ist der Beschränkungseintrag Nummer 78 in Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nummer 1907/2006. Dieser verpflichtet Unternehmen, die in die Umwelt freigesetzten Mengen an Mikroplastik jährlich an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zu melden.
Für weitere Akteursgruppen, etwa Hersteller von SPM-haltigen Gemischen (z. B. Farben, Lacke, Klebstoffe oder Zement) sowie Lieferanten entsprechender Produkte, gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Mai 2027.
Grundlage ist der Beschränkungseintrag Nummer 78 in Anhang XVII der REACH-Verordnung (EG) Nummer 1907/2006. Dieser verpflichtet Unternehmen, die in die Umwelt freigesetzten Mengen an Mikroplastik jährlich an die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) zu melden.
Für weitere Akteursgruppen, etwa Hersteller von SPM-haltigen Gemischen (z. B. Farben, Lacke, Klebstoffe oder Zement) sowie Lieferanten entsprechender Produkte, gilt eine verlängerte Frist bis zum 31. Mai 2027.
So erfolgt die Meldung an die ECHA
Die Meldung erfolgt standortübergreifend und umfasst die geschätzten Emissionen eines gesamten Kalenderjahres. Hierfür ist ein sogenanntes IUCLID-Dossier zu erstellen und über das Tool REACH-IT an die ECHA zu übermitteln.
Unterstützungsangebote und Hilfestellungen
Zur Unterstützung stellt die ECHA umfangreiche englischsprachige Hilfsmaterialien bereit, darunter Leitfäden, ein IUCLID-Handbuch, Vorlagen sowie ein Videotutorial.
Auch der REACH-CLP-Biozid Helpdesk bietet allgemeine Informationen zu dem Beschränkungseintrag, sowie speziell zu den Informationspflichten und zwei Veranstaltungen zum Thema Mikroplastik-Beschränkung und Berichtspflichten an (Mikroplastik - kleine Teile, viele Pflichten; Mikroplastik melden – aber wie?).
Auch der REACH-CLP-Biozid Helpdesk bietet allgemeine Informationen zu dem Beschränkungseintrag, sowie speziell zu den Informationspflichten und zwei Veranstaltungen zum Thema Mikroplastik-Beschränkung und Berichtspflichten an (Mikroplastik - kleine Teile, viele Pflichten; Mikroplastik melden – aber wie?).
Quelle: REACH-CLP-Biozid Helpdesk
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