Sachsen erweitert Förderung für Stadtgrün, Lärm und Radon
Das sächsische Kabinett hat am 9. September die Förderrichtlinie »Stadtgrün, Lärm, Radon« geändert. Künftig sind Förderungen von bis zu 85 % möglich, für KMU 65 % und beim passiven Lärmschutz 75 %. Neben Kommunen können nun auch gemeinnützige Organisationen, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern und KMU Anträge stellen. Zudem wurden die Förderinhalte erweitert, etwa für begleitende Maßnahmen bei Stadtgrünprojekten oder Dachbegrünungen. Bis 2027 stehen dafür rund 47 Millionen Euro aus EU- und Landesmitteln bereit. Zuständig für Anträge ist die Sächsische Aufbaubank, Einreichungen sind ab dem 25. September möglich.
Kabinett beschließt Änderung der Förderrichtlinie
Das sächsische Kabinett hat am Dienstag (9.9.) eine Änderung der Förderrichtlinie “Stadtgrün, Lärm, Radon” beschlossen. So können Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger für ihre Vorhabe künftig in allen drei Förderbereichen Unterstützung in Höhe von bis zu 85 Prozent der förderfähigen Ausgaben erhalten. Ausnahmen bilden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als Begünstigte sowie Maßnahmen für passiven Lärmschutz. Hier betragen die Fördersätze in der neu gefassten Richtlinie 65 bzw. 75 Prozent.
Neue Antragstellergruppen zugelassen
In den Förderbereichen Stadtgrün und Radon können zudem neben kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Unternehmen künftig auch gemeinnützige Organisationen, Religionsgemeinschaften, Verbandskörperschaften, Vereine, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern sowie kleine und mittlere Unternehmen einen Förderantrag stellen.
Erweiterte Förderinhalte bei Stadtgrün und Lärmschutz
Weiterhin werden in den Bereichen Stadtgrün und Lärmminderung nun auch zusätzliche Förderinhalte unterstützt, etwa begleitende Maßnahmen bei Stadtgrünvorhaben, bei der Aufwertung von Dachbegrünungen oder im Zusammenhang mit der Entwicklungspflege.
Förderschwerpunkte Stadtgrün, Lärm und Radon
Mit der »Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon/2023« unterstützt der Freistaat Sachsen Vorhaben zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich, für Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen.
47 Millionen Euro bis 2027 verfügbar
Insgesamt stehen hierfür bis 2027 rund 47 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und Landesmitteln zur Verfügung.
Antragstellung ab 25. September bei der SAB
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank (SAB). Anträge auf Förderung zu den geänderten Konditionen können voraussichtlich ab dem 25. September gestellt werden. Weitere Informationen sind im Förderportal der SAB sowie des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zu finden.