17.11.2023

Vollversammlung stimmt für geminderten Mehrwertsteuersatz in der Gastronomie

Vollversammlung der IHK Erfurt stimmt mehrheitlich für Beibehaltung des geminderten Mehrwertsteuersatzes in der Gastronomie
– Langfristiges Ziel muss Abschaffung der steuerlichen Ausnahmetatbestände sein
Die Vollversammlung der IHK Erfurt hat am 27. September 2023 nach einer intensiven Diskussion mehrheitlich für eine Beibehaltung des verminderten Mehrwertsteuersatzes in Höhe von sieben Prozent im Gastgewerbe votiert. Darüber hinaus stellt die Vollversammlung eklatanten Handlungsbedarf aufseiten des Gesetzgebers fest, das Steuersystem insgesamt zu vereinfachen.

Zahlreiche Branchen stehen aktuell vor allem durch stark gestiegene Betriebs- und Personalkosten vor erheblichen Herausforderungen. Die Vollversammlung beurteilt steuerliche Ausnahmetatbestände daher grundsätzlich kritisch. Mit dem Beschluss trägt sie jedoch der dramatischen Entwicklung im Gastgewerbe Rechnung, die droht, falls der Mehrwertsteuersatz wieder auf 19 Prozent angehoben wird. Damit wären nicht nur empfindliche Preissteigerungen verbunden. Vor allem Kleinbetriebe müssten um ihre Existenz fürchten. Damit ginge – ob in Innenstädten oder auf dem Dorf – Lebensqualität und Standortattraktivität verloren.

Das übergeordnete Ziel muss sein, ein für alle Wirtschaftsbereiche faires Steuersystem zu etablieren.