19.10.2023

Mikrodarlehen (MKD) - Antragsstopp beachten!

Eine Antragstellung auf der Grundlage der aktuellen Förderrichtlinie (Förderzeitraum 2014 - 2020) ist seit 18. Oktober 2023 nicht mehr möglich.
Nach Maßgabe der neuen Förderrichtlinie "Darlehen für den Mittelstand" wird das Mikrodarlehen ab 2024 fortgeführt. Unter anderem wird sich der Darlehenshöchstbetrag auf 30.000,00 Euro erhöhen.
Das Darlehen richtet sich an Existenzgründer und junge Unternehmen in den ersten fünf Jahren ihrer Tätigkeit. Es ist mit einem attraktiven Zinssatz, einer Laufzeit von bis zu sechs Jahren sowie mit sechs oder zwölf tilgungsfreien Monaten ausgestattet.
Wir informieren Sie an dieser Stelle umgehend zum Antragsstart des neuen Mikrodarlehens.
Die IHK Dresden begleitet Sie beratend sowohl in der Vorbereitung Ihres Gründungsvorhabens als auch bei Ihren Wachstumsschritten. Vereinbaren Sie gern einen Termin.