24.03.2025

Anerkennung ukrainischer Führerscheine in Deutschland verlängert

Die Fahrerlaubnisse geflüchteter Ukrainer werden, sofern ein Schutzstatus für den Inhaber besteht, weiterhin anerkannt. Ursprünglich befristet bis zum 6. März 2025 wird dieser Zeitraum bis zum 5. März 2026 ausgedehnt. Damit werden Führerscheine für den PKW, LKW und Bus anerkannt.
Weiterhin nicht anerkannt werden hingegen ukrainische Berufskraftfahrerqualifikationen für die Klassen C und D. Die Umsetzung der EU-Verordnung zur Anerkennung war ursprünglich für Herbst 2024 vorgesehen, wurde aber aufgrund eines Formfehlers wieder zurückgezogen.
Es ist daher für Inhaber von Fahrerlaubnissen der Klasse C und D notwendig, die entsprechende Grundqualifikation/beschleunigte Grundqualifikation erfolgreich zu absolvieren, so dass ein Einsatz im gewerblichen Güter- und/oder Personenverkehr rechtssicher erfolgen kann.