10.02.2025
EU-Verpackungsverordnung verkündet
Am 22.01.2025 wurde die EU-Verpackungsverordnung verkündet, die am 11. Februar 2025 in Kraft tritt. Damit beginnt eine 18-monatige Vorbereitungszeit, ehe die neuen Vorgaben ab 12. August 2026 zu beachten sind.
Auf viele Unternehmen kommen neue Pflichten zu, insbesondere auf Importeure von Verpackungen oder verpackten Waren, die nun u. a. die Konformität dieser Verpackungen mit den neuen Anforderungen nachweisen müssen. Zu unterscheiden sind künftig „Erzeuger“ und „Hersteller“ von Verpackungen bzw. verpackten Waren.
Neu orientieren müssen sich Unternehmen, die nur an gewerbliche Kunden oder Nutzer verkaufen. Denn die altbewährte Unterscheidung zwischen b2c und b2b wird aufgehoben, wodurch auch im gewerblichen Bereich Systembeteiligungspflichten eingeführt werden. Höhere Anforderungen gibt es an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen, an die Wiederverwendung von Transportverpackungen und an die Abfallvermeidung. Leider vergrößern sich auch die Dokumentationspflichten.
Gleichzeitig bleibt eine Vielzahl weiterer Vorschriften in Kraft oder werden angepasst, vor allem das deutsche Verpackungsgesetz und die Vorschriften zu Einwegkunststoffen.
Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) hat ein Merkblatt mit einem Überblick über die unterschiedlichen Fristen zur Umsetzung/Anwendung erstellt. Das Merkblatt dient zur Orientierung, wie sich Unternehmen auf die neuen Anforderungen vorbereiten können, und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Quelle: DIHK