Änderungen zum Jahreswechsel – Was sich für Unternehmen im Jahr 2026 ändert
Zum Jahreswechsel treten erneut zahlreiche Änderungen in Kraft, die für Unternehmen in der Region wichtig sind. Sie betreffen gesetzliche Rahmenbedingungen, Digitalisierung, Energie- und Umweltvorgaben, Zoll- und Außenwirtschaftsfragen sowie einzelne Branchen. Nachfolgend ist ein kompakter Überblick über wichtige Neuerungen zusammengestellt – weiterführende Informationen stehen auf der Website der IHK Erfurt bereit.
Arbeits-, Steuer- und Sozialrecht:
- Zum 1. Januar 2026 steigen der Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde und die Minijob-Grenze auf 603 Euro monatlich.
- Der steuerliche Grundfreibetrag wird auf 12.348 Euro erhöht, die Pendlerpauschale angepasst und steuerliche Entlastungen für Ehrenamtliche ausgeweitet.
- Zudem ändern sich Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Pflegeversicherung.
Aus- und Weiterbildung:
- Für Auszubildende, die im Jahr 2026 eine duale Ausbildung beginnen, steigen die gesetzlichen Mindestausbildungsvergütungen.
- Zudem können betriebliche Projektanträge für praktische Prüfungen in 49 Berufen dauerhaft digital eingereicht werden.
- Ab 2026 steigt der Meisterbonus auf 2.000 Euro. Damit soll die Attraktivität der Aufstiegsfortbildung weiter gestärkt werden.
- Künftig wird die Meistergründungsprämie auch für Unternehmensgründungen und -übernahmen mit IHK-Abschluss gewährt.
Außenwirtschaft und Zoll:
Zum Jahreswechsel kommt es zu umfangreichen Anpassungen im Zoll- und Außenwirtschaftsrecht. Dazu gehören unter anderem die vollständige Digitalisierung des Carnet ATA, die neue Kombinierte Nomenklatur (KN 2026) sowie die Regelphase des CO₂-Grenzausgleichs (CBAM). Für bestimmte Länder werden Zollpräferenzen ausgesetzt und neue Zoll- bzw. Lieferkettenregelungen greifen.
Energie, Umwelt und Innovation:
- Ab 2026 gelten verbindliche IT-Sicherheitsanforderungen gemäß NIS-2-Richtlinie für deutlich mehr Unternehmen.
- Zudem treten neue Vorgaben zur Verpackungsregulierung und zu Beschränkungen bestimmter Stoffe (z. B. PFAS) in Kraft.
- Das Energie- und Stromsteuergesetz bringt eine dauerhafte Senkung der Stromsteuer für das produzierende Gewerbe auf EU-Mindestsatzniveau.
Standort- und Brancheninformationen:
- Mit dem neuen Bau-Turbo werden Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht, um Investitionen schneller umzusetzen. Gleichzeitig werden digitale Verwaltungsprozesse bundesweit weiter modernisiert und vereinheitlicht.
- Die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie wird ab 1. Januar 2026 dauerhaft gesenkt, was die Belastung vieler Gastgewerbebetriebe reduzieren soll.
- Zum 1. Januar 2026 endet die Übergangsfrist zur technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) im Taxi- und Mietwagengewerbe.
- Ab 1. Juli 2026 gilt eine Tachographenpflicht für leichte Nutzfahrzeuge im grenzüberschreitenden Verkehr.
Änderungen im Wirkungskreis der IHK Erfurt
- Der Grundbeitrag wird in der Vorauszahlung für das Jahr 2026 vorläufig um 50 Prozent reduziert. Damit entlastet die IHK Erfurt ihre beitragspflichtigen Unternehmen spürbar.
- Die Vollversammlung der IHK Erfurt hat im Dezember 2025 beschlossen, den aktuell gültigen Umlagesatz von 0,12 Prozent auf 0,10 Prozent zu senken.
Weitere Informationen zu relevanten Änderungen für Unternehmen im Jahr 2026 stehen auf der Website der IHK Erfurt bereit und werden regelmäßig aktualisiert.