Sachsen setzt Rückforderungen von Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes vorläufig aus

Das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) hat veranlasst, dass die mit der Umsetzung beauftragte Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) die Rückforderungen der Corona-Wirtschaftshilfen des Bundes mit sofortiger Wirkung vorläufig aussetzt. Das betrifft das Bundesprogramm »Soforthilfe-Zuschuss Bund« und die Überbrückungshilfe des Bundes. Bis zu einer abschließenden Klärung aller offenen Fragen werden keine neuen Rückforderungen verfolgt. Auch Mahnungen erfolgen vorerst nicht.
Mit dieser Maßnahme reagiert das sächsische Wirtschaftsministerium (SMWA) auf die Darlegungen vieler Unternehmer, dass die Rückforderung der Coronahilfen des Bundes in der aktuellen wirtschaftlichen Lage eine große Herausforderung darstellt.
Gemeinsam mit der SAB prüft das Ministerium derzeit die konkreten Optionen. Rechtliche Änderungen an den Bundesprogrammen wird es trotz des Moratoriums nicht geben können. Die Unternehmen werden zudem weiterhin Auskunft über die Verwendung der Hilfen geben müssen. Aufgrund der Haushaltsituation des Freistaats zahlt Sachsen auch nicht nachträglich einen Unternehmerlohn.
Im Gespräch sind aber beispielsweise veränderte Konditionen für die Rückzahlungen und klarere Regeln, in welchen Fällen die Fördermittel nicht zurückerstattet werden müssen.
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In diesem Zusammenhang haben auch die sächsischen Industrie- und Handelskammern im Mai 2025 ein Forderungsschreiben an das Sächsisches Staatsministerium der Finanzen (SMF) gerichtet und für die betroffenen Unternehmen ein rechtssicheres, planbares und zugleich wirtschaftlich vertretbares Rückzahlungsverfahren zu schaffen.
Wir informieren Sie fortlaufend zum aktuellen Stand.