26.02.2025

Förderrichtlinie Regionales Wachstum (Landesprogramm) – Vorläufiger Antragsstopp

Mit dem 1. Januar 2025 ist im Freistaat Sachsen eine vorläufige Haushalts- und Wirtschaftsführung in Kraft getreten. Aufgrund der aktuellen Haushaltsmittelsituation können derzeit leider keine Förderanträge im Regionalen Wachstum (Landesprogramm) mehr angenommen werden. Das betrifft alle Vorhaben in den Landkreisen Vogtlandkreis, Zwickau, Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge und Meißen.
Von diesem vorübergehenden Antragsstopp nicht betroffen, sind Vorhaben, welche in den Landkreisen Görlitz, Bautzen, Nordsachsen und Leipzig sowie in der Stadt Chemnitz (JTF-Programm Strukturwandelregionen) umgesetzt werden.
Das Förderprogramm richtet sich als Landesprogramm an kleine Unternehmen sowie als JTF-Programm an kleine und mittlere Unternehmen. Gefördert werden Investitionsvorhaben zur Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen), zum Ausbau der Kapazität einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen), zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte, zur grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte. Die Zuwendung wird als Investitionszuschuss für den Erwerb von aktivierungsfähigem Anlagevermögen gewährt.
Unter diesem Link finden Sie alle Informationen zum Förderprogramm: https://www.sab.sachsen.de/regionales-wachstum
Die IHK Dresden berät und unterstützt Sie bei der Vorbereitung Ihres Investitionsvorhabens. Vereinbaren Sie gern einen Beratungstermin und nutzen Sie die Zeit des vorübergehenden Antragsstopps für die Planung Ihres Vorhabens.