03.01.2025
Änderungen 2025 – Was ändert sich für Unternehmen im neuen Jahr?
Zahlreiche Änderungen sind auch bei diesem Jahreswechsel für Unternehmer interessant. Betroffen sind insbesondere energieintensive und exportorientierte Unternehmen. Die neue Regelung zum verpflichtenden Empfang von E-Rechnungen betrifft alle Unternehmen. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben ergeben sich nicht nur Änderungen für Unternehmen, sondern auch im Serviceangebot der IHK Erfurt.
Änderungen aufgrund gesetzlicher Vorgaben
- Mindestausbildungsvergütung: Ab dem 1. Januar 2025 gelten neue Mindestsätze für die Ausbildungsvergütung. Diese Anpassung soll die Attraktivität der dualen Ausbildung steigern und die Lebenshaltungskosten besser berücksichtigen.
- Validierung beruflicher Kompetenzen (§50b BBiG): Personen ohne formalen Berufsabschluss können ab 2025 ihre beruflichen Kompetenzen zertifizieren lassen. Dieses Verfahren ermöglicht Quereinsteigern und Fachkräften eine offizielle Anerkennung ihrer Fähigkeiten.
- E-Rechnungen: Ab 2025 sind alle Unternehmen verpflichtet, elektronische Rechnungen empfangen zu können. Dies fördert die Digitalisierung und Standardisierung der Geschäftsprozesse.
- CO₂-Preis: Der Preis für CO₂-Emissionen steigt von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Unternehmen müssen sich auf höhere Kosten für fossile Energieträger einstellen.
- Energieauditpflicht: Unternehmen mit einem Energieverbrauch ab 2,5 GWh pro Jahr sind weiterhin zu regelmäßigen Energieaudits verpflichtet. Ab 7,5 GWh ist ein Energie- oder Umweltmanagementsystem erforderlich.
- Kleinunternehmerregelung: Die Umsatzgrenzen für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung werden angepasst, was die Inanspruchnahme steuerlicher Vorteile erleichtert.
- Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn erhöht sich auf 12,82 Euro pro Stunde.
- Deutschlandticket: Der Preis des Deutschlandtickets wird ab Januar 2025 auf 58 Euro monatlich angehoben.
Änderungen im unmittelbaren Wirkungskreis der IHK Erfurt
- Gebührentarif: Ab dem 1. Januar 2025 tritt der neue Gebührentarif der IHK Erfurt in Kraft. Dieser umfasst Anpassungen für Dienstleistungen wie Prüfungen, Beratungsleistungen und andere Angebote. Die Änderungen sollen eine transparente und zeitgemäße Gebührenstruktur gewährleisten.
- Volldigitales Ursprungszeugnis: Mit der Einführung von „eUZweb" bietet die IHK Erfurt ab 2025 Unternehmen die Möglichkeit, Ursprungszeugnisse vollständig digital zu beantragen und zu verwalten. Diese Umstellung reduziert den administrativen Aufwand erheblich.
- Beratung und Unterstützung: Die IHK Erfurt erweitert ihr Beratungsangebot zu den neuen gesetzlichen Anforderungen, insbesondere im Bereich der Validierung beruflicher Kompetenzen, Energieaudits und der Digitalisierung von Geschäftsprozessen.