19.12.2024

Onlinepflicht für Anträge auf Steuerentlastungen

Die Generalzolldirektion hat mitgeteilt, dass für Anträge auf Steuerentlastungen nach § 9b StromStG und § 54 EnergieStG ab dem 1. Januar 2025 eine Online-Verpflichtung eingeführt werden soll. Der Zugang ist jedoch nur noch über ein Geschäftskundenkonto möglich. Hierfür benötigen die Antragsteller jeweils ein ELSTER-Konto. Die entsprechenden Rechtsänderungen in der Stromsteuer- und Energiesteuer Durchführungsverordnung werden derzeit vorbereitet.
Die Frist zur Beantragung der Steuerentlastungen für im Jahr 2024 verbrauchte Strom- und Energieerzeugnismengen endet wie bisher zum Ende des Folgejahres, also zum 31. Dezember 2025.
Zudem entfällt die Vorlagepflicht für die Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten für ab dem 1. Januar 2025 gestellte Anträge auf Steuerentlastungen nach den §§ 53a Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 3, 51, 54 EnergieStG und nach den §§ 9a, 9b StromStG. Die Beschreibung der wirtschaftlichen Tätigkeiten (Formular 1402) ist nur noch auf Verlangen des Hauptzollamtes vorzulegen.