Erhöhung der Handelsregistergebühren zum 01.06.2025

Am 05.05.2025 wurde die dritte Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung verkündet und sieht somit eine lineare Anhebung um 50 Prozent der Eintragungsgebühren für das Handels-, Genossenschafts-, Gesellschafts- und Partnerschaftsregister vor.
Diese Erhöhungen der Eintragungsgebühren, welche letztmalig am 01.01.2011 angepasst worden waren, sind zum einen für eine weitere Kostendeckung von erheblich gestiegenen Personal- und Sachkosten der Registergerichte erforderlich. Zum Anderen sollen die Bundesländer in die Lage versetzt werden, den Anforderungen an eine moderne, effiziente und sichere Registerführung auch künftig gerecht zu werden.
Mit der Erhöhung der Registergebühren wird beispielsweise die Gebühr für die
  • Eintragung einer Gesellschaft mit bis zu drei Gesellschaftern oder einer Partnerschaft von 100,00 Euro auf 150,00 Euro
  • Eintragung einer GmbH, einschließlich einer Unternehmergesellschaft ohne Umwandlung von 150,00 Euro auf zukünftig 225,00 Euro
    steigen.
Die im Bundesgesetzblatt vom 05. Mai 2025 verkündete Verordnung können Sie im Bundesgesetzblatt nachlesen.