Elektronische Meldepflicht für entsandte Mitarbeiter in die Slowakei eingeführt

Unternehmen, die Mitarbeiter in die Slowakei entsenden möchten, müssen sich seit kurzem auf eine wichtige Neuerung einstellen.
Nach Aussage der zuständigen Behörden müssen ab sofort alle An- und Abmeldungen von entsandten Arbeitnehmern beim zuständigen Arbeitsamt ausschließlich elektronisch über das staatliche Portal der Slowakischen Republik eingereicht werden.

Unterstützung durch die AHK Slowakei

Die AHK Slowakei unterstützt deutsche Unternehmen gerne bei diesem Verfahren und bietet Hilfestellung bei der Durchführung der elektronischen Meldung an.

Europarecht & internationales Recht

Die IHK unterstützt ihre Mitgliedsunternehmen in Fragen des Europa- und internationalen Wirtschaftsrechts.