Erfolgreiche Integrationsarbeit wird belohnt

Förderung für Beschäftigte und Auszubildende aus Drittstaaten

Unternehmen, die seit dem 1. Juli 2024 Beschäftigte oder Auszubildende aus Drittstaaten eingestellt haben, können jetzt vom Förderprogramm des sächsischen Wirtschaftsministeriums profitieren.
Ausbildungsverhältnisse umfassen hier auch dual Studierende. Ist eine sechsmonatige Probezeit erfolgreich verlaufen, kann ein Zuschuss bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) beantragt werden. Pro Unternehmen können bis zu drei Ausbildungs- und bis zu drei Beschäftigungsverhältnisse gefördert werden.

Voraussetzungen für die Förderung

Wichtige Voraussetzungen sind, dass der Arbeitsvertrag vor der Einreise mit dem antragstellenden Unternehmen geschlossen wurde, das Sprachniveau B2 nachweislich erreicht wurde und der Antrag noch bis Ende 2025 bei der SAB eingeht.

Höhe der Zuschüsse nach Betriebsgröße

Die Zuschüsse sind nach Betriebsgröße gestaffelt: Für Betriebe bis neun Beschäftigte beträgt der Zuschuss beim Erstantrag für ein Beschäftigungsverhältnis 8.000 Euro, von zehn bis 49 Beschäftigte beträgt der Zuschuss 6.500 euro und von 50 bis 249 Beschäftigte noch 5.000 Euro. Für ein Ausbildungsverhältnis lautet die Staffelung 4.800 Euro, 3.900 Euro und 3.000 Euro.
Information und Antragsmodalitäten finden Sie auf der Seite der SAB.