21.06.2024
Die elektronische Rechnung wird ab 1. Januar 2025 Pflicht!
Der Versand von elektronischen Rechnungen (eRechnungen) im Bereich B2B wird ab 01.01.2025 grundsätzlich zur Pflicht für alle Unternehmen. Es gibt jedoch (abhängig von der Unternehmensgröße) Übergangsregelungen bis zum Ende des Jahres 2027.
Unabhängig von den Übergangsregelungen zum Versand der eRechnungen müssen ab dem 1. Januar 2025 alle Unternehmen (auch der Kleinunternehmer) in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu empfangen. Hierzu besteht keine gesetzliche Übergangsregelung!
Das kostenfreie Online-Seminare am 16. Oktober zeigt einerseits die rechtlichen Übergangsregelungen und Ausnahmen von der Verpflichtung zum Versand der eRechnungen auf, andererseits wird auch auf die praktische Umsetzung im betrieblichen Ablauf eingegangen. Außerdem werden Lösungsansätze für verschiedene Unternehmensgrößen skizziert.