Handel mit Bio- und Öko-Lebensmitteln

Unternehmer, die Produkte mit der Kennzeichnung „Bio“ oder „Öko“ sowie „biologisch“ oder „ökologisch“ in Verkehr bringen, sind grundsätzlich verpflichtet, sich dem Öko-Kontrollverfahren gemäß Artikel 34 der EU-Öko-VO zu unterziehen und ein gültiges Öko-Zertifikat laut Artikel 35 der EU-Öko-VO zu besitzen.

Möglichkeiten zur Freistellung

Händler die ausschließlich vorverpackte Bio-/Öko-Produkte direkt an Endverbraucher verkaufen, können unter bestimmten Bedingungen von der Kontroll- und Zertifizierungspflicht befreit werden. Voraussetzung ist hier unter anderem, dass die Produkte nicht selbst erzeugt oder verarbeitet werden und nur in Verbindung mit der Verkaufsstelle gelagert werden.
Wenn Händler unverpackte Bio-/Öko-Produkte, hier ausgenommen Futtermittel, an Endverbraucher verkaufen und mit diesen Produkten eine Menge von 5.000 kg pro Jahr oder einem Jahresumsatz von EUR 20.000 nicht überschreiten, kann eine Befreiung von der Zertifizierungspflicht gelten.
Händler von unverpackten Bio-/Öko-Produkten, die von vorgenannter Zertifizierungspflicht befreit sind, müssen dennoch ihre Verkaufstätigkeit bei der zuständigen Stelle anzeigen. Dies erfolgt über einen Online-Antrag unter amt24.sachsen.de oder über das Meldeformular § 3 Absatz 2 ÖLG unter www.landwirtschaft.sachsen.de.

Übersicht der gemeldeten und nicht zertifizierungspflichtigen Einzelhändler

Eine Übersicht der gemeldeten, nicht zertifizierungspflichtigen Einzelhändler wird regelmäßig auf der Webseite der zuständigen Stelle für Sachsen, dem Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) veröffentlicht.
Hier erhalten Handelsunternehmen unter „Freistellung von der Zertifizierungspflicht für Lebensmittelhändler“ auch ein Informationsblatt und eine Checkliste, um die Voraussetzungen für eine mögliche Befreiung zu prüfen, unter www.landwirtschaft.sachsen.de.

weitere Informationen

Weitere Informationen bei Fragen zur Melde-, Kontroll- und Zertifizierungspflicht beim Handel mit Bio- und Öko-Lebensmitteln, erhalten Unternehmer beim LfULG.
Kontaktdaten: