Sprachkurse für zugewanderte Arbeits- und Fachkräfte
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) bietet seit Januar 2024 Job-Berufssprachkurs (Job-BSK) an. In diesem Kurs können zugewanderte Arbeits- und Fachkräfte berufsbegleitend ihre Deutschkenntnisse für ihre aktuelle Tätigkeit ausbauen und professionelle Kommunikation trainieren. Voraussetzung ist, dass die Beschäftigten bereits über das Sprachniveau A2 verfügen.
Die Sprachkurse werden inhaltlich und zeitlich an die Bedarfe der Teilnehmenden angepasst. Auch mit dem Azubi-BSK wird ausländischen Auszubildenden eine ausbildungsbegleitende Sprachförderung angeboten. Die Sprachkurse basieren inhaltlich an den Ausbildungsinhalten der jeweiligen Ausbildungsberufe und helfen den Auszubildenden, sich auf ihre Fachprüfungen sprachlich vorzubereiten.
Die Landeshauptstadt Dresden bietet den zugewanderten Fachkräften, Auszubildenden und ihren Arbeitgebern bzw. Dresdner Ausbildungsbetrieben die Möglichkeit an, die Bedarfe an Job-BSK und das Interesse an Azubi-BSK zu melden. Die Bedarfsmeldung hat zum Ziel, passende Angebote in Dresden, in enger Kooperation mit dem BAMF, dem gemeinsamen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit und des Jobcenters Dresden (gAGS Dresden) und den Sprachkursträgern zu generieren.
Hier geht’s zu den Bedarfsmeldungen:
Wenn Sie Bedarfe für mehrere Beschäftigte melden möchten, füllen Sie bitte für jede Beschäftigte/jeden Beschäftigten ein separates Formular aus. Nach dem Absenden eines Formulars erhalten Sie die Möglichkeit, ein weiteres Formular auszufüllen.
Wenn Sie Bedarfe für mehrere Auszubildende melden möchten, füllen Sie bitte für jede Auszubildende/jeden Auszubildenden ein separates Formular aus. Nach dem Absenden eines Formulars erhalten Sie die Möglichkeit, ein weiteres Formular auszufüllen.
Kontakt:
Bei Fragen und Unterstützungsbedarf wenden Sie sich bitte an die Sprachkoordinierung für Zugewanderte der Landeshauptstadt Dresden unter 0351-4882137, ipurath@dresden.de.