19.12.2024
Verspätete Freischaltung von DIVID-Funktionen
Bis zum 31. Dezember 2024 müssen Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte ihre Registrierung auf der Plattform DIVID des Umweltbundesamtes abschließen. Dabei müssen sie alle Einwegkunststoffprodukte angeben, die sie auf den Markt bringen. Allerdings steht die Funktion, um Markennamen und Produkte nachträglich hinzuzufügen oder zu entfernen, erst ab dem 1. Januar 2025 vollständig zur Verfügung. Daher können Hersteller bis Ende 2024 keine Änderungen an ihrer Registrierung vornehmen. Dies kann dazu führen, dass einige Hersteller nicht mit allen Produkten im öffentlichen Register von DIVID gelistet sind.
Aufgrund der Verzögerung können Betreiber von Onlineplattformen ab dem 1. Januar 2025 ihre Vorgaben nicht sofort vollständig erfüllen. Hersteller erhalten zur Überbrückung nach der Freischaltung der entsprechenden Funktion, zwei Monate Zeit, um ihre Registrierung anzupassen und zu vervollständigen. In diesem Übergangszeitraum bis Ende Februar 2025 müssen Hersteller und andere Akteure der Lieferkette keine Konsequenzen befürchten.
Ab März 2025 will das Umweltbundesamt dann mit Kontrollen beginnen und mögliche Verstöße gegen das Einwegkunststofffondsgesetz ahnden.
Weitere Informationen unter: Einwegkunststoffplattform DIVID
Quelle: DIHK