Nr. 70479

Handelsregister September 2025

Die folgenden – teilweise gekürzten – Angaben über Neueintragungen, Veränderungen, Löschungen sowie Konkurse, Vergleiche und Insolvenzen stellen keine amtliche Bekanntgabe dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Veröffentlichung übernimmt die IHK keine Gewähr.

Landkreis Böblingen - Neueintragungen September

71034 HRB 801596 Marktplatz Immobilien GmbH, Wilhelmstraße 24, 71034 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Marks, Alfred. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Verwaltung und der Verkauf von Immobilien.
71034 HRB 801673 Fischer Küchenatelier GmbH, Elly-Beinhorn-Straße 29, 71034 Böblingen. Stammkapital: 25.600,00 EUR. Einzelprokura: Schöller, Rüdiger. Geschäftsführer: Broekhuis, Fokke Gert, KJ Veenendaal / Niederlande. Gegenstand des Unternehmens: die Beratung, Planung und Verkauf von Geschäftseinrichtungen, Holzverarbeitung, Möbel- und Küchenhandel.
71034 HRB 801837 PCH2cure Foundation gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gabriele-Münter-Hof 13, 71034 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Matilainen, Julia Alexandra; Dr. Lankenau, Axel. Gegenstand des Unternehmens: Zweck der Gesellschaft ist es, a) die Wissenschaft und Forschung b) das öffentliche Gesundheitswesen und die öffentliche Gesundheitspflege zu fördern. Die Gesellschaft verwirklicht diese Satzungszwecke insbesondere durch Durchführung wissenschaftlicher Veranstaltungen und Forschungsvorhaben, Vergabe von Forschungsaufträgen zum Verständnis seltener Erkrankungen, insbesondere PCH2, zur Entwicklung von Therapien und Behandlungen, die die Lebensqualität von bereits lebenden pCH2-Kindern und Erwachsenen weltweit verbessern und diesen zukünftig ein selbständiges Leben ermöglichen. Mittlerweile ist es nicht mehr eine Frage der technischen oder wissenschaftlichen Möglichkeiten, ob eine Therapie für eine genetisch bedingte Erkrankung machbar ist, sondern eine Frage der finanziellen Mittel. Die technischen Methoden, einen Gendefekt zu korrigieren, gibt es schon heute! Um diese für PCH2 anzuwenden, braucht es die Grundlagenforschung genauso wie die klinische Entwicklung und Investitionen in eine Therapieentwicklung.
71034 HRB 801844 Energy Booom GmbH, Wilhelmine-Reichard-Weg 8, 71034 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schneider-Kücükay, Deniz; Platter, Jan. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmittel, Frucht- und Gemüsezubereitungen, Getränke, Müsli und Eis sowie weitere Lebensmittel jeglicher Art für Wohlsein und Gesundheit.
71034 HRB 801860 Troja Grill Böblingen UG (haftungsbeschränkt), Berliner Straße 24, 71034 Böblingen. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Pnishi, Behare. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Gaststätte/Gastronomie.
71065 HRB 801581 HN Zentren GmbH, Tilsiter Straße 15, 71065 Sindelfingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Neumann, Henning. Gegenstand des Unternehmens: 1. der Betrieb von Zentren für kosmetische Gesichts- und Körperbehandlungen, einschließlich aller damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, Dienstleistungen und Produkte; 2. die Erbringung von Laser-Haarentfernung, sowie ergänzenden kosmetischen Behandlungen unter Einsatz entsprechender apparativer Technologien; 3. der Vertrieb, der lmport und Export sowie der Handel mit kosmetischen Artikeln, einschließlich Pflege- und Kosmetikprodukten, Geräten und Zubehör; 4. die Herstellung, Entwicklung, Verarbeitung, Abfüllung, Veredelung, Kennzeichnung, Vertrieb und Verkauf eigener Kosmetikartikel sowie aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten, einschließlich der Regelung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards; 5. der Vertrieb von Geräten, Equipment bzw. lnstrumenten für kosmetische Behandlungen, einschließlich deren Beratung, Schulung, Wartung und Serviceleistungen; 6. die Gründung, Förderung und den Betrieb einer Akademie bzw. Bildungseinrichtung zur Ausbildung und Weiterbildung in Bereichen wie Laser-, Radiofrequenz-, Kavitation-, Lymphdrainage- und verwandten Verfahren, einschließlich der Vermittlung von Fachwissen, praktischer Übungen, Schulungen, Seminaren, Zertifizierungen sowie aller damit zusammenhängenden Leistungen; sowie 7. alle damit zusammenhängenden und dem Gesellschaftszweck zu dienenden Tätigkeiten, die geeignet erscheinen, den Geschäftszweck zu fördern, zu erleichtern oder zu erweitern, einschließlich der Verwaltung, Organisation, Marketing, Vertrieb, Lizenzvergabe, Kooperationen, Franchising sowie Beteiligungen an ähnlichen Unternehmen.
71067 HRB 801745 zerofive windows & doors UG (haftungsbeschränkt), Guttenbrunnstraße 15, 71067 Sindelfingen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Harmanci, Serhat. Gegenstand des Unternehmens: Der Bau- und Montagebetrieb, insbesondere von Fenstern, Türen, Rollläden, Jalousien, Markisen, (Garagen-) Toren, Geländern und Zäunen.
71069 HRB 801555 VICINITY Properties GmbH, Rosa-Leibfried-Straße 2, 71069 Sindelfingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Yildiz, Berkan Can. Geschäftsführer: Yildiz, Kiyan Ismail. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Veräußerung im Rahmen der Vermögensverwaltung.
71069 HRB 801676 Hassler-Mobilität GmbH, Am Buchental 20, 71069 Sindelfingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Haßler, Dominik Felix Samuel. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Industrie- und Handelsunternehmen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, die entgeltliche und/oder geschäftsmäßige Personenbeförderung jeder Art, die Veranstaltung und Vermittlung von Reisen und damit in Verbindung stehenden Leistungen aller Art, der Betrieb und die Unterhaltung einer Omnibusvermietung sowie der Betrieb von Omnibuslinien.
71069 HRB 801797 StudyMax UG (haftungsbeschränkt), Sindelfinger Straße 6, 71069 Sindelfingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Nmeri, Mohammad. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungsleistungen im Bereich Studienberatung, Vermittlung von Sprachkursen, Relocation und Arbeitsvermittlung.
71083 HRB 801825 Axion Commerce GmbH, Dahlienweg 3, 71083 Herrenberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gantner, Jonas Emil; Kopecki, Maxim Sebastian. Gegenstand des Unternehmens: Der Im- und Export sowie Groß- und Einzelhandel mit Konsumgütern, überwiegend in den Bereichen Elektronik, Spielzeug, Drogerie und Heimbedarf; sowie mit Investitionsgütern, überwiegend in den Bereichen Werkzeug, Büro und Baumarkt; insbesondere über digitale Vertriebswege.
71088 HRB 801702 MT Quality GmbH, Kernerstraße 22, 71088 Holzgerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Morina, Ferid; Thorschmidt, Michael Gerhard. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Einführung und Durchführung von Verfahren, Prozessen und Maßnahmen zur Qualitätssicherung und -kontrolle, einschließlich Prüfungen, Inspektionen, Audits, Zertifizierungen, Schulungen sowie Beratung im Bereich Qualitätsmanagement und Prozessoptimierung.
71101 HRB 801649 CEFAMEX Solutions UG (haftungsbeschränkt), Wittenberger Weg 8, 71101 Schönaich. Stammkapital: 7.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mulahasanovic, Amir. Gegenstand des Unternehmens: Consulting und Unternehmensberatung, Projektmanagement und Qualitätswesen, individuelle Softwareentwicklung und Lösungen, Gebäudemanagement und Gebäudereinigung.
71101 HRB 801711 FLOROTEC GmbH, Mercedesstraße 5, 71101 Schönaich. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rösner, Florian. Geschäftsführer: Rösner, Felix. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Elektroinstallationen und die Installation sämtlicher Gebäudetechnik, insbesondere Lichttechnik, Steuerungstechnik, PV-Anlagen, Zählerplätze und Ladeinfrastruktur (Wallboxen).
71120 HRB 801580 Trace4Earth UG (haftungsbeschränkt), Dätzinger Straße 60, 71120 Grafenau. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mezey, Eörs Zsolt. Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke i.S. d. Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung eines Verwaltungsverfahrens zur standardisierten und nachvollziehbaren Erfassung, Darstellung und Kommunikation von Treibhausgasemissionen über den gesamten Lebenszyklus von Produkten und Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die diesem Zwecke unmittelbar oder mittelbar dienlich sind. Die Gesellschaft betreibt begleitende Öffentlichkeitsarbeit, Projektkoordination, Beratung sowie die Vernetzung mit relevanten Institutionen, Organisationen und Unternehmen.
71131 HRB 21843 SE Holding GmbH, Roggenäcker 2, 71131 Jettingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt: Geschäftsführer: Eichler, Stepha Marcellus. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigener Beteiligungen und eigenen Vermögens, insbesondere Errichtung bzw. Erschaffung, Erwerb, Halten, Verwalten, Verwerten und Veräußern von Beteiligungen an Unter-nehmen, von Vermögensanlagen sowie von Vermögen, jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistungen für Dritte unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz. Erwerb, Halten, Verwalten und Verkauf von Gesellschaftsanteilen, Immobilien, Aktien, Derivate, sonstigen Vermögenswerten und Unternehmen.
71139 HRB 801716 Koala Capital UG (haftungsbeschränkt), Lange Straße 9, 71139 Ehningen. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Geschäftsführer: Abd El Dayem, Ahmed Salah Abd El Motaal Mohamed. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft
71149 HRB 801505 MTH Group GmbH, Horber Straße 31, 71149 Bondorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Neubauer, Maximilian Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen und die Verwaltung eigenen Vermögens.
71149 HRB 801590 Old But Gold GmbH, Horber Straße 31, 71149 Bondorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Neubauer, Maximilian Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit neuen und gebrauchten Musikinstrumenten sowie Musikequipment aller Art, sowohl stationär als auch über Online-Plattformen, der Verkauf von Tonträgern, insbesondere Schallplatten, sowie von Merchandising-Artikeln, die Erstellung von Wertgutachten für Musikinstrumente und Musikequipment, die Durchführung und Vermarktung von Veranstaltungen, insbesondere Konzerten, sowie die Erzeugung und Verwertung audiovisueller lnhalte, insbesondere über Plattformen wie YouTube.
71154 HRB 801504 KUNZI Physio GmbH, Rudolf-Diesel-Straße 31, 71154 Nufringen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kunzi, Tobias Heinz. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung physiotherapeutischer Leistungen sowie weiterer therapeutischer, rehabilitativer, präventiver und gesundheitsfördernder Angebote. Hierzu zählen insbesondere Krankengymnastik, Krankengymnastik am Gerät (KGG), manuelle Therapie, Trainingstherapie, Massagen, Gesundheitskurse, Präventionsprogramme, Rehabilitationssport, ergänzende Therapieformen, Wellness- und Entspannungsangebote, Ernährungs- und Gesundheitsberatung sowie Maßnahmen der betrieblichen Gesundheitsförderung.
71229 HRB 801552 GMMI GmbH, Hertichstraße 73, 71229 Leonberg. Stammkapital: 500.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hu, Chenglin. Gegenstand des Unternehmens: Konstruktion, Fertigung und Einbau der Produktionslinien für Stanzen, Schweißen, Lackieren und Endmontage der Fahrzeughersteller und Betrieb aller damit im Zusammenhang stehenden oder sonst wie den vorstehenden Zweck unmittelbar oder mittelbar fördernden Geschäfte und Unternehmungen, soweit hierfür öffentlich-rechtliche Genehmigungen nicht erforderlich sind oder solche vorliegen.
71229 HRB 801705 Producer Media UG (haftungsbeschränkt), Robert-Bosch-Straße 7, 71229 Leonberg. Stammkapital: 3.290,00 EUR. Geschäftsführer: Mic, Viorica-Simona. Nicht mehr Geschäftsführer: Kufner, Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Betrieb von innovativen Onlineplattformen für kreative Dienstleistungen sowie zu Informations- und Kommunikationszwecken.
71229 HRB 801730 Goodie Solutions UG (haftungsbeschränkt), Höfinger Straße 254, 71229 Leonberg. Stammkapital: 400,00 EUR. Geschäftsführer: Yang, Junlong. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Bekleidung, Textilien, Accessoires, Schmuck, Elektronikartikeln und Zubehör, insbesondere über Onlineplattformen einschließlich Import, Lagerhaltung und Vertrieb.
71229 HRB 801810 Orovia Immobilien GmbH, Im Wengert 33, 71229 Leonberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schnieder, Marc. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an Gesellschaften in der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die den Erwerb, die Verwaltung, die Entwicklung und den Verkauf von Immobilien zum Gegenstand haben.
71229 HRB 801808 Orovia GmbH, Im Wengert 33, 71229 Leonberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schnieder, Marc. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller damit verbundenen Tätigkeiten. Die Gesellschaft kann zudem eigene operative Tätigkeiten, insbesondere den Erwerb, die Verwaltung, die Entwicklung und den Verkauf von Immobilien, ausüben.
71229 HRB 801824 KT Montage GmbH, Röntgenstraße 37, 71229 Leonberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kesic, Edin. Gegenstand des Unternehmens: Trockenbauarbeiten, Innenausbauleistungen und die Auftragsweitergabe.
71229 HRB 801847 LabourBridge Germany GmbH, Am Längenbühl 8, 71229 Leonberg. Stammkapital: 75.000,00 EUR. Geschäftsführer: Pham, Manh Hung. Gegenstand des Unternehmens: a) Vermittlung von Auszubildenden und Arbeitskräften aus Asien nach Deutschland sowie andere EU Länder; b) Betreuung von Schülern, Studenten, Arbeitskräften sowie Auszubildenden aus dem Ausland in Deutschland; c) Beratung bzgl. sonstiger Arbeitsrechte inkl. Arbeitsverträge, Kommunikation, nötigen Anmeldungen in Deutschland unter Zuhilfenahme von entsprechendem Fachpersonal, Rechtsdienstleistungen i.S.d RDG werden nicht erbracht; d) Schulung der deutschen Sprache; Vorbereitungs- & Integrationskurse für die Ausbildungen in Deutschland.
71272 HRB 801547 Prozessive GmbH, Ulmenstraße 24, 71272 Renningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schwarz, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung, Planung, Entwicklung und Betreuung von Automatisierungs- und Digitalisierungslösungen, insbesondere in den Bereichen von Automatisierungs- und Digitalisierungslösungen, insbesondere in den Bereichen Geschäftsprozessanalyse, Prozessoptimierung, Softwareentwicklung, DevOps, Infrastructure-as-Code, künstlichen Intelligenz sowie verwandte Technologien. Das Unternehmen bietet ergänzend Schulungen, digitale Inhalte sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen an.
71272 HRB 801603 Tornaido UG (haftungsbeschränkt), Heimsheimer Straße 24, 71272 Renningen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rahnema, Kaveh. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und Vertrieb von Software, die Erbringung von IT-Dienstleistungen und Beratung.
71272 HRB 801839 Ingenieurbüro Rätzsch GmbH, Gartenstraße 19, 71272 Renningen. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rätzsch, Fabian Christopher. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten, Verwalten und Veräußern von Beteiligungen im In- und Ausland, die Industrievertretung sowie die Ausübung der Beherrschung der IRS Werkzeugmaschinen GmbH, Sitz Renningen. Die Gesellschaft kann die Geschäftsführung, Verwaltung und Kontrolle bei verbundenen oder beteiligten Unternehmen übernehmen sowie Management- und Beratungsleistungen erbringen.
71277 HRB 801754 BMF Immovision GmbH, Moltkestraße 121, 71277 Rutesheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Broschek, Maren Petra; Frank, Markus. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften sowie Verwaltung für Dritte und Maklertätigkeiten.
71287 HRB 801796 Digitale Medien Jürgen Brandenburger GmbH, Mühlbergstraße 5, 71287 Weissach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Brandenburger, Erwin Jürgen. Gegenstand des Unternehmens: Das Konzipieren und Veröffentlichen von digitalen Medien und dem Publizieren von Printmedien aller Art. Schwerpunkte sind jedoch die digitalen Medien. Konzipieren, umsetzen und programmieren digitale Inhalte auf Webseiten, das Programmieren von Apps, Social Media auf einschlägigen Plattformen und eigene YouTube-Kanalproduktionen. Die Programmierung erschließt sich auf allen erdenklichen Plattformen wie iOS, Android, macOS und Windows, sowie künftige Plattformen. Alle dazugehörigen Applikationen werden von der GmbH selbst erstellt. Die GmbH wird stark sanierungsbedürftige Häuser Schritt für Schritt im Format Video und Foto erfassen und auf Social-Media-Kanälen wiedergeben. Nach Abschluss der Sanierung sollen digitale Publikationen zu diesem Thema erfolgen. Zudem werden Printmedien wie Magazine, Bücher und Ähnliches publiziert, die gleichzeitig auch digital umgesetzt werden.
75392 HRB 54043 Benjamin Aberle Holding UG (haftungsbeschränkt), Frontalstraße 63, 75392 Deckenpfronn. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Aberle, Benjamin. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung sowie die Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsaufgaben für solche Gesellschaften, alles im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.

Landkreis Böblingen - Veränderungen September

71032 HRB 785549 Knipp UG (haftungsbeschränkt), Fasanenweg 17, 71032 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Knipp, Alexander. Bestellt als Liquidator: Dr. Knipp, Kerstin. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71032 HRB 746846 Stadtwerke Böblingen Verwaltungs GmbH, Wolfgang-Brumme-Allee 32, 71032 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kappenstein, Alfred.
71032 HRB 787238 A.Gröschl Holding GmbH, Fichtestraße 12, 71032 Böblingen. Stammkapital: 25.100,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Ist die Verwaltung von eigenem Vermögen und der Erwerb, das Halten, das Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen jeder Art.
71032 HRB 794974 AKR Objektmanagement GmbH, Klaffensteinstraße 8, 71032 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ghibedea, Larisa-Andreea. Gegenstand des Unternehmens: a) Anmietungen, Renovierung und Möblierung von Immobilien und deren Weitervermietung einschließlich Erbringung von Servicedienstleistungen sowie von Verwaltungsdienstleistungen für Vermieter zur Durchführung von Vermietungen sowie Durchführung von Dienstleistungen eines Hausmeisters, wie Gartenpflege, Reinigung, Kleinreparaturen, die nicht der Eintragung in die Handwerksrolle unterliegen. b) Vermietung, Service, Reparatur und Wartung von Bau- und lndustriemaschinen, Fördertechnik, Baugeräten, Verkehrssicherungsmaterialien, Baustelleneinrichtungen, Aggregaten aller Art einschließlich jeweiliger Zusatzgeräte sowie Fahrzeugen.
71032 HRB 787238 A.Gröschl Holding GmbH, Fichtestraße 12, 71032 Böblingen. Gegenstand des Unternehmens: die Verwaltung von eigenem Vermögen und der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen jeder Art.
71034 HRB 160858 OEP MCL AcquiCo GmbH, Hans-Klemm-Straße 56, 71034 Böblingen. Bestellt Geschäftsführer: Hahl, Wolfgang.
71034 HRB 763808 Mercedes-Benz LT GmbH, Dornierstraße 7, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nánásy, Eszter. Bestellt als Geschäftsführer: Bärenfänger, Maren.
71034 HRB 747687 Keysight Technologies Deutschland GmbH, Herrenberger Straße 130, 71034 Böblingen. Einzelprokura: Stauder, Katja.
71034 HRB 801112 M & K Solutions GmbH, Bergamastraße 26, 71034 Böblingen. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
71034 HRB 331595 AIDA ORGA GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 36, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Charbonnier, Dirk. Bestellt als Geschäftsführer: King, Markus.
71034 HRB 331595 AIDA ORGA GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 36, 71034 Böblingen. Geschäftsführer: Kling, Markus.
71034 HRB 796562 Curt Georgi Verwaltungs GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 37, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Sánchez Baca, Karina. Geschäftsführer: Hantl, Peter Philibert. Bestellt als Geschäftsführer: Murmann, Markus, Koppl / Österreich. Geschäftsführer: Dr. Schmidt-Amelunxen, Martin.
71034 HRB 244823 IT unlimited AG, Otto-Lilienthal-Str. 36, 71034 Böblingen. Stammkapital: 169.668,00 EUR.
71034 HRB 747687 Keysight Technologies Deutschland GmbH, Herrenberger Straße 130, 71034 Böblingen. Einzelprokura: Stauder, Katja.
71034 HRB 724165 Star Systems GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 5, 71034 Böblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
71034 HRB 767567 Digital Building Industries AG, Schickardstraße 60, 71034 Böblingen. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt bei Vorstand: Ege, Valentin.
71034 HRB 789619 A & M Fitness GmbH, Im Rübländer 85, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hitschrich, Mario.
71063 HRB 797319 DKM Precision Tools GmbH, Erika-Naumann-Straße 4, 71063 Sindelfingen. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
71063 HRB 243900 STS Sensoren Transmitter Systeme GmbH, Poststr. 7, 71063 Sindelfingen. Bestellt als Geschäftsführer: Fuchs, Marco, Bubikon / Schweiz. Gesamtprokura: Sutter, Dominik, Teufen / Schweiz.
71065 HRB 726449 netgo Süd GmbH, Neckarstraße 40 A, 71065 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Diaz, Jacques. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Fürth, Sven.
71065 HRB 799611 Hufnagel Ventures UG (haftungsbeschränkt), Kaufwald 1, 71065 Sindelfingen. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Erbringung von Beratungs- und Geschäftsführungsleistungen für verbundene und nicht verbundene Dritte. Darüber hinaus kann die Gesellschaft eigenes Vermögen verwalten, insbesondere durch das Halten und Verwalten von Wertpapieren, lnvestmentfonds und sonstigen Finanzanlagen im ln- und Ausland.
71069 HRB 781830 Pawles UG (haftungsbeschränkt), Alemannenstraße 5, 71069 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Juric, Milena Mile Marija. Bestellt als Liquidator: Juric, Milena Mile Marija. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71083 HRB 241335 Paul Milli Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Otto-Hahn-Str. 11, 71083 Herrenberg. Einzelprokura: Milli, Karin Elke.
71083 HRB 762535 IBK - Innovative Blasmusik Konzepte UG (haftungsbeschränkt), Wittumgarten 34, 71083 Herrenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Link, Alexandra Anna. Nicht mehr Geschäftsführerin, bestellt als Liquidatorin: Tressel, Miriam. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71083 HRB 787507 DS Hotel gGmbH, Hildrizhauser Straße 29, 71083 Herrenberg. Gegenstand des Unternehmens: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts 'Steuerbegünstigte Zwecke* der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Hilfe von Menschen mit Behinderung (§ 52 Abs. 2 S 1 Nr. 10 AO) sowie die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind (§ 53 Nr. 1 AO). Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch die Errichtung und das Betreiben von Inklusionsbetrieben i. S. d. § 215 Abs. 1 SGB IX, insbesondere im Bereich Beherbergungs- und Tagungsleistungen einschließlich etwaiger Nebenbetriebe wie Gaststätten, Bars und Cateringdienstleistungen, die vorrangig dem Zweck dienen, Menschen mit Beeinträchtigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beschäftigen. 3. Die Gesellschaft kann unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann Zweigniederlassungen errichten und sich an gleichartigen gemeinnützigen und mildtätigen Zwecken dienenden Unternehmen beteiligen.
71083 HRB 749878 IGA-Consulting GmbH, Affstätter Tal 8, 71083 Herrenberg. Prokura erloschen: Schwerdt, Dominic Joachim.
71083 HRB 242930 Wilhelm Knoll GmbH, Bahnhofstr. 25, 71083 Herrenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Daniels, Daniel. Bestellt als Geschäftsführer: Benz, Mara, Zürich / Schweiz.
71088 HRB 798601 Conrads und Zweigardt Photovoltaik GmbH, Bühlenstraße 261, 71088 Holzgerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Conrads, Dustin. Bestellt als Geschäftsführer: Zweigardt, Edward.
71088 HRB 766276 ABD Verwaltungs-GmbH, Max-Eyth-Straße 35, 71088 Holzgerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schraml, Richard.
71093 HRB 245914 Brose Verwaltungsgesellschaft mbH, Weil im Schönbuch, Max-Brose-Str. 1, 71093 Weil im Schönbuch. Nicht mehr Geschäftsführer: Mattlat, Johannes. Bestellt als Geschäftsführer: Weigel, Joachim.
71101 HRB 751096 ZMW Service GmbH, Bahnhofstraße 21, 71101 Schönaich. Nicht mehr Geschäftsführerin: Folberth, Jacqueline. Bestellt als Geschäftsführer: Unger, Sina Aline. Geschäftsführer: Gronau, Alexander Heiko. Prokura erloschen: Maier, Gerd.
71106 HRB 767811 Christian Artesio GmbH, Maichinger Straße 62, 71106 Magstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Argyriou, Christos. Bestellt als Liquidator: Argyriou, Christos. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71106 HRB 243120 Wohnungsbau Magstadt GmbH, Marktplatz 1, 71106 Magstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Martina. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Rouven.
71111 HRB 749742 Campadejo GmbH, Lindenstraße 61, 71111 Waldenbuch. Geschäftsführer: Dr. Schreiber, Rolf; Funke, Thomas, Brunn am Gebirge / Österreich.
71111 HRB 767787 Hang zur Sonne GmbH, Alfred-Ritter-Straße 25, 71111 Waldenbuch. Nicht mehr Geschäftsführer: Leßmann, Michael.
71116 HRA 738941 Augusta-Heckenrose Werkzeugfabriken GmbH & Co. KG, Max-Planck-Str. 68, 71116 Gärtringen. Prokura erloschen: Könnecke, Heide.
71116 HRB 798770 Baugenie GmbH, Bismarckstraße 21, 71116 Gärtringen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dolovac, Mirzet. Bestellt als Geschäftsführer: Uzelac, Milan.
71116 HRA 724381 HPI Zentrum GmbH & Co. KG, Erich-Kiefer-Straße 4, 71116 Gärtringen. Prokura erloschen: Schimanski, Daniela.
71116 HRB 241490 EUWA H.H. Eumann Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Daimlerstr. 210, 71116 Gärtringen. Nicht mehr Geschäftsführer: Eumann, Hanns-Heinz. Geschäftsführer: Winkler, Wolfgang. Prokura erloschen: Eumann, Elisabeth.
71116 HRB 784286 augusta-Heckenrose Verwaltungsgesellschaft mbH, Max-Planck-Straße 68, 71116 Gärtringen. Stammkapital: 25.565,00 EUR. Prokura erloschen: Könnecke, Heide.
71116 HRB 792002 ET Handels GmbH, Dieselstraße 5, 71116 Gärtringen. Prokura erloschen: Dreher, Klaudijo.
71126 HRA 738870 ADLERWERK e. K., Nelkenstraße 15, 71126 Gäufelden. Einzelprokura: Kramberger, Katharina.
71131 HRB 764019 KATHCONSULT UG (haftungsbeschränkt), Lisztstraße 11, 71131 Jettingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kath, Felix. Geschäftsführer: Kath, Uwe. Bestellt als Liquidator: Kath, Felix. Liquidator: Kath, Uwe. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71139 HRB 241701 eSaver Schaltanlagen GmbH, Im Letten 161, 71139 Ehningen. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung, der Vertrieb und die Weiterentwicklung des Energiesparsystems eSaver Tiefpassfilter einschließlich vor- und nachgelagerter Systeme sowie von Anlagen der Nieder- und Mittelspannung, Transformatoren und Trafostationen, Blindleistungskompensationsanlagen sowie damit verbundener Mess-, Steuer- und Regelungstechnik, Netzqualitätsanalysen, Systeme zur Fehlerfrüherkennung, Progammierleistungen, Wartung, Instandhaltung und Reinigung.
71139 HRB 747998 eSaver GmbH, Im Letten 161, 71139 Ehningen. Einzelprokura: Holzwarth, Roger. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, der Vertrieb und die Weiterentwicklung des Energiesparsystems eSaver Tiefpassfilter einschließlich vor- und nachgelagerter Systeme sowie von Anlagen der Nieder- und Mittelspannung, Transformatoren und Trafostationen, Blindleistungskompensationsanlagen sowie damit verbundener Mess-, Steuer- und Regelungstechnik,Netzqualitätsanalysen, Systeme zur Fehlerfrüherkennung und Zustandsüberwachung, Programmierleistungen, Wartung, Instandhaltung und Reinigung.
71139 HRB 245108 Bertrandt Technikum GmbH, Birkensee 1, 71139 Ehningen. Gesamtprokura: Mösch, Holger.
71139 HRB 721082 Bertrandt Services GmbH, Birkensee 1, 71139 Ehningen. Prokura erloschen: Boldt, Simon.
71144 HRB 792602 Wöhrle Power Systems GmbH, Lerchenstraße 34, 71144 Steinenbronn. Bestellt als Geschäftsführer: Wöhrle, Luca. Prokura erloschen: Wöhrle, Luca. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Netzgeräten, USV-Anlagen, Transformatoren sowie von Sonderlösungen im Bereich der Stromversorgung, insbesondere für industrielle Anwendungen und anspruchsvolle Umgebungsbedingungen.
71229 HRB 784151 Martens & Prahl Jaspers Assekuranzmakler GmbH, Heidenheimer Straße 6, 71229 Leonberg. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Müller, Markus. Geschäftsführer: Ülker, Cihan. Gesamtprokura: Altuncu, Jana. Wiebach, Gabriele. Schlemmer, Wolfgang. Schmieter, Joachim.
71229 HRB 776024 THNG GmbH, Römerstraße 75, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Raabe, Joshua. Bestellt als Geschäftsführer: Saur, Adrian. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Kommunikation und Softwareentwicklung, einschließlich der Konzeption, Entwicklung, lmplementierung und Wartung von Softwarelösungen.
71229 HRB 743094 Seacom Trailer Systems GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg. Bestellt als Geschäftsführer: Ortlieb, Arno Ewald.
71229 HRA 742585 Schott Pumpen und Elektrotechnik e.K., Überkinger Weg 6, 71229 Leonberg. Einzelprokura: Vogel, Eike.
71229 HRB 739695 NIKKISO Pumps Europe GmbH, Ulmer Straße 10, 71229 Leonberg. Nicht mehr Liquidator: Nakatsuru, Kazuo, Nagareyama / Japan. Bestellt als Liquidator: Hori, Takayuki, Saitama / Japan.
71229 HRB 791047 Solar & Hydrogen GmbH, Riegeläckerstraße 15, 71229 Leonberg. Bestellt als Geschäftsführer: Fisch, Tanja.
71229 HRB 251224 Ruppel + Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Heidenheimer Straße 14, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmidt, Günther. Geschäftsführer: Eisermann, Arne Armin. Bestellt als Liquidator: Schmidt, Günther. Liquidator: Eisermann, Arne Armin. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71229 HRB 760074 iS Immobilien-Service UG (haftungsbeschränkt), Römerstraße 36, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Schneider, Andreas. Geschäftsführer: Schneider, Stefanie. Bestellt als Geschäftsführer: Karaboga, Turan.
71229 HRB 777049 Schönbrunn TASC GmbH, Riedwiesenstraße 1, 71229 Leonberg. Stammkapital: 35.715,00 EUR.
71229 HRB 34086 P Producer Media UG (haftungsbeschränkt), Robert-Bosch-Straße 7, 71229 Leonberg. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Leonberg verlegt (Amtsgericht Stuttgart, HRB 801705).
71272 HRB 252036 Sano Arzneimittelfabrik Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Dornierstraße 46, 71272 Renningen. Prokura erloschen: Bauer, Jörg.
71272 HRA 254140 Th. Geyer GmbH & Co. KG, Dornierstraße 46, 71272 Renningen. Prokura erloschen: Barthel, Wolfgang.
71272 HRA 253904 SchäferRolls GmbH & Co. KG, Benzstraße 40, 71272 Renningen. Prokura erloschen: Rittling, Oliver.
71272 HRB 799626 Exentec Germany GmbH, Rosine-Starz-Straße 24, 71272 Renningen. Bestellt als Geschäftsführer: Trumm, Waldemar.
71272 HRB 801547 Prozessive GmbH, Ulmenstraße 24, 71272 Renningen. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung, Planung, Entwicklung und Betreuung von Automatisierungs- und Digitalisierungslösungen, insbesondere in den Bereichen Geschäftsprozessanalyse, Prozessoptimierung, Softwareentwicklung, DevOps, Infrastructure-as-Code, künstliche Intelligenz sowie verwandte Technologien. Das Unternehmen bietet ergänzend Schulungen, digitale Inhalte sowie weitere damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen an.
71277 HRB 749274 TurnTec GmbH, Drescherstraße 5052, 71277 Rutesheim. Nun bestellt als Liquidator: Bolay, Peter Richard. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71287 HRB 801117 FXAgents GmbH, Im Neuenbühl 7, 71287 Weissach. Stammkapital: 25.510,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Programmierung, Bereitstellung und Optimierung sowie der Vertrieb und der Support von KI-Agenten für den Finanzbereich, für die Einhaltung nationaler und internationaler Rechnungslegungsstandards, sowie der Unterstützung der strategischen und operativen Finanzführungsaufgaben in Unternehmen. Dabei umfasst der Unternehmensgegenstand auch die Vermarktung dieser Lösungen als Softwareprodukte und Software-as-a-Service (SaaS)-Angebote.

Landkreis Böblingen - Löschungen September

71032 HRB 781191 SPV Consulting GmbH, Heusteigstraße 18, 71032 Böblingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71032 HRA 739696 A.Gröschl Holding GmbH & Co. KG, Fichtestraße 12, 71032 Böblingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
71063 HRA 738720 DKM Präzisionswerkzeuge e. K., Erika-Naumann-Straße 4, 71063 Sindelfingen. Die Firma ist erloschen.
71063 HRB 781211 HSP-Messtechnik UG (haftungsbeschränkt), Obere Vorstadt 67, 71063 Sindelfingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71083 HRB 754949 Digator UG (haftungsbeschränkt), Tannenstraße 1, 71083 Herrenberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71083 HRA 741454 MMX Verwaltungs GmbH & Co. KG, Behringstraße 7, 71083 Herrenberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
71101 HRB 747976 Mayer Getränke GmbH, Böblinger Straße 67, 71101 Schönaich. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71101 HRA 742625 FLOROTEC - Elektrotechnik Florian Rösner e.K., Mercedesstraße 5, 71101 Schönaich. Die Firma ist erloschen.
71120 HRB 244958 Schiller Instruments GmbH, Im Gressental 7, 71120 Grafenau. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71139 HRA 241789 Wilhelm Kübler Industrievertretungen Inh. Jürgen Mack e.K., Königsberger Straße 10, 71139 Ehningen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
71155 HRA 742410 MY Strom Younes Mejdi e.K., Holzgerlinger Straße 1, 71155 Altdorf. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
71229 HRB 776873 Avdija Media & Marketing UG (haftungsbeschränkt), Guldenmannstraße 3, 71229 Leonberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71229 HRB 737046 ISOblitz BaWü-Nord UG (haftungsbeschränkt), Carl-Zeiss-Straße 21, 71229 Leonberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71263 HRA 741835 Sven Geisenhof e.K., Malmsheimer Straße 71, 71263 Weil der Stadt. Die Firma ist erloschen.
71263 HRA 741689 Faunu Grundstücksverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Vermietungs KG, Hofäckerstraße 19, 71263 Weil der Stadt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
71272 HRA 739929 AEM Textilien KG, Helvetierweg 2, 71272 Renningen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
71287 HRA 727239 M. Bolay GmbH & Co. KG, Stahlbühlstraße 7, 71287 Weissach. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.

Landkreis Esslingen - Neueintragungen September

70629 HRB 801657 ikNewMedia UG (haftungsbeschränkt), Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Kreitmeier, Ingrid. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Produktion und der Vertrieb digitaler Medien-, Marketing- und Bildungsprodukte sowie KI-gestützter Inhalte, insbesondere Text-, Bild- und Grafikwerke sowie visuelle Kommunikation.
70771 HRB 801487 HLE Besitz-GmbH, Daimlerstraße 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Gesamtprokura: Speth, Patrick. Wittum, Ralph. Geschäftsführer: Erb, Thomas; Hilgers, Frank. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von gewerblich und privat genutzten Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und sonstiger zum Grundvermögen gehörender Werte.
70771 HRB 801522 Cebeci Holding UG (haftungsbeschränkt), Neuer Markt 5, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 100,00 EUR. Geschäftsführer: Cebeci, Mustafa. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und das Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie weiteren Vermögensanlagen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.
70771 HRA 742697 Lars Bozenhardt e.K., Gutenbergstraße 11, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Gesamtprokura: Walter, Eva Maria. Prokurist: Schwartz, Daniel. Inhaber: Bozenhardt, Lars Daniel.
70771 HRB 801639 MJ Beteiligungen und Dienstleistungen UG (haftungsbeschränkt), Teckstraße 3, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: John, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Veräußerung und die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, die Beratung von Unternehmen und das Erbringen von Dienstleistungen aller Art.
70771 HRB 801735 Stegmeier & Weber Immobilien GmbH, Humboldtstraße 32, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Stegmeier, Helmut; Weber, Mario Nikolas. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Immobilienwirtschaft, insbesondere im Bereich des Immobilienvertriebs, der Wohnungsprivatisierung, der Entwicklung und Umsetzung von Vermarktungsstrategien für wohnwirtschaftliche und gewerbliche Objekte, sowie die Immobilienverwaltung. Darüber hinaus ist die Gesellschaft berechtigt, Immobilien zu erwerben, zu verwalten, zu vermieten.
70771 HRB 801777 Scovi GmbH, Fichtenweg 53, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Keller, Hans Joachim; Schön, Mario. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb von Software sowie die Entwicklung von Compliance-Management-Systemen, die lmplementierungvon Data-Warehousing- und von Datenschutz- und Sicherheitslösungen sowie die damit zusammenhängende Erbringung von lT-, Support-, Schulungs- und Managementdienstleistungen.
70771 HRB 801811 sportyGuide UG (haftungsbeschränkt), Paracelsusstraße 56, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 10.000,00 EUR. Geschäftsführer: Euchner, Vincent Julius; Kaczmarek, Lars Kai. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Online-Plattform, auf der Sportangebote und -dienstleistungen vermittelt und vermarktet werden. Dazu zählen insbesondere die Organisation, Buchung und Durchführung von Sportkursen, Trainings, Events und Freizeitaktivitäten in verschiedenen Sportarten, wie z. B. Wandern, Stand-Up-Paddling, Kajak/Kanu, Klettern, Trailrunning, Radsport (inkl. E-Bike/Gravelbike-Touren), Tanz, Yoga, Fitnesskurse und ähnliche sportliche Freizeitangebote. Die Gesellschaft erbringt außerdem begleitende Dienstleistungen wie Marketing, Zahlungsabwicklung, Teilnehmerverwaltung, digitale Bereitstellung von Trainingsinhalten sowie Kooperationen mit Sportvereinen, -trainern und kommerziellen Anbietern.
70794 HRB 801469 Threadstival UG (haftungsbeschränkt), Ludwigstraße 42, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 1,00 EUR. Geschäftsführer: Zirbs, Maximilian Daniel. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, Organisation und Durchführung von Musikfestivals und ähnlichen Kulturveranstaltungen, sowie alle damit verbundenen Geschäfte, insbesondere die Vermarktung von Sponsoring-Rechten, der Verkauf von Merchandise-Artikeln und die Vergabe von Lizenzen im Veranstaltungsbereich.
70794 HRB 801560 BG Raumdesign UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 591, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Grünewald, Elias Matteo. Gegenstand des Unternehmens: Raumgestaltungsarbeiten: Streichen, Tapezieren (Innenwände und Decken), Bodenbelege verlegen (Laminat, Tepprich, Vinyl), einfache Trockenbauarbeiten (nicht tragend) und dekorative Wand- und Deckengestaltung, Epoxidharzböden (nicht tragend).
70794 HRB 801609 DRONIX SERVICES UG (haftungsbeschränkt), Kurze Straße 24, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 15.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mauser, Daniel Johannes Gabriel; Owusu Afriyie, Derius Ben-Bryan. Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft bietet folgende Dienstleistungen an: - Reinigungsdienstleistungen, insbesondere für Solaranlagen, Fassaden und Gebäude mittels Drohnentechnologie. - Inspektionen und Vermessungen von Photovoltaikanlagen und Gebäuden mittels Drohnentechnologie. - Schulungen zum Drohnenführerschein und professionelle Trainings. - Entwicklung und Verkauf von spezialisierten Reinigungsdrohnen. - Datenauswertung und Beratung zur Nutzung von Drohnentechnologie.
70794 HRB 801605 Subs Vaihingen GmbH, Jacob-Brodbeck-Straße 6, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Löffler, André Wolfgang; Wagner, Patrick Kevin. Gegenstand des Unternehmens: Der Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb des SUBWAY-Restaurants in 70563 Stuttgart-Vaihingen, Vaihinger Markt 31.
70794 HRB 801651 Adfec Media UG (haftungsbeschränkt), Bei der Kirche 15, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Marat, Simon. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere das Web-, Grafik und Corporate-Design, Infomationsdesign und Fotografie, Suchmaschinenmarketing und -optimierung, Social Media- und Content Marketing, Payed Advertising sowie Google AdWords-Kampagnen.
70794 HRB 801731 DZ Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Ludwigstraße 7, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Geschäftsführer: Zinser, Diane Marion. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme der perösnlichen Haftung als Komplementärin bei vermögensverwaltender KG.
72622 HRB 801631 Manokara Einzelhandel GmbH, Kirchheimer Straße 53, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sriskantharajah, Manokara. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Lebensmittelmarktes mit dem Verkauf von deutschen und asiatischen (indischen) Lebensmitteln einschließlich Backwaren und Snacks, Obst und Gemüse, Getränke, Kaffee, Tabakwaren und Blumen sowie Lotto- und Paketannahmestelle
72622 HRB 801660 TG Company UG (haftungsbeschränkt), Gänsäckerweg 1, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Geschäftsführer: Greiner, Theodor Michael Manfred. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Konsumgütern, Elektronik, Textilien, Drogerieartikeln, Bürobedarf, Haushaltswaren Dekorationsartikeln, Spielzeug, Spielwaren, Fahrzeugen, Baumaschinen, Landmaschinen sowie Zubehörteilen, Karnevals- und Faschingsartikeln und Weihnachtsdekorationen - mit Ausnahme von Lebensmitteln.
72631 HRB 801682 FAMA Werk GmbH, Waldenbucher Straße 291, 72631 Aichtal. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Neziri, Burhan; Matt, Karl Heinz Ewald. Gegenstand des Unternehmens: Die Veredelung von Textilien (z. B. Berufs- und Schutzkleidung) durch Stickerei, Druck und moderne Verfahren, Entwicklung und Produktion maßgeschneiderter Produkte, Handel, Beratung, Werbetechnik sowie umfassende Dienstleistungen inklusive Teilnahme an Ausschreibungen.
72636 HRB 801579 PS Vermögensverwaltung Holding GmbH, Dieselstraße 11, 72636 Frickenhausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Savignon, Petra. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten, Verwalten, Erwerben und Veräußern von Beteiligungen an in- und ausländischen Kapital- und Personengesellschaften jeder Art und Rechtsform sowie von sonstigen Vermögenswerten, wie insbesondere Grundstücken, Immobilien, Wertpapieren, Finanzanlagen, beweglichen und unbeweglichen Wirtschaftsgütern.
72636 HRB 801855 Tante-M Tischardt UG (haftungsbeschränkt), Grafenbergerstraße 3, 72636 Frickenhausen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Akbulut, Mert. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines automatisierten, personalfreien Einzelhandelsgeschäfts unter der Marke ‚Tante-M‘ im Rahmen eines Franchisesystems. Das Geschäft dient der wohnortnahen Nahversorgung und ist an 365 Tagen im Jahr täglich von 5:00 Uhr bis 23:00 Uhr geöffnet. Das Sortiment umfasst Grundnahrungsmittel, haltbare und frische Lebensmittel, Hygieneartikel, Tierbedarf sowie weitere Produkte des täglichen Bedarfs. Der Verkauf erfolgt vollständig in Selbstbedienung über ein digitales Kassensystem. Der gesamte Ladenbetrieb ist auf ein digitales, automatisiertes Konzept ausgerichtet und funktioniert ohne Personal vor Ort. Ziel ist es, den Kundinnen und Kunden eine flexible, sichere und zuverlässige Einkaufsmöglichkeit im direkten Wohnumfeld zu bieten - auch in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten.
73230 HRB 801468 Gudsmith Consulting GmbH, Schönbergstraße 71, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmidt, Olaf. Gegenstand des Unternehmens: Die Unternehmensberatung von mittelständischen Unternehmen in Sondersituationen. Dies umfasst insbesondere die Sanierungs- und Restrukturierungsberatung, das Turnaround- und Interim-Management, die Begleitung bei Unternehmensnachfolgen und M&A-Transaktionen (insbesondere Distressed M&A) sowie die strategische Neuausrichtung und die Beratung zur Steigerung der operativen Effizienz und Digitalisierung. Nicht zum Unternehmensgegenstand gehört Rechts- oder Steuerberatung.
73230 HRB 801539 Ceraflex GmbH, Ludwigstraße 11, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Music, Almir. Nicht mehr Geschäftsführer: Plattner, Jürgen. Prokura erloschen: Gallus, Guido. Gegenstand des Unternehmens: Die Be- und Verarbeitung von Keramik und Glas sowie der Handel mit deren Produkten.
73230 HRB 801721 pod GmbH, Habichtweg 28, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Leitner, Peter Franz; Ruß, Ralf Oliver Michael. Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung von Immobilien als Makler sowie Tätigkeit als Handelsmakler auf dem Gebiet der Finanzberatung, die die Vermittlung und Betreuung von Versicherungsverträgen aller Art und Bausparverträgen auf der Grundlage der mit den Kunden geschlossenen Maklerverträge umfasst, sowie Erbringen von Dienstleistungen in den Bereichen der Wirtschafts- und Unternehmensberatung, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung und Geschäften, die einer Erlaubnis gem. § 32 KWG bedürfen.
73230 HRB 801727 MBA Global Handel UG (haftungsbeschränkt), Ludwigstraße 5, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Mukhtar, Moaz Bin. Gegenstand des Unternehmens: Handel und Export mit Schrott und Altmetallen ohne Einlagerung und ohne Entsorgung, Logistikdienstleistungen für den Transport der vorgenannten Produkte; Handel mit Kosmetikprodukten, Nahrungsergänzungsmittel, Leder- und Textilwaren, Heimtierprodukte, Kfz-Zubehör, Babyspielzeug, Produkte für Heimwerker- und Outdoor-Bereich, Schuhe, Schmuck und Uhren, sowie Elektronikartikel. Dekorationsartikeln und auch die Vermarktung dieser Produkte über eigene Marken im Private-Label-Verfahren; Vertrieb von digitalen Produkten wie Softwareprogrammen, insbesondere Excellrechner; sowie Handel mit Graphikprodukten. Der Handel erfolgt auch als Onlinehandel und über soziale Medien sowie national und international.
73230 HRB 801764 Brazel Verwaltungs GmbH, Otto-Hahn-Straße 17, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Brazel, Marc Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Übernahme der Komplementärstellung bei Kommanditgesellschaften.
73240 HRB 801515 Kronwerk Bauunternehmung UG (haftungsbeschränkt), Neuffenstraße 104, 73240 Wendlingen am Neckar. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Muntean-Galiu, Ovidiu. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Bauleistungen im Tiefbau, Altbausanierung, Innenausbau sowie alle damit verbundenen Dienstleistungen und Tätigkeiten.
73240 HRB 801872 Fil & Chris Luftballondeko UG (haftungsbeschränkt), Albstraße 19, 73240 Wendlingen am Neckar. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Alexiou, Filiu Mutlu. Gegenstand des Unternehmens: Der Einzelhandel mit Getränken und verpackten Lebensmitteln, der Verkauf von Luftballons, Geschenkartikeln und Partybedarf sowie die Plaung und Durchführung von Events und die Durchführung und Organisation von Workshops im Bereich kreativer Geschenkgestaltung. Darüber hinaus umfasst der Unternehmenszweck die Vermietung von Heliumflaschen, den Betrieb einer Postagentur sowie einer Toto-Lotto-Annahmestelle.
73249 HRB 801800 VERITAS Gastro & Event GmbH, Kirchheimer Straße 66, 73249 Wernau Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Langner, André. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Gastronomie- und Eventkonzepten mit Schwerpunkt auf Wein, Kulinarik, Verkostungen sowie Handel mit dazugehörigen Produkten und Dienstleistungen.
73257 HRB 801484 Unique & Bold Design UG (haftungsbeschränkt), Kiesweg 321, 73257 Köngen. Stammkapital: 8.000,00 EUR. Geschäftsführer: Marques Rodrigues, Marcus. Gegenstand des Unternehmens: Die strategische Entwicklung, Positionierung, Pflege und wirtschaftliche Verwertung von Marken (Brand Development) sowie alle hierauf bezogenen Beratungs-, Umsetzungs-, Ausbildungs-, Produktions-, Handels- und Lizenzaktivitäten. Der Gesellschaftszweck umfasst insbesondere: a) Konzeption und lmplementierung ganzheitlicher Markenstrategien und -architekturen. b) Kreation und Weiterentwicklung von Markenidentitäten (Naming, Logo, Corporate Design, Corporate Language, Brand-Management-Tool, Digital Asset Management, Packaging-Design, Employer Branding). c) Markenmonitoring, Markenwertanalysen und Markenschutzberatung. d) Entwicklung von physischen, hybriden und virtuellen Markenerlebnissen (Web, App, Social Media, POS, Events, XR, Metaverse, Blockchain). e) Gestaltung und Optimierung ganzheitlicher Customer Journeys, Service Blue-prints und UX-Prototypen. f) Aufbau, Moderation und Skalierung von Brand-Communities, Creator- und Ambassador-Programmen. g) Erforschung, Entwicklung und Betrieb von Kl-Lösungen für die Weiterentwicklung von Markenidentitäten, Markenerlebnissen, Customer Journeys und Customer Service. h) Planung, Durchführung, Steuerung, Produktion und Produktionsabwicklung integrierter Kommunikations- und Kampagnenkonzepte. i) Storytelling, Content Creation, Content Produktion und Corporate Publishing für die Weiterentwicklung von Marken. j) Konzeption, Produktion, Durchführung und Vermarktung von Aus- und Weiterbildungs-, Schulungs-, Workshop- und Coaching-Angeboten in allen medialen und räumlichen Formaten (Online, Hybrid, Präsenz, Virtuell), insbesondere in den Bereichen Design, Markenstrategie und -identität, Customer- und Service-Experience, User-Experience-Design sowie Daten- und Kl-gestützte Markenkommunikation, und sämtliche hiermit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Tätigkeiten. k) Entwicklung, Herstellung, Vermarktung und Vertrieb von Merchandising- Artikeln und sonstigen markenbezogenen Produkten - insbesondere Bekleidungs-, Lifestyle- und Digitalwaren - unt
73257 HRB 801763 My Live Tip GmbH, Steinbruchstraße 44, 73257 Köngen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Koçak, Esra. Nicht mehr Geschäftsführer: Erarslan, Recep. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist a) die Aufstellung und der Betrieb von Geldspielgeräten und sonstigen Spielautomaten, b) das Geschäft mit Sportwetten, d) die Anmietung, Anpachtung und die Vermietung und Verpachtung von Gaststätten, d) der Betrieb von Gaststätten, e) der Betrieb von Spielhallen.
73257 HRB 801875 Kraus Immo Verwaltungs GmbH, Schlosserstraße 14, 73257 Köngen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kraus, Benjamin. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens der Gesellschaft, insbesondere das Halten, Verwalten und Entwickeln von betrieblichen Immobilienvermögen.
73262 HRB 801465 LEITOLF PCG GmbH, Ulmer Straße 532, 73262 Reichenbach an der Fils. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Leitolf, Jörg. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung zu Unternehmensstrategie und Personalentwicklung, hierzu Durchführung von Coachings, Aus- und Fortbildungen, Voträge; Vertrieb von personaldiagnostischen Tools und Services; Durchführung von Seminaren und erlebnispädagogischen Veranstaltungen mit Pferden; Vertrieb von Reitsportzubehör und -ausrüstung; Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; Verwaltung von eigenem Vermögen.
73268 HRB 801663 KH Vermögensverwaltung GmbH, Schlossstraße 32, 73268 Erkenbrechtsweiler. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Holder, Bernd. Geschäftsführer: Holder, Kai. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten des eigenen Vermögens, insbesondere das Investieren in alle Anlageformen die an Börsen gehandelt und evtl. zukünftig angeboten werden. Der Erwerb von Immobilien zum Vermögensaufbau ist erlaubt. Ein Immobilienhandel ist nicht Gegenstand des Unternehmens.
73274 HRB 801511 BAPI Catering GmbH, Silcherstraße 4, 73274 Notzingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmitz, Vanessa; Schmitz, Benjamin. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von gastronomischen Dienstleistungen, insbesondere - der Betrieb eines Cateringunternehmens für private und gewerbliche Veranstaltungen, - die Durchführung von Catering mit Live-Cooking-Konzepten vor Ort, - der Vertrieb von Lebensmitteln, Kochzubehör und ergänzenden Produkten über einen Online-Shop, - die Durchführung von Kochkursen, Workshops und Schulungen im Bereich Ernährung, Kochen und Gastronomie sowohl vor Ort als auch online, - die Erstellung und der Vertrieb von digitalen Inhalten, insbesondere E-Books, Rezepten und Schulungsmaterialien, - Tätigkeit als Content Creator, insbesondere die Erstellung und Verbreitung von digitalen Inhalten (z. B. Foto, Video, Text, Social-Media-Beiträge) sowie die Zusammenarbeit mit Unternehmen im Rahmen von Marketing- und Kooperationsprojekten.
73277 HRB 801688 TMI Handels-GmbH, Lauterweg 25, 73277 Owen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tröster, Markus, Langenzersdorf / Österreich. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Waren und Konsumgütern aller Art und den damit zusammenhängenden Dienstleistungen, soweit dafür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist
73728 HRB 801620 menschen:raum gGmbH, Eugenie-von-Soden-Straße 16A, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Eickworth, Jennifer. Gegenstand des Unternehmens: Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung, Kunst und Kultur sowie der demokratischen Zivilgesellschaft im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 und Nr. 5 AO. Die Gesellschaft verwirklicht ihre steuerbegünstigten Zwecke insbesondere durch: - die Konzeption, Durchführung und Begleitung von Bildungsveranstaltungen, Workshops, Vorträgen, Kursformaten, Projekten und Diskussionsforen zu gesellschaftlich relevanten, künstlerischen und kreativen Themen, - die Bereitstellung von Räumlichkeiten, Medien- und Veranstaltungstechnik sowie digitalen Plattformen zur selbstbestimmten Nutzung durch Einzelpersonen, Gruppen und Organisationen, insbesondere im sozialen, kulturellen oder bildungspolitischen Kontext, - die Unterstützung selbstständiger Bildungs-, Kultur- und Gesundheitsanbieter:innen bei der Entwicklung und Sichtbarmachung ihrer gemeinwohlorientierten Angebote, - die Förderung von Inklusion, Empowerment und Teilhabe marginalisierter oder benachteiligter Gruppen durch gezielte Programme und soziale Preisgestaltung.
73728 HRB 801607 Inno-Tech Industrie GmbH, Heilbronner Straße 13, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Wang, Lai. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Verkauf und technische Dienstleistungen von optoelektronischen Systemen, elektromechanischen Produkten, Software und medizinischen Geräten sowie damit verbundene Produkte und Exporte; Verkauf und Import/Export von anderen Produkten und Technologien.
73728 HRB 801640 Triple B UG (haftungsbeschränkt), Hellerweg 32, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Brodführer, Johannes; Bader, Stefan; Bengel, Tim. Gegenstand des Unternehmens: Die Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und ggf. Veräußerung des Visionairies Tommorrow Fund sowie jegliche Tätigkeiten, die dem vorgenannten Zweck förderlich sind.
73728 HRB 801782 PSK Verwaltungs GmbH, Ottilienplatz 9, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Özdemir, Kevin; Schiemann, Pascal. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft unter der Firma PSK Corporate GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Esslingen am Neckar.
73728 HRB 801831 F.A. Invest GmbH, Kollwitzstraße 1, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Anastasiou, Fotios. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Beteiligungen, welche die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten zum Gegenstand haben.
73730 HRB 801486 Marciall UG (haftungsbeschränkt), c/o Marco Nasti, Plochinger Straße 10, 73730 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 600,00 EUR. Geschäftsführer: Nasti, Marco Andrea. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Herstellung, der Vertrieb sowie die Wartung und Instandhaltung von Robotersystemen und verwandten technologischen Produkten.
73730 HRB 801848 Maximus Holding GmbH, Fritz-Müller-Straße 5a, 73730 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Lao, Massimiliano. Gegenstand des Unternehmens: Das Verwalten von eigenem Vermögen insbesondere auch der Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
73732 HRA 742708 Sigel Fruchtimport GmbH & Co. KG, Wäldenbronner Straße 31, 73732 Esslingen am Neckar. Einzelprokura: Özata, Mustafa.
73734 HRB 801630 Can Bau GmbH, Neuffenstraße 30, 73734 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Can, Veronika; Can, Yalcin. Gegenstand des Unternehmens: Die Koordination, Planung und Durchführung von Bau-und Sanierungsprojekten im Hoch- und Innenausbau - insbesondere von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Hierzu zählen unter anderem Rohbau, Ausbau, Haustechnik, Elektroinstallationen, Trockenbau, Fliesen-, Maler- und Bodenarbeiten, einschließlich Einsatz von Nachunternehmern. Weitere Tätigkeiten umfassen Bauleitung, Bauberatung, Projektsteuerung, Vermittlung und Überwachung von Bauleistungen sowie Handel mit Baustoffen und Baumaterialien.
73760 HRB 801472 DOC-IQ Software GmbH, Felix-Wankel-Straße 17, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Coletti, Sandro. Geschäftsführer: Kober, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Software, Software Programmierung und Beratung. Die Beratung zur Organisation und Umsetzung von organisatorischen Prozessen der Digitalisierung von Einrichtungen im Gesundheitswesen. Die Entwicklung, Beratung, Durchführung und Umsetzung von Softwareprojekten und deren Vermarktung. Die Durchführung von fachbezogenen Ausbildungen, Schulungen und Unterweisungen. Der Vertrieb und Handel von lT-Dienstleistungen und Produkte zur technischen Optimierung von Organisationen im Gesundheitswesen.
73760 HRB 801517 SmartBox Development OpCo GmbH, Brunnwiesenstraße 9, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Vdovina, Elena; van der Plas, Marc. Gegenstand des Unternehmens: Vermietung von Selfstorage-Lagerräumen, Bau und weitere Nutzung von Räumen, Untervermietung von Produktions- und Büroflächen sowie Logistik und Transportdienstleistungen im Zusammenhang mit den betriebenen Lagern.
73760 HRB 801633 BEMScon GmbH Gebäude- und Energiemanagement, Riegelstraße 11, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Einzelprokura: Wierk, Michael. Geschäftsführer: Wierk, Finn Erik. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich des Ingenieurwesens, insbesondere die Beratung, Planung und Bauüberwachung von Anlagen und Systemen für Gebäudeautomation und Energiemanagement sowie der Vertrieb, die Installation, Wartung und das Betreiben von Mess-, Steuer-, und Regelungssystemen für das Energiemanagement von Gebäuden und Gebäudeautomation
73760 HRB 801706 Kayser Engineering & Consulting GmbH, Zeppelinstraße 40, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sönmez, Kerim; Kuch, Kai; Sönmez, Zekeriya. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung der Kayser Motor S.R.O. sowie weiterer Kunden im Geschäftsbereich der Antriebs- und Verfahrenstechnik. Dies umfasst sowohl technische als auch allgemeine Beratungsleistungen sowie die Belieferung mit Produkten von der Muster- und Vorserienfertigung bis hin zur Serienproduktion. Hierzu zählen Komponenten der Antriebstechnik und sämtliche zugehörige Bereiche, einschließlich Elektronik, Software, intelligenter Alltags- und lndustrieanwendungen, Rohmetalle, Werkzeugstahl sowie bearbeitete Metallteile. Ebenso Teil des Leistungsportfolios sind Elektro- und Verbrennungsmotoren jeglicher Art. Ein besonderer Fokus liegt auf der projektbezogenen Entwicklung und Betreuung kundenspezifischer Lösungen, mit dem Ziel technischer und wirtschaftlicher Optimierung sowie der Umsetzung serienreifer Produkte.
73760 HRB 801814 Fi Immobilien GmbH, Robert-Koch-Straße 36, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Koyuncu, Ibrahim Halil. Nicht mehr Geschäftsführer: Siepmann, Gabriele. Prokura erloschen: Koyuncu, Ibrahim Halil. Einzelprokura: Dr. Dogan, Fatih. Gegenstand des Unternehmens: Bauträgertätigkeiten, Kauf und Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken.
73770 HRB 801638 LK Capital GmbH, Pommernweg 9, 73770 Denkendorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kirsch, Lukas Klaus. Gegenstand des Unternehmens: Dienstleistung zur Beschaffung von börslichen Handelsinformationen auf Provisionsbasis. Dabei wird eine Handels-simulation auf virtuellen Demokonten durchgeführt, mit deren Hilfe Kunden eigene Handelsentscheidungen treffen können.
73776 HRB 801733 RSG Präzisionsmechanik GmbH, Esslinger Straße 12, 73776 Altbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Avdijaj, Bahri. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung, Bearbeitung und der Vertrieb von Präzisionsteilen aus Metall, Kunststoff und anderen Werkstoffen im Wege der Zerspanung, insbesondere durch Fräsen, Drehen, Schleifen und Bohren sowie damit verbundene Dienstleistungen. Ferner umfasst der Unternehmensgegenstand die CNC-Lohnfertigung, die technische Beratung sowie den Handel mit Werkzeugen, Maschinen, Vorrichtungen und sonstigem technischem Zubehör.

Landkreis Böblingen - Veränderungen September

70629 HRB 783915 TS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart. Geschäftsführer: Dr. Mag. Gerber, Martin.
70629 HRB 792079 Ebner Consulting GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Prokura erloschen: Steinbrück, Diana.
70771 HRB 224097 Marché Mövenpick Deutschland GmbH, Esslinger Str. 7, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ircher, Hermann, Richterswil / Schweiz. Prokura erloschen: Isack, Marie. Gesamtprokura: Speda, Dustin.
70771 HRB 222698 Roto Frank Holding AG, Wilhelm-Frank-Platz 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Vorstand: Dr. Keill, Eckhard. Bestellt als Vorstand: Hugenberg, Christoph.
70771 HRB 17316 Daimler Buses GmbH, Fasanenweg 10, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wittig, Lutz. Bestellt als Geschäftsführer: Stolz, Julia.
70771 HRB 723510 Stadtmarketing und Filderhalle Leinfelden-Echterdingen GmbH, Bahnhofstraße 61, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Jakoby, Nils. Bestellt als Geschäftsführer: Goldberg, Kevin. Geschäftsführer: Wieland, Stephan.
70771 HRB 779664 FH Service GmbH, Bahnhofstraße 61, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Jakoby, Nils. Bestellt als Geschäftsführer: Goldberg, Kevin. Geschäftsführer: Wieland, Stephan.
70771 HRB 765747 KVC Wirtschaftsberatung GmbH, Kapellenweg 9, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Geschäftsführer: Volkensfeld, Tim.
70771 HRB 778600 Daimler Truck Holding AG, Fasanenweg 10, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Dietrich, Florian. Herrmann, Christian. Gesamtprokura: Poppe, Marcus.
70794 HRA 742365 Raum-Braun Raumausstattung u. Malerarbeiten Inh. Frank Reimold e.K., Uhlbergstraße 95, 70794 Filderstadt. Die Firma ist gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht.
70794 HRB 772089 Arbeitsgruppe für Tierökologie und Planung GmbH, Johann-Strauß-Straße 22, 70794 Filderstadt. Geschäftsführer: Trautner, Jürgen.
70794 HRB 788343 BADELUES UG (haftungsbeschränkt), Nelkenstraße 5, 70794 Filderstadt. Gegenstand des Unternehmens: Die Ausführung von Eisenflechterarbeiten, Abbrucharbeiten, Gebäudereinigung, Baustellen-Beräumung, Entrümpelung, Hausmeisterservice, Spachtelarbeiten Trockenbau, Möbelmontage, Einbau vorgefertigter Aluminiumteile und Glaseinsätze sowie der Betrieb eines Imbisses.
70794 HRB 22096 HERMA GmbH, Heinrich-Hermann-Straße 14, 70794 Filderstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Celil, Oguzhan. Prokura erloschen: Celil, Oguzhan.
70794 HRB 225495 navalis nutraceuticals GmbH, Echterdinger Straße 57, 70794 Filderstadt. Einzelprokura: Grund, Nicole. Mysliwiec, Aleksandra Maria.
70794 HRB 766510 rent-a-trip GmbH, Gutenbergstraße 20, 70794 Filderstadt. Prokura erloschen: Hausherr, Anja.
70794 HRB 225787 JUSUNG ENGINEERING Europe GmbH, Karl-Benz-Strasse 19, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: KIM, Sang-Ho, Yongin-si/Gyeonggi-do (Korea). Bestellt als Geschäftsführer: HWANG, Eun Suk.
70794 HRB 22096 HERMA GmbH, Heinrich-Hermann-Straße 14, 70794 Filderstadt. Geschäftsführer: Celil, Oguzhan.
70794 HRB 759120 forewood GmbH, Echterdinger Straße 57, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Keil, Philipp.
70794 HRB 767775 Beratung Jäger GmbH, Roggenstraße 24, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als: Liquidator: Jäger, Jeannette. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
72622 HRB 225930 Metabo Grundstücksverwaltung Beteiligungs-GmbH, Metabo-Allee 1, 72622 Nürtingen. Gesamtprokura: Korkmaz Adigüzel, Inci.
72622 HRB 225286 Metabowerke GmbH, Metabo-Allee 1, 72622 Nürtingen. Geschäftsführer: Korkmaz Adigüzel, Inci.
72622 HRA 738432 IST METZ GmbH & Co. KG, Lauterstraße 1418, 72622 Nürtingen. Prokura erloschen: Uhlemann, Uwe.
72622 HRB 222321 Haiwo GmbH Objekteinrichtungen, Raidwanger Str. 12, 72622 Nürtingen. Prokura erloschen: Trinks, Bernd Stefan. Einzelprokura: Trinks, Maurice.
72622 HRB 747768 TGN Werbemittlung Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Mühlstraße 39, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Diller, Hannes Jakob. Bestellt als Geschäftsführer: Pfänder, Tanja.
72622 HRB 734813 Minol Energie Verwaltungs GmbH, Porschestraße 59, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Klaußer, Volkmar. Bestellt als Geschäftsführer: Sigel, Hans Heinrich.
72622 HRB 724080 Quality Analysis GmbH, Großer Forst 1, 72622 Nürtingen. Gesamtprokura: Raschinsky, Sascha. Nicht mehr Geschäftsführer: Ernst, Peter.
72622 HRB 760294 Metabo GmbH, Metabo-Allee 1, 72622 Nürtingen. Geschäftsführer: Korkmaz Adigüzel, Inci.
72622 HRB 221922 ALEPH DATA, Software Engineering, GmbH., Untere Halde 2, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Riehm, Hartmut. Notgeschäftsführer: Roters, Marie-Luise. Bestellt als Liquidator: Voigt, Thomas-Till. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
72622 HRB 724686 Samariter GmbH, Schlossweg 1, 72622 Nürtingen. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kauderer, Dietmar.
72622 HRB 745740 Hotel am Hirschgarten Messe Airport GmbH, Max-Eyth-Straße 58, 72622 Nürtingen. Einzelprokura: Tatan, Can. Nicht mehr Geschäftsführer: Tatan, Can. Geschäftsführer: Tatan, Celal.
72622 HRB 724080 Quality Analysis GmbH, Großer Forst 1, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ernst, Peter.
72622 HRB 220205 Deutsche Sporflex GmbH, Weberstraße 1, 72622 Nürtingen. Bestellt als Geschäftsführer: Zitzler, Sebastian.
72631 HRB 220945 Fuji Seal Germany GmbH, Gutenbergstr. 9, 72631 Aichtal. Nicht mehr Geschäftsführer: Kyogane, Takeshi. Geschäftsführer: Sauer-Ploegmakers, Marieke; Laibacher, Jürgen; Kondo, Tetsushi.
72636 HRB 723489 Mobil Care GmbH, Hauptstraße 151, 72636 Frickenhausen. Prokura erloschen: Bock, Thomas.
72649 HRB 795141 CFM-cooperation GmbH, Birkenweg 4, 72649 Wolfschlugen. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
72654 HRA 220814 Haussmann u. Bauer Omnibus-Verkehr GmbH & Co KG, Robert-Bosch-Str. 17, 72654 Neckartenzlingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
72654 HRB 225739 Golf Club Hammetweil Verwaltungs-GmbH, Hammetweil 10, 72654 Neckartenzlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Frank-Hagen, Spanka.
72663 HRB 225658 TBM - Medizintechnik GmbH, Hegelstraße 1, 72663 Großbettlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Severin, Ludger.
72667 HRB 796242 VidaPet Group GmbH, Nürtinger Straße 62, 72667 Schlaitdorf. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen und Holdinggesellschaften, sowie das Erbringen von damit im Zusammenhang stehenden Beratungs- und Managementleistungen.
72669 HRB 231641 SAK Verwaltungs-GmbH, Greutweg 42, 72669 Unterensingen. Stammkapital: 25.600,00 EUR. Geschäftsführer: Palinkas, Franz. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der CPS Finanzmanagement GmbH & Co. KG.
73207 HRB 212633 Cerasiv GmbH Innovatives Keramik-Engineering, Fabrikstr. 2329, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Saleh, Hadi. Bestellt als Geschäftsführerin: Dr. Kriwet, Carla.
73207 HRB 762583 LogBATT GmbH, Am Filswehr 2, 73207 Plochingen. Bestellt als Geschäftsführer: Stoll, Christian.
73207 HRB 784433 CTEC II GmbH, CeramTec-Platz 19, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Saleh, Hadi.
73207 HRB 746625 CeramTec Holding GmbH, CeramTec Platz 19, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Saleh, Hadi.
73207 HRB 764706 CeramTec AcquiCo GmbH, CeramTec-Platz 1 - 9 , 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Saleh, Hadi.
73207 HRB 734826 CeramTec GmbH, CeramTec-Platz 19, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Saleh, Hadi.
73207 HRB 791237 Fishing-King Tackle GmbH, Im Bruckenwasen 1, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wibe, Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Walter, Erik.
73207 HRB 791577 Fishing-King GmbH, Im Bruckenwasen 1, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wibe, Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Walter, Erik.
73207 HRB 746659 CeramTec Group GmbH, CeramTec-Platz 19, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Saleh, Hadi.
73207 HRB 213946 Cebbra GmbH, Im Bruckenwasen 1, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rüdenauer, Jochen. Bestellt als Geschäftsführer: Rabbow, Franz Philipp Dominic.
73207 HRB 794478 EKAIWA Resourcing and Solutions UG (haftungsbeschränkt), Burgstraße 1, 73207 Plochingen. Liquidator: Sarvaiya, Drashti. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73207 HRB 726223 easy drinking Verwaltungs-GmbH, Marquardtstraße 52, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Keusch, Petra. Bestellt als Geschäftsführer: Walke, Aaron.
73207 HRB 214371 Fachversand Stollenwerk GmbH, Im Bruckenwasen 1, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rüdenauer, Jochen. Bestellt als Geschäftsführer: Rabbow, Franz Philipp Dominic.
73207 HRB 791696 FISHING BASE GmbH, Im Bruckenwasen 1, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wibe, Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Walter, Erik.
73207 HRB 784291 CTEC III GmbH, CeramTec-Platz 19, 73207 Plochingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Saleh, Hadi.
73230 HRB 801271 die netzwerker IT Services GmbH, Neue Weilheimer Straße 14, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
73230 HRB 231215 Die Netzwerker Computernetze GmbH, Neue Weilheimer Str. 14, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Dahmer, Klaus-Georg. Prokura erloschen: Dahmer, Klaus-Georg.
73230 HRB 230774 Schempp-Hirth Flugzeug Vertriebs-GmbH, Krebenstr 25, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Costabel, Sascha.
73230 HRB 801271 die netzwerker IT Services GmbH, Neue Weilheimer Straße 14, 73230 Kirchheim unter Teck. Geschäftsführer: Kieschnick, Marcel Michael.
73230 HRA 731002 Renken Familien KG, Dettinger Straße 26, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73235 HRB 792123 Focus Logistics GmbH, Neuwiesenstraße 20, 73235 Weilheim an der Teck. Stammkapital: 25.500,00 EUR.
73235 HRB 230410 Just Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Otto-Hahn-Straße 4, 73235 Weilheim an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Just, Christa Monika. Bestellt als Liquidator: Just, Christa Monika. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73240 HRB 796399 TTS Holding SE, Wertstraße 20, 73240 Wendlingen am Neckar. Ausgeschieden als Mitglied des Leitungsorgans: Menges, Sascha.
73240 HRB 225440 TTS Tooltechnic Systems Beteiligungen GmbH, Wertstraße 20, 73240 Wendlingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Menges, Sascha.
73240 HRB 749726 Festool GmbH, Wertstraße 20, 73240 Wendlingen am Neckar. Gesamtprokura: Clewing, Patric. Nicht mehr Geschäftsführer: Menges, Sascha.
73240 HRB 225109 TTS Tooltechnic Systems Holding AG, Wertstr. 20, 73240 Wendlingen am Neckar. Nicht mehr Vorstand: Menges, Sascha.
73240 HRA 222292 TTS Tooltechnic Systems AG & Co. KG, Wertstr. 20, 73240 Wendlingen am Neckar. Gesamtprokura: Frick, David.
73249 HRB 783745 DMG MORI EMEA Holding GmbH, Antoniusstraße 14, 73249 Wernau (Neckar). Nicht mehr Geschäftsführer: Sagara, Shimpei, Nagoya / Japan. Bestellt als Geschäftsführer: Bader, Irene. Geschäftsführer: Joost, Marc Andreas, Winterthur / Schweiz. Prokura erloschen: Dr. Neun, Harald. Budt, Michael. Rosteck, Jürgen Heinz. Gesamtprokura: Edelmeier, Klaus. Poschmann, Martin. Lademann, Udo. Dr. Vogt, Patrick. Burghoff, Steffen. Horvat, Zoran. Tamaki, Takuma. Dr. Kartz, Jaroslav Jakob. Meyer, Daniel.
73249 HRB 770498 PSS - Pharma Service Systeme GmbH, Antoniusstraße 25, 73249 Wernau Neckar. Prokura erloschen: Minoudis, Aristotelis.
73252 HRB 793331 Kazmaier, Blocher & Team Verwaltungs-GmbH, Burgtobelweg 13, 73252 Lenningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kazmaier, Falk.
73257 HRB 801392 Mein Quartier Köngen Betriebsgesellschaft mbH, Nürtinger Straße 60, 73257 Köngen. Stammkapital: 25.500,00 EUR.
73257 HRB 222460 Welsch Bedachungen GmbH, Küferstr. 19, 73257 Köngen. Nicht mehr Liquidator: Welsch, Hans-Jürgen. Bestellt als Liquidator: Siegfried-Welsch, Brigitte.
73262 HRB 801011 Axon Lab GmbH, Heinrich-Otto-Straße 1, 73262 Reichenbach an der Fils. Einzelprokura: Wegmann, Ines Sonja.
73262 HRB 210509 INDUCTOHEAT Europe GmbH, Ostweg 5, 73262 Reichenbach an der Fils. Einzelprokura: Brändle, Julia.
73269 HRB 214401 PACIFIC Holding Group GmbH, Porschestr. 4, 73269 Hochdorf. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb und die Verwaltung von eigenen Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen, die Funktion als Holdinggesellschaft, das aktive Management der Tochtergesellschaften, insbesondere auch die entgeltliche Erbringung von Dienstleistungen an die Tochtergesellschaften und andere Unternehmen sowie der Kauf, der Verkauf, die Vermietung und die Verwaltung von unbeweglichem und beweglichem Vermögen im Rahmen der Holding- und Verwaltungstätigkeit.
73271 HRB 231184 Verwaltungsgesellschaft Hauff mbH, Aichelberger Str. 90, 73271 Holzmaden. Geschäftsführer: Hauff, Bernhard; Hauff, Franziska.
73277 HRB 800974 Autoform Allgaier KLS GmbH, In der Braike 26, 73277 Owen. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
73666 HRB 210938 Gotthardt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Silcherstraße 55, 73666 Baltmannsweiler. Nicht mehr Geschäftsführer: Gotthardt, Manfred. Bestellt als Liquidator: Gotthardt, Manfred. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73728 HRB 801420 Mein Quartier Esslingen Betriebsgesellschaft mbH, Schelztorstraße 1921, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.500,00 EUR.
73728 HRB 795090 EcoTech Efficiency Fetoshi GmbH, Ulmer Straße 34, 73728 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Fetoshi, Gazmend. Bestellt als Geschäftsführer: Fetoshi, Antigone.
73728 HRB 742574 Bibert GmbH, Anna-Schieber-Weg 31, 73728 Esslingen am Neckar. Einzelprokura: Berttram, Philipp. Berttram, Christoph. Berttram, Davina.
73730 HRA 210806 KIESEL Bauchemie GmbH & Co Kommanditgesellschaft, Wolf-Hirth-Str. 2, 73730 Esslingen am Neckar. Gesamtprokura: Gunter, Ulrike. Prokurist: Templin, Volkmar. Prokurist: Gardner, Ganna.
73730 HRB 21470 Westlake Esslingen GmbH, Fritz-Müller-Str. 114, 73730 Esslingen am Neckar. Gesamtprokura: Jacobs, William Christian.
73730 HRB 758970 in-factory Deutschland GmbH, Georg-Deuschle-Straße 84, 73730 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwerzel, Elton.
73732 HRB 214218 Manfred Schmid Vermögensverwaltung GmbH, Esslinger Str. 69, 73732 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmid, Hilde. Bestellt als Geschäftsführer: Zeller, Birgit.
73734 HRB 263886 MAFU-WENNESS GmbH, Eberhard-Bauer-Straße 30, 73734 Esslingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Wurster, Klaus.
73760 HRB 790848 Morgenergie GmbH, Zeppelinstraße 35, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Zhu, Wenxiao. Bestellt als Geschäftsführer: Zhu, Yutao, Wuxi / China. Gegenstand des Unternehmens: - Forschung und Entwicklung, Herstellung, Import/ Export und Vertrieb von Werkzeugmaschinen und Metall-Zerspanungswerkzeugen sowie deren Bauteile und Komponenten einschließlich der Verarbeitung dieser Bauteile und Komponenten für Maschinen - Logistik und Handelsdienstleistungen - Lagerhaltung - Import/ Export und Vertrieb von Automobil und Fahrradzubehör sowie Metallwerkstoffen - Import/ Export und Vertrieb von Verbraucher- und Migrationsprodukte (auch für den Profibereich) wie Textilien, Uhren, Koffer, Taschen, Kaffeemaschinen und Zubehör, Messgeräte, Fotoapparate und optische Geräte nebst Zubehör - Beratung und technische Dienstleistungen sowie Vertriebsvertretung
73760 HRB 785972 expandere GmbH, Schönbuchstraße 391, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Rothmaier-Frücht, Constanze. Bestellt als Liquidator: Frücht, Heinz-Jürgen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73760 HRB 726381 telerob Gesellschaft für Fernhantierungstechnik mbH, Vogelsangstr. 8, 73760 Ostfildern. Geschäftsführer: Grüner, Florian. Bestellt als Geschäftsführer: Lohr, Thomas.
73760 HRB 801517 SmartBox Development OpCo GmbH, Brunnwiesenstraße 9, 73760 Ostfildern. Geschäftsführer: Vdovina, Elena; Van der Plas, Marc, Almacil / Portugal.
73760 HRB 211557 Gall GmbH, Hornbergweg 3, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 450.000,00 EUR.
73760 HRB 214558 Baustoffprüfgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gerhard-Koch-Str.2 , 73760 Ostfildern. Geschäftsführer: Dr. Aufrecht, Michael.
73760 HRB 214443 INFORMATIKA Software & Systeme GmbH, Moltkestr. 7, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Kober, Peter. Bestellt als Liquidator: Kober, Peter. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73760 HRB 210469 Elektror airsystems GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 2, 73760 Ostfildern. Gesamtprokura: Kraft, Steffen Hermann.
73760 HRB 212069 Elektror K.W. + M. Müller GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 2, 73760 Ostfildern. Gesamtprokura: Kraft, Steffen Hermann.
73760 HRB 789005 GIS Grundbesitz - Immobilien - Service GmbH, Haagäckerstraße 4, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Ehrler, Siegfried. Bestellt als Liquidator: Ehrler, Siegfried. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73765 HRB 799823 Q.A.A.C. Verwaltung GmbH, Schönbuchstraße 12, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Gegenstand des Unternehmens: Ist der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf von Immobilien.
73765 HRB 761146 allright GmbH, Schloßplatz 8, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Maier, Erich. Bestellt als Liquidator: Maier, Thomas Manfred. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73770 HRB 790562 Körsch Living Beteiligungs-GmbH, Körschtalstraße 100, 73770 Denkendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Geiß, Maya Sophie.
73773 HRB 793322 EONOS Holding UG (haftungsbeschränkt), Karlsteinstraße 11, 73773 Aichwald. Prokura erloschen: Blies, Teresa.
73776 HRB 785135 GO MOTORS GmbH, Esslinger Straße 161, 73776 Altbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Özkan, Meltem. Bestellt als Geschäftsführer: Sahin, Yüsüf.
73779 HRA 722301 FRIEDR. DICK GmbH & Co. KG, Esslinger Straße 410, 73779 Deizisau. Prokura erloschen: Beck, Günter. Einzelprokura: Häber, Roland.
73779 HRA 211960 HALA Dichtungen und Isolierteile GmbH & Co. KG, Blumenstr. 12, 73779 Deizisau. Prokura erloschen: Weller, Ursula.

Landkreis Böblingen - Löschungen September

70629 HRB 84386 MEST Logistik GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Die Gesellschaft ist gemäß § 394 Absatz 1 FamFG wegen Vermögenslosigkeit von Amts wegen gelöscht.
70771 HRA 728407 HLE Besitz-GmbH & Co. KG, Daimlerstraße 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Erb, Thomas.
70771 HRA 730008 Smart Logistik e.K., Denkendorfer Straße 11, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Die Firma ist erloschen. Gemäß § 31 Abs. 2 HGB von Amts wegen eingetragen.
72622 HRB 795595 Kahina HR Consulting UG (haftungsbeschränkt), Duttenhoferstraße 6, 72622 Nürtingen. Geschäftsführer: Ainan-Bisceglia, Hafida. Nicht mehr Geschäftsführerin, nun bestellt als Liquidator: Ainan-Bisceglia, Hafida. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
72622 HRB 795446 Hafida Holding UG (haftungsbeschränkt), Duttenhoferstraße 6, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Ainan-Bisceglia, Hafida. Bestellt als Liquidator: Ainan-Bisceglia, Hafida. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Eine Liquidation ist nicht erforderlich. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73207 HRB 213662 FORA GmbH, Beethovenstr. 77, 73207 Plochingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73207 HRA 729635 Grundvision Uhlbach GmbH & Co. KG, Esslinger Straße 83, 73207 Plochingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
73230 HRB 231037 Steffen Rath GmbH, Schönbergstr. 52, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73230 HRA 230904 Betex Textilmaschinen und Zubehör Vertrieb Behrouz Khosrowzadeh, Marie-Curie-Str. 27, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Firma ist erloschen.
73230 HRB 230905 Orthopädietechnik Sanitätshaus Maisch GmbH, Stuttgarter Str. 103, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73257 HRB 721193 VIA Schwarz GmbH, Ringstr. 962, 73257 Köngen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73277 HRA 742559 Autoform Friedrich Allgaier e.K., In der Braike 26, 73277 Owen. Die Firma ist erloschen.
73732 HRB 781390 Kemit & Sure UG (haftungsbeschränkt), Seracher Straße 17, 73732 Esslingen am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73733 HRB 750397 Kleintransporte Gökboga UG (haftungsbeschränkt), Heinrich-Gyr-Straße 31, 73733 Esslingen am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73760 HRB 780382 catchyourcrush UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 6, 73760 Ostfildern. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73770 HRA 734214 Hawelka Event Promotion e.K., Im Greut 30, 73770 Denkendorf. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Landkreis Göppingen - Neueintragungen September

73033 HRB 750490 MH MietMotive GmbH, Degenfeldstraße 6, 73033 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Maldener, Miriam Bianca. Gegenstand des Unternehmens: Vermietung eigener Immobilien sowie Verwaltung eigenen Vermögens.
73033 HRB 750496 D15X GmbH, Stuttgarter Straße 50, 73033 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Brauner, Dorothee Barbara; Dr. Dürr, Oliver Michael; Dr. Marx, Ben Oliver. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der künstlichen Intelligenz im weitesten Sinne, einschließlich IT-Consulting, Dienstleistungen bezüglich Installation und Programmierung von Software, Handel mit Software-Lizenzen, IT-Komplettbetreuung, Organisationsbetreuung und Unternehmensberatung.
73033 HRB 750533 Wohnwert Immoservice UG (haftungsbeschränkt), Rembrandtstraße 3, 73033 Göppingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Simon, Marin. Gegenstand des Unternehmens: Hausverwaltung mit Immobilienvermittlung (Maklertätigkeiten).
73037 HRB 750447 Audavo GmbH, Steinbeisstraße 12, 73037 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wellnitz, Jan. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Vertrieb und der Betrieb von KI-basierten Sprach- und Assistenzsystemen sowie anderen damit zusammenhängenden Software-Lösungen, insbesondere für den Gesundheitssektor sowie angrenzende Dienstleistungsbranchen.
73037 HRB 750506 Bulaman Advisory & Solution GmbH, Lessingstraße 26, 73037 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bulaman, Kristian. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung von privaten und gewerblichen Kunden im Bereich Industrie, Handel, Abfall, Finanzen, Sicherheit und Betreuung und Messung von ESD-Flächen und ESD-Arbeitsplätzen.
73037 HRA 729769 ViVa Vermögensverwaltung 7 GmbH & Co. KG, Siemensstraße 2, 73037 Göppingen. Einzelprokura: Krauter, Vincent. Prokurist: Krauter, Valentin.
73054 HRB 750487 Souluna UG (haftungsbeschränkt), Brucknerstraße 72, 73054 Eislingen. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Schulz, Karin. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Online- und Offline-Schulungen sowie von Seminaren und Retreats im In- und Ausland im Bereich Beauty und Kosmetik, ebenfalls Produktplatzierungen sowie die Erbringung von Schulungen und Leistungen im Bereich der Erwachsenenbildung (Investments, Immobilien, Persönlichkeitsentwicklung).
73054 HRB 750561 SONO Verwaltung GmbH, Seewiesenstraße 14, 73054 Eislingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kauer, Karolina. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme der Geschäftsführung und Vertretung sowie der persönlichen Haftung in der SONO Space GmbH & Co. KG und der SONO Capital GmbH & Co. KG sowie weiteren Gesellschaften.
73061 HRB 750519 B. Janus & K. Kaloutas GmbH, Im Hegnach 16, 73061 Ebersbach an der Fils. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kaloutas, Konstantinos; Janus, Beate. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Gaststätte sowie der Handel mit Wein und Olivenöl.
73072 HRB 750512 Klar-Verwaltet GmbH, Reichenbacher Straße 30, 73072 Donzdorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kirschbaum, Michael Günther. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Ingenieurbüros zur Verwaltung von Gewerbe-/Nichtwohn- und Wohngebäuden, Energieberatung sowie Projektleitung in den genannten Bereichen.
73079 HRB 750468 Nyvoro UG (haftungsbeschränkt), Johann-Georg-Fischer-Straße 181, 73079 Süßen. Stammkapital: 1.250,00 EUR. Geschäftsführer: Thonhofer, Robin. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Betrieb, die Vermarktung und der Vertrieb von erschwinglichen, sicheren und zuverlässigen Software-as-a-Service (SaaS), digitale Plattformen und App-Lösungen - insbesondere auf Basis moderner Methoden der Künstlichen Intelligenz - die auf die individuellen Anforderungen privater Nutzer, Freiberufler und kleiner Unternehmen zugeschnitten sind sowie die Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen in den Bereichen Softwareentwicklung und Informationstechnologie aller Art, einschließlich Betrieb, Wartung, Vermittlung und Weiterentwicklung solcher Lösungen, sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
73084 HRB 279455 Voysor GmbH, Friedrichstraße 2, 73084 Salach. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
73084 HRB 750544 Geiger Landschaftspflege GmbH, Brühlstraße 47, 73084 Salach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Geiger, Annika. Geschäftsführer: Geiger, Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Garten- und Landschaftspflege. Dies umfasst insbesondere die Pflege, Gestaltung und Instandhaltung von Grünanlagen, Gärten und Außenanlagen, einschließlich Baum- und Heckenschnitt, Rasenpflege, Bepflanzung sowie die Durchführung kleinerer landschaftsgestalterischer Maßnahmen wie z.B. Pflasterarbeiten und die Montage von Zäunen. Darüber hinaus gehört auch die Beratung im Bereich Garten- und Landschaftspflege zum Leistungsumfang.
73087 HRB 750518 Timo Trillinger Holding GmbH, Dobelstraße 25, 73087 Bad Boll. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Trillinger, Timo. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermögensverwaltung sowie das Halten von Gesellschaftsanteilen. Der Umfang der Tätigkeiten darf die Grenzen einer vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht überschreiten. Gewerbliche Tätigkeiten sind der Gesellschaft untersagt. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen.
73102 HRB 750485 Aroos UG (haftungsbeschränkt), Marktplatz 9, 73102 Birenbach. Stammkapital: 6.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tibashi, Mohaddeseh. Gegenstand des Unternehmens: Der Import, der Export, der Handel und der Vertrieb von Modeartikeln sowie Accessoires im In- und Ausland, sowohl über Online-Plattformen als auch im stationären Handel. Das Unternehmen kann zudem alle mit dem Geschäftszweck im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Dienstleistungen erbringen, insbesondere im Bereich Marketing, E-Commerce und Logistik.
73105 HRB 750434 GA GastroKonzept GmbH, Hagenwiesen 70, 73105 Dürnau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gerlach, Alina. Gegenstand des Unternehmens: Der Fachhandel für Gastronomiegeräte sowie diesbezüglich Service und Reparaturen.
73105 HRB 750452 D Holding GmbH, Hagenwiesen 70, 73105 Dürnau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dobler, Matthias Ralf. Gegenstand des Unternehmens: - Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, insbesondere als geschäftsleitende Holding. - Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten. - Immobiliengeschäfte aller Art bezüglich eigener Immobilien, insbesondere Immobilienverwaltung und die damit verbundenen Geschäfte, z.B. Vermietungen und Verpachtungen - die Übernahme von Geschäftsführungs-, Management- und Verwaltungsaufgaben bei Unternehmen, insbesondere Verbundunternehmen - betriebswirtschaftliche Beratungen von bestehenden und neuen Unternehmen, insbesondere klein- und mittelständische Unternehmen. - Erbringung von Dienstleistungen aller Art, insbesondere von kaufmännischen, strategischen, organisatorischen und beratenden Dienstleistungen gegenüber Beteiligungsgesellschaften und Dritten sowie Ausübung von Management- und Führungsaufgaben für Dritte.
73111 HRB 750550 JeLo GmbH, Mörikestraße 5, 73111 Lauterstein. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Härtel, Jessika. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb von Vertriebssystemen und Vertriebskonzepten sowie die diesbezügliche Beratung.
73119 HRB 750532 Zeller Box GmbH, Göppinger Straße 7, 73119 Zell unter Aichelberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Thudt, Marion Maria. Geschäftsführer: Seyfert, Ulf. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer KfZ-Werkstatt sowie der Handel mit neuen oder gebrauchten Kraftfahrzeugen, Ersatzteilen und Zubehör sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Dienstleistungen und Tätigkeiten
73312 HRA 729749 Autohaus Avion e.K., Schillerstraße 39, 73312 Geislingen an der Steige. Inhaber: Ucak, Can Luca.
73312 HRB 750462 Kreativ Bau Design GmbH, Robert-Bosch-Straße 3, 73312 Geislingen an der Steige. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Cosar, Yasin. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Fliesen, Natursteinen, Sanitärgegenständen und -möbeln, Gartenmaterialien und -geräten sowie sonstigen Baumaterialien aller Art sowie alle damit zusammenhängende Dienstleistungen.
73312 HRB 750515 MN Talents UG (haftungsbeschränkt), Bebelstraße 31, 73312 Geislingen an der Steige. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Navas Herrero, Marvin. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Recruiting, Executive Search und Personalberatung, insbesondere die Suche, Auswahl und Vermittlung von Fach- und Führungskräften in den Branchen Medizintechnik, Gesundheitswesen, Software und erneuerbare Energien, sowie die Entwicklung und der Betrieb digitaler Lösungen zur Optimierung von Recruiting-Prozessen.
73333 HRB 750486 idverde Süd-West Deutschland GmbH, Kimmelgässle 1, 73333 Gingen an der Fils. Stammkapital: 34.689,00 EUR. Geschäftsführer: Frech, Philipp; Keller, Frederik Johannes Karl; Seidenspinner, Hans-Jörg. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Finanzierung und die Verwaltung von Beteiligungen, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Angelegenheiten, und die Erbringung von Dienstleistungen für die Unternehmungen der Unternehmensgruppe sowie Dritter.
73345 HRB 750526 Hunecke GmbH Gewächshauszubehör, Wiesensteiger Straße 41, 73345 Hohenstadt. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Geschäftsführer: Dr. Hunecke-Rapp, Bettina. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb von Gewächshauszubehör und verwandten Erzeugnissen.

Landkreis Göppingen - Veränderungen September

73033 HRB 731008 Regit Eins GmbH, Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen. Gesamtprokura: Roos, Jannis.
73033 HRB 532434 StaufenFleisch Göppinger MetzgerSchlachthof GmbH, Metzgerstr. 3840, 73033 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Rothe, Lutz. Einzelprokura: Schmidt, Horst Ferdinand.
73033 HRB 750248 Reformhaus Marion Escher GmbH, Lange Straße 27, 73033 Göppingen. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Escher, Joachim. Bestellt als Geschäftsführer: Escher, Marion.
73035 HRB 532135 Schreier V+V GmbH, Lehlestr. 42, 73035 Göppingen. Geschäftsführer: Schreier, Gerhard; Schreier, Hans-Jürgen; Schreier, Wolfgang. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens sowie der Erwerb, die Veräußerung und der Handel sowie die Überlassung von beweglichen Gegenständen an Dritte gegen Entgelt.
73035 HRB 729498 die Jobhelden Verwaltungs-GmbH, Adelberger Weg 7, 73035 Göppingen. Geschäftsführer: Yusifov, Javad; Ahmad, Rizgar.
73035 HRB 739841 HS Verwaltungs GmbH, Mittenfeldstraße 6, 73035 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hieber, Timo.
73037 HRB 534036 mars solutions GmbH, Heinrich-Landerer-Straße 72, 73037 Göppingen. Einzelprokura: Lindner, Lukas.
73037 HRB 530697 Schwäbische Metallverwertung GmbH, Heubachstraße 2, 73037 Göppingen. Einzelprokura: Frühling, Kim Jenny. Geschäftsführer: Mall, Thomas.
73037 HRB 723410 Planet ITservices GmbH, Daimlerstraße 15, 73037 Göppingen. Stammkapital: 25.350,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Sasse, Thomas. Geschäftsführer: Eysel, Gunnar. Prokura erloschen: Sasse, Thomas. Eysel, Gunnar. Gegenstand des Unternehmens: IT-Dienstleistungen und Beratung, Vermietung und Verkauf von EDV-Hardware sowie die Entwicklung von kundenspezifischen, individuellen Web-Applikationen. Das Dienstleistungs-portfolio des Unternehmens hat einen hohen Spezialisierungsgrad für weltweite Veranstaltungen aller Art, wie bspw. Produktpräsentationen von Großunternehmen.
73037 HRB 742663 NICE NUTRITION GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 73037 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kraus, Michael Simon. Bestellt als Geschäftsführer: Werner, Deborah. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln und der Betrieb von Sportstätten.
73054 HRB 531033 ZG Fluidmanagement GmbH, Schloßstr. 20, 73054 Eislingen. Prokura erloschen: Hald, Tobias.
73054 HRB 532211 Würth Leasing Verwaltungsgesellschaft mbH, Gutenbergstraße 1, 73054 Eislingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wieland, Simon.
73054 HRB 532216 Gerlach Gebäudetechnik GmbH, Hauptstr. 53, 73054 Eislingen. Prokura erloschen: Gerlach, Inge, Eislingen/Fils.
73066 HRB 747354 ETL Liebrich & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bismarckstraße 8, 73066 Uhingen. Bestellt als Geschäftsführer: Greco, Simone Luigi.
73072 HRB 747089 Scholz & Kurt GmbH, Carl-Benz-Straße 16, 73072 Donzdorf. Nunmehr bestellt als Liquidator: Kurt, Onur. Liquidator: Scholz, Sebastian. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73092 HRB 720580 SMC GmbH, Reuschstr. 58, 73092 Heiningen. Prokura erloschen: Voss, Reinhard.
73098 HRB 737789 FaMOS GmbH, Bahnhofstraße 45, 73098 Rechberghausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Saur, Helen, Innsbruck / Österreich.
73105 HRB 730170 Maile Verwaltungs GmbH, Daimlerstraße 6, 73105 Dürnau. Nicht mehr Geschäftsführer: Benz, Joachim. Geschäftsführer: Kuhn, Cornelia. Bestellt als Geschäftsführer: Bidmon, Markus.
73114 HRB 532568 Wohnbau Fritz GmbH, Bachstr. 4, 73114 Schlat. Bestellt als Liquidator: Fritz, Ernst-Dieter. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73116 HRB 741956 staufenpräzision gmbh, Lindenbronn 1, 73116 Wäschenbeuren. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmid, Reinhard. Bestellt als Geschäftsführer: Schmid, Patrick Boas.
73116 HRB 745667 alheri GmbH, Lindenbronn 7, 73116 Wäschenbeuren. Nicht mehr Geschäftsführer: Blumhardt-Zelenjuk, Marina. Geschäftsführer: Zelenjuk, Konstantin.
73278 HRB 748671 elero GmbH, Maybachstraße 30, 73278 Schlierbach. Prokura erloschen: Agrati, Gianluca. Einzelprokura: Kellermann, Marco.
73278 HRB 748671 elero GmbH, Maybachstraße 30, 73278 Schlierbach. Einzelprokura: Kellermann, Marco.
73278 HRA 724927 Heuer Services GmbH & Co. KG, Auchterstraße 23, 73278 Schlierbach. Einzelprokura: Heuer, Theresa.
73312 HRB 540333 Ehrhardt Medizinprodukte GmbH, Robert-Bosch-Str. 1317, 73312 Geislingen an der Steige. Bestellt als Geschäftsführer: Schweizer, Simon. Geschäftsführer: Schweizer, Stephanie.
73312 HRB 540415 "Gromed" GmbH Groß- und Versandhandel für Arzt- und Krankenhausbedarf, Robert-Bosch-Str. 1317, 73312 Geislingen an der Steige. Bestellt als Geschäftsführer: Schweizer, Stephanie. Geschäftsführer: Schweizer, Simon.
73312 HRB 541322 KBM Gussputz-Center GmbH, Neuwiesenstr. 5, 73312 Geislingen an der Steige. Gesamtprokura: Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Kilic, Julian Safak.
73312 HRB 735923 Straub Tankstellenbau GmbH, Winterreutestraße 23, 73312 Geislingen an der Steige. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
73333 HRB 750137 Kältetechnik Reik GmbH, Brunnenstraße 691, 73333 Gingen an der Fils. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Einzelprokura: Reik, Stefanie. Geschäftsführer: Reik, Simon Andreas.
73342 HRB 723736 mrm² automatisierungstechnik gmbh, In der Au 1, 73342 Bad Ditzenbach. Geschäftsführer: Gruber, Marc.

Landkreis Göppingen - Löschungen September

73033 HRA 530868 Karl Eger Inh. Dieter Übele e.K., Hauptstr. 18, 73033 Göppingen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
73033 HRA 530761 Reformhaus Marion Escher e.K., Langestr. 27, 73033 Göppingen. Die Firma ist erloschen.
73037 HRA 721465 Planet ITservices GmbH & Co. KG, Daimlerstraße 15, 73037 Göppingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen.
73066 HRA 530758 Lagerhaus Schnitt OHG, Obere Bahnhofstr. 5, 73066 Uhingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
73087 HRB 744624 KARTAL Holding GmbH, Bahnhofallee 4, 73087 Bad Boll. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73117 HRB 541353 Hahn Handels GmbH, Schorndorfer Straße 27, 73117 Wangen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73119 HRB 532858 FIS Software GmbH, Weilheimer Straße 34, 73119 Zell unter Aichelberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73119 HRA 723648 Brändle GmbH & Co.KG, Jurastraße 1, 73119 Zell unter Aichelberg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
73312 HRB 737678 Kamner UG (haftungsbeschränkt), Gussenstadter Straße 29, 73312 Geislingen an der Steige. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73333 HRA 729665 SR Kälte - Klimatechnik e.K., Brunnenstraße 691, 73333 Gingen an der Fils. Die Firma ist erloschen.

Landkreis Ludwigsburg - Neueintragungen September

70806 HRB 801482 Händle Holding GmbH, Heumahden 57, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Händle, Gunther. Gegenstand des Unternehmens: Die gewerbliche Vermietung und Verpachtung von Betriebsgrundstücken, -gebäuden und Betriebseinrichtungen sowie das Halten und Venrualten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
70806 HRB 801610 Cosmo Logistik GmbH, Pflugfelder Straße 32, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Güner, Rifat. Gegenstand des Unternehmens: Der Transport und die Lagerlogistik sowie der gewerbliche Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 3,5 Tonnen.
70806 HRB 801760 Romeru Vesta GmbH, Muldestraße 2, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Roset, Nicolas; Rupp, Franziska Sophie. Gegenstand des Unternehmens: Der (Online-) Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere mit DIY-Produkten wie Kerzendochte, Wachsplatten und Dekorationsartikel aus Wachs, sonstige Dekorationsartikel und Haushaltszubehör.
70806 HRB 801807 Misini Bautenschutz GmbH, Theodor-Heuss-Straße 24, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Misini, Aron. Nicht mehr Geschäftsführer: Misini, Besim. Gegenstand des Unternehmens: Instandhaltung, Bautenschutz, Bodenbeschichtung.
70806 HRB 801802 Easto GmbH, Albert-Einstein-Straße 2, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gao, Yizhi. Gegenstand des Unternehmens: Der Groß-, Außen- und Online-Handel sowie die Distribution, der Import und Export von Waren aller Art (zu denen keine besonderen Genehmigungen erforderlich sind) - insbesondere Niederspannungs-Schaltgeräten und -komponenten (z. B. Leitungsschutzschalter, Relais) sowie Elektrofahrrädern (E-Bikes) und Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scooter) - sowie die Erbringung von Beratungsleistungen für Unternehmen in den Bereichen lnternationalisierung, Markteintritt und Expansion.
70825 HRB 801717 Küchenkunst GmbH, Martin-Luther-Straße 32, 70825 Korntal-Münchingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hong, Thi Huyen Tran. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von gastronomischen Einrichtungen sowie die Erbringung von Catering- und Lieferdienstleistungen
70839 HRB 801695 ZwoaStein Operations GmbH, Breitwiesenstraße 23, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Chawla, Rajwindar Singh; Hassani Davabsari, Nassim. Gegenstand des Unternehmens: Der Im- und Export und der Vertrieb von sowie der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Trachtenbekleidung wie Lederhosen, Dirndl und Strickwaren.
70839 HRB 801736 Daheim und Drumrum Immobilienservice UG (haftungsbeschränkt), Ulmenweg 11, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schneider, Fabian. Gegenstand des Unternehmens: Vermarktung, Vermittlung, Verwaltung und Betreuung von Immobilien sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen.
71254 HRB 801566 KD Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Max-Eyth-Straße 23, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Diefenbach, Sascha; Katler, Sven. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der PDS GROUP UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, die die Aufbereitung und Instandsetzung von durch Hagelschlag beschädigten Fahrzeugen zum Gegenstand hat.
71254 HRB 801645 Faden Catering- und Eventservice GmbH, Stegstraße 1, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Seiler, Maik Karl Sven. Gegenstand des Unternehmens: Das Catering sowie die Durchführung von Eventdienstleistungen, die Herstellung, Lieferung und der Verkauf von Speisen und Getränken, der Handel mit Lebensmitteln sowie die Erbringung von Transport- und Lieferleistungen - insbesondere im Lebensmittelbereich - auch im Auftrag Dritter. Die Gesellschaft beliefert unter anderem Firmen, Schulen, Kindertagesstätten und vergleichbare Einrichtungen. Darüber hinaus organisiert und plant die Gesellschaft Veranstaltungen aller Art - einschließlich Show- und Themenveranstaltungen - und betreibt einen stationären Einzelhandel mit Lebensmitteln, Getränken, Blumen sowie ergänzenden Non-Food-Produkten aus dem Haushalts-, Dekorations- und Veranstaltungsbereich. Außerdem vermietet die Gesellschaft Veranstaltungsequipment wie z. B. Grills, Crêpe-Stationen, Kaffeemaschinen, Geschirr, Mobiliar, Küchentechnik und Zubehör, stellt bei Bedarf auch Personal für Veranstaltungen zur Verfügung und übernimmt die Herstellung von Lebensmitteln im Auftrag Dritter sowie die Herstellung und den Vertrieb eigener Lebensmittelprodukte.
71254 HRB 801724 Seravento UG (haftungsbeschränkt), Hegelstraße 33, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sen, Tuncay; Costantino, Michael Nick. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Modeprodukten über Onlinehandel.
71254 HRB 801757 ACI Aktien Coaching International GmbH, Wilhelmstraße 12, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Krahl, Boris. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung von praxisnaher Kompetenz im Bereich Aktieninvestitionen durch Coaching sowie die Bereitstellung fundierter Unternehmensanalysen, um Privatanleger zu eigenständigen und informierten Anlageentscheidungen zu befähigen.
71254 HRB 801756 Ökofrisch Gemüseproduktion GmbH, Hinterholz 1, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Arzt, Jörn-Marcus Richard; Arzt, Daniel Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Anbau und Vertrieb landwirtschaftlicher Produkte.
71563 HRB 801584 RMB Verwaltungs-GmbH, Im Birkhau 53, 71563 Affalterbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bogislawski, René-Marcel. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von eigenen Vermögensgegenständen aller Art, insbesondere von Grundstücken und Unternehmensbeteiligungen.
71634 HRB 801446 Franjic Bau & Brandschutz GmbH, Obere Reithausstraße 22, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Franjic, Mario. Gegenstand des Unternehmens: Die Projektsteuerung in Bau- und Brandschutzprojekten.
71634 HRB 801749 Stractiva GmbH, Dornierstraße 46, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dätwyler, Marcel Heinz, Hildisrieden / Schweiz; Tiddia, Christian; Rhone, Thomas; Kamber, Michael, Dulliken / Schweiz. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb von innovativen Softwareprodukten für die Digitalisierung des Bau- und Handwerkssektors im Bereich Cloud Engineering, Quantum-Technologie und Digitalisierung mit einer modularen SaaS-Lösung.
71636 HRB 801842 Buchwald Ventures GmbH, Hoferstraße 51, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Buchwald, Lars Kai. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens, insbesondere die Beteiligung an anderen Unternehmen.
71638 HRB 801725 Barock Volleys Management GmbH, Bebenhäuser Straße 41, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Bonin, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung des Spielbetriebs im Amateur- und Profisport und die Teilnahme an Amateur- und Profiligen, die Vermarktung von Sportlern und die Erbringung von Marketingdienstleistungen im Bereich Sport.
71640 HRB 801537 SinoLogix GmbH, c/o Herr Sixing Chen, Hörnleshalde 2, 71640 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Chen, Sixing. Nicht mehr Geschäftsführer: Kinzel, Riccardo. Gegenstand des Unternehmens: Das Verwalten eigenen Vermögens und das Erbringen von Dienstleistungen für Dritte im Bereich der Büroorganisation, Buchhaltungsvorbereitung und Social Media einschließlich zusammenhängender Geschäfte.
71640 HRB 801867 27projects UG (haftungsbeschränkt), Waliser Straße 21, 71640 Ludwigsburg. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Schneider, Gernot. Nicht mehr Geschäftsführer: Schneider, Philipp. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten gesellschaftsrechtlicher Beteiligungen ausschließlich für eigene Rechnung. Administrative, finanzielle, kaufmännische oder technische Dienstleistungen für die Tochtergesellschaft(en) werden nicht erbracht.
71642 HRB 801508 H-ype Potential GmbH, Neckartalstraße 25, 71642 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hofmann, Brian Paul. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung eigenen Vermögens, insbesondere von Beteiligungen an Gesellschaften im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.
71642 HRB 801518 H-ype Sport Academy GmbH, Neckartalstraße 25, 71642 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hofmann, Brian Paul. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Dienstleistungen und individueller Trainingsbetreuung nebst dem Angebot von Kursen und Trainingscamps in den Bereichen Fitness, Leistung, Gesundheit und mit Produkten aus dem Bereich Gesundheit und Fitness.
71642 HRB 801751 Car Culture GmbH, August-Supper-Straße 27, 71642 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weiser, Björn. Gegenstand des Unternehmens: Die Eventorganisation und Durchführung, Textilveredelung und Verkauf, Verkaufen und personalisieren von Accesoires. Vermögensverwaltung, sowie Vermittlung von Fahrzeugen, Fahrzeugteilen, Fahrzeugtransporten und Stromverträgen, digitale Gestaltung. Bau und Vertrieb von Websites und Onlineshops.
71665 HRB 801459 Pro Boost Engineering GmbH, Vaihinger Straße 38, 71665 Vaihingen an der Enz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Walden, Adrian. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Handel von und mit Fahrzeugkomponenten sowie Sonderkonstruktionslösungen und Steuergeräte-Applikationen.
71665 HRB 801681 Tepnos Holding GmbH, An der Schelmenhalde 35, 71665 Vaihingen an der Enz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Frank, Stefan; Kasmann, Gregor Daniel. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere aber nicht ausschließlich in den Bereichen Softwareentwicklung, IT-Dienstleistungen und verwandten Tätigkeitsfeldern. Dazu gehören Erwerb, Verwaltung und Verkauf von Unternehmensanteilen, Lizenzrechten und anderen Formen unternehmerischer Beteiligung. Die Gesellschaft ist außerdem berechtigt, Vermögenswerte wie Aktien, Anlagen und Immobilien zu erwerben, zu verwalten und zu veräußern. Die Gesellschaft kann alle Tätigkeiten ausüben, die geeignet sind, den Geschäftszweck der Tochter- und Beteiligungsgesellschaften zu fördern, einschließlich aber nicht beschränkt auf strategische Beratung, Finanzierung und Controlling.
71672 HRB 801813 WD Holding & Investment GmbH, Etzwiesenweg 11, 71672 Marbach am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weigel, Dennis. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung und Verwaltung von Unternehmensanteilen, die Tätigung von Investitionen in Unternehmen, Immobilien und andere Vermögenswerte, das Fungieren als Holdinggesellschaft und persönlich haftender Gesellschafter sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
71672 HRB 801854 REW Immobilien GmbH, Kirchenweinbergstraße 108, 71672 Marbach am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weigel, Dennis. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Immobilien, Finanzierungen und Vermittlungen im Sinne des § 34 c der Gewerbeordnung.
71679 HRB 801671 KAVALDO HOME UG (haftungsbeschränkt), Eglosheimer Straße 29, 71679 Asperg. Stammkapital: 3.500,00 EUR. Geschäftsführer: Muhaxheri, Valmir. Gegenstand des Unternehmens: Der Import und Handel mit Möbeln und Wohnaccessoires, insbesondere über Online-Shops und digitale Vertriebsplattformen.
71679 HRB 801669 credus.pm GmbH, Flattichstraße 16, 71679 Asperg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hampp, Nathanael. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung, Einführung und Weiterentwicklung von Managementsystemen, insbesondere im Bereich Informationssicherheit (ISMS), Business Continuity (BCM) und Datenschutz. Ergänzt um Projektmanagement sowie Prozessanalyse und -Optimierung.
71679 HRB 801738 BMotive Engineering UG (haftungsbeschränkt), Schillerstraße 17, 71679 Asperg. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Malkowsky, Bernd Werner. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines CAD-Konstruktionsbüros für Spritz- und Druckgusstechnik.
71686 HRB 801480 RECK LV GmbH, Hofener Weg 33C, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Kagis, Viesturs, Jurmala / Lettland. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist Bau und Reparatur von Telekommunikationsanlagen und von Videotechnologiesystemen und die damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
71686 HRB 801710 MyJuristo UG (haftungsbeschränkt), Neckarstraße 83, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Widmaier, Jan Uli. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung einer digitalen Plattform zur Kontaktvermittlung zwischen Rechtssuchenden und Rechtsanwalten bzw. Kanzleien; insbesondere die Bereitstellung technischer Infrastruktur zur digitalen Veröffentlichung und Bearbeitung von Anfragen, sowie zur Kontaktaufnahme durch Dritte. Daruber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand den Betrieb internetbasierter Dienstleistungen, Softwareentwicklung, Hosting, Vermittlungsdienstleistungen in anderen beratungsnahen Bereichen, die Durchführung begleitender Maßnahmen zur Darstellung und Sichtbarkeit der angeschlossenen Partnerkanzleien im Rahmen der Plattformnutzung, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Tätigkeiten, die einer besonderen Genehmigung bedürfen, sind ausgeschlossen
71686 HRB 801744 Wotaso GmbH, Bostonring 5, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Orzan, Lucas Damian. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Vertrieb und die Bereitstellung von Software aller Art, insbesondere Webanwendungen, mobilen Applikationen und SaaS-Lösungen sowie die Erbringung von IT-Dienstleistungen, die Beratung und der Support.
71701 HRB 801861 Luni Equity GmbH, Anton-Pilgram-Weg 14, 71701 Schwieberdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weber, Nikolas; Weber, Luis. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen aller Art im In- und Ausland sowie die erlaubnisfreie Beratung von Unternehmen. Die Gesellschaft betreibt keine Finanzdienstleistungsgeschäfte i.S. des KWG und keine nach dem Rechtsberatungsgesetz oder dem UBGG erlaubnispflichtigen Tätigkeiten.
71706 HRB 801471 AGIPURA Holding GmbH, Hans-Grüninger-Weg 11, 71706 Markgröningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Yilmaz, Aydin. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen; das Halten von Vermögensgegenständen außerdem die wirtschaftliche und unternehmerische Beratung.
71706 HRB 801780 evident.ci GmbH, Dornierstraße 6, 71706 Markgröningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hampp, Nathanael. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist eine Beratungsgesellschaft für Corporate Identity. Dies umfasst insbesondere die Betreuung bei der Entwicklung einer eigenen Markenstrategie sowie alle Belange des Corporate Designs.
71706 HRB 801816 Taurbull GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 1820, 71706 Markgröningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Borchers, Kai-Christian; Trostel, Mark Rainer. Gegenstand des Unternehmens: Der Im- und Export und der Handel mit Fleisch und anderen genehmigungsfreien Waren, vornehmlich Lebensmitteln.
71711 HRB 801694 T & T Speditions GmbH, Am Schlaifrain 8, 71711 Steinheim an der Murr. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Topal, Fatih. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von Transport- und Speditionsleistungen im In- und Ausland. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, Lager- und Logistikdienstleistungen, Fahrzeugvermietung, Frachtvermittlung sowie allgemeine Vermittlungsdienstleistungen, die nicht genehmigungspflichtig sind, zu erbringen. Ebenso umfasst der Gesellschaftszweck die entgeltliche Entsorgung und Behandlung von Schüttgütern.
71711 HRB 801874 Tante-M Kleinbottwar UG (haftungsbeschränkt), Kirchstraße 8, 71711 Steinheim an der Murr. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Akbulut, Mete Bayram. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines automatisierten, personalfreien Einzelhandelsgeschäfts unter der Marke ‚Tante-M‘ im Rahmen eines Franchisesystems. Das Geschäft dient der wohnortnahen Nahversorgung und ist an 365 Tagen im Jahr täglich von 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr geöffnet. Das Sortiment umfasst Grundnahrungsmittel, haltbare und frische Lebensmittel, Hygieneartikel, Tierbedarf sowie weitere Produkte des täglichen Bedarfs. Der Verkauf erfolgt vollständig in Selbstbedienung über ein digitales Kassensystem. Der gesamte Ladenbetrieb ist auf ein digitales, automatisiertes Konzept ausgerichtet und funktioniert ohne Personal vor Ort. Ziel ist es, den Kundinnen und Kunden eine flexible, sichere und zuverlässige Einkaufsmöglichkeit im direkten Wohnumfeld zu bieten - auch in ländlichen oder strukturschwachen Gebieten.
71723 HRB 801467 Dellon GmbH, Nelkenstraße 2, 71723 Großbottwar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Loncar, Petar. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Gaststätte mit angeschlossenem Hotelbetrieb zur Beherbergung von Gästen und zur Bewirtung mit Speisen und Getränken.
71723 HRB 801500 LB Immobilien GmbH, Nelkenstraße 2, 71723 Großbottwar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Loncar, Petar. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, Verwaltung und Vermietung von Immobilien.
71723 HRB 801527 ElMontech GmbH, Bachstraße 7, 71723 Großbottwar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Memet, Tamer. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, Installation, Wartung und Reparatur von elektrischen Anlagen aller Art, insbesondere im Bereich der Energie- und Gebäudetechnik, einschließlich der Errichtung und Instandhaltung von Photovoltaikanlagen, Energiespeichersystemen und Ladeinfrastruktur für Elektromobilität.
71729 HRB 801775 K & B Objektverwaltung und Immobilienconsulting GmbH, Neuhofweg 2, 71729 Erdmannshausen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Knüpfer, Kim Max; Blunda, Maurizio. Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art gründen, erwerben, pachten, übernehmen, vertreten oder sich an solchen Unternehmen in beliebiger Weise beteiligen.
71735 HRB 801743 Kakal Verwaltungs GmbH, Maybachstraße 10, 71735 Eberdingen. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Geschäftsführer: Kakal, Aziz Ahmad. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Vermietung von eigenen Immobilien. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die geeignet erscheinen, den Gegenstand der Gesellschaft zu fördern. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten, Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art zu pachten oder sich an solchen in jeder Form zu beteiligen.
74321 HRB 801525 SCB Promotion GmbH, Schwarzwaldstraße 40, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rustige, Felix Gregor. Gegenstand des Unternehmens: Die finanzielle Förderung und Unterstützung der Vermarktung des Eissports der Bietigheim-Bissingen Steelers über die Beschaffung, Handel, Vermietung und Bereitstellung von Werbemitteln, -fahrzeugen, -anlagen und sonstigen Aktivitäten zur Verkaufsförderung.
74321 HRB 801588 TRANSFER GmbH, Steinbeisstraße 4, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Ruckwied, Sybille. Geschäftsführer: Hradil, Alfred Fritz. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens jedweder Art soweit dies keiner gesetzlichen Erlaubnis bedarf.
74321 HRB 801689 Conzai GmbH, Hölderlinstraße 19, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Geschäftsführer: Held, Leon; Hörr, Oliver; Kilkenny, Dylan, Ballymahon Longford / Irland. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Vertrieb, die Lizenzierung und die Wartung von Softwareprodukten und lT-Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der künstlichen lntelligenz für Anwendungen in Architektur, Bauingenieurwesen, Bauunternehmen und Baubehörden.
74321 HRA 742724 cautho Auto & Baumaschinen Company Rent und Sales e.K., Gustav-Rau-Straße 16, 74321 Bietigheim-Bissingen. Inhaber: Kämmerer, Thorsten.
74321 HRB 801850 Massa Holding GmbH, Pleidelsheimer Straße 37, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Massa, Francesco Armando. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung und Verwaltung von Unternehmensanteilen, die Tätigkeit von Investitionen in Unternehmen, Immobilien und andere Vermögenswerte, das Fungieren als Holdinggesellschaft und persönlich haftender Gesellschafter sowie Verwaltung eigenen Vermögens.
74321 HRB 801859 Cirò e-Motion GmbH, Kepplerstraße 13, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Weiser, Björn. Gesamtprokura: Marasco, Christian-Nicodemo. Geschäftsführer: Marasco, Nicodemo. Gegenstand des Unternehmens: Der Bau, die Entwicklung, Reparatur, Veränderung und der Vertrieb von Fahrrädern und Pedelecs, digitale Gestaltung, Vertrieb von Bekleidung und Sportausrüstung und die Verwaltung eigenen Vermögens.
74343 HRB 801771 Ramoni Apartments GmbH, Löchgauer Straße 10, 74343 Sachsenheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Punihani, Monika Kaur; Punihani, Ramandeep Singh. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist Anmietung, Verwaltung und Vermietung von Ferienwohnungen und Wohnimmobilien sowie die Erbringung der damit verbundenen Dienstleistungen.
74354 HRB 801785 Hecht Wegoma GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 35, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Hettich, Michael. Nicht mehr Geschäftsführer: Rausch, Bernd. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung von und der Handel mit spanenden Bearbeitungsmaschinen, insbesondere für die PVC- Alu- und Holzprofilbearbeitung
74357 HRB 801619 JDE UG (haftungsbeschränkt), Schlossbergallee 32, 74357 Bönnigheim. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Katsanidis, Ioannis. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Kiosks.
74376 HRB 801712 Wolfwerke UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 17, 74376 Gemmrigheim. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Geschäftsführer: Legin, Bozidar. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Waren aus dem ln- und Ausland, insbesondere Zubehörmaterial für Elektrogeräte und Akkugeräte. Genehmigungspflichtige Geschäfte sind nicht Gegenstand des Unternehmens.
74391 HRB 801601 BOS Box Opening Systems GmbH, Georg-Murmann-Straße 10, 74391 Erligheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hörl, Bernhard. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Herstellung, der Vertrieb und der Service von Logistikprodukten sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung von eigenem Vermögen sowie alle damit zusammenhängende geschäftlichen Aktivitäten.
74395 HRB 801833 Röser Verwaltungs-GmbH, Pleidelsheimer Straße 6, 74395 Mundelsheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Röser, Günter; Röser, Jürgen. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der Röser Vermögensverwaltung GmbH & Co. KG.

Landkreis Ludwigsburg - Veränderungen September

70806 HRB 202569 Heppner South Germany Holding GmbH, Steinbeisstr. 17, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: de Waal, Heinrich Josef. Bestellt als Geschäftsführer: Frachet, Cèdric, Fontenay-sous-Bois / Frankreich.
70806 HRB 731928 apps4erp GmbH, Enzstraße 43, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Fritz, Constantin. Bestellt als Geschäftsführer: Schmischke, Thomas.
70806 HRB 801482 Händle Holding GmbH, Heumahden 57, 70806 Kornwestheim. Gegenstand des Unternehmens: Die gewerbliche Vermietung und Verpachtung von Betriebsgrundstücken, -gebäuden und Betriebseinrichtungen sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen.
70806 HRB 787298 Schlossgasse 15 Development GmbH, Danziger Straße 9, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Adam, Ben Adam. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Schmitt, Roland Bernhard.
70825 HRB 779656 MI-REF Immobilien GmbH, Hoffmannstraße 37, 70825 Korntal-Münchingen. Stammkapital: 25.500,00 EUR.
70825 HRB 770308 EEMMAS Bau GmbH, Görlitzstraße 11, 70825 Korntal-Münchingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Babic, Aleksandra. Bestellt als Geschäftsführer: Muhic, Sead. Prokura erloschen: Babic, Natasa.
70825 HRB 785575 Provibes Music UG (haftungsbeschränkt), Schwieberdinger Straße 591, 70825 Korntal-Münchingen. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Schaugg, Oliver. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70825 HRB 795086 Kaiser Dienstleistung GmbH, Kornwestheimer Straße 78, 70825 Korntal-Münchingen. Geschäftsführer: Ramadan, Omar.
70825 HRB 792672 Nanz Verwaltungs GmbH, Withaustraße 9, 70825 Korntal-Münchingen. Bestellt als Geschäftsführer: Brennecke, Tim.
70839 HRB 727125 Bühr Service GmbH, Schillerstraße 75, 70839 Gerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kraus, Johannes. Bestellt als Geschäftsführer: Blanz, Frank Karl.
70839 HRB 763899 PRIMO Verwaltungs GmbH, Urbanstraße 4, 70839 Gerlingen. Prokura erloschen: Poppe-Ross, Natalie.
71254 HRB 205914 OEuP Beteiligungs-GmbH, Dieselstr. 15, 71254 Ditzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dworzak, Dieter. Bestellt als Geschäftsführer: Oettinger, Arthur.
71254 HRB 746631 Firma TCIS UG (haftungsbeschränkt), Jakobstraße 5, 71254 Ditzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Königseder, Melvin. Bestellt als Liquidator: Königseder, Cherry-Lee Josephin. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71254 HRB 776996 HIW Gesellschaft für Warenwirtschaftssysteme mbH, Berblingerstraße 1, 71254 Ditzingen. Einzelprokura: Dr. Moro, Martin. Nicht mehr Geschäftsführer: Kober, Benedict Oliver Christoph. Bestellt als Geschäftsführer: Denzner, Dominik.
71254 HRB 203889 Friseursalon Schnittpunkt GmbH, Ditzinger Str. 1, 71254 Ditzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wünsch, Inge.
71254 HRB 207120 Pflegezentrum Ditzingen Haus Guldenhof gGmbH, Hohestr. 30, 71254 Ditzingen. Bestellt als Geschäftsführer: Zenker-Kaiser, Nadine Regina. Prokura erloschen: Ackermann, Cathrin. Zenker-Kaiser, Nadine Regina.
71282 HRB 799701 Pub 282 Sportsbar UG (haftungsbeschränkt), Freiherr-von-Varnbühler-Straße 8, 71282 Hemmingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kücüksolak, Erkan. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Kücüksolak, Erkan. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71563 HRB 749352 Aphili8 UG (haftungsbeschränkt), Winnender Str. 67, 71563 Affalterbach. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Gaupp, Philip. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71634 HRB 206572 ITventive AG, Monreposstr. 57, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 147.059,00 EUR.
71636 HRB 205103 Wolters Kluwer Tax & Accounting Deutschland GmbH, Kammererstraße 39, 71636 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Aringer, Sandra. Gesamtprokura: Klein, Matthias.
71636 HRB 302184 SIS Informatik GmbH, Wilhelm-Bleyle-Straße 79, 71636 Ludwigsburg. Gegenstand des Unternehmens: 1. Gegenstand des Unternehmens ist - die Beratung über Hard- und Softwarelösungen - Implementierung von Softwarelösungen - Erstellung von Software-Applikationen - Vertrieb von Hard- und Software - Erstellung von Softwareprogrammen - Erbringung sämtlicher damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen, insbesondere Beratung, sofern hierfür keine berufsrechtliche Zulassung erforderlich ist. 2. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte vornehmen und Maßnahmen treffen, die der Erreichung und Förderung des Unternehmensgegenstandes dienlich sein können oder mit dem Geschäftszweck im weitesten Sinne zusammenhängen oder diesem zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf ferner sämtliche dem Geschäftszweck fördernden Nebengeschäfte tätigen. Die Gesellschaft ist berechtigt Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten. 3. Sie darf insbesondere mit anderen Unternehmen des Inlands und Auslands zusammenarbeiten, sich an anderen Unternehmen in jeder rechtlich zulässigen Form beteiligen - insbesondere auch als persönlich haftende Gesellschafterin - sowie andere Unternehmen gründen, erwerben und veräußern, pachten und verpachten sowie deren Geschäftsführung oder Vertretung übernehmen. Die Gesellschaft kann ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen ausgliedern.
71636 HRB 751306 GET ENERGY GmbH, Eglosheimer Straße 41, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Wolf, Karl.
71636 HRB 785313 Better Taste Catering GmbH, Kammererstraße 4149, 71636 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Bisignani, Marcello.
71636 HRB 768380 MA Movement Area GmbH, Hermann-Hagenmeyer-Straße 4, 71636 Ludwigsburg. Personenbezogene Daten (Nachname und Wohnort) geändert bei Geschäftsführer: Jäger, Robin. Geschäftsführer: Bach, Chiara Celine.
71636 HRB 800191 Symporo GmbH, Kammererstraße 4149, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Rosenthal, Philipp Mathis Paul. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Frech, Alexander Paul, Klosterneuburg / Österreich.
71636 HRB 750572 Studio Fizbin GmbH, Mörikestraße 282, 71636 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Frisch, Tobias.
71636 HRB 794675 Schell & Richter Steuerberatungsgesellschaft mbH, Wilhelm-Bleyle-Straße 79, 71636 Ludwigsburg. Einzelprokura: Richter, Thomas Michael. Nicht mehr Geschäftsführer: Richter, Thomas Michael.
71638 HRB 775086 KLEE HIQreform GmbH, Alt-Württemberg-Allee 29, 71638 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Klee, Karsten. Bestellt als Liquidator: Saalfeld, Jens Christian. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71638 HRB 204159 HAN-Akupunktur Gesellschaft für traditionelle chinesische Heilkunde mbH, Bahnhofstr. 37, 71638 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Bae-Riegraf, Shuk Gyoo. Bestellt als Liquidator: Schmiedel, Fabio Battisto. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71640 HRB 207099 RKH Regionale Kliniken Holding und Services GmbH, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Gesamtprokura: Herbst, Marcus.
71640 HRB 748438 RKH MVZ Klinikum Ludwigsburg gGmbH, Posilipostraße 4, 71640 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Herbst, Marcus.
71640 HRB 793796 Wheels Automotive GmbH, Mauserstraße 7, 71640 Ludwigsburg. Stammkapital: 310.000,00 EUR.
71640 HRB 204454 RKH Kliniken Ludwigsburg-Bietigheim gGmbH, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Herbst, Marcus. Prokura erloschen: Ohi, Frank.
71640 HRB 200112 Blühendes Barock Gartenschau Ludwigsburg GmbH, Mömpelgardstr. 28, 71640 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Weber, Frank. Gesamtprokura: Prokura geändert bei Sansone, Marc. Ohl, André Victor.
71642 HRB 795568 BAU-Fix Bauträger und Projekt Entwicklung GmbH, Bottwartal Straße 20, 71642 Ludwigsburg. Gegenstand des Unternehmens: a) Erwerb von Grundstücken und Immobilien zur Entwicklung und Vermarktung. b) Planung, Entwicklung und Bau von Wohn- und Gewerbeimmobilien. c) Vermietung und Verkaufvon fertiggestellten Immobilienprojekten. d) Durchführung von Bauprojekten im Auftrag von Kunden. e) Renovierung, Sanierung und Modernisierung von bestehenden Immobilien. f) Projektmanagement und Bauleitung für Bauprojekte. g) Beratungsdienstleistungen im Bereich Bau und Immobilienentwicklung. h) Entwicklung und Vermarktung von Bauprojekten im Ausland. i) Zusammenarbeit mit Architekten, Ingenieuren, Bauunternehmern und anderen Fachleuten der Baubranche. j) Kabelverleger (ohne Anschlussarbeiten). k) Transport- und Logistikdienstleistungen - sowohl mit Fahrzeugen unter als auch über 3,5 Tonnen - sowie Kurierdienste. I) Güter- und Personentransporte. m) Betrieb von gastronomischen Einrichtungen (Restaurants, Cafes) (erlaubnisfreier Gaststättenbetrieb). n) Onlinehandel (E-Commerce) mitz.B. Textilien, Spielzeugen usw. o) Disposition und Verwaltung regionaler Transportaufträge / Logistik; Reifenservice; Durchführung von Serviceleistungen an Kraftfahrzeugen als Tankwart (wie z.B. 01- und Filterwechsel, Zündkerzenwechsel, Sichtprüfungen, Glühlampenwechsel - ohne handwerkliche Betätigung -).
71642 HRB 793973 InfraBau GmbH, Marbacher Straße 203, 71642 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Baranowski, Roman. Bestellt als Geschäftsführer: Baranowski, Julia.
71642 HRB 782464 BW Truck Service GmbH, Mühläckerstraße 26, 71642 Ludwigsburg. Einzelprokura: Breitenberger, Martin. Schneider, Leonhard. Kurz, Benedikt. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Werkstatt für LKW und andere Fahrzeuge und Maschinen.
71665 HRB 801049 ECHT SICHER GmbH, Stuttgarter Straße 35, 71665 Vaihingen an der Enz. Geschäftsführer: Echt, Martin; Meißner, Peter.
71665 HRB 774356 TopCor GmbH, Berengerstraße 19, 71665 Vaihingen an der Enz. Nicht mehr Geschäftsführer: Cords, Boris Nikolai Carl. Bestellt als Geschäftsführer: Schlott, Jan-Niklas.
71672 HRB 774333 PropOps GmbH, Bottwartalstraße 8, 71672 Marbach am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Rasul, Ali Rehman.
71672 HRB 759825 immoservicesZ GmbH, Wilhelm-Kopf-Straße 31, 71672 Marbach am Neckar. Liquidator: Zeile, Bernhard.
71686 HRB 785715 Timwork GmbH, Neckarkanalstraße 101, 71686 Remseck am Neckar. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Vermögen und für eigene Rechnung sowie die Ausübung von Lehr- und Beratungstätigkeiten sowie das Veranstaltungsmanagement. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen.
71686 HRB 801442 Scherer Immobilien GmbH, Neckaraue 22, 71686 Remseck am Neckar. Geschäftsführer: Scherer, Andrea Regina.
71686 HRB 791816 Kronoz UG (haftungsbeschränkt), Merowingerweg 7, 71686 Remseck am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Moessiadis, Stavros. Bestellt als Liquidator: Moessiadis, Stavros. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71686 HRB 769432 Noller Verwaltungs GmbH, Obere Mühle 1, 71686 Remseck am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Noller, Felix Nico.
71691 HRB 205503 Memminger GmbH, Benzstr. 9, 71691 Freiberg am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Memminger, Hans.
71701 HRB 772491 HBH MAGHREB LOGISTICS GmbH, Markgröninger Str. 36, 71701 Schwieberdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Österreicher, Rainer.
71706 HRB 792680 FDS UG (haftungsbeschränkt), Jahnstraße 10, 71706 Markgröningen. Nun bestellt als Liquidator: Yolcu, Filiz. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71706 HRB 206827 Trans-Logo-Tech (TLT) GmbH, Hans-Grüninger-Weg 11, 71706 Markgröningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Röttger, Gerd.
71711 HRB 310037 Trakt-Bau Beteiligungs-Gesellschaft mbH, Rieslingweg 10, 71711 Murr. Nicht mehr Geschäftsführer: Heinisch, Alfred. Geschäftsführer: Heinisch, Wilma. Bestellt als Liquidator: Heinisch, Alfred. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71711 HRB 757406 Mäule CNC Fertigung GmbH, Obere Seewiesen 44, 71711 Steinheim an der Murr. Bestellt als Geschäftsführer: Mäule, Werner.
71711 HRB 310336 Autohaus Heß GmbH, Im Langen Feld 12, 71711 Murr. Stammkapital: 500.500,00 EUR.
71711 HRB 793694 KOR GmbH, Wahlwiesenstraße 3, 71711 Steinheim an der Murr. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von branchenübergreifenden IT-Dienstleistungen und Beratung, darunter auch Entwicklung und Lizenzierung von Software sowie Webentwicklung und -design, ebenso der Erwerb, das Halten, das Verwalten, das Sanieren, das Aufwerten und der Verkauf von Immobilien.
71723 HRB 801245 Loncar Bau GmbH, Nelkenstraße 2, 71723 Großbottwar. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
71729 HRB 778281 PSM - Power Sun Management GmbH, Berggasse 7, 71729 Erdmannhausen. Gegenstand des Unternehmens: - Lohnarbeiten, Beratung, Verkauf und Vertrieb, lnstallation, Errichtung / Herstellung und Prüfung von Photovoltaik-Anlagen jeglicher Art; - Lohnarbeiten, Beratung, Verkauf und Vertrieb, lnstallation, Errichtung / Herstellung und Prüfung von Batteriespeichern und E-Mobility jeglicher Art; - Lohnarbeiten, Beratung, Verkauf und Vertrieb, Installation, Errichtung / Herstellung und Prüfung von Elektroinstallationen und Gebäudesystemtechnik jeglicher Art.
71732 HRB 784436 MetaCraft UG (haftungsbeschränkt), Heilbronner Straße 94, 71732 Tamm. Nicht mehr Geschäftsführer: Zeh, Martin. Bestellt als Liquidator: Zeh, Johannes. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71732 HRB 783785 Sanistent GmbH, Hofäckerstraße 3, 71732 Tamm. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Vujicic, Aleksandar. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
74321 HRB 301795 Valeo Schalter und Sensoren GmbH, Laiernstraße 12, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mandry, Martin. Bestellt als Geschäftsführer: Hein, Markus Thorsten. Geschäftsführer: Milovanovic, Slobodan. Prokura erloschen: Hein, Markus. Gesamtprokura: Personenbezogene Daten geändert bei Bourrel, Daniel, Maule/Frankreich. Guss, Berthold. Walz, Sebastien. Rieger, Peter. Wusk, Mark. Kucharski, Gregor Matthäus. Vovkushevsky, Vsevolod. Mandry, Martin Kurt Hermann. Minster, Christophe René Louis, Villennes-Sur-Seine/Frankreich. Bauvillard, Laure Denise Marie, Issy-les-Moulineaux/Frankreich. Gubacsi, Tamás Gábor, Soltvadkert/Ungarn.
74321 HRB 301942 EDV-Service Schaupp Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Gansäcker 25, 74321 Bietigheim-Bissingen. Prokura erloschen: Sohnle, Johannes.
74321 HRB 720475 baslerbeauty Store Bietigheim GmbH, Gustav-Rau-Straße 32, 74321 Bietigheim-Bissingen. Gegenstand des Unternehmens: Die Anmietung und Vermietung gewerblicher Immobilien.
74321 HRB 744902 Fahrschule Rettig Süd GmbH, Bahnhofsplatz 4, 74321 Bietigheim-Bissingen. Einzelprokura: Hotz, Ralf. Nicht mehr Geschäftsführer: Kneip, Manuel.
74321 HRB 721511 ARCHONIC GmbH, Stuttgarter Str. 66, 74321 Bietigheim-Bissingen. Einzelprokura: Knappe, Tobias. Nicht mehr Geschäftsführer: Knappe, Tobias.
74343 HRA 727570 Winkels Getränke Logistik GmbH & Co. Holding KG, Gerhard-Rummler-Straße 1, 74343 Sachsenheim. Prokura erloschen: Büchert, Bettina Elisabeth. Gesamtprokura: Nowak, Sven.
74343 HRA 727570 Winkels Getränke Logistik GmbH & Co. Holding KG, Gerhard-Rummler-Straße 1, 74343 Sachsenheim. Gesamtprokura: Büchert, Bettina Elisabeth.
74343 HRB 754560 GGS Gastronomie-Getränke-Service GmbH, Gerhard-Rummler-Straße 1, 74343 Sachsenheim. Gesamtprokura: Nowak, Sven.
74343 HRB 741505 FONTANIS Mineralbrunnen GmbH, Gerhard-Rummler-Str. 1, 74343 Sachsenheim. Gesamtprokura: Nowak, Sven.
74343 HRB 741424 Winkels Getränke Logistik GmbH, Gerhard-Rummler-Straße 1, 74343 Sachsenheim. Gesamtprokura: Nowak, Sven.
74354 HRB 728965 Apex GP Holdings GmbH, Carl-Benz-Straße 2, 74354 Besigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Buidin, Philippe. Bestellt als Geschäftsführer: Polonski, Jewgenij.
74354 HRB 760701 Sollis GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 35, 74354 Besigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Klingberg, Heinz-Jörg.
74372 HRB 290036 alwa Mineralbrunnen GmbH, Industriestrasse 25, 74372 Sersheim. Gesamtprokura: Nowak, Sven.
74372 HRB 290991 Haufe Deckensysteme GmbH, Zeppelinstrasse 2, 74372 Sersheim. Prokura erloschen: Schmalseder, Helmut.
74385 HRB 205908 ALUMINIUM-BEARBEITUNGS-CENTRUM Verwaltungs- GmbH, Stuifenstr. 59, 74385 Pleidelsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaiser, Bernd. Bestellt als Geschäftsführer: Melcher, Andrej. Geschäftsführer: Bakejew, Ruslan.
74391 HRB 206790 SICA Babic u. Streicher Verwaltungs-GmbH, Franz-Lutz-Straße 9, 74391 Erligheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Streicher, Thomas. Bestellt als Geschäftsführer: Babic, Jonah.
74395 HRB 800201 JB Röser Holding GmbH, Urbanstraße 18, 74395 Mundelsheim. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
74395 HRB 300614 Karl Schütz GmbH Fruchtsaftkelterei, Weinbergstraße 9, 74395 Mundelsheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Schütz, Mathias.
74399 HRB 798563 SSIFT Group GmbH, Römerstraße 28, 74399 Walheim. Stammkapital: 36.000,00 EUR.

Landkreis Ludwigsburg - Löschungen September

70806 HRA 742062 Gunther Händle Besitzunternehmen e.K., Heumahden 57, 70806 Kornwestheim. Die Firma ist erloschen.
70806 HRB 771310 Fahrschule Safari GmbH, Ohiostraße 6, 70806 Kornwestheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70806 HRB 794757 S+E Baumanagement GmbH, Remsstraße 11, 70806 Kornwestheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70825 HRA 742495 MI - Real Estate & Finance e.K., Hoffmannstraße 37, 70825 Korntal-Münchingen. Die Firma ist erloschen.
70839 HRB 204969 DÜR business process engineering GmbH, Max-Eyth-Str. 14, 70839 Gerlingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71634 HRB 750299 O.O.C.A GmbH, Monreposstraße 1, 71634 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71636 HRB 770737 Kurt Import-Export und Großhandel GmbH, Daimlerstraße 9, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Kurt, Mahmut. Bestellt als Liquidator: Kurt, Mahmut. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71642 HRB 775572 tects solutions UG (haftungsbeschränkt), Obere Gasse 12, 71642 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71665 HRA 742594 Pro Boost Engineering, Inh. Adrian Walden e.K., Vaihinger Straße 38, 71665 Vaihingen an der Enz. Die Firma ist erloschen.
71665 HRB 290877 Interkommunale Grundstücks- und Projektgesellschaft "perfekter Standort" mit beschränkter Haftung, c/o Heiko Deichmann, Schloßstraße 1, 71665 Vaihingen an der Enz. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71696 HRB 200493 Krieg Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Kruppstr. 8, 71696 Möglingen. Nunmehr Liquidator: Krieg, Gustav Eduard. Eine Liquidation findet nicht statt. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71711 HRA 739710 Peter Messner Grundstücks GmbH & Co. KG, Gottlieb-Daimler-Straße 51, 71711 Murr. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
71723 HRA 742619 Josip Loncar e.K., Nelkenstraße 2, 71723 Großbottwar. Die Firma ist erloschen.
74321 HRB 754685 IGS Geoconsult GmbH, Porschestraße 2, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
74369 HRA 742586 occasii OHG, Traminerweg 17, 74369 Löchgau. Die Firma ist gemäß § 395 FamFG von Amts wegen gelöscht. Die Gesellschaft ist bereits unter "occasii time OHG" mit Sitz in Löchgau (Amtsgericht Stuttgart HRA 742429) eingetragen.
74385 HRA 742505 Hasan Yildizbas - Hotel am Schillerplatz - e.K., Beihinger Straße 2, 74385 Pleidelsheim. Die Firma ist erloschen.
74392 HRB 778299 Veertly EU GmbH, Am Königsträßle 13, 74392 Freudental. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Rems-Murr-Kreis - Neueintragungen September

70736 HRB 801719 ORS Praxisklinik MVZ GmbH, Höhenstraße 16, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Le Bec, Stefanie Anja; Dr. Le Bec, Jean Marie. Gegenstand des Unternehmens: 1. Die Gründung und der Betrieb eines Medizinischen Versorgungszentrums nach § 95 SGB V in der ambulanten vertragszahnärztlichen und privatzahnärztlichen sowie, sofern genehmigt, der berufsgenossenschaftlichen Versorgung sowie die Behandlung von Patienten sonstiger Kostenträger, z.B. Zivildienstleistender, zur Erbringung von vertragszahnärztlichen Leistungen aus dem Fachgebiet der Zahnärzte und Oralchirurgie. 2. Die Gesellschafit darf im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und Bestimmungen dieser Satzung alle Geschäfte und sonstigen Maßnahmen vornehmen, soweit diese dem Unternehmensgegenstand dienen und mit den ethischen und berufsrechtlichen Grundsätzen des zahnärztlichen Berufs vereinbar sind. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben oder sich daran zu beteiligen, sowie weitere Medizinische Versorgungszentren zu gründen. Sie kann Zweigniederlassungen errichten. Zudem dürfen künftig Gesellschafter anderer Fachgruppen in die GmbH aufgenommen werden, um eine fachübergreifende Tätigkeit des MVZ sowohl in der zahnärztlichen als auch in der ärztlichen Versorgung zu ermöglichen. 3. Die Gesellschaft soll als Trägergesellschaft ab dem 01.01.2026 ein Medizinisches Versorgungszentrum - vorbehaltlich der Genehmigung durch den zuständigen Zulassungsausschuss - gründen und betreiben. 4. Weiterer Zweck des Unternehmens ist der Erwerb, die Veräußerung, Vermietung und Verwaltung von Immobilien, die im mittelbaren Zusammenhang mit den Unternehmensgegenständen nach § 2 Absätzen l bis 3 stehen. Ausgenommen vom Unternehmensgegenstand nach § 2 Absatz 4 sind Geschäfte, die einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen.
70736 HRB 801828 DG Wohnwerte GmbH, Gutenbergstraße 38, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dinoi, Gregorio Paolo. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Vermietung von Immobilien, jeweils in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
70736 HRB 801862 BILDERTrends24 GmbH, Gutenbergstraße 38, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dinoi, Gregorio Paolo. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Waren verschiedener Art, insbesondere Wandbildern, Leinwanddrucken, Kunstdrucken, Dekoartikeln sowie verwandten Produkten wie selbstklebenden Wandtapeten, Glasabdeckungen mit Motivdruck, Acrylglasbildern und Posterrahmen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Bildproduktion und Individualdruck, insbesondere der Druck kundenspezifischer Motive auf Leinwand oder Tapete, die Gestaltung individueller Wanddekorationen sowie die Anpassung von Formaten und Designs auf Kundenwunsch.
71332 HRB 801524 Roman Locher Advisory UG (haftungsbeschränkt), Bädertörle 5, 71332 Waiblingen. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Locher, Roman. Gegenstand des Unternehmens: Strategie- und Management-Beratung.
71332 HRB 801578 KYOCERA Fineceramics Medical GmbH, Maybachstraße 10, 71332 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Rußner, Carsten; Dr. Preuß, Fabian; Kemmer, Uwe. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Komponenten aus keramischen Werkstoffen oder vergleichbaren Materialien für die vornehmliche Anwendung in der Medizintechnik.
71334 HRB 801703 Dr. Goeman Ästhetik GmbH, Unterer Rosberg 42, 71334 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Raab, Leonie Elise; De Marco, Nicolai Raffaele. Gegenstand des Unternehmens: Die Vergabe von Lizenzen für das Markenkonzept "ENDLICH OHNE", insbesondere im Bereich der Tattooentfernung, Permanent-Make-up-Entfernung und verwandter Dienstleistungen im Bereich der Laserästhetik, sowie die Entwicklung, Organisation und Durchführung von Schulungen, Fortbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen für Fachpersonal und Lizenznehmer.
71336 HRB 801761 Fernandez Holding UG (haftungsbeschränkt), Im Feldblick 47, 71336 Waiblingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fernandez Villarino, Vanessa Manuela; Fernandez Villarino, Patrick. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Gesellschaftsanteilen an anderen verbundenen Unternehmen
71364 HRB 801550 Bayha + Lämmle GmbH, Wallstraße 30, 71364 Winnenden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bayha, Simon; Lämmle, Frank. Gegenstand des Unternehmens: Verkauf, Handel, lnstallation, Wartung und Reparaturen von und mit Kälte-, Klima- Heizungs- Sanitär- und Wärmepumpenanlagen sowie deren Zubehörteilen. Des Weiteren die Ausführung von Sanierungsarbeiten.
71364 HRB 801599 Schwabentechnik Holding GmbH, Johannes-Giesser-Straße 22, 71364 Winnenden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rittberger, Andreas; Rittberger, Jochen. Gegenstand des Unternehmens: Ist die mechanische Fertigung mit Full-Service.
71364 HRB 801664 GOTEC Trading GmbH, Christallerstraße 15, 71364 Winnenden. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kaiser, Patrick. Gegenstand des Unternehmens: Die Produktion sowie der Handel mit und der Vertrieb von Produkten aus dem Bereich der Hebe- und Sicherungstechnik sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung und der Hebe- und Sicherungstechnik.
71384 HRB 801458 Event4You GmbH, Dornfelderstraße 14, 71384 Weinstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dippon, Patrick Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Veranstaltungstechnik, insbesondere die Planung, Vermietung, Installation, Betreuung und der Betrieb von Licht-, Ton-, Video- und Bühnentechnik für Veranstaltungen aller Art. Weiterhin umfasst der Unternehmenszweck die Durchführung von technischen lnstallationen für Veranstaltungsorte, Studios und Unternehmen sowie der Transport (Trucking) von Veranstaltungstechnik und damit verbundenen Materialien.
71384 HRB 801598 Animexus Treasury GmbH, Marktstraße 24, 71384 Weinstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Henkel, Bodo Georg Bernhard. Gegenstand des Unternehmens: (1) Der gewerbliche Eigenhandel - d.h. Erwerb, Halten Veräußerung sowie sonstige eigenwirtschaftliche Nutzung von Finanzinstrumenten - inbesondere Aktien, ETFs, Kryptowerte, ETCs, CFDs und vergleichbare Instrumente, jeweils ausschließlich für eigene Rechnung; eine Einbringung von Finanz- oder Bankdienstleistungen für Dritte findet nicht statt. (2) Der Betrieb von Coworking Spaces durch entgeltliche Bereitstellung flexibler Arbeitsplatz-, Infrastruktur- und Serviceleistungen (Shared-Desk-Modelle) an verbundene Unternehmen und Dritte, ohne dauerhafte Raumvermietung oder Überlassung abgeschlosseneder Flächen. (3) Die Einbringung von Dienstleistungen für verbundene Unternehmen der Unternehmensgruppe, (Intercompany-Dienstleistungen). Alle vorstehenden Tätigkeiten erfolgen nur, soweit hierfür keine behördliche Erlaubnis - insbesondere nach dem Kreditwesengesetz (KWG) - erforderlich ist; Bankgeschäfte im Sinnd des KWG werden nicht betrieben. Die Gesellschaft darf alle Handlungen und Geschäfte vornehmen, die den genannten Unternehmenszwecken unmittelbar zu dienen geeignet sind.
71384 HRB 801665 Animexus Liegenschaften GmbH, Marktstraße 24, 71384 Weinstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Henkel, Bodo Georg Bernhard. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten, Vermieten, Verpachten, Verwalten, Instandhaltung, Modernisierung und gelegentliche Veräußerung zur Portfolioanpassung ohne gewerblichen Grundstückshandel, von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten. Die Gesellschaft ist ausschließlich vermögensverwaltend tätig, betreibt kein Gewerbe und erbringt keine Dienstleistungen für Dritte.
71384 HRB 801742 KI Proof GmbH, Burgunderstraße 28, 71384 Weinstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bierbrauer, Frédéric Pascal. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung sowie der Vertrieb von Software und diesbezüglichen Dienstleistungen aller Art. Die Gesellschaft ist berechtigt, im In- und Ausland Zweigniederlassungen zu errichten und Tochtergesellschaften zu gründen und sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen zu beteiligen. Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
71394 HRB 801766 SINA Beteiligungs GmbH, Im kleinen Feldle 3, 71394 Kernen im Remstal. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hart, Simon. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten von unternehmerischen Beteiligungen in eigenem Namen und auf eigene Rechnung.
71394 HRB 801768 AK Projekt & Immobilien GmbH, Bühläckerstraße 6, 71394 Kernen im Remstal. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ak, Salih. Gegenstand des Unternehmens: An- und Verkauf von Immobilien, Neubau- und Altbau-Projektierungen, Sanierungen von Immobilien aller Art, auch energetische Sanierung und Modernisierung, Bauaufsicht & Baudienstleistungen (insbesondere Baubegleitung, Baukoordination, Bauüberwachung), Hausverwaltung, die Verwaltung von eigenem und fremdem Immobilienvermögen (WEG- und Mietverwaltung), Maklertätigkeiten, Durchführung bzw. Vermittlung von Facility Management / Hausmeisterdiensten, Vermietung und Verpachtung von Immobilien aller Art, Immobilienentwicklung / Projektentwicklung, der Erwerb und die Erschließung von Grundstücken, Tätigkeit als Bauträger, der Handel mit Baumaterialien und Baustoffen, die Vermittlung von Dienstleistungen rund um Immobilien (Handwerkerkoordination, Dienstleistungen Dritter wie Architekten, Gutachter etc.).
71397 HRB 801447 ONTOPx GmbH, Robert-Bosch-Straße 14, 71397 Leutenbach. Stammkapital: 125.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bredow, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit und der Vertrieb von LED-Tubes, LED-Strahlern sowie LED-Leuchtmitteln jedweder Art jeweils sowohl im In- als auch im Ausland.
71522 HRB 801794 MaiLive GmbH, Auf dem Hagenbach 81, 71522 Backnang. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Ferber, Andreas. Geschäftsführer: Ferber, Vanessa Marija Else. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, Organisation, Durchführung und Vermarktung von Live-Veranstaltungen, insbesondere Konzerten, Tourneen, Shows und sonstigen kulturellen und musikalischen Events. Dies umfasst die Konzeption, Produktion, technische Umsetzung sowie den Vertrieb von Eintrittskarten und Merchandising- Artikeln.
71549 HRB 801799 Dr. Kern Vermögensverwaltung GmbH, Kaffeeberg 13, 71549 Auenwald. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Kern, Eckard. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere durch: - Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften, - Handel und Verwaltung von Wertpapieren wie Aktien, Fonds und anderen Finanzinstrumenten im Eigenbestand, - Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Immobilien.
71570 HRA 742709 Fabian Hiller e.K., Heerfeldstraße 17, 71570 Oppenweiler. Inhaber: Hiller, Fabian Markus Tobias, Brooklynn, New York / Vereinigte Staaten.
73553 HRB 801818 vpa Beteiligung GmbH, Ostlandstraße 36, 73553 Alfdorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Stützle, Mike Karl; Spielvogel, Thomas Christian. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Vermögen, insbesondere von Beteiligungen und Immobilien auf eigene Rechnung und im eigenen Namen.
73614 HRB 801647 Gottliebs Gastro & Event UG (haftungsbeschränkt), Höllgasse 17, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wirth, Alexandra. Gegenstand des Unternehmens: Der Gaststätten- und Barbetrieb und Catering.
73635 HRB 801739 JOAN-Trading UG (haftungsbeschränkt), Goethestraße 8, 73635 Rudersberg. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schwarm, Andree Pascal; Nikolaus, Jonas Christian. Gegenstand des Unternehmens: Der Import sowie der Onlinehandel mit kleineren Konsumgütern für Endverbraucher, insbesondere mit Kleingeräten aus dem Bereich Haushalts-, Freizeit- und Alltagselektronik, insbesondere über Plattformen wie Amazon.
73635 HRB 801853 pb:develop GmbH, Eichhaldenweg 4, 73635 Rudersberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bretzler, Susanne Katharina; Pannagger, Philip. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Softwarelösungen, insbesondere zur digitalen Prozessgestaltung, Effizienzsteigerung und Automatisierung in Unternehmen. Dies umfasst insbesondere die Beratung im Bereich der digitalen Transformation und Prozessoptimierung sowie die Konzeption, Entwicklung und Implementierung individueller Softwareanwendungen.
73650 HRB 801841 AHRUTI UG (haftungsbeschränkt), Zeisigweg 6, 73650 Winterbach. Stammkapital: 200,00 EUR. Geschäftsführer: Manjramkar, Ajay Haribhau. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Verkauf von Textilien (Männer-/Frauen-/Kinderkleidung, Schals,Accessoires sowie Schmuck und Haushaltstextilien), Geschenkartikeln, Bilder (Kunstbilder sowie Acrylwand, MandelArt)
73660 HRB 801462 JuMo99 GmbH, Teckweg 4, 73660 Urbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mohr, Julian. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen sowie die Planung, Projektierung, Ausführung, Wartung und der Handel in den Bereichen der Elektro- und Informationstechnik.
73660 HRB 801456 MAP Bauunternehmen UG (haftungsbeschränkt), Hohenackerstraße 19, 73660 Urbach. Stammkapital: 800,00 EUR. Geschäftsführer: Pötter, Marc-André. Gegenstand des Unternehmens: Der Neubau, Umbau und Anbau von Gebäuden sowie der Garten- und Landschaftsbau. Des Weiteren umfasst der Unternehmensgegenstand Abbrucharbeiten, Kernbohrungen, Betonrückbau und Baggerarbeiten.
73660 HRB 801632 JUNI Besitzgesellschaft mbH, Eichenweg 12, 73660 Urbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schulze, Nicole; Schulze, Julia-Kristin; Schulze, Philipp; #Schulze, Julian. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Vermietung, das Halten und Verwalten von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnungs- und Teileigentum.
73663 HRB 801510 Maison Vino UG (haftungsbeschränkt), Dahlienstraße 10, 73663 Berglen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Vino, Natalia. Gegenstand des Unternehmens: Das Catering, die Erbringung von Dienstleistungen im Veranstaltungsbereich sowie der Vertrieb von Produkten und Speisen. Dazu gehört insbesondere die Lieferung von Speisen und Getränken für private und geschäftliche Anlässe, Beratung, Organisation sowie der Verkauf begleitender Produkte (z. B. Zubehör, Equipment, Dekoration).
73663 HRB 801530 Friz Haus und Hof GmbH, Daimlerstraße 1, 73663 Berglen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Friz, Jochen Helmut. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.
73663 HRB 801880 Häfner Verwaltungs GmbH, Buchenbachstraße 222, 73663 Berglen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Häfner, Harald; Häfner, Joshua Lukas. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, insbesondere der HPM Häfner Projektmanagement GmbH & Co. KG.

Rems-Murr-Kreis - Veränderungen September

70736 HRB 784124 Fellbach Service- und Lagerdienstleistungen GmbH, Schaflandstraße 22, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Meincke, Torsten. Geschäftsführer: Buschle, Uwe.
70736 HRB 791930 PHG Pflege- und Hauswirtschafts-Unterstützung GmbH, Schaflandstraße 6, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführerin: Furgala, Yvonne. Bestellt als Geschäftsführer: Lesse, Alexander Amin.
70736 HRB 768636 MAFU-SHERPA CNC Automation GmbH, Dieselstraße 18, 70736 Fellbach. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Lehleuter, Ralf Manfred.
70736 HRB 264147 SCHMALZ+SCHÖN Eastcargo GmbH, Ringstraße 3941, 70736 Fellbach. Bestellt als Geschäftsführer: Karow, Johannes Nicolai.
70736 HRB 262494 Holl Flachdachbau GmbH, Blumenstraße 22, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Stündl, Norbert.
70736 HRB 785090 Augsburg-Oberhausen KiTa Campus GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Lieder, Horst Hermann.
70736 HRB 264180 Pramac GmbH, Merowinger Str. 79, 70736 Fellbach. Einzelprokura: Schneider, Heiko.
70736 HRB 784092 Steinpilzweg Projektentwicklungs- GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Lieder, Horst.
70736 HRB 797806 KVNeo GmbH, Raiffeisenplatz 11, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Remmel, Thomas.
70736 HRB 791930 PHG Pflege- und Hauswirtschafts-Unterstützung GmbH, Schaflandstraße 6, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Lesse, Alexander Amin. Bestellt als Geschäftsführer: Furgala, Yvonne.
70736 HRB 778366 YAM Gastro Verwaltungs- GmbH, Lange Furche 6, 70736 Fellbach. Geschäftsführer: Alexandridis, Stelios. Nicht mehr Geschäftsführer: Alexandridis, Adam.
70736 HRB 757057 AM Trade GmbH, Daimlerstraße 16, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Kastrati, Amar.
70736 HRB 780682 aMoS KiTa Remseck GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
70736 HRB 794043 aMoS KiTa Bürstadt GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführerin: Eder, Tina Gabriele.
70736 HRB 797442 FM Gebäudedienste GmbH, Röntgenstaße 14, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
70736 HRB 264147 SCHMALZ+SCHÖN Eastcargo GmbH, Ringstraße 3941, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Grimmeißen, Larissa Liane. Geschäftsführer: Grimmeißen, Marcel Andrea.
71332 HRB 741331 Oilon GmbH, Steinbeisstraße 13, 71332 Waiblingen. Gegenstand des Unternehmens: Ist die Unterstützung des weltweiten Vertriebs von Öl- und Gasgebläsebrennern größerer Leistung sowie Organisation bzw. Durchführung des Vertriebs dieser Produkte sowie weiterer Produkte der Oilon lnternational Oy im deutschsprachigen bzw. zentraleuropäischen Raum. Weiterer Gegenstand der Gesellschaft ist die Unterstützung im Servicebereich an allen Produkten der Oilon Group Oy."
71332 HRB 758903 Osswald GmbH, Dieselstraße 29, 71332 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bidlingmeyer, Wolfgang. Geschäftsführer: Bidlingmeyer, Nermina. Bestellt als Geschäftsführer: Scharpf, Manuel.
71332 HRB 263484 Donner + Partner GmbH Baden-Württemberg Bildungszentren, Stuttgarter Str. 108, 71332 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Griesbaum, Axel.
71332 HRB 265047 FHD-GmbH, Dammstr. 1820, 71332 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fuchs, Helga. Bestellt als Geschäftsführer: Fuchs, Philipp.
71334 HRB 779602 PK First Café GmbH, Rathausstrasse 27, 71334 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kunovská, Daniela. Bestellt als Liquidator: Kunovská, Daniela. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71334 HRB 261193 Braun GmbH Industrie-Elektronik, Esslinger Str. 26, 71334 Waiblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Braun, Peter. Einzelprokura: Müller, Christian. Prokura erloschen: Herzog, Christian.
71334 HRB 754954 Transdev Regio Süd-West GmbH, Seewiesenstraße 1923, 71334 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Braker, Ulf. Bestellt als Geschäftsführer: Kleinenhammann, Christian.
71336 HRB 774590 arco-holding GmbH, Kriegsbergstraße 11, 71336 Waiblingen. Stammkapital: 27.000,00 EUR.
71336 HRB 260358 Rekord-Öl und Gasbrenner GmbH, Liststr. 8, 71336 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hosse, Elisabeth.
71364 HRB 755865 AT Tech GmbH, Gartenstraße 26, 71364 Winnenden. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: - Beteiligung an anderen Unternehmen - Entwicklung und Vermarktung von Lernspielen, Software und technischen Produkten.
71384 HRB 263159 IVM Industrieversicherung-Makler GmbH, Daimler Str. 2123, 71384 Weinstadt. Prokura erloschen: Müller, Peter M.
71384 HRB 264509 Dinkelacker & Scholz GmbH, Heerbergstraße 6, 71384 Weinstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Frank, Tina Maria. Bestellt als Geschäftsführer: Rössel, Kai Ines.
71394 HRA 736507 be clever commercial GmbH & Co. KG, Albert-Moser-Straße 85, 71394 Kernen im Remstal. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71394 HRA 728806 be clever consult GmbH & Co. KG, Albert-Mooser-Straße 85, 71394 Kernen im Remstal. Prokura erloschen: Gunzenhauser, René Philipp. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71404 HRB 799606 HBS Steuerungstechnik GmbH, Porschering 2, 71404 Korb. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung von Steuerungssoftware für Maschinen und Anlagen, Programmierung von Maschinen und Roboter, Entwicklung und Erstellung von Visualisierungsapplikationen.
71522 HRB 791338 KDJ International Trading GmbH, Gartenstraße 40, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer: Sabri, Nauras. Bestellt als Liquidator: Sabri, Nauras. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
71522 HRB 22240 sje - Ecohydraulic Engineering GmbH, Dilleniusstraße 13, 71522 Backnang. Einzelprokura: Dr.-Ing. Schneider, Matthias Georg Ferdinand. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr.-Ing. Schneider, Matthias Georg Ferdinand. Bestellt als Geschäftsführer: Dr.-Ing. Kopetski, Yanina.
71522 HRB 271181 Hiltron GmbH, Emil-Rathenau-Straße 1, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer: Kärcher, Joachim Rudolf. Bestellt als Geschäftsführer: Monteverde, Antonio.
71522 HRB 271449 VH Planungsbüro GmbH, Illerstraße 10, 71522 Backnang. Bestellt als Geschäftsführer: Widmann, Marc-Anthony.
71546 HRB 271781 Streker Getränke & Saftladen GmbH, Daimlerstraße 6, 71546 Aspach. Einzelprokura: Personenbezogene Daten berichtigt bei Heeb, Thomas.
71546 HRB 726326 Rietenauer Mineralquellen GmbH, Heiligentalstr. 20, 71546 Aspach. Gesamtprokura: Nowak, Sven.
71576 HRB 311334 Dirk Eckhold GmbH, Rathausstraße 7, 71576 Burgstetten. Nicht mehr Geschäftsführer: Eckhold, Dirk.
71576 HRB 271102 Albert Holz GmbH, Neue Straße 21, 71576 Burgstetten. Nicht mehr Geschäftsführer: Volz, Kai.
71737 HRB 799373 Optilog GmbH, Mozartstraße 9, 71737 Kirchberg an der Murr. Bestellt als Geschäftsführer: Levrino, Octavio.
73614 HRA 724869 Knorpp Immobilien e.K., Schumannweg 72, 73614 Schorndorf. Inhaber: Knorpp, Thilmann. Persönlich haftender Gesellschafter: Hoff, Karl-Heinz.
73614 HRB 281522 Catalent Germany Schorndorf GmbH, Steinbeisstr. 12, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Hawkeswood, Thomas, Ontario / Kanada. Geschäftsführer: Sternberg, Karsten. Bestellt als Geschäftsführer: Ceron, Ramon, Cincinnati / Vereinigte Staaten. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Gennadios, Aristippos, Saint Petersburg / Vereinigte Staaten.
73614 HRB 771983 Producteers International GmbH, Archivstraße 13, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführerin: Solvang, Anne Mette. Geschäftsführer: Krogsgaard, Holger. Bestellt als Geschäftsführer: Gorovoy, Roman.
73614 HRB 799147 W & A Verwaltungs-GmbH, Tilsiter Straße 82, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Arndt, Marc.
73630 HRB 732194 BK Komplementär GmbH, Rathausstraße 37, 73630 Remshalden. Nicht mehr Geschäftsführer: Kurz, Norbert. Geschäftsführer: Blum, Eugen; Dr. Baumgärtner, Jost Martin. Bestellt als Liquidator: Dr. Baumgärtner, Jost Martin. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
73630 HRA 281139 Brawa Artur Braun Modellspielwarenfabrik GmbH & Co. KG, Uferstraße 2430, 73630 Remshalden. Einzelprokura: Braun, Marc Oliver.
73630 HRB 282133 Artur Braun Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Uferstr. 2430, 73630 Remshalden. Nicht mehr Geschäftsführer: Braun, Günter. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Geschäftsführer: Henzler, Katrin.
73630 HRB 281140 braunkabel GmbH, Uferstraße 24 - 30 , 73630 Remshalden. Nicht mehr Geschäftsführer: Braun, Günter. Bestellt als Geschäftsführer: Henzler, Katrin. Geschäftsführer: Früh, Simon. Prokura erloschen: Früh, Simon.
73630 HRB 281891 PIG Packaging International GmbH, Alfred-Klingele-Str. 5676, 73630 Remshalden. Prokura erloschen: Sieger, Robert Alexander, Zürich / Schweiz. Gesamtprokura: Krafft, Andreas. Lemke, Jürgen, Will / Schweiz.
73630 HRB 745597 Günter Braun Verwaltungs GmbH, Uferstraße 24 - 30 , 73630 Remshalden. Bestellt als Geschäftsführer: Henzler, Katrin. Geschäftsführer: Braun, Marc.
73635 HRB 789348 LOLA CONCEPT GmbH, Rilkeweg 1, 73635 Rudersberg. Geschäftsführer: Steimle-Lochmann, Lara.
73642 HRB 792600 Biffar & Haefke GmbH, Industriestraße 60, 73642 Welzheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Haefke, Joshua Fabian.
73642 HRB 792501 KUHN Management GmbH, Schillerstraße 64, 73642 Welzheim. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung bei Gesellschaften, die sich mit dem Erwerb, dem Halten und der Verwaltung eigenen Immobilienvermögens, insbesondere durch Vermietung und Verpachtung befassen sowie die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen, insbesondere in den Bereichen Softwareentwicklung, Kanzleiberatung, IT-Dienstleistungen und IT-Beratungsleistungen.
73642 HRB 734535 Wienss Innenausbau GmbH, Reizenwiesen 17, 73642 Welzheim. Einzelprokura: Sailer, Sandra.
73655 HRB 800527 MAYRHÖNES Metallumformung GmbH, Boschstraße 6, 73655 Plüderhausen. Bestellt als Geschäftsführer: Braig, Leonhard.
73655 HRB 280505 Karl Fauth GmbH, Tulpenstr. 5, 73655 Plüderhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fauth, Karl. Bestellt als Geschäftsführer: Fauth, Marc.
73655 HRB 724855 mhc modern heat and cool GmbH, Rehhaldenstraße 23, 73655 Plüderhausen. Einzelprokura: Würzberg, Marvin.
73655 HRB 767827 Elektror metalsystems gmbh, Birkenallee 92, 73655 Plüderhausen. Gesamtprokura: Kraft, Steffen Hermann.
73660 HRB 757585 CH Fair Game Automaten GmbH, Mühlwiesen 9, 73660 Urbach. Bestellt als Geschäftsführer: Hoff, Silvia.
73660 HRB 753115 ATS Automation Tooling Systems GmbH, Steinbeisstraße 8, 73660 Urbach. Prokura erloschen: Frickmann, Ulrich.
73660 HRB 788574 M + H GmbH Asphaltbau + Steuerbare Durchpressungstechnik, Herrenwiesen 2, 73660 Urbach. Bestellt als Geschäftsführer: Murtezaja, Memli.
73663 HRB 262729 AVB Aufbereitung und Verwertung von Baustoffen im Rems Murr Kreis Verwaltungsgesellschaft mbH, Salenhau 3, 73663 Berglen. Bestellt als Geschäftsführer: Bauer, Jochen.
73667 HRB 282010 Fetzer Marketing GmbH, Lindenstr. 30, 73667 Kaisersbach. Bestellt als Geschäftsführer: Fetzer, Markus.
73667 HRB 281859 Mura Nova GmbH, Menzles 20, 73667 Kaisersbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Peter. Bestellt als Geschäftsführer: Deutesfeld, Etienne Philippe.

Rems-Murr-Kreis - Löschungen September

70736 HRB 729797 Green Power Systems GmbH, Höhenstraße 21, 70736 Fellbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71334 HRB 761173 ACHIM ENERGY UG (haftungsbeschränkt), Kleinheppacherstraße 62, 71334 Waiblingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71364 HRA 742264 Manfred Amberger Weinbaubetrieb e.K., Sonnenbergstraße 74, 71364 Winnenden. Die Firma ist erloschen.
71404 HRB 766289 Dein Raum Immobilien GmbH, Boschstraße 3, 71404 Korb. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71404 HRA 727793 augenmerk! Süd Schilderleitsysteme und Werbung e.K., Kornblumenweg 10, 71404 Korb. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
71409 HRB 771506 Medizentrum Eckert Schwaikheim MVZ GmbH, Bahnhofstraße 16, 71409 Schwaikheim. Nicht mehr Liquidator: Dr. Eckert, Sophie. Prokura erloschen: Dr. Eckert, Christoph Sebastian. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71522 HRB 769739 now!economies Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Ammerstraße 5, 71522 Backnang. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71522 HRB 271024 Jürgen Kurz GmbH Elektrotechnische Anlagen, Fabrikstr. 76 E, 71522 Backnang. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
71522 HRB 739278 Grundstücksgesellschaft Wolframstraße Stuttgart mbH, Eduard-Breuninger-Straße 6, 71522 Backnang. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73614 HRB 724096 Sincerum Financial GmbH, Max-Reger-Weg 13, 73614 Schorndorf. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73614 HRA 733428 Martin Hägele GmbH & Co. KG, Schelmenwasenstraße 59, 73614 Schorndorf. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
73614 HRB 771967 strate Consulting GmbH, Archivstraße 13, 73614 Schorndorf. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73614 HRB 738670 EU Platform UG (haftungsbeschränkt), Johannesstraße 97, 73614 Schorndorf. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73630 HRB 481222 B & W Vermögensholding GmbH, c/o Claus Wolber, Neuffenstraße 22, 73630 Remshalden. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
73650 HRB 750882 Ivo Plath IT-Consulting UG (haftungsbeschränkt), Otto-Gruoner-Weg 5, 73650 Winterbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Stadt Stuttgart - Neueintragungen September

70173 HRB 801489 Deutsche SportInvest AG, Gymnasiumstraße 1, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Vorstand: Soferis, Theodoros. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung, Betreuung und Förderung von Profisportlern sowie der Erwerb von Beteiligungen an Unternehmen, die Gründung von Unternehmen, das Halten, die Verwaltung und die Verwertung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen sowie die Verwaltung sonstigen eigenen Vermögens.
70173 HRB 801536 Accelerate AI GmbH, Königstraße 10C, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Pukaj, Ismajl. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von KI-gestützter Software, insbesondere cloudbasierter SaaS-Tools; der Vertrieb von KI-Produkten und Dienstleistungen; die Erstellung und der Vertrieb von Online-Kursen und digitalen Schulungsinhalten; Coaching zur Anwendung von KI, ausgenommen genehmigungspflichtige Tätigkeiten.
70173 HRB 801662 Data Center Real Estate GmbH, Neue Brücke 3, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Moutoulis, Georgios. Gegenstand des Unternehmens: (1 ) Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland (Holdingfunktion). (2) Die Gesellschaft ist berechtigt, selbst gewerbliche Tätigkeiten auszuüben, insbesondere in den Bereichen Immobilienverwaltung, Projektentwicklung, Unternehmensberatung und Investitionsmanagement. Dazu gehören Ankauf und Entwicklung von Grundstücken und Projekten, sowie derer Vermittlung und Vermarktung insbesondere für Rechenzentren (DataCenter) sowie derer Infrastruktur; das Erbringen von Beratungsleistungen, Steuerungs- und Koordinierungsleistungen sowie sonstigen Dienstleistungen und Geschäftsbesorgungen, die im Zusammenhang mit der Beschaffung, Finanzierung, der Planung, Entwicklung, Errichtung, Ausstattung und dem Betrieb sowie der Vermarktung von Rechenzentren stehen; der Erwerb, das Halten, Verwaltung und Verwerten von eigenem Vermögen, insbesondere von Immobilien sowie unmittelbare und mittelbare Beteiligungen an Gesellschaften (Beteiligungsunternehmen), die Immobilie halten oder eine der vorstehenden Tätigkeit erbringen: die Vermittlung von Gesellschaften, insbesondere Gesellschaften, die im Bereich der Rechenzentren tätig sind. Genehmigungspflichtige Tätigkeiten nach spezialgesetzlichen Vorschriften, die die Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister vom Nachweis öffentlich-rechtlicher Erlaubnis abhängig machen, werden nicht ausgeübt.
70173 HRB 801722 IBH IMMO BAU GmbH, Königstraße 27, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gutekunst, Gabriel. Gegenstand des Unternehmens: Der Neubau und Verkauf von Immobilien, insbesondere Wohnungen.
70173 HRB 801770 MXM Power GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Morina, Hamzi. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens sowie die professionelle Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG). Dazu gehören auch die Verwaltung von Sondereigentum und gewerblich genutzten Immobilien, die Übernahme von Hausverwaltungen und Zwangsverwaltungen, die Vermietung sowie der An- und Verkauf von Immobilien aller Art. Des Weiteren umfasst der Unternehmensgegenstand die Durchführung von Hausmeister-, Reinigungs- und Gebäudeservices sowie Bautätigkeiten im Hochbau. Zusätzlich handelt das Unternehmen mit Kraftfahrzeugen und führt deren An- und Verkauf durch.
70173 HRB 801776 Siebzehnte Argon AS GmbH, Königstraße 19A, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Piëch, Ferdinand; Wehinger, Dirk. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb sowie Halten und Verwalten von Immobilien, Erbringen von Hausverwaltungstätigkeiten, Erstellung von Gebäuden zur gewerblichen und wohnwirtschaftlichen Nutzung.
70173 HRB 801834 Beff Technologies GmbH, Lautenschlagerstraße 16, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Geschäftsführer: Amagai, Shunsuke; Nagano, Kodai, Tokyo / Japan. Gegenstand des Unternehmens: a) Die Beratung von Unternehmen und Organisationen in Wirtschaft und Verwaltung in Bezug auf Forschung und Entwicklung sowie Produktion von elektrochemischen Energiespeichern und damit verbundenen Anwendungen und Technologien; b) Forschung und Entwicklung, Herstellung, Handel und Verkauf von elektrochemischen Energiespeichern und damit verbundenen Anwendungen und Technologien, sowie die Vermittlung von Experten, Material und Maschinen in diesem Bereich; und c) die Entwicklung und der Vertrieb von webbasierten Applikationen und von Software sowie damit verbundener Services und Dienstleistungen, insbesondere für industrielle Anwendungen im Bereich elektrochemischer Energiespeicher und damit verbundenen Anwendungen und Technologien.
70174 HRB 801509 SWNXT Holding GmbH, Seidenstraße 57, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Brendel, Eric. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und das Halten von gewerblichen und nicht gewerblichen Beteiligungen an Kapital-, Personenhandels-, und Personengesellschaften im In- und Ausland, die Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsfunktionen für Beteiligungen aller Art, die Einbringung diesbezüglicher Dienstleistungen aller Art, der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und das Halten von Rechten aller Art, die gewinnbringende Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens sowie alle damit jeweils in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
70174 HRB 801548 currily 6 GmbH, Theodor-Heuss-Straße 6, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ulrich, Fabian; Claessens, Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Verwaltung sowie die Veräußerung von Grundstücken und Immobilien.
70174 HRB 801629 AP Elgafar GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Coulson, Simon Andrew, Bristol / Vereinigtes Königreich; Sermon, Peter, Lapford, Crediton / Vereinigtes Königreich. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, die die Planung, Errichtung und den Betrieb von Energieanlagen einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen sowie die Vermarktung von Strom zum Gegenstand haben.
70176 HRB 801455 XGEN GmbH, Schloßstraße 59 C, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rau, Valentin Cyrill; Haas, Johannes Maximilian. Gegenstand des Unternehmens: a. Die Entwicklung, der Betrieb, die Vermarktung und der Vertrieb von Softwarelösungen, Plattformtechnologien und Dienstleistungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz, insbesondere Al-as-a-Service (AIaaS), maschinelles Lernen, Datenverarbeitung, Automatisierung und verwandte Technologien; b. Die Erbringung von Beratungsdienstleistungen gegenüber Unternehmen und Institutionen, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Kl-gestützte Geschäftsmodelle, strategische Unternehmensentwicklung, Geschäftsprozessoptimierung und Technologietransfer; c. Die Konzeption, Organisation und Durchführung von Schulungs-, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie Seminaren, Workshops und Trainings, insbesondere mit Bezug zu Technologie, Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz; d. Die Beratung von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen in Bezug auf Fördermittelprogramme sowie die Unterstützung bei der Beantragung, Projektierung und Abwicklung von nationalen und europäischen Förderprogrammen; e. Der Erwerb, das Halten, Verwalten und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Übernahme von Management-, Verwaltungs- und Beratungsaufgaben in verbundenen oder nahestehenden Gesellschaften
70176 HRB 801840 Prima24 Net Service UG (haftungsbeschränkt), Rosenbergstraße 21, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 100,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Duarte Gomes, Edi David. Nicht mehr Geschäftsführer: Bayram, Yilmaz. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Entrümpelung, Räumung und Entsorgung, der Reinigung, der Schädlingsbekämpfung, des Webdesigns, der Raumausstattung, des Betreibens von Webseiten und Online-Shops, des Reputationsmanagements und des Handelns von B2B-Daten sowie der Durchführung von Umzügen-Transporten und Rohrreinigungen.
70176 HRB 801846 MASK IMMOBILIEN GMBH, Bebelstraße 10, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kühn, Sergei. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung von Immobilien jeder Art (Wohn-, Gewerbe-, Luxus- und Kapitalanlageobjekte) im ln- und Ausland; die Erbringung von Dienstleistungen als Immobilienmakler nach § 34c Gew0; der Erwerb, die Bebauung, Verwaltung Entwicklung und Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten; der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und der Verkauf von Beteiligungen an anderen Gesellschaften und Unternehmen im ln- und Ausland; der Erwerb und die Veräußerung von lmmobiliengesellschaften und damit ver bundenen wirtschaftlichen Einheiten; die Entwicklung von Marketingstrategien sowie der Betrieb verbundener Dienstleistungsunternehmen (insbesondere im Bereich Social Media, Filmproduktion, Visualisierung und lmmobilienmarketing); die Unterstützung von Tochtergesellschaften und Beteiligungsunternehmen in strategischer, operativer und finanzieller Hinsicht.
70178 HRB 801523 Lokalhelden Marketing GmbH, Tübinger Straße 83 a , 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Klug, Moritz Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Die Betreuung von Social-Media-Plattformen und die Durchführung von Online-Marketing sowie Werbekampagnen, einschließlich der Verwaltung zugehöriger Online-Shops (E-Commerce). Desweiteren ist Unternehmensgegenstand die Erstellung, Kommerzialisierung und Betreuung von SaaS-Produkten, die als SaaS-Dienstleistungen vermarktet werden sowie die Leistung als Full-Service-Werbeagentur mit einem breiten Spektrum an digitalen Dienstleistungen.
70178 HRB 801658 Pflegedienst Avero UG (haftungsbeschränkt), Silberburgstraße 195, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 300,00 EUR. Einzelprokura: Ben Dahhou, Tarek Adrian. Geschäftsführer: Dorschel, Veronique. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung ambulanter Pflegedienstleistungen nach §§ 71 ff. SGB XI. Dies umfasst die häusliche Krankenpflege und die häusliche Pflegehilfe, wobei die Leistugen unter fachlicher Verantwortung einer ausgebildeten Pflegefachkraft geplant und durchgeführt werden.
70178 HRB 801696 Goya finco II GmbH, Rotebühlstraße 50, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fritz, Jannik. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Verwaltung, Weitergabe und Einzug von Forderungen, soweit hierfür keine behördlichen Erlaubnisse erforderlich sind.
70178 HRB 801793 Schwab Care UG (haftungsbeschränkt), Rotebühlstraße 84, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Dingil, Atahan; Eley, Kevin Mario. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines ambulanten Pflegedienstes sowie die Erbringung aller damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen.
70178 HRB 801812 Si Handel GmbH, Hasenbergsteige 6, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Han, Si. Gegenstand des Unternehmens: Der Groß- und Einzelhandel sowie der Import und Export von Waren aller Art, insbesondere Schmuck, Möbel, Wohn- und Haushaltswaren, Bekleidung, Accessoires, Elektronikartikeln, Sport- und Freizeitartikeln, Büro- und Schreibwaren sowie weiteren Konsumgütern, insbesondere auch über elektronische Plattformen (E-Commerce). Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen in den Bereichen Beratung, Grafik- und Design, Online-Marketing, Event- und Reisemanagement sowie die Organisation, Durchführung und Vermittlung von Veranstaltungen und Reisen.
70182 HRB 801593 Holy Grail GmbH, Alexanderstraße 81, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Geschäftsführer: Brater, Jens; Ernst, Sven, Chiang Mai / Thailand; Gradwohl, Sven. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb von KI-basierten Software-Lösungen.
70182 HRB 801786 BALLISTAS GmbH, Eugenstraße 16, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mehrle, Alexander; Kehl-Gomez, Marco. Gegenstand des Unternehmens: Dienstleistung im Bereich Karrieremanagement, Talentförderung, Trainer Management, Sponsoring, Kooperationspartner, Spieler Management, Organisation Trainingslager/Testspiele, Event-Management, Vereinsmanagement.
70186 HRB 801457 RH Bau GmbH, Klingenstraße 56, 70186 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hot, Refik. Gegenstand des Unternehmens: Rohrleitungsbau, Garten- und Landschaftsbau, Hoch und Tiefbau, Trockenbau, Rohbau, Reinigung, Estricharbeiten, Putzarbeiten.
70186 HRB 801492 Alesi Immobilien GmbH, Gablenberger Haupstraße 121, 70186 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Alesi, Giovanni Scinardo. Gegenstand des Unternehmens: (1) a) Die Tätigkeit als Immobilienmakler, d. h. die Vermittlung und der Nachweis von Möglichkeiten zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, gewerbliche Räume oder Wohnräume sowie alle damit zusammenhängende Dienstleistungen. b) Das Verwalten von Immobilien, sowie alle damit zusammenhängende Dienstleistungen und Tätigkeiten. c) Der An- und Verkauf und Halten sowie Entwicklung eigener Objekte. d) Die Erbringung von Reinigungsdienstleistungen. (2) Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. (3) Die Gesellschaft darf andere Unternehmen im In- oder Ausland errichten, pachten oder erwerben, sich an solchen anderen Unternehmen durch Übernahme von Anteilen oder sonstigen Beteiligungsrechten, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung als Gesellschafter oder des Amts des Geschäftsführers, beteiligen, und Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten im In- oder Ausland errichten und schließen.
70186 HRB 801574 AP Dynamics GmbH, Klippeneckstraße 6, 70186 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Pundsack, Alexander Michael. Nicht mehr Geschäftsführerin: Bologna-Oberthür, Anna. Gegenstand des Unternehmens: a) Die Beratung von Unternehmen in Fragen des Managements und der Unternehmensführung; b) Event-Marketing sowie die Planung und Ausführung von Konferenzen und Veranstaltungen; c) Erbringung von Dienstleistungen im Bereich e-commerce und office-Lösungen; d) Dienstleistungen und Handel im Bereich ITK-Produkte.
70186 HRB 801623 BeReliable Technology UG (haftungsbeschränkt), Stälinweg 35, 70186 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Böhm, Konstantin. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Verwaltung und der Vertrieb von Software und Distributed Ledger Technology.
70186 HRB 801803 Simple Beauty GmbH, Libanonstraße 67, 70186 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Arhipova, Liga. Gegenstand des Unternehmens: Der Aufbau und Betrieb eines Beauty-Unternehmens mit den folgenden Geschäftsbereichen: - Simple Lash & Brow Lifting: Vertrieb und Anwendung von Produkten im Bereich Wimpern- und Brauenlifting - Simple Beauty Academy: Durchführung von Schulungen, Trainings und Zertifizierungen im Bereich Kosmetik und Beauty - Simple Pro: Aufbau und Betreuung eines Partnernetzwerks für Trainer:innen, Franchise und B2B.
70188 HRA 742720 JobConnect Personal S.H.L.M e.K., Kniebisstraße 54, 70188 Stuttgart. Inhaber: Sayede, Laes.
70191 HRB 801499 Halde 471 GmbH, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmelt, Jens. Gegenstand des Unternehmens: Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens.
70191 HRB 801545 Halde 472 GmbH, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmelt, Jens. Gegenstand des Unternehmens: Der Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung des eigenen Vermögens.
70191 HRB 801568 Group14 Technologies Holding Germany GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Luebbe, Eric Charles, Seattle, Washington / Vereinigte Staaten. Nicht mehr Geschäftsführer: Willis, Michael John, Seattle, Washington / Vereinigte Staaten. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Übernahme der Geschäftsführung und die Funktion als persönlich haftender Gesellschafter in Kommanditgesellschaften.
70191 HRB 801572 Staiger Solutions GmbH, Eckartstraße 4a, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Staiger, Fabian. Gegenstand des Unternehmens: Die Unternehmensberatung im Bereich Digitalisierung für KMUs im Bereich Handwerk und die Entwicklung individueller Softwarelösungen für KMUs im Bereich Handwerk.
70191 HRB 801624 365 Services GmbH, Wolframstraße 39, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Melnykova, Alisa. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand der Gesellschaft ist die Erbringung von Dienstleistungen in der Baubranche, insbesondere Tiefbauarbeiten, Verlegung von Kommunikationskabeln, Montageleistungen, Kanalarbeiten, Garten- und Landschaftsbau, Gebäudereinigung sowie Bagger- und Erdbewegungsarbeiten. Tätigkeiten, die nach der Handwerksordnung oder der Gewerbeordnung erlaubnispflichtig sind, werden nur im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit und durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte ausgeführt. Weiterer Gegenstand ist die Erbringung von IT-Dienstleistungen und allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
70191 HRB 801762 Portus 23 Holding GmbH, Mönchhaldenstraße 1d, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Labuda, Erich, Unterengstringen / Schweiz. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensanteilen.
70192 HRB 801759 JOLULIMA Holding GmbH, Grünewaldstraße 23, 70192 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Lincke, Joachim. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und das Halten von gewerblichen und nicht gewerblichen Beteiligungen an Kapital-, Personenhandels-, und Personengesellschaften im In- und Ausland, die Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsfunktionen für Beteiligungen aller Art, die Einbringung diesbezüglicher Dienstleistungen aller Art, der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und das Halten von Rechten aller Art, die gewinnbringende Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens sowie alle damit jeweils in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
70193 HRB 801784 GeißlerGastronomie GmbH, Cäsar-Flaischlen-Straße 7, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Geißler, Julius. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Cafés, mit Ausschank und Verkauf von Speisen und Getränken sowie die Erbringung von Catering-Leistungen und damit verbundenen Serviceleistungen inklusive Lieferung, Ausstattungsverleih und Eventplanung.
70195 HRB 801479 balti24 GmbH, Offenbachstraße 18, 70195 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dudkins, Ruslans, Riga / Lettland. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von technischen Dienstleistungen, insbesondere im Bereich der Sicherheits- und Elektrotechnik, sowie der Montage und Wartung von technischen Anlagen. Dazu gehören insbesondere: 1. Brandschutztechnik, einschließlich der Installation, Wartung und Prüfung von Brandschutz-toren, Rauchabführsystemen, Feuerlöschgeräten, Evakuierungsplänen und Brandmeldesystemen; 2. Elektroinstallationen, insbesondere in den Bereichen Niederspannung bis 1000V, Netzwerktechnik, Funklösungen und Sicherheitssysteme; 3. Sanitärtechnik und damit verbundene Installations- und Wartungsarbeiten; 4. Montage- und Einbaudienstleistungen, insbesondere für automatische Schranken, Tore, Möbel sowie Bühnen- und Veranstaltungsaufbauten; 5. Industrieklettern und Höhenarbeiten, einschließlich Arbeiten mit Hebevorrichtungen, Gerüsten, Seilen und Treppen; 6. Sicherheits- und Videoüberwachungssysteme, einschließlich der Installation, Wartung und Überwachung von verkabelten und kabellosen Systemen sowie Drohneninspektionen; 7. 24/7-Dienstleistungen, insbesondere die Überwachung von Netzwerktechnik und der Betrieb eines Callcenters.
70195 HRB 801563 Digital Solutions UG (haftungsbeschränkt), Alte Stuttgarter Straße 90, 70195 Stuttgart. Stammkapital: 100,00 EUR. Geschäftsführer: Oliinyk, Andrii. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von IT Dienstleistungen, Webentwicklung, IT-Consulting, Online-Marketing und Digitalberatung.
70195 HRA 742727 Berufsorientierte Sprachschule e.K., Bauernwaldstraße 22, 70195 Stuttgart. Inhaber: Elmejri, Néji.
70197 HRB 801506 retavi GmbH, Rotenwaldstraße 47 B , 70197 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Rohde, Jannik. Brandstetter, Alexander. Geschäftsführer: Dr. Breunig, David Albert; Risling, Monika. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Vertrieb und die Installation von Software, Hardware und Elektronik sowie alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen insbesondere die Beratung und Schulungen.
70199 HRB 801698 Pilacha GmbH, Wannenstraße 14, 70199 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mosebach, Stefanie. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Studios für Pilates, Yoga und vergleichbare Bewegungs-, Fitness- und Entspannungsangebote; die Durchführung von Kursen, Schulungen und Ausbildungen für Trainer; die Veranstaltung von Events, Workshops und sonstigen Freizeitaktivitäten; der Verkauf von Getränken, Lebensmitteln, Nahrungsergänzungsmitteln, Sport- und Wellnessartikeln, Bekleidung, Zubehör und Merchandising-Artikeln; der Betrieb von Gastronomie- und Verkaufsflächen, soweit hierfür keine behördliche Genehmigung erforderlich ist; sowie alle mit den vorgenannten Tätig-keiten im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
70199 HRB 801769 DiagnostiQ Radiologie Team Ärzte GmbH, Wannenstraße 16, 70199 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Prof. Dr. med. Henzler, Thomas. Bestellt und wieder ausgeschieden als Geschäftsführer: Dieterle, Sebastian Johannes. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von facharztlichen Leistungen im Bereich der Diagnostik und Therapie, Pravention und Gesundheitsforderung, Kooperationen mit anderen medizinischen Leistungserbringern sowie telemedizinische Leistungen.
70327 HRB 801852 hofer driveTec GmbH, Ulmer Straße 231, 70327 Stuttgart. Stammkapital: 50.000,00 DEM. Bestellt als Geschäftsführer: Vikari, Patrick. Nicht mehr Geschäftsführerin: Hofer, Sharon Lynn. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit technischen Waren, Maschinen und dem Maschinenbau dienenden Zubehör. Die Gesellschaft kann die Planung, Entwicklung und Konstruktion von Maschinen und deren Zubehör tätigen und vertreiben.
70329 HRB 801586 CFM Logistik UG (haftungsbeschränkt), Weinklinge 42, 70329 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Fraas, Jane. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Transport- und Logistikdienstleistungen, insbesondere mit Fahrzeugen bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
70329 HRB 801718 SRE GmbH, Krautgartenstraße 11, 70329 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Saldis, Ioannis. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken (ohne gewerblichen Grundstückshandel und ohne erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere Maklertätigkeiten).
70372 HRB 801559 Lynora Ventures GmbH, Freiligrathstraße 8, 70372 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Albert, Lina Marie. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Grundstücken und Beteiligungen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen.
70372 HRB 801558 Rekcom Ventures GmbH, Freiligrathstraße 8, 70372 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mocker, Niklas. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Grundstücken und Beteiligungen sowie die Beteiligung an anderen Unternehmen.
70372 HRB 801592 SPJ Holding GmbH, Mercedesstraße 15, 70372 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Staehle, Jörg-Peter. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen sowie erlaubnisfreie Beratung im Bereich Management.
70372 HRA 742702 S RE Steiner Real Estate e.K., Hofener Straße 92a, 70372 Stuttgart. Inhaber: Steiner, Thomas.
70372 HRB 801726 Bose Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Lenore-Volz-Straße 3, 70372 Stuttgart. Stammkapital: 52.000,00 EUR. Geschäftsführer: Brosnahan, John Patrick III, Medford / Vereinigte Staaten. Geschäftsführer: Mohammed, Ayoub Khan, Ashford, Kent / Vereinigtes Königreich. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und der Vertrieb von und der Großhandel mit elektronischen und elektromechanischen Geräten aller Art sowie die Beratungstätigkeit in Angelegenheiten dieses Warenbereichs im In- und europäischen Ausland.
70374 HRB 801618 Schulz Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH, Lehmfeldstraße 1A, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schulz, Max Vincent. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen und Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.
70374 HRB 801728 Ugly Ape Consulting GmbH, Theodor-Veiel-Straße 88, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Herrgott, Christian. Gegenstand des Unternehmens: a) die Durchführung von Beratungsleistungen im Bereich Management, Vertrieb, Rekrutierung und Unternehmensführung, b) das Halten, Verwalten, Erwerben und Veräußern von Immobilien und Unternehmen bzw. von Beteiligungen an Unternehmen, c) die Beteiligung an Unternehmen als persönlich haftende Gesellschafterin, d) und die Verwaltung des eigenen Vermögens.
70374 HRB 801820 Hamilkar Services UG (haftungsbeschränkt), Oberschlesische Straße 41, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 400,00 EUR. Geschäftsführer: Bourguiba, Ghaieth. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Gastrolokalen und Cafés sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
70376 HRB 801478 Kreislaufwirtschaftshub GmbH, Pragstraße 120, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Obexer, Moritz; Burton, Sebastian. Gegenstand des Unternehmens: Die Aufbereitung, Behandlung, Lagerung und der Handel mit Baustoffen, Recyclingmaterial, Ersatzbaustoffen und Abfällen sowie die Ausführung von Transporten aller Art.
70376 HRB 801571 breathe projects UG (haftungsbeschränkt), Düsseldorfer Straße 57, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Münzinger, Remon Kai. Gegenstand des Unternehmens: Die IT Strategie-, Projekt- und Prozessmanagementberatung für Unternehmen insbesondere im Online Marktplatz Geschäft und im eCommerce und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.
70376 HRB 801672 Maxy Construct GmbH, Bottroper Straße 4B, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Iacob, Pavel. Gegenstand des Unternehmens: Die Renovierung und der Trockenbau von Wohnungen und Gebäuden.
70435 HRB 801594 Ingenius Spezialtiefbau GmbH, Schwieberdinger Straße 107, 70435 Stuttgart. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Geschäftsführer: Klose, Gino; Mayer, Jörg Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und die Erbringung in diesem Zusammenhang erforderlicher Dienstleistungen.
70439 HRB 801497 BW Immo GmbH, Withauweg 3, 70439 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Brechtel, Christoph Andres. Geschäftsführer: Bickert, Sascha Steven; Museta, Arian. Gegenstand des Unternehmens: Vermittlungsdienstleistungen, die Ausübung sämtlicher Tätigkeiten des § 34c GewO, die Beratung von Immobilieneigentümern- und Investoren.
70439 HRB 801692 SG-Connection GmbH, Am Äußeren Graben 13, 70439 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Glock, Scarlett Viktoria Freia; Glock, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Das Künstler-Management, die Vermarktung und Vermittlung von Auftritten, Veranstaltungen, Medienproduktionen und Werbekampagnen sowie die Durchführung von PR- und Marketingmaßnahmen.
70469 HRB 801701 GS Holding GmbH, Steiermärker Straße 35, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schwinkowski, Gerd Gábor. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen und die Geschäftsführung für solche Unternehmen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
70469 HRB 801734 Krauß Immobilien GmbH, Maybachstraße 12G, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Krauß, Marvin. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Entwicklung, Sanierung, Vermietung, Verwaltung und Veräußerung eigenen Grundvermögens sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte.
70469 HRB 801822 Takenaka Capital UG (haftungsbeschränkt), Fichtelbergstraße 37, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 4.500,00 EUR. Geschäftsführer: Takenaka, Patrick. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten des eigenen Vermögens, insbesondere eigene Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleister gegenüber fremden Dritten; erlaubnispflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
70563 HRB 801450 Peply GmbH, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Dr. Vietz, Hannes Armin. Geschäftsführer: Vietz, Steffen. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Betrieb und die Vermarktung von cloudbasierten Softwarelösungen (Software-as-a-Service, SaaS) sowie die Erbringung damit zusammenhängender IT Dienstleistungen. Hierzu zählen insbesondere die Entwicklung, Bereitstellung und Wartung von Software, Hosting, Support, Beratung, Schulung und die Integration von Schnittstellen zu Drittsystemen. Erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt. Die Gesellschaft kann sich auf verwandten Gebieten betätigen und alle Geschäfte betreiben, die mit dem Gegenstand des Unternehmens im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen im In- oder Ausland errichten, pachten oder erwerben, sich an solchen anderen Unternehmen durch Übernahme von Anteilen oder sonstigen Beteiligungsrechten, auch unter Übernahme der persönlichen Haftung als Gesellschafter oder des Amts des Geschäftsführers, beteiligen, und Zweigniederlassungen oder Betriebsstätten im In- oder Ausland errichten und schließen.
70563 HRB 801615 Steinbeis Solites GmbH, Meitnerstraße 8, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Berberich, Magdalena; Mangold, Dirk. Gegenstand des Unternehmens: Forschung, Beratung und Wissenstransfer zur Dekarbonisierung von Wärmenetzen und großen Liegenschaften. Die Schwerpunkte umfassen solarthermische Großanlagen, oberflächennahe Geothermie, Simulation, Großwärmespeicher, Gesamtsysteme und Wärmenetze und energiebewusstes Verhalten. Insbesondere werden innovative und neue Technologien betrachtet, für die noch kein Stand der Technik existiert oder wo dieser an neue Fragestellungen angepasst werden muss.
70563 HRB 801851 EnLightenING solutions GmbH, Othellostraße 28, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Pau, Andreas. Geschäftsführer: Haller, Patrick. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Ingenieurdienstleistungen, insbesondere im Bereich der rechnergestützten Simulation, Struktur- und Bauteiloptimierung sowie Überführung der Ergebnisse in CAD-Modelle. Darüber hinaus bietet das Unternehmen Beratungsleistungen zur methodischen Weiterentwicklung, zur Anwendung und Integration technischer Prozesse sowie Schulungen und Trainings im Bereich Produktentwicklung und Leichtbau an. Ergänzend können eigene Softwarebausteine entwickelt und vertrieben werden.
70565 HRB 801826 Cochart Unternehmensberatung UG (haftungsbeschränkt), Herschelstraße 8a, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Cochart, Christine Mireille Marianne. Gegenstand des Unternehmens: Die Unternehmensberatung, Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen aller Art, die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung sowie Vertretung bei Handelsgesellschaften.
70565 HRB 801871 Design Your Inner Peace UG (haftungsbeschränkt), Herschelstraße 8a, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Cochart, Christine Mireille Marianne. Gegenstand des Unternehmens: Das Anbieten von Coaching für Privat und Geschäftlich, Channelings, Geistiger Heilung, bewusster Realitätsgestaltung und damit verbundenen Leistungen in Einzel- und Gruppensitzungen, Seminaren und Online-Kursen, Kongressen, Veranstaltungen, Workcamps, sowie die Ausbildung der vorgenannten Fähigkeiten.
70567 HRB 801654 XXANA Immobilienverwaltung GmbH, Eichwiesenring 4 F, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Muliqi, Rrenxa. Gegenstand des Unternehmens: Die Hausverwaltung, einschließlich der Verwaltung gemäß § 26a WEG, insbesondere von Gemeinschafts- und Sondereigentum, WEG Treuhandvermögen, Miet-, Wohn-, Büro- und Gewerbeimmobilien sowie sonstigen Grundstücken, einschließlich der Verwaltung von Gebäudekomplexen, Liegenschaften, Mietwohnungen und Wohnungseigentümergemeinschaften sowie der Erbringung damit verbundener kaufmännischer, technischer und organisatorischer Dienstleistungen. Hierzu gehören auch die Bewertung, Schätzung und Wertermittlung von lmmobilien und grundstücksgleichen Rechten sowie die lmmobilienberatung für Privatpersonen in lmmobilienangelegenheiten. Die Tätigkeit als lmmobilienmakler gemäß § 34c GewO, insbesondere die Vermittlung, der Kauf und Verkauf sowie die Vermietung und Verpachtung von Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten - einschließlich Häusern, Wohnungen, Büros und Gewerbeimmobilien - sowie von Miet- und Pachtverträgen, einschließlich der Erstellung und Vermarktung von lmmobilienangeboten, der Durchführung von Besichtigungen und der Begleitung von Vertragsverhandlungen, einschließlich Dienstleistungen einer lmmobilienagentur im Zusammenhang mit Kauf, Verkauf, Miete, Vermietung und Verpachtung. Die Erbringung im Zusammenhang stehender Beratungs und Betreuungsleistungen, soweit hierfür keine gesetzliche Erlaubnis erforderlich ist, sowie die Schulung, Aus- und Weiterbildung, Coaching und Ausbildung von Mitarbeitern, Auszubildenden, Kunden und Dritten im Bereich der lmmobilienwirtschaft - insbesondere der Hausverwaltung, des lmmobilienmanagements und der Maklertätigkeit - in Präsenz und online, einschließlich der Durchführung von Seminaren, Workshops, Webinaren und vergleichbaren Formaten, sowie Ausbildungs- und Schulungsdienstleistungen im Bereich Immobilienverwaltung. Ferner die Erstellung und Verbreitung von lnformations- und Unterhaltungsinhalten, insbesondere in Form von Podcasts, digitalen Medien, Videos, Schulungsunterlagen und vergleichbaren Formaten.
70567 HRB 801877 Aurora Living GmbH, Vaihinger Straße 41, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Kikase, Anastasija. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Vermögen und Vermögenswerten.
70569 HRB 801496 Perosol GmbH, Pfaffenwaldring 47, 70569 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Mortan, Claudiu. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Herstellung und der Vertrieb von Materialien, Komponenten, Geräten, Software und Verfahren im Bereich der Halbleiter- und Optoelektroniktechnologie, insbesondere im Zusammenhang mit Dünnschicht-Halbleitern, Solarzellen, Leuchtdioden und Photodetektoren, damit zusammenhängende Dienstleistungen wie Beratung, Schulung, Lizenzierung von Schutzrechten sowie projektbezogene Forschung und Entwicklung.
70597 HRB 801494 Erfolg World & Reha GmbH, Rubensstraße 32, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jazoull, Hamid El. Gegenstand des Unternehmens: Medizinische Verbrauchsgüter, Im- & Export von Waren aller Art, insbesondere Medizinprodukte, Fachkräftevermittlung in diesem Bereich.
70597 HRB 801516 Wohnglück Holding GmbH, Löffelstraße 2224, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schneider, Frederic. Gegenstand des Unternehmens: Halten, Verwalten, Entwicklung und Vermieten von eigenem lmmobilien- und Kapitalvermögen (kein Grundstückshandel) sowie Halten, Verwalten und Entwickeln von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere solchen aus dem Bereich lmmobilienhandel, lmmobilienentwicklung und lmmobilienvermietung.
70597 HRB 801553 Sheriff Security GmbH, Löffelstraße 2224, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Lysenko, Oleksii. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der IT- und Cybersicherheit, insbesondere die Installation und Wartung von technischen Sicherheitsanlagen sowie die Durchführung von physischen Sicherheitsdienstleistungen. Ferner ist Gegensstand des Unternehmens die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
70597 HRB 801570 Wittenbreit GmbH, Wurmlinger Straße 42, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Witte, Andreas Gerd Christian. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen, einschließlich Mitgliedschaften jeder Art an Gesellschaften und Unternehmen jeder Art und die Anlage und Verwaltung eigenen Vermögens ausschließlich für eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für andere.
70599 HRB 801520 FirstClick UG (haftungsbeschränkt), Kaiserstraße 35, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Kohler, Petra. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Informationstechnologie, insbesondere Softwareentwicklung, Programmierung, IT-Consulting, Datenanalyse sowie Data Science, die Entwicklung und der Betrieb von digitalen Plattformen, Web- und Mobile-Anwendungen, die Konzeption, Erstellung und Pflege individueller Softwarelösungen sowie die Durchführung von Schulungen und Workshops im Bereich KNIME, Coding und IT.
70599 HRB 801542 All In Capital UG (haftungsbeschränkt), Hundersinger Straße 22, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bader-Kapferer, Nino Leander Can. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung im Zusammenhang mit strukturierter Immobilienfinanzierung, Financial Planning und Analyse, die Immobilien - und Mietverwaltung sowie das Marketing rund um den Finanzierungsbereich, der Erwerb von Grundstücken oder grundstückgleichen Rechten, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im Immobilienbereich sowie der Erwerb, das Halten und Verwalten sowie die Veräußerung von Beteiligungen an Gesellschaften und/oder die Eingehung von Joint-Venture-Verhältnissen oder anderen Beteiligungsverhältnissen.
70599 HRB 801635 MIMANO GmbH, Steinpilzweg 31, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Nonaka, Natalie Maya, Basel / Schweiz. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung, Import, Handel und Vertrieb von Kosmetik. Einschließlich der Vermarktung und Erbringung von Dienstleistungen in diesem Bereich.
70599 HRB 801792 Pabel UG (haftungsbeschränkt), Filderhauptstraße 45, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Pabel, Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Lebensmitteln und Naturprodukten, insbesondere Honig, Imkereiprodukten, Leinöl und Speiseeis, im stationären und Onlinehandel, Zubereitung und Abgabe von Speisen und Getränken sowie Erbringung von Dienstleistungen in Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion, ausgenommen genehmigungspflichtige Tätigkeiten.
70619 HRB 801732 Capitula UG (haftungsbeschränkt), Eduard-Steinle-Straße 14, 70619 Stuttgart. Stammkapital: 2.500,00 EUR. Geschäftsführer: Vasseur, Virgile Pierre Eugène. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie die Beratung in Imobilienwirtschaftlichen Angelegenheiten. Dies umfasst insbesondere: - die Tätigkeit als lmmobilienmakler gemäß 5 34c GewO, - die Begleitung von Transaktionen im Bereich Kauf, Verkauf, Vermietung und Verpachtung von Immobilien, -die Beratung von Privatpersonen, Unternehmen und institutionellen Kunden zu immobilienwirtschaftlichen Fragestellungen, einschließlich Marktanalysen, Standortbewertungen und lnvestmentstrategien, - die Beratung im Zusammenhang mit der Projektentwicklung von lmmobilien und - die Durchführung von Wertermittlungen und Bewertungen von bebauten und unbebauten Grundstücken.

Stadt Stuttgart - Veränderungen September

70173 HRB 765533 Xavin GmbH, Lautenschlagerstr. 16, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 340.000,00 EUR.
70173 HRB 742487 Pollux Vierte Beteiligungsgesellschaft mbH, Pariser Platz 1, Haus 5 , 70173 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten, das Verwalten und Veräußern von Beteiligungen an Publikumsgesellschaften für eigene Rechnung und in eigenem Namen sowie das treuhänderische Halten von Wertpapieren für die LBBW.
70173 HRA 742423 SengColl. GmbH & Co. KG, Königstraße 27, 70173 Stuttgart. Einzelprokura: Joos, Gerhard Ulrich.
70173 HRB 750120 LSP GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Lang, Arthur. Bestellt als Liquidator: Lang, Arthur. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70173 HRB 761732 KBW-Gruppe GmbH, Kronprinzstraße 28, 70173 Stuttgart. Prokura erloschen: Schlömp-von Holst, Dietmar David.
70173 HRB 750682 Kolping Berufsbildung gGmbH, Kronprinzstraße 28, 70173 Stuttgart. Einzelprokura: Schmucker, Ute Betina. Ewers, Dorothea. Dr. Schwaigkofler, Markus. Schuler, Irene. Nicht mehr Geschäftsführer: Ewers, Dorothea. Geschäftsführer: Babinecz, Gren-Elmar Lothar.
70173 HRB 776846 BIS Angera GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Geschäftsführer: Thomas, Marco, Bangkok / Thailand.
70173 HRB 251924 Cyient GmbH, Königstraße 82, 70173 Stuttgart. Einzelprokura: Palekar, Navroze, Pune / Indien. Putty, Sudheendhra, Secunderabad / Indien.
70173 HRB 797386 STEP ENERGIE GMBH, Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mursaloǧlu-Tanriverdi, Natalie Dila.
70173 HRB 735417 Württemberg Haus GmbH, Schillerplatz 5a, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Epple, Ulrich. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Baumann, Raimund.
70173 HRA 1085 A.Mayer am Markt GmbH & Co, Marktplatz 6, 70173 Stuttgart. Prokura erloschen: Mayer, Gerhard.
70173 HRB 800902 Step Kornwestheim GmbH, Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Tanriverdi, Ertugrul Korkut, Kahramanmaras / Türkei.
70173 HRB 15702 Adolf Mayer - Verwaltungs GmbH, Marktplatz 6, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mayer, Gerhard.
70173 HRB 793455 fahrrad.de Bikester GmbH, Stiftstraße 1, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Fiess, Alexander.
70173 HRB 796159 TOPFSW GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Sun, Fuqiang, Shanghai / China. Bestellt als Liquidator: Sun, Fuqiang, Shanghai / China. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70173 HRB 742175 SüdLeasing GmbH, Pariser Platz 7, 70173 Stuttgart. Gesamtprokura: Ehmann-Schäfer, Nicole.
70173 HRB 5053 SüdFactoring GmbH, Pariser Platz 7, 70173 Stuttgart. Gesamtprokura: Ehmann-Schäfer, Nicole.
70173 HRB 800709 Step Offenau GmbH, Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Tanriverdi, Ertugrul Korkut, Kahramanmaras / Türkei.
70173 HRB 800707 Step Real Estate & Development GmbH, Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Tanriverdi, Ertugrul Korkut, Kahramanmaras / Türkei.
70174 HRB 734331 E & G Equity Invest Management GmbH, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Blaicher, Bastian. Geschäftsführer: Wolf, Daniel Christopher. Geschäftsführer: Caroli, Mario. Bestellt als Geschäftsführer: Rüdiger, Christian Georg Fritz. Geschäftsführer: Szczodrowski, Heiko.
70174 HRB 760946 BF.capital GmbH, Friedrichstraße 23a, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Kipp, Markus.
70174 HRB 25367 Klinik im Bosch-Areal GmbH, Praxisklinik für innovative Zahnheilkunde, Breitscheidstr. 6, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Petrin, Guido Andreas. Bestellt als Liquidator: Dr. Franchini, Ilaria. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70174 HRB 22335 LIGANOVA GmbH, Herdweg 59, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Hartelt, Benjamin. Gesamtprokura: Gölz, Matthias. Schönauer, Timo. Braun, Thomas. Hettich, Svenja. Leuker, Alexander. Holzer, Brigitte G.. Klein, Michael. Thaysen, Greta. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Dietz, Torsten. Bestellt als Geschäftsführer: Schönauer, Timo.
70174 HRB 759045 blocher partners gmbh, Herdweg 19, 70174 Stuttgart. Einzelprokura: Beck, Florian.
70176 HRB 25287 Oberst&Kohlmayer Generalplaner GmbH, Johannesstraße 75, 70176 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Hoffmann, Ulrike. Geschäftsführer: Banaditsch, Ferdinand. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung von Architektenleistungen, Ingenieurleistungen sowie Leistungen, die mit dem Berufsbild des Architekten vereinbar sind. Ferner die Wahrnehmung von Gesamtplanungs- und Beratungsaufgaben auf dem Gebiet des Bauwesens, einschließlich Generalplanungsaufträgen.
70176 HRB 778732 R&K Commerce UG (haftungsbeschränkt), Senefelderstraße 74 B , 70176 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Krieg, Kevin.
70176 HRB 754319 WUCATO Marketplace GmbH, Feuerseeplatz 14, 70176 Stuttgart. Gesamtprokura: Lack, Timmy. Nicht mehr Geschäftsführer: Berndt, Christian Ralph. Geschäftsführer: Onnen, Heiko. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Burkhart, Thomas.
70176 HRB 791514 PMS Property Management Stuttgart GmbH, Gutenbergstraße 9 A , 70176 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Klasen, Evelyn.
70176 HRB 801284 Ilewicz Investments UG (haftungsbeschränkt), Rosenbergstraße 47b, 70176 Stuttgart. Personenbezogene Daten (zweiter Vorname) von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Ilewicz, Michael Karl.
70176 HRB 775934 MB Ventures UG (haftungsbeschränkt), Ludwigstraße 1, 70176 Stuttgart. Geschäftsführer: Barth, Marcel.
70176 HRB 781035 MB MEDtech Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Ludwigstraße 1, 70176 Stuttgart. Geschäftsführer: Barth, Marcel.
70176 HRB 13795 VdK Service GmbH Baden-Württemberg, Johannesstr. 22, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schärer, Thomas. Bestellt als Geschäftsführer: Hübsch, Ronny.
70176 HRB 20633 Calwer Verlag GmbH Bücher und Medien, Schloßstraße 73, 70176 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Herzig, Ferenc.
70176 HRB 23518 RPE Religion-Pädagogik-Ethik GmbH, Schloßstraße 73, 70176 Stuttgart. Bestellt als Liquidator: Dr. Herzig, Ferenc.
70178 HRB 13435 Manfred Hees GmbH, Augustenstr. 4 A, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer. bestellt als Liquidator: Hees, Manfred Rüdiger Fritz. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70178 HRA 733721 Wintergerst Societät für Unternehmer-Beratung GmbH & Co. KG, Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart. Gesamtprokura: Dr. Müller, Florian.
70178 HRB 768653 FAC! Immobilien GmbH, c/o GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwalten mbB, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Liquidator: Bidell, Martin Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Bidell, Martin Alexander. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70178 HRB 728959 Allianz Global Life Designated Activity Company Niederlassung für Deutschland, Reinsburgstr. 19, 70178 Stuttgart. Ausgeschieden als Director: Colton, Patricia, Dublin / Irland. Bestellt als Director: Scannell, Robert, Castelknock Dublin / Irland.
70178 HRB 748495 Snow Software GmbH, Rotebühlplatz 23, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Zwick, David, Chicago, Illinois / Vereinigte Staaten. Bestellt als Geschäftsführer: Feuser, Benjamin Edward, Elgin, Illinois / Vereinigte Staaten.
70178 HRB 799341 HobbyHorse24 GmbH, Marienstraße 23, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.200,00 EUR. Geschäftsführer: Brezing, Luca Raphael.
70178 HRB 10998 Mitterhuber Tresorbau GmbH, Reinsburgstr. 51, 70178 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Kiederer, Jörg Wolfgang.
70178 HRB 736847 CFM GmbH, Augustenstraße 1, 70178 Stuttgart. Geschäftsführer: Sziterly, Grzegorz Andrzej.
70178 HRB 784268 beyondbots GmbH, Sophienstraße 21, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Nerz, Sebastian Matthias.
70178 HRB 776191 Fein Capital Consult GmbH, Mörikestraße 1, 70178 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Hunter, Ethan. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlungsdienstleistungen, die Ausübung sämtlicher Tätigkeiten des §34c GewO, der Handel mit und der An- und Verkauf von Immobilien und Anteilen an Immobiliengesellschaften, die Beratung von Immobilieneigentümern- und Investoren, insbesondere Bestandsanalysen, Ideenfindung, Konzeption, Umsetzung sowie die Mietverwaltung und genehmigungsfreie Handwerkerleistungen.
70178 HRB 742939 executive now GmbH, Silberburgstraße 157, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt als Liquidator: Knudsen, Jeppe Hau. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70178 HRA 741258 Variond P1 GmbH & Co. KG, Tübinger Straße 19 B, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Brutschin, Riccardo.
70178 HRA 742134 Variond P3 GmbH & Co. KG, Tübinger Straße 19 b, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Brutschin, Riccardo.
70178 HRB 801005 OZONE Hair Clinic GmbH, Rotebühlplatz 23, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mulaj, Ardiana. Bestellt als Geschäftsführer: Nimonaj, Fatmir.
70178 HRA 742182 Variond P4 GmbH & Co. KG, Tübinger Straße 19 B, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Brutschin, Riccardo.
70178 HRA 739009 SL Projekt 12 GmbH & Co. KG, Tübinger Straße 19 B, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Brutschin, Riccardo.
70178 HRB 796574 mITblick AG, Rotebühlstraße 115 A, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 51.300,00 EUR.
70178 HRB 797995 Nilu27 Design GmbH, Hauptstätter Straße 149, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Selipanov, Alexander, Los Angeles / Vereinigte Staaten. Geschäftsführer: Selipanov, Inna, Los Angeles / Vereinigte Staaten. Bestellt als Geschäftsführer: Hubbard-Ford, Alexander. Geschäftsführer: Wägner, Simon, Gunnilse / Schweden.
70178 HRB 18718 San´s GmbH, Rotebühlstraße 51, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Raith, Stephanie.
70178 HRB 213703 George P. Johnson GmbH, Hauptstätter Str. 149, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ehmke, Oliver. Bestellt als Geschäftsführer: Arnegger, Jens. Prokura erloschen: Arnegger, Jens.
70178 HRB 749241 JOBLINGE gemeinnützige AG Südwest, Marienstraße 23, 70178 Stuttgart. Vorstand: Dr. Kilian, Rolf. Gegenstand des Unternehmens: (1) Zweck des Unternehmens der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung sowie der Jugendhilfe a. durch Förderung der Ausbildungs- oder Arbeitsfähigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ohne Ausbildungsplatz oder ohne Arbeit (JOBLINGE-Programm) b. durch zielgerichtete Vorbereitung und Begleitung junger Menschen während der Ausbildung, um diese langfristig auf dem Arbeitsmarkt und in der Gesellschaft zu etablieren (Basecamp) jeweils überwiegend in der Region Stuttgart. (2) Der Unternehmenszweck wird insbesondere verwirklicht, indem die Gesellschaft im Rahmen des JOBLINGE Programms für junge Menschen ohne Ausbildungsplatz oder ohne Arbeit im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 insbesondere - soziale Betreuung organisiert, finanziert und durchführt mit dem Ziel, ihre soziale Kompetenz zu stärken und ihnen Perspektiven für ein geordnetes Arbeitsleben zu vermitteln, - Coaching und Qualifizierungsprogramme organisiert und durchführt, um ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen so weit zu heben, dass sie für Beschäftigungsverhältnisse vermittelbar sind, - Mentoren bereitstellt, deren Aufgabe es ist, die Motivation der betreuten jungen Menschen zur Ausbildung und zum Eintritt in Beschäftigungsverhältnisse zu fördern und zu erhalten und diese bei der Arbeitssuche zu unterstützen, - Workshops an Schulen zum Thema Berufsbildung organisiert mit dem Ziel, die Jugendlichen und jungen Erwachsenen frühzeitig und bestmöglich für eine spätere Ausbildung bzw. die Arbeitswelt vorzubereiten, - den schrittweisen Übergang in die Arbeitswelt nach dem jeweiligen Ausbildungsstand begleitet, - Jugendliche und junge Erwachsene im sozialen Raum und via Social Media anspricht, damit diese im Rahmen des sogenannten Plan A ein auf ihren jeweiligen Stand und ihre individuellen Bedürfnisse zugeschnittenes Programm erhalten können. - im Rahmen des Basecamps für Auszubildende im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2 insbesondere - fachliche Trainings für die Ausbildung und digitale Weiterbildungen organisiert und durc
70178 HRB 774063 Seedbox Ventures GmbH, Marienstraße 27, 70178 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: die Erforschung, Entwicklung, Implementierung und der Betrieb von Technologien der Künstlichen Intelligenz (KI), insbesondere von generativen KI-Modellen, multimodalen Systemen, Sprachverarbeitungslösungen sowie Kl-gestützten Assistenzsystemen. Die Gesellschaft betreibt hierzu ein eigenes Al Lab mit Fokus auf Grundlagenforschung, angewandter Entwicklung und der Überführung innovativer Ansätze in marktfähige Anwendungen. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft Dienstleistungen in den Bereichen KI-Strategieberatung, Technologie- und Produktentwicklung, Applikationsentwicklung, lnfrastrukturservices sowie Technologie- und Forschungstransfer an. Zur Umsetzung und Skalierung seiner Innovationsvorhaben kann die Gesellschaft Beteiligungen an anderen Unternehmen erwerben, halten, verwalten und veräußern sowie in Eigen- und Fremdkapitalanlagen aller Art investieren, soweit hierfür keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erforderlich ist. Sie darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten sowie alle Geschäfte tätigen, die der Förderung ihres Gegenstandes unmittelbar oder mittelbar dienlich erscheinen.
70180 HRB 23063 QS Landwirtschaftliche Qualitätssicherung Baden-Württemberg GmbH, Bopserstr. 17, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Oetzel, Manfred. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Bley, Tobias. Prokura erloschen: Dr. Bley, Tobias.
70180 HRB 785424 Future Forms GmbH, Immenhofer Straße 17, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Knopf, Dennis. Bestellt als Geschäftsführer: Matheus, Uli.
70180 HRB 786828 DESAY Visual Productions UG (haftungsbeschränkt), Alexanderstraße 150, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Saylan-Rommel, Deniz. Bestellt als Liquidator: Saylan-Rommel, Deniz. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70182 HRB 759514 FOSTEC & Company GmbH, Zimmermannstraße 5, 70182 Stuttgart. Geschäftsführer: Fost, Markus.
70182 HRB 753561 FOSTEC Ventures GmbH, Zimmermannstraße 5, 70182 Stuttgart. Geschäftsführer: Fost, Markus.
70182 HRB 538 Bürgschaftsbank Baden-Württemberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Werastr. 13 - 17, 70182 Stuttgart. Geschäftsführer: Buddensiek, Dirk.
70182 HRB 770288 AZ ATLAS Immo GmbH, Charlottenstraße 3, 70182 Stuttgart. Prokura erloschen: Roßkamp, Shari Fabienne. Gesamtprokura: Pytharas, Athanasios.
70182 HRB 760573 Allianz zweite Objektbeteiligungs-GmbH, Charlottenstraße 3, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Rudolph, Sven. Bestellt als Geschäftsführer: Hoffmann, Kilian.
70182 HRB 4409 MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Werastr. 1317, 70182 Stuttgart. Geschäftsführer: Buddensiek, Dirk.
70184 HRB 24394 Jordan & Wagner Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Alexanderstraße 8a, 70184 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Degen, Thomas A..
70184 HRB 353224 HHS Beteiligungsgesellschaft mbH, Hillerstraße 9, 70184 Stuttgart. Prokura erloschen: Oberdorfer, Michael. Gesamtprokura: Eder, Tobias. Schaber, Felix. Schaber, Ronja.
70186 HRB 795618 hydrop systems GmbH, Wagenburgstraße 139, 70186 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Emberger, Moritz.
70188 HRB 720605 SenerTec Center Stuttgart GmbH, Pfarrer-Georgii-Straße 31, 70188 Stuttgart. Einzelprokura: Senft, Jochen.
70188 HRB 11457 Rommel SF-Bau Verwaltungs-GmbH, Von-Pistorius-Str. 14, 70188 Stuttgart. Gesamtprokura: Mairhofer, Florian.
70190 HRB 785984 OEMDOC GmbH, Karl-Schurz-Straße 23a, 70190 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleitungen im Bereich IT-Beratung und Software-Entwicklung, der Handel mit IT-Hardware und Software sowie der Groß- und Außenhandel mit erlaubnisfreien Waren, insbesondere Kfz-Ersatzteilen.
70190 HRB 798155 Emil Frey Sehner Automobile GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Sehner, Alexander. Gesamtprokura: Iwohn, Mike. Der Geschäftsbetrieb der "Autohaus Sehner GmbH & Co. KG", Markdorf (Amtsgericht Freiburg i. Br. HRA 581003) ist mit dem Recht zur Fortführung der Firma auf die Gesellschaft übergegangen.
70190 HRB 783948 Subfusion UG (haftungsbeschränkt), Heinrich-Baumann-Straße 48, 70190 Stuttgart. Stammkapital: 2.502,00 EUR.
70191 HRB 18864 TAKKT Industrial & Packaging GmbH, Presselstraße 12, 70191 Stuttgart. Prokura erloschen: Schiffel, Rolf. Gesamtprokura: Zapolski, Jaroslaw. Mühlbauer, Stefanie. Samaras, Elena. Bergheim, Anke.
70191 HRB 781139 upperfast GmbH, Birkenwaldstraße 155, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Kühl, Leve. Bestellt als Geschäftsführer: Sünram, Julian-Michael.
70191 HRB 20103 Kaiser + Kraft GmbH, Presselstr. 12, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Andres, Lars M.. Bestellt als Geschäftsführer: Helminger, Hans-Peter, Faistenau / Österreich. Prokura erloschen: Swam, Marius. Gesamtprokura: Bergheim, Anke.
70191 HRB 279050 Poolarserver Holding GmbH, Heilbronner Str. 74, c/o Poolarserver GmbH, 70191 Stuttgart. Bestellt: Geschäftsführer: Kantemir, Güven.
70191 HRB 770671 Sonnenwinkel GmbH, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stalder, Franziska.
70191 HRB 800703 Senator Hotel Betriebs-Verwaltungs GmbH, Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Trefz, Ralf. Bestellt als Liquidator: Trefz, Ralf. Liquidator: Schediwy, Ina. Liquidator: Ulu, Selcuk. Prokura erloschen: Schediwy, Ina. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70191 HRB 20103 Kaiser + Kraft GmbH, Presselstr. 12, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Rumpf, Carsten. Bestellt als Geschäftsführer: Weishaar, Andreas.
70191 HRB 725740 Fichtner Water & Transportation GmbH, Sarweystraße 3, 70191 Stuttgart. Prokura erloschen: Kienast, Jens.
70191 HRB 791532 Rivala GmbH, Stresemannstraße 87, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Binay, Yannick Cem. Bestellt als Liquidator: Binay, Yannick Cem. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70191 HRB 758127 Ancora gGmbH, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Seely, Kelly Adair. Bestellt als Geschäftsführer: Scurlock Watson, Vanessa.
70191 HRB 801042 PVA Reißhalde GmbH, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart. Einzelprokura: Jehne, Burkhard. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmelt, Jens. Bestellt als Geschäftsführer: Flaig, Benjamin. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, die Errichtung und der Betrieb von Freiflächen-Photovoltaikanlagen sowie der zugehörigen Nebeneinrichtungen und der Infrastruktur, einschließlich der Vermarktung des mit den Freiflächen-Photovoltaikanlagen erzeugten Stroms sowie Leistungen, die damit im Zusammenhang stehen. Die Gesellschaft erfüllt mit der Energieversorgung öffentliche Zwecke im Sinne der §§ 102 ff. GemO Baden-Württemberg. lm Falle einer Betätigung außerhalb des Gemeindegebiets der Stadt Waldenbuch sind die Vorgaben von § 102 Abs. 7 GemO Baden-Württemberg zu beachten
70193 HRB 741138 Turtago GmbH, Rosenbergstraße 124, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.600,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Ist die Entwicklung und der Vertrieb von Software; Erstellung von CAD-basierten Visualisierungen; Beratungs-, Planungs- und Vertriebsleistungen.
70195 HRB 754767 smark robotics GmbH, Robert-Stolz-Weg 3, 70195 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schwegler, Andreas.
70197 HRB 222 Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstraße 120, 70197 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Berndt, Ralf Richard Fritz.
70197 HRB 20685 Stuttgarter Versicherung Holding Aktiengesellschaft, Rotebühlstr. 120, 70197 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Berndt, Ralf Richard Fritz.
70197 HRB 21035 Stuttgarter Versicherung Aktiengesellschaft, Rotebühlstr. 120, 70197 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Berndt, Ralf Richard Fritz.
70197 HRB 222745 Malergeschäft Helmut Schweizer GmbH, Schwabstraße 55, 70197 Stuttgart. Geschäftsführer: Kraft, Tino.
70197 HRB 785488 Venti Cross GmbH, Rotenwaldstraße 79 B, 70197 Stuttgart. Stammkapital: 29.412,00 EUR.
70197 HRB 135901 CC security 22 GmbH, c/o Huhle, Ludwigstraße 87 D, 70197 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Futschik, Ulrike Beate. Bestellt als Geschäftsführer: Salazar Usero, Miguel Angel, Almeria / Spanien.
70199 HRB 790313 Signature Gastro- und Eventservice UG (haftungsbeschränkt), Burgstallstraße 104, 70199 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kunath, Olaf. Bestellt als Geschäftsführer: Hemmerling, Amy.
70199 HRB 799190 Esencia Latina Dance Company UG (haftungsbeschränkt), Böhmisreuteweg 28, 70199 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Heine, Monica. Bestellt als Geschäftsführer: Cotoc, Carmen-Elena.
70327 HRB 101968 Hans Schauz Beteiligungs-GmbH, Heiligenwiesen 18, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schauz, Hans.
70327 HRB 770721 Mars Gebäudeservice GmbH, Ulmer Straße 254, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schreiber, Alexandra.
70327 HRB 729478 Althoff & Lang GmbH, Ulmer Str. 239, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Althoff, Ingo.
70327 HRB 779640 Harder Wallenmaier GmbH, Goldbergstraße 44, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Harder, Nikolaj. Geschäftsführer: Wallenmaier, Johanna. Bestellt als Liquidator: Harder, Julia Johanna. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70327 HRB 15441 Gemüsering STUTTGART GmbH, Langwiesenweg 30, 70327 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Frötscher, Dietmar.
70327 HRB 745165 Centa-Star Verwaltungs-GmbH, Augsburger Str. 275, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Held, Carl-Christoph.
70327 HRB 762916 Mercedes-Benz Intellectual Property Management GmbH, Mercedesstraße 136, 70327 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Wagenführer, Lutz. Prokura erloschen: Kares, Regina.
70327 HRB 757916 Mercedes-Benz Gastronomie GmbH, HPC 010/L596, Mercedesstraße 136, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Xing, Wei. Bestellt als Geschäftsführer: Nánásy, Eszter.
70327 HRB 795417 Nofficium UG (haftungsbeschränkt), Ulmer Straße 327, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bawak, George. Geschäftsführer: Preiß, Simon. Bestellt als Geschäftsführer: Kovalchuk, Oleksandr, Kiew / Ukraine. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens
70372 HRB 12497 Stuttgart Consult Unternehmens- und Finanzberatungs Aktiengesellschaft, Daimlerstraße 129, 70372 Stuttgart. Vorstand: Lochscheider, Werner.
70372 HRB 784260 Xeikon Deutschland GmbH, Daimlerstraße 133, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ruys, Wouter, Kessel / Belgien. Bestellt als Geschäftsführer: Strierath, Georg Heinrich Johannes.
70372 HRB 762873 Mercedes-Benz AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Prokura erloschen: Dikker, Eefje. Gesamtprokura: Loecher, Oliver.
70372 HRB 747067 maconis GmbH, Daimlerstraße 1271, 70372 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Wagner, Sven Manuel. Einzelprokura: Gabriel, Silas Markus.
70372 HRB 756411 V.I.P GmbH, Seelbergstraße 18 A/C, 70372 Stuttgart. Prokura erloschen: Bante, Josef.
70372 HRB 729637 Louris Immobilien GmbH, Wilhlelmstraße 29, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Louris, Panagiotis. Bestellt als Geschäftsführer: Louris, Nikolaos. Prokura erloschen: Louris, Nikolaos.
70372 HRB 19360 Mercedes-Benz Group AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Prokura erloschen: Dikker, Eefje.
70372 HRB 762873 Mercedes-Benz AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Gesamtprokura: Reimett, Gesa.
70372 HRB 795745 Arventis GmbH, Waiblinger Straße 42, 70372 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Der nationale und internationale E-Commerce sowie der stationäre und mobile Handel in den Bereichen Haushalt, Sport, Elektrik, Möbel, Büro, Garten und Haustierbedarf, insbesondere deren Im- und Export, einschließlich der Erbringung damit verbundener Dienstleistungen wie Logistik, Lagerhaltung, Marketing und Vertrieb. Ausgenommen sind genehmigungspflichtige Tätigkeiten.
70372 HRB 751759 ColourOz Investment 1 GmbH, Daimlerstraße 133, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Krampert, Jürgen Theodor. Bestellt als Geschäftsführer: Ensen, Heinz-Friedrich. Prokura erloschen: Ensen, Heinz-Friedrich.
70372 HRB 720316 BDS Immobilien GmbH, Daimlerstraße 133, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Krampert, Jürgen Theodor. Bestellt als Geschäftsführer: Ensen, Heinz-Friedrich. Prokura erloschen: Ensen, Heinz-Friedrich.
70372 HRB 720211 Flint Group GmbH, Daimlerstraße 133, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Krampert, Jürgen Theodor.
70374 HRB 797580 Meliya's Café UG (haftungsbeschränkt), Nürnberger Straße 203, 70374 Stuttgart. Nun bestellt als Liquidator: Mesfun, Mulugeta. Liquidator: Haile, Issayas. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70374 HRB 787148 White Light GmbH, Hortensienweg 1, 70374 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Aldinger, Michael. Geschäftsführer: Jeffery, Thomas James Dowdeswell, Reading / Vereinigtes Königreich. Bestellt als Geschäftsführer: Harman, Amnon. Geschäftsführer: Nilsson, Jens.
70376 HRB 720515 ABG Apotheken-Beratungsgesellschaft mbH, Neckartalstraße 153, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Thomas. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Kötritsch, Jonny.
70376 HRB 762316 Exyte Europe Holding GmbH, Löwentorstraße 42, 70376 Stuttgart. Gesamtprokura: Dr. Taraschka, Klaus.
70376 HRB 122222 Stumpf KD231 GmbH, Löwentorbogen 9b, 70376 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Grundvermögen, insb. der Liegenschaft mit der Anschrift Kurfürstendamm 231, Berlin, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
70378 HRB 790212 HELo events UG (haftungsbeschränkt), Schmollerstraße 145, 70378 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hofmann, Melanie Serafina. Bestellt als Liquidator: Hofmann, Melanie Serafina. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70435 HRB 730623 Dr. Ing. h.c. F. Porsche Aktiengesellschaft, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart. Prokura erloschen: Althoff, Stefan.
70439 HRB 794032 TAURIBA GmbH, Withauweg 3, 70439 Stuttgart. Einzelprokura: Scraback, Tino. Nicht mehr Geschäftsführer: Babaei, Ali Jashar. Geschäftsführer: Musche, Vincent Patrick. Bestellt als Geschäftsführer: Leidig, Martin Johannes.
70469 HRB 770840 CMI Bauüberwachung GmbH, Leitzstraße 45, 70469 Stuttgart. Einzelprokura: Haderthauer, Sonja. Nicht mehr Geschäftsführer: Alakca, Sefkan.
70469 HRB 22546 Bosch Telecom Holding GmbH, Wernerstraße 1, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Klug, Nora Kristin. Bestellt als Geschäftsführer: Klatt, Matthias. Prokura erloschen: Ahnefeld, Frauke. Gesamtprokura: Dr. Singer, Dörte.
70469 HRB 783408 App Innovators Solutions GmbH, Burghaldenweg 64, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kayrak, Onur. Bestellt als Geschäftsführer: König, Tim.
70469 HRB 769900 Korn-Optik Adlerauge GmbH, Weilimdorfer Straße 106, 70469 Stuttgart. Einzelprokura: Titz, Jessica Carina. Geschäftsführer: Titz, Bernhard.
70469 HRB 762806 Flint CPS Inks Germany GmbH, Sieglestraße 25, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Krampert, Jürgen. Bestellt als Geschäftsführer: Ensen, Heinz-Friedrich. Prokura erloschen: Ensen, Heinz-Friedrich.
70499 HRB 743909 Godel Projektentwicklung GmbH, Kranstraße 8, 70499 Stuttgart. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Godel, Jochen.
70499 HRB 800624 Savvy GmbH, Motorstraße 72, 70499 Weilimdorf. Bestellt als Geschäftsführer: Grabenstein, Nico Janis.
70499 HRB 2433 modernbau Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Löwenmarkt 5, 70499 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt als Liquidator: Teufel, Roland. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70499 HRB 15776 Gabler Werbeagentur GmbH, Motorstraße 70, 70499 Stuttgart. Prokura erloschen: Grabenstein, Nico Janis.
70499 HRA 7434 modernbau Gesellschaft für modernen Wohnungsbau mbH & Co. KG, Löwenmarkt 5, 70499 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70499 HRB 2635 VPV Vermittlungs-GmbH, Mittlerer Pfad 19, 70499 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schroth, Andreas. Geschäftsführer: Burkhardt, Stefan. Bestellt als Geschäftsführer: Weigert, Mansoer. Geschäftsführer: Vonhausen, Lukas.
70499 HRB 795029 Kontinent-AL GmbH, Schönwalterstraße 11, 70499 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
70563 HRB 763368 TopKita Institut für Qualität gGmbH, Wankelstraße 1, 70563 Stuttgart. Einzelprokura: Werling, Katrin. Gänzle, Birgit.
70563 HRB 759683 PRESSEL VERSAND GMBH, Gropiusplatz 10, 70563 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Gaspard, Nathalie, Sebourg / Frankreich. Nun bestellt als Liquidator: Liénard, Grégory, Uccle / Belgien. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70563 HRB 774228 DEMA-airtech GmbH, Stellaweg 14, 70563 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Baun, Matthias. Bestellt als Geschäftsführer: Kronenbitter, Denis, Hong Kong / China.
70563 HRB 771242 Channel Solutions and Services GmbH, Meitnerstraße 9, 70563 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Caldwell, Paula, Glasgow, Cambuslang / Vereinigtes Königreich. Bestellt als Geschäftsführer: Braitmaier, Jörg Wilfried.
70563 HRB 741145 BW Recht GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hauptstraße 41, 70563 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bauer, Norbert. Geschäftsführer: Pfizenmayer, Nikolaus; Dr. Jäger, Andreas; Maier, Christoph Sebastian. Bestellt als Liquidator: Pfizenmayer, Nikolaus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70563 HRB 782979 BW Water GmbH, Stuttgarter Engineering Park (STEP) Wankelstraße 14, 70563 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Will, Thomas. Bestellt als Geschäftsführer: Caccia, Valter, Singapore / Singapur. Prokura erloschen: Claus, Monika Maria.
70563 HRB 768848 Steuerberatung Schlicht ETL GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Möhringer Landstraße 7, 70563 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Nagel, Sylvia.
70563 HRB 792962 IDUMALA GmbH, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart. Nunmehr bestellt als Liquidator: Öztürk, Alev, geb. Temiz, Seferihisar Izmir / Türkei. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70563 HRB 739436 SMART IN OVATION GmbH, Meitnerstraße 10, 70563 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Schmidgall, Ralf.
70565 HRB 799444 TGA PlanungService GmbH, Am Wallgraben 100, 70565 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Schepetow, Waldemar.
70565 HRB 754444 Unternehmensberatung Hans Bruder GmbH, Im Haldenhau 7, 70565 Stuttgart. Geschäftsführer: Bruder, Hans-Hermann Karl.
70565 HRB 20527 Paul Eberspächer Verwaltungs-GmbH, Gewerbestraße 36, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Eberspächer, Paul.
70565 HRB 19117 CENIT Aktiengesellschaft, Industriestrasse 5254, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Otto, Axel. Bestellt als Vorstand: Dr. Fues, Johannes.
70565 HRB 8619 Synchron Gesellschaft für betriebswirtschaftliche Beratung und Informationssysteme mbH, Liebknechtstr. 50, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schober, Michael.
70565 HRB 225710 ifA - Bau Consult GmbH, Industriestr. 2, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dressel, Klaus Michael. Geschäftsführer: Hildebrand, Tanja. Bestellt als Geschäftsführer: Guller, Tobias.
70565 HRB 764107 Woodward German Holding Management GmbH, Handwerkstraße 29, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Spalcke, Joachim Hans Georg Alexander.
70565 HRB 786290 Sunstyle Germany GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 41, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kohler, Christoph Simon, Bern / Schweiz.
70565 HRB 799811 E&Z GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 16, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 25.001,00 EUR.
70565 HRB 726538 Drees & Sommer 2. Verwaltungs GmbH, Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens.
70565 HRB 14131 Woodward GmbH, Handwerkstr. 29, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Spalcke, Joachim.
70565 HRA 742318 Jan Bischoff e.K., Helblingstraße 13, 70565 Stuttgart. Der Inhaber (übertragender Rechtsträger) hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 07.08.2025 und der Versammlungsbeschlüsse vom 07.08.2025 aus seinem Vermögen einen Teil - und zwar das von ihm betriebene Unternehmen mit allen Aktiva und Passiva mit Ausnahme des Geschäftsbetriebs "mbbm marketing" - auf die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "E&Z GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 799811) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
70565 HRB 3500 intermetric Gesellschaft für Ingenieurmessung und raumbezogene Informationssysteme mit beschränkter Haftung, Industriestr. 24, 70565 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dipl.-Ing. Kretzschmar, Rainer. Prokura erloschen: Dipl.-Ing. Kretzschmar, Rainer.
70565 HRB 281732 Bauknecht Hausgeräte GmbH, Industriestr. 48, 70565 Stuttgart. Geschäftsführer: Bickelmann, Till.
70565 HRB 723038 HWS Verwaltungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kupferstraße 5, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Lutz, Elisa.
70565 HRB 728858 Eisenhardt GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 43, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Eisenhardt, Gerald.
70567 HRB 725497 Medienholding Süd GmbH, Plieninger Str. 150, 70567 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Schelsky, Tilo.
70567 HRB 233 Südwestdeutsche Medien Holding GmbH, Plieninger Str. 150, 70567 Stuttgart. Prokura erloschen: Zaiser, Christian. Buchmann, Gundula. Gesamtprokura: Wieland, Birgit.
70567 HRB 771527 SWMH Brand Solutions GmbH, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Zaiser, Christian. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Wegner, Christian.
70567 HRB 757383 Domosoft Media GmbH, Vor dem Lauch 22, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Krauleidis, Thomas. Bestellt als Geschäftsführer: Krauleidis-Henke, Tanja.
70567 HRB 14422 Rolf Brodbeck Elektrotechnik GmbH, Sigmaringer Str. 60, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Brodbeck, Sabrina. Gegenstand des Unternehmens: Ausführung von Elektroinstallationen, der Vertrieb und Handel mit Elektro- und Elektronik-Artikeln.
70567 HRB 6599 SWMH Next GmbH, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura: Wieland, Birgit. Geschäftsführer: Dr. Ulrich, Karl. Nicht mehr Geschäftsführer: Dachs, Herbert.
70567 HRB 273 Pressehaus Stuttgart Grundstücksgesellschaft mbH, Plieninger Str. 150, 70567 Stuttgart. Prokura erloschen: Zaiser, Christian.
70567 HRB 742579 SWMH Service GmbH, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Prokura erloschen: Buchmann, Gundula. Gesamtprokura: Wieland, Birgit.
70567 HRB 771495 innoLABvation GmbH, Moroweg 3, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Göpfert, Carsten. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70567 HRB 14422 Rolf Brodbeck Elektrotechnik GmbH, Sigmaringer Str. 60a, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 30.000,00 EUR.
70567 HRB 778174 boltzplatz - numerical plasma dynamics GmbH, Schelmenwasenstraße 32, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura: Copplestone, Stephen.
70567 HRB 796859 Gunsen GmbH, Vor dem Lauch 22, 70567 Stuttgart-Möhringen. Geschäftsführer: Günşen, Zeki, Istanbul / Türkei; Günşen, Cem, Istanbul / Türkei.
70567 HRB 225977 bluepool GmbH, Schelmenwasenstraße 1620, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura: Buhl, Dennis. Wellbrock, Michael. Nicht mehr Geschäftsführer: Wellbrock, Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Ekerot, Lars Magnus.
70567 HRB 251554 Keck GmbH, Schelmenwasenstraße 1620, 70567 Stuttgart. Prokura erloschen: Schalla, Ann-Cathrin. Gesamtprokura: Kirkpatrick, Karolin. Wetter, Andreas, Basel / Schweiz. Englert, Mathias. Buhl, Dennis.
70567 HRB 767109 BIGBLUE Professional Solutions GmbH, Schelmenwasenstraße 1620, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura: Wellbrock, Michael. Buhl, Dennis. Nicht mehr Geschäftsführer: Wellbrock, Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Ekerot, Lars Magnus.
70567 HRB 19202 M+M Vermögensverwaltungs GmbH, Burgauer Str. 26, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Michael. Geschäftsführer: Hahn, Martin. Bestellt als Liquidator: Müller, Michael. Liquidator: Hahn, Martin. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70569 HRB 752041 EKU Power Drives GmbH, Nobelstraße 15, 70569 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Produktion und der Verkauf von Hardware und Softwaresystemen sowie das Anbieten von Dienstleistungen im technischen Umfeld.
70569 HRB 789738 Klarskin GmbH, Nobelstraße 15, 70569 Stuttgart. Geschäftsführer: Barth, Marcel.
70569 HRB 797601 Photovoltaikvision GmbH, Nobelstraße 15, 70569 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ritter, Kai Jannik. Geschäftsführer: Lackmann, Jonas Michael. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Lackmann, Jonas Michael. Liquidator: Ritter, Kai Jannik. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
70569 HRB 789561 Skinmade Ventures GmbH, Nobelstraße 15, 70569 Stuttgart. Geschäftsführer: Barth, Marcel.
70597 HRA 10412 Ulrich Bäurle GmbH & Co. KG., Tränkestr. 9 A, 70597 Stuttgart. Prokura erloschen: Hoss, Marc.
70597 HRB 767780 valux AG, Löffelstraße 4, 70597 Stuttgart. Einzelprokura: Weidle, Joschi Michael.
70597 HRB 793019 Lavender Solar 2 GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mainka, Nikolaus Alexander Rudolf Felix. Bestellt als Geschäftsführer: Pack, Sebastian.
70597 HRB 793265 Lavender Solar 5 GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mainka, Nikolaus Alexander Rudolf Felix. Bestellt als Geschäftsführer: Pack, Sebastian.
70599 HRB 782111 BÄUERLE. Steuerberatungsgesellschaft mbH, Grüninger Straße 5, 70599 Stuttgart. Geschäftsführer: Künzler, Mareike.
70599 HRB 771183 fobis Akademie gGmbH, Bernhauser Straße 20, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 75.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Kuhn, Thomas Werner. Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Daneben kann die Gesellschaft auch ideelle und/ oder finanzielle Förderungen anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung und Pflege der zuvor genannten Zwecke vornehmen (§ 58 Nr. l Abgabenordnung). Zweck der Gesellschaft ist die Entwicklung und das Anbieten von Fort- und Weiterbildungen für Fachkräfte im Bereich Sozialwirtschaft, Sozialwesen, Integration und Migration sowie der öffentlichen Hand. Zweck der Gesellschaft ist darüber hinaus die Qualifizierung und Weiterbildung von Fachkräften und sonstigen Personen im gesamten Bereich der Sozialwirtschaft (z.B. Kinder- und Jugendhilfe, Behinderten-, Sucht- sowie Altenhilfe) sowie der Integration und Migration. Ehrenamtliche werden durch ausgewählte Kurse auf mögliche Einsatzfelder vorbereitet und geschult. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch - Planung und Durchführung von Schulungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie sonstigen Bildungsmaßnahmen, - Beratung von Sozialunternehmen, insbesondere bei der Errichtung neuer Hilfen für sich ändernde Bedarfe und zur (Weiter-)Qualifizierung der Mitarbeiter, - Tagungen und Informationsveranstaltungen zu sozialen Kommunikations- und Interaktionsmodellen, - Fachtage zu aktuellen Themen in der Sozialwirtschaft, - Öffentlichkeitsarbeit, - Informationsdienste für betroffene, beteiligte und professionelle Personen, - Organisation, Planung und Durchführung von Seminaren, Seminarreihen und Workshops, - Coaching, Supervision und Praxisberatung sowie - Tagungen und Informationsveranstaltungen zu rechtlichen, wirtschaftlichen und sozialwirtschaftlichen Rahmenbedingungen.
70599 HRB 793532 RSA Verkehrssicherung GmbH, Brentenwaldstraße 25, 70599 Stuttgart. Prokura erloschen: Blies, Teresa.
70599 HRB 756705 Transferplattform BW GmbH, Adornostraße 8, 70599 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Scherer, Thomas. Bestellt als Geschäftsführer: Damnik, Oliver Sven.
70599 HRB 24359 Sau + Service GmbH, Im Wolfer 10, 70599 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Wesoly, Raffael.
70599 HRB 774267 GÖG - Gruppe für ökologische Gutachten GmbH, Dreifelderstraße 28, 70599 Stuttgart. Einzelprokura: Bönicke, Matthias. Geschäftsführer: Dr. Matthäus, Laura.
70619 HRB 761985 innition GmbH, Schemppstraße 9, 70619 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Mieslinger, Klaus, Elm / Schweiz.
70629 HRB 799266 TSUCHIYA Germany GmbH, c/o SkyLoop, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Personenbezogene Daten geändert bei Geschäftsführer: Kawada, Yuji, Wien / Österreich. Geschäftsführer: Kawada, Hiromasa. Prokura erloschen: Aoki, Masaharu, Dunaharaszti/Ungarn. Takenaka, Yasuhiko, Bunkyoku/Japan. Kanamori, Shinya, Dunaharaszti/Ungarn. Einzelprokura: Mochizuki, Takashi. Tajima, Ichiro, Gifu/Japan.

Stadt Stuttgart - Löschungen September

70173 HRB 784428 namastone UG (haftungsbeschränkt), Mailänder Platz 11, 70173 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70173 HRA 731723 Neuffer Fenster + Türen Beteiligungs KG, Kronprinzstraße 8, 70173 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
70182 HRB 773622 Öl-Liebe UG (haftungsbeschränkt), c/o Adrian Zürn, Pfarrstraße 15 a , 70182 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70186 HRB 758398 ARI-AHN UG (haftungsbeschränkt), Farrenstraße 281, 70186 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70188 HRB 23606 Ferkelhof Beteiligungsgesellschaft mbH, Viehofstraße 10, 70188 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70190 HRB 746080 digitalstrategen GmbH, Werastraße 84, 70190 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70190 HRB 745249 Kopf und Hand GmbH, Werastraße 84, 70190 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70192 HRB 740864 DAL aviation GmbH, Fleckenweinberg 26 B, 70192 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70193 HRB 743418 Hemberger & Utz UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 193, 70193 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hemberger, Christoph. Geschäftsführer: Utz, Jürgen. Bestellt als Liquidator: Utz, Jürgen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70197 HRB 744424 airport consulting partners international GmbH, Schwabstraße 59, 70197 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70327 HRB 773849 VWP Media Consulting UG (haftungsbeschränkt), Dietbachstraße 28B, 70327 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70372 HRB 14797 Velma Trockenbau GmbH, Waiblinger Str. 88, 70372 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70374 HRA 738487 VERUM Heyen N04 GmbH & Co. KG, Endersbacher Straße 65, 70374 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
70378 HRB 762268 Rossi Garage UG (haftungsbeschränkt), Leimenweg 7, 70378 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70437 HRB 765194 KRAFTPORT GmbH, Taläckerstraße 14, 70437 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70437 HRB 18222 HCS GmbH, Tapachstraße 57, 70437 Stuttgart. Das Registerblatt ist reaktiviert für die Schreibfehlerberichtigung.
70439 HRB 743320 KC Analysts GmbH, Withauweg 1, 70439 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70439 HRA 732941 Härle Haustechnik e.K., Kornwestheimer Straße 58, 70439 Stuttgart. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
70469 HRB 721045 TERA GmbH, Maybachstr. 39, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Yayla, Sevim. Bestellt als Nachtragsliquidator: Yayla, Sevim. Die Gesellschaft besteht als Liquidationsgesellschaft fort. Das Registerblatt ist reaktiviert.
70499 HRA 741382 Jay & R. e.K., Raiffeisenstraße 27, 70499 Stuttgart. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
70565 HRB 736887 BeOne Service GmbH, Breitwiesenstraße 19, 70565 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70567 HRB 769237 BIMLOSOPHY GmbH, Vaihinger Straße 120 B, 70567 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70567 HRB 250754 Beteiligungsgesellschaft Post Stuttgart Verwaltungs GmbH, Plieninger Straße 150, 70567 Stuttgart. Prokura erloschen: Haasis, Tobias.
70567 HRB 23378 SI-Erlebnis-Centrum Stuttgart GmbH, Plieninger Straße 100, 70567 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70569 HRA 731299 Schreiweis KG, Pfirsichblütenweg 16, 70569 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
70597 HRB 725962 Kickers Verwaltungsgesellschaft mbH, Königsträßle 56, 70597 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70599 HRB 785625 Schumacher Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Bernhauser Straße 43, 70599 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
70629 HRA 222167 E. F. Aircraft GmbH & Co KG, GAT-Gebäude-Flughafen Stuttgart, 70629 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.

INSOLVENZEN, KONKURSE, VERGLEICHE - Landkreis Böblingen

HRA 741694 Stroakmont & Atton Trading UG & Co. KG, Mahdentalstraße 100, 71065 Sindelfingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.09.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 749891 HFL - Beteiligungsgesellschaft UG (haftungsbeschränkt), Wilhelmstraße 3, 71083 Herrenberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.09.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 724206 electro-tec e.K., Altinger Straße 18a, 71063 Sindelfingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.10.2024 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 728805 OleaPlanta GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 18.08.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRA 741679 Uniclaro UG & Co. KG, Mahdentalstraße 100, 71065 Sindelfingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.09.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 737288 MPV Service e. K., Kirchstraße 41, 71116 Gärtringen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 03.01.2024 wurde über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 23.09.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.

INSOLVENZEN, KONKURSE, VERGLEICHE - Landkreis Esslingen

HRB 751904 EcoPlus Energie GmbH, Plochinger Str. 91, 73730 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 03.02.2020 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 30.07.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 772084 BWS Verwaltungs GmbH, Gottlieb-Stoll-Straße 3, 73271 Holzmaden. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 04.06.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 230722 Formen-Werkzeugbau Sigel GmbH, Brunnenstr. 16, 73230 Kirchheim unter Teck. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 19.12.2024 ist die Anordnung der Eigenverwaltung durch den Schuldner aufgehoben.
HRB 793523 all of power station UG (haftungsbeschränkt), Mercedesstraße 5, 73269 Hochdorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 16.06.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 15.07.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 769045 Stuntwerk Kirchheim GmbH, Stuttgarter Straße 47, 73230 Kirchheim unter Teck. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 223631 Schreiber Metalltechnik und Maschinenbau GmbH, Raiffeisenstr. 38, 70794 Filderstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Amtsgericht Esslingen vom 01.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 762389 BD Massivbau GmbH, Untere Straße 2, 72636 Frickenhausen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 05.09.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 742836 Möbellogistik Süd GmbH, Nürtinger Straße 68 (Tor 6), 72644 Oberboihingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 18.06.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 26.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 766510 rent-a-trip GmbH, Gutenbergstraße 20, 70794 Filderstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 08.09.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 779299 Balkan Haus Wangen UG (haftungsbeschränkt), Köngener Straße 15, 73249 Wernau Neckar. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 04.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 790392 GREEN SOLUTIONS MONTAGE UG (haftungsbeschränkt), Stauffenbergstraße 36, 73730 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 10.09.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 211259 W E V Wohnungs-Eigentümergemeinschaften Verwaltungs-GmbH, Hindenburgstr. 62, 73760 Ostfildern. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 21.09.2015 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 06.11.2015 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 12.06.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 767498 Herb Söhne GmbH, Probststraße 31, 73669 Lichtenwald. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 12.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 784630 Magility Cyber Security GmbH, Heinrich-Otto-Straße 71, 73240 Wendlingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 28.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 769588 Tekmak Deutschland GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 12.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 720382 Angelika Scheib Speditions ltd. & Co. KG, Aichtalstr. 12, 70794 Filderstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 07.05.2018 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 15.08.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.

INSOLVENZEN, KONKURSE, VERGLEICHE - Landkreis Göppingen

HRB 541309 Huber Automotive AG, Industrie- und Businesspark 213.02, 73347 Mühlhausen im Täle. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 28.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 05.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 744934 AE Bau UG (haftungsbeschränkt), Ziegelhaldenstraße 29, 73054 Eislingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 18.08.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch ebenfalls aufgelöst.
HRB 744127 WOHNTRAUM Meisterbetrieb GmbH, Albershäuser Straße 5, 73066 Uhingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 18.08.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 729755 myHobby24.de Aktiengesellschaft, Autenbachstraße 12, 73035 Göppingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 08.09.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 29744 Fuchs Bau GmbH, Jebenhäuser Straße 15, 73035 Göppingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 01.09.2020 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt worden und angeordnet worden, dass Verfügungen der Schuldnerin über ihr Vermögen nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 28.04.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Wuppertal vom 19.08.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. Die Gesellschaft bleibt aufgelöst.

INSOLVENZEN, KONKURSE, VERGLEICHE - Landkreis Ludwigsburg

HRA 300834 MJ Bau- und Immobilien GmbH & Co. KG, Bidembachstraße 21, 71640 Ludwigsburg. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 15.08.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 301095 MJ Beteiligungsgesellschaft Bau- und Immobilien mbH, Bidembachstraße 21, 71640 Ludwigsburg. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 15.08.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRA 201137 em Frisiersalon und Parfümerie Fridropa GmbH Parfümerie- und Drogeriewaren & Co. KG, Tammerfeld EKZ Breunigerland, 71634 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 28.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 300407 Meteor Weigelt Verwaltungsgesellschaft mit beschränkter Haftung, Gustav-Rau-Str. 21, 74321 Bietigheim-Bissingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim vom 01.04.2012 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst. Durch Beschluss des Amtsgerichts Hildesheim vom 14.07.2017 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 751063 TK Trinitatis Konsulting UG (haftungsbeschränkt), Am Ring 48, 71686 Remseck am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 23.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 301881 Wagner Messebau GmbH, Riedstraße 39, 71691 Freiberg am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 18.09.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

INSOLVENZEN, KONKURSE, VERGLEICHE - Landkreis Rems-Murr-Kreis

HRA 5336 Schuh-Graf GmbH & Co. KG, Wilhelm-Stähle-Straße 6, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 733499 S + K Fertigung GmbH & Co. KG, Fabrikstraße 12, 71570 Oppenweiler. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 28.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 733177 SN Hydraulik Servicetechnik GmbH, Paul-Dannenmann-Straße 16, 73642 Welzheim. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 06.06.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 29.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 723726 Bäckerei Konditorei Weigele GmbH, Schillerstraße 54, 73614 Schorndorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 08.07.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 737756 WI Objektgesellschaft 114 GmbH & Co. KG, Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.

INSOLVENZEN, KONKURSE, VERGLEICHE - Stadt Stuttgart

HRB 8852 Schuhhaus Strohm Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Marktstr. 21, 70372 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 28.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 17708 D.AN GmbH Personaldienstleistungen, Hasenbergstraße 31, 70178 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 780606 zipmed Süd GmbH, Holderäckerstraße 13, 70499 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 14.05.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 12647 ENGCOTEC Engco Advanced Technology Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Büchsenstraße 15, 70173 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 08.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 19058 Hilal Lebensmittel Einzel- und Großhandel GmbH, Langwiesenweg 32 i, 70327 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 20.11.2024 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.02.2025 wurde die Bestellung des vorläufigen Insolvenzverwalters aufgehoben. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.02.2025 wurde die Anordnung, dass Verfügungen nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind, aufgehoben. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.02.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 230995 Macintown Computervertriebs GmbH, Strohberg 38, 70180 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 18.09.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 766487 Arenta Personaldienstleistungen GmbH, Zabergäustraße 5, 70435 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 27.08.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 730785 World Trade Center Stuttgart GmbH, Lautenschlagerstraße 4, 70173 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 03.09.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben. Die allgemeine und besondere Vertretungsregelung der Geschäftsführer gilt bei den Liquidatoren nicht automatisch fort.
HRB 794077 Digital Suxess GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 26.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 24142 Family Home Verlag GmbH, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 24.02.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.05.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 08.09.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 735973 Global Quality Sports GmbH, Eichwiesenring 10, 70567 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.09.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.



Betriebliches Eingliederungsmanagement – so gelingt der Wiedereinstieg!

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist für alle Beschäftigten relevant, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren.
Das Verfahren ist im § 167 Abs. 2 Sozialgesetzbuch (SGB IX) geregelt und verpflichtet alle Arbeitgebenden, Erkrankte bei der Wiedereingliederung in ihren Arbeitsalltag zu unterstützen.
Lernen Sie die essenziellen Grundlagen eines erfolgreichen Betrieblichen Eingliederungsmanagements kennen! Unser praxisorientierter Workshop bietet Ihnen die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch und liefert wertvolle Erkenntnisse für Ihre tägliche Arbeit.
Ziel ist, dass Sie Rahmenbedingungen in Ihren Unternehmen im Sinne aller Beteiligten optimieren können. Denn nur ein BEM-Prozess, der auf Akzeptanz im Unternehmen stößt, bringt nachhaltige Vorteile und beugt erneuten Ausfall wirksam vor.
Grundlagen-Seminar
Betriebliches Eingliederungsmanagement – so gelingt der Wiedereinstieg!
Montag, 13. Oktober 2025
9:00 Uhr – 16:00 Uhr, in der IHK Region Stuttgart
Hier geht es zur Anmeldung und zum Programm
Zielgruppen sind Personalverantwortliche, BEM-Beauftragte, Führungskräfte und Betriebsräte.

27. Stuttgarter Gefahrguttag

Gefahrgut sicher handhaben: Praxiswissen und Lösungen

Die IHK Region Stuttgart lädt Sie herzlich zum 27. Stuttgarter Gefahrguttag am 16. Oktober 2025 ein. Im Fokus stehen aktuelle gesetzliche Änderungen, darunter die GGVSEB-Novelle und ein Ausblick auf das ADR 2027. Praxisnahe Vorträge beleuchten rechtliche Risiken durch sogenannte „Phantom-Frachtführer“, außerdem die Sicherungsanforderungen gemäß Kapitel 1.10 ADR sowie Neuerungen im Luftfrachtbereich (IATA-DGR 2026).
Das erwartet Sie:
  • Praxisnahe Fachvorträge renommierter Experten aus Ministerien, Wissenschaft und Wirtschaft
  • Aussteller-Forum mit Austauschmöglichkeiten und neuen Perspektiven
  • Get-together in entspannter Atmosphäre zum Netzwerken
Nutzen Sie die Gelegenheit zum fachlichen Austausch und zur Vertiefung Ihres Know-hows im Gefahrgutrecht.
Der Gefahrguttag bietet zudem eine Fachausstellung, so dass Sie in den Pausen Ihr Gefahrgut-Netzwerk erweitern können.
Hier geht es zum ausführlichen Programm und zur Anmeldung.

Wir freuen uns auf Sie!



Veranstaltungen für die Fahrzeug- und Zulieferindustrie

Die Transformation stellt Unternehmen der Fahrzeug- und Zulieferindustrie vor immer neue Herausforderungen. Hier finden Sie ausgewählte Seminare und Workshops sowie Links zu weiteren Veranstaltungsdatenbanken.
Titel Datum Uhrzeit Ort Anmeldung
#Fördermittel (Webinar-Reihe) dienstags 08:30-09:00 Uhr online Link
Digitalisierungskongress digitalMobil25 29.09.2025 10:00-17:00 Uhr Look 21, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart Link
Unterstützung bei der Beschäftigung und Ausbildung ausländischer Fachkräfte 30.09.2025 15:00-16:30 Uhr online Link
Künstliche Intelligenz in mittelständische Unternehmen einführen 01.10.2025 09:00-17:00 Uhr IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart Link
Krisenfest - Unternehmensresilienz im Verteidigungsfall 06.10.2025 14:00-16:30 Uhr IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart Link
Geschäftsanbahnungsreise Indien - Medizintechnik und Pharmazie 06.-10.10.2025 Indien Link
Lahti (Finnland) Day in Stuttgart - Meet the Leaders Driving E-Mobility 07.10.2025 18:00-22:00 Uhr
Design Offices Stuttgart Mitte, Lautenschlagerstraße 23a, 70173 Stuttgart
Link
hy-fcell 2025 mit Startup-Area powered by CARS 2.0 07.-08.10.2025 Messe Stuttgart, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart Link
27. Zulieferertag Automobilwirtschaft BW 08.10.2025 09:00-17:00 Uhr Neckar Forum Esslingen, Ebershaldenstraße 12, 73728 Esslingen Link
Globale Rohstoffmärkte im Blick: EU-Initiativen, internationale Partnerschaften und Trends bei Rohstoffen 08.10.2025 14:00-15:00 Uhr online Link
KI-Frühstück: Change-Management: Mitarbeitende und Prozesse auf KI vorbereiten 10.10.2025 09:00-09:45 Uhr online Link
Erkundungsreise Kanada für Luft- und Raumfahrttechnik in Verbindung mit Wasserstoff 12.-17.10.2025 Kanada Link
Europa unter Druck - was bedeutet das für Unternehmen und unseren Wirtschaftsstandort? 13.10.2025 17:00-19:00 Uhr Landratsamt Rems-Murr-Kreis, Alter Postplatz 18, 71332 Waiblingen Link
Digitale Geschäftsmodelle: Chancen im Automotive Sektor erkennen, Ideen entwickeln und umsetzen 14.10.2025 09:00-16:00 Uhr WRS, Friedrichstraße 10, 70174 Stuttgart Link
Leistungselektronik-Seminar 14.10.2025 09:00-17:00 Uhr online Link
Demo Day: Ergebnisse der InnoRegioChallenge und Verleihung des Region Stuttgart Hochschulpreises 14.10.2025 09:15-13:00 Uhr Hotel Campus.Guest der Uni Stuttgart, Universitätsstraße 34, 70569 Stuttgart Link
Produzieren in Rein- und Trockenräumen 14.-15.10.2025 Fraunhofer IPA, Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart Link
Cybersecurity Region Stuttgart Meetup | 2025.09 14.10.2025 18:00-20:30 Uhr Verband kommunaler Unternehmen e. V., Königstraße 4, 70173 Stuttgart Link
3D-Druck - Zukunft heute gestalten 15.10.2025 09:00-11:30 Uhr IHK Bezirkskammer Göppingen, Jahnstraße 36, 73037 Göppingen Link
E-Rechnungspflicht im B2B-Bereich - was jetzt zu beachten ist 16.10.2025 10:00-12:00 Uhr IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart Link
KI-Frühstück: Datenstrategie: Basis für langfristigen KI-Einsatz 17.10.2025 09:00-09:45 Uhr online Link
Markterkundungsreise Oman/VAE: Erneuerbare Energien und Produktion von grünem Wasserstoff 20.-24.10.2025 Oman, VAE Link
ZukunftsLab: KI und Digitalisierung 21.10.2025 13:30-18:00 Uhr AI xpress, Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen Link
Steuerfallen im Auslandsgeschäft - Typische Praxisthemen 21.10.2025 14:00-17:00 Uhr IHK Bezirkskammer Rems-Murr, Kappelbergstraße 1, 71332 Waiblingen Link
7. Innovationsschau Leitungssatz: Fortgeschrittene technische Ansätze 21.10.2025 15:00-17:00 Uhr online Link
Mehr als öffentliche Finanzierung? – Wege zu einer nachhaltigen und bezahlbaren Transformation des Verkehrssektors 21.10.2025 16:30-19:30 Uhr L-Bank, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart Link
Automobilwirtschaft - Zukunft gestalten: Zwischen Brüsseler Plänen und unternehmerischen Anforderungen 21.10.2025 18:00-19:30 Uhr online Link
Automotive Markterschließung Süd-Wales 21.-23.10.2025 Wales, Großbritannien Link
Produktionsseminar zu elektrischen Antrieben 22.10.2025 09:00-12:30 Uhr online Link
Wenn KI für dich arbeitet – Einstieg in Agentensysteme und Automatisierungstools 22.10.2025 14:00-16:15 Uhr online Link
KI-Frühstück: KI rechtskonform einsetzen: Praxiswissen zu AI-Act, DSGVO & Co. 24.10.2025 09:00-09:45 Uhr online Link
UK-Germany Tech Accelerator 2025 29.10.2025 17:30-21:00 Uhr Design Offices Stuttgart Mitte, Lautenschlagerstraße 23a, 70173 Stuttgart Link
KI-Frühstück: KI-Modelle im Vergleich: Datenschutz, Kosten & Integration 30.10.2025 09:00-09:45 Uhr online Link
SCALE-MX Best Practice Event: Daten nutzen – Qualität & Nachhaltigkeit stärken 04.11.2025 09:30-16:30 Uhr ARENA2036, Pfaffenwaldring 19, 70569 Stuttgart Link
DRIVEN by innovation 04.11.2025 09:30-17:00 Uhr Wagenhallen, Innerer Nordbahnhof 1, 70191 Stuttgart Link
Rechtsfragen beim Einsatz von KI-Systemen 04.11.2025 13:00-17:00 Uhr online Link
7. Trendausblick Leitungssatz: Technische Ansätze und Technologische Trends 04.11.2025 15:00-16:30 Uhr online Link
Software im Fahrzeug 05.11.2025 09:00-11:00 Uhr online Link
Akquise – strukturierte Neukundengewinnung 05.11.2025 09:00-16:00 Uhr WRS, Friedrichstraße 10, 70174 Stuttgart Link
KI-Frühstück: RAG-Systeme: Generative KI mit Unternehmenswissen verbinden 07.11.2025 09:00-09:45 Uhr online Link
Automotive Interiors Expo Europe 11.-13.11.2025 Messe Stuttgart, Messepiazza 1, 70629 Stuttgart Link
KI.ckPuls: Angebotserstellung mit KI – schnell, individuell, kundenfreundlich 12.11.2025 12:00-13:00 Uhr online Link
Thermomanagement-Seminar 13.11.2025 09:00-15:00 Uhr online Link
Rundzelle: Automatisierte Batteriezellproduktion 13.11.2025 10:00-17:00 Uhr Fraunhofer IPA, Nobelstraße 12, 70569 Stuttgart Link
StartupTrifftMittelstand 2025: KI machts: Smarte Produkte, effiziente Prozesse, zufriedene Kunden 13.11.2025 16:00-18:00 Uhr online Link
KI-Frühstück: KI-Agenten: Geschäftsprozesse intelligent automatisieren 14.11.2025 09:00-09:45 Uhr online Link
Delegationsreise der Wirtschaftsministerin in die USA: Geschäftschancen für die Luft- und Raumfahrt- sowie Automobilindustrie 16.- 21.11.2025 Washington D.C., Atlanta, Orlando (USA) Link
KI-Crashkurs: Grundlagen der künstlichen Intelligenz 17.11.2025 13:00-17:00 Uhr IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart Link
Hi Tech! Match Vol. 3: internationale Tech-Startups 17.11.2025 16:30-20:00 Uhr WRS, Friedrichstraße 10, 70174 Stuttgart Link
Angebote professionell nachfassen / Verhandlungstechnik 18.11.2025 09:00-16:00 Uhr WRS, Friedrichstraße 10, 70174 Stuttgart Link
Aufbau eines Batteriesystems 18.11.2025 09:00-17:00 Uhr online Link
Insolvenzrecht: Was tun bei Krise und Insolvenz des Vertragspartners? 18.11.2025 16:00-19:00 Uhr IHK Bezirkskammer Rems-Murr, Kappelbergstraße 1, 71332 Waiblingen Link
Praxis-Workshop zur Implementierung von KI im Maschinenbau 26.11.2025 09:00-15:00 Uhr WRS, Friedrichstraße 10, 70174 Stuttgart Link
Cybersecurity Region Stuttgart Meetup | 2025.10 26.11.2025 18:00-20:30 Uhr asvin GmbH, Eichwiesenring 1/1
70567 Stuttgart
Link
Produktionsseminar zu elektrischen Antrieben 02.12.2025 09:00-12:30 Uhr online Link
Luft- und Raumfahrtkongress 2025 09.12.2025 10:00-17:00 Uhr IHK Region Stuttgart, Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart Link
Weitere ausgewählte Veranstaltungshinweise mit einem thematischen Bezug zur Fahrzeug- und Zulieferindustrie in Baden-Württemberg finden Sie unter anderem
sowie bei den bundesweit tätigen Transformations-Hubs:
  • cH2ance (Wasserstoffantriebe und Komponenten)
  • CyberJoin (Füge-, Werkstoff und Fertigungstechnik)
  • DiSerHub (digitale Services und Geschäftsmodelle)
  • inSuM (Interieur, Materialien, Produktion)
  • Leitungssatz
  • MIAMy (autonomes Fahren & Mobilitätskonzepte)
  • Scale-Up eDrive (elektrischer Antriebsstrang)
  • TASTE (Softwareentwicklung)
  • transfer-x (multimediale Lern- und Wissensplattform)
  • TraWeBa (Wertschöpfungskette Batterie)
  • TuWAs (Umformtechnik im Antriebsstrang)
Diese Veranstaltungshinweise sind ein Angebot im Rahmen des Projekts „Cluster Automotive Region Stuttgart 2.0 – Transformationsnetzwerk für den Fahrzeug- und Maschinenbau (CARS 2.0)“. CARS 2.0 wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Webinarreihe #Fördermittel

In der Veranstaltungsreihe informieren wir Sie über die wichtigsten Förderprogramme in ausgewählten Themenbereichen. Neben einem Kurzüberblick über Fördervoraussetzungen und Förderhöhe erhalten Sie wertvolle Tipps zur Antragstellung, damit Sie im Idealfall gleich loslegen können. Die Webinare (Microsoft Teams) finden dienstags statt, immer von 08:30 bis 09:00 Uhr. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich – die Teilnahmelinks finden Sie gleich unten bei den Terminen.
Nächster Termin der Webinarreihe:
07.10.2025, 08:30 bis 09:00 Uhr, Digitalisierung

1. Digitalisierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Roman Leonov, Berater Digitale Wirtschaft

2. Fachkräfte & Qualifizierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Claudius Audick, Referatsleiter Berufliche Fortbildung

3. Forschung & Entwicklung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Jan Herrmann, Technologietransfermanager

4. Startup & Gründung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referenten: Cristi Kieltsch und Felix Marquart, Berater Gründung und Finanzierung

5. Internationalisierung

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referent: Thomas Bittner, Berater Branchen International

6. Energie & Ressourcen

Nächste Termine – eine Anmeldung ist nicht erforderlich:
Referenten: Dennis Seiler und Leo Schroeder-Rozelle, KEFF+-Effizienzmoderatoren

Weitere Informationen

Die Webinar-Reihe ist eine Initiative des Projekts „Cluster Automotive Region Stuttgart 2.0 – Transformationsnetzwerk für den Fahrzeug- und Maschinenbau (CARS 2.0)“. CARS 2.0 wird durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert.

Wer ist Ihr Tourismusheld 2025? Jetzt noch schnell nominieren!

Ob stille Heldin im Hintergrund oder engagiertes Team an vorderster Front – Baden-Württemberg sucht seine Tourismusheldinnen und -helden!
Kennen Sie Menschen, die den Tourismus in Baden-Württemberg mit Herzblut bereichern? Dann sagen Sie Danke – mit einer Nominierung für die Auszeichnung „Tourismushelden 2025“!
Der Tourismus in Baden-Württemberg lebt von Menschen, die mit Leidenschaft, Kreativität und Engagement dafür sorgen, dass Gäste sich willkommen fühlen. Ob in der Gastronomie, Hotellerie, Freizeitbranche oder im Bereich nachhaltiger Mobilität – überall wirken Persönlichkeiten, die den Tourismus im Land Tag für Tag mitgestalten. Diese Personen verdienen Anerkennung!
Im Rahmen der CMT, der weltweit größten Publikumsmesse für Tourismus und Freizeit, werden am 21. Januar 2026 auf der Messe Stuttgart Persönlichkeiten ausgezeichnet, die sich mit außergewöhnlichem Einsatz für den Tourismus in Baden-Württemberg stark machen.
Egal ob als Einzelperson oder im Team: Bis einschließlich 30. September 2025 können unter www.messe-stuttgart.de/cmt/tourismushelden Nominierungen eingereicht werden.

Zur Auswahl stehen folgende Kategorien: Beherbergung, Campingwirtschaft, Freizeit- und Reisebranche/Destinationen, Gastronomie (Schwerpunkt auf Service-Fachkräfte), Nachhaltige Mobilität sowie Aus-/Weiterbildung (Schwerpunkt auf Service-Fachkräfte).

Nach Ende der Einreichungsfrist sichtet ein Beirat, bestehend aus den beteiligten Partnerinnen und Partner der Aktion, alle Vorschläge. Die auserwählten Nominierten erhalten dann auf der CMT 2026 in feierlichem Rahmen die Auszeichnung als Tourismusheldinnen und -helden.
Die Initiative Tourismushelden ist eine gemeinsame Aktion des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, der Tourismus Marketing GmbH Baden-Württemberg (TMBW), der Baden-Württembergischen IHKs, der CMT, des DEHOGA Baden-Württemberg, des ADAC Württemberg e.V, des WBO-Verband Baden-Württembergischer Omnibusunternehmer e.V. sowie des Bundesverbands der Campingwirtschaft.

Veranstaltungsreihe „Auf Achse“ 2025/2026

Die Einhaltung der Vorschriften bei der Güter- oder der Personenbeförderung ist für Unternehmen und Fahrer von zentraler Bedeutung. Sie dienen nicht nur dem Schutz von Gesundheit und Sicherheit, sondern sind auch eine wichtige Voraussetzung für faire Wettbewerbsbedingungen.
Wer die gesetzlichen Vorgaben kennt und im betrieblichen Alltag korrekt umsetzt, minimiert Risiken, vermeidet Bußgelder und sorgt zugleich für effiziente Abläufe im Unternehmen. Mit unserer Veranstaltungsreihe „Auf Achse“ vermitteln wir im Themenbereich Lenk- und Ruhezeiten die Grundlagen, bringen Sie auf den aktuellen Stand und beleuchten insbesondere die Pflichten und Aufgaben, die von den betroffenen Unternehmen zu beachten sind.
In der Präsenzveranstaltung, die den Abschluss der Veranstaltungsreihe bildet, erhalten Sie zudem praxisnahe Handlungsempfehlungen um Ihren Betrieb organisatorisch optimal aufzustellen, wodurch Sie bei Straßen- und Betriebskontrollen die Risiken wirksam reduzieren können. Die Veranstaltungsreihe „Auf Achse” führen die Industrie- und Handelskammern Hochrhein-Bodensee, Region Stuttgart, Reutlingen und Schwarzwald-Baar-Heuberg gemeinsam in Kooperation durch.
Die praxisorientierten Seminare im Rahmen der Veranstaltungsreihe „Auf Achse“ richten sich an Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus Speditionen, Transport- oder Werkverkehrsunternehmen, ÖPNV-Betrieben sowie der Bustouristik, in deren Verantwortungsbereich die Umsetzung und Einhaltung gesetzlicher Vorschriften fällt. Die Teilnahme ist für Mitarbeitarbeitende von IHK-Mitgliedsbetrieben kostenfrei.
Nutzen Sie die Gelegenheit und tauschen Sie sich mit Gleichgesinnten aus, teilen Sie Ihre Erfahrungen, diskutieren Sie mit den Referenten und anwesenden Unternehmen aktuelle Themen, Probleme und mögliche Lösungswege!
Sie können sich für alle Veranstaltungen der Veranstaltungsreihe über die jeweilige Online-Anmeldung registrieren (siehe unten unter Termine und Anmeldung).

Auf Achse #2: Fahrtenschreiber, Lenkzeiten & Co. - alles, was Sie wissen müssen!

  • Fahrpersonalrechtliche Pflichten des Unternehmens und des Fahrers
  • Auslesen, Archivieren, Auswerten und Löschen von Fahrerkarten- und Fahrtenschreiberdaten (rechtliche Vorgaben, Best Practice, Dos and Don'ts)
  • Maßnahmenmanagement zur Vermeidung von Verstößen
  • Behördliches Risikoeinstufungssystem im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr (Grundlagen, rechtliche Entwicklungen, welche Verstöße sind maßgeblich, etc.)

Auf Achse #3: Rechtssicher unterwegs - Betriebsorganisation, Verteidigung & Verhalten in Kontrollen

  • Neuigkeiten und Tipps für Unternehmen, die Personen oder Güter befördern
  • Neuigkeiten aus Brüssel und Berlin, insbesondere aus den Themengebieten Fahrerlaubnis-, Berufskraftfahrerqualifikations-, Güterkraftverkehrs- und Fahrpersonalrecht
  • Kontrollen reduzieren und Sanktionen vermeiden
  • „Richtiges“ Verhalten in Straßen- und Betriebskontrollen, Schutz der eigenen Rechtsposition, Vermeidung von Haftungsfallen, Handlungsempfehlungen
  • Dos and Don’ts beim Delegieren von Tätigkeiten und Verantwortlichkeiten
  • Tipps für die Praxis bei der Auswertung von Fahrtenschreiberdaten, Maßnahmen und Reaktionsmöglichkeiten
  • Risikoeinstufungssystem: Aktuelle und künftige Entwicklungen

Termine & Anmeldung

Auf Achse #1: Sozialvorschriften im Verkehrsgewerbe - Sicherheit & Compliance im Fokus
Donnerstag, 05.06.2025 | online | kostenfrei | 10:00 - 13:00 | Referent: Götz Bopp (Anmeldung über IHK Hochrhein-Bodensee)
Auf Achse #2 - Fahrtenschreiber, Lenkzeiten & Co. - alles, was Sie wissen müssen!
Donnerstag, 25.09.2025 | online | kostenfrei | 10:00 - 13:00 | Referent: Götz Bopp (Anmeldung über IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg)
Auf Achse #3 - Rechtssicher unterwegs - Betriebsorganisation, Verteidigung & Verhalten in Kontrollen
Mittwoch, 04.02.2026 | IHK-Bezirkskammer Böblingen | kostenfrei | 10:00 - 16:00 | Referenten: Philippe Rabenschlag & Götz Bopp (Anmeldung über IHK Region Stuttgart)
Die Möglichkeit zur Anmeldung sowie die jeweiligen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner zu den einzelnen Terminen finden Sie unter den oben aufgeführten Anmeldelinks der jeweils durchführenden IHK.

Melden Sie sich noch heute an – wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Handelsregister August 2025

Die folgenden – teilweise gekürzten – Angaben über Neueintragungen, Veränderungen, Löschungen sowie Konkurse, Vergleiche und Insolvenzen stellen keine amtliche Bekanntgabe dar. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Veröffentlichung übernimmt die IHK keine Gewähr.

Landkreis Böblingen - Neueintragungen August

HRB 801128 Pragtive GmbH, Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fikus, Lars Hendrik. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, der Vertrieb und die Erbringung von Software, Trainings und Dienstleistungen in den Bereichen Digitalisierung, Automatisierung, IT-Infrastruktur sowie branchenverwandten Anwendungen. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand den Erwerb, das Halten, die Verwaltung und das Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie weiteren Vermögensanlagen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.
HRB 801368 Voisento GmbH, Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wichterich, Michael Stefan. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Lösungen im Bereich Conversational Al, insbesondere die Konzeption, Programmierung und Betreuung von Chatbots, Telefonbots, Al-Agents sowie Automatisierungslösungen für E-Mail und ähnliche Kommunikationskanäle. Ferner bietet die Gesellschaft Beratungs-, Schulungs- und Workshop-Dienstleistungen zu den vorgenannten Themen an.
HRB 801215 Trust-Company24 GmbH, Talstraße 4, 71032 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gürbüz, Sükrü. Gegenstand des Unternehmens: Der Gleisbau, die Gleisbau- und Gleissicherung, der Winterdienst, der Handel mit Baumaterialien aller Art, insbesondere solchen, die für den Gleisbau oder die Gleis- und Baustellensicherung verwendet werden sowie die Vermietung von Baumaschinen.
HRB 801112 M & K Solutions GmbH, Bergamastraße 26, 71034 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bakhtiari, Kobra. Geschäftsführer: Sadeghpour, Mansour. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Kantine sowie der Transport von Medizinprodukten.
HRB 801314 BitifEye iPasslabs Test Services Europe GmbH, Herrenbergerstraße 130, 71034 Böblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Dr. Schmitt, Alexander. Stehling, Hermann. Geschäftsführer: Dr. Henaut, Julien. Geschäftsführer: Kopf, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Marketing, Vertrieb und Produktion von Produkten für Mess- und Prüftechnikanwendungen einschließlich Zubehörteilen und Prüfadaptern sowie die Erbringung damit im Zusammenhang stehender Dienst- und Messdientsleistungen für Kunden insbesondere in Europa.
HRB 801275 ExeKute AI UG (haftungsbeschränkt), Freiligrathstraße 4, 71065 Sindelfingen. Stammkapital: 301,00 EUR. Geschäftsführer: Padgelwar, Aman Rajesh. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Betrieb von KI-gestützten Softwarelösungen, insbesondere von Chatbots zur Automatisierung von Prozessen in der Lieferkette kleiner und mittlerer Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
HRA 742582 Unger Grundstücksverwaltung Objekt Marbach GmbH & Co. KG, Mahdentalstraße 114, 71065 Sindelfingen. Prokura erloschen: Unger, Herbert.
HRA 742583 Unger Grundstücksverwaltung DieBo-Objekte GmbH & Co. KG, Mahdentalstraße 114, 71065 Sindelfingen. Prokura erloschen: Unger, Herbert.
HRB 801097 Goldbach Lebensmittel Großhandel GmbH, Schwertstraße 44, 71065 Sindelfingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sabuncu, Davut. Gegenstand des Unternehmens: Großhandel sowie der Im- und Export von Lebensmitteln aller Art.
HRB 801139 MMS Bau GmbH, Feldbergstraße 136, 71067 Sindelfingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Alawy, Mustafa. Gegenstand des Unternehmens: Die Altbausanierung, Bauleistung, Demontagearbeiten, Reinigungsarbeiten, Transport und Entsorgung sowie Bausicherheits- und Gesundheitskoordination.
HRB 801216 Bela Vera GmbH, Geranienstraße 50, 71083 Herrenberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kunić, Mario. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung, der Handel und Vertrieb von Bekleidung, insbesondere hochwertige Lingerie.
HRB 801388 TGA Planwerk GmbH, Römerweg 29, 71083 Herrenberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eichler, Stephan Marcellus. Geschäftsführer: Keuler, Kevin. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung von Heizungsanlagen und Heizungssanierungen für Privatkunden, Unternehmen und öffentliche Auftraggeber.
HRB 801362 MYB Holding GmbH, Nieskyer Straße 1, 71088 Holzgerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bauer, Marc. Geschäftsführer: Bauer, Yvonne Christine. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen an anderen Unternehmen und Liegenschaften.
HRA 742625 FLOROTEC - Elektrotechnik Florian Rösner e.K., Mercedesstraße 5, 71101 Schönaich. Inhaber: Rösner, Florian.
HRB 801197 Terratwin GmbH, Tulpenweg 16, 71106 Magstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gauß, Alexander Roland. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Webhosting, Softwareentwicklung und digitale Beratung; Entwicklung, Vertrieb und Betrieb digitaler Produkte und Lizenzen; Beteiligung an Unternehmen und Durchführung damit verbundener Tätigkeiten, ausgenommen genehmigungspflichtige.
HRB 801029 liebdich in Ludwigsburg GmbH, Amselweg 14, 71116 Gärtringen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Burch, Annika Ruth. Gegenstand des Unternehmens: Betreiben von Beauty- und Wellness-Studios: Die Gesellschaft betreibt Beauty- und Wellness-Studios und bietet verschiedene Dienstleistungen wie Schönheitsbehandlungen, Kosmetikbehandlungen und verwandte Services an. Verkauf und Anwendung dienstleistungsnaher Produkte: Die Gesellschaft ist berechtigt, dienstleistungsnahe Produkte, darunter Beauty- und Wellness-Produkte, zu vertreiben und anzuwenden. Hierzu zählen auch der Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln sowie anderer ergänzender Produkte. Erbringung ergänzender Dienstleistungen: Der Gegenstand umfasst ebenfalls die Erbringung von ergänzenden Dienstleistungen im Bereich Beauty und Wellness, wie Schulungen, Beratungen und weiteren Services zur Förderung von Schönheit, Wohlbefinden und Gesundheit.
HRB 801213 Erol Petrol GmbH, Grabenstraße 25B, 71116 Gärtringen. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Geschäftsführer: Celik, Erol. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme der Handelsvertretung eines Einzelhandels mit Waren, insbesondere aus dem Bereich Tankstellen - Nebengeschäft, Betrieb einer Tankstelle, eines Imbisses und einer Waschanlage.
HRB 801289 Domizil Bau Immobilien Service & Hausverwaltung GmbH, Obere Straße 14, 71134 Aidlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rabe, Jürgen. Gegenstand des Unternehmens: Die Hausverwaltung, Immobilien-Service.
HRB 801316 GA Real Estate GmbH, Hofäckerweg 6, 71154 Nufringen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ahmetaj, Granit. Geschäftsführer: Ahmetaj, Albert. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Verwaltung, die Vermietung und der Verkauf von Immobilien sowie die Entwicklung von Bauprojekten. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte tätigen, die dem Unternehmenszweck dienen, insbesondere die Finanzierung von Immobilienprojekten und die Beratung im Bereich Immobilien.
HRA 742654 KUNZI Trainings- und Therapiegeräte e.K., Rudolf-Diesel-Straße 31, 71154 Nufringen. Inhaber: Kunzi, Tobias Heinz.
HRA 742585 Schott Pumpen und Elektrotechnik e.K., Carl-Zeiss-Straße 16, 71229 Leonberg. Inhaber: Vogel, Wolfgang Wilhelm.
HRB 801318 NOVA. Immobilien GmbH, Schubartstraße 53, 71229 Leonberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Munk, Dino Michael. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Immobilien.
HRA 742613 Halik & Zirbs Consultiq DE Inh. Joachim Zirbs e.K., Schillerstraße 24, 71263 Weil der Stadt. Inhaber: Dr. Zirbs, Joachim.
HRB 801168 Alcora Health GmbH, Anna-Theurer-Straße 24, 71272 Renningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bosch, Alexander. Geschäftsführer: Bretzler, Carolin. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb eines digitalen Diagnostiksystems für hormonelle Gesundheit.
HRB 801174 JR Assets GmbH, Karolingerweg 20, 71272 Renningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Römer, Jens. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und das Verwerten von Beteiligungen an Unternehmen sowie weitere Vermögensanlagen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz.
HRB 801117 FX Agents GmbH, Im Neuenbühl 7, 71287 Weissach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Della Penna, Marco. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Programmierung, Bereitstellung und Optimierung sowie der Vertrieb und der Support von KI-Agenten für den Finanzbereich, mit besonderem Fokus auf die Einhaltung nationaler und internationaler Rechnungslegungsstandards sowie der Unterstützung der strategischen und operativen Finanzführungsaufgaben in Unternehmen. Dabei umfasst der Unternehmensgegenstand auch die Vermarktung dieser Lösungen als Softwareprodukte und Software-as-a-Service (SaaS)-Angebote.

Landkreis Böblingen - Veränderungen August

HRA 241119 Hermann Frech GmbH & Co. KG, Postplatz 15, 71032 Böblingen. Prokura erloschen: Jacob, Markus.
HRB 793522 Sol Research GmbH, Röhrer Weg 8, 71032 Böblingen. Stammkapital: 200.000,00 EUR.
HRB 14562 IBM Deutschland GmbH, Schönaicher Straße 220, 71032 Böblingen. Prokura erloschen: Baer, Manfred. Rechnitzer, Thomas. Kunz, Jörg. Braun, Jürgen. Römer, Marc, Wäden / Schweiz. Stadtelmeyer, Susanne. Caliskan-Keserci, Nilüfer. Allaby, Mark. Schel, Peter. Gesamtprokura: Daudt, Stefanie. Werkmann, Alexander. Froese, Detlev. Siepe, Sascha.
HRA 729373 Stadtwerke Böblingen GmbH & Co. KG, Wolfgang-Brumme-Allee 32, 71032 Böblingen. Prokura erloschen: Kaebert, Sabine. Gesamtprokura: Nagy, Emil.
HRB 242647 Planungsgruppe M + M Aktiengesellschaft Ingenieurgesellschaft für Gebäudetechnik, Hanns-Klemm-Str. 1, 71034 Böblingen. Prokura erloschen: Hain, Matthias. Gesamtprokura: Spiegel, Reiner. Nießner, Alexander.
HRB 755184 Kemmler Baustoffe Böblingen GmbH, Hanns-Klemm-Straße 12, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Scherner, Frank. Bestellt als Geschäftsführer: Braun, Thomas. Bestellt und wieder ausgeschieden als Geschäftsführer: Ehmer, Thomas.
HRB 290074 MVZ für Orthopädie Flugfeld GmbH, Konrad-Zuse-Straße 12, 71034 Böblingen. Ausgeschieden: Geschäftsführer: Henke, Philipp. Bestellt: Geschäftsführer: Schöffler, Christian Heinz Andreas.
HRB 796562 Curt Georgi Verwaltungs GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 3537, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Landgraf, Andreas. Geschäftsführer: Brendel-Landgraf, Melanie; Schunter, Samuel Theodor; Sánchez Baca, Karina; Hantl, Peter Philibert.
HRB 245014 STAR PUBLISHING GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 5, 71034 Böblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 245956 STAR EQUIPMENT GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 5, 71034 Böblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 245160 STAR ENGINEERING GmbH, Otto-Lilienthal-Str. 5, 71034 Böblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRA 240761 Curt Georgi GmbH & Co. KG, Otto-Lilienthal-Straße 3537, 71034 Böblingen. Gesamtprokura: Prokura geändert (bisher Einzelprokura, nunmehr wie oben angegeben) bei: Prokurist: Schunter, Samuel. Prokura erloschen: Brendel-Landgraf, Melanie. Prokurist: Sánchez Baca, Karina. Prokurist: Hantl, Peter Philibert.
HRB 777730 In-Xperts GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 36, 71034 Böblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hupfeld, Oliver. Geschäftsführer: Shpakov, Maxim.
HRB 798403 Sense&Image GmbH, Otto-Lilienthal-Straße 5, 71034 Böblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 757510 EntServ Deutschland GmbH, Schickardstraße 32, 71034 Böblingen. Prokura erloschen: Tinti, Dario, Prag / Tschechische Republik. Gesamtprokura: Brožová, Kateřina, Prag /Tschechische Republik.
HRB 245819 atec innovation GmbH, Amundsenstraße 3, 71063 Sindelfingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 778560 Akkodis Germany Solutions GmbH, Flugfeld-Allee 12, 71063 Sindelfingen. Prokura erloschen: Wallner, Georg.
HRB 246207 STAR ENGINEERING & ELECTRONICS GmbH, Kolumbusstr. 15, 71063 Sindelfingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 761695 Pflegedienst Sunshine GmbH, Marktplatz 17, 71063 Sindelfingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Personenbezogene Daten (Nachname) geändert bei Geschäftsführer: Nagel, Kirstin.
HRB 240287 "BGS" Baugesellschaft, Sindelfingen mit beschränkter Haftung, Vaihinger Str. 12, 71063 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schumacher, Jörg. Bestellt als Liquidator: Klug, Martin Wilhelm. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 779478 StateTrade GmbH, Vaihinger Straße 12, 71063 Sindelfingen. Nun bestellt als Liquidator: Claessens, Sebastian Wolfgang. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 779469 RightField GmbH, Vaihinger Straße 12, 71063 Sindelfingen. Nun bestellt als Liquidator: Claessens, Sebastian Wolfgang. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 738204 TVS IT-Systeme GmbH, Böblinger Straße 74, 71065 Sindelfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bauer, Tilman Walter.
HRB 245235 Trender Jeansmode GmbH, Mahdentalstr. 82, 71065 Sindelfingen. Prokura erloschen: Seitz, Volker Michael.
HRB 758314 SiLoft GmbH, Mahdentalstraße 9698, 71065 Sindelfingen. Bestellt als Geschäftsführer: Zug, Joachim.
HRB 21218 SPH AG, Neckarstraße 40, 71065 Sindelfingen. Nicht mehr Vorstand: Vinokurov, Eduard.
HRB 741407 Mitsubishi Electric Automotive Europe B.V. Niederlassung Deutschland, Tilsiter Straße 3, 71065 Sindelfingen. Ausgeschieden als Geschäftsführer: Kurita, Shunji, London / Vereinigte Staaten. Geschäftsführer: Nakamichi, Masaki, Himeji City / Japan. Geschäftsführer: Nakayama, Takeshi, Himeji City / Japan. Geschäftsführer: Takahashi, Akira, Amsterdam / Niederlande. Bestellt als Geschäftsführer: Bruul, Bart, Purmer / Niederlande. Geschäftsführer: Tamura, Kazuhiko, London / Vereinigtes Königreich. Geschäftsführer: Ino, Hiroshi, Prag / Tschechische Republik. Geschäftsführer: Muratomi, Yoshinori, Himeji-shi / Japan.
HRB 774657 Checkpoint Future GmbH, Äckerlenweg 32, 71083 Herrenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Thode, Sascha.
HRB 246065 BeRo Verwaltungs-GmbH, Bahnhofstr. 25, 71083 Herrenberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Benz, Rolf. Bestellt als Geschäftsführer: Prof. Dr. med. Benz, Stefan Rolf.
HRB 797595 Stallion Sports Herrenberg GmbH, Reinhold-Schick-Platz 3, 71083 Herrenberg. Stammkapital: 27.000,00 EUR.
HRB 798041 Glanzdienst GmbH, Stuttgarter Straße 12, 71083 Herrenberg. Gegenstand des Unternehmens: Gebäudereinigung, Gebäudeservice, Hausmeisterservice, Schul- und Kindergartenreinigung, Baureinigung, Grundreinigung, Unterhaltsreinigung, Glasreinigung, Wohnungsauflösung, Tatortreinigung, Gartenpflege.
HRB 782087 INODEQ GmbH, Bebelsbergstraße 1, 71088 Holzgerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Imbimbo, Arturo.
HRB 799816 BEB13 Holding GmbH, Bebelsbergstraße 13, 71088 Holzgerlingen. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 741122 MaRa Clearing GmbH, Max-Eyth-Straße 21, 71088 Holzgerlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Frenzer, Marcel. Geschäftsführer: Münstermann, Vanessa Katharina. Gegenstand des Unternehmens: Das Handeln und Makeln mit PET-Flaschen und Kunststoffen aller Art, das Clearing und Zählen von PET Pfandflaschen sowie die Erbringung und damit zusammenhängender logistischer und administrativer Dienstleistungen.
HRB 758839 riparo gmbh, Max-Eyth-Straße 23, 71088 Holzgerlingen. Einzelprokura: Leser, Fabian.
HRB 245042 G S T GmbH GERMAN SENSOR TECHNOLOGY, Max-Eyth-Straße 51, 71088 Holzgerlingen. Gesamtprokura: Rackl, Thomas. Seifried, Sascha.
HRB 742744 ATX Hardware GmbH West, Carl-Zeiss-Straße 51, 71093 Weil im Schönbuch. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulz, Robert.
HRB 779480 Ullrich Immobilien & Invest GmbH, Dieselstraße 6, 71101 Schönaich. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, die Verwaltung, die Entwicklung, die Bebauung, die Sanierung und die Veräußerung von Immobilien aller Art in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Dies umfasst insbesondere die Durchführung von Neubau- sowie Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen - eigenständig oder durch Dritte. Die Vermittlung von Immobilien (Maklertätigkeit) gemäß § 34c GewO sowie die Projektentwicklung im Immobilienbereich. Die Gesellschaft ist befugt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu erwerben, sich an solchen zu beteiligen, deren persönliche Haftung und Vertretung zu übernehmen, Zweigniederlassungen im In- und Ausland zu errichten sowie alle Geschäfte zu betreiben, die geeignet sind, die Unternehmungen der Gesellschaft zu fördern.
HRB 242690 Bauunternehmen Georg Schmidt GmbH, Hermann-Löns-Weg 7, 71101 Schönaich. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Schmidt, Georg. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 797707 Luma Core UG (haftungsbeschränkt), Mörikestraße 4, 71101 Schönaich. Gegenstand des Unternehmens: - Die Erstellung, Produktion, Lizenzierung und Vermarktung von digitalen Inhalten und audiovisuellen Medien, insbesondere im Bereich Gaming, Unterhaltung, Bildung, sozialer Wirkung und Community-Formate, einschließlich Betrieb und Vermarktung von Online-Streaming-Angeboten, Social-Media-Kanälen, Videoportalen, Webseiten und digitalen Marken sowie der Aufbau, die Pflege und Monetarisierung von Online-Communitys - der Handel mit physischen und digitalen Produkten, insbesondere Sammelkarten, Displays, Fanartikeln, Handelswaren, digitalen Gütern, Designvorlagen, NFTs und Domains. Die Gesellschaft betreibt in diesem Zusammenhang auch Domain-Flipping, Import- und Exportgeschäfte, eigene Online-Shops sowie Dropshipping- und Print-on-Demand-Modelle, - Entwicklung, Vermarktung und Vertrieb eigener Produkte, Inhalte und Projekte sowohl in physischer als auch digitaler Form, einschließlich Aufbau und mediale Verwertung betrieblicher Sammlungen, insbesondere von Sammelkarten und anderen Sammlerstücken, zu Repräsentations-, Analyse-, Archivierungs- oder Präsentationszwecken. - Betrieb ökologischer und sozialer Projekte, insbesondere in Form von Patenschaftsmodellen (z. B. Baumpatenschaften), Spendenaktionen, Aufklärungskampagnen sowie gemeinschaftlich finanzierter Wunschaktionen für Einzelpersonen, Konzeption, Kommunikation, Vermarktung und Vertrieb solcher Projekte, wobei die Pflanzung der Bäume bei spezialisierten Partnerunternehmen beauftragt und als Teil der eigenen Leistung gegenüber Endkunden integriert wird. -Erbringung digitaler Dienstleistungen für Dritte, insbesondere in den Bereichen Marketing, Content-Erstellung, Community-Aufbau, Social-Media-Management, Shop- und Webentwicklung sowie Projektvermarktung. Sie kann webbasierte Plattformen, Tools, Softwarelösungen und Markenprojekte konzipieren, entwickeln, betreiben, lizensieren oder veräußern. Die Gesellschaft ist berechtigt, mehrere eigenständige Marken, Plattformen und Projektlinien gleichzeitig zu führen, zu betreiben und zu vermark
HRB 797707 Luma Core UG (haftungsbeschränkt), Mörikestraße 4, 71101 Schönaich. Nicht mehr Geschäftsführer: Löffel, Hendrik Jan.
HRB 756076 Synapticon GmbH, Steinbeisstraße 1, 71101 Schönaich. Stammkapital: 118.732,00 EUR.
HRA 737382 MS Gartengestaltung e.K., Teckstraße 15, 71101 Schönaich. Inhaber: Schmied, Markus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 243397 Centurion Fahrräder Verwaltungsgesellschaft mbH, Blumenstr. 49, 71106 Magstadt. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Renner, Wolfgang. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 242078 Centurion Fahrräder GmbH & Co., Blumenstr. 49, 71106 Magstadt. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 243397 Centurion Fahrräder Verwaltungsgesellschaft mbH, Blumenstr. 49, 71106 Magstadt. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Renner, Wolfgang. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 245693 Bürgel GmbH, Traubenstr. 14, 71106 Magstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Kosalla, Frederik. Geschäftsführer: Kosalla, Christin Nadine. Bestellt als Geschäftsführer: Laub, Michael.
HRA 240624 Zweygart Fachhandelsgruppe GmbH & Co. KG, Erich-Kiefer-Str. 1014, 71116 Gärtringen. Gesamtprokura: Völlinger, Tanja.
HRA 739150 augusta GmbH & Co. KG, Max-Planck-Straße 68, 71116 Gärtringen. Prokura erloschen: Könnecke, Heide.
HRB 796673 Working Clever GmbH, Altinger Straße 2, 71126 Gäufelden. Nicht mehr Geschäftsführerin: Gagliano, Corinna-Sonja. Bestellt als Geschäftsführer: Dussler, Eric.
HRB 775725 Boxmeo UG (haftungsbeschränkt), Keplerstraße 6, 71134 Aidlingen. Nicht mehr Geschäftsführerin: Peard, Laura. Bestellt als Liquidator: Peard, Laura. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 791217 Lachenmann Landschaft GmbH, Belchenweg 6, 71139 Ehningen. Einzelprokura: Buchelt, Benjamin. Geschäftsführer: Lachenmann, Lenny-Michael.
HRB 791145 Lachenmann business development Holding GmbH, Belchenweg 6, 71139 Ehningen. Geschäftsführer: Lachenmann, Lenny-Michael.
HRB 245108 Bertrandt Technikum GmbH, Birkensee 1, 71139 Ehningen. Prokura erloschen: Hage, Michael Jens Peter. Dr. Szolnoki, Dietmar.
HRB 243177 NITTO KOHKI EUROPE GmbH, Gottlieb-Daimler-Strasse 10, 71144 Steinenbronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Nishitani, Takuya. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Yokota, Keisuke, Tokyo 145-0066 / Japan.
HRB 743958 BOX O3 GmbH, Kringstraße 7, 71144 Steinenbronn. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Herren, Erwin, Fribourg / Schweiz.
HRB 242252 Ensinger Verwaltungs GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 8, 71154 Nufringen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ensinger, Klaus. Geschäftsführer: Deschka, Ulrike; Pernizsak, Ralph Thomas; Schneekloth, Björn Sascha.
HRB 241486 Ensinger GmbH, Rudolf-Diesel-Str. 8, 71154 Nufringen. Geschäftsführer: Deschka, Ulrike.
HRB 800313 MY Strom GmbH, Weilemer Weg 33, 71155 Altdorf. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 796367 Faser-X GmbH, In den Kreben 72, 71157 Hildrizhausen. Bestellt als Geschäftsführer: Kiefer, Andreas.
HRB 764712 mateco GmbH, Am Längenbühl 16, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Bradfisch, Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Kurtze, Stefan, Mamer / Luxemburg.
HRB 745437 Central Parts GmbH, Am Längenbühl 16, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Bradfisch, Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Kurtze, Stefan, Mamer / Luxemburg.
HRB 721836 Seniorenresidenz Leonberg gemeinnützige GmbH, Böblinger Str. 27, 71229 Leonberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Ersing, Christian Wolfgang Maximilian. Bestellt als Geschäftsführer: Knufinke, Birgit. Prokura erloschen: Knufinke, Birgit.
HRA 742585 Schott Pumpen und Elektrotechnik e.K., Carl-Zeiss-Straße 16, 71229 Leonberg. Einzelprokura: Vogel, Eike.
HRB 746666 Seacom Engineering GmbH, Mollenbachstraße 14, 71229 Leonberg. Bestellt als Geschäftsführer: Ortlieb, Arno Ewald.
HRB 721971 ROEDIG GmbH, Stuttgarter Straße 19, 71229 Leonberg. Stammkapital: 25.500,00 EUR.
HRB 766415 CEIA Induktion GmbH, Josef-Beyerle-Str. 9, 71263 Weil der Stadt. Bestellt als Geschäftsführer: Biege, Götz.
HRB 264382 IRS Werkzeugmaschinen GmbH, Gartenstraße 19, 71272 Renningen. Nicht mehr Geschäftsführer: Rätzsch, Frank. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Rätzsch, Fabian Christopher.
HRA 725088 Eberspächer Sütrak GmbH & Co. KG, Heinkelstraße 5, 71272 Renningen. Prokura erloschen: Gödden, Patrick.
HRB 760032 QuickPack Beteiligung GmbH, Rosine-Starz-Straße 5, 71272 Renningen. Einzelprokura: Schwaderer, Robin Jörg.
HRB 250897 QuickPack Haushalt + Hygiene GmbH, Rosine-Starz-Straße 5, 71272 Renningen. Prokura erloschen: Endres, Marcel Frederik. Einzelprokura: Schwaderer, Robin Jörg.
HRB 251081 TEFA Kartonagen GmbH, Borsigstraße 13, 71277 Rutesheim. Einzelprokura: Tischler, Thomas. Geschäftsführer: Mayer, Margit.
HRB 780916 World Wide General GmbH, Raiffeisenstraße 30, 71277 Rutesheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Gouya, Vafa. Bestellt als Liquidator: Gouya, Vafa. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 800873 Hämmerling Consulting UG (haftungsbeschränkt), Schillerstraße 38, 71277 Rutesheim. Geschäftsführer: Hämmerling, Oliver.
HRB 729259 Raumpflege GmbH, Schillerstraße 74, 71277 Rutesheim. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Die Aktiengesellschaft "Raumpflege AG Facility Management", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 21469) hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 24.06.2025 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom selben Tag den Geschäftsbetrieb "Dienstleistungen des Gebäudereiniger-Handwerks" auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Die Ausgliederung wird erst mit der Eintragung der Ausgliederung im Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam. Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 251515 Denzhorn Business-Planung GmbH, Schillerstraße 95, 71277 Rutesheim. Bestellt als Geschäftsführer: Kirschner, Bernd Siegfried.
HRB 252762 DoMa GmbH Immobilien und Finanzkonzepte, Ringweg 1, 71287 Weissach. Bestellt als Geschäftsführer: Eberhardt, Ruth Birgit.
HRB 764256 Smelldect GmbH, Ettenbergstraße 19, 75392 Deckenpfronn. Stammkapital: 225.000,00 EUR.

Landkreis Böblingen - Löschungen August

HRB 775442 Maxor 3D Technologies UG (haftungsbeschränkt), Am Feger 7, 71063 Sindelfingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 242623 Johannes Albert e.K., Mahdentalstr. 110, 71065 Sindelfingen. Die Firma ist erloschen.
HRB 243973 Thalhofer Großbuchbinderei Verwaltungs GmbH, Fronäckerweg 15, 71101 Schönaich. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 730462 CMS Besitz GmbH & Co. KG, Oswaldstraße 37, 71106 Magstadt. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 750893 CMS Verwaltungs GmbH, Oswaldstraße 37, 71106 Magstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Beck, Stefan.
HRB 747190 VZ Immobilien GmbH, Am Sonnenhang 21, 71111 Waldenbuch. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 243670 JASPO Sportartikelvertriebs GmbH, Max-Eyth-Straße 5, 71144 Steinenbronn. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742470 Christian Sommer Besitzunternehmen e.K., Im Wengert 15, 71229 Leonberg. Die Firma ist erloschen.
HRB 755095 ADVICO Web-Solutions GmbH, Röntgenstraße 37, 71229 Leonberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 7844 M + H Gesellschaft für Technische Beratung GmbH, Schillerstraße 65, 71229 Leonberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 253196 Rolf Mörk Verwaltungs- GmbH, Schleiermacherstraße 31, 71229 Leonberg. Nicht mehr Liquidator: Mörk, Rolf. Bestellt als Liquidator: Mörk, Steffen. Liquidator: Mörk, Frank. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 757255 Ritter Ventures UG (haftungsbeschränkt), Trochtelfinger Weg 6, 71229 Leonberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 254227 Hans Bär Zimmergeschäft, Inhaber Jakob Sellner, Gutenbergstraße 5, 71263 Weil der Stadt. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 241652 Wohn mit Möbelhof GmbH SB-Mitnahme und Abholmarkt, In den Mauren 14, 71272 Renningen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 773794 kern-gesund UG (haftungsbeschränkt), Hölderlinstraße 23, 71277 Rutesheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Landkreis Esslingen - Neueintragungen August

HRB 801140 EY-Parthenon GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart. Stammkapital: 53.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gall, Constantin M.. Geschäftsführer: Dr. Muth, Volker Andreas. Geschäftsführer: Dr. Gerber, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Die für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere (a) die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, und (b) die wirtschaftsberatende, gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit, und (c) die steuerberatende Tätigkeit. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
HRB 801319 EY Beteiligungs-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Brorhilker, Jan. Geschäftsführer: Jäger, Susanne. Gegenstand des Unternehmens: Die für eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft gesetzlich und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten, insbesondere a) die Durchführung betriebswirtschaftlicher Prüfungen, und b) die wirtschaftsberatende, gutachterliche und treuhänderische Tätigkeit, und c) die steuerberatende Tätigkeit. Handels- und Bankgeschäfte sowie gewerbliche Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
HRB 801157 STRive Lab GmbH, Bahnhofstraße 11, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR Geschäftsführerin: Pakai, Sara. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Co-Working-Spaces, insbesondere die zeitlich befristete Vermietung von Büroarbeitsplätzen, Besprechungs- und Veranstaltungsräumen an gewerbliche und freiberufliche Nutzer. Darüber hinaus organisiert das Unternehmen Veranstaltungen, Workshops und Netzwerktreffen mit Bezug zu Unternehmertum und Existenzgründung sowie begleitende Dienstleistungen in diesem Zusammenhang.
HRB 801242 ai-consult.one UG (haftungsbeschränkt), Blumhardtstraße 1, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ruffner, Jessica Kerstin. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung, in den Bereichen Künstliche Intelligenz, Automatisierung und KI-Integration, insbesondere die Prozessanalyse und -optimierung, die Use-Case-Analyse und die Potenzialbewertung sowie die Organisation und Durchführung von Schulungen und Workshops zu diesen Themen.
HRB 801380 Ferdinand Gross GmbH, Daimlerstraße 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Gesamtprokura: Speth, Patrick. Wittum, Ralph. Geschäftsführer: Erb, Thomas. Geschäftsführer: Hilgers, Frank. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Schrauben, Normteilen, Drehteilen, Werkzeugen, Maschinen und ähnlichen Artikeln sowie alle damit zusammenhängenden oder verwandten Geschäfte.
HRB 278240 B Niko Kochanov GmbH, Dieselstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 801224 Braun Grundbesitz GmbH, Hauptstraße 111, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Braun-Frenz, Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, Vermietung und Verpachtung sowie die Verwaltung von Immobilien.
HRB 801440 i-Facility Service UG (haftungsbeschränkt), Reisachstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mijic, Ivanka. Gegenstand des Unternehmens: Gebäude-, Reinigungs- und Hausmeisterservice.
HRB 801145 K-Logistik Services GmbH, Emerlandstraße 9, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR Geschäftsführer: Mack, Gerd Gottlob. Geschäftsführer: Kern, Stefan. Gegenstand des Unternehmens: Durchführung von logistischen Dienstleistungen, insbesondere von umweltfreundlichen City Logistik Konzepten.
HRB 801377 Eschmann Holding GmbH, Gaisgasse 171, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eschmann, David. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen in eigenem Vermögen.
HRB 801030 Bahls UG (haftungsbeschränkt), Katharinenstraße 3, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Bahls, Matthias. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen, ausgenommen der Rechts- und Steuerberatung, insbesondere in den Bereichen Arbeitssicherheit, Brandschutz, Umweltmanagement, Qualitätsmanagement, betriebliche Organisation, Prozessoptimierung und Labor Analytik wie die Prüfung von Testverfahren und Produktprüfungen.
HRB 801311 Filder-Immobilienverwaltung UG (haftungsbeschränkt), Ludwigstraße 14, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 500,00 EUR. Einzelprokura: Yilmaz, Mehmet. Geschäftsführer: Gürel, Hakan. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Immobilien, insbesondere die Verwaltung von Wohnungseigentümergesellschaften (WEG-Verwaltung) und Mietobjekten (Mietverwaltung), sowie die Tätigkeit als Immobilienmakler, insbesondere die Vermittlung, der An- und Verkauf, die Vermietung und Verpachtung von Immobilien.
HRB 801199 MAI Station GmbH, Plieninger Straße 47, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 40.000,00 EUR. Geschäftsführer: Isildar, Mehmet Akif. Gegenstand des Unternehmens: Der Einzelhandel mit Waren aller Art, insbesondere aus dem Bereich Tankstellen-Nebengeschäft, Betrieb einer Tankstelle, eines Imbisses und einer Waschanlage.
HRB 801386 Wiedenmayer Verwaltung UG (haftungsbeschränkt), Schulstraße 3, 70794 Filderstadt. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wiedenmayer, Markus. Geschäftsführerin: Wiedenmayer, Carina. Gegenstand des Unternehmens: Die Haftungsübernahme als Komplementärin.
HRB 801246 US eShop UG (haftungsbeschränkt), Dürerplatz 4, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 2.600,00 EUR. Geschäftsführerin: Mohammad, Sajdah. Gegenstand des Unternehmens: Online-Handel mit Dekoration, Kinderspielzeug, u. a., insbesondere über die Plattformen Amazon, Etsy und weiteren Online-Marktplätzen sowie die damit verbundene Beschaffung, Lagerung, Vertrieb und der Versand von Waren.
HRB 801103 HdCZS-Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Karl-Friedrich-Rumpp-Straße 3, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schumacher, Arne. Gegenstand des Unternehmens: Abwicklung des Betriebs des Hotels de Charme zum Schiff bis zur Verschmelzung/Auflösung.
HRB 801159 hofer Consulting GmbH, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR Geschäftsführer: Lausser, Andrea. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Konstruktion und Herstellung von Produkten im Bereich Motor, Antrieb und Batterie sowie die Produktion, Entwicklung, Konstruktion, Automatisierung und der Bau von Maschinen, Anlagen, Teilen und Prüf- und Testeinrichtungen im Bereich Motor, Antrieb und Batterie; ferner die Vergabe von Entwicklungs- und Produktionslizenzen sowie die Erbringung von Werk- und Dienstleistungen in den o.a. Bereichen.
HRB 801233 hofer powerTec GmbH, Ohmstraße 15, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Illgen, Lars. Geschäftsführer: Maier, Martin. Nicht mehr Geschäftsführer: Hofer, Johann Paul. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel und die Verwaltung von Gesellschaftsanteilen.
HRB 801211 diKanzlei Verwaltungs GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Seilerstraße 14, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Toll, Franz. Geschäftsführer: Keuerleber-Schäfer, Nadja. Gegenstand des Unternehmens: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. V. m. § 57 Abs. 3 StBerG, und zwar insbesondere: die Beratung und Vertretung in Steuersachen; die Hilfeleistung bei der Erfüllung steuerlicher Pflichten; die Beratung und Hilfeleistung in Bilanzierungs- und Buchführungsangelegenheiten; die Durchführung von Abschluss- und sonstigen betriebswirtschaftlichen Prüfungen, soweit für Steuerberater zulässig; die Existenzgründungsberatung; die sonstige Beratung in wirtschaftlichen Angelegenheiten im weitesten Sinne mit Ausnahme der Rechtsberatung; die gutachterliche Tätigkeit sowie die Wahrung fremder Interessen in wirtschaftlichen Angelegenheiten und die treuhänderische Tätigkeit. Ferner ist Gegenstand des Unternehmen der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen an Berufsausübungsgesellschaften sowie die Übernahme der persönlichen Haftung, der Verwaltung und Geschäftsführung bei diesen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an der diKanzlei GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft mit Sitz in Nürtingen (nachfolgend „Kommanditgesellschaft“ genannt), und die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres jeweiligen Unternehmensgegenstandes.
HRB 801313 ASO Nexus GmbH, Weinbergstraße 57, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wagner-Drebenstedt, Dario. Gegenstand des Unternehmens: Managementdienstleistungen aller Art, Social Media-Beratung, Mediation.
HRB 801277 Cruciano CNC Technik GmbH, Nürtinger Straße 106, 72644 Oberboihingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Cruciano, Adriano. Gegenstand des Unternehmens: Metallbearbeitung, insbesondere Zerspanungstechnik mit Hilfe der CNC-Technik sowie alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten und Dienstleistungen.
HRB 801255 MOAI GmbH, c/o DKR Steuerberatungsgesellschaft mbH, Jesinger Straße 41, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ostwald, Marcel, New York / Vereinigte Staaten. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von inländischen Wohnimmobilien zum Zwecke der langfristigen Vermietung. Die Gesellschaft ist ausschließlich vermögensverwaltend tätig und übt keine gewerbliche Tätigkeit aus.
HRB 801343 OSTWALD HOLDING GmbH, c/o DKR Steuerberatungsgesellschaft, Jesinger Straße 41, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ostwald, Marcel, New York / Vereinigte Staaten. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Kapital- und Personengesellschaften, insbesondere im Bereich lmmobilien, aber auch in anderen Branchen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801296 Anger Capital Holding GmbH, Henriettenstraße 94, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Anger, Erik Tonatiuh, Weilheim/Teck. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Vermögenswerten jedweder Art, insbesondere von (i) Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, (ii) die Gründung, der Erwerb und die Veräußerung von Unternehmen, gleichviel welcher Art auch immer, und zwar im In- und Ausland, ferner (iii) das Management des Beteiligungsportefeuilles, (iv) die Finanzierung der Beteiligungsunternehmen, in welcher Form auch immer, ferner (v) die Erbringung von Holdingfunktionen im weitestgehenden Umfang für die Beteiligungsunternehmen, etwa in Form betriebswirtschaftlicher, finanztechnischer, markenrechtlicher und sonstiger Dienstleistungen jedweder Art sowie (vi) schließlich die strategische Planung, Weiterentwicklung und Steuerung der Beteiligungsunternehmen. Die Gesellschaft kann Unternehmensverträge i.S.v. § 291 AktG jedweder Art abschließen, insbesondere Beherrschungs- und Unternehmens-Pachtverträge.
HRB 801110 Rahmys GmbH, Klosterstraße 48, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rahm, Marvin. Geschäftsführer: Rahm, Julia. Geschäftsführer: Cay, Funda. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Fitnessstudios, Gesundheits- und Ernähungsberatung, Verkauf von Mitgliedschaften, Getränken, Nahrungsergänzungs- und Merchandisingprodukten, Leistungen in Fitness, Wellness, Personaltraning, Prävention und Gesundheitsförderung, Aufbau und Vergabe von Franchisepartnerschaften sowie alle damit verbundenen Tätigkeiten im Rahmen des Fitnessstudios, Trainerlizenzen.
HRB 801367 ZS MOVE GmbH, Laubersberg 4, 73230 Kichheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sadowski, Peter Paul. Gegenstand des Unternehmens: Gewerbliche Personenbeförderung und Logistik.
HRB 801271 die netzwerker IT Services GmbH, Neue Weilheimer Straße 14, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Dahmer, Klaus-Georg. Geschäftsführer: Kieschnik, Marcel Michael. Gegenstand des Unternehmens: Serviceleistungen aller Art im IT-Bereich, die Beratung, Planung und Umsetzung von IT-Projekten als Managed Service Provider sowie Cloud Service Provider.
HRB 801270 Creating Vision UG (haftungsbeschränkt), Paulinenstraße 6, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 4.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eberhardt, Stefan. Geschäftsführer: Eberhardt-Wasmeier, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und Durchführung von ganzheitlichen Beratungsangeboten, körperorientierter Begleitung (Massage, Entspannungstechniken und ganzheitlicher Körperarbeit) sowie Kurse und Veranstaltungen (online / präsenz) zur Förderung von persönlichem Wachstum, Bewusstseinsentwicklung und Lebensgestaltung.
HRB 801426 Sandmaster Beteiligungs GmbH, Heinrich-Otto-Straße 22, 73240 Wendlingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mayer-Klenk, Christoph Sven. Geschäftsführer: Dr. Franke, Florian. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere an der Sandmaster Gesellschaft für Spielsandpflege und Umwelthygiene mbH sowie die Erbringung von Dienstleistungen und Holdingfunktionen gegenüber der vorgenannten Gesellschaft sowie Dritten, jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung.
HRB 801079 CSE Kälte- & Wärmetechnik GmbH, Jakobstraße 11, 73240 Wendlingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Paraskevas, Paraskevas. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, Herstellung, Installation, Wartung und Reparatur von Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen.
HRB 801352 TransIn Tech GmbH, Albstraße 47, 73249 Wernau Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Wang, Jue. Gegenstand des Unternehmens: (1) Import und Export von Consumer-, Lebensmittel-, Haushalts- und industriellen Waren: Consumer (Konsumgüter): Hierzu gehören insbesondere Luxusgüter, Wein und Spirituosen, Modeartikel, Elektronik, Kosmetika sowie andere Artikel des täglichen Bedarfs. Lebensmittel: Einschließlich aller Arten von Lebensmitteln und Getränken. Haushaltswaren: Einschließlich Haushaltsgeräte, Möbel, Dekorationsartikel etc. Industrielle Waren: Einschließlich industrieller Rohstoffe, Ausrüstungen, Komponenten etc. (2) Vertrieb, Entwicklung, Herstellung, Installation und Inbetriebnahme von Haushalts- und industriellen Produkten, Vorrichtungen und Maschinen: Verkauf, Entwicklung, Produktion, Installation und Inbetriebnahme von Produkten, Geräten und Maschinen für den Haushalts- und Industriebereich. (3) Dienstleistung, Beratung und Projektabwicklung in Haushalts- und industriellen Bereichen: Erbringung von Dienstleistungen, Beratung und Projektabwicklung in den Bereichen Haushalt und Industrie, einschließlich technischer Unterstützung, Projektmanagement, Marktanalyse etc.
HRA 742632 Haug ImConsult e.K., Herdweg 20, 73249 Wernau Neckar. Inhaber: Haug, Herbert.
HRB 801039 Langner GmbH, Kirchheimer Straße 107, 73249 Wernau Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Langner, André. Gegenstand des Unternehmens: Das Verwalten eigenen Vermögens sowie das Halten von Beteiligungen an anderen Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, die Erbringung von zentralen Dienstleistungen für verbundene Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Management, strategische Unternehmensplanung, Controlling, Finanz- und Rechnungswesen, Personalwesen, IT, Marketing, Vergabe von Lizenzen, Marken- und sonstigen Schutzrechten sowie deren Verwaltung, Pflege und wirtschaftliche Verwertung an Tochtergesellschaften.
HRA 742669 VeriCert - Solution e.K. Ingenieurs- und Sachverständigen Dienstleistungen, In den Bergteilen 17, 73262 Reichenbach an der Fils. Inhaber: Akcay, Atilla.
HRB 801023 Lumos Ark UG (haftungsbeschränkt), Max-Eyth-Straße 16, 73269 Hochdorf. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hahn, Jürgen. Gegenstand des Unternehmens: Die Gesellschaft hat den Zweck, die folgenden Dienstleistungen einzeln und unabhängig voneinander anzubieten: 1. Vermietung von Gebäuden, insbesondere für spezielle Nutzungszwecke. 2. Planung, Installation sowie Vermietung und Leasing von Sicherheitstechnik, einschließlich Überwachungs-, Zutritts- und Schutzsystemen. 3. Planung, Errichtung und Vermietung spezialisierter Anlagen für den Anbau von Pflanzen, einschließlich technischer Infrastruktur und Anbausysteme. 4. Bereitstellung und Wartung der erforderlichen technischen Ausstattung, insbesondere für den gesicherten Betrieb von Gebäuden und Anbausystemen. 5. Erbringung von Labordienstleistungen, insbesondere Analysen und Qualitätskontrollen für pflanzenbezogene Produkte. 6. Transport- und Logistikdienstleistungen, insbesondere für sensible oder regulierte Waren im Zusammenhang mit den angebotenen Geschäftsfeldern.
HRB 801082 Ma.Ma Bitumentechnik GmbH, Karlstraße 41, 73666 Baltmannsweiler. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Merk, Markus Roman. Geschäftsführer: Mödinger, Max-Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von Schulungen, Produktionsbegleitungen und Kalibrierungen auf Bitumen verarbeitenden Maschinen/Anlagen sowie die Reparatur, der Neubau, Umbauten/Modernisierung und die Ausführung mechanischer, elektrischer, pneumatischer und hydraulischer Arbeiten von Bitumen verarbeitenden Maschinen und Anlagen. Inbegriffen ist auch der Ersatzteilverkauf/-vertrieb sowie der An- und Verkauf von Ersatz- und Neuteilen.
HRA 742649 Hans Schlotz e.K., Birkenweg 14, 73669 Lichtenwald. Inhaber: Schlotz, Hans Erwin.
HRB 801122 SolvV UG (haftungsbeschränkt), Heilbronner Straße 13, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Li, Suo. Gegenstand des Unternehmens: Die intelligente Fehlerdiagnose für Maschinen und Anlagen (Intelligent Troubleshooting), das Ausfallzeitenmanagement für Maschinen und Anlagen (Machine Downtime Management) und eine Plattform für Expertenwissen (Expert Knowledge Base)
HRB 801115 W&S Automotive GmbH, Kollwitzstraße 1, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hieber, Marc-Philip. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Betrieb von digitalen Auktionsbörsen für Fahrzeughändler.
HRB 801324 W&S Performance GmbH, Kollwitzstraße 1, 73728 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hieber, Marc-Philip. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und Vermarktung von digitalen und physischen Produkten.
HRB 801281 Sigel Fruchtimport Verwaltungs GmbH, Wäldenbronner Straße 31, 73732 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sigel, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung an anderen Gesellschaften, insbesondere auch in der Funktion eines persönlich haftenden Gesellschafters, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und die Erbringung von Managementdienstleistungen gegenüber Beteiligungsgesellschaften und Dritten.
HRB 801137 SEAL Prüfservice GmbH, Obertürkheimer Straße 101, 73733 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ziogas, Mareen. Gegenstand des Unternehmens: Die Durchführung von amtlichen- und nichtamtlichen Prüfungen an Fahrzeugen, Fahrzeugteilen, Anhängern und anderen technischen Geräten, die Kalibrierungen und Wartungen von technischen Geräten, die Durchführung von technischen Gutachten und QM-Dienstleistungen.
HRB 801292 ST&ZC UG (haftungsbeschränkt), Hohenheimer Straße 32, 73734 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 50,00 EUR. Geschäftsführer: Soyer, Zekeriyya. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit Textilien, Haushaltswaren, Kosmetik, Lebensmitteln, Autozubehör sowie die Erbringung logistischer und administrativer Dienstleistungen im Zusammenhang mit E-Commerce und Import/Export, insbesondere über eigene E-Commerce-Webseiten und sonstige Online-Vertriebskanäle.
HRB 801209 SmartBox Development Korntal GmbH, Brunnwiesenstraße 9, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Vdovina, Elena. Geschäftsführer: van der Plas, Marc, Almancil / Portugal. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten, Verwalten und Vermieten sowie der An- und Verkauf von eigenen Immobilien und Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten - insbesondere in Korntal - auf eigene Rechnung.
HRB 801369 Mcc INVEST GmbH, Elisabethenstraße 43, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mauch, Luz Georg. Gegenstand des Unternehmens: Mentoring und Coaching von Unternehmen in der Pre-Seed und Seed Phase, Unternehmensberatung von Unternehmen, insbesondere mit dem Schwerpunkt Automotive und Manufacturing, sowie das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.
HRA 742595 Mey-Rollladen-Fenster-Türen e.K., Heumadener Straße 23, 73760 Ostfildern. Inhaber: Yasar, Muhammed Emin.
HRB 801036 Glückbau GmbH, Hofackerweg 3, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kuhnert, Corina. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, Verwalten sowie die Veräußerung von Immobilien und Beteiligungen an Gesellschaften einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen für diese Gesellschaften als Holding.
HRB 801062 Putzmacher Süd UG (haftungsbeschränkt), Liststraße 7, 73760 Ostfildern. Stammkapital: 200,00 EUR. Geschäftsführer: Kelmendi, Driton. Gegenstand des Unternehmens: Stuckateur-, Maurer- und Betonarbeiten.
HRB 801359 Digital Business Institute & Ventures GmbH, Schurwaldstraße 97, 73773 Aichwald. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Detscher, Stefan. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, Kapitalanlagen und Immobilien sowie die Erbringung betriebs- und personalwirtschaftlicher als auch weiterbildungsbezogener und akademischer Beratung sowie damit im Zusammehang stehender Dienstleistungen.
HRB 801072 Erhard Sport GmbH, In den Weiden 13, 73776 Altbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Bardewyck, Beate. Gegenstand des Unternehmens: Die Kundenakquise. der Vertrieb von Sportartikeln und die Durchführung von Projekten, die Marktentwicklung, Marketing und Werbung, Messegestaltung und die Teilnahme an Messen und sonstigen Veranstaltung, die Entwicklung neuer Produkte und Adaption bestehender Produkte an neue Märkte sowie sämtliche damit in Verbindung stehenden Geschäfte.
HRB 801052 FairCon Verwaltungs GmbH, Lindenstraße, 73779 Deizisau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Green, Tom. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen, insbesondere die Übernahme der Komplementärstellung bei der FairCon Immobilien GmbH & Co. KG, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRA 742604 FairCon Immobilien GmbH & Co. KG, Lindenstraße 14, 73779 Deizisau. Einzelprokura: Green, Tom Fridtjof. Prokurist: Green, Melanie.

Landkreis Esslingen - Veränderungen August

HRB 765814 BI³ Consult GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stetter, Bastian. Bestellt als Liquidator: Stetter, Bastian. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 792938 GLASSPOINT TECHNOLOGY CENTER GmbH, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Balz, Markus.
HRB 761357 EY Strategy & Transactions GmbH, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Egle, Christian.
HRB 24972 GFIS GmbH, Flughafenstraße 61, 70629 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Heinzmann, Dieter. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Albrecht, Michael.
HRB 225959 Ferdinand Gross Holding GmbH, Daimler Str. 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Schneider, Meta.
HRB 751114 Ferdinand Gross Europa GmbH, Daimlerstraße 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Erb, Thomas. Schneider, Meta.
HRA 728407 HLE Besitz-GmbH & Co. KG, Daimlerstraße 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Schneider, Meta Susanne.
HRB 751114 Ferdinand Gross Europa GmbH, Daimlerstraße 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hering, Gerald.
HRB 231772 Shaper Tools GmbH, Dieselstraße 26, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Werner, Alexandra. Gesamtprokura: Schneider, Sonja.
HRB 778600 Daimler Truck Holding AG, Fasanenweg 10, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Gesamtprokura: Scharping, Lisa.
HRB 762884 Daimler Truck AG, Fasanenweg 10, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Reimelt, Gesa. Wittig, Lutz. Schifferdecker, Uwe. Gesamtprokura: Scharping, Lisa. Dr. Krönig, Jan.
HRB 789422 Daimler Buses Solutions GmbH, Fasanenweg 10, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Dietrich. Bestellt als Geschäftsführer: Germ, Steffen.
HRB 767994 InoCast Consulting GmbH, Kanalstraße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 734586 Dastageeri GmbH, Musberger Straße 3, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dastageeri, Habiburrahman. Bestellt als Geschäftsführer: Dula-Dastageeri, Aneta.
HRB 765795 ZENNER Connect GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 25, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Heß, Sebastian.
HRB 782019 Lehmann Management GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 25, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft unter der Firma Lehmann Beteiligungen GmbH & Co. KG - nachstehend ,,KG" genannt -.
HRB 775206 aktiver EMT GmbH, Nikolaus-Otto-Straße 25, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Heß, Sebastian. Bestellt als Geschäftsführer: Lehmann, Alexander Michael.
HRB 225162 EDF power solutions Deutschland GmbH, Ulmer Straße 4, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Gegenstand des Unternehmens: Förderung der Nutzung nachhaltiger und flexibler Energielösungen. Zu den Tätigkeiten des Unternehmens gehören (i) die Erbringung von Energiedienstleistungen, (ii) die Anwendung verschiedener Technologien zur Stromerzeugung und -speicherung, (iii) Entwicklung, Projektierung, Finanzierung, Bau, Erstellung, Vermarktung und Betreuung von dafür bestimmten Anlagen und Infrastruktur, (iv) die Vermittlung, Erwerb und Verkauf von Anteilen an Gesellschaften zur Realisierung der o.g. Aktivitäten, sowie (v) die Erbringung von administrativen, finanziellen, kaufmännischen und/oder technischen Dienstleistungen gegenüber verbundenen Unternehmen und Dritten.
HRB 225499 ClouSet PRO GmbH Energie- und Flächensysteme, Echterdinger Straße 57, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Hodor, Vasile. Bestellt als Geschäftsführer: Hecht, Wilfried.
HRB 784422 b&b extend GmbH, Mercedesstraße 7, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Rottkamp, Jan. Geschäftsführer: Koch, Stefan. Bestellt als Geschäftsführer: Beck, David.
HRB 792472 KODI Bauunternehmung GmbH, Nord-West-Ring 31, 70794 Filderstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Kuci, Shkodran. Bestellt als Geschäftsführer: Kuci, Xhevat.
HRB 789864 LEIK GmbH, Rita-Maiburg-Straße 40, 70794 Filderstadt. Einzelprokura: Diez, Ernst Jan.
HRB 789608 Cichart UG (haftungsbeschränkt), Brunnsteige 4, 72622 Nürtingen. Stammkapital: 7.000,00 EUR.
HRB 739104 NEVEON Nürtingen GmbH, Galgenbergstraße 9, 72622 Nürtingen. Gesamtprokura: Euler, Daniela.
HRB 220233 Gebr. Heller Maschinenfabrik GmbH, Gebrüder-Heller-Str. 15, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Drechsler, Dieter. Prokura erloschen: Angermeier, Mathias.
HRB 788847 ImmApart GmbH, Hohes Gestade 16, 72622 Nürtingen. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Immobilien, der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, sowie Transportdienstleistungen, Personaldienstleistungen, Beratung und Vermittlung von Personal, Allgemeine Dienstleistungen im Bereich Logistik und Industrie sowie Werkverträge und Lohnfertigung in diesem Bereich.
HRA 725909 RX Wohnexperten GmbH & Co. KG, Hülenbergstraße 61, 72622 Nürtingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 225930 Metabo Grundstücksverwaltung Beteiligungs-GmbH, Metabo-Allee 1, 72622 Nürtingen. Prokura erloschen: Haug, Oliver. Gesamtprokura: Korkmaz Adiguzel, Inci.
HRB 225286 Metabowerke GmbH, Metabo-Allee 1, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Haug, Oliver. Bestellt als Geschäftsführer: Korkmaz Adiguzel, Inci.
HRB 220117 Nagel Technologies GmbH, Oberboihinger Str. 60, 72622 Nürtingen. Prokura erloschen: Schaible, Stephan.
HRB 785961 Einfach Makler UG (haftungsbeschränkt), Oberensinger Straße 21, 72622 Nürtingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hoss, Björn.
HRB 220714 Seifried Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aicherstr.50/1 , 72631 Aichtal. Einzelprokura: Personenbezogene Daten (Nachname) geändert bei Steinmetz, Caroline.
HRB 6075 Bingmann-Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Margarete-Steiff-Straße 10, 72631 Aichtal. Geschäftsführer: Dr. Bingmann, Tiffany.
HRB 751475 Dein & Mein Vertriebshaus UG (haftungsbeschränkt), Nürtinger Straße 21, 72631 Aichtal. Nicht mehr Geschäftsführer: Bez, Marcus. Bestellt als Geschäftsführer: Däubler, Horst. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Containerdienstes, insbesondere die Bereitstellung, Vermietung und der Trans-port von Containern aller Art; die Durchführung von Abbruch-, Entkernungs-, Entrümpelungs- sowie Rückbauarbeiten, einschließlich der fachgerechten Sortierung, Verwertung und Entsorgung von Abfällen und Wertstoffen nach den Vorgaben des Kreislaufwirtschaftsgesetzes; Logistik-, Transport- und sonstige Dienstleistungen im Zusammenhang mit den vorstehend genannten Tätigkeiten; der Handel mit Baustoffen, Recycling- und Entsorgungsprodukten sowie alle Ge-schäfte und Maßnahmen, die dem vorstehenden Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind.
HRB 779073 6. Treuhand und Baudienstleistungen GmbH, Benzstraße 2, 72636 Frickenhausen. Gegenstand des Unternehmens: Der An- und Verkauf und die Verwaltung von Immobilien sowie die Vermittlung und Koordination von Bauleistungen aller Art.
HRB 767956 Farasis Energy Europe GmbH, Benzstraße 2, 72636 Frickenhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Zhang, Feng, Shanghai / China. Bestellt als Geschäftsführer: Jiang, Weiran, Ganzhou, Provinz Jiangxi / China.
HRB 750317 tib technik imbau GmbH, Nürtinger Straße 19, 72636 Frickenhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Frommer, Wolfgang.
HRB 731910 JAGV GmbH, Siemensstraße 11, 72636 Frickenhausen. Nicht mehr Geschäftsführer: Docter, Patrick.
HRB 769193 ebm GmbH, Ziegeleistraße 3, 72636 Frickenhausen. Gegenstand des Unternehmens: (1) Der Einkaufsservice für Lebensrnittelbetriebe, insbesondere Bäckereien, Metzgereien und Gastronomiebetriebe, sowie der Handel und die Vermittlung von damit zusammenhängenden Waren und Dienstleistungen. (2) Betrieb einer Pension zur vorübergehenden Beherbergung von Gästen mit optionalem Verpflegungsangebot.
HRB 733700 Connect Com GmbH, Stattmannstraße 40, 72644 Oberboihingen. Prokura erloschen: Lehmann, Falco.
HRB 220994 Colordecor Farbe und Heimtex GmbH, Unterboihinger Str. 30, 72644 Oberboihingen. Geschäftsführer: Bistrovic, Danijel. Prokura erloschen: Bistrovic, Mijo. Gegenstand des Unternehmens: Handel mit Anstrichmitteln, Tapeten, Fuß- und Wandbelägen, Sicht- und Sonnenschutz im Innen- und Außenbereich, Gegenständen zur Dekoration und Heimtextilien, sowie der Handel mit dem dazu erforderlichen Zubehör zur Einrichtung und Ausstattung von Privat und Gewerbeobjekten. Außerdem Montage des Sicht- und Sonnenschutzes, sowie das Verlegen von Böden bei Privat- und Gewerbekunden.
HRB 223615 Arno Design GmbH, Daimlerstr. 10, 72649 Wolfschlugen. Nicht mehr Geschäftsführer: Arnholdt, Frank.
HRB 791195 Reynders Etiketten Deutschland GmbH, Nürtinger Straße 62, 72649 Wolfschlugen. Nicht mehr Geschäftsführer: Meißner, Florian. Bestellt als Geschäftsführer: Vandenbroucke, Kristof Rene, Rijmenam / Belgien. Prokura erloschen: Vandenbroucke, Kristof Rene.
HRB 791195 Reynders Etiketten Deutschland GmbH, Nürtinger Straße 62, 72649 Wolfschlugen. Einzelprokura: Diekmann, Roger.
HRB 221594 Anhorn - Restaurant- und Hotelbetriebs-GmbH., Hohenneuffenstr. 16, 72660 Beuren. Nicht mehr Geschäftsführer: Anhorn, Wolf-Dieter. Geschäftsführerin: Anhorn, Julie. Personenbezogene Daten (Name) geändert bei Geschäftsführerin: Anhorn, Rita. Bestellt als Geschäftsführer: Anhorn, Celine.
HRB 726805 Wißmann Verwaltungs GmbH, Reutlinger Straße 13, 72666 Neckartailfingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Wißmann, Inge Marianne.
HRB 785943 V323 Beteiligungs-GmbH, Kirchheim/Teck Süd, Hegelstraße 16, 73230 Kirchheim unter Teck. Prokura erloschen: Herb, Daniel. Gesamtprokura: Landherr, Marco.
HRB 231507 DG Transporte GmbH, Heinkelstr. 17, 73230 Kirchheim unter Teck. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tesch, Daniel. Gegenstand des Unternehmens: Die Ausübung des Transportgewerbes als Frachtführer und Spediteur. Nicht zum Gegenstand des Unternehmens gehören Transportleistungen, die wegen der Ladekapazität einer güterkraftverkehrsrechtlichen Genehmigung bedürfen.
HRB 758101 Muresan & Er Beteiligungs GmbH, Henriettenstraße 95, 73230 Kirchheim unter Teck. Geschäftsführer: Er, Erdem.
HRB 230498 Schempp-Hirth Flugzeugbau GmbH, Krebenstr. 25, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Costabel, Sascha.
HRB 789346 Schempp-Hirth Online Services GmbH, Krebenstraße 25, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Costabel, Sascha. Bestellt als Geschäftsführer: Holighaus, Tilo.
HRB 750968 Schempp-Hirth Service GmbH, Krebenstraße 25, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Costabel, Sascha.
HRB 799196 Dälken KLE GmbH, Steingaustraße 2, 73230 Kirchheim unter Teck. Nicht mehr Geschäftsführerin: Dr. Häsler, Katrin Monika. Bestellt als Geschäftsführer: Kern, Monika. Geschäftsführer: Rivera, Juan Pablo Escalona, Càceres / Spanien.
HRB 726102 Graepel Süd GmbH, Turmstraße 3, 73230 Kirchheim unter Teck. Bestellt als Geschäftsführer: Maier, Marie-Christin.
HRB 727232 FWD Fischer Weilheim Deponietechnik Beteiligungs- GmbH, Carl-Benz-Straße 31, 73235 Weilheim an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Tschackert, Albrecht.
HRB 773829 Götz Immotrans GmbH, Carl-Benz-Straße 31, 73235 Weilheim an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Tschackert, Rudolf Herbert Albrecht.
HRB 231709 FRASCH Verwaltungs GmbH, Untere Rainstr. 22, 73235 Weilheim an der Teck. Nicht mehr Geschäftsführer: Frasch, Stephan. Bestellt als Geschäftsführer: Frasch, Benjamin.
HRB 765677 WERTzeit Transfer GmbH, Am Turbinenkanal 5, 73240 Wendlingen am Neckar. Geschäftsführer: Gosch, Martin.
HRB 767116 Kontron eSystems GmbH, Bahnhofstraße 100, 73240 Wendlingen am Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Rausch, Martin, Gmunden/Österreich / Österreich. Gesamtprokura: Ellmer, Robert, Schattendorf/Österreich. Baurath, Matthias. Gegenstand des Unternehmens: Alle Geschäfte, die sich auf die Entwicklung, Herstellung und Vertrieb, Export und Import von elektronischen Baugruppen und Komplettsystemen, sowie elektrischen Aggregaten, Komponenten und Teilen beziehen, einschließlich der Kombination mit mechanischen Aggregaten, Komponenten und Teilen. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, verwandte Erzeugnisse herzustellen, zu erwerben und zu vertreiben. Sie darf Dienstleistungen entsprechender Art ausführen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle Geschäfte zu betreiben und Maßnahmen vorzunehmen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens gemäß $ 2 Absatz (1) zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft darf im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten und schließen, Tochtergesellschaften gründen und gleichartige oder ähnliche Unternehmen erwerben, pachten, sich daran im eigenen Namen und auf eigene Rechnung beteiligen oder ihre Vertretung oder Geschäftsführung übernehmen.
HRB 213234 DMG MORI Global Marketing GmbH, Antoniusstr. 14, 73249 Wernau Neckar. Prokura erloschen: Tamai, Hirokai. Einzelprokura: Horvat, Zoran. Riedemann, Ralf.
HRB 721212 ENERGY TEAM GMBH, Asemweg 5, 73249 Wernau Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Schweizer, Wolf-Dieter. Bestellt als Liquidator: Tavosanis, Stefan. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 786346 SoMa Service GmbH, Kirchheimer Straße 139, 73249 Wernau Neckar. Geschäftsführer: Niess, Marco.
HRB 759235 PointCab GmbH, Talstraße 8, 73249 Wernau Neckar. Bestellt als Geschäftsführer: Berholz, Eric.
HRB 212812 LIPARO Lizenz- & Patentgesellschaft für Robotik mbH, Wilhelmstraße 2, 73249 Wernau Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Lang, Hartmut.
HRB 800280 CoreLink UG (haftungsbeschränkt), Teckstraße 24, 73252 Lenningen. Einzelprokura: Lushaj, Indrit; Tafciu, Ogert.
HRB 758261 Ralf Kludt Dipl.-Ing (FH) Ingenieurgesellschaft mbH, Nürtinger Straße 50, 73257 Köngen. Geschäftsführer: Kludt, Ralf. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Ingenieur- und Beratungsdienstleistungen im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes im Bauwesen, insbesondere die Erstellung von Brandschutzkonzepten, Brandschutztechnischen Stellungnahmen, Übernahme der Fachplanung und Fachbauleitung Brandschutz nach AHO sowie die Übernahme von Planungsleistungen im Sinne der HOAI, ferner Wartungs- und lnstandsetzungsarbeiten von sicherheitstechnischen Anlagen, insbesondere bei Feuerlöschern, Wandhydranten, Feuerschutzabschlüssen, Brandschutzklappen sowie Rauch- und Wärmeabzugsgeräten.
HRB 765422 PIL Planungs-, Immobilien- und Lagerhaus GmbH, Oberdorfstraße 8, 73257 Köngen. Stammkapital: 3.000.000,00 EUR.
HRB 214663 Traub VerwaItungs-GmbH, Hauffstr. 4, 73262 Reichenbach an der Fils. Prokura erloschen: Staudte, Frank.
HRB 212680 Feinkost Banzhaf-Schulz GmbH, Hauptstr. 17, 73262 Reichenbach an der Fils. Nicht mehr Geschäftsführer: Banzhaf-Schulz, Ruth. Nun bestellt als Liquidator: Schulz, Klaus-Hermann. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 210509 INDUCTOHEAT Europe GmbH, Ostweg 5, 73262 Reichenbach an der Fils. Nicht mehr Geschäftsführer: Andrä, Frank. Bestellt als Geschäftsführer: Buechner, William Sean, Canal Winchester, Ohio / Vereinigte Staaten.
HRB 231305 HMG Consult GmbH, Teckstr. 4, 73266 Bissingen an der Teck. Einzelprokura: Czombera-Müller, Gabriele. Müller, Alexander.
HRB 774572 Asrin GmbH, Kirchstraße 15, 73269 Hochdorf. Geschäftsführer: Yörük, Ömer Faruk. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaykan, Sinan.
HRB 771461 Grimm Grundbesitz Verwaltungs-GmbH, Ostring 1, 73269 Hochdorf. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von eigenen Beteiligungen (nicht als Dienstleistung für Dritte) sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende und geschäftsführende Gesellschafterin an der Grimm Grundbesitz GmbH & Co. KG, welche den Erwerb, das Halten und das Verwalten von eigenen Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten, sowie ggf. deren anschließende Verwertung - soweit hierfür eine Genehmigung nach § 34 c GewO nicht erforderlich ist - zum Gegenstand hat.
HRB 738829 TelePart Distribution GmbH, Zeller Straße 17, 73271 Holzmaden. Prokura erloschen: Kommer, Olga.
HRB 230365 Benzel Raumausstattung GmbH, Hochdorfer Str. 16, 73274 Notzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Nießner, Gudrun. Bestellt als Geschäftsführer: Nießner, Bastian.
HRB 797070 NVG Hausbesitz GmbH, Fabrikstraße 11, 73728 Esslingen am Neckar. Einzelprokura: Nagel, Carolin.
HRB 759605 First NEW Cars GmbH, Hafenmarkt 3, 73728 Esslingen am Neckar. Einzelprokura: Przywolski, Michal. Nicht mehr Geschäftsführer: Orgeldinger, Hermann. Bestellt als Geschäftsführer: Qeisi, Ahmad. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer unter anderem internetbasierten Nachrichtenagentur, insbesondere im Bereich der Unterhaltungsnachrichten, sowie Handel mit gebrauchten Fahrzeugen und Fahrzeugpflege, Im- und Export von Lebensmitteln sowie Transport- und Kurierdienstleistungen.
HRB 780215 Weiterbildungscampus Hochschule Esslingen GmbH, Kanalstraße 33, 73728 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Enderle, Christian. Bestellt als Liquidator: Enderle, Christian. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 790311 GE Projekt GmbH, Marktplatz 4, 73728 Esslingen am Neckar. Geschäftsführer: Ernst, Janis Alexander.
HRB 790144 CK Fortuna Holding GmbH, Martinstraße 4, 73728 Esslingen am Neckar. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Erwerb, das Halten, das Verwalten sowie die Veräußerung von Immobilien und Beteiligungen an Gesellschaften einschließlich der Erbringung von Dienstleistungen für diese Gesellschaften als Holding, insbesondere die Beratung in Fragen des Managements, der Personal- und Organisationsberatung und Qualitätsmanagement, sowie betriebswirtschaftliche Beratung.
HRB 768804 Mein Quartier Verwaltungsgesellschaft mbH, Schelztorstraße 19, 73728 Esslingen am Neckar. Geschäftsführer: Wilms, Marc Harald Karl.
HRB 726221 Clade GmbH, Schelztorstraße 5456, 73728 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Straub, Michael.
HRB 21470 Westlake Esslingen GmbH, Fritz-Müller-Str. 114, 73730 Esslingen am Neckar. Gesamtprokura: Meunier, Johannes. Nicht mehr Geschäftsführer: Meunier, Johannes.
HRA 210265 Index-Werke GmbH & Co. KG Hahn & Tessky, Plochinger Straße 92, 73730 Esslingen am Neckar. Prokura erloschen: Beck, Eberhard. Prokurist: Göddertz, Volker. Prokurist: Staudte, Frank.
HRB 210266 Index-Verwaltungs-Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Plochinger Straße 92, 73730 Esslingen am Neckar. Prokura erloschen: Staudte, Frank.
HRB 787219 AlWo 1 Wohnprojekt GmbH, Gollenstraße 18, 73733 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Lange, Sandra. Bestellt als Geschäftsführer: Scherer, Nadine.
HRB 214582 Familienpflege Esslingen C. Pukrop gGmbH, Eichendorffstr. 1, 73734 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Pukrop, Claudia. Bestellt als Geschäftsführer: Ebensperger, Iris. Geschäftsführer: Freyer, Rainer. Geschäftsführer: Kutschus, Sabine.
HRB 799988 Auraminot GmbH, Seestraße 31, 73734 Esslingen am Neckar. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 765928 SMAC Softwares GmbH, Zollhausweg 57, 73734 Esslingen am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Mehta, Maharshi. Bestellt als Geschäftsführer: Ladani, Siddhi.
HRB 767230 DSR Betriebs GmbH, Alte Wache, Claude-Dornier-Straße 4, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Tietz, Andrew-Colin.
HRB 762482 Thermo and Engineering Solutions GmbH, Brunnwiesenstraße 9, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Valeika, Matas, Vilnius / Litauen.
HRB 771622 Vida GmbH, Haldenstraße 13, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Ciccarone, Daniele.
HRB 211557 Gall GmbH, Hornbergweg 3, 73760 Ostfildern. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Verwaltung von Vermögen jeglicher Art. Die Gesellschaft übernimmt insbesondere die persönliche Haftung und die Geschäftsführung bei Personengesellschaften, namentlich als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) der Joachim Gall GmbH & Co. KG mit Sitz in Ostfildern. Stammkapital: 62.030,00 EUR.
HRB 789924 Golddach GmbH, Robert-Koch-Straße 192, 73760 Ostfildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Rexhepi, Xhemil. Bestellt als Geschäftsführer: Demaj, Pajtim.
HRB 799292 MeMo Grundstücksverwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Rudolf-Diesel-Straße 9, 73760 Ostfildern. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführerin: Metzger, Daniela Maren. Geschäftsführerin: Moser, Miriam, Miami/Florida / Vereinigte Staaten.
HRB 755931 Bühner Werbemittel GmbH, Siemensstraße 12, 73760 Ostfildern. Gegenstand des Unternehmens: Ist die Herstellung und der Vertrieb von Werbeartikeln und Verlagsprodukten im In- und Ausland.
HRB 206844 INLOVO GmbH, Albstraße 9, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Stammkapital: 43.728,00 EUR.
HRB 721225 Diploma Holding Germany GmbH, Kraichgaustr. 5, 73765 Neuhausen auf den Fildern. Nicht mehr Geschäftsführer: Morrison, John Robert, Haywards Heath / Vereinigtes Königreich. Bestellt als Geschäftsführerin: Lawrence, Anna Louise, London / Vereinigtes Königreich.
HRB 789358 ESA Eppinger GmbH, Breitwiesenweg 28, 73770 Denkendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Kuberan, Raghavendar.
HRB 789337 Eppinger Holdings India GmbH, Breitwiesenweg 28, 73770 Denkendorf. Bestellt als Geschäftsführer: Kuberan, Raghavendar.
HRB 14431 WOLFF & MÜLLER Immobilien-Service GmbH, Körschtalstraße 100, 73770 Denkendorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Ehrmann, Jürgen. Prokura erloschen: Kirkopoulos, Athanasios.
HRB 212171 Hägele Zerspanungstechnik GmbH., Waldstr. 14, 73773 Aichwald. Geschäftsführer: Hägele, Stefan. Prokura erloschen: Hägele, Sandra.
HRB 210821 Hahn + Keller Immobilien Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Weinstraße 27, 73773 Aichwald. Bestellt als Geschäftsführer: Gampper, Christina Olivia.
HRB 211080 Lehner Formen + Werkzeugbau GmbH, Esslinger Str. 6, 73776 Altbach. Geschäftsführer: Paukert, Michael.
HRB 28726 P Erhard Sport GmbH, In den Weiden 13, 73776 Altbach. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Altbach verlegt.
HRB 732622 Bäder Verwaltungs-GmbH, In den Weiden 24, 73776 Altbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Bäder, Eberhard. Bestellt als Geschäftsführer: Bäder, David.
HRB 777346 HD Investitions und Verwaltungs GmbH, Esslinger Straße 4 - 10, 73779 Deizisau. Nicht mehr Geschäftsführer: Ernst, Lucie Marie. Bestellt als Geschäftsführer: Ernst, Janis. Prokura erloschen: Ernst, Janis.
HRB 777262 Omikron HD Grund und Boden GmbH, Esslinger Straße 4 - 10, 73779 Deizisau. Nicht mehr Geschäftsführer: Ernst, Lucie Marie. Bestellt als Geschäftsführer: Ernst, Janis.
HRB 798003 FD GmbH, Esslinger Straße 410, 73779 Deizisau. Stammkapital: 25.700,00 EUR.
HRB 797457 awicontax Filderstadt GmbH Steuerberatungsgesellschaft Wirtschaftsberatungsgesellschaft, Sirnauer Straße 52, 73779 Deizisau. Nicht mehr Geschäftsführer: Geiger, Heiko. Bestellt als Geschäftsführerin: Stohr, Natascha.

Landkreis Esslingen - Löschungen August

HRA 221054 Ferdinand Gross GmbH & Co. KG, Daimlerstr. 8, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Prokura erloschen: Schneider, Meta.
HRB 774772 MEEVI-Safe UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-List-Straße 34, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 220799 Pullitex Strickwaren GmbH, Hindenburgstr. 15, 72622 Nürtingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 222331 Kompauer GmbH, Gartenstr. 201, 72636 Frickenhausen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 730311 Colak Selection Alper Colak e. K., Daimlerstraße 22, 72644 Oberboihingen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 741868 Dürnsteiner Entsorgung (Inh. Roger Kappel) e.K., Neckarstraße 12, 72666 Neckartailfingen. Die Firma ist erloschen.
HRB 224643 Balz GmbH, Bau- und Möbelschreinerei, Kiesweg 2, 72669 Unterensingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 231007 DG Transporte GmbH & Co. KG, Heinkelstraße 17, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 742306 EnergySourcing Felix Denzinger e.K., Paradiesstraße 2325, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Firma ist erloschen.
HRB 779912 Hein & Hein Immobilien UG (haftungsbeschränkt), Weisestraße 3, 73230 Kirchheim unter Teck. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 746833 Mimbli UG (haftungsbeschränkt), Achalmstraße 10, 73235 Weilheim an der Teck. Geschäftsführer: Wenisch, Marco, Sharjah / Vereinigte Arabische Emirate.
HRB 230674 Bernd Müller GmbH, Forststraße 5, 73235 Weilheim an der Teck. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 734802 immoRent five UG (haftungsbeschränkt), Unterboihinger Straße 9, 73240 Wendlingen am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 734543 Werner Weinmann GmbH & Co. KG, Mülbergerstraße 83, 73728 Esslingen am Neckar. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 722477 E. Bayer Finance GmbH + Co. KG, Entennest 2, 73730 Esslingen am Neckar. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 748061 Media-Marketing Consulting und Vertrieb Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Gollenstr. 3537, 73733 Esslingen am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 737583 Feldpartitur GmbH, Krummenackerstr. 88, 73733 Esslingen am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 762964 bendock UG (haftungsbeschränkt), Weilstraße 227, 73733 Esslingen am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 214730 TV Nellingen Handball Bundesliga GmbH, An der Akademie 4, 73760 Ostfildern. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 211572 Walter Schönfeld KG. Inhaber: Michael Schönfeld, Benzstr. 8, 73760 Ostfildern. Prokura erloschen: Schönfeld, Marion. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 212234 Bühner Werbemittel GmbH & Co. KG, Siemensstraße 12, 73760 Ostfildern. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 214646 Haarspielerei GmbH, Stuttgarter Straße 16, 73760 Ostfildern. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Landkreis Göppingen - Neueintragungen August

HRB 750364 AW Invest GmbH, Großstraße 6, 73033 Göppingen. Stammkapital: 27.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weiß, Alexander Leonhard. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller damit zusammenhängender Aktivitäten. Umfasst ist auch die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Beteiligungen oder verbundenen oder nahestehenden Unternehmen.
HRB 750397 B+A Invest GmbH, Großstraße 6, 73033 Göppingen. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weiß, Alexander Leonhard. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller damit zusammenhängender Aktivitäten. Umfasst ist auch die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber Beteiligungen oder verbundenen oder nahestehenden Unternehmen.
HRB 750376 GrowthMind Partners GmbH, Hohenstädter Weg 15, 73033 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Glassner, Marko. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere im Bereich Personalberatung, Recruiting, Unternehmensberatung, Technologiedienstleistungen und Performance-Optimierung. Die Gesellschaft kann insbesondere Beteiligungen an Unternehmen wie der Recruitment Growth Partners GmbH und der Recruitment Value Partners GmbH erwerben, verwalten und veräußern sowie diesen Gesellschaften strategische, kaufmännische und organisatorische Unterstützung leisten. Darüber hinaus kann die Gesellschaft selbst Dienstleistungen in den Bereichen Unternehmensberatung, Performance-Optimierung, Digitalisierung, Automatisierung und Geschäftsentwicklung erbringen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten ausüben.
HRB 750288 Fliesenstudio Merz GmbH, Baronenwaldstraße 41, 73035 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Merz, Steffen Horst Hermann. Geschäftsführer: Schneider, Marvin. Gegenstand des Unternehmens: Fliesenverlegung, Fliesenhandel, Trockenbau und Bodenbeläge aller Art.
HRB 750343 Creditreform Göppingen Engelhardt Komplementär-GmbH, Holzheimer Straße 8, 73037 Göppingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Engelhardt, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin an und damit die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei der Creditreform Göppingen Engelhardt GmbH & Co. KG
HRB 750278 Haas Verwaltungs GmbH, Bismarckstraße 31, 73054 Eislingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Haas, Berthold Bernhard. Geschäftsführer: Haas, Ingo Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Gründung, der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Geschäftsanteilen an Unternehmen jeder Rechtsform, auch als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften.
HRB 750414 Zitberg Überdachungen Göppingen GmbH, Daimlerstraße 11, 73054 Eislingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Zitzer, Viktor. Gegenstand des Unternehmens: Verkauf und Montage von Terrassenüberdachungen und Carports.
HRB 750356 Salvia Wohnimmo GmbH, Seewiesenstraße 12, 73054 Eislingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: D'Agostino, Salvatore. Geschäftsführer: Salvia, Filippo. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von Wohnimmobilien.
HRB 750277 ISU Industrieservice Uhingen GmbH, Obere Bahnhofstraße 2, 73066 Uhingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Stumpp, Anna. Stumpp, Lorenz. Geschäftsführer: Stumpp, Luis. Gegenstand des Unternehmens: Service an Industriemaschinen.
HRB 750332 IVU Industrievertrieb Uhingen GmbH, Obere Bahnhofstraße 2, 73066 Uhingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Stumpp, Luis. Stumpp, Lorenz. Geschäftsführer: Stumpp, Anna Maria. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel, Vertrieb, Import und Export von Maschinen, Anlagen und Zubehör für die thermische Verfahrenstechnik und verwandte Industriebereiche sowie die Erbringung von Beratungs-, Service- Dienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Produkten.
HRB 750295 Göppingen Future Forge GmbH, Römerstraße 91, 73066 Uhingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Senlialp, Selman. Gegenstand des Unternehmens: - Wartung und Kalibrierung von Schweißgeräten, - Reparatur von Schweißgeräten, - Ersatzteilbeschaffung und -verkauf, - Service für Autogentechnik, Absaugtechnik, Schweißgeräte und Zubehör, - Beratung und Handel von Schweißgeräte und Zubehör, - Beratung und Vertrieb von Energieerzeugung Systeme.
HRA 729726 Schmidtke Immobilien e.K., Im Herrengestell 161, 73072 Donzdorf. Inhaber: Schmidtke, Manuel.
HRB 750329 CorSwitch UG (haftungsbeschränkt), Lenzstraße 1, 73072 Donzdorf. Stammkapital: 400,00 EUR. Geschäftsführer: Oltean, Coriolan-Cristian. Gegenstand des Unternehmens: Handel und Herstellung von Produkten in industrieller Serienfertigung sowie digitalen Produkten und Dienstleistungen, das Verwalten von beweglichen und unbeweglichen Vermögensgegenständen, Sachwerten und das Verwalten von Geldern.
HRB 750407 Valuron Performance UG (haftungsbeschränkt), Carl-Benz-Straße 5, 73095 Albershausen. Stammkapital: 8.000,00 EUR. Geschäftsführer: Götz, Daniel Dominik. Geschäftsführer: Leutz, Nicole Melanie. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel sowie der Online-Vertrieb von elektronischen Zusatzsteuergeräten, Tuningprodukten und Fahrzeugzubehör für Kraftfahrzeuge, insbesondere für ausgewählte Performance- und Sportmodelle sowie die Erbingung von Beratungs- und Marketingleistungen im Bereich Fahrzeugoptimierung, einschließlich der Erstellung und Vermarktung von digitalem Content (insbesondere Bild- und Videomaterial) zur Produktbewerbung auf Online-Plattformen und in sozialen Medien.
HRB 750352 Fenster-Fuchs Reparaturservice GmbH, Daimlerstraße 41, 73119 Zell unter Aichelberg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Kieser, Ulrike. Geschäftsführer: Schmidt, Gerhard. Geschäftsführer: Weiß, Gabriele. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme der Geschäftsführung als persönlich haftende Gesellschafterin der Fenster-Fuchs GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Zell unter Aichelberg (nachfolgend "Kommanditgesellschaft" genannt), die Vornahme aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte sowie die Förderung des Unternehmenszwecks der vorgenannten Kommanditgesellschaft innerhalb ihres Unternehmensgegenstandes, nämlich Glaserei und Fensterbau/-handel und Reparaturservice; ausgenommen sind Tätigkeiten welche einer besonderen behördlichen Erlaubnis bedürfen, es sei denn eine solche liegt vor.
HRA 729740 Fenster-Fuchs GmbH & Co. KG, Daimlerstraße 41, 73119 Zell unter Aichelberg. Einzelprokura: Kieser, Ulrike.
HRB 750317 Vertico Executive Search GmbH, Ahornweg 36, 73278 Schlierbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Besemer, Max Alfons Wilhelm. Gegenstand des Unternehmens: Beratung von Unternehmen im Bereich Personalmanagement, insbesondere die Suche, Auswahl und Vermittlung von Fach- und Führungskräften, einschließlich Executive Search und Headhunting. Darüber hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Karriereberatung, Personalentwicklung sowie damit verbundene Beratungs- und Coaching-Leistungen.
HRB 750380 AKMD UG (haftungsbeschränkt), Eschenweg 63, 73312 Geislingen an der Steige. Stammkapital: 100,00 EUR. Geschäftsführer: Krasikov, Aleksandr. Gegenstand des Unternehmens: Groß-/Einzelhandel (stationär & online) mit Befestigungs- und Eisenwaren, Werkzeugen, Baustoffen, Technikartikeln, PSA, Garten-, Sanitär-, Industrie-, Verpackungs-, Reinigungs- sowie Bürobedarf, dazu Vermietung, Leasing und Wartung von Geräten, der Import und Export dieser Güter, Schulungen zu artverwandten Themen, Lager- und Logistikservice, individuelle Beratung/Konfiguration sowie Hersteller-Kooperationen und Entwicklung eigener Produkte und Marken in diesen Bereichen.
HRB 750309 Dieckmann Holding GmbH, Seewiesenstraße 90, 73329 Kuchen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dieckmann, Dominik Andreas Ludwig. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten eigener Beteiligungen und Vermögensanlagen, sowie Erbringung hiermit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen für verbundene Unternehmen; erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach Kreditwesengesetz, werden nicht ausgeübt.
HRA 729738 Marco Bäumler e.K., Am Mühlbach 39, 73333 Gingen an der Fils. Inhaber: Bäumler, Marco.
HRA 729725 Blessing Heizung & Sanitär e.K., Schützenweg 11, 73344 Gruibingen. Inhaber: Blessing, Marc Daniel.
HRB 750337 Schlosserei Thierer Verwaltungs-GmbH, Brunnenstraße 19, 89558 Böhmenkirch. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Thierer, Hans-Peter. Geschäftsführer: Kaiser, Dominik. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Schlosserei Thierer GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Böhmenkirch.

Landkreis Göppingen - Veränderungen August

HRB 745906 TeamViewer SE, Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen. Gesamtprokura: Roos, Jannis.
HRB 534075 TeamViewer Germany GmbH, Bahnhofsplatz 2, 73033 Göppingen. Gesamtprokura: Roos, Jannis.
HRB 745086 Micro Move GmbH, Gartenstraße 40, 73033 Göppingen. Nun bestellt als Liquidator: Lupke, Jürgen Michael. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 530397 Neue Pressegesellschaft mbH, Rosenstraße 24, 73033 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Dachs, Herbert.
HRB 743289 ANDRITZ Deutschland Holding GmbH, Schuler-Platz 1, 73033 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bosold, Mirko Hermann.
HRB 726465 ANDRITZ Schuler Pressen GmbH, Schuler-Platz 1, 73033 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnig, Klaus. Bestellt als Geschäftsführer: Palm, Christian. Prokura erloschen: Staber, Georg. Palm, Christian. Gesamtprokura: Funk, Jürgen.
HRB 748627 ANDRITZ Deutschland Beteiligungs GmbH, Schuler-Platz 1, 73033 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bosold, Mirko Hermann. Bestellt als Geschäftsführer: Kamphausen, Thomas Wilhelm.
HRB 720485 ALB FILS KLINIKUM GmbH, Eichertstr. 3, 73035 Göppingen. Prokura erloschen: Schneiderhan, Michael.
HRB 728272 ALB FILS KLINIKUM SERVICE GmbH, Eichertstraße 3, 73035 Göppingen. Prokura erloschen: Schneiderhan, Michael. Einzelprokura: Szlamma, Steffen Philipp.
HRB 532281 MOTION MAKERS GmbH, Goethestraße 45, 73035 Göppingen. Gesamtprokura: Schmieder, Josef. Fulst, Yvonne.
HRB 532601 Staufen Arbeits- und Beschäftigungsförderung gGmbH, Waldeckhof 1, 73035 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Münzing, Kai. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Teufel, Hariolf Matthias.
HRB 532601 Staufen Arbeits- und Beschäftigungsförderung gGmbH, Waldeckhof 1, 73035 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Teufel, Hariolf Matthias. Bestellt als Geschäftsführer: Aiello, Vera Marta.
HRB 732159 Klug Laser GmbH, Fraunhoferstraße 14, 73037 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Bretz, Volker-Christian.
HRB 743978 Rifonta GmbH, Helfensteinstraße 26, 73037 Göppingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Braun, Vitali. Bestellt als Geschäftsführer: Zeka, Blerim. Geschäftsführer: Lleshaj, Lorenc.
HRB 749213 STAR ELECTRONICS Göppingen GmbH, Jahnstraße 86, 73037 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 722565 STAR ELECTRONICS Verwaltungs-GmbH, Jahnstraße 86, 73037 Göppingen. Bestellt als Geschäftsführer: Gerstlauer, Jörg.
HRB 530641 Zeller + Gmelin Verwaltungs GmbH, Schloßstr. 20, 73054 Eislingen. Prokura erloschen: Hald, Tobias.
HRB 746845 Schneider Immobilien Verwaltung GmbH, Ulmer Straße 56, 73054 Eislingen. Stammkapital: 27.500,00 EUR.
HRB 741312 Rose Hotel & Gastronomie GmbH, Hauptstraße 16, 73061 Ebersbach an der Fils. Nicht mehr Geschäftsführer: Orhan, Polat. Bestellt als Geschäftsführer: Aksoy, Ali Onur.
HRB 749716 Gartenheld-Fahrion GmbH, Stuttgarter Straße 151, 73061 Ebersbach an der Fils. Nicht mehr Geschäftsführer: Heber, Peter.
HRB 736876 Komani GmbH, Alemannenstraße 413, 73066 Uhingen. Personenbezogene Daten (Familienname) geändert bei Geschäftsführer: Röckle, Philipp.
HRB 742426 HERZBERG Genuss GmbH, Fuchseckstraße 25, 73066 Uhingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Herzberg, Romeo. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von gastronomischen Service- und Dienstleistungen einschließlich Catering nebst in- und außerhaus Verkauf von Speisen und Getränken, die Durchführung und Vermittlung von Veranstaltungen aller Art, der Betrieb einer Kochschule, der Betrieb von Gaststätten und Restaurants aller Art und die Beteiigung an solchen Unternehmen sowie die Vermarktung und der Verkauf von Markenlizenzen.
HRB 540977 Rink Bedachungen GmbH, Hermann-Schwarz-Straße 3, 73072 Donzdorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Rink, Alfred.
HRB 541304 Bertele Umformtechnik GmbH, Im Lautergarten 2, 73072 Donzdorf. Einzelprokura: Heffner, Thorsten.
HRB 540212 Helmut Kälberer Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Carl-Zeiss-Straße 13, 73079 Süßen. Bestellt als Geschäftsführer: Kälberer, Marcus Sven. Prokura erloschen: Kälberer, Marcus. Einzelprokura: Kälberer, Chiara.
HRB 750069 Hausverwaltung Olschewski UG (haftungsbeschränkt), Ramsbergstraße 6, 73079 Süßen. Stammkapital: 1.500,00 EUR.
HRB 744487 BB Bioenergie GmbH, Astwiesen 1, 73087 Bad Boll. Geschäftsführer: Schwahn, Felix Laurens.
HRB 532686 Peikko BESISTA GmbH, Reuteweg 3, 73087 Bad Boll. Prokura erloschen: Pilger, Arne.
HRB 739268 Möhrle-Bikes GmbH, Bahnhofstraße 24, 73092 Heiningen. Geschäftsführer: Möhrle, Jürgen.
HRB 720580 SMC GmbH, Reuschstr. 58, 73092 Heiningen. Gesamtprokura: Heinrichs, Michael. Nicht mehr Geschäftsführer: Götz, Wolfgang.
HRB 531731 winside GmbH, Faurndauer Str. 49, 73098 Rechberghausen. Bestellt als Geschäftsführer: Maier, Lea Sophie.
HRB 729871 Tagespflege am Schlossmarkt GmbH, Schlossmarkt 4, 73098 Rechberghausen. Geschäftsführer: Papp, Evelyn.
HRB 533841 Die Qualitätsmacher GmbH, Finkenweg 6, 73102 Birenbach. Gegenstand des Unternehmens: Die Zentralisierung von übergeordneten Tätigkeiten (z.B. Hotline, Service, Ersatzteilbeschaffung) aus Teilen der bestehenden Firmengruppe (IWS-automation GmbH, LEHNERT-Fertigungsmesstechnik GmbH, Oberndorfer Präzisionswerk GmbH & Co.KG und der Messtechnik AG)
HRB 727355 Fit + Fun Autohof GmbH, Hagenwiesen 70, 73105 Dürnau. Nicht mehr Geschäftsführer, jetzt bestellt als Liquidator: Dobler, Julia Charlotte Monika. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 531508 Lechner GmbH Stahlhandel, Zeppelinstr. 7, 73105 Dürnau. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Lechner, Irmtraud. Nicht mehr Geschäftsführer: Gabriel, Markus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 740270 Hawranek Berufsausübungsgesellschaft mbH, Schulstraße 2, 73114 Schlat. Nicht mehr Geschäftsführer: Hawranek, Gerhard.
HRB 746279 ProOmea GmbH, Oberwälder Straße 1, 73117 Wangen. Nicht mehr Geschäftsführer: Schmauder, Ralph Jochen Alfred. Bestellt als Geschäftsführer: Jahn, Jeremy Justin, Vila Nova de Gaia / Portugal. Geschäftsführer: Eiletz, Matthias Fabian. Prokura erloschen: Jahn, Jeremy Justin, Povoa de Varzim/Portugal. Eiletz, Matthias Fabian.
HRB 531175 Eberhard AG Automations- und Montagetechnik, Auchtertstr. 35, 73278 Schlierbach. Bestellt als Vorstand: Milling, Michael Tobias Peter. Prokura erloschen: Milling, Michael.
HRB 741771 ABR Mess- & Steuerungstechnik GmbH, Geislinger Straße 47, 73312 Geislingen an der Steige. Nicht mehr Geschäftsführer: Kunze, Steffen.
HRB 534114 Schneider Logistik GmbH, Im Nol 15, 73312 Geislingen an der Steige. Nicht mehr Geschäftsführer: Leitte, Marcus.
HRB 735152 Filstal Assekuranz GmbH, Ledergasse 11, 73312 Geislingen an der Steige. Nicht mehr Liquidator: Kovacsik, Michael. Bestellt als Liquidator: Kovacsik, Michaela.
HRB 541278 V i v o m e d Krankenhausbedarfs GmbH, Robert-Bosch-Straße 1317, 73312 Geislingen an der Steige. Bestellt als Geschäftsführer: Schweizer, Stephanie. Geschäftsführer: Schweizer, Simon.
HRB 120647 Armorica Süd-West Deutschland GmbH, Kimmelgässle 1, 73333 Gingen an der Fils. Bestellt als Geschäftsführer: Keller, Frederik Johannes Karl.
HRB 540576 Staudenmaier GmbH, Hochstr. 11, 73345 Drackenstein. Geschäftsführer: Staudenmaier, Jürgen. Prokura erloschen: Staudenmaier, Theresia. Einzelprokura: Staudenmaier, Heiko.

Landkreis Göppingen - Löschungen August

HRB 728089 Bera Verwaltungsgesellschaft mbH, Amselweg 18, 73061 Ebersbach an der Fils. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 728673 Dr. Schaudig e.K., Bahnhofstraße 54, 73107 Eschenbach. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRB 531751 fostra GmbH Grafischer Bedarf, Schulstr. 7, 73119 Zell unter Aichelberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 739227 PrivMed GmbH, Siemensstraße 23, 73278 Schlierbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 723547 Falono GmbH, Georg-Moll-Weg 5, 73344 Gruibingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 746446 Medicutan UG (haftungsbeschränkt), Hohlbachweg 2, 73344 Gruibingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Landkreis Ludwigsburg - Neueintragungen August

HRB 801111 MSG-Bayern GmbH, Albstraße 2022, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Matanis, Konstantinos. Gegenstand des Unternehmens: Planung und Errichtung von Telekommunikations- und Datennetzen, die Erbringung von Dienstleistungen auf dem Gebiet der Telekommunikation sowie die Vermittlung aller mit dem Gesellschaftszweck in Verbindung stehenden Geschäften. Ferner hat die Gesellschaft die Beteiligungen an anderen Unternehmen mit einem verwandten Unternehmenszweck sowie deren Geschäftsführung unter Übernahme der unbeschränkten Haftung zum Gegenstand.
HRA 742643 Cosmo Logistik e.K., Inh. Rifat Güner, Pflugfelder Straße 32, 70806 Kornwestheim. Inhaber: Güner, Rifat.
HRB 108258 Brandschutz Engineering Adanir GmbH, Stammheimer Straße 10, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Adanir, Cem. Nicht mehr Geschäftsführer: Martin, Heinz-Dieter. Gegenstand des Unternehmens: Beratung, Planung, Engineering, Sachverständigen- und Gutachtertätigkeit im Bereich des Brandschutzes. Prüfung, Bewertung, Überwachung, Begutachtung, Zertifizierung von Baustoffen, Bauprodukten, Bauarten, Bauteilen, baulichen Anlagen und Konstuktionen des Brandschutzes sowie alle damit verbundenen Maßnahmen.
HRB 801063 Kolmira UG (haftungsbeschränkt), Weißenfelser Ring 8, 70806 Kornwestheim. Stammkapital: 2.500,00 EUR. Geschäftsführer: Baisch, Frank. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb von digitalen Produkten, insbesondere SaaS-Anwendungen, Web-Apps und Browser-Erweiterungen, die beispielsweise durch intelligente Automatisierung komplexe Auswertungen vereinfachen und Entscheidungsprozesse beschleunigen, einschließlich der Beratung zum effektiven Einsatz von KI-basierten Lösungen für kleine Unternehmen und Selbstständige ohne die Übernahme zulassungspflichtiger Tätigkeiten sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801118 Omega Peak UG (haftungsbeschränkt), c/o Spiegel, Forchenrainstraße 391, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Spiegel, Niklas. Gegenstand des Unternehmens: a) Der Erwerb sowie die Verwaltung, Verwertung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen und anderen Vermögensgegenständen jeweils im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, sowie b) die Beratung von Unternehmen insbesondere auf dem Gebiet der Strategie- und Geschäftsentwicklung, Organisation, Informationstechnologie und des Marketing jeweils unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz, dem Kapitalanlagegesetzbuch oder dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen
HRB 801130 Tallow GmbH, c/o Spiegel, Forchenrainstraße 391, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 28.510,00 EUR. Geschäftsführer: Spiegel, Niklas Marvin. Geschäftsführer: Spiegel, Ece. Gegenstand des Unternehmens: Herstellung und Vertrieb von sowie Handel mit Kosmetikprodukten auf Basis von Rindertalg. Dies umfasst insbesondere die Entwicklung, Produktion und Vermarktung von Kosmetikartikeln wie Cremes, Lotionen, Seifen und anderen Pflegeprodukten, welche aus hochwertigem Rindertalg und damit verbundenen Rohstoffen hergestellt werden.
HRB 801227 Sailer Invest GmbH, Ludwigstraße 36, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sailer, Steffen. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist nicht gewerblich tätig.
HRB 801356 Sommer Holding GmbH, Raiffeisenstraße 3, 70839 Gerlingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sommer, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Die gewerbliche Verpachtung von Betriebsgrundstücken und die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801223 LOBA GmbH, Leonberger Straße 5662, 71254 Ditzingen. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Gesamtprokura: Binger, Sebastian. Geschäftsführer: Probst, Mario. Geschäftsführer: Melka, Alfred. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und der Vertrieb von chemischen Erzeugnissen aller Art, insbesondere von Versiegelungsmaterialien, Fußbodenölen und -wachsen, Pflegemitteln für Parkett- und Holzfußböden, Linoleum, Laminat. PVC und andere Bodenbelagsarbeiten sowie Werkzeugen. Ferner die Herstellung und der Vertreib von hochwertigen, reaktiven Industrielacksystemen zur Holz-, Metall- und Kunststofflackierung.
HRB 801142 MEGABYTES UG (haftungsbeschränkt), Asperger Straße 16, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Burkhardt, Lukas. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von IT-Dienstleistungen, insbesondere Softwareentwicklung und mobile App-Entwicklung, sowie die Konzeption, Entwicklung, Vermarktung und der Vertrieb eigener digitaler Produkte, Plattformen und Softwarelösungen.
HRB 801282 New Born Real Estate UG (haftungsbeschränkt), Marstall H20, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 1,00 EUR. Geschäftsführer: Sylejmani, Xhenis. Gegenstand des Unternehmens: Vermittlung und Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken, Eigentumswohnungen und gewerblichen Immobilien; Beratung im Bereich des Immobilienwesens; Entwicklung, Vermarktung und Verwaltung von Immobilienprojekten; Durchführung von Besichtigungen, Marktanalysen und sonstigen mit dem Immobiliengeschäft verbundenen Dienstleistungen
HRB 801400 SWLB Nachhaltige Erzeugungsanlagen GmbH, Gänsfußallee 23, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hoffmann, Bert. Gegenstand des Unternehmens: Der Bau, das Halten und Verwalten sowie die Verpachtung von nachhaltigen und innovativen Energieerzeugungsanlagen für insbesondere Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung im Zuge der Energiewende.
HRB 801087 EHKS Sanitätsdienste UG (haftungsbeschränkt), Siemensstraße 26, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Sadouki, Katharina Koula. Gegenstand des Unternehmens: (i) Medizinische Veranstaltungsbetreuung und -absicherung (Sanitätsdienst) bei öffentlichen und nicht-öffentlichen Veranstaltungen u.a. Konzerte, Messen, Firmenveranstaltungen; (ii) Betrieblicher Sanitätsdienst nach DGUV Vorschrift 1, u.a. auf Baustellen; (iii) Beratung und Betreuung von Einrichtungen der betrieblichen Erste-Hilfe-Einrichtungen in Unternehmen wie Verbandkästen, Sanitätsräumen und -containern, AEDs und weiterer Ausstattungen nach DGUV Vorschrift 1.
HRB 801152 Messtechnik Jakimovski GmbH, Netzestraße 311, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jakimovski, Sasko. Gegenstand des Unternehmens: Die Montage und Ablesung von Wasser- und Heizungsuhren.
HRB 801297 CargoJet UG (haftungsbeschränkt), Seestraße 55, 71638 Ludwigsburg. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kalaitzis, Panagiotis. Gegenstand des Unternehmens: Transport und Lieferung von Waren und eigenen Vertriebsprodukten mit Kleintransportern bis 3,5 t sowie Baudienstleistungen.
HRB 801389 Volmari Vision GmbH, Elisabeth-Kranz-Straße 43, 71640 Ludwigsburg. Stammkapital: 50.000,00 EUR. Geschäftsführer: Volmari, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Dienstleistungen im Bereich der Fotografie und Videografie. Dies bezieht sich insbesondere auf Hochzeiten, Sportevents, Sportdokus, Imagefilme, Employer Branding und Social Media. Zielgruppen sind besonders Paare, Sportler und Unternehmen.
HRB 801205 RoKa Montagebetrieb UG (haftungsbeschränkt), Zwisslerstraße 4, 71640 Ludwigsburg. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Rodriguez Reyes, Juan Carlos. Gegenstand des Unternehmens: Die Ausführung von Montagearbeiten im Bereich vorgefertigter Bauteile, insbesondere Fenster, Tür- und Glaselemente sowie sonstige handwerkliche Dienstleistungen im Innen- und Außenbereich.
HRB 801049 ECHT SICHER GmbH, Stuttgarter Straße 35, 71665 Vaihingen an der Enz. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Peters, Ringo. Geschäftsführer: Echt, Martin. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und der Vertrieb von Schließanlagen sowie der Vertrieb von mechanischer, mechatronischer und elektronischer Tür- und Sicherheitstechnik, von Schlössern, Beschlägen und Tresoren sowie aller damit im Zusammenhang stehenden Zubehörteilen, ferner alle damit im Zusammenhang stehenden Planungs-, Montage- und Service- sowie Wartungsleistungen.
HRA 742594 Pro Boost Engineering, Inh. Adrian Walden e.K., Vaihinger Straße 38, 71665 Vaihingen an der Enz. Inhaber: Walden, Adrian.
HRB 801196 mediZeplin GmbH, Postweg 6, 71672 Marbach am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Prof. Dr. Dr. Zeplin, Philip. Geschäftsführer: Zeplin-Diener, Olga. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer privaten medizinischen Praxis, insbesondere im Bereich plastischer und ästhetischer Medizin und Chirurgie, wobei die Ausübung der Heilkunde nur durch angestellte Ärzte erfolgt, die Aus- und Weiterbildung von Ärzten, medizinischem Praxispersonal sowie Führungskräften (Akademie), Coaching- und Schulungsangebote sowie die Erbringung von Beratungs-, Referenten- und ConsuItingdienstIeistungen im medizinischen und betriebswirtschaftIichen Bereich.
HRB 801307 PC Gebäudereinigung GmbH, Achalmstraße 5, 71679 Asperg. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Shawish, Farhan. Gegenstand des Unternehmens: Reinigungsarbeiten aller Art einschließlich Bauendreinigung sowie Hausmeistertätigkeiten einschließlich Winterdienst, Garten- und Landschaftspflege
HRA 742599 Lack & Karosserie Reit Asperg e.K., Zeppelinstraße 3, 71679 Asperg. Inhaber: Aslan, Önder.
HRB 801047 Hartung Immobilien- und Beteiligungsgesellschaft mbH, Denverstraße 1, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. #Geschäftsführer: Hartung, David. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Unternehmensbeteiligungen und Immobilien.
HRB 801009 TuneSpring GmbH, Kirchheimer Weg 11, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Schmidt, Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Produktion, Vermarktung und der Vertrieb von Musikinstrumentenzubehör, insbesondere Zubehörteile für Trommeln und Schlagzeuge, sowie die Vergabe von Nutzungsrechten und Lizenzen.
HRB 801280 I & M Automotive UG (haftungsbeschränkt), Max-Eyth-Straße 19, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Leoni, Ignazio. Gegenstand des Unternehmens: Dienstleistungen im Transportwesen, Abschleppdienst und der KFZ-Handel.
HRB 801423 Advanced Racing Solutions GmbH, Richard-Wagner-Straße 42, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Fritz, Hans Ulrich. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungs-, Management- und Konzeptionsleistungen im Motorsportbereich, die Vorbereitung, Durchführung, Begleitung von und Beratung zu Motorsportveranstaltung, die Beteiligung an Unternehmen im Motorsportbereich.
HRB 801419 Sußmann Industries GmbH, Große Äcker 18, 71691 Freiberg am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sußmann, Jannis. Gegenstand des Unternehmens: Die Instandhaltung von Schienenfahrzeugen.
HRB 801404 Ostena Holding GmbH, Max-Eyth-Straße 16, 71691 Freiberg am Neckar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hübner, Kartin Monika. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung bestehender und noch zu erwerbender Beteiligungen sowie die Tätigkeit als geschäftsleitende Holdinggesellschaft. Genehmigungspflichtige Geschäfte nach § 34c GewO und/oder nach dem KWG werden nicht betrieben, insbesondere wird kein fremdes Vermögen verwaltet.
HRB 801276 A.A Immo UG (haftungsbeschränkt), Markgröninger Straße 491, 71701 Schwieberdingen. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Fatih, Askin. Geschäftsführer: Abedin, Avdylaj. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Entwicklung, Sanierung, Verwaltung, Vermietung und Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie alle damit im Zusammenhang stehende Dienstleistungen.
HRB 801074 MZA UG (haftungsbeschränkt), Stuttgarter Straße 3, 71701 Schwieberdingen. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Atak, Mehmet Cenk. Gegenstand des Unternehmens: Das Betreiben eines Fitnessstudios und Handel mit Fitnessprodukten.
HRB 801433 Nahm Consulting GmbH, Jahnstraße 101, 71706 Markgröningen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Nahm, Katharina. Gegenstand des Unternehmens: Die Unternehmensberatung, insbesondere zur Entwicklung, Vermarktung und Skalierung digitaler Produkte und Onlineprogramme.
HRB 801266 KW Tools GmbH, Lichtenberger Straße 35, 71720 Oberstenfeld. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Restle, Moritz. Mäder, Sarah. Geyer, Sabrina. Geschäftsführer: Geng, Tim. Gegenstand des Unternehmens: Die Fertigung von Werkzeugsystemen, sowie die Erbringung von Fertigungsdienstleistungen für andere Unternehmen.
HRB 801241 TransGUT Logistik UG (haftungsbeschränkt), Ortsstraße 56, 71720 Oberstenfeld. Stammkapital: 2.500,00 EUR. Geschäftsführer: Olbricht, Selina. Gegenstand des Unternehmens: Frachtvermittlung.
HRA 742619 Josip Loncar e.K., Nelkenstraße 2, 71723 Großbottwar. Inhaber: Loncar, Josip.
HRB 801245 Loncar Bau GmbH, Nelkenstraße 2, 71723 Großbottwar. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Loncar, Josip. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Garten- und Landschaftsbau, der Hoch-, Tief- und Straßenbau sowie der Handel mit und die Vermietung von Baumaschinen, Baugeräten und Kraftfahrzeugen jeder Art.
HRB 801210 Drivana UG (haftungsbeschränkt), Alleenstraße 11, 71732 Tamm. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Geschäftsführer: Katzer, Tim Philip. Gegenstand des Unternehmens: Der Aufbau, die Pflege und Förderung von Gemeinschaften für Motorrad- und Automobilenthusiasten. Dies umfasst insbesondere die Organisation von Veranstaltungen, Trainings und Workshops, den Handel mit Merchandising-Artikeln, die Erstellung und Verbreitung von Inhalten (Content Creation), die Akquise und Durchführung von Markenkooperationen (Brand Deals).
HRB 801295 WW Verwaltungs-GmbH, Carl-Benz-Straße 14, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weller, Walter. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Will Weller Brennstoffe GmbH & Co. KG die die Betriebsverpachtung im Ganzen sowie die Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zum Gegenstand hat.
HRB 801120 Triple S Gastronomie GmbH, Fischerpfad 36, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bouhaj, Wissam. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Restaurants
HRB 801339 BiBi Recycling GmbH, Freudentaler Straße 22, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Turmus, Hakan. Gegenstand des Unternehmens: Recycling, Verkauf von Metallen, Handel mit Schrott.
HRB 801411 Sales Alchemy GmbH, Kolpingstraße 17, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Katsanidis, Georgios. Gegenstand des Unternehmens: Die Personalberatung mit Schwerpunkt auf der Vermittlung von Vertriebs- und Führungskräften, Coaching sowie Beratung zu Mindset, Biohacking (Lifestyle) und Performanceoptimierung, der Vertrieb, der Test und die Vermittlung damit verbundener Produkte und Dienstleistungen, auch über Affiliate- und Kooperationsmodelle, Maßnahmen zur Außendarstellung, Markenbildung und strategischen Positionierung im Premiumsegment, einschließlich der Anschaffung und Nutzung hochwertiger Ausstattungsgegenstände im Rahmen der Corporate Identity.
HRB 801071 FeuSys GmbH, Lise-Meitner-Straße 10, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Feuerstein, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Die lT-Beratung, Cloud-Services, Planung und Umsetzungen von lT-Lösungen, Schulungen von Fachpersonal, der Handel mit Hard- und Software.
HRB 801273 Vogel Immobilienverwaltung UG (haftungsbeschränkt), Paul-Heidelbauer-Straße 5, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 5.000,00 EUR. Geschäftsführer: Vogel, Celina. Gegenstand des Unternehmens: Die Miet-, Haus- und Sondereigentumsverwaltung, die Tätigkeit als Verwalter nach dem WEG und die Vermakelung von Wohn- und Gewerbeimmobilien für Dritte sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
HRB 801184 Duke Promotion GmbH, Pleidelsheimer Straße 31, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Singaitis, Erich. Nicht mehr Geschäftsführer: Müller, Christian. Gegenstand des Unternehmens: Vermarktung von Sportveranstaltungen, Sportlern, Vereinen und Unternehmen mit einem u.a. sportbezogenen Unternehmenszweck.
HRB 801127 Erich & Li Holding UG (haftungsbeschränkt), Rötestraße 21, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kücükkaya, Cankan Berke. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere in den Bereichen Marketing, E-Commerce, Elektrotechnik, Immobilien, handwerkliche Dienstleistungen sowie artverwandten Geschäftsfeldern. Die Gesellschaft kann alle mit dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar verbundenen Geschäfte tätigen, insbesondere auch Beratungs- und Verwaltungsleistungen erbringen, Vermögenswerte erwerben und verwalten sowie Tochtergesellschaften im In- und Ausland gründen.
HRB 801073 Natürliche Energiesysteme (NES) GmbH, Sucystraße 22, 74321 Bietigheim-Bissingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Kulak, Osman. Geschäftsführer: Dr. Güzeldere, Harun, Beylikdüzü-Istanbul / Türkei. Gegenstand des Unternehmens: Das Bauen und Betreiben energietechnischer und emissionsfreier Anlagen als Generalunternehmer, die Verwaltung und der Betrieb von Energieanlagen und die Projektentwicklung, sowie der Kauf und die Verwaltung von Immobilien (Bauland für Projekte).
HRB 801037 A&P GmbH, Siemensstraße 33, 74343 Sachsenheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Perović, Ljanuš. Geschäftsführer: Ajdari, Safet, Jablanica / Kosovo. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb einer Metallschleiferei.
HRB 801102 IVOLUNA GmbH, Neckarblick 8, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kupke, Jürgen Günter. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, die Herstellung und der Handel von Nahrungsmittel und Nahrungsergänzungsmitteln in Pulver- und flüssiger Form, diätischer Präparate, hochkalorischer Produkte und das damit verbundene Marketing
HRB 801332 smartUP PE12 GmbH, Weinstraße 6, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Papendorf, Frank Andreas. Geschäftsführer: Machau, Dominik. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten sowie die Durchführung sämtlicher Renovierungs-, Sanierungs-, Bau- und Entwicklungsmaßnahmen von Immobilien und Mobilien.
HRB 801272 smartUP PE13 GmbH, Weinstraße 6, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Papendorf, Frank Andreas. Geschäftsführer: Machau, Dominik. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten sowie die Durchführung sämtlicher Renovierungs-, Sanierungs-, Bau- und Entwicklungsmaßnahmen von Immobilien und Mobilien.
HRB 801337 smartUP PE14 GmbH, Weinstraße 6, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Papendorf, Frank Andreas. Geschäftsführer: Machau, Dominik. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten sowie die Durchführung sämtlicher Renovierungs-, Sanierungs-, Bau- und Entwicklungsmaßnahmen von Immobilien und Mobilien.
HRB 801259 smartUP PE15 GmbH, Weinstraße 6, 74354 Besigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Machau, Dominik. Geschäftsführer: Papendorf, Frank Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und Verwalten sowie die Durchführung sämtlicher Renovierungs-, Sanierungs-, Bau- und Entwicklungsmaßnahmen von Immobilien und Mobilien
HRB 801230 HeLa Automation GmbH, Albert-Einstein-Straße 21, 74357 Bönnigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Herrmann, Daniel. Geschäftsführer: Laux, Simon Raphael. Gegenstand des Unternehmens: Service und Montage von Förderanlagen.
HRB 801240 SC Consulting UG (haftungsbeschränkt), Mahlerweg 2, 74357 Bönnigheim. Stammkapital: 4.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rank, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Einbringung von Leistungen im Bereich: HR-Management sowie die Erbringung von Berratungsdienstleistungen für Unternehmen.
HRB 801441 empowering GmbH, Sonnengässle 1, 74357 Bönnigheim. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Geschäftsführer: Schollenberger, Ralf. Gegenstand des Unternehmens: a) Erwerb, Halten und Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen, gleich welcher Art und Form; und b) Betriebswirtschaftliche und strategische Unternehmensberatung sowie Interimsmanagement und Coaching; und c) die Durchführung aller Geschäfte, die mit den unter lit. a) und lit. b) genannten Tätigkeiten in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen.
HRB 801315 gr8progress GmbH, Sonnengässle 1, 74357 Bönnigheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schollenberger, Ralf. Gegenstand des Unternehmens: Unternehmensberatung, insbesondere: Durchführung, Organisation und Vermittlung von Personalentwicklungsmaßnahmen, Personalauswahl und entsprechendes Projektmanagement sowie Persönlichkeitsentwicklung und Ernährungsberatung; Betreuung von Menschen zur Verbesserung der körperlichen, geistigen und seelischen Gesundheit sowie Fitness- und Stressbewältigungsmaßnahmen in Kombination mit Ernährungsberatung; Entwicklung, Angebot und Durchführung von Präventionskursen und Seminaren zur Stressbewältigung/-prävention gemäß §§ 20 und 20a Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie Durchführung von Gesundheitstagen, Teamevents und Leistungsdiagnostik.
HRB 801217 reisinger engineering GmbH, Marienstraße 4, 74369 Löchgau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Reisinger, Jörg. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung und technisches Engineering in den Bereichen Mechatronik, Mikrosystemtechnik, Psychophysik und Ergonomie sowie Entwicklung und technologieorientierter Wissenstransfer im Bereich haptisches Design und Technologietransfer für Bedientechnologien.
HRB 801081 UV Service GmbH, Mundelsheimer Straße 7, 74385 Pleidelsheim. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Varga, Aliz. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Verwaltung, Kundenservice, Wartung, IT-Support und Callcenter. Dazu gehören die Organisation, Durchführung und Optimierung von Serviceprozessen sowie die Bereitstellung unterstützender Lösungen und Ressourcen. Zusätzlich kann die Gesellschaft Beratungsleistungen anbieten und mit anderen Partnern zusammenarbeiten.

Landkreis Ludwigsburg - Veränderungen August

HRB 749505 Bohr Renovierungen GmbH, Albert-Einstein-Straße 4, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Chrz, Steven Patrick. Bestellt als Geschäftsführer: Bohr, Waldemar.
HRB 772508 Kipp Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Kornbühlstraße 2, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Kipp, Daniel. Bestellt als Liquidator: Kipp, Daniel. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 205770 IN-Innovative Navigation GmbH, Leibnizstr. 11, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Zimmermann, Reinhard.
HRB 200556 Gümak Gustav Günther GmbH, Max-Eyth-Str. 3 - 5 , 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Günther, Michael. Bestellt als Liquidator: Günther, Eberhard Gustav. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 749207 ALE Deutschland GmbH, Stammheimer Str. 10, 70806 Kornwestheim. Bestellt als Geschäftsführer: Förg, Christian.
HRB 17466 Bucci Industries Deutschland GmbH, Stammheimer Straße 10, 70806 Kornwestheim. Einzelprokura: Giacomelli, Stefano, Domegge di Cadore (BL) / Italien.
HRB 794040 Nandi UG (haftungsbeschränkt), Theodor-Heuss-Straße 26, 70806 Kornwestheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Yaluguli Raghunatha Rao, Sanjay. Geschäftsführer: Virabhadra, Gururaj. Geschäftsführer: Nukala, Narsi Reddy. Bestellt als Liquidator: Nukala, Narsi Reddy. Liquidator: Virabhadra, Gururaj. Liquidator: Yaluguli Raghunatha Rao, Sanjay. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 20203 Wüstenrot & Württembergische AG, W&W Platz 1, 70806 Kornwestheim. Gesamtprokura: Albrecht, Matthias. Dr. Kuch, Sebastian. Weidenbrück, Vera.
HRB 732505 Hofgut Mauer Beteiligungs-GmbH, Hofgut Mauer 1, 70825 Korntal-Münchingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Ramsaier, Ulrich.
HRB 7133 Maute-Benger GmbH, Keplerstraße 32, 70825 Korntal-Münchingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Breuning, Marjoke. Gegenstand des Unternehmens: die Erbringung von EDV-Beratung, Bürotätigkeiten sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen und Controlling-Tätigkeiten für fremde Dritte.
HRB 201616 VBH Deutschland GmbH, Siemensstr. 38, 70825 Korntal-Münchingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: van Dijk, Fekke. Geschäftsführer: Grupp, Bernd.
HRB 201616 VBH Deutschland GmbH, Siemensstr. 38, 70825 Korntal-Münchingen. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Grupp, Bernd. Geschäftsführer: van Dijk, Fekke.
HRB 759447 VBH Holding GmbH, Siemensstraße 38, 70825 Korntal-Münchingen. Gesamtprokura: Karthaus, Michael.
HRB 768182 C´era una volta UG (haftungsbeschränkt), Bopserwaldstr. 55, 70839 Gerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Faraci-Murkett, Viola. Nicht mehr Geschäftsführer: Faraci, Angelo. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 778980 Wolf Akademie GmbH, Dieselstraße 1921, 70839 Gerlingen. Nun bestellt als Liquidator: Wolf, Marcus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 262456 B Tallow GmbH, Forchenrainstraße 391, 70839 Gerlingen. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Gerlingen verlegt.
HRB 796978 AUDERE Social Impact Investing GmbH, Hans-Keil-Straße 9, 70839 Gerlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 798681 AUDERE Solutions GmbH, Hans-Keil-Straße 9, 70839 Gerlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele. Geschäftsführer: Eder, Michaela Nicole.
HRA 10232 Robert Bosch Industrietreuhand Kommanditgesellschaft, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen. Prokura erloschen: Klug, Nora Kristin.
HRB 14000 Robert Bosch Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen. Prokura erloschen: Ahnefeld, Frauke. Holzwarth, Bettina. Gesamtprokura: Prokura geändert: Klatt, Matthias. Kotz, Thomas. Dr. Ost, Sven. Hillebold, Lutz. Klug, Nora Kristin. Cook, David. Litobarski, Nina. Dr. Roth, Norman. Buffey, David John. Andrasy, Boglarka. Dr. Singer, Dörte.
HRB 14000 Robert Bosch Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Robert-Bosch-Platz 1, 70839 Gerlingen. Gesamtprokura: Buffey, David John, Market Harborough / Vereinigtes Königreich.
HRB 206929 Bühr Gebäudetechnik GmbH, Schillerstr. 75, 70839 Gerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Franke, Klaus Siegfried.
HRB 783640 BÜHR Group GmbH, Schillerstraße 75, 70839 Gerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Franke, Klaus Siegfried.
HRB 727125 Bühr Service GmbH, Schillerstraße 75, 70839 Gerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Franke, Klaus Siegfried. Bestellt als Geschäftsführer: Stephan, Gunnar. Geschäftsführer: Kraus, Johannes.
HRB 232000 Bühr Elektro & MSR GmbH, Schillerstraße 75, 70839 Gerlingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Franke, Klaus Siegfried.
HRB 785804 CoinTonic GmbH, Urbanstraße 4, 70839 Gerlingen. Nicht mehr Liquidator: Poppe, Dietmar Ingo. Bestellt als Geschäftsführer: Poppe, Dietmar Ingo. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 785804 Share4four GmbH, Urbanstraße 4, 70839 Gerlingen. Bestellt als Geschäftsführer: Poppe, Lara Patricia. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie der Handel mit Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 des Kreditwesengesetzes (KWG), insbesondere mit Aktien, Derivaten und sonstigen Wertpapieren, ausschließlich als Eigengeschäft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft erbringt keine Finanzdienstleistungen oder Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) oder des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und betreibt keine erlaubnispflichtigen Tätigkeiten. Eine Tätigkeit für Dritte findet nicht statt.
HRB 727103 EURONICS Europe GmbH, Berblingerstraße 1, 71254 Ditzingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Kmetec, Denis Benjamin. Bestellt als Geschäftsführer: Lenane, Brendan Francis, Fürstenfeld / Österreich.
HRB 778826 TRUMPF Tracking Technologies GmbH, Dornierstraße 12, 71254 Ditzingen. Gesamtprokura: Hommel-Scherer, Michèle.
HRB 206989 SonicShop GmbH, Leonberger Straße 7, 71254 Ditzingen. Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Sabine.
HRB 205538 HörStudio Tiesing GmbH, Siemensstr. 22, 71254 Ditzingen. Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Sabine.
HRB 201900 Parity Software GmbH, Siemensstraße 10, 71254 Ditzingen. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Graefingholt, Jascha André.
HRB 797216 Ideentakt GmbH, Siemensstraße 22, 71254 Ditzingen. Bestellt als Geschäftsführer: Koch, Sabine.
HRA 732131 Karl-Heinz Ohnewald UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Theodor-Heuss-Straße 34, 71282 Hemmingen. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 795306 kreatiefe GmbH, Waldstraße 9, 71563 Affalterbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Wittwer, Jasmin. Bestellt als Geschäftsführer: Wittwer, Erwin.
HRB 774604 Immoservice BW Q-care-M GmbH., Winnender Straße 57, 71563 Affalterbach. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 796489 Espresso Bar´ista Deutschland GmbH, Heilbronner Straße 42, 71634 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Karaaslan, Ömer-Faruk. Bestellt als Geschäftsführer: Roder, Nico.
HRB 796526 Phantom Island UG (haftungsbeschränkt), Kaffeeberg 101, 71634 Ludwigsburg. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung von eigenen und externen, hochwertigen digitalen Produkten, sowie der Vertrieb und die Vermarktung digitaler und analoger Endprodukte auf allen bestehenden und zukünftigen Plattformen. Diese Produkte beinhalten u.a. Bücher, interaktive Anwendungen, Software-Plugins, Spiele und Standalone-Tools.
HRB 787506 MUP Immobilienmanagement GmbH, Monreposstraße 55, 71634 Ludwigsburg. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Die Immobilienverwaltung und die Tätigkeit als Immobilienmakler sowie Hausmeisterdienste.
HRB 320485 PFISTERER Isoliertechnik GmbH, Dorfstraße 8, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Pfisterer, Volker. Bestellt als Geschäftsführer: Stanciu, Mirela.
HRB 747561 Bosch Business Innovations GmbH, Grönerstraße 9, 71636 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Rotzler, Andrea.
HRB 755072 E2Euro Consulting GmbH, Hoferstraße 9b, 71636 Ludwigsburg. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen im Bereich internationaler Handel und Marktregulierung, insbesondere zur Unterstützung von Unternehmen aus Drittländern beim Markteintritt in die Europäische Union. Dazu gehören insbesondere: - Beratung zu europäischen Markt- und Produktsicherheitsvorschriften sowie erweiterter Herstellerverantwortung (EPR); - Unterstützung bei Lieferkettentransparenz; eSG-Compliance (insbesondere LkSG) und Markteintrittsstrategien; - Entwicklung digitaler Lösungen für Compliance und Prozessoptimierung; - Dienstleistungen zu Markenaufbau, digitalem Marketing und Vertriebskanälen; - Durchführung von Schulungen zu EU-Martzugang und regulatorischen Anforderungen.
HRA 200341 Goetze KG Armaturen, Robert-Mayer-Str. 21, 71636 Ludwigsburg. Einzelprokura: Lin, Stephanie.
HRB 785866 Dotadas Verwaltungs GmbH, Schwieberdinger Straße 72, 71636 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Maier, Max. Bestellt als Liquidator: Müller, Florian. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 787926 Una Pflegedienst GmbH, Schwieberdinger Straße 73, 71636 Ludwigsburg. Stammkapital: 25.100,00 EUR.
HRB 790977 Wüstenrot Energieberatung GmbH, Hohenzollernstraße 14, 71638 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Tigges, Jörg. Bestellt als Geschäftsführer: Zahlmann, Thomas Heinrich. Prokura erloschen: Bender, Götz. Gesamtprokura: Janssen, Klaus. Kratzer, Benjamin.
HRB 793965 NEXUS DYNAMIC COMPANY LIMITED BY GUARANTEE Niederlassung Deutschland, Hohenzollernstraße 21, 71638 Ludwigsburg. Gegenstand des Unternehmens: Consulting /IT-Beratung/ Prozessmanagement Consulting / Coaching / Immobilienmanagement-verwaltung / Automatisierungsberatung / Automatenhandel / Lebensmittelhandel / Import- Export elektronische Geräte Industrie/ Kosmetikhandel -beratung -behandlungen / Vertrieb von Lebensmittel, Industriegeräte und Kosmetikartikel NEXUS DYNAMIC COMPANY LIMITED BY GUARANTEE Niederlassung Deutschland. Daten der Hauptniederlassung geändert; nun: Zweigniederlassung der "NEXUS DYNAMIC COMPANY LIMITED BY GUARANTEE" mit Sitz in Dublin / Irland (Companies Registration Office Dublin 757417).
HRB 750903 lntegrity360 AG, Königsallee 43, 71638 Ludwigsburg. Nicht mehr Vorstand: Wörn, Ralph. Vorstand: Dr. Engelke, Stephan.
HRA 203233 Pflugfelder Planen und Bauen GmbH & Co. KG, Solitudestr. 49, 71638 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Handel, Kim Ellen.
HRB 202716 Pflugfelder Baubetreuungsgesellschaft mbH, Solitudestr. 49, 71638 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Handel, Kim Ellen.
HRB 758103 eb2 Ingenieurgesellschaft mbH, Solitudestraße 48, 71638 Ludwigsburg. Gesamtprokura: Baier, Henning.
HRB 774058 eb2 Holding GmbH, Solitudestraße 48, 71638 Ludwigsburg. Gesamtprokura: Baier, Henning.
HRB 778063 Pflugfelder + Holzwarth Immobilien GmbH, Solitudestraße 49, 71638 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Handel, Kim Ellen.
HRB 779168 P Immobilien Grundbesitz Neckarbogen GmbH, Solitudestraße 49, 71638 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Handel, Kim Ellen.
HRB 778032 P Immobilien Entwickeln & Bauen GmbH, Solitudestraße 49, 71638 Ludwigsburg. Prokura erloschen: Handel, Kim Ellen.
HRB 745913 KRS medical experts GmbH, Stuttgarter Straße 30, 71638 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Saffar, Rainer.
HRB 205288 ibb Burrer & Deuring Ingenieurbüro GmbH, Karl-Heinrich-Käferle-Straße 6, 71640 Ludwigsburg. Nicht mehr Geschäftsführer: Szymanski, Carsten. Bestellt als Geschäftsführer: Pontikidis, Dimitrios. Prokura erloschen: Pontikidis, Dimitrios. Einzelprokura: Szymanski, Carsten.
HRB 772136 ALTEDAP GmbH, Mönchfeldstraße 27, 71640 Ludwigsburg. Gegenstand des Unternehmens: IT-Dienstleistungen: Beratung, Support und Service. Entwicklung von Software und webbasierter Applikationen. Kleintransporte. Planung und Entwicklung von Energieanlagen, Erstellung von Energiekonzeptlösung. In- und Export verschiedener Waren. Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen sowie Vertrieb und Implementierung von Software und Methoden zur Analyse und Qualitätsverbesserung betriebswirtschaftlicher Messdaten, insbesondere im Bereich der Energiewirtschaft.
HRB 771306 RadioOnkologicum MVZ GmbH, Posilipostraße 4, 71640 Ludwigsburg. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Hüttner, Ingo. Geschäftsführer: Dr. Müller, Arndt-Christian.
HRB 749422 Lorit GmbH, Bunsenstraße 5, 71642 Ludwigsburg. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, der Vertrieb, die Lieferung und Montage von Fenster- und Türsystemen sowie Rollläden; die Durchführung von Dienstleistungen im Bereich der Glasoberflächentechnik, Smart Repair und Glasveredelung; sowie die Ausführung von elektrotechnischen Installationen im privaten, gewerblichen und industriellen Bereich.
HRB 767684 Physiotherapie mc)(cm GmbH, Hauptstraße 69, 71642 Ludwigsburg. Einzelprokura: Wenger, Sarah.
HRB 104758 KURZ Recycling GmbH, Mühläckerstraße 26, 71642 Ludwigsburg. Einzelprokura: Kurz, Benedikt.
HRB 291010 GEDORE Torque Solutions GmbH, Bertha-Benz-Straße 12, 71665 Vaihingen an der Enz. Geschäftsführer: Dr. Dowidat, Christian.
HRB 774926 Dürmeier GmbH Edelstahl Schweißtechnik, Reutwiesenstraße 36, 71665 Vaihingen an der Enz. Nicht mehr Geschäftsführer: Dürmeier, Thorsten Oliver. Bestellt als Liquidator: Dürmeier, Tobias Michael. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 290044 EKS Elektromagnetik GmbH, Steinbeisstrasse 50, 71665 Vaihingen an der Enz. Prokura erloschen: Mantsch, Lutz.
HRB 773209 Immobilienverwaltung Schild & Maier UG (haftungsbeschränkt), Tafingerstraße 14, 71665 Vaihingen an der Enz. Nicht mehr Geschäftsführer: Maier, Steffi.
HRB 763134 Köpf 1 Verwaltungs-GmbH, Erlenweg 20, 71672 Marbach am Neckar. Personenbezogene Daten (Name) geändert; Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt als Liquidator: Köpf-Doriath, Gerd Peter. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 733990 Köpf Immobilien 1 GmbH & Co. KG, Erlenweg 20, 71672 Marbach am Neckar. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 777062 B&D Facility Management GmbH, Etzwiesenweg 11, 71672 Marbach am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Weigel, Dennis. Bestellt als Geschäftsführer: Weigel, Jessica.
HRB 743638 G+W GmbH, Kirchweinbergstr. 9, 71672 Marbach am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Wieland, Christoph. Bestellt als Geschäftsführer: Grimm, Aljoscha.
HRB 752075 KGW Verwaltung GmbH, Alleenstraße 7, 71679 Asperg. Nicht mehr Geschäftsführer: Betz, Gabriele. Geschäftsführer: Onasch, Harald. Bestellt als Liquidator: Betz, Hans-Peter. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 782696 Goetze Immobilien Verwaltungs GmbH, Am Oberen Schlossberg 5, 71686 Remseck am Neckar. Geschäftsführer: Lin, Stephanie Melanie.
HRA 742400 Wied & Gruhler Steuerberatung GmbH & Co. KG, John-F.-Kennedy Allee 1, 71686 Remseck am Neckar. Einzelprokura: Gruhler, Swetlana Rebekka.
HRB 799938 Michael Wied Steuerberatung Holding GmbH, John-F.-Kennedy-Allee 1, 71686 Remseck am Neckar. Stammkapital: 25.500,00 EUR.
HRB 203365 Wahlenmeier GmbH, Steinbößer 2, 71686 Remseck am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Wahlenmeier, Manfred. Bestellt als Geschäftsführer: Wahlenmeier, Lisa.
HRB 794986 mandau projects GmbH, Bilfinger Straße 28, 71691 Freiberg am Neckar. Gegenstand des Unternehmens: Der An- und Verkauf sowie die Vermittlung von Immobilien, die Projektentwicklung im Immobilienbereich, der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 801404 Ostena Holding GmbH, Max-Eyth-Straße 16, 71691 Freiberg am Neckar. Personenbezogene Daten (Name) von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Hübner, Katrin Monika.
HRB 207017 BBS Automation Stuttgart GmbH, Planckstr. 40, 71691 Freiberg am Neckar. Nicht mehr Geschäftsführer: Roßkopf, Stefan.
HRB 727216 STUBA Stuttgarter Industriebatterien GmbH, Im Unholder Weg 12, 71696 Möglingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Jolk, Hendrik.
HRB 792992 HWP Maler & Ausbauer BW GmbH, Daimlerstraße 8, 71701 Schwieberdingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Bilandzija, Mario.
HRB 206827 Trans-Logo-Tech (TLT) GmbH, Hans-Grüninger-Weg 11, 71706 Markgröningen. Gesamtprokura: Grollmisch, Ingrid. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Röttger, Gerd. Geschäftsführer: Cevra, Alen. Bestellt als Geschäftsführer: Kaltwasser, Tim.
HRA 310042 Fröscher GmbH & Co. KG, Bahnhofstraße 20, 71711 Steinheim an der Murr. Gesamtprokura: Fröscher, Karolin. Prokurist: Fröscher, Maximilian Xaver.
HRB 301714 Heinrich Diezel GmbH, Amselweg 711, 71732 Tamm. Nicht mehr Geschäftsführer: Koops-Ginder, Bernhard. Bestellt als Geschäftsführer: Bühl, Jessica.
HRB 745668 wet-green GmbH, Hauptstraße 64, 71732 Tamm. Gegenstand des Unternehmens: die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung nachhaltiger Gerb- und Hilfsstoffe sowie von Vefahren zur Ledergerbung, die Entwicklung, Herstellung und Vermarktung von Kollagenen, die Erbringung von Beratungsleistungen (Business Consulting) in wirtschaftlichen, strategischen, organisatorischen und marketing bezogenen Fragestellungen - branchenunabhängig - sowie die Durchführung von Audits, Schulungen und sonstigen begleitenden Dienstleistungen. Diese Leistungen können durch die Gesellschaft selbst, durch ihre Geschäftsführung, ihre Mitarbeitenden oder durch beauftragte Dritte erbracht werden.
HRA 726519 HWS Frank GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofstraße 161, 74321 Bietigheim-Bissingen. Prokura erloschen: Wruck, Thorsten. Prokurist: Lackus, Sebastian Philipp. Einzelprokura: Frank, Theo.
HRB 736104 HWS Frank Verwaltungs GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Bahnhofstraße 161, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Frank, Theo.
HRB 291019 BWT Pharma & Biotech GmbH, Carl-Benz-Strasse 4, 74321 Bietigheim-Bissingen. Gesamtprokura: Mumcuyan, Thomas Jürgen.
HRB 758743 DL Concept GmbH, Freibergerstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen. Einzelprokura: Leno, Viktoria.
HRA 732086 baslerbeauty GmbH & Co. KG, Gansäcker 20, 74321 Bietigheim-Bissingen. Gesamtprokura: Hemming, Jacqueline.
HRB 301908 ENZ Entwicklungen & Realisation GmbH, Im Weilerlen 14, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Enz, Achim. Bestellt als Geschäftsführer: Enz, Katharina. Gegenstand des Unternehmens: Die elektronische Projektentwicklung und Umsetzung.
HRB 301046 Städtische Holding Bietigheim-Bissingen GmbH, Kirchplatz 5, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Hanus, Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Dörr, Jens. Die Gebietskörperschaft "Stadt Bietigheim-Bissingen", Bietigheim-Bissingen, hat im Wege der Ausgliederung nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 30.06.2011 mit Nachtrag vom 17.02.2012 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 30.06.2011 ihr Vermögen hinsichtlich des Regiebetriebs "Bäder und Kunsteisbahn" mit allen Aktiven und Passiven als Ganzes auf die Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ausgegliedert (Ausgliederung zur Aufnahme). Auf die bei Gericht eingereichten Urkunden wird Bezug genommen.
HRB 300646 Rigo Mayer Elektro-GmbH, Marbacher Weg 70, 74321 Bietigheim-Bissingen. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb eines Elektrogeschäfts, insbesondere Ausführung von Elektroinstallationen, Handel und Reparatur von Elektrogeräten sowie Kundendienst von Haushaltsgeräten.
HRB 300419 Stadtwerke Bietigheim- Bissingen GmbH, Rötestraße 8, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Mastenbroek, Richard. Bestellt als Geschäftsführer: Marquard, Herbert.
HRB 793608 WiiDoo Immobilienverwaltung UG (haftungsbeschränkt), Weidenweg 12, 74321 Bietigheim-Bissingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Russo, Rosario Hugo. Geschäftsführer: Russo, Alessia. Bestellt als Liquidator: Russo, Alessia. Liquidator: Russo, Rosario Hugo. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 300137 Weller Tools GmbH, Carl-Benz-Strasse 2, 74354 Besigheim. Einzelprokura: Teller, Marcel. Nicht mehr Geschäftsführer: Buidin, Philippe, Tervuren (Belgien) / Belgien. Bestellt als Geschäftsführer: Polonski, Jewgenij.
HRB 777242 Lilie Liegenschaften GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 30, 74354 Besigheim. Geschäftsführer: Rösemann, Peter. Nicht mehr Geschäftsführer: Rösemann, Richard.
HRB 721210 Lilie Energie GmbH, Heinrich-Hertz-Straße 30, 74354 Besigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Rösemann, Richard.
HRB 300701 Karl Köhler GmbH, Jahnstraße 25, 74354 Besigheim. Stammkapital: 2.000.000,00 EUR. Einzelprokura: Bounin, Steffen. Richter, Thomas.
HRB 301180 Amann International GmbH, Hauptstraße 1, 74357 Bönnigheim. Gesamtprokura: Bauer, Christine. Nicht mehr Geschäftsführer: Westerkamp, Arved. Bestellt als Geschäftsführer: Nicolaus, Markus. Geschäftsführer: Findeis, Wolfgang Martin.
HRB 801240 SC Consulting UG (haftungsbeschränkt), Mahlerweg 2, 74357 Bönnigheim. Gegenstand des Unternehmens: Die Einbringung von Leistungen im Bereich: HR-Management sowie die Erbringung von Beratungsdienstleistungen für Unternehmen.
HRB 724016 HV Beteiligungs - GmbH, Robert-Bosch-Straße 5, 74357 Bönnigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Gutheber, Sandra Nina.
HRB 300264 Konzelmann GmbH, Lise-Meitner-Strasse 15, 74369 Löchgau. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Konzelmann, André Michael.
HRB 302086 Felsenkeller Besigheim GmbH, Am Felsengarten 1, 74394 Hessigheim. Nicht mehr Geschäftsführer: Schiller, Hans-Georg. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Martin Helmut.
HRB 752094 ODYSYS AG, Justinus-Kerner-Straße 10, 74395 Mundelsheim. Stammkapital: 75.000,00 EUR. Prokura erloschen: Fehlau, Manuel.

Landkreis Ludwigsburg - Löschungen August

HRB 753858 dannwolf-cc GmbH, Friedrich-Züfle-Weg 42, 70806 Kornwestheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 736630 Kipp Grundstücksverwaltungs UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Kornbühlstraße 2, 70806 Kornwestheim. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 775362 Little Fortune Holding UG (haftungsbeschränkt), Rechbergstraße 18, 70806 Kornwestheim. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Gesellschaft ist gelöscht. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 767545 Lakeside Energy Invest GmbH, Waldstraße 161, 70825 Korntal-Münchingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 741319 Physiotherapie Pfeiffer e.K., Marktstraße 61, 71254 Ditzingen. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 742501 Hasan Yildizbas - Hotel Mörike - e.K., Mörikestraße 1261, 71636 Ludwigsburg. Die Firma ist erloschen.
HRB 206623 Studio Perspective Film- und Medienproduktions GmbH, Oscar-Walcker-Straße 26 B , 71636 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 739498 Dotadas Grundstücksverwaltung GmbH & Co. KG, Schwieberdinger Straße 72, 71636 Ludwigsburg. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 742307 Una Pflegedienst Inh. N. Tahirovic e.K., Schwieberdinger Straße 73, 71636 Ludwigsburg. Die Firma ist erloschen.
HRB 788739 VF Automobile UG (haftungsbeschränkt), Pater-Kolbe-Straße 12, 71638 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 738866 Ludwigsauge OHG, Solitudestraße 24, 71638 Ludwigsburg. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 201681 Catix GmbH, Carl-Diem-Str. 131, 71679 Asperg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 773628 Taraninov GmbH, Hohenheimer Straße 87, 71686 Remseck am Neckar. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 310311 Blumen Seidel Inhaber Claudia Glemser e.K., Frauenstr. 2, 71711 Murr. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.
HRA 730959 Leuschners OHG Werbeagentur am Weinberg, Linsenbergstraße 19, 71711 Steinheim an der Murr. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 731023 OKB UG (haftungsbeschränkt), Seewiesenstr. 7, 71711 Steinheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 741212 Handwerkerhaus Premium Plus GmbH & Co. KG, Wahlwiesenstraße 3, 71711 Steinheim an der Murr. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 310771 KOOPERA GmbH, Dürrenstr. 47, 71720 Oberstenfeld. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 310452 Werzalit Industrieverwaltungsgesellschaft mbH & Co. Holding KG, Gronauer Str. 70, 71720 Oberstenfeld. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 772480 Gospel1.TV gGmbH, Neuwengert 2, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 290338 Kratschmayer Stuttgart GmbH & Co. KG, Pleidelsheimer Straße 47, 74321 Bietigheim-Bissingen. Einzelprokura: Kratschmayer, Dennis. Prokura erloschen: Kratschmayer, Markus. Prokurist: Finzer, Tobias.
HRB 290765 Kratschmayer Beteiligungs-GmbH, Pleidelsheimer Straße 47, 74321 Bietigheim-Bissingen. Prokura erloschen: Kratschmayer, Dennis. Kratschmayer, Markus. Finzer, Tobias.
HRB 301459 Kaiser Gebäudereinigung GmbH, St.-Peter-Weg 16, 74321 Bietigheim-Bissingen. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 723691 Wolfgang Paul Verwaltungs GmbH, Egartenhof 41, 74343 Sachsenheim. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 739485 Matteis Immobilienmanagement e. K., Freudentalerstraße 1, 74354 Besigheim. Die Firma ist erloschen. Das Registerblatt ist geschlossen.

Rems-Murr-Kreis - Neueintragungen August

HRB 801421 FT Bautechnik GmbH, Schmerstraße 15, 70734 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tahiri, Fatos. Gegenstand des Unternehmens: Raumausstattung
HRB 801027 J2 Immovest GmbH, Blumenstraße 47, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Heinritz, Jonas. Geschäftsführer: Itzrodt, Julius Erwin. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von Vermögensanlagen aller Art im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte und jeweils mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten.
HRB 801091 MediKraft Fellbach GmbH, Egerlandweg 22, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.500,00 EUR. Geschäftsführer: Daci, Bujar. Geschäftsführer: Beck, Sven Lukas. Geschäftsführer: Steeb, Sebastian Frank. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Leistungen im Bereich des präventiven und therapeutischen Krafttrainings, insbesondere gesundheitsorientiertes Krafttraining sowie physiotherapeutische Maßnahmen im Rahmen der Gesundheitsförderung und Rehabilitation.
HRB 801015 EduFlex Bürstadt & Remseck GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Eder, Heinz. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Mobilien / fliegenden Bauten oder die Beteiligung an Gesellschaften, die Mobilien halten, insbesondere solchen, deren Zweck die Einrichtung sowie die temporäre Verpachtung und / oder Vermietung von Wohn- und Gewerbeimmobilien, u. a. von Kindertagesstätten, Pflegeheimen, Behindertenwerkstätten, Studentenwohnheimen, Schulen usw. im deutschsprachigen Raum beinhaltet. Ferner gehören die Entwicklung, Planung und Errichtung von Mobilien / fliegenden Bauten in konventioneller, modularer, serieller oder temporärer Bauweise, einschließlich der Erbringung sowie der Beschaffung zugehöriger Bau- und Baunebenleistungen aller Art sowie die Vermietung und Verpachtung beweglicher und unbeweglicher Vermögensgegenstände zum Gegenstand des Unternehmens. Die Gesellschaft kann für ihre Beteiligungen die Vertretung der Geschäftsführung sowie die Erbringung aller damit zusammenhängender Dienstleistungen, insbesondere Managementtätigkeiten, übernehmen.
HRA 742652 FM Sharkawi Gebäudedienste e.K., Röntgenstraße 14, 70736 Fellbach. Inhaber: El Sharkawi, Fahim.
HRB 801108 bedacht GmbH, Untere Lindenstraße 2, 71332 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführerin: Beller, Melina Maria. Nicht mehr Geschäftsführer: Raum, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb von Software, die Beratung, Fortbildung und Training, die Erbringung von Vermittlungsleistungen für Projekt-, Service- und Produktgeschäft sowie Geschäftsanbahnung, der Betrieb von Internet-Portalen zur Wissensvermittlung und die Bereitstellung von branchenspezifischen Informationen und allen damit im Zusammenhang stehenden Geschäften und diese fördernde Maßnahmen.
HRB 801402 inixtra Beteiligungs GmbH, Untere Sackgasse 6, 71332 Waiblingen. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Panzer, Farnaz. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen, sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an grundbesitzhaltenden oder -verwaltenden Gesellschaften.
HRB 801219 E4U Verwaltungsgesellschaft mbH, Dornfelderstraße 14, 71384 Weinstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dippon, Patrick Alexander. Geschäftsführer: Dippon, Valerie. Geschäftsführer: Dippon, Matthias Oliver. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte, insbesondere an Gesellschaften im Bereich der Veranstaltungstechnik, sowie die Übernahme von Verwaltungs-, Steuerungs- und Managementaufgaben für verbundene Unternehmen.
HRB 801056 SonnenInvest GmbH, August-Lämmle-Straße 23, 71397 Leutenbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Böbel, Markus. Geschäftsführer: Hartmann, Manuel. Gegenstand des Unternehmens: - der Handel mit Photovoltaikanlagen, Wärmepumpen und Energiespeichern, - die Vermittlung von Installation und Inbetriebnahme dieser Systeme, - die zentrale Abrechnung, auch als Generalunternehmer, - die Energieberatung sowie - die Vermittlung von Finanzierungsdienstleistungen im Zusammenhang mit diesen Produkten.
HRB 801051 GesundR UG (haftungsbeschränkt), Nellmersbacher Straße 17, 71397 Leutenbach. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kunukuntla, Sowmya. Gegenstand des Unternehmens: Online-Verkauf von Nahrungsergänzungsmitteln, Wellnessprodukten und Gesundheitsartikeln.
HRB 801026 SteMa Platiel GmbH, Hanweiler Straße 36, 71404 Korb. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Platiel, Stefan. Geschäftsführer: Platiel, Maike. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermietung von lmmobilien (insbesondere kurz- und mittelfristig), die Vermietung von beweglichen Wirtschaftsgütern (insbesondere Automaten und Fahrzeuge) sowie die Projektierung, Entwicklung, Errichtung, der Betrieb und die Veruraltung von Energieerzeugungs- und Energiespeicheranlagen, insbesondere von Photovoltaikanlagen, sowie der Handel mit und das Halten von Beteiligungen an Unternehmen und Projekten in diesem Bereich, einschließlich solcher mit Photovoltaikanlagen und Energiespeichern.
HRB 801064 WERTINVEST Sontheim GmbH, Heppacher Straße 39, 71404 Korb. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Heinrich, Astrid. Geschäftsführer: Heinrich, Gerd. Gegenstand des Unternehmens: Die Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene und fremde Rechnung; wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Baubetreuer in fremden Namen für fremde Rechnung; Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte; Vermittlung von Finanzierungen, Versicherungen, Beteiligungen an anderen Unternehmen und Kapitalanlagen aller Art; Verwaltung und Bewirtschaftung von Grundstücken, Eigentumswohnungen und Eigenheim.
HRB 801191 CN Clinics Holding UG (haftungsbeschränkt), c/o Natalia Closas, Aspacher Straße 144, 71522 Backnang. Stammkapital: 6.000,00 EUR. Geschäftsführer: Estal, Natalia Closas. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von (Mehrheits-)Beteiligungen an anderen Unternehmen, jeweils im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte sowie Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801435 Frontida GmbH, Kuchengrund 10, 71522 Backnang. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Marou, Maria. Geschäftsführer: Kioutanidis, Fotios. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen gemäß SGB XI und SGB V, insbesondere Grundpflege, Behandlungspflege, häusliche Krankenpflege, hauswirtschaftliche Versorgung sowie Verhinderungspflege. Darüber hinaus betreibt das Unternehmen eine Tagespflegeeinrichtung zur teilstationären Versorgung pflegebedürftiger Menschen. Das Unternehmen bietet außerdem Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI, Pflegeberatung, individuelle Schulungen für pflegende Angehörige sowie sonstige Dienstleistungen im Gesundheits- und Sozialwesen an. Zum Leistungsangebot gehören ferner hausnotrufbezogene Dienste und Fahrdienste im Zusammenhang mit Pflege und Betreuung.
HRB 801022 Flashborne Ventures UG (haftungsbeschränkt), Wolle-Kriwanek-Weg 15, 71522 Backnang. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Tschierschwitz, Christoph Klaus. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und das Halten von Beteiligungen an Unternehmen in der Bundesrepublik Deutschland und im Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung einschließlich der Ausübung üblicher Holdingfunktionen.
HRB 801354 DACH-Digitalisierung UG (haftungsbeschränkt), Fritz-Ehrmann-Straße 57, 71540 Murrhardt. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Andriska, Gabor. Gegenstand des Unternehmens: IT-Dienstleistungen (u.a. Penetrationstests, Netzwerkanalyse) sowie WEG-Verwaltung (mit § 34 c-Erlaubnis) im Raum Deutschland, Österreich und Schweiz (DACH).
HRB 801203 Hess & Braun Raumwerte GmbH, Harnersberg 9, 71540 Murrhardt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Braun, Ken Lucas. Geschäftsführer: Hess, Markus. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten, das Sanieren, die Entwicklung, Aufteilung, Verwaltung und der Verkauf von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie grundstücksgleichen Rechten, insbesondere das Betreiben des Immobilienhandels (An- und Verkauf), die Vermietung und Verpachtung von Immobilien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, die Konzeption und Durchführung von Projektentwicklungen, die Aufteilung von Immobilien (z.B. in Wohnungs- und Teileigentum) und der anschließende Verkauf von Sondereigentum.
HRB 801207 Valeo Baubetreuung GmbH, Nelkenweg 11, 71549 Auenwald. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Nowikow, Nikolay. Gegenstand des Unternehmens: Projektbetreuung und Beratung im Bereich Bauwesen, Instandhaltung, Immobilien und Dienstleistungen, insbesondere die Planung, Organisation, Koordination und Überwachung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen.
HRB 801125 MSIG Verwaltungs GmbH, David-Wolleber-Straße 24, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Marks, Alexander Frederik. Geschäftsführer: Marks, Patrick Matthias. Geschäftsführer: Dr. Marks, Daniel Maximilian. Geschäftsführer: Marks, Tobias Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft unter der Firma MIG GmbH & Co. KG - nachstehend "KG" genannt -. Gegenstand des Unternehmens der KG ist die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 801357 projektmanagement pachner GmbH, Hainbuchenweg 5, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Pachner, Daniela. Gegenstand des Unternehmens: Die Einbringung von Dienstleistungen des Projektmanagements im Bauwesen, insbesondere Steuerung, Koordination und Überwachung von Bauprojekten sowie die Erbringung aller damit im Zusammenhang stehenden Leistungen.
HRB 801326 RFZ Immobilienverwaltungsgesellschaft mbH, Lindenweg 34, 73614 Schorndorf. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bügler, Dieter. Geschäftsführer: Bügler, Michael Frank. Bestellt als Geschäftsführer: Bügler, Luis Hannes. Nicht mehr Geschäftsführer: Trefs, Norbert Ferdinand. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Immobilien, die Beteiligung an anderen Unternehmen und deren Verwaltung, insbesondere die Übernahme der Geschäftsführung, deren Vertretung, die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an Kommanditgesellschaften und alle sonstigen mit dem vorerwähnten Gegenstand auch mittelbar im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Geschäfte. Ausgeschlossen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten nach der Gewerbeordnung und dem Kreditwesengesetz.
HRB 801300 JM Mohr GmbH, Teckweg 4, 73660 Urbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Mohr, Julian. Gegenstand des Unternehmens: Der Kauf und Verkauf sowie das Halten und Verwalten von eigenen Immobilien und die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801247 Finarc GmbH, Lindenstraße 46, 73667 Kaisersbach. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Buhl, Martin Fritz. Gegenstand des Unternehmens: Die betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen und Start-Ups, insbesondere in den Bereichen Finanzierung, Treasury, Liquiditätsplanung sowie die Erstellung von Business- und Liquiditätsplanungen und die Begleitung bei Bankgesprächen.

Rems-Murr-Kreis - Veränderungen August

HRB 264339 TOM Technisches Objektmanagement GmbH, Albert-Schweitzer-Straße 53, 70734 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: Technische Objektbetreuung.
HRB 725924 Helmut von Kügelgen-Schule GmbH, Thomas-Mann-Straße 44, 70734 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Karidis, Georg. Prokura erloschen: Luippold, Timo. Kühne, Bernhard. Gesamtprokura: Karidis, Georg.
HRB 800110 Beck Apparel & Trade GmbH, Adlerstraße 45, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.001,00 EUR.
HRB 800079 Beck Capital GmbH, Adlerstraße 45, 70736 Fellbach. Stammkapital: 25.001,00 EUR.
HRB 784861 Protectum Handelsgesellschaft mbH, Benzstraße 31, 70736 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: - die Vermittlung von Verträgen über Finanzierungen in Verbindung mit Banken und Bausparkassen, wobei Bankgeschäfte i.S.d. KWG ausgenommen sind, - die Vermittlung von Immobilien aller Art, von steuerbegünstigten Vermögensanlagen und von Immobilienfonds, wobei Bankgeschäfte i.S.d. KWG ausgenommen sind, - der Ankauf und die Verwertung eigener Immobilien, - die Konzeption und Vermittlung von Vertägen über Beteiligungen aller Art, wobei Bankgeschäfte i.S.d. KWG ausgenommen sind, - die Finanz- und Wirtschaftsberatung, wobei Bankgeschäfte i.S.d. KWG ausgenommen sind
HRB 37957 P J2 Immovest GmbH, Blumenstraße 47, 70736 Fellbach. Der Sitz der Gesellschaft ist nach Fellbach verlegt (Amtsgericht Stuttgart, HRB 801027).
HRB 771003 PURE Physio Südwest GmbH, Carl-Zeiss-Straße 5, 70736 Fellbach. Stammkapital: 150.000,00 EUR.
HRB 783541 Stefans Autoschmiede GmbH, Erich - Herion Straße 21, 70736 Fellbach. Gegenstand des Unternehmens: Die Unterhaltung einer Kfz Reparaturwerkstatt, der Verkauf und Service von Ersatzteilen, der Handel mit Neu- und Gebrauchtwagen sowie die Vermietung eines Kraftfahrzeuges an Selbstfahrer im Rahmen eines dazugehörigen Reparaturauftrages.
HRB 265104 Ganter Fahrschule GmbH, Fellbacher Str. 28, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Ganter, Horst Willi. Geschäftsführer: Ganter, Edda. Geschäftsführer: Ganter, Petra Edda. Bestellt als Liquidator: Ganter, Petra Edda. Liquidator: Ganter, Edda Monika. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 794109 OPS Objekt-Personen-Sicherheit UG (haftungsbeschränkt), Friedrich-List-Straße 36, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Ait Sammoud, Abdelhadi. Bestellt als Geschäftsführer: Jovanovic, Ahilles Jeronimo.
HRB 797509 aMoS Invest No. 1 GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 793866 AUDERE GC Mobile Solutions GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 794590 aMoS Hort Regensburg GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Lieder, Horst Hermann. Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 797359 aMoS Invest GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 783831 AUDERE Mobile Solutions GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 794588 aMoS KiTa Regensburg GmbH, Maria-Merian-Straße 4, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Lieder, Horst Hermann. Geschäftsführer: Eder, Tina Gabriele.
HRB 764461 Deep Services GmbH, Max-Eyth-Straße 7, 70736 Fellbach. Nun bestellt als Liquidator: Wenz, Markus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 797431 ACONEXT Sparks GmbH, Max-Planck-Straße 29, 70736 Fellbach. Geschäftsführer: Hihn, Uwe. Geschäftsführer: Matt, Steffen Klaus.
HRB 264180 Pramac GmbH, Merowinger Str. 79, 70736 Fellbach. Bestellt als Geschäftsführer: Borracchini, Niccolo, Siena / Italien.
HRB 263337 SCHMALZ+SCHÖN Air & Sea GmbH, Ringstr. 3941, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Akinci, Steven Ugur. Bestellt als Geschäftsführer: Bergmann, Niklas.
HRB 264723 TEFRA Travel Logistics GmbH, Ringstr. 3941, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Penkwitt, Frank.
HRB 792119 Hahn Business Solutions GmbH, Ringstraße 1218, 70736 Fellbach. Bestellt als Geschäftsführer: Koik, Raphael.
HRB 782532 Club METROPOLA GmbH, Salierstraße 24, 70736 Fellbach. Nicht mehr Geschäftsführer: Bojovic, Alexandra. Bestellt als Geschäftsführer: Peric, Tamara.
HRB 10149 Kapolnek GmbH, Salierstraße 35, 70736 Fellbach. Geschäftsführer: Kapolnek, Peter.
HRB 736946 Waiblinger Zentralklinik GmbH, Alter Postplatz 2, 71332 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Hickert, Dirk.
HRB 260035 Kreisbaugesellschaft Waiblingen mit beschränkter Haftung, Mayenner Str. 55, 71332 Waiblingen. Einzelprokura: Duraku, Arberije.
HRB 23994 fons securis aerarium GmbH, Schwabstraße 10, 71332 Waiblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Hacker, Kathi.
HRB 771787 Syntegon Holding GmbH, Stuttgarter Straße 130, 71332 Waiblingen. Prokura erloschen: Pusch, David.
HRB 771721 Syntegon GmbH, Stuttgarter Straße 130, 71332 Waiblingen. Prokura erloschen: Pusch, David.
HRB 723501 Syntegon Technology GmbH, Stuttgarter Straße 130, 71332 Waiblingen. Prokura erloschen: Schmied, Ralf. Teske, David Akira.
HRB 742308 wings group gmbh, Flurstraße 11, 71334 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Winger, Dominik.
HRB 261697 SAREK Kabel GmbH, Gottlieb-Daimler-Str. 15, 71334 Waiblingen. Bestellt als Geschäftsführer: Stietz, Alexander Hermann.
HRB 727856 winwin Finance GmbH, Mercedesstraße 12, 71334 Waiblingen. Gesamtprokura: Fischer, Frank Oliver.
HRB 261866 Omnibus-Verkehr Ruoff GmbH, Seewiesenstraße 19 - 23, 71334 Waiblingen. Gesamtprokura: Koffmane, Axel.
HRB 755996 Württembergische Bus-Gesellschaft mbH, Seewiesenstraße 1923, 71334 Waiblingen. Gesamtprokura: Koffmane, Axel.
HRB 262166 WID Wiesner Industrie Dienstleistung GmbH, Boschstraße 12, 71336 Waiblingen. Einzelprokura: Merkle Melcher, Melanie Nadine.
HRB 789022 IO Software Solution GmbH, Kriegsbergstraße 11, 71336 Waiblingen. Nicht mehr Geschäftsführer: Enders, Stefan. Bestellt als Geschäftsführer: Coiro, Antonio Marco.
HRB 262378 Bort GmbH, Am Schweizerbach 1, 71384 Weinstadt. Nicht mehr Geschäftsführer: Dambacher, Ewald.
HRB 264490 Gourmet Berner Verwaltung GmbH, Boschstraße 7, 71384 Weinstadt. Geschäftsführer: Berner, Johannes.
HRA 732847 Fischerei Layer e.K., Brühlweg 9, 71384 Weinstadt. Persönlich haftender Gesellschafter: Layer, Matthias Johannes. Inhaber: Layer, Matthias Johannes. Die Firma der KG ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 756905 Bordeck & SHF GmbH, Heerbergstraße 6, 71384 Weinstadt. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Personenbezogene Daten (Nachname) geändert bei Geschäftsführer: Bordeck, Sonja.
HRB 260715 Eissele-Heizungsanlagen GmbH, Kelterstr. 35, 71384 Weinstadt. Bestellt als Geschäftsführer: Auer, Markus. Gegenstand des Unternehmens: Die Montage, Inbetriebnahme und Wartung von Kälteanlagen, Klimaanlagen, Wärmepumpen und Lüftungsanlagen.
HRB 800333 GeoWerk Verwaltungs- GmbH, Werkstraße 24, 71384 Weinstadt. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Mayer, Marie-Sophie. Bestellt als Geschäftsführer: Schaezle, Astrid.
HRB 263044 ATC Treuhand- und Steuerberatungsgesellschaft mbH, Karlstraße 21, 71394 Kernen im Remstal. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Würthele, Markus. Gegenstand des Unternehmens: Die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen und die nach dem Berufsrecht der Steuerberater vereinbaren Tätigkeiten sowie Beteiligungen, Vermögensanlagen und sonstige Tätigkeiten, welche nicht unvereinbar mit dem Berufsrecht der Steuerberater sind
HRB 264767 A-TEAM Industrielles Roboterschweißen GmbH, Max-Eyth-Str. 18, 71394 Kernen im Remstal. Nunmehr bestellt als Liquidator: Jokic, Novak. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRA 720960 Fahrrad-Service Ilg e.K., Schafstr. 27, 71394 Kernen im Remstal. Persönlich haftender Gesellschafter: Ilg, Joachim. Inhaber: Ilg, Benjamin. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 264602 Schreurs Tools GmbH, Siemensstraße 32, 71394 Kernen im Remstal. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Haas, Michael A.
HRB 265017 BBF Sterilisationsservice GmbH, Willy-Rüsch-Str. 101, 71394 Kernen im Remstal. Geschäftsführer: Dr. Nolte-Karayel, Andrea.
HRB 741562 Contrapunkt Consult GmbH, Ligusterweg 10, 71404 Korb. Geschäftsführer: Schumann, Niels. Geschäftsführer: Pleterski, Katja. Nicht mehr
HRB 800739 nfaculty GmbH, Ligusterweg 9, 71404 Korb. Stammkapital: 29.761,00 EUR.
HRB 798504 Hasani GmbH, Martin-Luther-Straße 10, 71404 Korb. Stammkapital: 25.100,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist: - Landschafts- und Gartenbau - Holz- und Bautenschutz, - Einbau von genormten Baufertigteilen, - Bautrocknungsgewerbe, - Bodenleger, - Betonbohrer und -schneider, - Asphaltierer, - Rohr- und Kanalreiniger, - Gebäudereiniger, - Hausmeisterservice, - Groß- und Einzelhandel mit Küchen, Bädern,Möbeln, Dekorationsartikeln, Unterhaltungselektronik, Foto- und Camcordern, Reinigungsmitteln, Textilien, Stoffen, Büchern, Elektronik, Heimwerkerartikeln, Werkzeug, Baustoffen, Fliesen.
HRB 271364 H + H Gastronomiebetriebs-GmbH, Fritz-Munz-Weg 12, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer: Heller, Karlheinz.
HRB 791375 Active Lifestyle Trading GmbH, Gartenstraße 40, 71522 Backnang. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Monzer Lafta, Syraan. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 271095 Kanal-Schäfer Umweltservice GmbH, Hummelbühl 9, 71522 Backnang. Einzelprokura: Rothenfels, Hubert.
HRB 270205 Kerres Anlagensysteme GmbH, Manfred-von-Ardenne-Allee 11, 71522 Backnang. Einzelprokura: Wittek, Tobias.
HRB 726290 axames Software GmbH, Kohlhauweg 9, 71540 Murrhardt. Gegenstand des Unternehmens: Das Eingehen und die Verwaltung von Beteiligungen und Beratung.
HRB 271781 Streker Getränke & Saftladen GmbH, Daimlerstraße 6, 71546 Aspach. Einzelprokura: Heeb, Thomas.
HRB 271884 f.a.m. football and more Reisen GmbH, Sonnenhof 1, 71546 Aspach. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Ferber, Klaus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 270120 Murrplastik Verwaltungs- und Beteiligungs-GmbH, Fabrikstraße 10, 71570 Oppenweiler. Prokura erloschen: Wittek, Hans-Peter.
HRB 187758 ICOM Advanced Materials GmbH, Kanalstraße 8, 71570 Oppenweiler. Ausgeschieden Geschäftsführer: Hüter, Markus. Bestellt Geschäftsführer: Ruppel, Andreas.
HRB 271881 Genkinger Verwaltungs-GmbH, Mühlstraße 37, 71576 Burgstetten. Nicht mehr Geschäftsführer: Genkinger, Albert.
HRB 282093 ZF Automotive Germany GmbH, Industriestr. 20, 73553 Alfdorf. Bestellt als Geschäftsführer: Ruster, Michael.
HRB 773732 AMH Evolution GmbH, Archivstraße 13, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Krogsgárd, Holger. Geschäftsführerin: Solvang, Anne Mette. Bestellt als Liquidator: Henriksen, Jeanette. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 759460 PBI Panorama Bauverwaltungs- und Immobilienhandelsgesellschaft mbH, Schillerstraße 100, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Eppensteiner, Adelheid.
HRB 777835 SPE-CNC UG (haftungsbeschränkt), Sommerrain 26, 73614 Schorndorf. Nicht mehr Geschäftsführer: Bauer, Jan.
HRB 795103 Klingele Investment Holding GmbH, Alfred-Klingele-Straße 5676, 73630 Remshalden. Gesamtprokura: Krafft, Andreas. Lemke, Jürgen, Will / Schweiz.
HRB 280107 E + E Spielwaren GmbH, Wilhelm-Enßle-Str. 40, 73630 Remshalden. Nicht mehr Geschäftsführer: Kübler, Klaus Peter.
HRB 769076 Schrag & Manea Verwaltungs GmbH, Grauhaldenhof 20, 73635 Rudersberg. Nicht mehr Geschäftsführer: Manea, Marius. Geschäftsführer: Frusinoiu, Gheorghe-Marian. Geschäftsführer: Tames, Mihai-Aurelian. Geschäftsführer: Vlaicu, Alexandru-Valeriu. Bestellt als Liquidator: Schrag, Klaus. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 735427 Christian Bauer Verwaltungs-GmbH, Schorndorfer Straße 49, 73642 Welzheim. Gesamtprokura: Triller, Viktor.
HRB 769931 devLoop Energies GmbH, Im Rank 32, 73655 Plüderhausen. Gegenstand des Unternehmens: Ist die Übernahme und Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen sowie die Geschäftsführung für solche Unternehmen, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftender Gesellschafter an der Kommanditgesellschaft unter der Firma devLoop lnvestment GmbH & Co. KG.
HRB 773237 PKS Gebäudemanagement GmbH, Neusatz 30, 73655 Plüderhausen. Gegenstand des Unternehmens: Die Einbringung von Gebäudereinigungsleistungen, Hausmeisterdienstleistungen sowie Leistungen im Gebäudemanagement. Darüber hinaus umfasst der Unternehmenszweck alle Tätigkeiten und Maßnahmen, die diesem Zweck unmittelbar oder mittelbar dienlich sein können.
HRB 262729 AVB Aufbereitung und Verwertung von Baustoffen im Rems Murr Kreis Verwaltungsgesellschaft mbH, Salenhau 3, 73663 Berglen. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Thorben.

Rems-Murr-Kreis - Löschungen August

HRA 742280 Luca Beck Textilhandel e.K., Adlerstraße 45, 70736 Fellbach. Die Firma ist erloschen.
HRB 766183 Stebner GmbH, Höhenstraße 10, 70736 Fellbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 772525 Striegel & Frick Sitzmöbelmanufaktur GmbH, Wirtembergstraße 114, 70736 Fellbach. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742359 Wolfgang Bidlingmeyer e.K., Dieselstraße 29, 71332 Waiblingen. Die Firma ist erloschen.
HRB 263231 Weinstädter Sektkellerei GmbH., Benzstr. 12, 71384 Weinstadt. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742567 Haki Hasani Garten- und Landschaftsbau e.K., Martin-Luther-Straße 10, 71404 Korb. Die Firma ist erloschen.
HRB 271830 Strobel Verwaltungs GmbH, Im Kelteracker 28, 71522 Backnang. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 787793 Feuerbacher Lagerboxen UG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 15, 73630 Remshalden. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 788975 FutureUp Kleefeld gUG (haftungsbeschränkt), Bahnhofstraße 15, 73630 Remshalden. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 282163 Blue Line GmbH, Schorndorfer Str. 17, 73630 Remshalden. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 737006 Expresso Gleis 1 GmbH, Südhalde 29, 73635 Rudersberg. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Stadt Stuttgart - Neueintragungen August

HRB 801170 144. KMS Vermögensverwaltungs-GmbH, Calwer Straße 7, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Hodak, Aleksandra. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten.
HRB 801156 Meatless in Stuttgart GmbH, Eberhardstraße 31, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Holz, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von Lebensmittel-Einzelhandelsgeschäften in Form der Herstellung und des Vertriebs von Lebensmitteln sowie der Vertrieb und Handel (online und stationär sowie B2C und B2B) mit Lebensmitteln, insbesondere mit Catering sowie das Halten von Beteiligungen und die Führung von Tochterunternehmen.
HRB 801220 S&W Beteiligungs-GmbH, Königstraße 27, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schramm, Philipp. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Personenhandelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin (Komplementärin) an der RingRingBang GmbH & Co. KG, Sitz Stuttgart.
HRB 801302 Maier Badumbau GmbH, Königstraße 27, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Karaca, Meliksah. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, der Verkauf und die Montage von barrierearmen Badezimmerlösungen, wobei die Montage, mit Ausnahme von Abbrucharbeiten, ausschließlich durch Subunternehmer mit entsprechender Meisterberechtigung ausgeführt wird. Abbrucharbeiten können eingenständig durchgeführt werden, sofern sie nicht mit meisterpflichten Tätigkeiten verknüpft sind. Darübe hinaus umfasst der Unternehmensgegenstand die Beratung für Unternehmen in den Bereichen Projektplanung, Projektoptimierung und Marketing sowie der allgemeine Handel mit Waren, insbesondere Bauelementen und anderen Produkten.
HRB 801038 Schapmann Grundbesitz GmbH, Königstraße 33, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schapmann, Alina. Geschäftsführer: Schapmann, Wilhelm Robert. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten, die Verwaltung, Verpachtung und Nutznießung des eigenen Vermögens, insbesondere von Immobilienvermögen.
HRB 801146 Schapmann Beteiligungen GmbH, Königstraße 33, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schapmann, Wilhelm Robert. Geschäftsführer: Schapmann, Alina. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere durch lnvestitionen in Private-Equity-Fonds, sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit diese keiner besonderen Erlaubnis bedürfen.
HRB 801200 Interio Trockenbau UG (haftungsbeschränkt), Königstraße 5, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sulaiman, Shiraf, Dübendorf / Schweiz. Gegenstand des Unternehmens: Der Trockenbau, die Erbringung von Gipsarbeiten ohne Stuckateurarbeiten, insbesondere das Verputzen von Wänden und Decken sowie Malerarbeiten.
HRB 801101 WB Holding UG (haftungsbeschränkt), Pariser Platz 5D, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Arif, Shler. Gegenstand des Unternehmens: Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen an anderen Gesellschaften, insbesondere im Bereich Gastronomie, Superfood, Franchisebetrieb sowie Entwicklung, Betrieb und Lizenzierung von Marken-, Marketing und Vertriebskonzepten.
HRB 801340 Wonderberries UG (haftungsbeschränkt), Pariser Platz 5D, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Arif, Shler. Gegenstand des Unternehmens: Betrieb von Verkaufsstellen und Gastronomiekonzepten für Superfood-Produkte und Toppings jeglicher Art, wie bowls, refresher, insbesondere Acai-, Maracuja- Cupuacu-Bowls und weiteres, Getränke und ergänzende Toppings und weitere Naturprodukte zum Mitnehmen oder Verzehr vor Ort sowie der Handel mit entsprechenden Lebensmitteln und Franchisevergabe.
HRB 801126 Autoboutique Stuttgart GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Stoppel, Konstantin. Gegenstand des Unternehmens: Der Autohandel mit Kraftfahrzeugen und / oder Lastkraftwagen bis zu 3,5 Tonnen.
HRB 801044 Jeftic Investments UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstrasse 13, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jeftic, Marko. Gegenstand des Unternehmens: - An- und Verkauf von Unternehmensbeteiligungen und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; - Neugründung von Gesellschaften und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; - Vermitteln von Firmenbeteiligungen; - An- und Verkauf sowie Verwaltung von (eigenen) Immobilien und alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte; - Erbringung von Beratungs- und Entwicklungsdienstleistungen, insbesondere im IT-/Software-Bereich, unter Ausschluss der Rechts- und/oder Steuerberatung.
HRB 801050 ciconia Systems GmbH, Friedrichstraße 13, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Geschäftsführer: Jeftic, Marko. Geschäftsführer: Holderbaum, Daniel Alexander. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Wartung, Betrieb und der Vertrieb von Software sowie die Beratung von Dritten in Bezug auf IT-Dienstleistungen.
HRB 801160 Standpunkt Consulting UG (haftungsbeschränkt), Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 3.000,00 EUR. Geschäftsführer: Prehofer, Erwin. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung von Privatpersonen und Unternehmen in beruflichen Umbruch- und Krisensituationen sowie die Erbringung von Coaching- und Trainingsdienstleistungen im Bereich Karriereentwicklung.
HRB 801287 AP Acubens GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Coulson, Simon Andrew, Bristol / Vereinigtes Königreich. Geschäftsführer: Sermon, Peter, Lapford, Crediton / Vereinigtes Königreich. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, die die Planung, Errichtung und den Betrieb von Energieanlagen einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen sowie die Vermarktung von Strom zum Gegenstand haben.
HRB 801317 AP Barnard GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Coulson, Simon Andrew, Bristol / Vereinigtes Königreich. Geschäftsführer: Sermon, Peter, Lapford, Crediton / Vereinigtes Königreich. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, die die Planung, Errichtung und den Betrieb von Energieanlagen einschließlich der erforderlichen Nebenanlagen sowie die Vermarktung von Strom zum Gegenstand haben.
HRB 801171 nullsiebenelf GmbH, Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Bertsch, Christoph Marc. Gegenstand des Unternehmens: Die Konzeption, Entwicklung, Implementierung, Wartung, Betrieb von Software und Internetanwendungen für private und gewerbliche Kunden, Vertrieb von Standardsoftware und Softwarelösungen, Unternehmensberatung, Agenturdienstleistungen, Datenspeicherung, -verarbeitung und -analyse, Vermittlung von Interessenten- und Kundenkontakten; der An- und Verkauf von Hard- und Software.
HRB 801190 Tkay Media GmbH, Kronenstraße 36, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gündogdu, Tayfun. Geschäftsführer: Musiol, Dennis. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Service- und Beratungsleistungen in den Bereichen Marketing, Kommunikationsberatung, Content-Produktion (insbesondere Film, Foto, 3D und Animation), Markenstrategie, Social Media Management, Development-Dienstleistungen, Webdesign und E-Commerce, sowie in den Bereichen der Entwicklung, des Betriebs und Vertriebs digitaler Plattformen und Produkte, insbesondere Software-as-a-Service-Leistungen. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft Leistungen im Bereich Employer Branding, Personalmarketing und Recruiting an. Ferner ist das Erbringen von geschäftsnahen oder den Gesellschaftszweck fördernden Dienstleistungen, die Verwaltung eigenen Vermögens, die Durchführung von Nebengeschäften im Kundenauftrag sowie das Eingehen von Kooperationen mit anderen Unternehmen Gegenstand des Unternehmens.
HRB 801085 currily+1 GmbH, Theodor-Heuss-Straße 6, 70174 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Claessens, Tobias Michael. Geschäftsführer: Ulrich, Fabian Manuel. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen und Immobilien sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801154 CC Nolte Holding UG (haftungsbeschränkt), Forststraße 22, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Nolte, Carla Caroline. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Unternehmensanteilen sowie eigenen Vermögens.
HRB 801284 Ilewicz Investments UG (haftungsbeschränkt), Rosenbergstraße 47b, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Ilewicz, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Nutzung, die Verwaltung, die Vermietung und die Verpachtung des eigenen Vermögens, insbesondere von Firmenanteilen, Wertpapieren und Immobilien.
HRA 742610 MEN MANSION Inhaber: Lucas Weber e.K., Hasenbergsteige 19, 70178 Stuttgart. Inhaber: Weber, Lucas Emanuel.
HRA 742591 Guth.global Inh. Per Guth e.K., Hasenbergsteige 6, 70178 Stuttgart. Inhaber: Guth, Per.
HRB 801169 Berkat Bau GmbH, Möhringer Straße 16, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Zelenjuk, Elena. Geschäftsführer: Kurochkin, Denys. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, Koordination und Umsetzung von Bauprojekten sowie die Vermittlung und Überwachung von Bauleistungen durch Dritte, Renovierungsarbeiten, Altbausanierungen, Maler- und Bodenlegerarbeiten, Trockenbau und Abbruchgerüstbau.
HRB 278474 B house of jay GmbH, Rotebühlstraße 81, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR.
HRB 801153 Maximilian Ruisinger Beteiligungs GmbH, Rotebühlstraße 83, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ruisinger, Maximilian. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten von Beteiligungen und die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801218 Björn Ruisinger Beteiligungs GmbH, Rotebühlstraße 83, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ruisinger, Björn. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten von Beteiligungen und die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801043 Bikesnboards 0711 GmbH, Tübinger Straße 55, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Sonntag, Frank. Gegenstand des Unternehmens: Der Einzelhandel mit Sportartikeln, insbesondere mit Fahrrädern, Fahrradteilen und Fahrradzubehör sowie der Betrieb einer Fahrradwerkstatt.
HRB 801225 VeroWert GmbH, Liststraße 34, 70180 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Grieshaber, Paulo. Gegenstand des Unternehmens: Erstellung und Vermittlung von Gutachten im Bereich der Bewertung von Immobilien sowie die Vergabe von Linzenzen an Franchisenehmer.
HRB 801264 KHAIO GmbH, Dannecker Straße 58, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dinu, Luciana. Gegenstand des Unternehmens: Die strategische Beratung und Weiterbildung an der Schnittstelle von Künstlicher Intelligenz, Führungskräfteentwicklung und digitaler Transformation. Die Gesellschaft bietet insbesondere: - die Entwicklung und Implementierung von KI Strategien in Unternehmen, - die Durchführung von Schulungen, Workshops und Programmen zur Führungskräfte- und Persönlichkeitsentwicklung, - die Beratung zu regulatorischen Anforderungen im Bereich der Künstlichen Intelligenz, insbesondere im Hinblick auf die EU KI-Verordnung (AI Act).
HRB 801078 Wohnen & Werte Stuttgart UG (haftungsbeschränkt), Werastraße 20 B , 70182 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Blau, Joschua. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien für eigene und fremde Rechnung sowie die Vermittlung von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume im Sinne von § 34c GewO.
HRB 801161 ZAR Jena GmbH, Wilhelmsplatz 11, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 100.000,00 EUR. Geschäftsführer: Frenzer, Markus. Geschäftsführer: Behrenz, Carsten. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung, die Errichtung und das Betreiben von Einrichtungen im Gesundheitswesen, insbesondere von ambulanten, medizinischen Rehabilitationszentren und alle in diesem Zusammenhang möglichen Leistungserbringungen einschließlich Prävention, Nachsorge und Heilmittelabgabe.
HRA 742660 Giovanni Alesi Immobilien e.K., Gablenberger Hauptstraße 121, 70186 Stuttgart. Inhaber: Alesi, Giovanni Scinardo.
HRA 742648 Rapp, Oliver Besitzunternehmen e.K., Wunnensteinstraße 45, 70186 Stuttgart. Inhaber: Rapp, Oliver.
HRB 801387 yddo agency GmbH, Neckarstraße 155, 70190 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Holterhoff, Ralf Peter Hubert. Geschäftsführer: Völker, Mirco. Gegenstand des Unternehmens: Das Betreiben einer Kommunikations- und Werbeagentur sowie aller damit im Zusammenhang stehender Geschäfte.
HRB 801431 Prime Solutions GmbH, Heilbronner Straße 150 (TN4), 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jin, Qibin, Shenzhen City / Guangdong Province / China. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel, die Vermarktung sowie der Im- und Export von Waren, insbesondere von Outdoor- und Sportprodukten und andere damit zusammenhängende Geschäfte.
HRB 801155 Group14 Technologies Germany GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Luebbe, Eric Charles, Seattle, Washington / Vereinigte Staaten. Nicht mehr Geschäftsführer: Willis, Michael John, Seattle, Washington / Vereinigte Staaten. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung eigenen Vermögens und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften.
HRB 801358 P3 communications GmbH, Heilbronner Straße 86, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rendl, Robert. Geschäftsführer: Dr. Bisenius, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Beratung und Engineering in der Telekommunikationsbranche.
HRB 801320 RentenNavi UG (haftungsbeschränkt), Störzbachstraße 19, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 2.000,00 EUR. Geschäftsführer: Metzler, Woldemar. Gegenstand des Unternehmens: a) Die Entwicklung, der Betrieb und der Vertrieb digitaler Produkte und Dienstleistungen zur Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern im Kontext des Rentenübergangs, insbesondere die digitale Begleitung beim Rentenantrag, die Klärung des Rentenkontos, sowie die Bereitstellung unterstützender Kommunikations-, Informations- und Analysewerkzeuge zur Interaktion mit öffentlichen Stellen; b) die Zusammenarbeit mit Organisationen, Behörden und Unternehmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit und Effizienz rentennaher Verwaltungsprozesse; c) die Entwicklung und der Vertrieb von auf Künstlicher Intelligenz oder maschinellem Lernen basierenden Assistenzsystemen zur Erfassung, Interpretation und Übermittlung von Daten; d) alle sonstigen digitalen Produkte und Dienstleistungen, die dem Zweck dienen, Bürgerinnen und Bürger beim Renteneintritt, der Inanspruchnahme von Sozialleistungen im Alter oder der Bewältigung verwandter Verwaltungsprozesse zu unterstützen. Die Gesellschaft erbringt keine Finanz-, Steuer oder Rechtsberatungsleistungen im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) oder des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG).
HRB 801042 Halde 470 GmbH, Stresemannstraße 79, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schmelt, Jens. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung des eigenen Vermögens.
HRB 801148 Philipp Weiser Ventures GmbH, Türlenstraße 2, 70191 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Weiser, Philipp Jörg. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, nicht für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten, die einer Erlaubnispflicht nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG) unterliegen.
HRB 801373 Bas Group Holding GmbH, Stresemannstraße 3, 70192 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Donné, Ayse. Gegenstand des Unternehmens: Erbringung von Architektur- und Ingenieurleistungen,Projektmanagement und Projektsteuerung im Bauwesen,Unternehmensberatung, insbesondere für Bau- und Immobilienunternehmen Erwerb, Verwaltung, Entwicklung und Veräußerung von ImmobilienErwerb, Halten und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere im Bau- und Immobilienbereich Gründung und Verwaltung von Tochtergesellschaften (B-Projektmanagement GmbH, B-Immo GmbH, B-Bau GmbH, Ayse Donné Haare & Kosmetik GmbH).
HRA 742603 Höhencafé Killesberg Inhaber Kris Gensrich e.K., Thomastraße 101, 70192 Stuttgart. Inhaber: Gensrich, Kris.
HRB 801330 Höhencafé GmbH, Thomastraße 101, 70192 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gensrich, Kris. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Restaurants, Café's bzw. einer Eventlocation.
HRB 801408 SWME Holding GmbH, Botnanger Steige 16, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Brendel, Eric. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und das Halten von gewerblichen und nicht gewerblichen Beteiligungen an Kapital-, Personenhandels-, und Personengesellschaften im In- und Ausland, die Übernahme von Geschäftsführungs- und Verwaltungsfunktionen für Beteiligungen aller Art, die Einbringung diesbezüglicher Dienstleistungen aller Art, der Erwerb, die Veräußerung, die Verwaltung und das Halten von Rechten aller Art, die gewinnbringende Verwaltung und Verwertung eigenen Vermögens sowie alle damit jeweils in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 801095 CBA - Cybersecurity and Business Advisory GmbH, Klopstockstraße 5, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Komarov, Sergey. Geschäftsführer: Sauer, Jürgen, Bangkok / Thailand. Gegenstand des Unternehmens: Die Einbringung von Beratungsdienstleistungen in den Bereichen: Cybersicherheit, IT, IT-Governance, Compliance, strategische Unternehmens- und Finanzberatung sowie damit im Zusammenhang stehende Tätigkeiten.
HRB 801229 La Société Bleue GmbH, Scheffelstraße 57, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Tesmann, Katja. Geschäftsführer: Mir, Stefanie Elisabeth. Gegenstand des Unternehmens: Der Vertrieb von Champagne & Cashmere
HRB 801124 Suevia Capital GmbH, Belaustraße 28, 70195 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Dr. Ebert, Veronika. Geschäftsführer: Ebert, Constantin Claus Alois. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Ferner der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten. Darüber hinaus erbringt das Unternehmen gegenüber verbundenen Unternehmen sowie gegenüber Dritten kaufmännische und organisatorische Dienstleistungen, insbesondere in den Bereichen Geschäftsführung, Unternehmensentwicklung, Marketing, Markenaufbau, Kommunikation, Vertriebsunterstützung, Projektmanagement und administrative Dienstleistungen. Diese Leistungen können sowohl operativ ausführend als auch beratend erbracht werden. Tätigkeiten, die einer behördlichen Genehmigung bedürfen oder bestimmten Berufsgruppen vorbehalten sind, werden nicht ausgeübt.
HRB 801113 Planungsbüro & Energieberatung Vukelja GmbH, Franz-Schubert-Straße 42, 70195 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Vukelja, Jonas Pascal. Gegenstand des Unternehmens: Die Planung und Berechnung energieeffizienter Heiz- und Kühlsysteme, insbesondere von Heiz- und Kühldecken, sowie die Energieberatung für private Wohngebäude.
HRB 801147 Kutterer Beteiligungs UG (haftungsbeschränkt), Reinsburgstraße 145, 70197 Stuttgart. Stammkapital: 1.500,00 EUR. Geschäftsführer: Kutterer, Salahuddin Fariduddin Ibn Abdul Hayy. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere der Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Immobilien und anderen Vermögensanlagen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft ist nicht gewerblich tätig und betreibt keinen Handel. Eine Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) ist nicht gegeben.
HRB 801401 Mimir UG (haftungsbeschränkt), Rückertstraße 13, 70197 Stuttgart. Stammkapital: 12.000,00 EUR. Personenbezogene Daten ergänzt (Vornamen), nun Geschäftsführer: Barlach, Johann Ernst Georg. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung an Unternehmen aller Rechtsformen und die Übernahme von Serviceleistungen, die in diesem Tätigkeitsbereich anfallen, sowie die Aus- und Durchführung von Verwaltungsaufgaben für die Beteiligungsunternehmen
HRB 801077 Veryfront GmbH, Finkenstraße 10, 70199 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wakayama, Kentaro. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Vertrieb, Betrieb und Wartung von Software, die Erbringung von Software-Dienstleistungen und die Unternehmensberatung, sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
HRB 801327 BB-Event-Lifestyle GmbH, Heiligenwiesen 8, 70327 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Berner, Leon Kurt. Geschäftsführer: Bienert, Patrick. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen, insbesondere Cafés, Bistros und Restaurants, die Durchführung von Veranstaltungen sowie die Erbringung von Catering-Dienstleistungen.
HRB 801032 Wegmeth Innenausbau und Sanierung GmbH, Gärtnerstraße 12a, 70329 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wegmeth, Fabian. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Unternehmens zur Durchführung von Massnahmen des Innenausbaus und der Sanierung von Immobilien, auch als Generalunternehmer und zur Behebung von Wasserschäden. Es werden auch sämtliche mit vorgenanntem Gesellschaftszweck verbundenen Nebenleistungen erbracht, sofern hierfür keine gesonderte öffentlich-rechtliche Genehmigung benötigt wird oder ein gesetzlicher Vorbehalt besteht, insoweit werden insbesondere Leistungen, deren Ausführung Handwerksmeistern vorbehalten ist, nicht durchgeführt.
HRB 801436 Subs Bad Cannstatt GmbH, König-Karl-Straße 54, 70372 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Löffler, André. Geschäftsführer: Buz, Alexa. Gegenstand des Unternehmens: der Betrieb des SUBWAY-Restaurants in 70372 Stuttgart- Bad Cannstatt, König-Karl-Str. 54
HRA 742644 Pflegeteam M.A.I. e.K., Schmidener Straße 35, 70372 Stuttgart. Inhaber: Matosevic, Anto.
HRB 801028 BARABA GmbH, Waiblinger Straße 13, 70372 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jovicic, Miroslav. Geschäftsführer: Paliakoudis, Filippos. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Gastronomie, insbesondere das Betreiben von gastronomischen Betrieben, sowie die Vergabe von Franchise-Lizenzen.
HRB 801187 Sascha Wolf Projects GmbH, Wilhelmstraße 202, 70372 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wolf, Sascha. Gegenstand des Unternehmens: Der Groß- und Einzelhandel sowie die Durchführung von Events.
HRB 801393 VERUM Wind Projekte GmbH, Endersbacher Straße 65, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schölkopf, Thomas. Geschäftsführer: Mohr, Stefanie. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Gesellschaften sowie die Übernahme der Geschäftsführung und der Stellung als persönlich haftende Gesellschafterin von anderen Unternehmen.
HRB 801182 DEMED MEDICAL GmbH, Hortensienweg 1, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Ünal, Metin. Gegenstand des Unternehmens: Die Herstellung und der Vertrieb von medizinisch technischen Produkten, Geräten, Hilfsmittel im klinischen Bereich sowie der Handel mit Zubehör, Einwegartikeln und Einrichtung, national und international.
HRB 801107 Rapp Immobilienverwaltung GmbH, Im Geiger 27, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Rapp, Jule Johanna. Gegenstand des Unternehmens: Die Mietverwaltung (Wohn- und Gewerbeimmobilien), die Verwaltung von WEGs sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen.
HRB 801335 Lumivativ-IT UG (haftungsbeschränkt), Normannstraße 4, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: Azambou Kitio, Germain. Gegenstand des Unternehmens: IT-Dienstleistungen und Vermittlung von IT-Aufträgen.
HRA 742620 Ambulanter Pflegedienst Loncarevic e.K., Prießnitzweg 1, 70374 Stuttgart. Inhaber: Loncarevic, Senad.
HRB 801181 Blaschko Bau GmbH, Sommerrainstraße 131, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Blaschko, Felix. Geschäftsführer: Blaschko, Tobias. Gegenstand des Unternehmens: Der Tief- und Straßenbau, sowie die Übernahme sonstiger Bauleistungen und damit in Zusammenhang stehender Dienstleistungen, jeweils auch als Generalunternehmer.
HRB 801305 AKL Sonder Gerüstbau UG (haftungsbeschränkt), Tilsiter Straße 5, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 500,00 EUR. Geschäftsführer: de Vreede, Manuel. Gegenstand des Unternehmens: Gerüstbau, Abbruch und Montage
HRB 801263 SV Zweite Zwischen-Holding GmbH, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Dr. Franke, Daniela Sandra. Geschäftsführer: Krägelius, Mario Herbert. Gegenstand des Unternehmens: Erwerb, Halten und Verwalten einer Minderheitsbeteiligung an einer Personenhandelsgesellschaft, deren wesentlicher Vermögensgegenstand die Beteiligung an einer Gesellschaft aus dem Bereich Energieinfrastruktur ist.
HRB 801253 SV Zweite Komplementär GmbH, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Simon, Sven. Geschäftsführer: Sihler, Steffen Axel. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin (Komplementärin) an Kommanditgesellschaften.
HRB 801309 SV Zweite GeKo GmbH, Löwentorstraße 65, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Simon, Sven. Geschäftsführer: Sihler, Steffen Axel. Gegenstand des Unternehmens: Die Beteiligung als Kommanditistin an Kommanditgesellschaften und die Übernahme der Geschäftsführung in Kommanditgesellschaften.
HRB 801422 Pflegebrunn GmbH, Flamingoweg 32, 70378 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Umijew, Said-Emin. Geschäftsführer: Dzafic, Muhamed. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung und Vermittlung von ambulanten Pflege- und Betreuungsleistungen im häuslichen Umfeld, insbesondere Grundpflege, BehandIungspflege, hauswirtschaftliche Versorgung sowie sonstige Leistungen der häuslichen Krankenpflege. Darüber hinaus umfasst der Unternehmenszweck die Pflegeberatung, Schulung von pflegenden Angehörigen, Unterstützung bei der Versorgung mit Pflegehilfsmitteln sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten im Gesundheits- und Sozialwesen.
HRB 801248 Wallberg Holding Stuttgart GmbH, Hechtstraße 55, 70378 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführerin: Wallberg, Heike. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen, insbesondere solchen aus dem handwerklichen Dienstleistungssektor sowie der Immobilienwirtschaft. Die Gesellschaft übt ausschließlich eine verwaltende Tätigkeit aus und ist nicht operativ tätig. Sie kann sich an Unternehmen beteiligen, die im Bereich Bauwesen, Gebäudereinigung, Ausbaugewerbe sowie in der Entwicklung, Verwaltung, Vermietung oder Veräußerung von Immobilien tätig sind. Die Gesellschaft kann ihren Beteiligungsgesellschaften administrative, strategische oder organisatorische Unterstützungsleistungen erbringen. Sie ist berechtigt, ihren Beteiligungsgesellschaften Darlehen zu gewähren und Sicherheiten zu stellen, soweit hierfür keine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) erforderlich ist. Die Gesellschaft betreibt keine erlaubnispflichtigen Geschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG), des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG).
HRA 742636 KS Immobilien e.K., Spitalhofstraße 12, 70437 Stuttgart. Inhaber: Schöne, Kay.
HRB 801348 TPH Bausysteme GmbH, Kornwestheimer Straße 103 - 107, 70439 Stuttgart. Stammkapital: 100.000,00 DEM. Gesamtprokura: Gutermuth, Franziska. Günther, Jan. Geschäftsführer: Wehner, Michael. Gegenstand des Unternehmens: Der Handel mit technischen Produkten aller Art sowie Baustoffen und Baumaterialien einschließlich des Im- und Exportes sowie die Tätigung von Vermittlungsgeschäften sowie die Herstellung von technischen Produkten, Baustoffen und Baumaterialien.
HRB 801096 Krugner Hausverwaltung UG (haftungsbeschränkt), Fahrionstraße 45c, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Krugmann, Sven-Harald. Gegenstand des Unternehmens: Verwaltung von Immobilien und Wohnungseigentümergemeinschaften, insbesondere die Hausverwaltung sowie damit zusammenhängende Dienstleistungen wie Buchhaltung.
HRB 801234 Investitionsinitiative Deutschland GmbH, Hohnerstraße 25, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hogrefe, Kasper. Gegenstand des Unternehmens: Die betriebswirtschaftliche und technische Beratung, insbesondere in den Bereichen Digitalisierung, Investitionen, Fördermittel und Marketing, sowie die Entwicklung und der Vertrieb digitaler Produkte, Softwarelösungen und Plattformen, einschließlich Anwendungen mit Künstlicher Intelligenz.
HRB 801375 Mardin Gida GmbH, Linzer Straße 4, 70469 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Einzelprokura: Sulhan, Sükrüllah. Geschäftsführer: Dölek, Osman, Kiziltepe/Mardin / Türkei. Geschäftsführer: Dölek, Furkan, Kiziltepe/Mardin. Gegenstand des Unternehmens: Der ln- und Export sowie der Groß- und Einzelhandel mit Lebensmitteln, Landwirtschaftlichen Geräten und dem An-und Verkauf von Eggen, Ackerwalzen, Drillmaschinen, Beilen, Hecken, Recken, Forben usw.
HRB 801288 KK Direktvertrieb UG (haftungsbeschränkt), Turbinenstraße 7, 70499 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Becker, Christoph Maximilian. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung und der Vertrieb von Dienstleistungen und Produkten in den Bereichen Energieversorgung (insbesondere Strom und Gas), Telekommunikation (insbesondere Internet, Mobilfunk und TV) sowie weiteren vertriebsnahen Branchen. Die Gesellschaft kann hierzu Verträge vermitteln, Handelsvertretungen übernehmen sowie unterstützende Leistungen in den Bereichen Kundenberatung, Marketing, Personalgewinnung und Vertriebsschulung erbringen. Die Geschäftstätigkeit kann sowohl im Direktvertrieb als auch über andere Vertriebskanäle erfolgen.
HRB 801291 DrV Beteiligungen GmbH, Curiestraße 2, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dr. Vietz, Hannes Armin. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen im eigenen Vermögen und die Geschäftsführung für solche Unternehmen, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRA 742665 BCS Unternehmensberatung Dr. Rudolf Eberle e.K., Fuggerstraße 6, 70563 Stuttgart. Inhaber: Dr. Eberle, Rudolf.
HRB 801100 Immo Cube GmbH, Glockenblumenstraße 6A, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Graziano, Vittorio. Geschäftsführer: Graziano, Anna-Theresa. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Nutzung, die Verwaltung und Vermietung von eigenen Grundstücken sowie die Verwaltung eigenen Vermögens.
HRB 801109 Excellentservice HHC UG (haftungsbeschränkt), Hauptstraße 65, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Can, Hayrullah. Geschäftsführer: Can, Hakan. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Kfz-Meister- und Sachverständigenbetriebs, Unfall- und Schadensmanagement, Fahrzeugaufbereitung, Handel mit Ersatzteilen und Zubehör, An- und Verkauf von Fahrzeugen, Fahrzeugverbringung, Abschleppen von Fahrzeugen, Immobilienvermittlung, Immobilienverkauf, Vermittlung von Bau- und Handwerksaufträgen und Koordination und Unterstützung bei der Vergabe von Bauleistungen.
HRB 801341 InSolut GmbH, Kaltentaler Straße 39, 70563 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Wild, Christoph. Geschäftsführer: Merkt, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Dienstleistungen aller Art im Bereich der Insolvenzverwaltung, insbesondere durch IT-Leistungen, Buchhaltung und Aktenarchivierung. Rechtsberatung und sonstige genehmigungspflichtige Tätigkeiten sind ausgeschlossen.
HRB 801186 NeoZepter Holding GmbH, Europaplatz 14, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kirsch, Max Mattheus. Geschäftsführer: Schneider, Irantzu. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere das Halten und Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte. Weiterer Gegenstand ist der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von Beteiligungen gleich welcher Art einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängenden Aktivitäten.
HRB 801236 TNK Immobilien GmbH, Mühlhaldenstraße 10, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Kovachev, Nikola. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermietung und Verpachtung von Immobilien und Grundstücken, der An- und Verkauf von Immobilien und Grundstücken sowie Immobilien- und Grundstücksentwicklung.
HRB 801080 YFORE Technology Germany GmbH, Zettachring 12, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Zhang, Guolong. Gegenstand des Unternehmens: - Import, Export, Handel und Verkauf von Autoteilen und elektronischen Produkten; - Beratung und technische Dienstleistungen in den oben genannten Bereichen; - Bereitstellung von Support und Dienstleistungen wie Kundenentwicklung und -wartung, Auftragsverfolgung und kollaborativem Unternehmensmanagement.
HRB 801262 VCARSYSTEM TECHNOLOGY EUROPE GmbH, Zettachring 2, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Chen, Zhongming, Shanghai / China. Gegenstand des Unternehmens: Verkauf von Forschungs- und Prüfausrüstungen für Automobilelektronik sowie die Bereitstellung dazugehöriger technischer Unterstützungs- und Servicedienstleistungen.
HRB 801163 Götz Gartenmanagement-GmbH, Häusleweg 11, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Götz, Ralf Michael. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens und die Beteiligung an Kommanditgesellschaften als persönlich haftende Gesellschafterin.
HRB 801133 Pfinztalstraße Residence GmbH, Löffelstraße 1, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Jakovljevic, Marijo. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Immobilien und von Beteiligungen an Grundstücksgesellschaften sowie die Bewirtschaftung und Entwicklung von Grundstücken und Immobilien sowie deren Veräußerung, insbesondere in Bezug auf das Objekt Pfinztalstraße in Durlach. Die Gesellschaft übt keine Geschäfte im Sinne von § 34 c der Gewerbeordnung aus.
HRB 801226 Numio UG (haftungsbeschränkt), Löffelstraße 2224, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 300,00 EUR. Geschäftsführer: Szakács, Ádám. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und Betrieb einer Mobilitätsplattform sowie einer App für Fahrzeughalter, insbesondere zur Kommunikation, Community-Bildung, Veranstaltungsorganisation (z. B. Car Meets), Produktvermarktung (inkl. Merchandising), Anbindung von Drittanbietern (z. B. Versicherungen) sowie digitaler Services rund ums Fahrzeug.
HRB 801070 Lenovo Global Financial Services (Deutschland) GmbH, Löffelstraße 40, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Gleeson, Colm Brendan, Dublin / Irland. Geschäftsführer: Corrigan, Dominic John, Sydney / Australien. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Leasingdienstleistungen und sonstigen Finanzlösungen, einschließlich der Erbringung von damit verbundenen und ergänzenden Dienstleistungen
HRB 801046 Amadeus Beteiligungen GmbH, Löffelstraße 44, 70597 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Albrecht, Christoph. Geschäftsführer: Setzer, Ralph Fritz. Geschäftsführer: Huth, Dominik. Gegenstand des Unternehmens: Das Halten und Verwalten eigenen Vermögens sowie die Vermarktung und Vermittlung von Softwarelösungen.
HRA 742596 Studio 073X e.K., Rienzistraße 12, 70597 Stuttgart. Inhaber: Zvonar, Benjamin.
HRB 801390 MS Ventures UG (haftungsbeschränkt), Kaiserstraße 50, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Geschäftsführer: Schubotz, Marc. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere durch den Erwerb, das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen und Startups in eigenem Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
HRB 801274 Univentix UG (haftungsbeschränkt), Eduard-Steinle-Straße 15, 70619 Stuttgart. Stammkapital: 10.000,00 EUR. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Bouché, Georg. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Bolz, Thomas. Gegenstand des Unternehmens: Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Verfahren, Vorrichtungen, Programmen und Produkten im Bereich Augmented, Virtual und eXtended Reality.

Stadt Stuttgart - Veränderungen August

HRA 12380 hsi personaldienste GmbH & Co.KG, Büchsenstr. 10, 70173 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 19780 cetus holding GmbH, Calwer Straße 20, 70173 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, das Halten und Verwalten von Vermögen jeder Art. Dies umfasst insbesondere den Erwerb und das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen jeder Art sowie die Vermietung und Verpachtung von bebauten und unbebauten Grundstücken.
HRB 756226 Olmatic GmbH, Calwer Straße 4244, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 62.500,00 EUR. Geschäftsführer: Olma, Christian Michael. Geschäftsführer: Olma, Tobias Sven.
HRB 772841 AtHome Development GmbH, Calwerstraße 58, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kopp, Christian. Geschäftsführer: Sperling, Olaf.
HRA 735270 THI Investments GmbH & Co. KG, Eberhardstraße 65, 70173 Stuttgart. Einzelprokura: Schneck-Grünenwald, Oliver Steffen.
HRB 108303 THI Holdings GmbH, Eberhardstraße 65, 70173 Stuttgart. Einzelprokura: Schneck-Grünenwald, Oliver Steffen.
HRB 757381 fons securis GmbH, Geißstraße 4, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Hacker, Kathi.
HRB 736830 Mahler Holding GmbH, Königstr. 10C, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Aghai, Parastu. Bestellt als Geschäftsführer: Samadpour, Ramin, South Shields / Vereinigtes Königreich.
HRB 760531 Hohenacker GmbH, Königstraße 10C, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Eitel, Hans-Peter.
HRB 759657 Dr. Ellwanger & Kramm Versicherungsmakler GmbH, Königstraße 17, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermittlung und Verwaltung von Versicherungen jeglicher Art sowie die Durchführung damit zusammenhängender Geschäfte.
HRB 4327 Dinkelacker Aktiengesellschaft, Königstraße 18, 70173 Stuttgart. Vorstand: D´Angelo, Elias.
HRB 761973 KÖ 30 Verwaltungs GmbH, Königstraße 18, 70173 Stuttgart. Geschäftsführer: D'Angelo, Elias.
HRB 4068 KÖ 78 Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH, Königstraße 18, 70173 Stuttgart. Geschäftsführer: D'Angelo, Elias.
HRB 800928 Piëch Invest I GmbH, Königstraße 19 A, 70173 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Piëch, Arthur, London / Vereinigtes Königreich.
HRB 767331 Calwer Passage Betriebs GmbH, Königstraße 19 A, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 19605 S & F Personalpsychologie Managementberatung GmbH, Königstraße 20, 70173 Stuttgart. Einzelprokura: Kämper, Matthias.
HRB 292979 Assessio Germany GmbH, Königstraße 20, 70173 Suttgart. Bestellt: Geschäftsführer: Kämper, Matthias.
HRB 788289 Healthcare Services & Solutions Consulting GmbH, Königstraße 21, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schaub, Jürgen.
HRB 787575 soseco - Solutions & Services Consulting GmbH, Königstraße 21, 70173 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Unternehmensberatungsleistungen sowie das Halten urnd Verwalten von Beteiligungen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Gegenstand des Unternehmens ist weiter die gewerbsmäßige Überlassung von Arbeitnehmern gemäß dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG), die Erbringung von Personaldienstleistungen sowie die Personalvermittlung, die Beratung in Personalfragen und sonstige Dienstleistungen im Bereich Human Resources.
HRB 760987 Josef Wund Stiftung gemeinnützige GmbH, Königstraße 26, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Palm, Christoph. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 792837 zweiundzwanzig GmbH, Königstraße 29, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführerin: Haas, Nawel.
HRB 799741 RockQ Technologies GmbH, Königstraße 38, 70173 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Zábrodský, Dusan, Prag / Tschechische Republik. Bestellt als Geschäftsführer: Ruzek, Oliver.
HRB 786768 Santroll Elektrotechnologie Germany GmbH, Königstraße 82, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Zang, Shuwei. Bestellt als Geschäftsführer: Zhao, Jianhu, Tianjin / China.
HRB 778597 Domus Cura Pflegezentrum Bayreuth GmbH, Kronenstraße 24, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ersing, Christian Wolfgang Maximilian. Bestellt als Geschäftsführer: Knufinke, Birgit.
HRB 800263 Gens Beteiligungsgesellschaft mbH, Lautenschlagerstraße 2, 70173 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Dold, Thomas Eugen.
HRB 760174 Lawlinguists Deutschland GmbH, Neue Brücke 3, 70173 Stuttgart. Einzelprokura: Valsamaki, Anna.
HRB 783211 SK Retail GmbH, Sporerstraße 8, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stocker, Bernd. Bestellt als Geschäftsführer: Klöker, Klaus.
HRB 746512 Tresides Asset Management GmbH, Stephanstr. 25, 70173 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: (1) Die Gesellschaft ist ein Wertpapierinstitut nach § 2 Abs. 1 WplG und erbringt gewerbsmäßig Wertpapierdienstleistungen für andere. Sie betreibt die dort in den Nummern 3, 4, 5 und 9 geregelten Wertpapierdienstleistungen, d.h.: 1. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und die Veräußerung von Finanzinstrumenten oder deren Nachweis (Anlagevermittlung), 2. die Abgabe von persönlichen Empfehlungen im Sinne des Artikels 9 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565 der Kommission vom 25. April 2016 zur Ergänzung der Richtlinie 2014/65/EU des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die organisatorischen Anforderung an Wertpapierfirmen und die Bedingungen für die Ausübung ihrer Tätigkeiten sowie in Bezug auf die Definition bestimmter Begriffe für die Zwecke der genannten Richtlinien (ABl. L 87 vom 31.03.2017, S. 1; L 246 vom 26.09.2017, S 12; L 82 vom 26.03.2018, S 18), die zuletzt durch die Delegierte Verordnung (EU) 2019/1011 (ABI. L 165 vom 21.06.2019, S 1) geändert worden ist, an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte mit bestimmten Finanzinstrumenten beziehen, sofern die Empfehlung auf eine Prüfung der persönlichen Umstände des Anlegers gestützt oder als für ihn geeignet dargestellt wird und nicht ausschließlich über Informationsverbreitungskanäle oder für die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird (Anlageberatung), 3. die Anschaffung oder Veräußerung von Finanzinstrumenten in fremden Namen für fremde Rechnung (Abschlussvermittlung), 4. die Verwaltung eizelner oder mehrerer in Finanzinstrumenten angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (Finanzportfolioverwaltung). Daneben ist die Gesellschaft zur Anlage ihres eigenen Vermögens berechtigt. Die Gesellschaft darf sich bei der Erbringung der vorstehend unter Nrn. 1, 2, 3 und 4 genannten Wertpapierdienstleistungen nicht Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden verschaffen. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte eigehen, die im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Wert
HRB 762098 Notino Deutschland und Österreich GmbH, Stockholmer Platz 1, 70173 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kocián, Zbynek, okr. OPAVA / Tschechische Republik. Bestellt als Geschäftsführer: Kliś, Bartosz, Sosnowiec / Polen.
HRB 733293 E & G Real Estate GmbH, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Kraus, Thorsten.
HRB 20691 PAIF Deutschland Wohnen I Komplementär I GmbH, Börsenplatz 1, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Tannenbaum, Alexander Johann. Bestellt als Geschäftsführer: Szczodrowski, Heiko. Geschäftsführer: Rüdiger, Christian Georg Fritz.
HRB 19972 EUWAX Aktiengesellschaft, Börsenstr. 4, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Jaeggi, Michael Johann Eduard. Gesamtprokura: Simmang, Stephan. Dr. Vins, Oliver.
HRB 753383 Boerse Stuttgart GmbH, Börsenstraße 4, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaeggi, Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Simmang, Stephan. Gesamtprokura: Dr. Vins, Oliver.
HRB 764141 Boerse Stuttgart Digital Broker GmbH, Börsenstraße 4, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Vins, Oliver. Bestellt als Geschäftsführer: Munz, Jan Ulrich Martin.
HRB 775578 Boerse Stuttgart Digital Holding GmbH, Börsenstraße 4, 70174 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Munz, Jan Ulrich Martin.
HRB 773598 MARKT-PILOT GmbH, Breitscheidstraße 6, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Rieker, Tobias Daniel.
HRB 776636 SÜDWESTBANK - BAWAG AG Niederlassung Deutschland, Büchsenstraße 20, 70174 Stuttgart. Gesamtprokura: Magarin, Sybille.
HRB 796147 ETF4Kids GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Di Leo, Rocco Giuliano.
HRB 760946 BF.capital GmbH, Friedrichstraße 23a, 70174 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: 1.1 die Erbringung von Finanzdienstleistungen in Form der (i) Anlagevermittlung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 3 WplG und der (ii) Anlageberatung gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 4 WpIG, 1.2 die Erbringung von sonstigen Unterstützungsleistungen für Dritte, insbesondere institutionelle Investoren, im Zusammenhang mit Immobilien-, Unternehmens- und Projektfinanzierungen, 1.3 die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Darlehensverträgen nach § 34c Abs. 1 Nr. 2 GewO, mit Ausnahme von Verträgen nach § 34i Abs. 1 Satz 1 GewO und 1.4 die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Wertpapieren von Kunden zu verschaffen oder Finanzinstrumente für eigene Rechnung anzuschaffen oder zu veräußern.
HRB 250112 GOING BEYOND GROUP GmbH, Herdweg 59, 70174 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert, nun: Geschäftsführer: Holzer, Brigitte. Geschäftsführer: Dietz, Torsten.
HRA 723638 RSM Ebner Stolz GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstr. 30, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Dr. Zöller, Daniel. Prokurist: Kauffmann-Braun, Christine. Prokurist: Wurm, Clarissa. Gesamtprokura: Hägerich, Martin. Prokurist: Schmidt, Benedikt. Prokurist: Dr. Stratmann, Christian. Prokurist: Poppe-Krol, Ronny. Prokurist: Middelhoff, Sarah. Prokurist: Ebinger, Andrea.
HRB 19283 RSM Ebner Stolz Treuhand und Revision GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Kronenstr. 30, 70174 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Klostermann, Peter.
HRB 18445 RSM Ebner Stolz Management Consultants GmbH, Kronenstr. 30, 70174 Stuttgart. Einzelprokura: Ziegan, Marius.
HRB 789338 C4 engineers GmbH, Lange Straße 54, 70174 Stuttgart. Einzelprokura: Gasafi, Martin.
HRB 777271 Siegmund Design GmbH, Leuschnerstraße 3, 70174 Stuttgart. Einzelprokura: Schulz, Thomas. Nicht mehr Geschäftsführer: Schulz, Thomas.
HRB 744472 OPTENDA GmbH, Hasenbergstraße 49 B, 70176 Stuttgart. Gesamtprokura: Ulke, Dennis. Nicht mehr Geschäftsführer: Fischer, Jan.
HRB 755934 Bioenergie Römerhügel Verwaltungs GmbH, Herzogstraße 6a, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ramsaier, Ulrich. Geschäftsführer: Ritz, Wolfgang Erich. Bestellt als Geschäftsführer: Heller, René. Geschäftsführer: Siegle, Friedrich.
HRB 13060 Weiske und Partner GmbH Beratende Ingenieure VBI, Johannesstr. 75, 70176 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Hillers, Benny. Gesamtprokura: Dipl.-Ing. Käser, Jürgen. Prokura erloschen: Hillers, Benny.
HRB 799462 Black Hawk Security & Service GmbH, Johannesstraße 66, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 26.000,00 EUR.
HRB 771263 FRECHER FRATZ GmbH, Kornbergstraße 44, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stoll, Kim Janik.
HRB 791337 DELATASTE GmbH, Schlossstraße 59c, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Khattabi, Tarik Uriagli. Bestellt als Geschäftsführer: Krämer, Thomas.
HRB 736364 Panini Verlags GmbH, Schloßstraße 76, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Sallustro, Aldo Hugo.
HRB 757207 Oli Systems GmbH, Silberburgstraße 112, 70176 Stuttgart. Stammkapital: 55.670,00 EUR.
HRB 792499 FutureTech Academy & Consulting UG (haftungsbeschränkt), Silberburgstraße 126, 70176 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ballistreri, Luca. Geschäftsführer: Feß, Philipp. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung und Umsetzung von IT-Projekten, die Beratung von KI-Strategien sowie die Umsetzung von KI-Projekten.
HRB 800263 Gens Beteiligungsgesellschaft mbH, Weimarstraße 25, 70176 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Dold, Thomas Eugen.
HRB 776969 Orhan GmbH, Böheimstraße 12, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Geschäftsführer: Orhan, Arifhan.
HRB 800778 Niklas Gysinn UG (haftungsbeschränkt), c/o Flip GmbH, Rotebühlstraße 50, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 1.001,00 EUR.
HRB 25416 Fairventures Worldwide FVW gGmbH, Hasenbergstraße 31, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Henke, Rainer. Einzelprokura: Chrzanowska, Anja.
HRB 213703 George P. Johnson GmbH, Hauptstätter Str. 149, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Vallee, Jr., Robert, Ketchum, Idaho / Vereinigte Staaten. Bestellt als Geschäftsführer: Lavers, Judy Skiles, Rochester Hills, Michigan / Vereinigte Staaten.
HRB 722479 DigitalNativeAlliance Holding GmbH, Hermannstrasse 5 A, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Ahrens, Frieder.
HRB 755098 DigitalNativeAlliance GmbH, Hermannstraße 5 A, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ahrens, Frieder. Bestellt als Geschäftsführer: Sigloch, Stephan. Geschäftsführer: Weltner, Timo.
HRB 783039 Fein Capital Investments GmbH, Mörikestraße 1, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Michal, Mike Josef.
HRB 726371 Allianz Treuhand GmbH, Reinsburgstr. 19, 70178 Stuttgart. Geschäftsführer: Winkler, Frank Norbert.
HRB 14940 ALLTEC-Warenhandels-GmbH, Reinsburgstr. 51, 70178 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Kiederer, Jörg Wolfgang.
HRB 741627 Retail Service Handels GmbH, Reinsburgstraße 7, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Liquidator: Noll, Sebastian Jakob. Bestellt als Liquidator: Noll, Florian Helmut.
HRB 780416 PORTIMMO GmbH, Rotebühlplatz 15, 70178 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Begründung, der An- und Verkauf von Immobilien, die Tätigkeit als Immobilienmakler (einschließlich Vornahme aller weiterer Tätigkeiten gemäß § 34 c GewO), die Erstellung von Immobilienbewertungen und die Erbringung von jeweils damit in Zusammenhang stehenden Online-Dienstleistungen sowie Informationsprodukten.
HRB 10746 Ernst Klett Verlag GmbH, Rotebühlstr. 77, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Carmanns, Gabriela.
HRB 9879 Horváth & Partner GmbH, Rotebühlstraße 100, 70178 Stuttgart. Prokura erloschen: Borcherding, Axel. Duwald, Philipp. Pavlovic-Höck, Natascha. Schlesner, Wolfgang. Dr. Mägebier, Alexander. Gesamtprokura: Reiser, Raimund. Palmer, Daniel.
HRB 735828 Innovation Group Fleet & Mobility GmbH, Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Baugh, Magdalena, Dorset / Vereinigtes Königreich. Bestellt als Geschäftsführer: Dohmen, Norbert.
HRB 797600 Innovation Group GmbH, Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dohmen, Norbert.
HRB 782195 Gateway Digital Services GmbH, Rotebühlstraße 121, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Baugh, Magdalena, Dorset / Vereinigtes Königreich. Bestellt als Geschäftsführer: Dohmen, Norbert.
HRB 787321 BEO Bildungskonzepte GmbH, Rotebühlstraße 77, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Döttinger, Christian Peter. Bestellt als Geschäftsführer: Weidenbacher, Carmen. Gegenstand des Unternehmens: (a) die Erarbeitung und Weiterentwicklung eines Betriebskonzepts sowie einer Marke, unter der BEO Schulen und freie Kinderbetreuungseinrichtungen der Klett Gruppe betrieben werden; (b) die Führung und Verwaltung sowie der Betrieb von freien Schulen und freien Kinderbetreuungseinrichtungen der Klett Gruppe, die nach dem Betriebskonzept BEO Bildungskonzepte GmbH arbeiten; (c) das Halten und Verwalten von Beteiligungen an Tochtergesellschaften der BEO Bildungskonzepte GmbH; die freie Schulen und freie Kinderbetreuungseinrichtungen aufbauen und betreiben.
HRB 20837 Stadt Land Plan Verwaltungs GmbH, Tübinger Str. 109, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Gustke, August Friedrich Karl. Bestellt als Liquidator: Gustke, August Friedrich Karl. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 759233 7seconds GmbH, Tübinger Straße 10, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Nafeei, Nima.
HRB 7479 WGV-Versicherung AG, Tübinger Straße 55, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Pfeiffer, Ralf. Bestellt als Vorstand: Emde, Anja. Prokura erloschen: Emde, Anja.
HRB 801043 Bikesnboards 0711 GmbH, Tübinger Straße 55, 70178 Stuttgart. Stammkapital: 30.000,00 EUR.
HRB 20681 Service und Marketing Gesellschaft Landesbauernverband Baden-Württemberg mbH, Bopserstr. 17, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Oetzel, Manfred. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Bley, Tobias. Prokura erloschen: Dr. Bley, Tobias.
HRB 748279 pmk.boutique UG (haftungsbeschränkt), Liststraße 18, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kucher, Philipp Michael. Bestellt als Liquidator: Kucher, Philipp Michael. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 746959 XXP Beteiligungsgesellschaft mbH, Neue Weinsteige 33, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bach, Gerhard H. W.. Bestellt als Liquidator: Bach, Gerhard Heinrich Wilhelm. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 784732 Million Steps GmbH, Schlosserstraße 17, 70180 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Noël, Rico. Geschäftsführerin: Ebert, Paula. Bestellt als Geschäftsführer: Grimm, Stefan.
HRB 1016 Eisenbahn-Siedlungsgesellschaft Stuttgart mbH, Katharinenstr. 22, 70182 Stuttgart. Gesamtprokura: Schiedung, Katja.
HRB 723356 DvH Medien GmbH, Kernerstraße 50, 70182 Stuttgart. Vertretungsbefugnis von Amts wegen berichtigt bei Geschäftsführer: Wasmuth, Andrea.
HRB 790582 Schwäbische Wohnwelt GmbH, Olgastraße 34, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Zubic, Viktor. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 798274 Mao Mao GmbH, Olgastraße 53, 70182 Stuttgart. Stammkapital: 30.000,00 EUR.
HRB 797419 Kar Chef GmbH, Olgastraße 75, 70182 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines gastronomischen Unternehmens mit Schwerpunkt auf Herstellung und Verkauf von Dönerprodukten sowie Catering- und Imbissdienstleistungen.
HRB 789637 Heldmann Verwaltungs GmbH, Rosenstraße 38, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführerin: Heldmann, Karen. Geschäftsführer: Heldmann, Axel. Bestellt als Geschäftsführer: Heldmann, Fabian. Geschäftsführer: Heldmann-Langenbach, Maxine. Geschäftsführer: Heldmann, Valentin.
HRB 762779 Dr. Maier + Partner Personalmarketing GmbH, Werastraße 21, 70182 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Smernos, Constantina.
HRB 784746 tragwerk-s gmbh, Wilhelmstraße 15, 70182 Stuttgart. Prokura erloschen: Dipl.-Ing. Kürschner, Annette.
HRB 754890 FLEISCHER Service GmbH, Wilhelmstraße 4 A, 70182 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Gegenstand des Unternehmens ist die technische Durchführung von Rückbau-, Entkernungs-, Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen an Bestandsgebäuden - auch bei vorhandener Schadstoffbelastung (z. B. Asbest, künstliche Mineralfasern, PCB, PAK, Schimmel). Dies umfasst insbesondere Tätigkeiten nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519, TRGS 521, TRGS 524) sowie vergleichbaren gesetzlichen und technischen Vorschriften. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen in den Bereichen Entrümpelung, Betriebs- und Haushaltsauflösungen, Baustellenlogistik, Reinigung und Entsorgung. Die Gesellschaft kann als Generalunternehmer im Rahmen nicht genehmigungspflichtiger Maßnahmen tätig werden sowie Grundstücke und Immobilien erwerben, entwickeln, halten, vermieten, verwalten und veräußern.
HRB 777826 Garant Real Estate Invest GmbH, Wilhelmstraße 5, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführender Direktor: Meyer, Thomas-Oliver. Bestellt als Geschäftsführer: Wasser, Stefan.
HRB 748474 Stoll Fitness GmbH, Wilhelmstraße 5, 70182 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Stoll, Philipp.
HRB 5194 Merz Schule gemeinnützige GmbH, Albrecht-Leo-Merz-Weg 2, 70184 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Merz, Konstantin.
HRB 78006 DS Digital Science GmbH, c/o Georg von Holtzbrinck GmbH & Co. KG, Gänsheidestraße 26, 70184 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Leicht, Stephen, Lexington, South Carolina/USA / Vereinigte Staaten. Geschäftsführer: Herzog, Christian. Geschäftsführer: Dr. Berthelmann, Felix, Halle/Saale. Nach Erweiterung der besonderen Vertretungsregelung: Geschäftsführer: Dr. Zeyer, Fedor. Prokura erloschen: Bode, Christian.
HRB 109 R o b e r t B o s c h S t i f t u n g Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Heidehofstr. 31, 70184 Stuttgart. Prokura erloschen: Jenke, Gabriele.
HRB 23685 Sonja Merz GmbH, Pischekstraße 84, 70184 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Renz, Katharina-Franceska. Prokura erloschen: Renz, Katharina-Franceska.
HRB 771813 Engrow UG (haftungsbeschränkt), Bronnäcker 3, 70188 Stuttgart. Einzelprokura: Loewe, luri Nunes.
HRB 784471 BYD Electric Mobility GmbH, Schlachthofstraße 24, 70188 Stuttgart. Prokura erloschen: Zhang, Lin, Hoofddorp / Niederlande. Einzelprokura: Liu, Qiannan.
HRA 731448 Vitrum Fenster GmbH & Co. KG, Talstraße 87, 70188 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 21156 Color - X GmbH, Von-Pistorius-Str. 2, 70188 Stuttgart. Einzelprokura: Gaudino, Cloudine.
HRB 750803 Gottlob Rommel Geschäftsführungs-GmbH, Von-Pistorius-Straße 14, 70188 Stuttgart. Gesamtprokura: Steinbrenner, Michael.
HRB 775879 Rommel Lebensmittelmarkt Projektgesellschaft Geschäftsführungs-GmbH, Von-Pistorius-Straße 14, 70188 Stuttgart. Gesamtprokura: Steinbrenner, Michael.
HRB 782881 Rommel Immobilien Zwei GmbH, Von-Pistorius-Straße 14, 70188 Stuttgart. Gesamtprokura: Steinbrenner, Michael.
HRB 722802 Emil Frey Exclusive Cars GmbH, Cannstatter Str. 46, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenschmidt, Bernhard. Geschäftsführer: Pflug, Donat.
HRB 798196 Emil Frey Hans Carstens GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenschmidt, Bernhard August. Geschäftsführer: Pflug, Donat Bernhard Christel.
HRB 786529 Emil Frey Sportivo GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenschmidt, Bernhard August. Geschäftsführer: Pflug, Donat Bernhard Christel.
HRB 754406 Emil Frey Kassel/Göttingen GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenschmidt, Bernhard. Geschäftsführer: Pflug, Donat.
HRB 754822 Emil Frey Mainfranken GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenschmidt, Bernhard August. Geschäftsführer: Pflug, Donat Bernhard Christel.
HRB 790993 Emil Frey Vogel Automobile GmbH, Cannstatter Straße 46, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Linnenschmidt, Bernhard August. Geschäftsführer: Pflug, Donat Bernhard Christel.
HRB 777030 Inspirante Werbeagentur UG (haftungsbeschränkt), Neckarstraße 211, 70190 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer, bestellt als Liquidator: Ayoubi, Amjad. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 17285 INTERVAL INTERNATIONAL GmbH, BülowBogen Business Center GmbH, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Healey, Robert John, Wimbledon/London. Bestellt als Geschäftsführer: Ettridge, Darren, Soberton, Southampton / Vereinigtes Königreich.
HRB 21812 Objektgesellschaft Residenz Königstraße mbH, Heilbronner Str. 190, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Trefz, Ralf. Bestellt als Liquidator: Trefz, Ralf. Liquidator: Schediwy, Ina. Liquidator: Ulu, Selcuk. Prokura erloschen: Schediwy, Ina. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 729908 DZA Verwaltungs-GmbH Baden-Württemberg, Heilbronner Str. 41, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Zeidler, Stefan. Bestellt als Geschäftsführer: Bierfreund, Thomas.
HRB 799305 Mainly Rechtsanwalts-GmbH, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Geschäftsführer: Kanuric, Demir. Geschäftsführer: Stephan, Tobias.
HRB 788107 UNICCO GmbH, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Einzelprokura: Buscemi, Daniele. Nicht mehr Liquidator: Buscemi, Daniele. Bestellt als Geschäftsführer: Porcu, Pietro. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 733297 Dr. Wegener Beteiligungs- & Verwaltungsgesellschaft mbH, Heilbronner Straße 150, 70191 Stuttgart. Geschäftsführer: Wegener, Jan. Nicht mehr Geschäftsführer, nun bestellt als Liquidator: Wegener, Jan.
HRB 738711 Objektgesellschaft Tec-Park mbH, Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Trefz, Ralf. Geschäftsführer: Ulu, Selcuk. Bestellt als Liquidator: Trefz, Ralf. Liquidator: Schediwy, Ina. Liquidator: Ulu, Selcuk. Prokura erloschen: Schediwy, Ina. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 731033 Group14 Technologies GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Willis, Michael John, Seattle, Washington / Vereinigte Staaten.
HRB 761244 Löwentor Stuttgart Komplementär GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaggy, Uwe. Bestellt als Geschäftsführer: Fäßle, Martin Johannes.
HRB 776331 Revaler Straße Grundbesitz GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaggy, Uwe. Bestellt als Geschäftsführer: Fäßle, Martin Johannes.
HRB 729968 LBBW Immobilien Development Komplementär GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaggy, Uwe. Bestellt als Geschäftsführer: Fäßle, Martin Johannes.
HRB 720328 Berlin Lützowstraße Komplementär GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaggy, Uwe. Bestellt als Geschäftsführer: Fäßle, Martin Johannes.
HRB 23625 LBBW Immobilien Development GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaggy, Uwe. Bestellt als Geschäftsführer: Fäßle, Martin Johannes.
HRB 764604 zob Esslingen Grundbesitz GmbH, Heilbronner Straße 28, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jaggy, Uwe. Bestellt als Geschäftsführer: Fäßle, Martin Johannes. Prokura erloschen: Baku, Hans-Udo.
HRB 740030 Poolarserver GmbH, Heilbronner Straße 74, 70191 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Kantemir, Güven.
HRB 796612 ROKA Interdisziplinäres Medizinisches Versorgungszentrum GmbH, Heilbronner Straße 86, 70191 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Dr. Gross, Christian. Einzelprokura: Gross, Sara Sophie.
HRB 917 Staatliche Toto-Lotto GmbH, Nordbahnhofstr. 201, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Wacker, Georg Karl. Bestellt als Geschäftsführer: Grepl, Georg Michael. Prokura erloschen: Grepl, Michael.
HRB 758199 DB Regio Stuttgart GmbH, Presselstraße 10, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Harms, Tobias Peter Karl. Geschäftsführer: Dr. Grabo, Thilo. Bestellt als Geschäftsführer: Selig, Martin. Geschäftsführer: Otte, Markus Alexander. Prokura erloschen: Delong, Christopher. Laber, Matthias. Layer, Lars. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung, Vermarktung und Koordination schienen- und straßengebundener Verkehrsleistungen; ferner die Erledigung aller damit unmittelbar oder mittelbar zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft erbringt die Verkehrsleistung in Baden-Württemberg und Bayern.
HRB 20227 Fichtner Bauconsulting GmbH, Sarweystr. 3, 70191 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Jenschke, Stefan. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Wilken, Jens.
HRB 777788 DCCF Verwaltungs-GmbH, Albrecht-Dürer-Weg 16, 70192 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Ersing, Christian Wolfgang Maximilian.
HRB 721179 Schwenk Film GmbH, Im Falkenrain 5, 70192 Stuttgart. Nicht mehr Liquidator: Storr, Leonhard. Bestellt als Geschäftsführer: Morales, Michel. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 725287 Friedrich Grundbesitz Verwaltungs-GmbH, Dürrstraße 9, 70193 Stuttgart. Geschäftsführer: Friedrich, Manfred.
HRB 800542 All-Ing GmbH, Fichtestraße 21 a, 70193 Stuttgart. Stammkapital: 26.200,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Das Erwerben, Halten und Verwalten von eigenen Beteiligungen an Personen- und Kapitalgesellschaften, insbesondere von Ingenieurgesellschaften, sowie das Halten und Verwalten eigenen Vermögens.
HRB 771883 Gentner Energy Media GmbH, Forststraße 131, 70193 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Der Betrieb eines Medienunternehmens, insbesondere die Herausgabe, Herstellung, Veröffentlichung und der Vertrieb von nationalen und internationalen Print- und digitalen Fachpublikationen, einschließlich Zeitschriften, Büchern, Newslettern, Websites, Podcasts und anderen digitalen Medienformaten. Der inhaltliche Schwerpunkt liegt auf dem Themenbereich Energie sowie auf themenübergreifenden Fachinhalten. Darüber hinaus umfasst der Geschäftszweck die Durchführung von Fachveranstaltungen, Webinaren, Messen, Beratungsdienstleistungen, Marktforschung und sonstigen branchenbezogenen Events sowie die Erbringung damit verbundener Dienstleistungen.
HRB 750523 DauHerkert GmbH, Hölderlinplatz 5, 70193 Stuttgart. Prokura erloschen: Bremer, Martin.
HRB 801229 La Société Bleue GmbH, Scheffelstraße 57, 70193 Stuttgart. Geschäftsführer: Tesmann, Katja.
HRB 783407 KiCo Invest GmbH, Vorsteigstraße 21, 70193 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Plaggemars, Kathrin.
HRB 725312 Acapella GmbH, Oberer Kirchhaldenweg 3, 70195 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Gölz, Christina Gisela Ursula.
HRB 798930 Degensoft Beteiligungsgesellschaft mbH, Geißeichstraße 25, 70197 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kunz, Sergej.
HRB 749213 DEACIX GmbH, Geißeichstraße 25, 70197 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kunz, Sergej. Gegenstand des Unternehmens: Der Erwerb, die Veräußerung und das Verwalten von Beteiligungen an Unternehmen, ausschließlich auf eigenen Namen, auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte sowie unter Ausschluss des Kreditwesengesetzes. Weiter ist Gegenstand des Unternehmens die Verwaltung von eigenem Vermögen, insbesondere der Erwerb, das Halten und die Verwaltung eigenen Grundbesitzes.
HRB 780513 Paul & Lori GmbH, Klugestraße 24, 70197 Stuttgart. Geschäftsführer: Buchwald, Max Wolfgang.
HRB 20685 Stuttgarter Versicherung Holding Aktiengesellschaft, Rotebühlstr. 120, 70197 Stuttgart. Bestellt als stellvertretender Vorstandsvorsitzender: Dr. Mitzlaff, Ulrich Helmut. Vorstand: Engemann, Olaf Axel. Vorstand: Oestereich, Ralf. Gesamtprokura: Schrehardt, Mario Andreas.
HRB 21035 Stuttgarter Versicherung Aktiengesellschaft, Rotebühlstr. 120, 70197 Stuttgart. Bestellt als Vorstand: Dr. Mitzlaff, Ulrich Helmut. Vorstand: Engemann, Olaf Axel. Vorstand: Oestereich, Ralf. Prokura erloschen: Burkholder, Astrid.
HRB 222 Stuttgarter Lebensversicherung a.G., Rotebühlstraße 120, 70197 Stuttgart. Bestellt als Stellvertretender Vorstandsvorsitzender: Dr. Mitzlaff, Ulrich Helmut. Vorstand: Engemann, Olaf Axel. Vorstand: Oestereich, Ralf. Prokura erloschen: Burkholder, Astrid. Gesamtprokura: Schrehardt, Mario Andreas.
HRB 16789 Sand und Schott GmbH, Adlerstr. 31, 70199 Stuttgart. Geschäftsführer: Pilz, Stephan. Geschäftsführer: Goldbach, Matthias.
HRB 788587 BEHIVE.agency GmbH, Adlerstraße 41, 70199 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hupfeld, Oliver.
HRB 721415 Medizinisches Versorgungszentrum Marienhospital Stuttgart gGmbH, Böheimstr. 37, 70199 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Schillings, Simone Kristine.
HRB 5208 Rehabilitationszentrum Rudolf-Sophien-Stift gGmbH, Leonberger Straße 220, 70199 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Rank, Markus Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Menzler-Fröhlich, Karl-Heinz.
HRB 480830 clusioNA Unternehmen für Teilhabe gGmbH, Leonberger Straße 220, 70199 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Rank, Markus Alexander. Bestellt als Geschäftsführer: Menzler-Fröhlich, Karl-Heinz.
HRB 797149 BYD Mobility GmbH, Albert-Dulk-Straße 9, 70327 Stuttgart. Prokura erloschen: Zhang, Lin, Hoofddorp / Niederlande. Einzelprokura: Liu, Qiannan, Alhambra / Vereinigte Staaten.
HRB 791332 BYD Automotive GmbH, Albert-Dulk-Straße 9, 70327 Stuttgart. Prokura erloschen: Zhang, Lin, Hoofddorp / Niederlande. Einzelprokura: Liu, Qiannan, Alhambra / Vereinigte Staaten.
HRB 745165 Centa-Star Verwaltungs-GmbH, Augsburger Str. 275, 70327 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Dammer, Henning.
HRB 725239 SMR Automotive Mirror Systems Holding Deutschland GmbH, Hedelfinger Str. 60, 70327 Stuttgart. Prokura erloschen: Stahl-Streffing, Petra. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Heuser, Andreas.
HRB 792758 Forlogic GmbH, Hedelfinger Straße 25, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kaya, Zisan. Bestellt als Geschäftsführer: Kölmel, Jessica.
HRB 265162 SMR Automotive Mirrors Stuttgart GmbH, Hedelfinger Straße 60, 70327 Stuttgart. Prokura erloschen: Stahl-Streffing, Petra. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Heuser, Andreas.
HRB 794108 Buonissimo World Vertriebs GmbH, Langwiesenweg 30, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Di Gennaro, Sebastiano Matteo. Bestellt als Geschäftsführer: Di Gennaro, Valentino. Prokura erloschen: Di Gennaro, Valentino. Gesamtprokura: Di Gennaro, Sebastiano Matteo.
HRB 773623 SEAL Immobilien GmbH, Ulmer Straße 325, 70327 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Altinsoy, Selcuk. Bestellt als Geschäftsführer: Ziogas, Mareen.
HRB 796477 Bildungsinitiative Deutschland GmbH, Ulmer Straße 327, 70327 Stuttgart. Geschäftsführer: Hogrefe, Kasper.
HRB 796427 Hogrefe Holding GmbH, Ulmer Straße 327, 70327 Stuttgart. Geschäftsführer: Hogrefe, Kasper.
HRB 8101 Richard Bubeck Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Augsburger Str. 705, 70329 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Bubeck, Andreas.
HRB 785686 Palette CAD AG, Behlesstraße 911, 70329 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Böckstiegel, Dirk.
HRB 788923 edu Bildung und Vermittlung UG (haftungsbeschränkt), Manzeller Weg 4, 70329 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Bildungsträger im Bereich Qualifizierung und Begleitung des Anerkennungsprozesses für ausländische Fachkräfte, Sprachkurse, Einzelmaßnahmen, Gruppenmaßnahmen, Prüfungsvorbereitung, Beratung, Bewerbungscoaching, EDV - Kurse sowie Übersetzungstätigkeiten und Dolmetschereinsätze.
HRB 790129 MVZ Augenzentrum SCS GmbH, Bahnhofstraße 27, 70372 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Marx, Christine.
HRB 12497 Stuttgart Consult Unternehmens- und Finanzberatungs Aktiengesellschaft, Daimlerstraße 129, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Becker, Kristina. Bestellt als Vorstand: Lochscheider, Werner.
HRB 762873 Mercedes-Benz AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Troska, Hubertus. Prokura erloschen: Huber, Marietta. Man, Jing. Gesamtprokura: Schrenk, Thorsten.
HRB 21369 NAG Nationale Automobil-Gesellschaft Aktiengesellschaft, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Personenbezogene Daten (Nachname) geändert, nun Vorständin: Zetzsche-Hartwein, Alexandra.
HRB 19360 Mercedes-Benz Group AG, Mercedesstraße 120, 70372 Stuttgart. Nicht mehr Vorstand: Troska, Hubertus. Prokura erloschen: Man, Jing.
HRB 733077 VERUM Holding GmbH, Endersbacher Straße 65, 70374 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Mohr, Stefanie. Gegenstand des Unternehmens: Die Vermarktung von Windkraftanlagen, Windparks und Windparkprojekten.
HRB 728397 Unterbirker Verwaltungs GmbH, Immergrünweg 3, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 30.000,00 EUR. Gegenstand des Unternehmens: Die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die Unternehmensberatung und die Erbringung von sonstigen Beratungsleistungen.
HRB 739380 COFFEE HUG GmbH, Johann-Schroth-Weg 4, 70374 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Karras, Athanasios. Bestellt als Geschäftsführer: Pagonas, Grigoris. Gegenstand des Unternehmens: Das Führen von gastronomischen Betrieben aller Art, Hotels, Bars, Cafés, Eventveranstaltungen, Franchising, Vermittlung von Events, Service und Beratung im Bereich der Gastronomie, Einrichtung und Bau von gastronomischen Betrieben, sowie deren Verpachtung oder Unterverpachtung.
HRB 14276 Ch. Zaiser GmbH, Tannenbergstraße 99, 70374 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Zaiser, Christa. Geschäftsführer: Aupperle, Karin.
HRB 21178 Rahm Projektmanagement Schlüsselfertigbau GmbH, Theodor-Veiel-Straße 93, 70374 Stuttgart. Stammkapital: 27.778,00 EUR.
HRB 41 Robert Bosch Krankenhaus GmbH, Auerbachstr. 110, 70376 Stuttgart. Gesamtprokura: Zimmermann, Anke.
HRB 21190 Robert Bosch Gesellschaft für Medizinische Forschung mbH, Auerbachstr. 112, 70376 Stuttgart. Gesamtprokura: Rauschert, Johannes Markus.
HRB 784025 Bosch Health Campus GmbH, Auerbachstraße 110, 70376 Stuttgart. Gesamtprokura: Dr. Vonhoff, Katja Susanne.
HRB 17278 Exyte Central Europe GmbH, Löwentorstraße 42, 70376 Stuttgart. Prokura erloschen: Renz, Philipp. Gesamtprokura: Vertretungsbefugnis geändert bei Proksch, Nadine. Blum, Daniela. Dr. Pfaumann, Vanda.
HRB 762316 Exyte Europe Holding GmbH, Löwentorstraße 42, 70376 Stuttgart. Gesamtprokura: Prokura geändert bei Proksch, Nadine. Blum, Daniela. Prokura erteilt an Dr. Pfaumann, Vanda.
HRB 730601 Bosch Global Software Technologies GmbH, Löwentorstraße 72-76, 5. OG, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Aravind, Raman. Bestellt als Geschäftsführer: Shirankallu, Hareesha Narayana.
HRB 793061 COMENO Holding GmbH, Naststraße 15 d, 70376 Stuttgart. Geschäftsführer: Graßmeier, Torsten.
HRB 101 MAHLE Immobilien GmbH, Pragstr. 26 - 46, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Tonhäuser, Ansgar. Bestellt als Geschäftsführer: Wolf, Christian Emanuel.
HRB 16859 MAHLE Ventiltrieb GmbH, Pragstraße 2646, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Bernd, Michael. Bestellt als Geschäftsführer: Fischer, Joachim. Prokura erloschen: Bonacker, Jörg. Fischer, Joachim.
HRB 777 MAHLE Filtersysteme GmbH, Pragstraße 2646, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Land, Stefan Lorenz. Bestellt als Geschäftsführer: Al-Sibai, Jumana.
HRB 763424 17K GmbH, Rommelstraße 5, 70376 Stuttgart. Stammkapital: 25.002,00 EUR. Geschäftsführer: Friedenberger, Daniel. Nicht mehr Geschäftsführer: Lang, Ulrich.
HRB 10581 Eugen Haas Immobilien - GmbH, Sparrhärmlingweg 12, 70376 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführerin: Haas, Katrin. Bestellt als Geschäftsführer: Grünewald, Dirk.
HRB 10581 Eugen Haas Immobilien - GmbH, Sparrhärmlingweg 12, 70376 Stuttgart. Einzelprokura: Piringer, Andreas. Prokura erloschen: Grünewald, Dirk.
HRB 742036 Südwest IT GmbH Systemhaus Stuttgart, Zuckerfabrik 28, 70376 Stuttgart. Einzelprokura: Bouillon, Andre.
HRB 774019 Combat Base UG (haftungsbeschränkt), Wildgansweg 2224, 70378 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Adzhamyan, Anatoliy. Bestellt als Geschäftsführer: Grasmann, Andreas. Gegenstand des Unternehmens: Die Führung eines Kampfsportstudios sowie die Durchführung von Kursen in verschiedenen Kampfsportarten wie Boxen, Kickboxen, MMA, Grappling sowie weiteren gesundheitsorientierten Trainingsangeboten.
HRB 793658 DAC Technology GmbH, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ratheiser, Wolfgang. Bestellt als Geschäftsführer: Bollmann, Olaf. Geschäftsführer: Remedios Marques, Marcos. Geschäftsführer: Herdan, Thorsten. Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung, Errichtung, Produktion und der Vertrieb von kommerziellen großtechnischen Anlagen zur Gewinnung von Kohlenstoffdioxid aus der Umgebungsluft.
HRB 21884 Porsche Zentrum Hoppegarten GmbH, Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Ramann, René. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Bauer, Susanne.
HRB 733864 Attikon C R M Construction Risk Management GmbH - Assekuranzmakler, Schwieberdinger Straße 107, 70435 Stuttgart. Gesamtprokura: Castore, Maria Sonia.
HRB 793795 Levolut GmbH, Usedomstraße 25b, 70439 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hauber, Jannik.
HRB 769373 Aktiv Stuttgart Gebäudemanagement GmbH, Linzerstraße 88 C, 70469 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kücükkaraagac, Namik. Bestellt als Geschäftsführer: Nazioglu, Adem.
HRB 12027 Dipl.-Ingenieur Reinhold Schmidt Brandschutzsysteme GmbH, Schneckenbergstr. 9, 70469 Stuttgart. Einzelprokura: Suopyte, Snieguole. Gegenstand des Unternehmens: Die Beratung, Planung, Konstruktion, Verkauf und Montage von brandschutztechnischen Systemen und vorbeugender baulicher Brandschutz nach DIN 4102.
HRB 24419 Harald Volz Verwaltungs-GmbH, Siemensstraße 48, 70469 Stuttgart. Gesamtprokura: Volz, Viviane. Volz, Sven Wilhelm, Dübendorf /Schweiz.
HRB 245982 Gebhardt Sourcing Solutions AG, Friolzheimer Straße 6, 70499 Stuttgart. Bestellt als Vorstand: Yilmaz, Recai Pirol.
HRB 723604 GODEL-ROHSTOFFE GmbH, Glemsgaustr. 95 A, 70499 Stuttgart. Gesamtprokura: Wehry, Tobias Robert.
HRB 738465 Thierry Verwaltung GmbH, Motorstraße 30, 70499 Stuttgart. Geschäftsführer: Thierry, Rolf. Nicht mehr Geschäftsführer: Thierry, Frank. Bestellt als Geschäftsführer: Thierry, Patrick.
HRB 751065 eurodata ProPep GmbH, Roßbachstraße 38, 70499 Stuttgart. Gesamtprokura: Wolf, Vanessa-Sophie. Kerber, Dietmar.
HRB 793149 TTSP HWP Tech GmbH, Widdumhofstraße 12, 70499 Stuttgart. Gesamtprokura: Nitsche, Daniel Axel. Geisler, Henry.
HRB 23086 nexMart Verwaltungs-GmbH, Gropiusplatz 10, 70563 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Wehage, Roland.
HRB 741145 BW Recht GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Hauptstraße 41, 70563 Stuttgart. Prokura erloschen: Olkus, Glenn.
HRB 7899 Juwelier Ruf GmbH, Robert-Leicht-Str. 1, 70563 Stuttgart. Einzelprokura: Ruf, Phillip Harald. Ruf, Marie-Claire Valentina. Ruf, Alice Mareen.
HRB 777179 MRW Baukonzept GmbH, Robert-Leicht-Straße 100, 70563 Stuttgart. Prokura erloschen: Meckle, Ralf.
HRB 9430 echolot Communications GmbH, Waldburgstraße 1719, 70563 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Leyh, Anna.
HRB 772101 iQ - Innovative Wohnquartiere Eislingen GmbH, Wankelstraße 1, 70563 Stuttgart. Einzelprokura: Werling, Katrin. Gänzle, Birgit.
HRB 767776 TopQualität für Kitas GmbH, Wankelstraße 1, 70563 Stuttgart. Einzelprokura: Werling, Katrin. Gänzle, Birgit.
HRB 785767 smartkita GmbH, Wankelstraße 1, 70563 Stuttgart. Einzelprokura: Werling, Katrin. Gänzle, Birgit.
HRB 10030 Haeberle + Co. Verwaltungsgesellschaft mbH, Breitwiesenstr. 13, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Hofacker, Bernd.
HRB 761864 Bachmann GmbH, Ernsthaldenstraße 33, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Eitrich, Oliver Heinz, Altach / Österreich.
HRB 17131 BAF Baustoffe Fildern GmbH, Handwerkstr. 17 A, 70565 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Morawitz, Paul.
HRB 3500 intermetric Gesellschaft für Ingenieurmessung und raumbezogene Informationssysteme mit beschränkter Haftung, Industriestr. 24, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr.Ing. Völter, Ulrich.
HRB 10194 Wilpert GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Industriestr. 48, 70565 Stuttgart. Prokura erloschen: Gersdorf, Ellen.
HRA 726177 Wilpert GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Industriestraße 48, 70565 Stuttgart. Prokura erloschen: Gersdorf, Ellen.
HRB 761160 TAX-CON GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Kupferstraße 5, 70565 Stuttgart. Stammkapital: 26.000,00 EUR. Geschäftsführer: Hilpert, Adelbert.
HRB 744461 Holman GmbH, Liebknechtstrasse 33, 70565 Stuttgart. Gesamtprokura: Müller, Dennis. Gegenstand des Unternehmens: die Ausführung von Dienstleistungen jeder Art im Bereich der Betreuung und Abwicklung von Fahrzeugflotten, einschließlich Erbringen von Finanztransfergeschäft gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 6 des Gesetzes über die Beaufsichtigung von Zahlungsdiensten (ZAG) als Zahlungsdienst, im Übrigen mit Ausnahme von genehmigungspflichtigen Tätigkeiten. Dies umfasst insbesondere auch die Erteilung und Überwachung von Reparaturaufträgen sowie die Rechnungsprüfung, die Erfassung aller auf die jeweiligen Fuhrparks entallenen Kosten und deren Reporting, die Übernahme allgemeiner, üblicher Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit dem Betrieb gewerblicher Fuhrparks, die nationale und internationale Vermarktung und Handel von Fahrzeugen für Dritte durch Vermittlungstätigkeit oder Eigengeschäft (sog. Remarketing), das Betreiben einer Vermarktungsplattform sowie Beratung und die Erbringung sämtlicher mit diesen Tätigkeiten im Zusammenhang stehenden erforderlichen und nützlichen Leistungen.
HRB 722756 Drees & Sommer ManagementServices GmbH, Liebknechtstraße 33, 70565 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Sailer, Tobias. Geschäftsführer: Liebsch, Peter. Geschäftsführer: Meyer, Christoph. Geschäftsführerin: Miao-Weichtmann, Di. Geschäftsführer: Steinhauer, Jan-Harm. Geschäftsführer: Chatzinikolaou, Anastasios. Geschäftsführer: Göstl, Stefan. Geschäftsführer: Pickel, Frank. Geschäftsführer: Promehl, Kay. Geschäftsführerin: Pfullmann, Kerstin. Geschäftsführer: Dr. Böttiger, Jörg-Matthias. Geschäftsführerin: Lütteke, Stefanie. Geschäftsführer: Stehr, Christoph. Geschäftsführer: Thulmann, Stephan. Geschäftsführer: Kattendick-Six, Stefan. Geschäftsführer: Junker, Peter. Geschäftsführer: Fürwentsches, Christian. Geschäftsführer: Dietrich, Pascal. Geschäftsführer: Davis, Jonathan.
HRB 11434 GVV-Hausverwaltungs GmbH, Schulze-Delitzsch-Straße 43, 70565 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Eisenhardt, Gerald. Bestellt als Geschäftsführer: Djelassi, Tom.
HRB 110 Ed. Züblin Aktiengesellschaft, Albstadtweg 3, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura: Mergenthal, Alexander. Mag. Krutina, Herbert. Prokura erloschen: Nagel, Ferdinand. Gesamtprokura: Widmann, Johannes.
HRB 770279 Metallica Stahl- und Fassadentechnik GmbH, Albstadtweg 3, 70567 Stuttgart. Prokura erloschen: Ljaic, Samir, Deutsch Wagram/Österreich. Gesamtprokura: Sommerguter, Andrea.
HRB 720779 Torkret GmbH, Albstadtweg 3, 70567 Stuttgart. Gesamtprokura: Rahming, Jens.
HRB 800147 Wurst & Liebe GmbH, Balinger Straße 1, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Kania, Robert. Bestellt als Geschäftsführer: Omid, Muhammad Osman.
HRB 789563 sus.raw GmbH, Binsdorfer Straße 1B, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 31.660,00 EUR.
HRB 775475 Meondi GmbH, Eppelstraße 225, 70567 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Neuwirth, Christopher Raimund. Geschäftsführer: Jetter, Markus.
HRB 791736 Meoflex GmbH, Epplestraße 225, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Günter, Marco. Bestellt als Geschäftsführer: Neuwirth, Christopher. Geschäftsführer: Jetter, Markus.
HRB 21469 Raumpflege Holding AG, Mühlhaldenstraße 20, 70567 Stuttgart. Gegenstand des Unternehmens: Die Wahrnehmung der Aufgaben einer geschäftsleitenden Holding für verbundene Unternehmen, die Gründung, der Erwerb und die Beteiligung an anderen Unternehmen, die strategische Führung, die Ausübung der einheitlichen Leitung und die Entwicklung der verbundenen Unternehmen, die Erbringung zentraler Dienstleistungen für verbundene Unternehmen.
HRB 20432 Sonntag Aktuell GmbH, Plieninger Str. 150, 70567 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Nothelfer, Oliver. Bestellt als Liquidator: Nothelfer, Oliver. Prokura erloschen: Dr. Reisinger, Christoph. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 13278 Scholz Promotion Service GmbH, Schelmenwasenstraße 22, 70567 Stuttgart. Einzelprokura: Hesse, Karina.
HRB 37169 Visionet Dynamics GmbH, Schelmenwasenstraße 37, 70567 Stuttgart. Prokura erloschen: Tovar, Oliver. Rosenberger, Jens. Gaßmann, Michaela.
HRB 728280 emagine Flexwork GmbH, Sigmaringer Straße 107, 70567 Stuttgart. Einzelprokura: Marks, Dominik.
HRB 245219 o. k. engineering GmbH, Vor dem Lauch 15, 70567 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Geiselhart, Frieder Gunther. Bestellt als Geschäftsführer: Wild, Jochen. Gegenstand des Unternehmens: Die Erbringung von Ingenieursdienstleistungen aller Art, insbesondere die Durchführung von technischen Berechnungen sowie CAD-Konstruktion sowie die Beratung und das Projektmanagement im Bereich 3-D-Druck sowie die Ausführung von 3-D-Druck.
HRB 801080 YFORE Technology Germany GmbH, Zettachring 12, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 250.000,00 EUR.
HRB 794104 Sunny Optical Technology Europe GmbH, Zettachring 2, 70567 Stuttgart. Stammkapital: 300.000,00 EUR. Nicht mehr Geschäftsführer: Sun, Yang, Shaoxing / China. Bestellt als Geschäftsführer: Wang, Wenjie, Yuyao / China.
HRB 773219 Globale Supplementäre Gesellschaft mbH, Kaindlstraße 25, 70569 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Elsafty, Omar.
HRB 740088 Konzept-e für Bildung und Betreuung gGmbH, Knappenweg 42 i , 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Gänzle, Birgit. Werling, Katrin.
HRB 758373 element-i Bildungshaus Technido gGmbH, Knappenweg 42G, 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Gänzle, Birgit. Werling, Katrin.
HRB 739303 Konzept-e für Schulen gGmbH, Knappenweg 42G, 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Gänzle, Birgit. Werling, Katrin.
HRB 745370 element-i Bildungshäuser Baden-Württemberg gGmbH, Knappenweg 42i, 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Gänzle, Birgit. Werling, Katrin.
HRB 738476 Kind und Beruf gGmbH, Knappenweg 42i, 70569 Stuttgart. Einzelprokura: Gänzle, Birgit. Werling, Katrin.
HRB 730460 Akademie der PVS Baden-Württemberg GmbH, Bruno-Jacoby-Weg 12, 70597 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Gapp, Oliver.
HRB 304402 CoBrowser Technology GmbH, Eschenweg 4, 70597 Stuttgart. Bestellt: Geschäftsführer: Osswald, Michel.
HRB 23122 DIE CREW AG, Heinestraße 41 A, 70597 Stuttgart. Bestellt als Vorstand: Steybe, Marcel.
HRA 13337 Paganino KG, Julius-Hölder-Str. 29 C, 70597 Stuttgart. Einzelprokura: Bolf, Katarina.
HRB 790415 Stuttgart Rebels Spielbetriebs-GmbH, Kesslerweg 8, 70597 Stuttgart. Vertretungsbefugnis geändert bei Geschäftsführer: Fuchs, Alexander Norbert.
HRB 3439 BANSBACH GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft, Löffelstraße 40, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Schnase, Michael. Prokura erloschen: Pfeifer, Jens Stephan. Gesamtprokura: Kupprion, Anna. Ehrle, Isabelle. Götz, Thorsten. Böttinger, Wendelin. Personenbezogene Daten berichtigt bei Müller, Thomas. Karnath, Karsten. Kukielka, Kevin. Schnell, Christian. Roth, Christian. Graeff, Vivien Kelly. Lux, Fabian. Watzka, Jana. Bohner, Maximilian. Burger, Fabian. Delater, Anna. Eisenreich, Kerstin. Eibel, Nicolas. Kunadt, Sebastian. Lederer, Laura. Lehmann, Simon. Pohl, Sebastian. Rauch, Oliver. Rechytskyy, Eugen. Würtz, Adrian.
HRB 789801 flyvbird GmbH, Wolfschlugener Straße 7, 70597 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Lutz, Anton, Abtwil AG / Schweiz.
HRB 6042 NETSTAL Deutschland GmbH, Dreifelder Straße 40, 70599 Stuttgart. Bestellt als Geschäftsführer: Siebert, Bernd, Glarus / Schweiz.
HRB 795992 Mittelstandswerk Verwaltungs GmbH, Filderhaupstraße 142, 70599 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Bark, Cyrus Bodo. Bestellt als Liquidator: Dr. Bark, Cyrus Bodo. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 797224 Mittelstandswerk Kapitalverwaltungs GmbH, Filderhauptstraße 142, 70599 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Bark, Cyrus Bodo. Bestellt als Liquidator: Dr. Bark, Cyrus Bodo. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 797186 Mittelstandswerk GmbH, Filderhauptstraße 142, 70599 Stuttgart. Nunmehr Liquidator: Dr. Bark, Cyrus Bodo. Prokura erloschen: Lauterwasser, Ralf. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 780759 SENTImotion GmbH, Rotwiesenstraße 26 A, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 26.582,00 EUR.
HRB 795829 Maxify IP GmbH, Rotwiesenstraße 26 A, 70599 Stuttgart. Stammkapital: 29.410,00 EUR.

Stadt Stuttgart - Löschungen August

HRB 21484 F.A.P.-G2 Immobilienverwaltungs GmbH, Königstr. 19 a, 70173 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 735542 CP Calwerpassage Betriebs- und Verwaltungs GmbH & Co. KG, Königstraße 19 A, 70173 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Das Geschäft wird von der persönlich haftenden Gesellschaft "Calwer Passage Betriebs GmbH", Stuttgart (Amtsgericht Stuttgart HRB 767331) fortgeführt. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 746563 DD Betreibergesellschaft mbH, Mailänder Platz 7, 70173 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742571 Löwenkamp Gebäudeservice e.K., Azenbergstraße 43 b, 70174 Stuttgart. Die Firma ist erloschen.
HRB 752734 SWBI Stuttgart 1 GmbH, Büchsenstraße 20, 70174 Stuttgart. Prokura erloschen: Joppeck, Philipp.
HRB 758353 ast. GmbH, Silberburgstraße 34, 70176 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 724317 Luys GmbH, Gerberstr. 12a, 70178 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 743266 G71 GmbH, Silberburgstraße 187, 70178 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 18222 HCS GmbH, Tübinger Str. 711, 70178 Stuttgart. Nicht mehr Geschäftsführer: Pflug, Jürgen. Bestellt als Liquidator: Pflug, Jürgen. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 759516 Sallera GmbH Unternehmensberatung, Neue Weinsteige 48, 70180 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 792771 Healmate UG (haftungsbeschränkt), Albert-Schäffle-Straße 119, 70186 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 742603 Höhencafé Killesberg Inhaber Kris Gensrich e.K., Thomastraße 101, 70192 Stuttgart. Die Firma ist erloschen.
HRB 754674 Zenomuzik GmbH, Böblinger Straße 87a, 70199 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 12905 Gustav Wiesenauer GmbH & Co. KG, Kesselstr. 29, 70327 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Firma ist erloschen.
HRB 732201 Hühnergold Markeneiprodukte Verwaltungs GmbH, Alosenweg 92, 70329 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 771904 ALLinONE Immobilien GmbH, Daimlerstraße 71, 70372 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 99893 Exelion UG (haftungsbeschränkt), Hofener Straße 32, 70372 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 738481 VERUM Heyen N01 GmbH & Co. KG, Endersbacher Straße 65, 70374 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 738485 VERUM Heyen N02 GmbH & Co. KG, Endersbacher Straße 65, 70374 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 738477 VERUM Heyen N03 GmbH & Co. KG, Endersbacher Straße 65, 70374 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 738486 VERUM Heyen N05 GmbH & Co. KG, Endersbacher Straße 65, 70374 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 2693 Kühlhaus & Eisfabrik Friedrich Krempel GmbH & Co. KG, Stuttgarter Str. 7, 70469 Stuttgart. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 9860 Wimpff Beteiligungsgesellschaft mbH, Roßbachstr. 57, 70499 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 733478 TAX-CON GmbH & Co. KG Steuerberatungsgesellschaft, Kupferstraße 5, 70565 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 762466 PQV UG (haftungsbeschränkt), Osterbronnstraße 82, 70565 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 737983 Müntinga Familien Holding UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Eichwiesenring 4b, 70567 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRA 738028 Spangenberg Familien Holding UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Eichwiesenring 4b, 70567 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 761970 Gerecke Storage Consulting UG (haftungsbeschränkt), Anna-Peters-Straße 53, 70597 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 758669 Schaade Investment & Consulting GmbH, c/o BINZ & Partner Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater mbB, Rosshaustraße 4, 70597 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRA 731660 DIW GmbH & Co. KG Gesellschaft für automatisiertes digitales Wording, Löffelstr. 44, 70597 Stuttgart. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Die Firma ist erloschen. Eine Liquidation findet nicht statt.
HRB 734670 GFO Franz Schädler GmbH, Äckerwaldstraße 38, 70619 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.
HRB 16882 TKL Forensische Dienstleistungen GmbH, Dattelweg 31, 70619 Stuttgart. Die Liquidation ist beendet. Die Gesellschaft ist gelöscht.

Landkreis Böblingen: Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche

HRB 768935 WB Reinigungsservice GmbH, Röhrer Weg 10, 71032 Böblingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 724276 CTC battery technology GmbH, Hanns-Klemm-Str. 40, 71034 Böblingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.12.2020 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 27.06.2024 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 740078 MAC Verwaltungs GmbH, Mercedesstraße 12, 71063 Sindelfingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 25.04.2024 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 22.05.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 755916 AW-Dienstleistungs GmbH, Watzmannstraße 60, 71067 Sindelfingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 27.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 11.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 225735 SPM Verwaltungs-GmbH, Betzenbergstraße 19, 71111 Waldenbuch. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 09.07.2024 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.03.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRA 733411 Domizil-Bau + Wohnen GmbH & Co. KG, Obere Straße 14, 71134 Aidlingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 26.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 767080 ROKKSTAR GmbH, Königstraße 34, 71139 Ehningen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 06.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 203270 VUW Wirtschaftsberatung Vereinigung unabhängiger Wirtschaftsberater GmbH, Warmbronner Weg 8, 71229 Leonberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 27.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 290420 imsys Immersive Systeme GmbH & Co. KG, Hertichstr. 81, 71229 Leonberg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 22.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Landkreis Esslingen: Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche

HRB 752864 Vista Rasch GmbH, Friedrich-List-Straße 6, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 12.08.2019 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 30.06.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 750563 RSS Rotationsstrahlsysteme UG (haftungsbeschränkt), Kurze Straße 3, 70771 Leinfelden-Echterdingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 02.08.2022 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 24.07.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 778084 Wendel Elektro- und Anlagentechnik GmbH, Mörikestraße 58, 70794 Filderstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 23.07.2024 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 28.07.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 757696 AB AtlasInvest Germany GmbH, Filderbahnstraße 56, 70794 Filderstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 28.01.2021 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 30.07.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 225181 Filder Finanz- und Versicherungsvermittlungen GmbH, Sägmühlenstraße 55, 70794 Filderstadt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 28.06.2024 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 14.07.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRA 731989 Klebebandfabrikation Günter Klauß GmbH & Co. KG, Kruppstraße 28, 72636 Frickenhausen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 21.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 756097 Neckar-Bau GmbH, Tübinger Straße 54, 72666 Neckartailfingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 09.03.2021 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 15.11.2024 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 777725 SFD Systems GmbH, Lichtensteinweg 212, 73235 Weilheim an der Teck. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 14.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 210497 Werner Brogle GmbH, Am Kronenhof 25, 73728 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 14.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 746247 Auto Janko GmbH, Wannenrain 10, 73733 Esslingen am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 11.01.2023 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 18.12.2024 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 770136 RE Life UG (haftungsbeschränkt), Oberwiesenweg 22, 73734 Esslingen am Neckar. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 11.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.

Landkreis Göppingen: Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche

HRB 739624 Tuana Stuckateur GmbH, Stuttgarter Straße 1101, 73054 Eislingen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 01.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 736463 Schmied Verwaltungs GmbH, Hauptstraße 8, 73092 Heiningen. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 13.05.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 739472 TälesGourmet.UG (haftungsbeschränkt), Industrie- und Businesspark Bau 212, 73347 Mühlhausen im Täle. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 05.06.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 541309 Huber Automotive AG, Industrie- und Businesspark 213.02, 73347 Mühlhausen im Täle. Durch Beschluss des Amtsgerichts Göppingen vom 28.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Landkreis Ludwigsburg: Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche

HRB 764409 Verling Group GmbH, Wiesenäckerstraße 15, 71254 Ditzingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 14.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 201137 em Frisiersalon und Parfümerie Fridropa GmbH Parfümerie- und Drogeriewaren & Co. KG, Tammerfeld EKZ Breunigerland, 71634 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 728543 HB Ludwigsburg GmbH & Co. KG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 21.07.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 728543 HB Ludwigsburg GmbH & Co. KG, Pflugfelder Straße 22, 71636 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 21.07.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 28.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst.
HRB 723983 Braun Handels GmbH, Wilhelmstraße 26, 71638 Ludwigsburg. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 06.05.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 774807 Ma Diamond UG (haftungsbeschränkt), Uhlandstraße 41, 71665 Vaihingen an der Enz. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 04.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 765488 IMD Internationale Möbeltransport und Dienstleister UG (haftungsbeschränkt), Schickhardtstraße 10, 71686 Remseck am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 18.09.2023 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 20.08.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 206909 bay eurokessel GmbH, Steinheimer Str. 20, 71691 Freiberg am Neckar. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 14.07.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRA 733458 QUEEN CHAUFFEURE GmbH & Co. KG, Daimlerstraße 182, 71696 Möglingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 01.07.2019 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 21.07.2025 ist das Insolvenzverfahren nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt.
HRB 311303 PROTEC Medizintechnik Verwaltungsgesellschaft mbH, In den Dorfwiesen 14, 71720 Oberstenfeld. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 07.01.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Die aufgelöste Gesellschaft wird nicht mehr durch den Geschäftsführer, sondern durch den Liquidator vertreten. Gesetzlicher Liquidator ist der vormalige Geschäftsführer.
HRB 789377 the GARDEN project GmbH, Freibergstraße 3, 74321 Bietigheim-Bissingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 31.07.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 732395 Besitzgesellschaft Kinzel GmbH & Co. KG, Lindenstraße 68, 74321 Bietigheim-Bissingen. Durch Beschluss des Amtsgerichts Heilbronn vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.

Rems-Murr-Kreis: Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche

HRA 737912 Radikale Mitte Schmiden GmbH & Co. KG, Ringstraße 26, 70736 Fellbach. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 16.12.2024 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 773765 WI International GmbH, Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.02.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 750478 CELEBRE GROUP GmbH, Erich-Herion-Straße 25, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 07.05.2024 und 16.05.2024 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 05.12.2024 wurde der Schuldnerin ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 12.05.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 748270 BIDD GmbH, Schorndorfer Straße 41, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 12.06.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 07.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 732956 WI Objektgesellschaft 38 GmbH & Co. KG, Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.07.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 740126 Wiederbelebt GmbH & Co. KG, Erich-Herion-Straße 29, 70736 Fellbach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 10.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRA 737859 WI Objektgesellschaft SK8 GmbH & Co. KG, Lise-Meitner-Straße 4, 70736 Fellbach. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 23.06.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 263362 Jäger GmbH Blechbearbeitung, Willy-Rüsch-Straße 20, 71394 Kernen im Remstal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 05.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 770742 Hookah Fill GmbH, Albert-Moser-Straße 87, 71394 Kernen im Remstal. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 10.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 263845 LMG GmbH Karosserieinstandsetzung, Auf der Höhe 6, 71394 Kernen im Remstal. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 15.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRA 731670 MixX - Sound & Food e.K., Inhaber Philip Rößlein, Stuttgarter Str. 139, 71522 Backnang. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 11.12.2017 wurde über das Vermögen des Inhabers das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 28.05.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 271911 lightlife GmbH, Sulzbacher Straße 27, 71522 Backnang. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 19.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 794510 NiDa-Events GmbH, Ortsstraße 6, 71546 Aspach. Durch Beschluss des Amtsgerichts Ludwigsburg vom 12.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 723726 Bäckerei Konditorei Weigele GmbH, Schillerstraße 54, 73614 Schorndorf. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 08.07.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.

Stadt Stuttgart: Insolvenzen, Konkurse, Vergleiche

HRB 773702 Aral Industries GmbH, Königstraße 80, 70173 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.11.2021 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.07.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 749692 3B Plan GmbH, Friedrichstraße 15, 70174 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 15.07.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 771764 PD Fitness GmbH, Rotebühlstraße 73, 70176 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 08.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 763348 KOENA tec GmbH, Altenbergstraße 63, 70180 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 03.05.2023 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 10.06.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 779156 Basis Fahrradwarenladen GmbH, Blumenstraße 15, 70182 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.11.2022 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 28.01.2025 ist das Insolvenzverfahren eingestellt.
HRB 766813 MA-Innenausbau GmbH, Alexanderstraße 21, 70184 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.08.2022 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 06.03.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 772504 rasa rindu GmbH, Rosengartenstraße 28 B, 70184 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 03.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst. Die aufgelöste Gesellschaft wird nicht mehr durch den Geschäftsführer, sondern durch den Liquidator vertreten. Gesetzlicher Liquidator ist der vormalige Geschäftsführer.
HRB 760072 Helena Verwaltungsgesellschaft mbH, Landhausstraße 213, 70188 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 14.05.2024 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 784706 upvisit GmbH, Rotenbergstraße 39, 70190 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 12.06.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.
HRB 774884 space one GmbH, Mönchhaldenstraße 27 A, 70191 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 17.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 24314 SiMa Dienstleistungs- und Vertriebs GmbH, Leo-Fall-Weg 23, 70195 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 31.10.2024 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 792118 Pinsa Manufaktur Rems Park GmbH, Schwabstraße 75 + 77, 70197 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 04.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist dadurch aufgelöst.
HRB 214243 Digital Imaging International GmbH, c/o Schramm und Partner GbR Wirtschaftsprüfer Steuerberater, Schwabstraße 33, 70197 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 01.06.2022 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen am Neckar vom 15.04.2025 ist das Insolvenzverfahren aufgehoben.
HRB 756255 Mauritius Verwaltungsgesellschaft mbH, Burgstallstraße 99, 70199 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 29.07.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 736310 FIGHTORY Kampfsportschulen GmbH, Innsbrucker Straße 55, 70329 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 01.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 758998 andereswohnenp25 GmbH, Gärtnerstraße 8, 70329 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.05.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 747663 Borgward Trademark Holdings GmbH, Daimlerstraße 127, 70372 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 19.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 768633 Novak Personenbeförderungen Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt), Illerstraße 8, 70376 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 02.04.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 783203 SOLARBAKERY Asset GmbH, Quellenstraße 7a, 70376 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 06.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 785366 SOLARBAKERY GmbH, Quellenstraße 7a, 70376 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 26.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 794934 dae Gipsbau GmbH, Freihofstraße 15, 70439 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 13.08.2025 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
HRB 734916 AMB GmbH, Leitzstraße 45, 70469 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 16.10.224 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 05.08.2025 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen aufgelöst.
HRB 782333 DELFIMO UG (haftungsbeschränkt), Mauserstraße 22, 70469 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 30.06.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 789524 The Joker Logistics GmbH, Korntaler Landstraße 68, 70499 Stuttgart. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 25.06.2025 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.
HRB 765402 Caruba GmbH, Katzenbachstraße 32, 70563 Stuttgart. Durch Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 15.08.2023 wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Durch rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts Stuttgart vom 22.05.2024 wurde die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Gesellschaft mangels Masse abgewiesen. Die Gesellschaft ist hierdurch aufgelöst.



5,4 Billionen Euro für die Energiewende?

Die Energiewende in ihrer aktuellen Ausgestaltung führt langfristig zu massiven Kostenbelastungen für Unternehmen und Haushalte, die mit der internationalen Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland nur schwer vereinbar sind. Das geht aus der Studie "Neue Wege für die Energiewende ('Plan B')" hervor.
Bei Fortführung der aktuellen Energiepolitik müssten sich die jährlichen privaten Investitionen in den Sektoren Energie, Industrie, Gebäude und Verkehr mehr als verdoppeln – von rund 82 Milliarden Euro im Mittel der Jahre 2020 bis 2024 auf mindestens 113 bis 316 Milliarden Euro im Jahr 2035.
Das zeigt die von der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) beauftragte Studie, in der die Wirtschaftsberatungsgesellschaft Frontier Economics den derzeitigen Kurs in der Energiepolitik analysiert und Alternativen aufgezeigt hat.
Durch die Energiewende werden auch die Energiesystemkosten in den nächsten Jahren stark zunehmen. Dazu zählen neben Investitionen in die inländische Energieerzeugung und Infrastrukturen auch die laufenden Kosten zum Beispiel für den Betrieb von Netzen und Kraftwerken sowie Ausgaben für Energieimporte. Insgesamt schätzt die Studie diese Kosten auf 4,8 bis 5,4 Billionen Euro für den Zeitraum 2025 bis 2049. Davon entfallen 2,0 bis 2,3 Billionen Euro auf Energieimporte, 1,2 Billionen Euro auf Netzkosten (Investitionen und Betriebskosten), 1,1 bis 1,5 Billionen Euro auf Investitionen in die Energieerzeugung und rund 500 Milliarden Euro auf den Betrieb von Erzeugungsanlagen.
Die Studie setzt Denkanstöße für eine kosteneffizientere Energiewende und macht hierzu konkrete Vorschläge und skizziert in Teilen einen grundlegenden Kurswechsel in der Energiepolitik.
Die gesamte Studie "Neue Wege für die Energiewende ('Plan B')" gibt es zum Download auf der Website von Frontier Economics.
Im folgenden DIHK-Begleitpapier der Plan B Studie (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 92 KB)werden Möglichkeiten der Kosteneinsparung aufgezeigt.

Ferienzeit ist auch Shoppingzeit

Sommerferien in Baden-Württemberg: BWIHK präsentiert die neue Studie „Handel, Innenstadt und Tourismus 2025“. Die Untersuchung zeigt großes Potenzial von Übernachtungs- und Tagestourismus für den Einzelhandel.
Die Studie beleuchtet das enge Zusammenspiel von Tourismus, Tagestourismus und stationärem Einzelhandel und zeigt auf, welches wirtschaftliche Potenzial in Freizeit- und Reiseaktivitäten steckt, ganz besonders in der Ferienzeit.
Beauftragt und ausgewertet wurde die Untersuchung von der IHK Bodensee-Oberschwaben, welche im BWIHK in Handelsfragen federführend ist und der IHK Nordschwarzwald, welche die landesweite Sprecher- und Koordinierungsfunktion im Tourismus inne hat. Die Zahlen der Studie stammen vom renommierten Deutschen Wirtschaftswissenschaftlichen Institut für Fremdenverkehr e.V. (dwif).

Die zentralen Erkenntnisse

Freizeit und Reisen sind ein bedeutender Teil der privaten Konsumausgaben, etwa 15 Prozent des Haushaltsbudgets entfallen auf Ausgaben in diesem Bereich, darunter auch Gastronomie- und Einzelhandelskäufe. Besonders Tagesgäste, die in Städten und Urlaubsorten unterwegs sind, lassen dort bares Geld: Shopping, Gastronomie, Souvenirs oder regionale Produkte gehören zu typischen Ausgaben nationaler wie internationaler Gäste. „Reisezeit ist Erlebnis- und Shoppingzeit. Gerade in den Ferien profitieren Handel, Gastronomie und Tourismus gleichermaßen von einem gut verknüpften Attraktionsangebot. Insgesamt geben die Gäste ganze 8,2 Milliarden Euro im Einzelhandel aus “, so Dr. Sönke Voss, Hauptgeschäftsführer der IHK Bodensee-Oberschwaben.

Einzelhandel profitiert direkt vom Tourismus

„Gäste, die unsere Städte besuchen, sind nicht nur an Sehenswürdigkeiten interessiert – sie kaufen gezielt ein. Damit wird der Einzelhandel zum direkten Profiteur des Tagestourismus“, führt Voss weiter aus. Bereits heute fließen mehrere Milliarden Euro jährlich aus touristischen Aktivitäten direkt in den stationären Handel – Tendenz steigend. Besonders Innenstädte, die ein attraktives Erlebnis- und Einkaufsumfeld bieten, können sich als Anziehungspunkte für Touristen profilieren.

Impulse für den Sommer: Innenstädte als Erlebnisorte

Ob Shoppingbummel nach dem Museumsbesuch, Cafébesuch während einer Stadtführung oder gezielter Einkauf von Spezialitäten: Der Tourismus belebt die Innenstädte und sorgt für zusätzliche Umsätze, besonders in den Sommermonaten. „Die Studie betont, dass eine bewusste strategische Verknüpfung von Handel, Freizeitangebot und Tourismusmarketing für Städte und Gemeinden eine große Chance darstellt“, führt Tanja Traub, Hauptgeschäftsführerin der IHK Nordschwarzwald, aus und ergänzt: „Unsere Untersuchung belegt zudem einen deutlichen Trend zu ‚Erlebnis statt Besitz‘, gerade bei jüngeren Generationen. Die Sommerferien werden genutzt, um Freizeit zu genießen, Neues zu entdecken und gemeinsam Zeit zu verbringen. Davon profitieren Anbieter, die Erlebnisräume, Events oder kreative Einkaufskonzepte schaffen.“ Auch der Einzelhandel sollte sich verstärkt als Teil dieses Gesamtangebots begreifen. „Wer die Innenstädte stärken will, muss Handel und Tourismus gemeinsam denken“, schließen Traub und Voss. Stadtmarketing, Tourismusverbände, Einzelhandel und Kommunen seien gefordert, an einem Strang zu ziehen – um gemeinsam ein attraktives Gesamtbild zu schaffen, das Gäste ebenso begeistern könne wie Einheimische.

BWIHK fordert strategische Verknüpfung von Handel und Tourismus

Der BWIHK sieht die Sommerferien als genau richtigen Zeitpunkt, um auf die Rolle von Tages- und Übernachtungsgästen für Einzelhandel und Innenstädte hinzuweisen – denn besonders in dieser Zeitspanne erhält das Thema durch viele Gäste landesweite Sichtbarkeit: „Wer jetzt vorausschauend und strategisch handelt, hat die Chance, Feriengäste und Tagesbesucher nicht nur kurzfristig zu begeistern, sondern sie langfristig zu binden. Deshalb müssen Handel, Tourismus und Stadtentwicklung gemeinsam und abgestimmt auf die Agenda von Kommunen, Unternehmen und politischen Entscheidungsträgern“, unterstreichen Voss und Traub.

Zentrale Zahlen und Fakten aus der Studie:

  • 3.051 Euro betragen die monatlichen Konsumausgaben eines durchschnittlichen Haushalts in Baden-Württemberg. 15 Prozent davon entfallen auf Freizeit, Kultur, Gastronomie und tourismusnahe Dienstleistungen.
  • 14,7 Mrd. Euro gaben Tagesgäste in Baden-Württemberg im Jahr 2023 aus – rund ein Drittel davon entfiel auf Einzelhandel und Gastronomie.
  • Ein Tagesgast gibt im Schnitt 30,10 Euro pro Besuch aus – 41 Prozent davon örtlichen Einzelhandel.
  • 28 Prozent ihrer Reisekosten geben internationale Gäste beim Deutschlandbesuch für Shopping aus, bei asiatischen Gästen sind es sogar über 40 Prozent.
  • 8,2 Mrd. Euro beträgt der Bruttoumsatz-Anteil der Ausgaben der Tourismus- und Freizeitwirtschaft in Baden-Württemberg, die in den Einzelhandel fließen.
Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) ist eine Vereinigung der zwölf baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern (IHKs). In Baden-Württemberg vertreten die zwölf IHKs die Interessen von weit mehr als 650.000 Mitgliedsunternehmen. Zweck des BWIHK ist es, in allen die baden-württembergische Wirtschaft und die Mitgliedskammern insgesamt betreffenden Belangen gemeinsame Auffassungen zu erzielen und diese gegenüber der Landes-, Bundes- und Europapolitik sowie der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK) und anderen Institutionen zu vertreten.

Zoll"Deals" USA - Rest der Welt

Seit Beginn der zweiten Amtsperiode von US-Präsident Donald Trump sind Zölle wieder auf die Tagesordnung zurückgekehrt. Die USA haben gegen den Rest der Welt unterschiedliche Zusatzzölle eingeführt. Die bereits eingeführten und die angekündigten Maßnahmen zum August 2025 werden weitreichende Auswirkungen haben und – wenn sie von Dauer sind – die weltweiten Handels- und Produktionsbeziehungen massiv ändern.

Aktuelles: Umfrage zum Zoll "Deal" EU-USA

Die EU und die USA haben sich am 27. Juli 2025 auf einen “Deal” geeinigt. Noch immer sind einige Punkte offen und werden weiter verhandelt. Die GTAI hat eine Übersicht zusammengestellt.

Wir haben Sie um Ihre Einschätzung der Verhandlungsergebnisse in einer Blitzumfrage gebeten. Bundesweit haben über 3.000 Unternehmen teilgenommen. Die Ergebnisse werden als “bittere Pille” wahrgenommen.

1. US-Zusatzzölle 2025 - allgemein

Die US-Administration hat zahlreiche Zusatzzölle mit unterschiedlichen Begründungen in Kraft gesetzt oder geplant. Dazu gehören Zölle auf:
  1. Fast alle Waren, sofern nicht bereits anderweitig durch Zusatzzölle erfasst: so genannte reciprocal tariffs
  2. Kupfer und Waren daraus: Adjusting Imports of Copper (section 232)
  3. Autos und Autoteile: Imports of Automobiles and Automobile Parts (section 232)
  4. Aluminium und bestimmte Waren daraus: Adjusting Imports of Aluminum (section 232)
  5. Eisen/Stahl und bestimmte Waren daraus: Adjusting Imports of Steel (section 232)
  6. Zölle wegen Drogenausgangsstoffen gegen China, Mexiko, Kanada
Um den Überblick zu behalten und nachlesen zu können, die US-Zollvorhaben werden generell an folgenden Stellen veröffentlicht:
  • Weißes Haus Rubrik News:
    • Fact Sheets
    • Presidential Actions
  • Federal Register Presidential Documents mit den jeweiligen Warennummern
    • Executive Orders
    • Proclamations
    • Suchhilfe: Verwenden Sie die Schlagworte „Import”,„2025” dann „presidential document” und den verursachenden Präsidenten.
  • Die amerikanische Zollbehörde, die US Customs and Border Protection veröffentlicht regelmäßig CBP Updates und FAQs für Importeure zu den neuen Sonderzöllen im sog. Cargo Systems Messaging Service CSMS. Diese Updates sind vergleichbar mit unseren ATLAS Informationen und enthalten wichtige technische Details. Man kann diesen Infodienst abonnieren.
  • Aktuelle Informationen zu wichtigen Details werden fortlaufend von der GTAI veröffentlicht. Dort gibt es auch FAQs
  • Zusatzzölle, die (auch) Waren mit EU-Ursprung betreffen und in Kraft sind, sind in der Datenbank Access2Markets abgebildet.
  • Weiterhin gibt es inzwischen Zollrechner. Wir haben auf ein Beispiel verlinkt.

2. Reciprocal Tariffs - Angeblich reziproke länderspezifische Zölle

2.1 Welche Zölle gelten seit dem 7. August 2025 für die EU?

Der pauschale “reciprocal tariff” von 10 Prozent (Geltung bis 06. August 2025) wird seit dem 07. August 2025 durch länderspezifische Zollsätze ersetzt. Die länderspezifischen Zölle wurden auf Basis bilateraler “Deals” odereinseitig durch die USA festgesetzt. Der praktische Unterschied ist dabei oft gering. Die länderspezifischen Sätze sind im Anhang 1 der Executive Order FURTHER MODIFYING THE RECIPROCAL TARIFF RATES enthalten. Basis ist wie bislang auch das Ursprungsland der Waren und nicht das Versendungsland. Wenn Waren chinesischen Ursprungs aus der EU in die USA geliefert werden, fällt der Satz für China an.

Die EU und die USA haben am 27. Juli einen Zoll "Deal" abgeschlossen, der seit dem 7. August 2025 gilt. Eine Übersicht wurde von der GTAI zusammengestellt.

Grundsätzlich soll für EU-Ursprungswaren bei der Einfuhr in die USA ein pauschaler Zollsatz von 15 Prozent ohne Hinzurechnung der bisherigen Zollsätze des US-Tarifs gelten - auch für Autos und Autoteile.

Das gilt nicht

- für bestimmte “strategische” Güter, die zollfrei sind
- falls der bisherige US-Zollsatz höher als 15 Prozent. Dann bleibt der bisherige Zollsatz bestehen.
- für Produkte, die unter Section 232 fallen wie Eisen, Stahl, Aluminium und Kupfer sowie bestimmte Derivate. Hier finden weitere Verhandlungen statt. Quotenregelungen sind angedacht.

Die bisherige Zollfreiheit für Sendungen bis 800 Dollar Warenwert ist generell und unabhängig vom Warenursprung zum 29. August 2025 entfallen.

Der US-Zoll hat Einzelheiten zur Umsetzung dieses “Deals” in der Nachricht CSMS # 65829726 veröffentlicht.

Bei der Einfuhr in die EU sollen zahlreiche US-Ursprungswaren zollfrei werden. Die EU-Gegenmaßnahmen wurden vorläufig ausgesetzt.

Maßgeblich für die Anwendung des US-Zollsatzes dürfte das Verzollungsdatum in den USA sein, bestenfalls könnte es eine Regelung für “schwimmende Ware” geben.

2.2 Neue US-Zölle, Beispiele für EU-Ursprungswaren

US-Warennummer US-Zoll bis 6.8.25 US-Zoll ab 7.8.25 (EU-Ursprung) OHNE GEWÄHR!
3004 (Arzneiwaren) 0% 15%
6201 20 11 10 (best. Mäntel) (16.3% of FOB value + 41.0 ¢/kg) +10% 16.3% of FOB value + 41.0 ¢/kg
7326 11 (Mahlkugeln) (Section 232, ohne ggf. anteilige Verzollung des Nichtmetallanteils) 0% + 50% 0% + 50% (Verhandlungen über Quoten/Zollsenkungen laufen)
8466 20 80 65 (Werkstückhalter) 3,7% + 10% 15%
8703 40 00 10 (PKW, Benziner..) 2,5% + 25% 15%

2.3 Spezialfall China

Der länderspezifisch erhöhte “reciprocal tariff” für China ist nach bialteralen Verhandlungen ausgesetzt. Für Waren mit Ursprung China (inkl. Hongkong/Macau) gilt derzeit ein “reciprocal tariff” von 10 Prozent (HTSUS 9903.01.25). Dieser Status wurde am 11. August 2025 per Erlass weitere 90 Tage verlängert. Andere US-Zollmaßnahmen gegenüber China bleiben davon unberührt. Die US-Zollbehörde weist die Reihenfolge der Zusatzabgaben aus.
Für Waren mit Ursprung in China (inkl. Hongkong/Macau) wurde die sogenannte De-Minimis-Freistellung seit 2. Mai 2025 aufgehoben. Grundlage war Executive Order 14256 (2. April 2025) und die dazugehörige CBP-Umsetzungsmitteilung. Für Nicht-Post-Sendungen aus China (inkl. Hongkong/Macau) war seither stets eine reguläre Zollanmeldung erforderlich. Postsendungen aus China (inkl. Hongkong/Macau) bis 800 USD sind somit nicht mehr zollfrei; der Postbeförderer muss entweder einen ad-valorem-Zoll von derzeit 54 Prozent oder einen Pauschalzoll von derzeit 100 USD je Paket erheben. Diese Post-Abgaben gelten anstelle anderer Zölle. Die CBP kann im Einzelfall eine formale Anmeldung verlangen.

Diese China-Sonderregel wird für Eingänge ab 29.08.2025 durch die globale Regelung abgelöst, die im Folgenden erklärt wird.

2.4 Aussetzung der De minimis-Regel weltweit

Die Executive Order 14324 vom 30. Juli 2025 ordnet die vollständige Abschaffung der 800-USD-Freigrenze für Warensendungen aus allen Länder zum 29. August 2025 an. Diese Maßnahme stützt sich auf nationale Notstandsrechte und löst die bereits erfolgte China-Ausnahme ab. Das bedeutet, dass künftig jegliche Warensendung den regulären Importzollverfahren unterliegt – für alle Länder. Die Executive Order bestimmt, dass die De-Minimis-Befreiung „unabhängig von Wert, Ursprungsland, Transportart oder Anmeldeweg“ entfällt. Das heißt: Die Aussetzung selbst ist nicht ursprungs- oder versandlandbezogen – sie gilt schlicht für alle Sendungen. Für Nicht-Post­sendungen ist fortan ein reguläre Zollanmeldung mit allen ursprungsbezogenen Zöllen/Abgaben erforderlich.

Wie ist die Behandlung von Postsendungen geregelt?
Postsendungen sind nicht mehr de-minimis-frei, und werden über ein Sonderverfahren abgewickelt: Der Post-/Transportdienstleister erhebt die Zölle nach der im Erlass festgelegten Methode (Section 3) und führt sie an die US-Zollbehörde (CBP) ab. Bemessungsgrundlage ist dabei ausdrücklich der Ursprung – der Erlass knüpft die (ad-valorem- oder pauschale) Abgabe an den “IEEPA-Tarifsatz des Ursprungslandes”; daher muss das Ursprungsland für Postsendungen gegenüber CBP deklariert werden. Postdienstleister können zwischen den beiden genannten Abgabearten wählen.

Es ist somit entweder ein Wertzoll (Ad-valorem-Methode) gemäß dem effektiven IEEPA-Tarif für das Ursprungsland oder
ein pauschaler Artikelzoll (specific duty) zu entrichten. Die Pauschalzölle richten sich ebenfalls nach dem effektiven IEEPA-Tarif des Ursprungslandes und betragen zwischen US$80 und US $200 pro Paket. Liegt der IEEPA-Zollsatz unter 16 Prozent fallen US $80 an. Bei einem IEEPA-Satz zwischen 16 und 25 Prozent fallen US $160 und bei einem IEEPA-Satz über 25 Prozent fallen US $200 an. Die Methode der Pauschalzölle gilt für lediglich sechs Monate, danach ist nur die Ad-valorem-Methode zulässig.

Die U.S. Customs and Border Protection (CBP) hat die Antworten auf Fragen zum internationalen Postverkehr und den geltenden Zollsätzen auf ihren aktualisierte FAQ-Seite zum Thema E-Commerce zusammengestellt.

3. Zollerhebungen auf Eisen, Stahl, Aluminium, Kupfer und bestimmte Waren daraus

Seit dem 5. Juni 2025 betragen die Zusatzzölle für Waren aus Eisen, Stahl, Aluminium und bestimmte Waren daraus 50 Prozent statt zuvor 25 Prozent. Die Zusatzzölle in Höhe von 50 Prozent betreffen Ursprungswaren aller Länder außer Ursprungswaren aus dem Vereinigten Königreich. Der US-Zoll hat häufig gestellte Fragen zu diesen und anderen Fragestellungen veröffentlicht. Details sind im Informationssystem des US-Zolls (CSMS) veröffentlicht.
Section 232-Zölle auf Stahl und Aluminium – Klarstellung zur Bemessungsgrundlage
Die US-Zollbehörde CBP (Customs and Border Protection) hat in mehreren CSMS-Nachrichten konkretisiert, dass die im Rahmen von Section 232 erhobenen Zölle ausschließlich auf den Wert des Metallanteils der eingeführten Ware zu berechnen sind.
  • Bei Stahlprodukten beträgt der zusätzliche Zollsatz derzeit 50 Prozent, für Waren mit Ursprung im Vereinigten Königreich 25 Prozent.
  • Bei Aluminiumprodukten gelten je nach Ursprungsland 25 Prozent oder 50 Prozent.
  • Bei Kupfer seit 1. August 2025 ebenfalls 50 Prozent.
Entscheidend ist eine klare Abgrenzung des Metallanteils vom restlichen Warenwert. Nur bei entsprechender Dokumentation und getrennter Eintragung in der US-Zollanmeldung ("two-line entry") wird der Zoll nur auf den Metallanteil erhoben. Erfolgt keine getrennte Erfassung, wird der Strafzoll auf den Gesamtwarenwert angewendet.
Zollerhebung auf den Nicht-Metallanteil:

Sofern eine saubere Wertaufteilung zwischen Metall- und Nicht-Metallanteil vorliegt, wird auf den Nicht-Metallanteil kein Section 232-Zoll, sondern ein sogenannter "reciprocal tariff" erhoben. Dieser wird gesondert nach HTS-Position 9903.01.25 berechnet und richtet sich nach den regulären Zollregelungen für die jeweilige Warenart. Der Nicht-Metallanteil muss dabei als separate Position in der Zollanmeldung ausgewiesen werden. Der Metallanteil ist im Gegenzug explizit von den reciprocal tariffs ausgeschlossen (vgl. HTS 9903.01.33). Die entsprechenden FAQs finden Sie hier:
CSMS #64384496 und CSMS #65236374.
Die Informationen für Kupfer finden Sie unter CSMS # 65794272

Neue Pflicht zur Angabe von Schmelz- und Gießland bei Aluminiumimporten und betroffen Produkten daraus seit dem 28. Juni 2025

Laut Mitteilung der CBP (CSMS #65340246 vom 13. Juni 2025) müssen ab dem 28. Juni 2025 für aluminiumhaltige Waren das Primär- und Sekundärschmelzland ("country of smelt") sowie das Gießland ("country of cast") angegeben werden. Ist eine dieser Angaben nicht verfügbar, ist soll die Codierung "UN" (unknown) in der Anmeldung angegeben werden.

Für derart deklarierte Waren wird ein Strafzoll von 200 Prozent erhoben, da sie automatisch den Sanktionsregelungen für russisches Aluminium unterliegen. Dies gilt unabhängig davon, ob tatsächlich ein Bezug zu Russland besteht. Siehe CSMS #65340246.

Empfehlungen für Unternehmen:

- Prüfen, ob Warennummer überhaupt von den Sonderzöllen gemäß Section 232 erfasst ist. Oft werden zu viele Daten angefordert Zusatzzölle, die (auch) Waren mit EU-Ursprung betreffen und in Kraft sind, sind in der Datenbank Access2Markets abgebildet.

- Lieferketten analysieren und Informationen zu Schmelz- und Gießland frühzeitig einholen. Bei fehlenden Ursprungsangaben wahrscheinliche Ursprungsländer oder ausgeschlossene Ursprungsländer an den US-Importeur kommunizieren und dabei die unsichere Informationsbasis offenlegen.

- Wertaufteilung zwischen Metall- und Nicht-Metallanteilen bei gemischten Produkten dokumentieren.

- Zollanmeldung in den USA über zwei getrennte Positionen abbilden, um korrekte Zollerhebung zu ermöglichen.

- Bei unklarem Ursprung oder fehlender Trennung ist mit erhöhten Zöllen auf den Gesamtwarenwert zu rechnen.

4. Zusatzzölle auf Autos und Autoteile

Der seit dem 07. August 2025 geltende neue Zollsatz von 15  Prozent gilt nun auch für Autos und Autoteile, die vormals einem Zollsatz von bis zu 25  Prozent sowie einem zusätzlichen MFN-Zoll von 2,5  Prozent unterlagen. Für Fahrzeuge und Fahrzeugteile mit Ursprung in der EU soll künftig der pauschale Satz von 15 Prozent gelten. Dieser Zollsatz wurde im Rahmen einer gemeinsamen Erklärung vom 21. August konkretisiert. Mit den am 28. August veröffentlichten Vorschlägen zur Umsetzung der gemeinsamen Erklärung soll die Zollerleichterung durch die USA für den EU-Automobilsektor ab dem 1. August rückwirkend gewährleistet werden. Die Vorschläge müssen noch vom Parlament und Rat gebilligt werden.
Zusatzzölle, die (auch) Waren mit EU-Ursprung betreffen und in Kraft sind, sind in der Datenbank Access2Markets abgebildet.

5. Welche Fragestellungen gibt es?

  • Es werden zusätzliche Angaben zum Land des Schmelzens/Gießens verlangt. Die Handhabung der US-Importeure/Zollagenten ist noch sehr unterschiedlich, obwohl die Details vom US-Zoll inzwischen veröffentlicht worden sind. Sie finden diese unter häufig gestellte Fragen, insbesondere im Abschnitt “Additional Section 232 Questions” und im Informationssystem des US-Zolls (CSMS), insbesondere unter den Nachrichten CSMS # 64680374 und CSMS # 64701128. Die Anforderungen der US-Importeure gehen oft aus Unsicherheit weit darüber hinaus.
  • Besonders kritisch ist wieder die Situation bei Aluminium: Wenn das Ursprungsland nicht belegt werden kann, drohen 200 Prozent Zoll. Hintergrund: Es kann dann nicht ausgeschlossen werden, dass es sich um russisches Aluminium handelt, auf dem 200 Prozent Zoll liegen.
  • Wichtig sind die von der US-Zollverwaltung im CSMS bereitgestellten bereitgestellten technischen Detailinformationen.
  • Falls ein Produkt von mehreren Zusatzzöllen betroffen ist, war offen, ob dieses mehrfach betroffen sein kann. Dies ist nicht der Fall. Falls ein Produkt sowohl Stahl als auch Aluminium enthält und jeweils von der Regelung erfasst wird, werden die jeweiligen Anteile verzollt. Falls noch Anteile übrig sind, fallen dafür die reziproken Zölle an, dies ist neu seit dem 4. Juni 2025. Bei anderen Kombinationen (z.B. Aluminium und Autoteil) ist geklärt, dass dann die Autozölle vorgehen.
  • Auch US-Zollbroker machen gelegentlich Fehler. Prüfen Sie deren Vorgehensweise bzw. lassen Sie sich nicht erklärbare Doppelbelastungen erklären und erstatten.
  • Prüfen, ob Warennummer überhaupt von den Sonderzöllen gemäß Section 232 erfasst ist. Oft werden zu viele Daten angefordert. Zusatzzölle, die (auch) Waren mit EU-Ursprung betreffen und in Kraft sind, sind in der Datenbank Access2Markets abgebildet.
Welche Erfahrungen machen Sie, was hat funktioniert, was nicht:
Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit uns unter auwi@stuttgart.ihk.de

6. Exkurs: Ursprung und Zollwert

Der nichtpräferenzielle Ursprung ist maßgeblich für den länderspezifischen “reziproken” Zollsatz, der Zollwert ist die Bemessungsgrundlage. Beides beeinflusst die Zollbelastung erheblich.

6.1. Wie wird der nichtpräferenzielle Ursprung festgelegt?

Der nichtpräferenzielle Ursprung (handelspolitischer Ursprung) basiert auf der WTO-Grundregel der letzten wesentlichen Be- oder Verarbeitung. Dieses Prinzip wird sowohl in der EU als auch in den USA angewendet. In der EU liegt dieser Ursprung auch beispielsweise Ursprungszeugnissen zu Grunde.
Insbesondere wegen der exorbitanten Zölle auf Waren chinesischen Ursprungs kann man sich die Frage stellen, welche letzten Fertigungsschritte in einem anderen Land zu einem Wechsel des Ursprungslandes führen würden. Dies hängt tatsächlich vom Einzelfall ab. Sicher ist, dass es Produktionsschritte sein müssen und diese auch plausibel sein sollten. Die IHKs sind in Deutschland dafür zuständig, den nichtpräferenziellen Ursprung festzulegen.
Wichtig: Eine derartige Beurteilung bindet den US-Zoll nicht. Der US-Zoll entscheidet grundsätzlich beim Import in die USA, welchen Ursprung die Ware letztlich hat. Dies kann schon aus Kapazitätsgründen nur in Einzelfällen geschehen. Es gibt auch in den USA die Möglichkeit verbindlicher Entscheidungen, bestehende Entscheidungen (Rulings) werden veröffentlicht und können in der Datenbank mit der Stichwortsuche „Country of Origin“ recherchiert werden.

6.2 US-Zollwert

Die aktuell gültigen Zollwertvorschriften der USA regeln, welche Beträge den importierten Waren hinzugerechnet werden müssen, sofern sie nicht im Preis (Transaktionswert) enthalten sind: Verpackung, Verkaufsprovision, Beistellungen (Assists), Lizenzkosten, sofern diese Bedingung des Verkaufs in die USA sind. Ebenfalls geregelt sind die vom Transaktionswert abziehbaren Posten, wie Transport und Versicherung. Leistungen in den USA, die dem Verkauf nicht direkt zugeordnet werden können und auch keine Bedingung für den Verkauf sind, sind normalerweise nicht Bestandteil des Zollwerts.
Der Zollwert hat bei niedrigen Zöllen keine große Rolle gespielt. Nun kann sich eine genauere Betrachtung lohnen. Änderungen, auch der Verträge, sollten vorab gegebenenfalls mit dem US-Zollagenten besprochen werden.

7. Was kann man tun?

  • Betroffenheit prüfen: Zölle gehen zunächst immer zu Lasten des Importeurs, sofern nicht die extreme Lieferkondition frei Haus oder DDP vereinbart worden ist. Stellen Sie Verträge nicht ohne entsprechende Kompensation auf DDP um.
  • Hinweis: Die Bemessungsgrundlage für Zölle in den USA ist immer der FOB-Wert. Es empfiehlt sich immer, diesen anzugeben: Damit wird verhindert, dass auch noch die Frachtkosten mit verzollt werden. Prüfen Sie, ob weitere Posten im Preis enthalten sind, die nicht zum Zollwert gehören.
  • Welche Waren sind konkret betroffen: Maßgeblich sind die veröffentlichten Warennummern und Ursprungsländer. Achtung: nur die ersten sechs Ziffern der Warennummern sind international einheitlich.
  • US-Zusatzzölle, die in Kraft sind, sind in der Datenbank Access2Markets eingearbeitet. Zollrechner können unterstützen, wir haben ein Beispiel verlinkt.
  • Falsche Angaben zu Warennummern, Ursprungsland und Zollwert führen zu hohen Strafen. Allerdings ist klar, dass die US-Regeln insbesondere für chinesische Erzeugnisse zu derartigen Praktiken führen.
  • Zusätzliche Angaben, z.B. zum Metallanteil bei weiterverarbeiteten Erzeugnissen, können vom US-Zoll verlangt werden. Einzelheiten werden vom US-Zoll im CSMS oder in den FAQs für Stahl und Aluminium veröffentlicht.
  • Wenn Angaben zum Ursprung unsicher sind, dann sollte dies dem US-Importeur auch so offen kommuniziert werden
  • Prüfen Sie die Abrechnungen des US-Zollagenten, sofern die Abgaben bei Ihnen landen.
  • Aktuelle Informationen zu wichtigen Details werden von der GTAI veröffentlicht.
  • Kurzfristig: Können Sendungen noch vor Inkrafttreten der Maßnahmen verzollt werden? Befinden sich Sendungen noch im einem Zolllager oder ist ein Zolllager sinnvoll, um die Entwicklung abwarten zu können?
    Mittelfristig: Gilt es alternative Produkte, die nicht betroffen sind? Kann die Logistik geändert werden, weil die Produkte in andere Länder weitergeliefert werden? Lohnt sich eine Umstellung?
  • Eine exakte Datenbasis ist eine wichtige Grundlage, um flexibel die bestmöglichen Entscheidungen in der nächsten Zeit treffen zu können.

F-Gase: Erleichterung bei Export von Fahrzeugen mit leeren Klimaanlagen

Fahrzeuge mit Klimaanlagen, die fluorhaltige Kältemittel beinhalten, können aktuell nur nach vorheriger Registrierung im F-Gas-Portal aus der EU hinaus exportiert oder in die EU importiert werden. Diese Regelung wird eventuell mittelfristig entfallen, ein entsprechender Entwurf wird derzeit auf EU-Ebene beraten.
Eine erste Erleichterung bzw. Klarstellung ist dagegen bereits am 18. Juni 2025 veröffentlicht worden: Mit einer Berichtigung der EU-F-Gas-Verordnung wird klargestellt, dass Fahrzeuge mit komplett entleerten Klimaanlagen nicht betroffen sind. Die besagte Berichtigung ist nachfolgend zitiert:
Berichtigung der Verordnung (EU) 2024/573 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Februar 2024 über fluorierte Treibhausgase, zur Änderung der Richtlinie (EU) 2019/1937 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 517/2014
( Amtsblatt der Europäischen Union L, 2024/573, 20. Februar 2024 )
Seite 37, Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 1:
Anstatt: „(1) Außer im Fall einer vorübergehenden Verwahrung ist den Zollbehörden für die Ein- und Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen sowie von Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten oder zu ihrem Funktionieren benötigen, eine von der Kommission gemäß Artikel 20 Absätze 4 und 5 erteilte gültige Lizenz vorzulegen.“
muss es heißen: „(1) Außer im Fall einer vorübergehenden Verwahrung ist den Zollbehörden für die Ein- und Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen sowie von Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, eine von der Kommission gemäß Artikel 20 Absätze 4 und 5 erteilte gültige Lizenz vorzulegen.“ “
(Hinweis: Mit der erwähnten Lizenz ist die Registrierung im F-Gas-Portal gemeint).

Arbeit und Alter – neu denken!

Am 4. Juli veranstaltet die IHK ihren diesjährigen Fachkräfte-Summit im Stuttgarter IHK-Haus. In den Fokus nehmen wir das Thema Arbeit und Alter. Wir freuen uns auf Sie – melden Sie sich gerne an.
Wirtschaftslage hin oder her – die demografische Entwicklung lässt die Belegschaften in unseren Unternehmen älter werden und das inländische Arbeits- und Fachkräftereservoir schrumpfen.
Das ist Herausforderung und Chance zugleich – wichtig ist jetzt, Arbeit und Alter neu zu denken.
Wir zeigen Ihnen, wie Sie in Ihrem Unternehmen von der „Generation Erfahrung“ profitieren und wie Sie Ihre Fachkräfte sichern und Ihr Personal nachhaltig und demografiefest aufstellen können.

Veranstaltungsinfos

IHK-Fachkräfte-Summit: Arbeit und Alter – neu denken!

Termin: 4. Juli 2025, 09:30 bis 14:30 Uhr (Eintreffen ab 09:00 Uhr)
Zielgruppe: Unternehmerinnen und Unternehmer, Personalverantwortliche, Betriebs- und Personalräte, Vertreter/-innen aus öffentlichen Verwaltungen, Verbänden, Politik und Wissenschaft
Ort: IHK Region Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
Anmeldung: bitte bis 30.06.2025 auf unserer Veranstaltungsseite

Speaker

Freuen Sie sich auf Speakerinnen und Speaker aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik:
Antonius Gress | Blockbrain GmbH Stuttgart, Silvia Balaban | REcalibration GmbH Waiblingen, Jana Petersen | Deutsche Bahn AG Berlin, Oliver Schmitz | berufundfamilie Service GmbH Frankfurt, Dr. Oliver Stettes | Institut der deutschen Wirtschaft e.V. Köln, Dr. Thorsten Pilgrim | Inhaber ViaMed GmbH und Vize-Präsident der IHK Region Stuttgart, Dr. Susanne Herre | Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart, Andreas Schwarz MdL | Vorsitzender Fraktion GRÜNE im Landtag von Baden-Württemberg

Im Fokus

  • Generationen-Management: Zusammenarbeit von Jung und Alt erfolgreich gestalten
  • Mit Wissen in die Zukunft: Erfahrungsschatz heben und Future Skills aufbauen, Wissensmanagement mit KI
  • Arbeit oder Rente: Wie der Übergang flexibel gelingt – und wie beides zusammen funktionieren kann
  • Fit im Betrieb: Körperliche und mentale Gesundheit erhalten und fördern

Mehr Infos

Weitere Infos zum Programm, zu den Speakerinnen und Speakern sowie zur Anmeldung finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.

Wirtschaft unter Druck

Der konjunkturelle Abwärtstrend bei den Unternehmen in Baden-Württemberg scheint vorerst gestoppt zu sein. Dennoch bleibt unklar, wie sich die Wirtschaft in den kommenden Monaten entwickeln wird, da die letzten Monate von erheblicher Unsicherheit geprägt waren. Ein wesentlicher Faktor hierfür war die erratische Zoll- und Handelspolitik der Vereinigten Staaten. Am 2. April, den Präsident Donald Trump als „Tag der Befreiung“ bezeichnete, kündigte er Zölle gegen zahlreiche Länder weltweit an. Dazu gehörte ein Basis-Zoll von 10 Prozent auf alle Einfuhren in die USA sowie eine Liste mit sogenannten reziproken Zöllen für diverse Länder, darunter auch die Europäische Union, in Höhe von 20 Prozent. Diese Zölle wurden jedoch wenige Tage später für 90 Tage ausgesetzt. Weiterhin gelten jedoch Zölle von 25 Prozent auf Stahl- und Aluminiumerzeugnisse sowie Fahrzeuge und Fahrzeugteile. Für die Wirtschaft in Baden-Württemberg sind solche Handelskonflikte bedenklich, da die USA der wichtigste Absatzmarkt sind. Im Jahr 2024 wurden etwa 34,8 Milliarden Euro in die USA exportiert, seit 2022 mit abnehmender Tendenz. Es bleibt abzuwarten, wie geschickt die Europäische Union die Verhandlungen zu einem Handelsabkommen mit den USA führen wird. Denn die USA waren neben Süd- und Mittelamerika zu Jahresbeginn noch die einzige Zielregion mit positiven Exporterwartungen und damit ein wichtiger Impulsgeber für die exportorientierte Wirtschaft in Baden-Württemberg.
Die Konjunktur in Baden-Württemberg bleibt gedämpft. Der Indikator der aktuellen Geschäftslage sinkt im Vergleich zum Jahresbeginn um 2 Punkte auf 4 Punkte ab. Nur noch 26 Prozent der Unternehmen befinden sich in einer guten Geschäftslage, das sind etwa 3 Prozent weniger als Anfang des Jahres.
IHK-Konjunkturumfrage für Baden-Württemberg: Diese Analyse basiert auf der Konjunkturumfrage im Frühsommer 2025 der 12 IHKs in Baden-Württemberg, an der landesweit 3.676 Unternehmen zwischen dem 22. April 2025 und 13. Mai 2025 teilgenommen haben.
Die neue Bundesregierung konnte mit ihrem Investitionspaket bisher keine Euphorie bei den Unternehmen auslösen. Versprechen über mehr Investitionen in die Infrastruktur und steuerliche Entlastungen, wie die Senkung der Körperschaftssteuer oder frühzeitige Abschreibungen auf Anlageinvestitionen, führen nicht automatisch zu mehr Investitionen. Die Investitionspläne der baden-württembergischen Unternehmen für die kommenden 12 Monate bleiben zurückhaltend. Nur 22 Prozent der investierenden Unternehmen planen, in den nächsten 12 Monaten mehr zu investieren – etwa genauso viele wie im Herbst oder zu Jahresbeginn. Rund 46 Prozent wollen gleich viel investieren, und fast jedes dritte Unternehmen plant, künftig weniger zu investieren. In den Freitextantworten beklagen die Unternehmen unter anderem die hohe Bürokratie, die durch langwierige Bearbeitungsprozesse und unzuverlässige Rahmenbedingungen ein Investitionshemmnis darstellt. Hinzu kommen vergleichsweise hohe Standortkosten, wie Arbeits- und Energiekosten. Bei denen andere Länder Wettbewerbsvorteile haben.
Die Geschäftserwartungen für die kommenden 12 Monate bleiben mit einem Wert von –5 Punkten negativ, zeigen jedoch seit Jahresbeginn einen positiven Trend. Etwa 18 Prozent der Unternehmen erwarten in den nächsten 12 Monaten eine Verbesserung ihrer Geschäftstätigkeiten, was etwa 2 Prozentpunkte mehr sind als zu Jahresbeginn. Eine schlechtere Entwicklung erwarten noch rund 24 Prozent der Unternehmen, etwa 5 Prozentpunkte weniger als Anfang des Jahres.
Die schwache Konjunktur wirkt sich negativ auf die Beschäftigungspläne der Unternehmen aus. Nur 12 Prozent der Unternehmen erwarten eine steigende Beschäftigung, etwa 61 Prozent gehen von einer gleichbleibenden und 27 Prozent von einer sinkenden Beschäftigtenzahl aus. Die Arbeitslosenquote lag im April 2025 bei 4,9 Prozent in Baden-Württemberg – im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine leicht steigende Tendenz, da die Arbeitslosenquote damals bei 4,6 Prozent lag.

Sorge um Zunahme geopolitischer Spannungen wächst

Die Anzahl der Nennungen bei den Geschäftsrisiken ist im Vergleich zum Jahresbeginn bei den meisten Antwortoptionen zurückgegangen. An erster Stelle steht mit etwa 64 Prozent der Nennungen die schwache Inlandsnachfrage. Der Konsum der privaten Haushalte bleibt weiterhin sehr zurückhaltend. Unternehmen aus der Industrie verzeichnen beispielsweise weiterhin eine negative Tendenz bei den Auftragseingängen. Seit Herbst 2022 bewertet der Einzelhandel das Kaufverhalten seiner Kunden größtenteils als zurückhaltend – im Frühsommer 2025 sind es 66 Prozent der Einzelhändler.
Durch die Inflation und den Fachkräftemangel bewerten auch etwa 55 Prozent der Unternehmen die Arbeitskosten in Baden-Württemberg als Geschäftsrisiko. Das Problem des Fachkräftemangels wird vor allem in Branchen wie dem Baugewerbe oder dem Verkehr weiterhin häufig genannt. Hochgerechnet auf die Gesamtwirtschaft von Baden-Württemberg sehen derzeit noch 43 Prozent der Unternehmen ein Risiko für die wirtschaftliche Entwicklung in den kommenden 12 Monaten.
Einen starken Zuwachs bei den Antworten zu den Geschäftsrisiken gibt es bei der Antwortoption „geopolitische Spannungen“. Der Krieg in der Ukraine und die Handelskonflikte mit den Vereinigten Staaten betreffen die Unternehmen direkt und indirekt, was zu Verunsicherung führt. Etwa 42 Prozent der Unternehmen in Baden-Württemberg sehen in den geopolitischen Spannungen ein Geschäftsrisiko, das sind etwa 11 Prozentpunkte mehr als zu Jahresbeginn.
Das Risiko hoher Energiekosten wird im Vergleich zu den vorherigen Umfragen weniger häufig genannt. Nur noch 41 Prozent der Unternehmen sehen hierin ein Risiko. Im Gastgewerbe bleibt das Problem der hohen Energiekosten jedoch bestehen – drei Viertel der Unternehmen sehen hierin ein Risiko für ihre Geschäftstätigkeit.

Schwache Nachfrage trifft Industrie und Handel

Die Nachfrage in der Industrie erholt sich nur langsam. Der Auftragseingang aus dem In- und Ausland bleibt weiterhin rückläufig, auch wenn der Indikator in allen Branchen gesunken ist. Eine positive Ausnahme bildet der Fahrzeugbau: Etwa jeder vierte Fahrzeugbauer oder -zulieferer bewertet den Auftragseingang als steigend, rund 68 Prozent sehen eine gleichbleibende Tendenz. Nur noch 8 Prozent der Unternehmen im Fahrzeugbau verzeichnen eine fallende Tendenz beim Auftragseingang, was im Vergleich zu den 41 Prozent zu Jahresbeginn eine deutliche Verbesserung darstellt.
Für die Industrieunternehmen insgesamt gelten derzeit aufgrund möglicher Handelskonflikte negative Exporterwartungen für die kommenden 12 Monate. Jedes vierte exportierende Industrieunternehmen erwartet eine Zunahme der Exporte, vor allem in die Euro-Zone und nach Asien, mit Ausnahme von China. Etwa 28 Prozent der Unternehmen rechnen mit einem Rückgang der Exporte. Den stärksten Rückgang gibt es bei den Exporterwartungen für die Vereinigten Staaten. Bei weiteren Handelsbarrieren seitens der USA erwarten etwa 47 Prozent der exportierenden Unternehmen, dass sie weniger exportieren werden.
Das Baugewerbe kommt aufgrund hoher Finanzierungs- und Baukosten nicht wieder in Schwung. Der Indikator des Auftragseingangs bleibt in den meisten Bereichen des Bausektors negativ. Besonders im privaten Wohnbau und im gewerblichen Hochbau melden die Unternehmen überwiegend eine fallende Auftragstendenz. Insgesamt befinden sich nur noch etwa 24 Prozent der Unternehmen in einer guten Geschäftslage, was 4 Prozentpunkte weniger sind als zu Jahresbeginn. Eine positive Entwicklung der Geschäftstätigkeit in den kommenden 12 Monaten erwarten nur etwa 14 Prozent der Unternehmen.
Der Groß- und Einzelhandel leidet derzeit stark unter der Kaufzurückhaltung der privaten Haushalte. Besonders der Großhandel spürt die schwache Nachfrage sowohl von Konsumenten- als auch von Produzentenseite. Etwa 76 Prozent der Großhändler sehen in der geringen Inlandsnachfrage ein Geschäftsrisiko, was im Vergleich zu anderen Branchen deutlich höher ist. Rund 17 Prozent der Großhändler befinden sich in einer guten wirtschaftlichen Lage, während es im Einzelhandel jedes fünfte Unternehmen ist. Etwa 31 Prozent der Großhändler und 26 Prozent der Einzelhändler bewerten ihre Lage als schlecht.
Das Hotel- und Gastgewerbe steht derzeit unter großem Kostendruck. Mehrere aufeinanderfolgende Krisen haben die Reserven aufgebraucht. Hohe Lebensmittelpreise, hohe Energiekosten und die Erhöhung des Mindestlohns schmälern die Erträge der Unternehmen im Gastgewerbe. Eine einfache Weitergabe der höheren Kosten ist nicht möglich, da die Kunden derzeit sehr preissensibel reagieren. Nur noch 19 Prozent der Unternehmen befinden sich im Frühsommer in einer guten Geschäftslage, im Vergleich zu 25 Prozent zu Jahresbeginn.
Unter der schwachen Industriekonjunktur leidet auch das Transport- und Verkehrsgewerbe, das vor- und nachgelagert in den Wertschöpfungsketten eingebunden ist. Der LKW-Maut-Fahrleistungsindex, der als Frühindikator für wirtschaftliche Aktivitäten gilt, sinkt seit einigen Monaten kontinuierlich. Etwa 26 Prozent der Verkehrsunternehmen melden insgesamt eine negative Auftragstendenz.
Ein paar Lichtblicke gibt es bei den Unternehmen des Dienstleistungsgewerbes. Der Indikator der Geschäftslage verliert zwar 7 Punkte, bleibt aber mit 19 Punkten auf einem guten Niveau. Vor allem Unternehmen aus dem Finanzdienstleistungsbereich oder Beratungsunternehmen verzeichnen derzeit eine gute Wirtschaftslage.

Neuer IHK-Arbeitskreis für Versandleiter

Was Versandleitende besonders beschäftigt – neuer IHK-Arbeitskreis hat sich formiert
Sind Sie Versandleiterin oder -leiter in einem Unternehmen aus Produktion und Handel und sind in der Region Stuttgart aktiv? Dann sind Sie bei uns genau richtig!
Ob Fragen zur Maut, zur Klimadebatte, zur Arbeitssicherheit oder zum kombinierten Verkehr – unser neuer Versandleiter-Arbeitskreis beschäftigt sich mit diesen Themen - und mit noch vielem mehr. In unserem Arbeitskreis können Sie mit Gleichgesinnten Erfahrungen austauschen, Probleme diskutieren und Lösungen finden.
Zur Aufnahme in den Arbeitskreis sind folgende Kriterien Voraussetzung:
  • Sie sind Versandleiterin oder Versandleiter
  • Ihr Unternehmen ist aus Produktion oder Handel
  • Ihr Unternehmen ist in der Region Stuttgart ansässig
Die nächste Sitzung des Arbeitskreises findet am Montag, 30. Juni 2025 um 15:00 Uhr bei der IHK in Stuttgart statt. Zum Programm gehört dieses Mal ein Fachvortrag zu den rechtlichen Verantwortlichkeiten beim Thema Ladungssicherung.
Wenn Sie Interesse an der Mitarbeit haben melden Sie sich bitte hier mit einer kurzen Vorstellung Ihrer Person und Ihres Unternehmens unter: verkehr@stuttgart.ihk.de


Leitfaden Energiespeicher

Moderne Energiespeicher bieten der Wirtschaft neue Chancen und ermöglichen eine flexible Nutzung von Energie, steigern die Effizienz und unterstützen das Laden von Fahrzeugflotten
Der neue Leitfaden zu Energiespeichern der DIHK und des Bundesverbandes Energiespeicher Systeme e.V. (BVES) zeigt, wie Unternehmen Speicherlösungen effektiv in ihre Betriebsabläufe integrieren können.
Es werden technologische Optionen, wirtschaftliche Potenziale und geeignete Anwendungsfelder praxisnah erläutert. Themen wie Energiehandel, Netzdienstleistungen, regulatorische Rahmenbedingungen und Geschäftsmodelle werden ebenso behandelt wie konkrete Praxisbeispiele aus Industrie und Gewerbe. Ein weiterer Vorteil von Energiespeichern ist die Vermeidung von zusätzlichem Netzausbau. Gleichzeitig erhöhen sie die Versorgungssicherheit und verlängern die Lebensdauer von Maschinen durch eine unterbrechungsfreie Stromversorgung.
Stand 03.04.2025

Startup-Ideen

Was war eigentlich zuerst – die ­ Henne oder das Ei? Die Frage stellt sich in vielen Bereichen, sogar bei Startups. Da lautet sie: Was war zuerst? Die Geschäftsidee oder der Wunsch, sich selbständig zu machen?
Bei der Adapt2Move GmbH aus Esslingen ist die Antwort ein klares Sowohl-als-auch. Gründer Stefan Schick jedenfalls erzählt, dass er nie „den großen Wunsch hatte, selbständig zu werden“. Doch nach fünf Jahren Forschung zu Mobilitäts­konzepten am Fraunhofer IAO war die Idee zu einer Mobilitätsplattform so weit gediehen, dass die Gründung einer ­eigenen Firma „sich anfühlte wie ein ­logischer Schritt“. Dies umso mehr als er das IAO noch als Backup hatte – sowohl was den Angestelltenstatus betraf als auch die Unterstützung beim Spin-Off.
...dass die Gründung einer eigenen Firma sich anfühlte wie ein logischer Schritt.
Bei Mitgründer Tobias Drost war es genau anders herum: Nach dem Studium „Technische Kybernetik“ arbeitete er viele Jahre in der Automobilindustrie. Doch die Idee, sich selbständig zu ­machen, wurde immer stärker. Als die 40 in Sichtweite rückte, beschloss er, „jetzt oder nie“.
Als die 40 in Sichtweite rückte, beschloss er, „jetzt oder nie“.
Er schaute sich intensiv in der Startup-Szene um. Dabei war auch ein TeamUp-Termin des Cyberlab Karlsruhe Anfang ­letzten Jahres in Esslingen. Ziel solcher TeamUps ist es, Gründungsinteressierte zusammenzubringen. Und genau das passierte: Stefan Schick pitchte seine Idee und Tobias Drost war schnell klar, das könnte passen.
Dann ging es ganz schnell: Im Oktober 2024 wurden drei GmbHs gegründet: je eine von Schick und Drost und eine gemeinsame, eben die Adapt2Move.

Das Portal macht Geschäftsreisen flexibel, nachhaltig und kostengünstiger

Und was ist Adapt2Move nun konkret? „Ein Portal, um Dienstreisen für Unternehmen flexibel, nachhaltig und kostengünstiger zu machen“, erklärt Schick. Gemeint ist eine Plattform, über die die gesamte Mobilität auf derselben Ober­fläche gebucht werden kann. Man braucht also nicht mehr bei jeder Autovermietungen und jedem Carsharing-Anbieter ein eigenes Konto, bei dem im Zweifel auch noch jedes Mal der Führerschein überprüft werden muss.
Die Plattform finanziert sich dadurch, dass die Kunden eine Grundgebühr entrichten und zusätzlich einen Betrag pro Buchung. Das amortisiert sich aber schnell, weil Adapt2Move als Vermittler von Rabatten profitiert, was wiederum die Mietgebühren senkt.

App fängt Lastspitzen im Fuhrpark auf

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass die App Lastspitzen auffängt. Das Landratsamt Böblingen als erster Pilotkunde konnte so bereits seinen Fuhrpark verkleinern.
Wir treffen uns im Co-Working-Space in der Esslinger Augustinerstraße. Erst an diesem Tag ist das Duo dort eingezogen – allerdings nur für Meetings und dergleichen. Ansonsten arbeiten beide wie bisher von zu Hause aus.
Wie muss man sich diese Arbeit konkret vorstellen? „Viel Telefonieren. Wir ­suchen weitere Pilotkunden, denn wir wollen ja nicht im luftleeren Raum tüfteln und nach ein paar Jahren feststellen, dass niemand unser Angebot braucht“, erklärt Drost. Außerdem sucht Adapt2Move Car-, Bikesharing- sowie Miet­wagen-Anbieter, um sie in ihr Portfolio aufzunehmen. „Und wir tüfteln weiter an unserer Software“, ergänzt Schick.

Auf der Suche nach einem Investor

Eine weitere große Aufgabe ist die Suche nach einem Investor. Dass sie ein lukratives Geschäft anzubieten haben, davon sind die beiden Gründer überzeugt: „Die Mobilitätsanforderungen auch im ­geschäftlichen Bereich werden immer komplexer, schon allein deshalb, weil ­viele Menschen nicht nur vom Büro oder von zu Hause aus arbeiten, sondern von überall im Lande. Da ist eine Plattform wie unsere auf jeden Fall ein Gewinn“, bringt es Schick auf den Punkt.
Die Marktlage sei auch gut. Zwar gebe es Wettbewerber, „aber niemanden, der die lokalen Anbieter mit einbezieht.“
Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft , Rubrik Menschen& Ideen

F-Gase: Leitfaden zur Registrierung im F-Gase-Portal in deutscher Sprache

Seit März 2024 gilt für die Ein- und Ausfuhr bestimmter F-Gase (bspw. Kältemittel) eine Registrierungspflicht im F-Gase-Portal der EU. Da der Zoll verstärkt mit der Überprüfung dieser Anforderung begonnen hat, melden Unternehmen derzeit häufige Probleme bei der Registrierung oder der Zollabfertigung.

Was ist zu tun

Für die Ein- oder Ausfuhr von fluorierten Treibhausgasen sowie Erzeugnissen und Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase enthalten, benötigen Unternehmen eine gültige Registrierung im F-Gas-Portal der EU. Davon betroffen sind auch Fahrzeuge, die bspw. in Klimaanlagen solche Gase enthalten. Den Zollbehörden ist eine solche Registrierung auch für Erzeugnisse oder Einrichtungen vorzulegen, die diese Gase nur zum Funktionieren benötigen. Deshalb müssen auch Fahrzeuge oder andere Produkte registriert werden, die keine Kältemittel mit F-Gasen enthalten, jedoch später damit befüllt werden müssen/könnten.
Je nach Art der ein- oder auszuführenden F-Gase enthält die Verordnung weitere Vorschriften (bspw. Verbote, Quotenzuteilung, Berichtspflichten, Zertifizierungen).
Umfangreiche Informationen mit Fragen und Antworten hierzu hat das Umweltbundesamt auf seiner Internetseite bereitgestellt: EU-Verordnung über fluorierte Treibhausgase | Umweltbundesamt.
Die Ein- oder Ausfuhren von Gebrauchtwagen sind in der Regel nur zur Registrierung (gilt als Lizenz) verpflichtet. Diese muss auf dem F-Gas-Portal der EU erfolgen:

Anleitung

Um überhaupt eine F-Gas – Lizensierung durchführen zu können, ist ein sogenannter „EU-Login“ notwendig (falls noch nicht vorhanden).
Bitte beachten Sie, dass diese Erstellung eines „EU Logins“ noch keine Lizensierung im F-Gas-Portal ist!

Schritt 1: Erstellen Sie Ihren EU-Login

Falls Sie noch keinen EU- Login besitzen, besuchen Sie die Login-Seite der Europäischen Kommission, um ein EU-Login-Konto einzurichten.
Für eine spätere Registrierung im F-Gas-Portal muss dieser EU-Login den Vor- und Nachnamen einer Person enthalten.
Darüber hinaus werden funktionale E-Mail-Adressen wie info@, Firmenname@, home@, grundsätzlich nicht als Haupt-E-Mail-Adressen akzeptiert; nur individuelle E-Mail-Adressen mit einer eindeutigen Verbindung zum Unternehmen, sofern vorhanden, wie z. B. Vorname.Nachname@Firmenname.xx.

Schritt 2: Anmeldung im F-Gas-Portal

Melden Sie sich im Anschluss mit Ihrem EU-Login im F-Gas-Portal an. Sie können die Sprache des Portals auf Deutsch stellen (bitte beachten Sie, dass nicht alles ins Deutsche übersetzt ist).
Im Leitfaden werden viele technische Details zur Registrierung ausgeführt.
Wichtig: Wählen Sie sorgfältig die korrekten Geschäftsspezifikationen (‚Tätigkeiten der Organisation‘) während des Registrierungsverfahrens aus. Ab Seite 13 wird detailliert erläutert, wie sich die verschiedenen Auswahlkriterien (Ein- oder Ausfuhr, als Massengut oder in Einrichtungen, als HFKW oder nicht-HFKW) in der Registrierung auswirken.
Um die Registrierung nicht unnötig zu verzögern, geben Sie gemäß Leitfaden (Seite 3) die entsprechenden Daten ein.
Bitte beachten Sie, dass nur „gültige” Registrierungen im PROFIL-Menü unter „Angaben zur Organisation“ eine F-Gas Portal ID-Nummer erhalten.
Sollte sich die Registrierung also noch im Entwurfs-, Überarbeitungs- oder Antragsstatus befinden, hat das Unternehmen keine gültige Registrierung, und die F-Gas Portal ID-Nummer ist nicht verfügbar.
Die Kommission weist im Leitfaden erneut darauf hin, dass die Bearbeitung der Registrierungen 10 Arbeitstage oder länger dauern kann.

Leitfaden

Die EU hat für den Registrierungsprozess einen sehr detaillierte Leitfaden in deutscher Sprache auf ihrer Webseite veröffentlicht, der Sie Schrittweise durch die Lizensierung führt. Dieser Leitfaden ist zudem auch in englischer Sprache verfügbar.

Probleme bei der Registrierung

Folgende Fehler traten bei Unternehmen bisher auf, die eine Registrierung erschwerten:
  • Nur "Are you Importing / Exporting Products or Equipment..." mit "Yes" beantworten: Es sollte nur der Im- oder Export von Erzeugnissen oder Einrichtungen mit Ja beantwortet werden . Die Auswahl von bspw. "...Producer / Importer / Exporter ...in bulk" würde eine Quotenzuteilung erfordern, die für den Import von Produkten ohne HFKW (seit 2011 bspw. in Fahrzeugen verboten) in der Regel nicht notwendig ist. Die heute noch üblichen Kältemittel (bspw. 1234yf) im Anhang II der Verordnung müssen nur registriert werden.
  • Bankbestätigung: Zur Verifikation verlangt die EU eine Bestätigung der Bank. Wenn dies zu Schwierigkeiten oder Verzögerungen führt, weist die Anleitung auch auf die Möglichkeit hin, dies alternativ durch Kontoauszüge zu belegen: "...oder fügen Sie das Original eines offiziellen Kontoauszugs bei, der einen Zeitraum innerhalb der letzten drei Monate abdeckt. Falls Sie einen Kontoauszug beifügen, sollten das Formular und der Kontoauszug zu einem Dokument zusammengefügt werden."
  • Lange Bearbeitungszeiten und Nachfragen: Die Kommission gibt die Bearbeitungszeit der Registrierungen derzeit mit 10 Werktagen an. Da es derzeit zu einem großen Ansturm auf das Portal kommt, können sich weitere Verzögerungen ergeben. Den Zoll können Sie auf diesen Missstand hinweisen, in dem Sie bspw. einen Screenshot der erfolgten Registrierung vorlegen.

Allgemeine Hinweise

Verantwortlich für das Portal und die Gesetzgebung zur F-Gase-Verordnung ist in der EU-Kommission die DG Clima. Hier finden Sie auch häufig gestellte Fragen und Antworten zu diesem Themengebiet:
FAQ - Fluorinated Greenhouse Gases – Climate Action

Für Hinweise zum Portal (bspw. auch bei Löschung/Abmeldung) ist folgende E-Mail-Adresse hinterlegt: CLIMA-HFC-Registry@ec.europa.eu.
Verantwortlich für den Vollzug in Deutschland sind die Länder. Eine Liste der zuständigen Behörden finden Sie auf der Webseite der Bundesländer Arbeitsgemeinschaft Chemikalien (BLAC).
Stand März 2025
Quelle: EU und DIHK (angepasst)

Fragenkatalog für die IHK-Prüfung zum Gefahrgutbeauftragten

Stand: 1. Januar 2025
Durch die Änderungen der Regelungen für den Gefahrguttransport im Straßen- und Schienenverkehr sowie in der Binnen- und Seeschifffahrt gelten ab dem 1. Januar 2025 für die IHK-Prüfungen zum Gefahrgutbeauftragten, die ab diesem Zeitpunkt gültigen Vorschriften nach ADR/RID/ADN 2025 und IMDG-Code 42-24.
Der Fragenfundus auf die Vorbereitung zur Prüfung der Gefahrgutbeauftragten wird unter Federführung der Deutschen Industrie- und Handelskammer über ein Koordinatoren-Team erarbeitet. Der Fragenfundus umfasst somit die Basis für die Prüfungsfragen.
Weitere Hinweise entnehmen Sie bitte nach dem Download dem Deckblatt im Fragenkatalog, der für die Vorbereitung auf die Prüfungen in folgende Bereiche unterteilt ist:
  • Nationale Rechtsvorschriften,
  • Verkehrsträgerübergreifende Rechtsvorschriften,
  • Straßenverkehr,
  • Eisenbahnverkehr,
  • Binnenschiffsverkehr und
  • Seeschiffsverkehr.

Carnets ATA/CPD beantragen

1. Carnet ATA/CPD – so geht’s

Das internationale Zollpassierscheinheft Carnet ATA können Sie ganz einfach elektronisch beantragen. Ihr einfacher Weg zum Carnet:
  • Im e-ata-System Ihrer IHK registrieren.
  • Nach Freigabe durch die IHK: Carnet elektronisch beantragen.
  • Bei Fragen: Dialog mit der IHK über das e-ata-System.
  • Sobald Antrag vollständig und korrekt vorliegt: Ausdruck durch die IHK.
  • Sie erhalten das fertige Dokument (Abholung oder Postversand).
  • Sie müssen nur noch unterschreiben.

2. Technische Voraussetzungen

Um Carnets online zu beantragen, benötigen Sie:
  • Internet-Anschluss
  • PC oder Laptop mit einem Internet-Browser
    Bitte einen aktuellen Browser verwenden, zum Beispiel Microsoft Edge, Google Chrome oder Safari. Mozilla Firefox oder Internet Explorer sind ungeeignet.
  • Zugang zum e-ata-System

3. Zugang zum e-ata-System und Registrierung

Informationen zur Registrierung und zum Berechtigungssystem finden Sie im Handbuch Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1313 KB)

4. Carnets elektronisch beantragen

Nach Registrierung im e-ata-System und Freischaltung durch die IHK können Sie Carnets elektronisch beantragen. Informationen hierzu finden Sie im Handbuch Carnet ATA/CPD Elektronische Antragstellung. (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1313 KB)
Sie haben Fragen zum Zollverfahren Carnet ATA/CPD und zur elektronischen Antragstellung? Wenden Sie sich an Ihre IHK. Wir beraten Sie gerne!

5. Bearbeitungszeit bei der IHK

Die IHK stellt Carnets innerhalb von maximal drei Werktagen aus, gerechnet ab dem Zeitpunkt, ab dem der Antrag vollständig und fehlerfrei vorliegt. Sie entscheiden, ob Sie das ausgestellte Dokument abholen oder wir es Ihnen zuschicken.

6. Sie haben das Carnet von Ihrer IHK erhalten – wie geht es weiter?

  • Bitte unterschreiben Sie das Carnet in Feld J.
  • Legen Sie Ware und Carnet Ihrem zuständigen Binnenzollamt vor.
  • Erst wenn das Zollamt mit seinem Siegel bestätigt hat, dass Ware und Carnet übereinstimmen, können Sie das Dokument an der Grenze vorlegen.
  • Unterwegs denken Sie bitte daran, das Carnet sowohl dem EU-Grenzzoll als auch dem Zoll im Drittland vorzulegen und sich jeden Grenzübertritt bestätigen zu lassen.
  • Die Checkliste für Carnet-Reisende (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 173 KB) beschreibt alle an den Zollstellen vorzunehmenden Schritte.

7. Sie verwenden noch Papierformulare? Was ist zu beachten?

Bitte beachten Sie, dass Carnets ATA ab dem 1. Januar 2025 das neue Logo der ICC (International Chamber of Commerce) tragen müssen. In der elektronischen Variante ist der Wechsel vom alten auf das neue Logo bereits vollzogen. Wer aber noch Papierformulare verwendet, muss auf das neue Logo achten. Grundsätzlich empfiehlt die IHK die elektronische Antragstellung.

Neue Projektrunde „Bike & Work“ im Rems-Murr-Kreis

Auf dem Weg zum fahrradfreundlichen Arbeitgeber
Im Frühjahr 2025 startet die achte Projektrunde „Bike & Work“ im Rems-Murr-Kreis. Die IHK-Bezirkskammer Rems-Murr unterstützt das Projekt und lädt Unternehmen herzlich ein, sich zu beteiligen und die Fahrradfreundlichkeit an ihren Standorten voranzutreiben.
Der Projektzeitraum erstreckt sich über rund neun Monate und bietet eine exklusive Betreuung durch das Mobilitätsteam. Die teilnehmenden Betriebe können sich auf eine Auftaktveranstaltung inklusive Projekteinführung, die Befragung der Mitarbeitenden, eine Bestandsaufnahme und die Entwicklung eines standortspezifischen Aktionsplans freuen. Zudem werden zwei Workshops und eine Abschlussveranstaltung mit Präsentation der Projektergebnisse angeboten.
Die Teilnahme am Projekt ist kostenlos und bietet zahlreiche Vorteile. Dazu gehören die Entwicklung eines standortspezifischen Maßnahmenkatalogs durch Mobilitätsexperten, ein wichtiger Beitrag zur betrieblichen Gesundheitsförderung und zum nachhaltigen Klimaschutz sowie die Unterstützung und Begleitung durch einen Mobilitätsexperten während der gesamten Projektlaufzeit.
Seit Beginn des Projekts haben bereits rund 70 Betriebe und Kommunen teilgenommen und beeindruckende Ergebnisse erzielt. „Bike & Work“ wurde Anfang 2023 mit dem European Climate Star Award ausgezeichnet – der höchsten Auszeichnung für kommunalen Klimaschutz in Europa. Markus Beier, leitender Geschäftsführer der IHK-Bezirkskammer Rems-Murr, betont: „Nachhaltige Mobilität ist ein zentraler Baustein für die Zukunftsfähigkeit unserer Region. Deshalb unterstützen wir gerne, Unternehmen und ihre Beschäftigten gleichermaßen für dieses wichtige Thema zu sensibilisieren und zu motivieren.“
Unternehmen aus dem Rems-Murr-Kreis sind herzlich eingeladen, sich zur neuen Projektrunde anzumelden. Die Teilnahme ist kostenlos, da die Finanzierung durch den Rems-Murr-Kreis erfolgt.

Neuerungen bei der Fachkräfteeinwanderung

Ein Baustein zur Sicherung des Fachkräftebedarfs ist die Zuwanderung von internationalen Fachkräften. Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) 2.0 öffnet neue Türen für die Ausbildung und Beschäftigung von Fach- und Arbeitskräften aus Drittstaaten (Nicht-EU-Staaten), bietet aber auch deutlich mehr Komplexität.
Das Gesetz und die Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurden 2023 beschlossen. Die meisten Regelungen sind am 1. März 2024 in Kraft getreten, die Regelungen zu den Fachkräftetiteln der §§ 18a und 18b AufenthG sowie zur Blauen Karte EU am 18. November 2023 und die neue Chancenkarte am 1. Juni 2024.
Diese Zusammenstellung umfasst wichtige Änderungen, kann allerdings keinen vollständigen Überblick über das Regelwerk geben. Für die verschiedenen Zuwanderungsmöglichkeiten müssen immer bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehört u. a. die Sicherung des Lebensunterhalts.

Veranstaltungstipp: IHK-Seminare zum FEG 2.0

Für verschiedene Branchen und Berufsgruppen gibt es spezielle Regelungen. Die Intensivseminare sind auf die einzelnen Bereiche zugeschnitten und zeigen im Überblick und anhand praktischer Beispiele, welche Formalitäten es zu beachten gilt und welche Verfahrensmöglichkeiten zur Einreise von Drittstaatsangehörigen bestehen. Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

Die wichtigsten Neuerungen

  • Bisher: Beschäftigung von Fachkräften nur in verwandten Berufen möglich
    Jetzt: Beschäftigung in allen qualifizierten nicht-reglementierten Berufen (nur Fachkräfte mit in Deutschland anerkanntem Abschluss)

  • Bisher: Einreise von Fachkräften mit in Deutschland anerkanntem Berufs- bzw. Hochschulabschluss möglich
    Jetzt: zusätzliche Möglichkeit der Einreise von Fachkräften mit ausländischem Berufs-/Hochschulabschluss und Berufserfahrung; kein förmliches Anerkennungsverfahren notwendig (nur bei nicht-reglementierten Berufen)

  • Bisher: Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte aus dem Ausland nach 4 Jahren möglich
    Jetzt: nach 3 Jahren möglich

  • Bisher: Aufenthaltsmöglichkeit für Fachkräfte mit Teilanerkennung zur Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens
    Jetzt: Anerkennungspartnerschaft als neue zusätzliche Möglichkeit: gesamtes Anerkennungsverfahren kann in Deutschland eingeleitet und durchgeführt werden

  • Bisher: bei Fachkräften keine Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit
    Jetzt: Wegfall der Vorrangprüfung auch bei Auszubildenden

  • Bisher: Einreise zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Möglichkeit der Probearbeit von max. 10 Stunden/Woche und zur Ausbildungsplatzsuche ohne Möglichkeit der Probearbeit
    Jetzt: Neuer Suchtitel: Chancenkarte auf Basis eines Punktesystems mit Möglichkeit einer Nebenbeschäftigung von bis zu 20 Stunden/Woche und jeweils 14-tägigen Probebeschäftigungen

  • Weitere Erleichterungen des Zugangs für IKT-Fachkräfte mit Berufserfahrung, aber ohne Berufs-/Hochschulabschluss (IKT = Informations- und Kommunikationstechnologie)

  • Mehr Möglichkeiten für Personen ohne Nachweis einer Qualifikation durch die Verstetigung der Westbalkanregelung und Erhöhung des Kontingents sowie durch die neue kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung (KKB)

3-Säulen-Modell der Fachkräfteeinwanderung

Im Fachkräfteeinwanderungsgesetz 2.0 spricht die Bundesregierung von den 3 Säulen der Fachkräfteeinwanderung. Wir zeigen, was sich dahinter verbirgt und was seit wann gilt.
I.
Fachkräfte-
säule
II.
Erfahrungs-
säule
III.
Potenzial-
säule

I. Fachkräftesäule

Die Fachkräftesäule soll die zentrale Säule der Fachkräfteeinwanderung sein. Hier sind internationale Fachkräfte gemeint, die
  • im Ausland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, das in Deutschland anerkannt ist, oder
  • im Ausland eine Berufsqualifikation erworben haben und im Berufsanerkennungsverfahren einen Bescheid über die volle Gleichwertigkeit mit einem deutschen Berufsabschluss erhalten haben oder
  • in Deutschland ein Studium oder eine qualifizierte Berufsausbildung absolviert haben
Neu seit 18. November 2023: Änderungen für Fachkräfte
1. Änderungen bei den Fachkrafttiteln §§ 18a und 18b AufenthG
  • Anerkannte Fachkräfte (s. o.) dürfen jetzt in allen qualifizierten Berufen arbeiten (mit Ausnahme von reglementierten Berufen wie Heil-, Pflege- und Lehrberufe). Für diese Aufenthaltstitel sind im Wesentlichen ein Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag und die Anerkennungsnachweise erforderlich.
  • Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es einen Anspruch auf diese Titel.
2. Anpassung der Bestimmungen für die Blaue Karte EU im Zuge der Umsetzung der EU-Hochqualifiziertenrichtlinie
  • Ausweitung des Geltungsbereichs der Blauen Karte EU von Hochschulabschlüssen auf äquivalente Abschlüsse wie Meister, Techniker, Fachwirte, Erzieher etc. sowie auf berufserfahrene Personen aus dem IKT-Bereich (mit mind. 3 Jahren einschlägiger Berufserfahrung auf Hochschulniveau innerhalb der letzten 7 Jahre)
  • Inhaber einer Blauen Karte EU müssen eine ihrer Qualifikation angemessene Beschäftigung ausüben
  • Absenkung der Mindestgehaltsgrenze auf 50 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung (2025: 48.300 Euro) bzw. für Engpassberufe und Berufsanfänger auf 45,3 Prozent (2025: 43.759,80 Euro)
  • Erleichterungen u. a. bei Familiennachzug, Arbeitgeberwechsel, Mobilität innerhalb der EU sowie Erlangung eines Daueraufenthalts EU
3. Änderungen bei den Regelungen für Berufskraftfahrer/-innen
  • Bei Berufskraftfahrern ist die Vorrangprüfung sowie die Prüfung der Berufsausübungsvoraussetzungen (EU-/EWR-Fahrerlaubnis, Berufskraftfahrerqualifikation) durch die Bundesagentur für Arbeit entfallen. Das Vorliegen der erforderlichen Papiere ist jetzt durch den Arbeitgeber zu prüfen, ebenso das erforderliche Sprachniveau für Nachqualifizierungen.
    Wichtig: An den allgemeinen Berufszugangsvoraussetzungen für Berufskraftfahrer hat sich nichts geändert. Diese werden seit 18. November 2023 lediglich nicht mehr im Rahmen des Aufenthaltsverfahrens von den Behörden geprüft, sondern müssen vom Arbeitgeber im Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis – Zusatzblatt C bestätigt werden.
  • Neu ist ebenfalls, dass für die Zuwanderung von Berufskraftfahrern generell das beschleunigte Fachkräfteverfahren zur Anwendung kommen kann und nicht nur wie bisher in den Fällen mit vorliegender EU-/EWR-Fahrerlaubnis und Berufskraftfahrerqualifikation.

    Die IHK stellt umfassende Infos zur Berufskraftfahrerqualifikation und zu den ausländischen Fahrerdokumenten zur Verfügung.
Neu seit 1. März 2024: Keine Vorrangprüfung bei der Einreise zur Ausbildung
Wie bisher können Personen einreisen, die in Deutschland eine Ausbildung absolvieren möchten und bereits einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen haben. Hier wurde – wie es schon für Fachkräfte galt – die Vorrangprüfung durch die Bundesagentur für Arbeit abgeschafft.

II. Erfahrungssäule

Neu seit 1. März 2024: Berufserfahrenenregelung für nicht-reglementierte Berufe
Es können jetzt auch Personen mit einschlägiger ausgeprägter Berufserfahrung ohne förmliches Anerkennungsverfahren in Deutschland eine qualifizierte Beschäftigung ausüben. Für diese gilt folgendes:
  • Vorausgesetzt wird ein/e im Erwerbsland staatlich anerkannte/r Hochschulabschluss oder mind. 2-jährige Berufsqualifikation oder AHK-Zertifikat und
    mind. 2 Jahre Berufserfahrung auf Fachkraft-Niveau (innerhalb der letzten 5 Jahre), die in einem berufsfachlichen Zusammenhang mit der in Deutschland angestrebten Tätigkeit steht
  • Verzicht auf Anerkennung in Deutschland bei nicht-reglementierten Berufen
  • berufserfahrene IKT-Spezialisten müssen nur die einschlägige Berufserfahrung, aber keinen Abschluss nachweisen
  • Weitere Voraussetzungen:
    • Mindestgehalt in Höhe von 45 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allg. Rentenversicherung (2025: 43.470 Euro) – tarifgebundene Unternehmen dürfen im Rahmen des Tarifvertrags nach unten abweichen
    • Tätigkeit in einem in Bezug auf die Berufserfahrung verwandten Beruf
    • vorliegendes/r Arbeitsplatzangebot/-vertrag
Neu seit 1. März 2024: Anerkennungspartnerschaft
In die Erfahrungssäule wurde daneben die so genannte Anerkennungspartnerschaft aufgenommen:
  • Das Anerkennungsverfahren kann vollständig in Deutschland durchgeführt werden, wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich verpflichten, es unverzüglich nach der Einreise zu starten und eine ggf. erforderliche Anpassungsqualifizierung durchzuführen.
  • Währenddessen kann der Arbeitnehmer dort eine qualifizierte Beschäftigung, die im Zusammenhang mit seiner Qualifikation und der angestrebten Tätigkeit steht, ausüben.
  • Auch für die Anerkennungspartnerschaft müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

III. Potenzialsäule

Neu seit 1. Juni 2024: Chancenkarte auf Punktebasis
Bei der neuen Chancenkarte handelt es sich um einen Suchtitel. Personen können ohne Arbeitsplatzangebot oder Vertrag zur Suche einer Arbeit, Ausbildung oder Qualifizierung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens für max. 12 Monate einreisen. Dafür müssen sie folgende Grundvoraussetzungen erfüllen:
  • gesicherter Lebensunterhalt und
  • im Erwerbsland staatlich anerkannte/r Hochschulabschluss oder mind. 2-jährige Berufsqualifikation oder AHK-Zertifikat und
  • mindestens Deutschkenntnisse Niveau A1 oder Englischkenntnisse Niveau B2 (Sprachnachweis nicht erforderlich bei Fachkräften mit in Deutschland anerkanntem Hochschul-/Berufsabschluss)
Zusätzlich müssen sie entweder eine volle Anerkennung ihres Berufs- oder Hochschulabschlusses oder mindestens 6 Punkte gemäß der so genannten Chancenkarte vorweisen. Kriterien für die Punktevergabe sind dabei Qualifikation, Berufserfahrung, Engpassberuf, weitere Sprachkenntnisse, Alter, Deutschlandbezug sowie das Potenzial des/der mitziehenden Ehe-/Lebenspartners/in.

Erhalten die Suchenden ein/en Arbeitsplatzangebot/-vertrag, erfüllen aber noch nicht alle Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung, kann die Chancenkarte einmalig um bis zu 2 Jahre verlängert werden (Folge-Chancenkarte). Damit kann die erforderliche Berufserfahrung erlangt werden.
Neu seit 1. März 2024: Erleichterungen bei der Ausbildungsplatzsuche
Für Ausbildungsplatzsuchende (§ 17 AufenthG) wurden die bisherigen Voraussetzungen erleichtert und die Suchdauer von 6 auf 9 Monate verlängert.

Die Suchtitel ermöglichen:
  • Probebeschäftigungen von jeweils 2 Wochen (Vollzeit) möglich; bei der Ausbildungsplatzsuche von insgesamt 2 Wochen
  • Nebenbeschäftigung von max. 20 Stunden pro Woche möglich (auch zur Unterhaltssicherung)

Möglichkeiten für Personen ohne Nachweis einer Qualifikation

Neu seit 1. Juni 2024: Ausweitung der Westbalkan-Regelung
Im Rahmen der Westbalkan-Regelung können Personen aus den 6 Westbalkan-Staaten Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Republik Nordmazedonien sowie Serbien auch ohne Nachweis einer Qualifikation in Deutschland arbeiten. Es gibt folgende Änderungen:
  • Regelung wurde entfristet
  • Kontingent wird von 25.000 auf 50.000 Personen/Jahr verdoppelt
Neu seit 1. März 2024: Kurzzeitige kontingentierte Beschäftigung (KKB)
Im Rahmen von Kontingenten, die die Bundesagentur für Arbeit (BA) für bestimmte Wirtschaftszweige bzw. Berufsgruppen festlegen kann, können Personen unabhängig von ihrer Qualifikation unter bestimmten Voraussetzungen befristet beschäftigt werden:
  • regelmäßige Wochenarbeitszeit mind. 30 Stunden
  • Befristung der Beschäftigung auf max. 8 Monate innerhalb von 12 Monaten
  • Arbeitgeber muss der Tarifbindung unterliegen und zu tariflichen Bedingungen beschäftigen
  • Arbeitgeber muss Reisekosten tragen
  • Sozialversicherungsfreiheit ist ausgeschlossen
  • Insgesamt kann ein Unternehmen nur 10 Monate von 12 Monaten Ausländer/-innen nach dieser Regelung beschäftigen
  • bei Vorliegen der jeweiligen Voraussetzungen kann die Person in jeden Aufenthaltstitel zu Beschäftigungs- oder Ausbildungszwecken wechseln, ohne das Visumverfahren durchlaufen zu müssen
Weiteres finden Sie in folgenden Unterlagen der BA:
Laut BA wird pro Kalenderjahr ein Kontingent in Höhe von 25.000 festgesetzt. Davon ausgenommen sind Erntehelfer in der Landwirtschaft.

Änderungen im Zusammenhang mit der Asylmigration

Neu seit 23. Dezember 2023: Spurwechsel für Asylbewerber/-innen
Asylbewerber können eine Aufenthaltserlaubnis zur qualifizierten Beschäftigung in Deutschland beantragen, wenn sie ein/en Arbeitsplatzangebot bzw. -vertrag haben und ihren Asylantrag zurücknehmen. Dies wurde im Gesetz zur Änderung des Bundesvertriebenengesetzes geregelt und und betrifft Personen, die
  • bis zum 29. März 2023 eingereist sind und
  • die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft nach §§ 18a (mit anerkanntem Berufsabschluss), 18b (mit anerkanntem Hochschulabschluss oder äquivalentem Abschluss) oder nach der Berufserfahrenen-Regelung 19c Abs. 2 AufenthG i. V. mit § 6 BeschV erfüllen.
Neu seit 1. März 2024: Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer/-innen
  • Parallel zur bestehenden Ausbildungsduldung (§ 60c AufenthG) wurde eine neue Aufenthaltserlaubnis zur Berufsausbildung für ausreisepflichtige Ausländer (§ 16g AufenthG) geschaffen.
  • Bis auf die Lebensunterhaltssicherung sind die Voraussetzungen für die neue Aufenthaltserlaubnis analog derer für die Ausbildungsduldung.
  • Bei gesichertem Lebensunterhalt kann diese neue Aufenthaltserlaubnis beantragt bzw. aus der Ausbildungsduldung auf Antrag in sie gewechselt werden.
Neu seit 27. Februar 2024: Erleichterungen bei der Beschäftigungsduldung
Zudem wurden im Rückführungsverbesserungsgesetz die Voraussetzungen für die bereits entfristete Beschäftigungsduldung (§ 60d AufenthG) erleichtert. Diese können Geduldete für 30 Monate erhalten, die bereits länger einer Beschäftigung nachgehen und damit ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können. Neuerungen:
  • Verlegung des bisherigen Stichtags für die Einreise vom 1. August 2018 auf 31. Dezember 2022
  • Verkürzung der geforderten Vorbeschäftigungszeit von 18 auf 12 Monate
  • Reduzierung des wöchentlichen Mindestmaßes der Beschäftigung von 35 auf 20 Stunden

Weitere Infos

Abwanderungstrend bei Industrieunternehmen erreicht Höchststand

Hohe Preise und fehlende Planbarkeit der Energieversorgung sind für die Unternehmen am Standort Deutschland mehr denn je ein Produktions- und Investitionshemmnis. Das zeigt das bundesweite IHK- Energiewende-Barometer, mit dem die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) seit 2012 die Einschätzungen von rund 3.300 Unternehmen aus der Breite der deutschen Wirtschaft abbildet.

Abwanderungstrend bei Industrieunternehmen erreicht Höchststand

Vor allem der Abwanderungstrend bei den Industrieunternehmen verfestigt sich. Aktuell erwägen vier von zehn Industriebetrieben, ihre Produktion am Standort Deutschland wegen der Energiesituation einzuschränken oder ins Ausland zu verlagern. Bei den Industrieunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern denken inzwischen sogar mehr als die Hälfte darüber nach.
„Das Vertrauen der deutschen Wirtschaft in die Energiepolitik ist stark beschädigt. Der Politik ist es bisher nicht gelungen, den Unternehmen eine Perspektive für eine zuverlässige und bezahlbare Energieversorgung aufzuzeigen. Das gilt insbesondere für die Industrie”, fasst der stellvertretende DIHK-Hauptgeschäftsführer Achim Dercks die Ergebnisse zusammen. „Während in den Jahren vor 2023 viele Unternehmen auch Chancen in der Energiewende für den eigenen Betrieb sahen, überwiegen zuletzt aus ihrer Sicht deutlich die Risiken.“

Die zentrale Frage des Energiewende-Barometers ist: “Wie beurteilen Sie die Auswirkungen der Energiewende auf die Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens?”

Auf einer Skala von minus 100 für „sehr negativ“ bis plus 100 für „sehr positiv“ ergibt sich aktuell über alle Branchen hinweg ein Wert von minus 20. Das ist der zweitschlechteste Wert in der Geschichte des Energiewendebarometers. Nur im Vorjahr lag der Wert mit minus 27 noch niedriger. In den ersten zehn Jahren seit Erhebung des Energiewendebarometers im Jahr 2012 hatte sich der Stimmungswert immer in der Bandbreite zwischen plus 1 und minus 13 bewegt. Aktuell bewertet die energieintensive Industrie die Energiewende mit einem Durchschnittswert von minus 34 am kritischsten. Insbesondere in den traditionell starken Industrieregionen im Westen und Süden überwiegen die Sorgen über zuverlässige Energieversorgung und Standortkosten. Aber auch sämtliche andere Branchenwerte befinden sich im Minus.
Die im Vorjahresvergleich leicht besseren Barometerwerte beruhen vor allem auf den Rückmeldungen der Dienstleister.
„In den bisherigen energiepolitischen Maßnahmen der Bundesregierung sehen die Unternehmen keine Grundlage für eine Entwarnung”, so Dercks. „Die Betriebe erkennen weiterhin deutlich mehr Risiken als Chancen für die eigene Wettbewerbsfähigkeit. Angesichts der Bedeutung der Schlüsselbranche Industrie für den gesamten Wirtschaftsstandort sind das deutliche Alarmzeichen.“
Leider habe die Bundesregierung auch in ihrer neuen Wachstumsinitiative nachhaltige Lösungen des Energieangebots und der Energiepreisfrage völlig ausgespart.
“Für viele Betriebe aus der Industrie ist das aber derzeit die entscheidende Standortfrage”, so Dercks. “Wer das nicht auf dem Schirm hat, kann irgendwann der Deindustrialisierung unseres Landes nur noch zusehen. Noch stehen wir am Anfang dieses Prozesses, und die Politik kann gegensteuern. Aber die Uhr tickt.”

Energiewende verstärkt Abwanderung

Die Zahl der Industriebetriebe, die Produktionseinschränkungen oder eine Abwanderung ins Ausland erwägen, steigt kontinuierlich – von 21 Prozent im Jahr 2022 über 32 Prozent 2023 auf jetzt 37 Prozent. Überdurchschnittlich stark ist die Tendenz bei Industriebetrieben mit hohen Stromkosten (2022: 25 Prozent – 2023: 38 Prozent – 2024: 45 Prozent) sowie bei Industriebetrieben mit 500 oder mehr Beschäftigten. Hier hat sich der Anteil der Betriebe mit Produktionseinschränkungen und Abwanderungsplänen von 37 Prozent im Jahr 2022 und 43 Prozent im Vorjahr auf aktuell 51 Prozent erhöht.

Energiekosten als Investitionsbremse

Die hohen Energiepreise beeinträchtigen auch die Investitionstätigkeiten der Betriebe und damit deren Innovationsfähigkeit. So geben mehr als ein Drittel der Industriebetriebe an, wegen der hohen Energiepreise aktuell weniger in betriebliche Kernprozesse investieren zu können. Ein Viertel kann sich nach eigenen Angaben mit weniger Mitteln im Klimaschutz engagieren, und ein Fünftel der Industrieunternehmen muss Investitionen in Forschung und Innovation zurückstellen. Insgesamt sehen zwei Drittel der Industriebetriebe ihre eigene Wettbewerbsfähigkeit in Gefahr. „Neben der geplanten Produktionsverlagerung besteht hier eine weitere akute Gefahr für den Industriestandort Deutschland. Wenn die Unternehmen selbst nicht mehr in ihre Kernprozesse investieren, kommt das einem Rückbau auf Raten gleich“, so Dercks.

Bürokratie und fehlende Planbarkeit als Transformationshemmer

Bei den konkreten Transformationshemmnissen liegen zu viel Bürokratie eng gefolgt von fehlender Planbarkeit auf den ersten Plätzen. Fast zwei Drittel der Unternehmen fühlen sich hierdurch ausgebremst. „Die Unternehmen sehen sich mit Vorgaben konfrontiert, die in der Praxis viel Zeit und damit Ressourcen kosten und dann für Transformation und Innovation fehlen“, so Dercks. „Das beabsichtigte Gegensteuern der Bundesregierung durch Abbau von Bürokratie und Beschleunigung von Genehmigungsprozessen schlägt sich bislang nicht spürbar in der betrieblichen Praxis nieder. Der DIHK-Beschleunigungsmonitor zeigt dann auch eindeutig, dass die Politik bisher weit hinter den selbstgesteckten Zielen zurückbleibt.“

Erwartungen der Wirtschaft an die Politik

Dercks: "Die Rückmeldungen zeigen, dass ein Weiter-so gefährlich ist für den Wirtschaftsstandort Deutschland. Die Unternehmen erwarten daher von der Politik ein deutliches Umdenken in der Energiepolitik, hin zu einer verlässlichen Perspektive mit weniger Detailsteuerung.“ So wird beispielsweise die Verbesserung bei Eigenversorgung und Direktlieferverträgen nicht nur für die Industrie, sondern für alle Unternehmen immer wichtiger. Beim Thema Verlässlichkeit sind für vier von fünf Unternehmen Engpässe bei Übertragungs- und Verteilnetzen ein zunehmendes Problem für eine stabile Energieversorgung. Immer wichtiger wird für die Betriebe auch der verlässliche Zugang zu Wasserstoff. Fast zwei Drittel der Unternehmen fordern daher hier Planungssicherheit.
„Die Wachstumsbremsen durch die Energiepolitik lassen sich nur durch ein Umdenken lösen. Unternehmen brauchen jetzt eine nachhaltige Perspektive für eine verlässliche Energieversorgung mit wettbewerbsfähigen Preisen”, so Dercks. „Für rund 80 Prozent der Betriebe ist dabei die weitere Senkung der Steuern und Abgaben beim Strompreis eine zentrale Forderung.”
Quelle: DIHK
Die vollständige Auswertung des Energiewendebarometers finden Sie auf der Website der DIHK.

Die Erstellung einer CO2-Bilanz: Wie geht das eigentlich?

Was ist der Unterschied zwischen einer CO2-Bilanz und einer Treibhausgasbilanz?


Eine CO2-Bilanz betrachtet nur die Emissionen von Kohlendioxid (CO2), die durch die Aktivitäten eines Unternehmens entstehen. Im Gegensatz dazu erfasst eine Treibhausgasbilanz alle relevanten Treibhausgase, wie Methan (CH4), Lachgas (N2O) und Fluorkohlenwasserstoffe (FKW). Diese verschiedenen Gase werden in CO2-Äquivalente umgerechnet, um ihre Gesamtauswirkungen auf das Klima darzustellen. Während die CO2-Bilanz also nur einen Teil der Emissionen abdeckt, bietet die Treibhausgasbilanz einen umfassenderen Überblick über alle klimawirksamen Emissionen eines Unternehmens.


Warum lohnt es sich, eine Treibhausgasbilanz erstellen?


Eine Treibhausgasbilanz ist für viele Unternehmen mittlerweile unumgänglich. Die Gründe sind vielfältig:
  • Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
  • Inanspruchnahme Nachhaltigkeitsbonus
  • Anforderungen von Banken
  • Eigenes Interesse
  • Kundenanforderungen
  • Anforderungen von Fördermittelgebern
  • Nachhaltigkeitsbericht
  • Managementsysteme
  • Basis für Produkt- und Prozessoptimierung


CO₂-neutral, Treibhausgasneutral, Klimaneutral – Wo sind die Unterschiede


CO₂-neutral


CO₂-neutral bedeutet, dass das eigene Handeln in Wirklichkeit oder rechnerisch (z.B. durch Kompensation) keinen Anstieg der CO₂-Konzentration in der Atmosphäre verursacht. Dies kann durch Reduktion der eigenen Emissionen und/oder durch Kompensationsmaßnahmen wie Aufforstung erreicht werden.


Treibhausgasneutral


Treibhausgasneutralität bedeutet, dass alle Treibhausgase berücksichtigt werden, nicht nur CO₂. Dies erfolgt gemäß dem Standard des Greenhouse Gas Protocols und wird oft mit dem Begriff „Netto-Null“ gleichgesetzt.


Klimaneutral

Klimaneutralität bedeutet, dass das (eigene) Handeln in Wirklichkeit oder rechnerisch keine Auswirkungen auf das Klima hat. Dies umfasst nicht nur die Atmosphäre und Treibhausgase, sondern alle klimarelevanten Faktoren. Der Begriff ist noch nicht normiert und wird oft missverständlich verwendet, was zu Greenwashing führen kann.
Effizienz durch Kompetenz
Unser IHK-Expertenteam der KEFF+Region Stuttgart unterstützt Sie neutral, kostenfrei und unabhängig bei allen Fragen rund um Material- und Energieeffizienz, Kreislaufwirtschaft und Bioökonomie. Sichern Sie so die Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit Ihres Unternehmens. Vereinbaren Sie einen individuellen Vor-Ort-Termin unter 0711 2005-1506 oder per Mail unter info.keffplus-bw@stuttgart.ihk.de.


Wie werden Emissionen eingeteilt: Scope 1, 2 und 3


Scope 1: Direkte Emissionen


Scope 1 umfasst alle direkten Emissionen, die auf dem Unternehmensgelände und unternehmenseigenen Betriebsmitteln entstehen. Dazu gehören beispielsweise Emissionen aus Verbrennungsprozessen, wie die Nutzung von Erdgas für Heizung oder Produktionsprozesse, sowie das Entweichen von Treibhausgasen aus industriellen Prozessen. Außerdem sind auch eigene Verbrenner-Fahrzeuge hier zu bilanzieren. Diese Emissionen fallen unmittelbar in die Verantwortung des Unternehmens und können durch interne Maßnahmen direkt beeinflusst werden.

Scope1

Scope 2: Indirekte energiebezogene Emissionen


Scope 2 umfasst die indirekten energiebezogenen Emissionen, die außerhalb des Unternehmens entstehen, aber durch den Energieverbrauch des Unternehmens verursacht werden. Dazu zählen insbesondere Emissionen aus der Produktion von zugekauftem Strom und Fernwärme. Obwohl diese Emissionen nicht direkt auf dem Unternehmensgelände entstehen, sind sie durch den Energieverbrauch des Unternehmens bedingt und können durch Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz und den Umstieg auf erneuerbare Energien reduziert werden.

scope2

Scope 3: Weitere indirekte Emissionen


Scope 3 umfasst alle weiteren indirekten Emissionen, die aus Vor- und nachgelagerten Prozessen resultieren. Diese Emissionen entstehen außerhalb des direkten Einflussbereichs des Unternehmens, sowohl in der Vorkette (Upstream) als auch in der Nachkette (Downstream). Beispiele für Scope 3 Emissionen sind Emissionen aus der Produktion der zugekauften Materialien, Transport und Logistik sowie die Nutzung und Entsorgung der Produkte durch den Endverbraucher. Die Berücksichtigung von Scope 3 Emissionen ermöglicht eine ganzheitliche Betrachtung der gesamten Wertschöpfungskette eines Unternehmens.
Scope3


Bilanzierungsansätze und Grenzen


Gate-to-Gate


Der Gate-to-Gate-Ansatz betrachtet ausschließlich die Emissionen, die auf dem Werksgelände eines Unternehmens entstehen. Diese Herangehensweise konzentriert sich auf die direkten und indirekten energiebezogenen Emissionen innerhalb der Unternehmensgrenzen, also Scope 1 und Scope 2. Dieser Ansatz ist nützlich für eine fokussierte Analyse der unternehmenseigenen Emissionen und bietet eine klare Basis für interne Optimierungsmaßnahmen.


Cradle-to-Gate


Der Cradle-to-Gate-Ansatz erweitert die Betrachtung auf die gesamte Vorkette und das Unternehmen selbst. Dabei werden alle Emissionen berücksichtigt, die von der Rohstoffgewinnung über die Produktion bis zum Verlassen des Werksgeländes entstehen. Dies umfasst sowohl Scope 1 und Scope 2 als auch die relevanten Scope 3 Emissionen aus der Vorkette. Dieser Ansatz bietet eine umfassendere Sicht auf die Umweltauswirkungen der Produktion und ermöglicht eine tiefere Analyse und Optimierung der gesamten Wertschöpfungskette.


Cradle-to-Grave


Der Cradle-to-Grave-Ansatz betrachtet die gesamten Umweltauswirkungen eines Produkts von der Rohstoffgewinnung über die Produktion und Nutzung bis hin zur Entsorgung oder Verwertung. Dieser Ansatz umfasst die Emissionen der gesamten Vorkette, der Produktion (Scope 1 und Scope 2) sowie die Emissionen, die während der Nutzung und der Entsorgung des Produkts entstehen (Scope 3). Dadurch wird eine ganzheitliche Perspektive auf die Lebenszyklusemissionen eines Produkts ermöglicht.


Das kostenfreie Tool des BWIHK: Ecocockpit


Einfache und detaillierte Bilanzierungsmöglichkeiten


Das Ecocockpit-Tool bietet Ihnen die Möglichkeit, sich einfach und niederschwellig einen ersten Überblick über Ihre betrieblichen Treibhausgasemissionen in den Scopes 1, 2 und 3 zu verschaffen. Für Fortgeschrittene ermöglicht es bereits tiefgehende und detaillierte betriebliche Klimabilanzen, die in Zertifizierungen einfließen können. Zudem bietet das Werkzeug vielfältige Auswertungsmöglichkeiten. Damit können Sie betriebliche Prozess- und Produktemissionen bewerten, die Hauptemittenten identifizieren und Verbesserungsmöglichkeiten erschließen.


Orientierung an anerkannten Standards


Das kostenfreie Tool orientiert sich an den Bilanzierungsstandards des „Greenhouse Gas Protocols“, nutzt ausschließlich anerkannte Datenbanken zur Berechnung der CO2-Äquivalente und legt den Fokus auf die innerbetrieblichen Emissionen. Das Ecocockpit erfasst neben den energie- auch die materialbedingten CO2-Emissionen, um eine Handlungsgrundlage für ressourcenschonende und Energieeffizienzmaßnahmen zu liefern.


Einfache Erstellung Ihrer CO2-Bilanz


Das Ecocockpit ist die kostenfreie Lösung zur Ermittlung des CO2-Fußabdrucks. Erstellen Sie mit dem Ecocockpit in wenigen Schritten die CO2-Bilanz Ihres Unternehmens (CCF) und Ihrer Produkte (PCF). Identifizieren Sie unkompliziert und praxisnah Ihre CO2-Treiber im Unternehmen und leiten Sie Maßnahmen zur Reduzierung ab.

So werden Sie Sachverständiger oder Sachverständige

Die Welt wird immer komplizierter. In fast allen Bereichen braucht man heute Spezial­kenntnisse, um etwas beurteilen und bewerten zu können: Solche Sachverständige sind nicht nur in der Wirtschaft gefragt, sondern auch bei Gericht.
Zwar ist der Begriff „Sachverständiger” in Deutschland nicht geschützt, doch es gibt eine Hierarchie der Qualifikationen. Auf der höchsten Stufe steht die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger. Dieses Siegel zu verleihen, ist unter anderem Aufgabe der IHKs. So sind aktuell in der IHK Region Stuttgart 234 Sachverständige aus verschiedenen Fachgebieten öffentlich bestellt und vereidigt.

Das muss man mitbringen, um als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt zu werden

Falls Sie selber über besonderen Sachverstand verfügen, bietet Ihnen unsere IHK die Möglichkeit, sich in mehr als 250 Sachgebieten zum öffentlich bestellten Sachverständigen vereidigen zu lassen. Wir begleiten Sie von der Beantragung bis zur Vereidigung. Alternativ können Sie das Mentoren­programm des Bundesverbands öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V. nutzen, um von erfahrenen Profis zu lernen.
Die wichtigste Voraussetzung ist auf jeden Fall, dass Sie deutlich überdurchschnitt­liche Fachkenntnisse und Erfahrung in ­Ihrem Sachgebiet mitbringen, selbst in dessen Randbereichen. Dazu kommen noch persönliche Voraussetzungen, vor allem die Unparteilichkeit.
Ihre Ausbildung spielt hingegen keine Rolle. Als Autodidakt können Sie diesen Weg genauso gehen wie als promovierter Ingenieur. Auch das Alter ist nicht relevant.

So läuft die öffentliche Bestellung und Vereidigung

Ihre fachliche Eignung können Sie durch Zeugnisse, Zertifikate von Fortbildungen und insbesondere durch bereits erstellte Gutachten nachweisen. Die persönliche Eignung wird unter anderem anhand Ihrer wirtschaftlichen Situation und eines polizeilichen Führungszeugnisses geprüft. Es ist wichtig, potenzielle Interessenskonflikte bei der Tätigkeit ausschließen zu können.
Die besondere Sachkunde wird von einem Fachgremium in einem prüfungsähnlichen Begutachtungsverfahren überprüft. In der IHK Region Stuttgart gibt es sie für zahl­reiche Sachgebieten, von A wie Aufzug über viele Themen rund um Immobilien und Gebäude oder die Bewertung von KMU bis zu T wie Trinkwasserhygiene. Gehört Ihr Sachgebiete nicht dazu, stehen die IHK-Fachgremien im gesamten Bundesgebiet bereit.
Die Überprüfung umfasst die Bewertung der eingereichten Gutachten und eine mündliche Überprüfung. Je nach Fachgebiet kommt noch eine schriftliche oder eine praktische Prüfung dazu.

Sachverständige werden bundesweit nachgefragt

Nach der Bestellung werden Sie im ­bundesweiten IHK-Sachverständigenverzeichnis gelistet. Das verschafft Ihnen Sichtbarkeit bei potenziellen Auftraggebern wie Gerichten, Behörden, Versicherungen und Unternehmen, aber auch bei Privatpersonen. Gemäß der Zivil­prozessordnung (ZPO) sind öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige zudem in Gerichtsverfahren zu bevorzugen.
Die Erstbestellung als Sachverständiger kostet derzeit circa 800 Euro. Die Überprüfung durch das Fachgremium ver­ursacht – abhängig vom Gebiet – zusätzliche Kosten von 500 bis 3.000 Euro. Die Dauer des Verfahrens variiert je nach vorgelegten Unterlagen und der Verfügbarkeit des Fachgremiums. In der Regel dauert es von der Antragsstellung bis zur Vereidigung ein bis anderthalb Jahre.
Wenn Sie also in ihrem Fachgebiet über besondere Expertise verfügen, bietet die öffentliche Bestellung und Vereidigung als Sachverständiger Ihnen eine wertvolle Möglichkeit, ihren beruflichen Horizont zu erweitern und einen Beitrag für Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten. Es ist eine Investition in die Zukunft, die sich auszahlt.
Interesse geweckt??? Möchten Sie selbst öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger zu werden? Dann wenden Sie sich an unseren Autor und Leiter Sachverständigenwesen.

Tim Stern, IHK Region Stuttgart, für Magazin Wirtschaft, Rubrik Rat&Tat
Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wurde in diesem Text nur die männliche Form gewählt

Posten, liken, sharen – die IHK Region Stuttgart in den Sozialen Medien

Da sein, wo gesucht wird.

Und zwar zwischen Hashtags, Likes, Shares & Co. In der mobilen Nutzung des Internets ist Social Media nicht mehr wegzudenken. Viele Menschen sind jeden Tag im Social Web unterwegs, um sich zu vernetzen, gezielt nach Informationen zu suchen und sich unterhalten zu lassen. Deswegen informiert die IHK Region Stuttgart ihre Zielgruppen über LinkedIn, X (ehemals Twitter), Facebook und Instagram mit relevanten Neuigkeiten aus der IHK-Welt – schnell und direkt.

Angebot speziell für Azubis

Für die rund 20.000 Auszubildenden in der Region gibt es ein spezielles Angebot: den „Azubi Guide“.
  • Wann stehen Prüfungstermine an?
  • Wie kann man während der Ausbildung ins Ausland?
  • Was ist beim Schreiben des Berichtshefts zu beachten?
  • Welche Weiterbildungsmöglichkeiten gibt es nach der Ausbildung?
Auf diese und viele andere Fragen gibt es auf Instagram Antworten aus erster Hand.
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Informationen zur Maut über 3,5 t technisch zulässige Gesamtmasse und zur Handwerkerausnahme

Disclaimer:
Die nachfolgenden Informationen ergeben sich aus den bisherigen Verlautbarungen des Bundesamtes für Logistik und Mobilität (BALM).
Das Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht vor, dass ab 1. Juli 2024 auch Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 und weniger als 7,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden, mautpflichtig werden. Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit.
Die Liste aller Berufe, die die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllen, finden Sie auf der Internetseite des BALM (am Ende der Seite im Bereich Downloads). Die Aufzählung ist abschließend und dient dem Rechtsanwender als Hilfestellung bei der Auslegung der Ausnahmevorschrift nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 10 BFStrMG.
Die Handwerkerausnahme greift, wenn das Fahrzeug von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter des Handwerksbetriebes geführt wird und
  • Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportiert, die zur Ausführung der Dienst- und Werkleistungen des Handwerksbetriebs notwendig sind (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör) und/oder
  • handwerklich gefertigte Güter transportiert, die im eigenen Handwerksbetrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Die Handwerkerausnahme gilt auch für ausländische Handwerksbetriebe.
Bei Kontrollen durch das BALM muss nachgewiesen werden, dass die Fahrt die Voraussetzungen für die Handwerkerausnahme erfüllt. Als Nachweis eignen sich z.B. die Handwerkskarte, die Gewerbeanmeldung (Kopie), Lieferscheine oder Kundenaufträge. Die Nachweise müssen in deutscher Sprache oder in deutscher Übersetzung vorgelegt werden.
Handwerksfahrzeuge, die unter den Voraussetzungen der Handwerkerausnahme genutzt werden, können der Toll Collect GmbH gemeldet werden, siehe unter Handwerksfahrzeuge online melden.
Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge eine technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen und weniger als 7,5 Tonnen haben und der Handwerksbetrieb als Fahrzeughalter in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eingetragen ist.
Mit diesen Informationen können die Toll Collect GmbH und das BALM ihre Kontrollen so ausrichten, dass Ausleitungen von Handwerksfahrzeugen oder behördliche Verfahren minimiert werden.
Liegen die Voraussetzungen der Handwerkerausnahme für eine Fahrt nicht vor, ist das Fahrzeug mautpflichtig.
Weitere Informationen und Antworten auf die häufigsten Fragen zur Handwerkerausnahme stellt die Toll Collect GmbH in ihren Fragen und Antworten (FAQ) zur Meldung von Handwerksfahrzeugen zur Verfügung.
Weitere Ausführungen rund um die mautrechtliche „Handwerkerregelung“ finden Sie in dem Pdf-Dokument rechts unter dem Reiter “Weitere Informationen”.
Die IHK-Organisation sieht es kritisch, dass die oben genannte Liste des BALM abschließend ist. Sie setzt sich dafür ein, dass diese nochmals überprüft wird.
Quelle: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Stand: Juni 2024

Gemeinsam für Fachkräfte und eine starke Wirtschaft

Wie sehen die Fachkräfte von morgen aus und wer macht zukünftig die Arbeit? Wie können vorhandene Potenziale ausgeschöpft und passende Fachkräfte gewonnen, gehalten und gefördert werden? Stehen auch Sie vor diesen Herausforderungen, dann sind Sie beim IHK-Fachkräftegipfel am Freitag, 28. Juni, genau richtig.
Der IHK-Fachkräftegipfel nimmt unter dem Motto „Gemeinsam für Fachkräfte und eine starke Wirtschaft“ folgende Themenschwerpunkte unter die Lupe:
  • New Work, Chancen der Digitalisierung und KI
  • Perspektive Internationale Fachkräfte
  • Zukunftskompetenzen und Qualifizierung
Die Veranstaltung richtet sich an Vertreterinnen und Vertreter aus Unternehmen sowie politisch und gesellschaftlich relevante Akteure im Bereich der Fachkräftesicherung. Sie findet statt mit Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Unsere Gipfelstürmerinnen und Gipfelstürmer erwarten u. a. Impulse von Prof. Dr. Jutta Rump, Daniel Terzenbach, Ministerialdirektor Michael Kleiner und vielen mehr.
Moderation der Veranstaltung: Julia Raizner
Termin: Freitag, 28. Juni 2024, 09:30 Uhr bis 15:45 Uhr
Ort: IHK Region Stuttgart, Jägerstr. 30, 70174 Stuttgart
Die Teilnahme ist kostenfrei.
Kontakt für Rückfragen: Ulrike Weber, Telefon 0711 2005-1416, ulrike.weber@stuttgart.ihk.de

Anmeldung und weitere Infos zum Programm finden Sie auf der Veranstaltungsseite

Aus dem Programm

Keynotes

  • Strategien zur Fachkräftesicherung: was Betriebe heute für morgen wissen sollten
    Prof. Dr. Jutta Rump, Direktorin des Instituts für Beschäftigung und Employability, IBE, Ludwigshafen
  • Job-Turbo: für die Fachkräftesicherung von morgen?!
    Daniel Terzenbach, Sonderbeauftragter der Bundesregierung für die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten und Vorstand Regionen der Bundesagentur für Arbeit

Panel

  • Zu den Themenschwerpunkten diskutieren die Keynote Speaker mit Vertreterinnen und Vertretern aus Unternehmen und Fachleuten aus der Wissenschaft

Unter der Lupe

  • Die Fachkräfteinitiative „FachkräfteLÄND“ der Landesregierung
    Dr. Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart, im Gespräch mit Michael Kleiner, Ministerialdirektor im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg

Foren

  • Drei parallele Foren zu den Themen New Work/Digitalisierung/KI, internationale Fachkräfte und Zukunftskompetenzen mit Fachleuten aus Unternehmen und zentralen Akteuren im Bereich der Fachkräftesicherung zu konkreten Lösungsansätzen für Betriebe und politische Handlungsbedarfen

Zeitsprung: Straßenbau im Wandel

Zeitsprung: Hermann R. Klöpfer über die Geschichte der Klöpfer GmbH & Co. KG, Winnenden:
Mein Bruder Hans-Martin und ich hatten unseren Kindergarten auf den Baustellen unserer Firma. Besonders gut erinnere ich mich an den Hohen Neuffen, wo meine ­Familie 1964 die Wasserver- und Entsorgung gebaut hat. Weil der Hang so steil ist, mussten die Maschinen an Seilen hochgezogen werden. Und wir immer mitten drin.

Die Frage nach der Nachfolge hat sich nie gestellt

Nach dem Abi hat sich dehalb emotional und logisch nie die Frage gestellt, was wir werden wollen: Bauingenieur natürlich. Ich habe dann noch den Wirtschaftsingenieur draufgesattelt, bevor ich vor genau 40 ­Jahren in das Unternehmen eingestiegen bin,
das mein Großvater Jakob 1952 hier in ­Winnenden-Birkmannsweiler gegründet hat. Eigentlich war er Landwirt und Küfer. Er hat aber schon damals gesehen, dass es mehr bringt, wenn er seine Maschinen und Mitarbeiter im Erdbau einsetzt.

Die Wiedervereinigung war ein Einschnitt

Ein Einschnitt für das Unternehmen, aber auch eine prägende Zeit für mich war ­sicher die Wiedervereinigung. Der Bedarf an Baumaterial in den neuen Bundesländern war ja riesig. Andererseits gab es dort auch eine Reihe von Steinbrüchen, alles natürlich Kombinate. Das Interesse von Westfirmen daran war groß. Beim Natursteinwerk Löbejün bei Halle hatten wir am Ende die Nase vorn, weil wir uns mit zwei mittelständischen Partnern zusammengetan hatten, insbesondere mit der Firma Schön+Hippelein aus ­Satteldorf. In den folgenden Jahren haben wir daraus eine moderne Betriebsstätte gemacht und viele Arbeitsplätze gerettet.

Spannende Zeiten waren das damals. Die Geschichten, die ich da gehört habe, das war mir teilweise fern wie die aus 1001 Nacht. Die Wirtschaft, aber auch die Lebenswege waren einfach so anders als alles was ich so kannte. Unvergesslich ist mir aber auch der Spatenstich für die A14 mit Verkehrsminister ­Wissmann. Ich war eingeladen, denn das fand quasi vor unserer Haustür statt und wir ­hatten das Material geliefert.
Wenn Sie über eine rötliche Straße fahren, ist das Material fast immer von uns.
Roter Porphyr wird in Löbejün abgebaut. Ein Material, das den berüchtigten Betonkrebs verhindert, das aber auch sehr auffällig ist. Im Rennsteigtunnel ist zum Beispiel die Verkleidung aus unserem Prophyr. Überhaupt: wenn Sie über eine rötliche Straße fahren, zum Beispiel die
A8 vor München, ist das ­Material fast immer von uns.

Normalerweise liefern wir aber im Umkreis von 25 Kilometern um unsere Steinbrüche. Das ist ökologisch und ökonomisch die beste Lösung. Deswegen kann ich nur den Kopf schütteln, wenn vorgeschlagen wird, wir sollen die Steine für den Straßenbau aus China importieren, weil leider die Toleranz für Steinbrüche in der Bevölkerung immer geringer wird.

400 Mitarbeiter an 16 Standorten

Heute gehören uns vier Steinbrüche in Sachsen-Anhalt und Sachsen. Hier im ­Süden sind es zwei und zwei weitere gemeinsam mit Partnern. Zusätzlich sind wir hier weiterhin im Erd-, Tief- und Kanalbau tätig, außerdem im Straßenbau und in der ­Asphaltherstellung. Insgesamt haben wir 16 Standorte und beschäftigen 400 Menschen.

Bauschutt-Recycling kann nicht die Lösung sein

Seit ein paar Jahren engagieren wir uns auch beim Recycling von Bauschutt und mineralischen Abfällen. Das halte ich für sehr sinnvoll, aber den Bedarf an Baumaterial werden wir auf diese Weise nie decken ­können. Hinzu kommt, dass die allermeisten Ausschreibungen die Verwendung von Recycling­material gar nicht zulassen. Zum Glück ist Deutschland „steinreich“…

Bürokratiewahn: Statt 5-6 kann ein Bauleiter nur noch zwei Baustellen betreuen

kannWas sich in den letzten 40 Jahren ge­ändert hat? Ein Kilometer Straße ist immer noch ein Kilometer Straße. Was sich aber brutal verändert hat, ist das Drumherum – die Auflagen, die Bürokratie und die ganze Abwicklung. Wo ein Bauleiter früher fünf bis sechs Baustellen gleichzeitig betreuen konnte, sind es heute höchstens noch zwei.
Mein Großvater hatte neun Kinder, das Unternehmen ist aber nur an die beiden ältesten Söhne gegangen. Nun stehen wir wieder an so einem Entscheidungspunkt. Meine drei Söhne und die beiden Kinder ­meines Bruders sind alle schon in verantwortlichen Positionen im Unternehmen tätig. Alle hatten nach ihrem ­Studium erst woanders Karriere gemacht und sind dann zurück­gekommen – aus Neigung! Damit die Transformation ­perfekt läuft, lassen wir uns professionell beraten. ­Einer vierten Generation bei Klöpfer steht jedenfalls nichts im Wege.
Aufgezeichnet von Dr. Annja Maga für Magazin Wirtschaft 3-4.2024, Rubrik “Menschen und Ideen”

Was macht eigentlich das Standortmanagement?

Die neue zentrale Aufgabe in der Bezirkskammer Rems-Murr ist Ihre Stimme in der Stadt- und Regionalentwicklung. Wir machen uns stark für einen attraktiven und wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort Region Stuttgart.
Mit Bauleitplänen legen die Gemeinden die zulässigen Nutzungen für ihre Gemarkung fest. Neben den kommunalen Plänen gibt es auf überörtlicher Ebene den Regionalplan des Verbandes Region Stuttgart und den Landesentwicklungsplan für ganz Baden-Württemberg. Diese drei Ebenen arbeiten eng verzahnt zusammen und steuern so gemeinsam die Entwicklung von Siedlungen, Verkehrsachsen und Naturräumen. Für Unternehmerinnen und Unternehmer bedeuten die Planungen Raum für mehr Möglichkeiten: Planung schafft neue Gewerbeflächen für Neuansiedlungen oder Betriebserweiterungen, die vorher nicht möglich waren. Allerdings entstehen für Unternehmen in bestimmten Fällen auch Nachteile, wenn z.B. durch heranrückende Wohnbebauung Nachbarschaftskonflikte zunehmen oder Zufahrtsstraßen umgestaltet werden.
Als IHK Region Stuttgart sind wir in genau solchen Fällen aktiv. Als Trägerin öffentlicher Belange bezieht jede unserer Bezirkskammern in den Landkreisen und unser Standort in Stuttgart Stellung zu Planungen der Kommunen in ihrem jeweiligen räumlichen Aufgabenbereich. Ergänzend dazu gibt es seit Juni 2023 in der Bezirkskammer Rems-Murr das Standortmanagement. Als übergeordnete Stelle erstreckt sich der Aufgabenbereich auf die ganze Region Stuttgart. Thematisch beschäftigen wir uns mit der Entwicklung von Gewerbe in der Stadt- und Regionalplanung. In unserer täglichen Arbeit fragen wir uns: Wohin können und möchten wir mit Ihnen unseren Wirtschaftsstandort Region Stuttgart entwickeln? Wie schaffen wir neue Standorte für Gewerbe? Antworten auf diese Fragen finden wir in der Vernetzung und konzeptionellen Arbeit mit unseren Partnern. Dazu gehören der Verband Region Stuttgart, die Wirtschaftsförderung von Region und Land, aber auch das deutschlandweite IHK-Netzwerk der DIHK.
Zusammen schaffen wir die Voraussetzungen für ein attraktives Wirtschaften in der Region Stuttgart.

Betriebliches Mobilitätsmanagement

Die Zahl der Pendlerinnen und Pendler in Deutschland hat einen neuen Rekordwert erreicht – über 60 Prozent der Beschäftigten pendeln zu ihrem Arbeitsplatz. Dabei steigen sowohl die Zahl der Berufspendlerinnen und Pendler als auch die Länge der Wege zur Arbeit. Betriebe und ihre Beschäftigten sind mit Verspätungen, Unfällen, Arbeitsausfällen und neuerdings auch mit Fahrbeschränkungen konfrontiert.
Ihre Mitarbeitenden sind Teil des zähfließenden Berufsverkehrs? Jeden Werktag werden dadurch Nerven strapaziert? Sie wollen das ändern, wissen aber nicht wie? Mit der Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements können Arbeitswege effizient, stressfrei und nachhaltig gestaltet werden.

Umfrage und Studie zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart

Die IHK Region Stuttgart hat im Herbst 2020 eine Umfrage zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement (BMM) bei ihren Mitgliedern durchgeführt.
Gerade kleinere und mittlere Unternehmen scheuen oft den vermeintlichen Aufwand für ein BMM. Dabei kann ein BMM vielfältige Vorteile für Betriebe und ihre Angestellten bieten, die von Kosten- und CO2-Einsparungen über die Erhöhung der Mitarbeitendenzufriedenheit bis zu Wettbewerbsvorteilen bei der Anwerbung von Fachpersonal reichen können. Da die IHK Region Stuttgart diese, bisher oft ungenutzten, Vorteile für Ihre Mitgliedsunternehmen sieht, geht sie der Thematik mit der Umfrage strukturiert nach. Adressiert wurden unter anderem Fragen dazu, ob BMM bei den Unternehmen bereits ein Thema ist und wo Potenziale aber auch Hemmnisse gesehen werden. Nicht zuletzt wurden die Betriebe aber auch nach Veränderungen für die Zeit während und vor allem auch nach der Corona-Pandemie befragt.

Die Studie können Sie bei verkehr@stuttgart.ihk.de anfordern.

Angebote der IHK-Organisation zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement

Tipps zur Einführung und Herangehensweise

In unserem Artikel Tipps der IHK-Region Stuttgart finden Sie Erstinformationen für die Einführung eines betrieblichen Mobilitätsmanagements.

Weiterbildungsangebote

Zertifikatslehrgang zum/zur „Betrieblichen Mobilitätsmanager(in)”

Der DIHK hat in Zusammenarbeit mit den IHKs einen bundesweit einheitlichen Zertifikatslehrgang zum/zur „Betrieblichen Mobilitätsmanager(in)” entwickelt. Die Weiterbildungsmaßnahme ist konzipiert für Mitarbeitende aus Unternehmen, beispielsweise aus den Bereichen Personal, Logistik, Fuhrparkmanagement, Energie oder Facility Management. Der Lehrgang umfasst fünf Module, in welchen die Teilnehmenden praxisorientierte Kenntnisse und Kompetenzen erwerben, um für ihre Unternehmen Mobilitätskonzepte zu entwickeln, umzusetzen und nachhaltig zu verankern. Der Lehrgang wird bundesweit von unterschiedlichen IHKs angeboten. Weitere Informationen finden Sie im Weiterbildungsportal der IHK-Organisation sowie auf der Internet-Seite der IHK-Plattform Unternehmensnetzwerk Klimaschutz.

Weitere Informationsquellen zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement in der Region Stuttgart

BMM-Impulsprogramm der WRS

Regelmäßig bietet die regionale Wirtschaftsförderung (WRS) Unternehmen die Chance, ein Mobilitätskonzept für die nachhaltige Gestaltung von Pendelverkehren, Dienstreisen und des Fuhrparkmanagements zu erarbeiten und in die Umsetzung einzusteigen. Den Kern des Programms bilden eine firmenübergreifende Workshop-Reihe und begleitende individuelle Vorort-Beratungen. Ziel ist die Erarbeitung und erste Umsetzung eines Mobilitätskonzepts sowie die längerfristige Verankerung des BMM in den Unternehmen. Informationen zum jeweils aktuellen Programm und den Ergebnissen der Programmrunden der vergangenen Jahre finden Sie auf der Projektwebseite.

Weitere Quellen

In der Region Stuttgart halten beispielsweise das Landesverkehrsministerium, die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart, die Landeshauptstadt Stuttgart sowie Kommunen wie die Stadt Ludwigsburg weitere Informationen zu den Fragen rund um das Thema betriebliches Mobilitätsmanagement vor.
Stand: Juli 2025

Gesetzliche Regelungen in 2024

Zahlreiche neue Gesetze, Gesetzesänderungen und Regelungen treten zum 1. Januar 2024 in Kraft. Welche Regelungen müssen Unternehmen ab 2024 beachten?

Die DIHK hat die wichtigsten Änderungen, nach Themenfeldern zusammengestellt und wird dies zudem fortlaufend ergänzen.
Die Themenbereiche reichen von Arbeitswelt, Digitales, Finanzen, Steuern, Gesellschafts- und Bilanzrecht, Handel, Gastgewerbe, Internationales, bis hin zu Energie, Umwelt und Verkehr. Sie finden dort beispielsweise Informationen zu Einwegkunststoffen, Pfandregelungen, CO2, CBAM, Fachkräfteeinwanderung, Maut und vieles mehr….
Auf der Webseite des DIHK sind diese zusammengestellt und werden fortlaufend ergänzt.


Nachfolgebörse nexxt-change

Die Plattform nexxt-change ist die größte deutsche Unternehmensnachfolgebörse mit rund 800 Regionalpartnern. Sie wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, der KfW Bankengruppe, Kammern und Banken betrieben.

Über die Börse nexxt-change

Unternehmensnachfolge ist eine strategische Herausforderung, die eine langfristige Orientierung und eine frühzeitige Vorbereitung erfordert. Insbesondere wenn es keine keine geeigneten Nachfolgekandidaten und -kandidatinnen innerhalb der Familie oder Belegschaft gibt, wird die Nachfolgegestaltung zu einer große Herausforderung. Gleichzeitig gibt es zahlreiche angehende Selbstständige, die einen bestehenden Betrieb übernehmen wollen und eine Nachfolge als Alternative zur Neu-Gründung in Betracht ziehen. Die bundesweit größte und unabhängige Unternehmensnachfolgebörse nexxt-change bietet für beide Gruppen die Möglichkeit sich zu vernetzen. Dort finden Sie auch Erfahrungsberichte aus der Praxis.
Die kostenfreie Internetplattform bietet:
  • ein umfangreiches Angebot zu vermittelnder Unternehmen und nachfolgeinteressierter Menschen
  • einfache Eintragung von Angeboten und Gesuchen
  • anonymisierte Veröffentlichung über Chiffre-Nummer
  • qualifizierte Betreuung durch kompetente Regionalpartner
  • automatische E-Mail-Benachrichtigung bei passenden Neuinseraten
Gerne übernehmen wir die Anzeigenschaltung (Angebot / Gesuch) und deren redaktionelle Aufbereitung für Sie und leiten eingehende Interessenbekundungen an Sie weiter.

Tipps für Übergebende

Sorgfältig vorbereiten

Bevor Sie Ihr Unternehmen zum Kauf anbieten, sollte Ihre Nachfolgeplanung bereits weitestgehend abgeschlossen sein, um kurzfristig Gespräche mit Übernahmeinteressierten aufnehmen zu können. Stellen Sie sich darauf ein, dass viele Fragen zu Ihrem Unternehmen und Ihrer Tätigkeit gestellt werden. Oftmals ist es hilfreich bei der Planung der eigenen Nachfolge auf die Expertise externer Beratung zurückzugreifen. Dies kann dabei helfen, die eigenen Vorstellungen und Ziele zu definieren, einen genauen Zeitplan festzulegen und auch eine realistische Einschätzung zum Wert des Unternehmens abzugeben.

Anforderungsprofil erarbeiten

Verlassen Sie sich bei Ihrer Suche nicht allein auf Ihren unternehmerischen Instinkt. Erstellen Sie zusätzlich ein Anforderungsprofil für mögliche Übernehmerinnen und Übernehmer. Überlegen Sie, welche fachlichen, menschlichen und kaufmännische Qualifikationen erforderlich sind, um Ihr Unternehmen erfolgreich fortzuführen.

Aussagekräftiges Inserat verfassen

Durch eine hohe Qualität und Aussagekraft sowie Seriosität Ihres Inseratstextes kann das Interesse an Ihrer Anzeige gefördert werden. Knapp gehaltene Formulierungen (beispielsweise "GmbH zu verkaufen") ohne nähere Informationen können zwar zu hoher Resonanz führen, jedoch werden die Interessensbekundungen regelmäßig nicht zu Ihren Anforderungen passen. Wägen Sie jedoch immer ab, wie viele Informationen das Inserat enthalten kann, ohne dabei die Anonymität Ihres Unternehmens zu gefährden.
1. Titel: Es muss deutlich werden, um welche Art von Unternehmen es sich handelt! Was ist das Kerngeschäft?
2. Kurzbeschreibung: Was wird angeboten? Spezialisierung / Besonderheit? Motiv für den Verkauf?
3. Beschreibung: Stellen Sie sich selbst die Frage, welche Informationen für Übernahmeinteressierte interessant sind. Was macht den Wert Ihres Unternehmens aus? Nennen Sie konkrete Eckdaten und nutzen Sie Schlagworte, um die Suche zu optimieren:
  • Branche
  • Beschreibung des Kerngeschäftes
  • Alleinstellungsmerkmale
  • Kunden und Kundenstruktur
  • Wettbewerb
  • Eckdaten Zahlen und Personal (gerundet)
  • Grund des Verkaufs (eventuell auch Bedingungen die der Verkäufer erfüllen muss)
  • Sitz (Gebiet) und Rechtsform des Unternehmens
Tipp: Diskretion ist für viele Unternehmer und Unternehmerinnen ein wichtiges Thema bei der Suche nach einer Nachfolgerin oder einem Nachfolger. Bitte bedenken Sie dabei: Anonymität hat ihren Preis. Je weniger Informationen Sie hinterlegen, desto geringer wird Ihre Sichtbarkeit in der Suche der Unternehmensbörse sein. Eine Möglichkeit kann es daher sein, sehr detaillierte Angaben zum Unternehmen zu machen, dafür aber den Standort / Region nicht anzugeben. Aktuelle IHK-Inserate finden Sie auch auf unserer Website.

Recherche in den Kaufgesuchen

Zusätzlich oder alternativ zum eigenen Inserat können Sie selbst aktiv werden und in der Unternehmensbörse nach Kaufgesuchen recherchieren. Potenzielle Nachfolgerinnen und Nachfolger, die selbst ein Inserat in der Unternehmensbörse einstellen, haben häufig ein besonders ernsthaftes Interesse an einer Übernahme. Sprechen Sie diesen Personenkreis direkt an.

Geeigneten Nachfolgeinteressierte auswählen

Bringen Sie in Erfahrung, ob Nachfolgeinteressierte bereits in anderen Unternehmen gearbeitet haben. Fragen Sie nach Zeugnissen oder Zertifikaten, um die Qualifikationen besser einschätzen zu können. Die Übernahmeinteressierten sollten Ihnen ein klares Konzept vorlegen können, wie diese sich die Zukunft des Unternehmens vorstellt. Versuchen Sie bei der Auswahl so objektiv wie möglich zu sein und ziehen Sie gegebenenfalls eine Vertrauensperson zur Beurteilung hinzu. Haben sich trotz mehrerer Gespräche keine geeigneten Übernehmerinnen oder Übernehmer herauskristallisiert, sollten Sie Ihr Bewerberprofil dahingehend prüfen, ob Ihre Anforderungen eventuell zu hoch sind. Prüfen Sie, an welchen Punkten Sie von Ihren Idealvorstellungen abrücken könnten.

Tipps für Übernehmende

Vorüberlegungen

Egal, ob interne oder externe Nachfolge; für die angehenden Selbständigen ist es in der Regel eine Existenzgründung. Sie sollten sich daher vorab die Frage stellen, ob Ihre persönlichen Ziele mit den Anforderungen eines unternehmerischen Alltags zu verbinden sind?
  • Sind Sie bereit, vor allem in den ersten Jahren überdurchschnittlich viel zu arbeiten?
  • Erhalten Sie Unterstützung durch Familie und Freunde?
  • Kennen Sie Ihre persönlichen Grenzen und Ihre Leistungsfähigkeit?
  • Kennen Sie Ihre fachlichen und kaufmännischen Starken und Schwächen? Wie begegnen Sie diesen?
  • Verfügen Sie über die notwendigen finanziellen Mittel?
  • Verfügen Sie über finanzielle Reserven, um eine eventuelle Durststrecke zu überstehen?
Ein klares Anforderungsprofil erleichtert die gezielte Suche nach einem Unternehmen. Dabei sollten Sie sich auch über Folgendes im Klaren sein:
  • In welcher Branche suche ich ein Unternehmen?
  • Wie groß sollte es sein?
  • Wo sollte sich der Standort befinden?
  • Will ich das Unternehmen kaufen, pachten oder als Teilhaber einsteigen?
  • Welchen Kaufpreis kann ich finanzieren?
  • Wie hoch ist mein Eigenkapital?
  • Was muss ich über das Unternehmen wissen?

Ein bestehendes Unternehmen übernehmen

Es ist keineswegs leichter, ein bereits bestehendes Unternehmen fortzuführen als ein neues zu gründen. Bedenken Sie, dass Sie in ein funktionierendes Unternehmen „einsteigen“. Sind Sie in der Lage, das Unternehmen am Markt zu halten und bestehende Arbeitsplätze zu sichern? Sie sollten neben fundiertem kaufmännischem Know-how und Branchenkenntnissen auch über die persönliche Eignung verfügen und dies der Übergabe-Seite vermitteln können. Erschwert werden kann die Übernahme nämlich unter anderem dadurch, dass mittelständische Unternehmen in vielen Fällen sehr stark durch die Persönlichkeit der Übergeberin und des Übergebers geprägt sind. Langjährige Belegschaft, Kunden und Lieferanten haben sich auf diese Persönlichkeit eingestellt und eine mögliche Unternehmensübergabe ist sowohl für die Angestellte, als auch Übergebenden oftmals mit sehr vielen Emotionen verbunden. Für Sie bedeutet das: Sie sollten vor allem auch Fingerspitzengefühl und Einfühlungsvermögen aufweisen - hier geht es um langjährig aufgebaute Lebenswerke!

Aussagekräftiges Inserat verfassen

In jedem Fall macht es Sinn, für Sie relevante Punkte Ihres Anforderungsprofils an das zu übernehmende Unternehmen, bereits in der Anzeige darzustellen.
1. Titel: Es muss sofort klar sein, in welchem Bereich Sie suchen!
2. Kurzbeschreibung: Spezialisierung / besondere Kenntnisse? Bevorzugter Standort? Eventuell Motivation für den Kauf?
3. Beschreibung: Stellen Sie sich selbst die Frage, welche Informationen für Übergebende interessant sind. Was genau suchen Sie? Wo liegen Ihre Stärken? Was können Sie besonders gut? Entsprechend Ihres Anforderungsprofils sollte Ihre Suche zum Beispiel die folgenden Punkte enthalten:
  • In welcher Branche soll das Unternehmen tätig sein?
  • Welche Produkte / Dienstleistungen sollen angeboten werden?
  • In welcher Region suchen Sie?
  • Spielt nationale / internationale Tätigkeit eine Rolle für Sie?
  • Wie groß soll das Unternehmen sein (Umsatz, Mitarbeiter)?
  • Kurzbeschreibung der eigenen Person: Was zeichnet Sie aus? Wie ist ihr beruflicher Werdegang?
  • Eventuell: Welchen Kaufpreis können Sie finanzieren?

Recherche in den Verkaufsangeboten

Zusätzlich oder alternativ zum eigenen Inserat können Sie selbst aktiv werden und in der Nachfolgebörse nexxt-change nach Verkaufsangeboten suchen. Sprechen Sie Übergeberinnen und Übergeber direkt an und überzeugen Sie diese von Ihrem Interesse. Standardisierte oder allzu allgemein gehaltene Kontaktaufnahmen sind an dieser Stelle oftmals nicht zielführend. Nehmen Sie sich die Zeit, Ihre Beweggründe und Ihren Lebenslauf in Kürze darzustellen.
Tipp: Der Kauf eines bereits bestehenden Geschäfts ist oft mit schwierigen rechtlichen Fragen verbunden, welche sich letztlich vor allem auch auf den Wert des Unternehmens und somit auf den Kaufpreis auswirken. Sie sollten sich daher auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beraten lassen. Aktuelle IHK-Inserate sowie Hinweise zum Unternehmenskauf finden Sie auf unserer Website.

Veranstaltungsangebot

Um Ihnen den Einstieg in die Onlinebörse zu erleichtern, bieten wir eine Onlineveranstaltung an. Das Webinar zeigt, für wen die Plattform in Frage kommt und wie Sie selbständig eine Verkaufs- oder Suchanzeige erstellen können. Anhand konkreter Praxisbeispiele erhalten Sie auch Einblicke in den Kommunikationsablauf der Börse. Die Teilnahme ist kostenfrei und findet in digitaler Form statt. Über unsere Veranstaltungsdatenbank können Sie sich hierfür anmelden.


Energieeffizienzgesetz

Am 21.09. hat der Bundestag das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) beschlossen. Mit dem EnEfG werden erstmalig verbindliche Energieeffizienz- bzw. Energieeinsparziele gesetzlich normiert.
Das Gesetz beinhaltet außerdem konkrete Effizienzmaßnahmen für die öffentliche Hand, für Unternehmen und es definiert Effizienzstandards für Rechenzentren. Mit dem Effizienzgesetz sollen die Vorgaben der überarbeiteten EU-Energieeffizienzrichtlinie umgesetzt werden, dabei geht es aber zum Teil deutlich über die EU-Vorgaben hinaus. Der Bundesrat hat dem Gesetzentwurf ebenfalls schon zugestimmt.Vorraussichtlich wird es somit Ende Oktober, Anfang November dann veröffentlicht und zeitnah in Kraft treten.
Aufzeichnung eines DIHK Webinars zum EnEfG vom 13.10.2023

Die wichtigsten Regelungen des EnEfG:

Energieeffizienzziele

Das EnEfG normiert erstmalig verbindliche End- und Primärenergieeinsparziele. Bis 2030 soll der Endenergieverbrauch der BRD um 26,5 % ggü. 2008 gesenkt werden (2030 maximal 1.867 TWh Endenergieverbrauch), der Primärenergieverbrauch um 39,3 % (2030 maximal 2.252 TWh Primärenergieverbrauch). Darüber hinaus wird bis 2045 eine Senkung des Endenergieverbrauchs um 45 % ggü. 2008 angestrebt. Die beschlossene Fassung stellt klar, dass damit keine Begrenzung des individuellen Verbrauchs einhergehen soll und die Ziele bei „außergewöhnlichen und unerwarteten“ konjunkturellen und Bevölkerungs-Entwicklungen angepasst werden können.

Einsparverpflichtungen von Bund, Ländern und öffentlichen Stellen

Bund und Länder werden verpflichtet, ab 2024 Energieeinsparmaßnahmen zu ergreifen, die bis 2030 jährliche Endenergieeinsparungen von 45 TWh (Bund) und 3 TWh (Länder) erbringen. Öffentliche Stellen (dazu zählen auch juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die mehrheitlich durch institutionelle Zuwendung von Bund/Land finanziert werden) mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch größer 1 GWh sind bis zum Jahr 2045 zu jährlichen Endenergieeinsparungen von 2 % verpflichtet und müssen bis Juni 2026 ein vereinfachtes Energiemanagementsystem (EMS) bzw. ab 3 GWh ein umfassendes EMS (50001) oder UMS (EMAS) einführen.

Managementpflichten für Unternehmen

Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 7,5 GWh müssen binnen 20 Monaten nach Inkrafttreten des Gesetzes (bzw. nach Erreichen des Verbrauchsstatus) ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder eine Umweltmanagementsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS) eingeführt haben, inkl. zusätzlicher Anforderungen hinsichtlich Energie- und Abwärmeströmen, technisch realisierbarer Einspar- und Abwärmemaßnahmen sowie Wirtschaftlichkeitsbewertungen der identifizierten Maßnahmen nach DIN EN 17463 (VALERI). Zudem werden alle Unternehmen mit einem jährlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh verpflichtet, binnen 3 Jahren für alle als wirtschaftlich identifizierten Maßnahmen konkrete Umsetzungspläne zu entwickeln und zu veröffentlichen und sich die Vollständigkeit und Richtigkeit der Pläne durch Zertifizierer, Umweltgutachter oder Energieauditoren bestätigen zu lassen. Als wirtschaftlich deklariert der Gesetzgeber dabei Maßnahmen, bei denen sich nach maximal 50 % der Nutzungsdauer (AfA-Tabellen des BMF) ein positiver Kapitalwert ergibt, jedoch begrenzt auf Maßnahmen mit einer Nutzungsdauer von max. 15 Jahren. Ausgenommen von der Veröffentlichungspflicht sind Informationen, die nationalen oder europäischen Vorschriften zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen oder der Vertraulichkeit unterliegen.

Anforderungen für Rechenzentren (auch unternehmensintern)

Für externe als auch interne Rechenzentren, mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 300 kW, gelten umfangreiche und zeitlich gestaffelte Anforderungen zur Energieverbrauchseffektivität, für Rechenzentren, die ab Juli 2026 ihren Betrieb aufnehmen, zudem zum Anteil wiederverwendeter Energie. Außerdem müssen Rechenzentren ab 1. Januar 2024 50 % ihres Stromverbrauchs bilanziell durch Strom aus erneuerbaren Energien decken, ab 2027 100 %. Rechenzentren (sowie „Betreiber von Informationstechnik“ mit einer nicht redundanten Nennanschlussleistung ab 50 kW in Rechenzentren) müssen ab 1. Juli 2025 ein EMS/UMS betreiben, in Abhängigkeit von Leistungsklasse und/oder Nutzer besteht zudem die Pflicht zur Zertifizierung bzw. Validierung des EMS/UMS ab 1. Januar 2026. Betreiber von Rechenzentren müssen außerdem bis März eines jeden Jahres Informationen nach Anlage 3 veröffentlichen und an den Bund übermitteln, der diese in eine europäische Datenbank über Rechenzentren überträgt.

Abwärme-Verpflichtungen

Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh haben Abwärme nach dem Stand der Technik zu vermeiden, auf den Anteil technisch unvermeidbarer Abwärme zu reduzieren und nach Möglichkeit durch Abwärmenutzung – auch durch Dritte – kaskadenförmig wiederzuverwenden, soweit dies möglich und zumutbar ist. Im Rahmen der Zumutbarkeit sind technische, wirtschaftliche und betriebliche Belange zu berücksichtigen. Auf Verlangen von Wärmenetzbetreibern, Fernwärmeversorgern oder sonstigen potenziellen Wärmeabnehmern müssen zudem umfangreiche Informationen zur Abwärme zur Verfügung gestellt werden. Diese Informationen sind außerdem bis zum 31. März eines jeden Jahres an die Bundesstelle für Energieeffizienz (Bafa) zu übermitteln und aktuell zu halten, die diese Infos – unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen – auf einer öffentlichen Plattform zur Verfügung stellt. Die notwendigen Informationen umfassen u.a. Unternehmensdaten, jährliche Wärmemenge und thermische Leistung, Leistungsprofile, Regelungsmöglichkeiten und durchschnittliches Temperaturniveau.

Sonstiges

Das EnEfG enthält eine Verordnungsermächtigung zur Definition „klimaneutraler Unternehmen“, an das zukünftig Ausnahmen und Befreiungen der gesetzlichen Pflichten geknüpft werden können. Zudem sieht das EnEfG bei Verstößen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro vor. Nachlaufend zum EnEfG wird außerdem das Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) überarbeitet. Mit der Novelle soll die Auslösepflicht für Energieaudits von der europäischen KMU-Definition auf einen jährlichen Energieverbrauch von mindestens 2,5 GWh umgestellt werden. Damit findet auch die Verknüpfung zum EnEfG statt – alle Unternehmen mit einem jährlichen Energieverbrauch größer 2,5 GWh unterliegen dann der Auditpflicht nach EDL-G (bzw. ab 7,5 GWh erweiterten Pflichten für EMS/UMS nach EnEfG) und den anknüpfenden Umsetzungsplan- und Abwärmepflichten nach EnEfG.

DIHK-Kurzbewertung

Auch wenn die Regierungskoalition nun klargestellt hat, dass mit den allgemeinen Einsparzielen keine Begrenzung des individuellen Verbrauchs einhergehen soll und die Ziele bei „außergewöhnlichen und unerwarteten“ konjunkturellen und Bevölkerungs-Entwicklungen angepasst werden können, führt das zu erheblicher Rechtsunsicherheit: Werden Gerichte der Bundesregierung eine etwaige Zielverfehlung einfach durchgehen lassen? Und wenn nicht, drohen dann doch Limitierungen der Energieverbraucher durch die Hintertür? Denn obwohl die deutsche Volkswirtschaft bei der Entkopplung von Energieverbrauch und Wirtschaftsleistung schon weit gekommen ist, steht zu befürchten, dass die einseitige Fokussierung auf eine massive Senkung des Verbrauchs (ohne Berücksichtigung der Wirtschaftsleistung) letztlich nicht ohne eine Begrenzung des betrieblichen Verbrauchs erreicht werden kann. Zudem steht das Dogma einer absoluten Endenergieeinsparung auch den künftig geforderten Flexibilitäten in einem immer volatileren, erneuerbaren Energiesystem entgegen. Auch das Primärenergieeinsparziel ist kritisch: Muss doch viel Energie für die Umwandlung von Strom in Wasserstoff (und Derivate) aufgebracht werden, mit den entsprechenden Wirkungsgradverlusten. Mit den umfangreichen betrieblichen Verpflichtungen erhebt sich das EnEfG zudem über die betriebliche Praxis – legt fest, welche Investitionsmaßnahmen als wirtschaftlich zu bewerten sind, welche Abwärme zu vermeiden und wiederzuverwenden ist oder welche Art von Strom einzusetzen ist. Dass das Gesetz dabei nicht auf Motivation und Freiräume für die Erschließung weiterer Effizienzpotenziale in den Unternehmen setzt, sondern die begrenzten Kapazitäten bei Auditoren oder betrieblichem Energiepersonal prioritär in zusätzlichen Bürokratie- und Berichtspflichten bindet, macht die Sache umso misslicher.
Quelle: DIHK
Gesetzesentwurf der Bundesregierung: https://dserver.bundestag.de/btd/20/068/2006872.pdf und beschlossene Ausschussfassung: https://dserver.bundestag.de/btd/20/076/2007632.pdf

25. Stuttgarter Gefahrguttag

Wir freuen uns, Sie herzlich zum tradionellen 25. Stuttgarter Gefahrguttag 2023 einzuladen, einer wichtigen Plattform in der Region Stuttgart für Unternehmen und ihre Mitarbeiter zum fachlichen Austausch und zur Diskussion über aktuelle Entwicklungen im Gefahrgutmanagement.
Unter dem diesjährigen Motto "Sicherheit im Umgang mit Gefahrgut: Praxisnahe Umsetzung und aktuelle Erkenntnisse" werden wir mit Hilfe von informativen Fachvorträgen gemeinsam Einblicke in die Neuerungen erhalten und lösungsorientierte Verfahren kennenlernen. Begleitet werden die Vorträge von einer Fachausstellung.
Datum und Uhrzeit: 24. Oktober 2023, 09:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Ort: IHK Region Stuttgart
Programm und Anmeldung: Nähere Informationen erhalten Sie über die Veranstaltungsseite.
Wir bieten darüber hinaus ausreichende Bereiche für das Netzwerken und zur Diskussion mit Experten aus der Gefahrgutbranche.





Anerkennung ausländischer Führerscheine und Grundqualifikationen

Viele Unternehmen sind händeringend auf der Suche nach qualifiziertem Fahrpersonal. Da der Bedarf an Berufskraftfahrerinnen und -fahrern stetig zunimmt und sie Mangelware auf dem Arbeitsmarkt sind, stehen die betroffenen Firmen vor großen Herausforderungen bei der Fahrpersonalgewinnung.
Um Kraftfahrer im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr einsetzen zu können, müssen diese neben der notwendigen Fahrerlaubnis (Führerschein) auch eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation besitzen. Da der Bedarf an Arbeitskräften in Deutschland oder aus EU-Staaten längst nicht mehr gedeckt werden kann, greifen Unternehmen immer häufiger aus Fahrer aus Drittstaaten zurück. Für Drittstaatenangehörige ist ein Erwerb der Grundqualifikation (von wenigen Ausnahmefällen abgesehen) jedoch nur in einem EU-Mitgliedstaat möglich. Außerdem bestehen komplexe und je nach Herkunftsstaat abweichende Regelungen rund um die Anerkennung von in Drittstaaten erworbenen Fahrerlaubnisklassen.
Hier den Durchblick zu bewahren ist nicht immer leicht. Wenn es um die Anerkennung von Fahrerlaubnissen oder Grundqualifikationen in Deutschland geht, sind in jedem Einzelfall viele Details zu klären. Welche grundsätzlichen Anforderungen gelten und wo die Stolperfallen und Haftungsrisiken liegen, ist Thema des Webinars. Dieses veranstaltet die IHK Region Stuttgart gemeinsam mit der Fahrerlaubnisbehörde des Landkreises Göppingen sowie in Kooperation mit der IHK Reutlingen:
am 19. Juli 2023 von 10:00 bis 12:00 Uhr
Sie erhalten einen Überblick über die wichtigsten Regelungen aus dem Fahrerlaubnis- und Berufskraftfahrerqualifikationsrecht. Anhand von Beispielen aus der Praxis werden die regelmäßig oder auch eher selten zu beobachtenden Fallkonstellationen samt möglicher Lösungen dargestellt. Wir freuen uns auf Sie und Ihre Fragen!

Zur Anmeldung zu unserem kostenfreien Webinar nutzen Sie bitte unsere Veranstaltungsdatenbank.

Außenhandelsformulare bestellen

Internationale Warenlieferungen sind für Exporteure und Importeure meist mit einer Vielzahl von Formularen verbunden, wobei in der Regel Originalvordrucke ausgefüllt werden müssen.
Die entsprechenden Formulare für den Außenhandel sind bei der IHK Region Stuttgart erhältlich, zum Beispiel Warenverkehrsbescheinigungen EUR.1 und A.TR und Ursprungszeugnisse.
Bestellung:
Sie können Formulare für die Außenwirtschaft hier bestellen. Falls Sie weitere Informationen oder Formulare benötigen, die in der Abfrage nicht enthalten sind, senden Sie bitte eine E-Mail an: auwiformulare@stuttgart.ihk.de
Eine kleine Auswahl an Ausfüllvorlagen für bestimmte Exportdokumente finden Sie in unserem Artikel Exportpapiere – Ausfüllvorlagen.
Bei Rückfragen zu den einzelnen Formularen stehen Ihnen die unter Kontakt genannten Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner gerne beratend zur Seite.

Berufskraftfahrer: ausländische Fahrerdokumente

Um Kraftfahrer im gewerblichen Güter- oder Personenverkehr einsetzen zu können, müssen diese neben der notwendigen Fahrerlaubnis (Führerschein) auch eine gültige Berufskraftfahrerqualifikation besitzen. Die (beschleunigte) Grundqualifikation, die Voraussetzung für gewerbliche Beförderungen und somit den beruflichen Einsatz der Fahrerlaubnis ist, kann nur in dem Staat erworben werden, in dem der Fahrer seinen Wohnsitz hat. Für Drittstaatenangehörige ist ein Erwerb (von wenigen Ausnahmefällen abgesehen) zudem nur in einem EU-Mitgliedstaat möglich. Der Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation erfolgt über einen Eintrag der „Schlüsselzahl 95“ im Führerschein oder über ein gesondertes Dokument, den sogenannten Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN).

Bei der Beschäftigung von Drittstaatenangehörigen als Fahrern, entscheidet die vorhandene Fahrerlaubnis und Grundqualifikation darüber, welches Verfahren zur Einreise der Fachkraft nach Deutschland in Frage kommt. Die Details dazu sind in der Beschäftigungsverordnung (BeschV) geregelt.

Was ist bei einer Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat zu beachten?

  1. Es ist zu prüfen, ob die ausländische Fahrerlaubnis in der Anlage 11 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) aufgeführt ist. Wenn das der Fall ist, muss in der Anlage 11 nachgeschaut werden, ob ALLE Fahrerlaubnisklassen prüfungsfrei in einen deutschen Führerschein umgeschrieben werden können oder ob es ggf. Einschränkungen gibt. Werden nicht alle Fahrerlaubnisklassen anerkannt, müssen fehlende Fahrerlaubnisklassen in Deutschland neu/erstmalig erworben werden.
  2. Ist die ausländische Fahrerlaubnis NICHT in der Anlage 11 der FeV gelistet, muss der Fahrerlaubnisinhaber im Rahmen der Umschreibung seiner Fahrerlaubnis eine theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung absolvieren, jedoch ist kein Unterricht für die Theorie und Praxis vorgeschrieben (§ 31, Abs. 2 FeV). Davor muss sich ein Fahrlehrer von der Prüfungsreife überzeugt haben (§ 7 Abs. 2 FahrschAusbO).

Was ist bei einer EU-/EWR-Fahrerlaubnis zu beachten?

  1. Besitzt der Fahrer einen Führerschein aus einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat, so wird dieser in Deutschland grundsätzlich anerkannt.
  2. Handelt es sich um eine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis mit eingetragener Schlüsselzahl 70*, so bedeutet dies (vereinfacht ausgedrückt), dass die Fahrerlaubnis ursprünglich in einem Drittstaat erworben wurde. Eine solche Fahrerlaubnis mit Schlüsselzahl 70 ist jeweils in dem Mitgliedstaat, in dem sie prüfungsfrei umgeschrieben wurde, sowie in dem Staat, in dem sie ursprünglich erworben wurde, gültig. Das bedeutet, dass die Nutzung einer solchen Fahrerlaubnis in Deutschland je nach Einzelfall den Straftatbestand „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ erfüllt. Ob die jeweilige Fahrerlaubnis auch in Deutschland anerkannt wird, ist nach den gleichen Kriterien wie bei der Drittstaatenfahrerlaubnis zu prüfen. D. h. es hängt davon ab, ob der Drittstaat, in dem die Fahrerlaubnis ursprünglich erworben wurde, in Anlage 11 der FeV aufgeführt ist oder nicht (siehe oben Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat).

    * Der Eintrag der Schlüsselzahl 70 findet auf der Rückseite des Führerscheins im Feld 12 statt (entweder direkt bei der jeweiligen Fahrerlaubnisklasse oder für alle Fahrerlaubnisklassen gemeinsam „unten links“).

Was ist bei der Berufskraftfahrerqualifikation aus einem Drittstaat zu beachten?

  1. Sofern es sich um einen Staat der Anlage 11 FeV handelt, in dem der ausländische Führerschein erworben wurde und sofern ALLE Fahrzeugklassen in Deutschland prüfungsfrei umgeschrieben werden können, muss noch geprüft werden, wann der Führerschein im Ausland erworben wurde. Bei Anlage 11-Staaten, ist hinsichtlich der Grundqualifikation ausschlaggebend, wann die C- oder D-Fahrerlaubnis erstmalig erworben wurde. Ist das Erwerbsdatum vor dem 10.09.2009 bei den C-Klassen oder vor dem 10.09.2008 bei den D-Klassen (§ 4 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz, BKrFQG), gelten diese Fahrer aufgrund der Besitzstandschutzregeln automatisch als grundqualifiziert. Diese müssen somit im Einzelfall nur noch eine 35-stündige Weiterbildung (am Wohn-/Arbeitsort in der EU) absolvieren, um einen deutschen Fahrerqualifizierungsnachweis beantragen zu können. Weitere Informationen finden Sie unter Berufskraftfahrerqualifikation.
  2. Sofern die Fahrerlaubnis erstmalig nach den zuvor genannten Stichtagen erworben wurde, sind drei Szenarien denkbar:

    a) Der Fahrer besitzt keine Grundqualifikation und muss eine (beschleunigte) Grundqualifikation bei Wohnsitzbegründung in Deutschland erwerben.

    b) Der Fahrer hat in einem Drittstaat einen Nachweis über eine Qualifikation erworben, die aber in Deutschland nicht anerkannt werden kann. Der Fahrer muss deshalb eine (beschleunigte) Grundqualifikation bei Wohnsitzbegründung in Deutschland erwerben. Gegebenenfalls liegt auch die unter 3. beschriebene Situation vor.

    c) Der Fahrer hatte in der Vergangenheit einen „ordentlichen“ Wohnsitz in Deutschland oder einem anderen EU- oder EWR-Mitgliedstaat und im Zuge dessen eine Grundqualifikation erworben. Dieser Nachweis kann anerkannt werden – ggf. muss der Fahrer wie unter 1. beschrieben zunächst eine 35-stündige Weiterbildung absolvieren.
  3. Grundqualifikationen aus Drittstaaten und regelmäßige Weiterbildungen auf Grundlage der CEMT-Vorschriften können anerkannt werden. Die Grundqualifikation und die Weiterbildung werden durch einen Fahrerqualifizierungsnachweis, der von einem CEMT- Mitgliedstaat ausgestellt wurde, oder durch einen von der IRU-Akademie ausgestellt Nachweis nachgewiesen.

    Dies gilt nur für Beförderungen, die von den CEMT-Vorschriften erfasst sind und unter Verwendung einer CEMT-Genehmigung durchgeführt werden.

Was ist bei der Berufskraftfahrerqualifikation aus einem EU-/EWR-Mitgliedstaat zu beachten?

Sofern bereits eine Grundqualifikation in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedsstaat rechtmäßig erworben wurde, wird diese in Deutschland anerkannt. Hierbei gilt es zu prüfen, ob der Fahrer zur Zeit des Erwerbs der Grundqualifikation in dem ausstellenden EU- oder EWR-Staat seinen ordentlichen Wohnsitz hatte. Das ist – vereinfacht – regelmäßig dann der Fall, wenn der Fahrer in den entsprechenden Staat gewöhnlich, das heißt während mindestens 185 Tagen im Jahr, gewohnt hat. Der Nachweis der Grundqualifikation erfolgt über einen EU-/EWR-Fahrerqualifizierungsnachweis oder den Eintrag im Führerschein (Schlüsselzahl 95).

Welche Möglichkeiten haben Berufskraftfahrer aus Drittstaaten, die keine EU/EWR-Fahrerlaubnis und/oder EU/EWR-Grundqualifikation haben?

Haben Ihre Bewerberinnen oder Bewerber noch keine EU- oder EWR-Fahrerlaubnis und noch keine (beschleunigte) Grundqualifikation, kommt Folgendes in Betracht: Sie können die Bewerberin oder den Bewerber in einer alternativen Tätigkeit beschäftigen (z. B. im Lager oder in der Werkstatt), sofern Sie ihnen gleichzeitig die Möglichkeiten zur Erlangung der erforderlichen deutschen Fahrerlaubnis und (beschleunigten) Grundqualifikation bieten.
Die Einreise und der Aufenthalt zur Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen setzen voraus, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) der Beschäftigungsaufnahme zugestimmt hat. Die BA stimmt zu, wenn nach § 24a Abs. 2 BeschV folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Sie bieten Ihrer oder Ihrem künftigen Beschäftigten einen Arbeitsvertrag, der neben der Beschäftigung im Unternehmen die Verpflichtung vorsieht, an Maßnahmen zur Erlangung der (beschleunigten) Grundqualifikation und der deutschen Fahrerlaubnis der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse teilzunehmen.
  • Die Arbeitsbedingungen für die alternative Tätigkeit sind während der Qualifizierungsmaßnahmen so ausgestaltet, dass die deutsche Fahrerlaubnis bzw. die (beschleunigte) Grundqualifikation sowie die ggf. erforderlichen Sprachkenntnisse innerhalb von 15 Monaten erlangt werden können.
  • Der Nachweis über eine bereits vorhandene Fahrerlaubnis der erforderlichen Fahrerlaubnisklasse aus einem Drittstaat für eine Beschäftigung als Berufskraftfahrerin oder -fahrer im Herkunftsland liegt vor.
  • Sie sichern Ihrer oder Ihrem zukünftigen Beschäftigten ein konkretes Arbeitsplatzangebot als Berufskraftfahrerin oder -fahrer im Güterkraftverkehr oder im Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen in Ihrem Betrieb im Anschluss an die Erlangung der Fahrerlaubnis und der (beschleunigten) Grundqualifikation zu.
Das Vorliegen der erforderlichen Papiere ist seit dem 18.11.2023 durch den Arbeitgeber zu prüfen, ebenso das erforderliche Sprachniveau für Nachqualifizierungen.
Wichtig: An den allgemeinen Berufszugangsvoraussetzungen für Berufskraftfahrer ändert sich nichts. Diese werden lediglich nicht mehr im Rahmen des Aufenthaltsverfahrens von den Behörden geprüft, sondern müssen vom Arbeitgeber im Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis – Zusatzblatt C bestätigt werden.
Weitere Einzelheiten finden Sie in unseren FAQs zur Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland.

Welche Möglichkeiten haben Personen, die eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer im Ausland absolviert haben?

Ein im Ausland erworbener Abschluss einer Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb oder in einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, kann in Deutschland als Grundqualifikationsnachweis anerkannt werden. Hierzu muss jedoch ein Berufsanerkennungsverfahren über das IHK-Kompetenzzentrum „Foreign Skills Approval“ (IHK FOSA) in Nürnberg erfolgen. Die Prüfung, ob eine Gleichwertigkeit der Abschlüsse vorliegt, kann längere Zeit in Anspruch nehmen, da die jeweiligen ausländischen mit den deutschen Ausbildungsordnungen abgeglichen werden müssen. Lediglich eine Vollanerkennung des Abschlusses führt zur Anerkennung der Grundqualifikation; eine Teilanerkennung von Inhalten reicht nach Rechtsauffassung der obersten Landesbehörden nicht aus. Weitere Informationen zum Berufsanerkennungsverfahren finden Sie unter Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse IHK-FOSA sowie unter Was ist das Anerkennungsverfahren und wie läuft es ab?

Bei weiterführenden Fragen zum Thema Fahrerlaubnis und Berufskraftfahrerqualifikation können sich Mitgliedsunternehmen der IHK Region Stuttgart gern an die unter „Kontakt“ genannten Ansprechpartner wenden.

Bei Fragen zu beschäftigungsrechtlichen Themen kann ggf. die Beratung durch einen Fachanwalt sinnvoll sein.
Unternehmen aus anderen Kammerbezirken können ihre zuständige IHK auf der Webseite IHK.de ausfindig machen.

Stand: September 2024

E-Mobilität: Förderprogramme

Übersicht

Da die Halbwertszeit der Förderprogramme rund um Anschaffung, Infrastruktur und Betrieb von klimaneutralen Fahrzeugen bzw. solchen mit batterieelektrischem oder Brennstoffzellen-Antrieb stark variiert, finden Sie hier zunächst Links auf Webseiten von Institutionen und Behörden, auf denen die aktuell laufenden Förderprogramme zusammengestellt sind.

Förderung durch den Bund

  • Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das Förderprogramm des Bundesumweltministeriums für gewerblich genutzte Elektro-Lastenräder aufgelegt.
    Was wird gefördert?​
    - E-Lastenfahrrad
    - eine fest installierte Vorrichtung zum Lastentransport
    - maximal eine Tretunterstützung von 25 km/h aufweisen
    - serienmäßig und fabrikneu sein
    - jeweils eine Nutzlast von mindestens 120kg aufweisen,
    - Transportmöglichkeiten, unlösbar mit dem Fahrrad verbunden
    Wie hoch ist die Förderung?
    - 25 Prozent der Anschaffungskosten,
    - Förderhöchstgrenze 2.500 Euro .
    - Weitere Informationen sowie den Link zum Antragsformular finden Unternehmen auf der BAFA-Webseite. Die Förderrichtlinie finden Sie im Bundesanzeiger. Wie immer gilt: Erst Förderung beantragen, dann kaufen.

Förderung durch das Land

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen und Gewerbetreibende beim Ein- um Umstieg in die E-Mobilität. Es stehen Förderprogramme zur Verfügung, die unter www.elektromobilitaet-bw.de auf der Website des Verkehrsministeriums BW sowie auf den Webseiten der Landesagentur für neue Mobilitätslösungen und Automotive Baden-Württemberg (e-mobil BW GmbH) im Detail eingesehen werden können.
  • Das Ministerium für Verkehr fördert Schnellladeinfrastruktur für Elektro-Nutzfahrzeuge sowie den Anschluss an das Spannungsnetz.
    Was wird gefördert?

    - KMU oder Großunternehmen
    - Kaufen und Installation neuer Ladestationen inklusive Netzanschluss für Elektro-Nutzfahrzeuge der EG-Fahrzeugklassen N2 und N3
    - auf Betriebsgeländen,
    - an Umschlagpunkten und
    - in Lade-Hubs
    in Baden-Württemberg, soweit diese
    - kabelgebundenes Laden ermöglichen,
    - öffentlich und nicht öffentlich zugänglich sind,
    - die beantragten Ladepunkte nach spätestens 18 Monate nach Erhalt des Zuwendungsbescheids in Betrieb genommen und mindestens drei Jahre ab Inbetriebnahme in Baden-Württemberg betrieben werden.


Stand: Juli 2025

Green Deal - Auswirkungen

Von der Treibhausgasneutralität bis 2050 über die weitgehende Reduzierung von Schadstoffen und bis hin zur globalen Führungsrolle im Bereich der Kreislaufwirtschaft: Die Green-Deal-Ziele der EU und die sich daraus ergebenden Vorgaben sind ambitioniert und umfassend.
Gleichzeitig gehen sie mit erheblichen Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft einher. Auf der Webseite des DIHK gibt es n einen interaktiven Überblick über die mehr als 50 Initiativen der EU-Kommission, ihre wirtschaftlichen Auswirkungen und ihren aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren.
Quelle: DIHK

Güterverkehr EU – UK

Neue Pflichten im Güterverkehr nach Großbritannien ab 13. Februar 2023:
Ab dem 13. Februar 2023 gelten neue Regelungen zur Bekämpfung der illegalen Einreise für Transportunternehmen. Der Güterverkehr wird verstärkt genutzt, um illegal in das Vereinigte Königreich einzureisen. Vor allem Stausituationen werden genutzt, um sich in Fahrzeugen zu verstecken. Der einzige Weg, empfindliche Strafen pro „blindem Passagier“ möglichst zu vermeiden, ist ein Sicherheitskontrollsystem, auf das LKW-Fahrerinnen und -Fahrer eingeschult und welches bei jeder Fahrt lückenlos dokumentiert werden sollte. Informationen dazu (auch auf Deutsch verfügbar) sind in der offiziellen Guideline der Britischen Regierung sowie auch im neu publizierten Handbuch für Speditionsunternehmen (in Englisch) zu finden.

Neuerungen seit dem 1. Januar 2022:
Um weiterhin Waren zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich (England, Schottland und Wales) über einen GVMS-Grenzort befördern zu können, müssen Sie sich für das Goods Vehicle Movement Service (GVMS) anmelden.
Hierzu hat die britische Regierung auf ihrer Internetseite ein Merkblatt veröffentlicht. Außerdem gibt ein detailliertes Handbuch für Speditionen, Frachtführer und Fahrer (in Englisch) unter anderem Hinweise, welche Dokumente beim Warentransport zwischen der EU und Großbritannien benötigt werden, welche neuen Regeln für das Verkehrsmanagement an Häfen und welche neuen Grenzkontrollverfahren gelten.
Stand: Februar 2023

Sonn- und Feiertagsfahrverbot

Verlängerung der vorübergehenden Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes für Mineralöltransporte sowie Flüssiggastransporte:

Aufgrund der weiterhin angespannten Situation des allgemeinen Mangels an Transportkapazitäten speziell im Energiesektor bedarf es mit Blick auf die Versorgungssicherheit der Aussetzung des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes (§ 30 Absatz 3 Satz 1 StVO).

Eine Erhöhung der Transportkapazitäten ist nach Einschätzung der Bundesregierung aus mehreren Gründen erforderlich. Ein Grund ist im sogenannten „Fuel Switch“ zu sehen, also der Verdrängung von Gas nicht nur bei Kraftwerken, sondern auch bei Industrieprozessen, infolge dessen es zu einer Ausweitung der benötigten Mengen an Heizöl oder Flüssiggas (Propan/Butan) für die Industrie kommt. Durch zusätzliche Kohlelieferungen zur Versorgung von Kohlekraftwerken als Ersatz für Gaskraftwerke steigt die benötigte Kohlemenge ebenfalls stark an.

Der stark gestiegene Energieträgerbedarf hat die Situation in Bezug auf Transportkapazitäten für Energieträger verschärft. Daher ist es erforderlich, die Transportkapazitäten für Energietransporte auf der Straße ebenfalls so weit wie möglich auszuweiten.

Um dieser Ausnahmesituation wirksam begegnen zu können wird für das Land Baden-Württemberg eine Ausnahmegenehmigung vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot gemäß §§ 30 Absatz 3 und 4, 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 StVO erteilt. Die Ausnahmegenehmigung gilt für Transporte aller Arten von Mineralöl (Heizöl, Diesel, Kerosin, Benzin) sowie Flüssiggas (Butan, Propan) mit Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse über 7,5 t sowie mit Anhängern hinter Lastkraftwagen an Sonn- und Feiertagen in der Zeit von 0.00 bis 22.00 Uhr. Sie gilt ebenso für Leerfahrten der genannten Fahrzeuge, die in direktem Zusammenhang mit einer der vorgenannten Beförderungen stehen.

Die Ausnahmegenehmigung tritt ab sofort in Kraft und gilt bis zum 30. Juni 2023. Diese Ausnahmegenehmigung ersetzt die Ausnahmegenehmigung vom 20. September 2022. Sollte eine frühere Aufhebung dieser Ausnahmeregelung möglich oder eine Verlängerung erforderlich sein, erfolgt eine gesonderte Mitteilung.
Für gewerbliche (geschäftsmäßige oder entgeltliche) Güterbeförderungen gilt beim Einsatz diverser Fahrzeuge gemäß Paragraf 30 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot von 0 Uhr bis 22 Uhr. Betroffen sind sowohl beladene als auch unbeladene Fahrten. Das Fahrverbot soll den Verkehrsfluss auf den Straßen, die an den betroffenen Tagen vermehrt durch allgemeinen Personen- und Ausflugsverkehr belastet sind, verbessern und durch geringere Lärm- und Abgasemissionen dem Umweltschutz dienen.
Allein aus der Rechtsgrundlage herauslesen zu wollen, welche Fahrzeuge und Kombinationen aus Zugfahrzeug und Anhänger vom Fahrverbot betroffen sind, ist grundsätzlich nicht möglich. Zum einen hat die gesetzliche Regelung durch Rechtsprechung eine Auslegung erfahren, zum anderen wird es als Folge unserer föderalen Strukturen im Einzelfall entscheidend sein, welches konkrete Fahrzeug beziehungsweise welcher Fahrzeugeinsatz von welchem Kontrollbeamten in welchem Bundesland kontrolliert wird. Da sich die Rechtslage sehr uneinheitlich darstellt, können wir nur festhalten, dass im Zweifel die im Rahmen der Kontrolle festgestellte Gesamtsituation gewürdigt wird. Daher sind die folgenden Ausführungen nur als Anhaltspunkte zu verstehen.
Betroffen sind beziehungsweise können sein:
  • Alle als Lkw zugelassenen Fahrzeuge, die mit oder ohne Anhänger eine zulässige Höchstmasse (zHm, auch zulässiges Gesamtgewicht zGG oder zulässige Gesamtmasse zGm) von mehr als 7.500 kg aufweisen.
  • Fahrzeuge, bei denen Anhänger hinter Lkw „verkehren“. Bei diesen Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen spielt die zHm des Zuges in erster Linie keine Rolle, es können also auch Züge betroffen sein, die weit unter 7.500 kg zHm aufweisen. Hierzu müssen zwei unterschiedliche Auslegungen aufgezeigt werden:
    • 1. „Ältere“ Urteile und Auslegungen legen Nahe, dass auch als Pkw zugelassene Fahrzeuge, die einen Anhänger zur Güterbeförderung ziehen, unter das Fahrverbot fallen (können). Hintergrund ist, dass der Begriff des Lkw einer Auslegung bedarf, die die StVO in diesem Zusammenhang nicht liefert. Neben der zulassungsrechtlichen Einstufung als Lkw existiert die Sichtweise, dass ein Fahrzeug aufgrund seiner konkreten Ausgestaltung als Lkw gelten kann, auch wenn das Fahrzeug als Pkw zugelassen ist. In der einschlägigen Kommentarliteratur finden sich Hinweise, dass im Rahmen des Sonn- und Feiertagfahrverbots auf die Definition in Paragraf 4 Absatz 4 Nr. 3 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) zurückgegriffen werden kann. Danach sind Lkw Kraftfahrzeuge, die nach ihrer Einrichtung und Bauart zur Beförderung von Gütern, die nicht der Funktion des Fahrzeugs dienen, bestimmt sind. Die Gewichtsgrenze, ab der ein Fahrzeug im Sinne des Paragraf 30 Absatz 3 der StVO demnach als Lkw gilt, liegt bei mehr als 2.800 kg zHm. Somit würden Fahrzeuge über 2.800 kg zHm, sofern sie einen Anhänger zur Güterbeförderung ziehen, unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot fallen, wobei die zulassungsrechtliche Einstufung des Zugfahrzeuges als Lkw oder Pkw grundsätzlich irrelevant wäre.
    • 2. „Neuere“ Auslegungen kommen zu dem Schluss, dass Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen immer dann vom Fahrverbot betroffen sind, wenn das Zugfahrzeug in seiner Erscheinung primär zur Güterbeförderung geeignet ist, etwa weil keine Sitze außer dem Fahrer- und dem Beifahrersitz vorhanden sind, "hinten" keine Fenster verbaut oder diese vielleicht auch nur „abgeklebt“ sind oder der Teil des Fahrzeugs, in dem Güter befördert werden (können), eine „gütertransporttypische Ausgestaltung" aufweist. Somit könnten also auch Kastenwagen auf Kleinwagenbasis und ähnliche Fahrzeuge unabhängig von der zulassungsrechtlichen Einordnung, die mit einem Anhänger unterwegs sind, vom Fahrverbot betroffen sein. Dabei dürfte keinerlei Grenze bezüglich der zHm gelten. Es könnten beispielsweise auch Züge betroffen sein, bei denen das Zugfahrzeug eine zHm von 1500 kg aufweist und der Anhänger maximal 750 kg auf die Waage bringen darf.
In der Praxis zeigt sich jedoch, dass bei Kontrollen im Regelfall darauf abgehoben wird, ob das Zugfahrzeug als Lkw oder Pkw zugelassen ist. Zur Anzeige kommen dann in aller Regel nur Fälle, bei denen ein als Lkw zugelassenes Fahrzeug mit Anhänger bewegt wurde.
Aufgrund dieser uneinheitlichen Auslegung muss dennoch vom Einsatz als Pkw zugelassener Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit Anhängern an Sonn- und Feiertagen abgeraten werden, da im Einzelfall nicht ausgeschlossen werden kann, dass es zur Anzeige kommt beziehungsweise die Weiterfahrt bis Ende des Verbotszeitraumes untersagt wird. Der IHK liegen Informationen aus Süddeutschland vor, wonach Fahrten mit als Pkw zugelassenen Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen (zumindest in der Vergangenheit) sanktioniert wurden.
Nicht betroffen sind hingegen Sattelzugmaschinen in Verbindung mit Sattelanhängern/-aufliegern mit einer zHm von insgesamt maximal 7.500 kg (vgl. Amtsgericht Siegen, 431 OWi - 35 Js 2031/12 vom 2. Juli 2013). Diese werden im Sinne des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes als Einzelfahrzeuge behandelt und können somit an den Verbotstagen betrieben werden. In der Praxis werden dies vor allem für das Ziehen von Sattelanhängern/-aufliegern speziell umgebaute leichte Nutzfahrzeuge der „Sprinter“-Klasse oder Pick-Ups sein („Minisattelzüge“). Zur Berechnung der zHm derartiger Fahrzeuge wird auf den Paragraf 34 StVZO und die dazu ergangene Rechtsprechung verwiesen.
Ausnahmen
Grundsätzlich ausgenommen sind:
  • Ausschließlich der Privatsphäre zuzuordnende Beförderungen (u. a. nicht gewerblich, keine un- oder auch nur mittelbare Gewinnerzielungsabsicht, keine Entlohnung des Fahrers durch Dritte?, ... - kritisch könnten in diesem Kontext Beförderungen durch Vereine (auch mildtätige oder gemeinnützige) oder vergleichbare Organisationen anzusehen sein, da eine gewerbliche Motivation nicht auszuschließen oder ohne weiteres von der Hand zu weisen ist),
  • Allein (solo) fahrende Sattelzugmaschinen (und auch solche mit Sattelauflieger/-anhänger, wenn die zHm insgesamt maximal 7.500 kg beträgt),
  • Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache der zHm beträgt,
  • Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z. B. Ausstellungs- oder Fernsehübertragungsfahrzeuge) und
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen (z. B. Bagger, Autokräne, Mähdrescher)
  • Personenverkehre (per Definition)
Darüber hinaus sind folgende Transporte ausgenommen:
  • Der kombinierte Verkehr Schiene/Straße vom Versender bis zum nächsten geeigneten Verladebahnhof oder vom nächstgelegenen geeigneten Entladebahnhof zum Empfänger, jedoch nur bis zu einer Entfernung von 200 (Strecken-) Kilometern. Die Kilometerbegrenzung gilt nicht für das Ferienfahrverbot.
  • Der kombinierte Verkehr (Binnen-)Schiff/Straße zwischen Belade- oder Entladestelle und einem innerhalb eines Umkreises von höchstens 150 Kilometern gelegenen Hafens (An- oder Abfuhr). Diese Kilometerbegrenzung gilt auch für das Ferienfahrverbot.
  • Der Transport (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von:
    • frischer Milch und frischen Milcherzeugnissen,
    • frischem Fleisch und frischen Fleischerzeugnissen,
    • frischen Fischen, lebenden Fischen und frischen Fischerzeugnissen,
    • leicht verderblichem Obst und Gemüse.
  • Die Beförderung (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von Material der Kategorie 1 nach Artikel 8 und Material der Kategorie 2 nach Artikel 9 Buchstabe f Ziffer i der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.
  • Der Einsatz (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von Bergungs-, Abschlepp- und Pannenhilfsfahrzeugen im Falle eines Unfalles oder eines sonstigen Notfalles.
  • Der Transport (inkl. damit in Zusammenhang stehenden Leerfahrten) von lebenden Bienen.
  • Fahrten mit Fahrzeugen, die nach dem Bundesleistungsgesetz herangezogen werden. Dabei ist der Leistungsbescheid mitzuführen und auf Verlangen zuständigen Personen zur Prüfung auszuhändigen.
Neben diesen Tatbeständen gibt es auch weitere Transporte, für die eine Ausnahmegenehmigung beziehungsweise eine Dauerausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die Auslegungshilfe Sonn- und Feiertagsfahrverbot in BW (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 39 KB), da darin auch Bestimmungen zu einzelnen Gütern wie auch Branchen enthalten sind.
Zuständig für Ausnahmegenehmigungen sind in Baden-Württemberg die unteren Verkehrsbehörden. Beachten Sie dazu auch die Informationen auf dem Serviceportal Baden-Württemberg, zum Beispiel wenn Sie herausfinden möchten, an welche Behörde Sie sich wenden müssen. Im Falle einer Dauerausnahmegenehmigung für Güter beziehungsweise Transporte, die nicht grundsätzlich vom Fahrverbot umfasst werden, holt die Verwaltungsbehörde eine Stellungnahme zur Verhältnismäßigkeit und wirtschaftlichen Notwendigkeit bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer ein (sogenannte Dringlichkeitsbescheinigung). Unter welchen Bedingungen eine (Dauer-) Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann, ist in Paragraf 46 Abs. 1 Nr. 7 der Verwaltungsvorschriften zur StVO (ab Randnummer 101) geregelt. Bitte beachten Sie, dass allein wirtschaftliche Gründe die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung niemals rechtfertigen können. Die IHK wird von Ihnen regelmäßig aussagekräftige Dokumente einfordern, die die Notwendigkeit der Beförderungen belegen.
In Paragraf 30 Absatz 4 StVO sind die betroffenen Feiertage genannt, an denen das Fahrverbot einzuhalten ist. Dies sind:
  • Neujahr
  • Karfreitag
  • Ostermontag
  • Tag der Arbeit (1. Mai)
  • Christi Himmelfahrt
  • Pfingstmontag
  • Fronleichnam, jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
  • Tag der Deutschen Einheit (3. Oktober)
  • Reformationstag (31. Oktober), jedoch nur in Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen
  • Allerheiligen (1. November), jedoch nur in Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland
  • 1. und 2. Weihnachtsfeiertag
Keine Fahrverbote gelten an Heilige Drei Könige, Mariä Himmelfahrt und am Buß- und Bettag.
Für den Reformationstag gilt eine Transitgenehmigung für Verkehre aus und nach Berlin. Weitere Informationen dazu finden Sie beispielsweise auf der Website des Bundesverbands Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung e.V. (BGL).
Kritisch anzumerken ist an dieser Stelle, dass die Regelung nicht bundeseinheitlich ist: An Fronleichnam, am Reformationstag und an Allerheiligen gelten die Verbote nur in einzelnen Bundesländern. Eine einheitliche Regelung wäre äußerst wünschenswert und aus volks- und betriebswirtschaftlichen Gründen längst überfällig. Durch die Umfahrung der betroffenen Bundesländer oder die Unterbrechung der Transporte ensteht ein zusätzlicher Schaden für die Umwelt und die wirtschaftliche Entwicklung.
Stand: Januar 2023

EU-Verordnung zum Umgang mit ukrainischen Fahrerdokumenten veröffentlicht

Im Amtsblatt der Europäischen Union wurde die Verordnung (EU) 2022/1280 des Europäischen Parlaments und Rates vom 18. Juli 2022 zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß ihren Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente veröffentlicht.
Die EU-Verordnung regelt den Umgang mit ukrainischen Führerscheinen, Fahrerqualifizierungsnachweisen und Fahrerbescheinigungen und ist seit dem 27. Juli 2022 in Kraft.
Obwohl die Verordnung unmittelbar gilt, bedarf es für ihren Vollzug noch nationaler Umsetzungsregularien. Hierüber findet zur Zeit eine Abstimmung zwischen Bund und Ländern statt.

Der AEO: Grundlagen, Voraussetzungen, Nutzen

1. Worum geht es beim Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO)?

Ein Unternehmen, das den Status AEO (Authorized Economic Operator) besitzt, gilt als besonders zuverlässig und vertrauenswürdig und kann dafür Vergünstigungen bei der Zollabfertigung in Anspruch nehmen. Unternehmen, die in der Europäischen Union ansässig und am Zollgeschehen beteiligt sind, können diesen Status bei ihrem zuständigen Hauptzollamt beantragen. Ambitioniertes Ziel ist die Absicherung der durchgängigen internationalen Lieferkette („supply chain“) vom Hersteller einer Ware bis zum Endverbraucher gegen terroristische Anschläge. Die deutsche Zollverwaltung informiert auf ihrer Website ausführlich zum Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten oder Authorised Economic Operator.

2. Gegenseitige Anerkennung

Derzeit laufen Verhandlungen mit Drittländern, die zu einer weltweiten Anerkennung des Status führen sollen. Die gegenseitige Anerkennung besteht mit folgenden Ländern:
  • Schweiz
  • Norwegen
  • Japan
  • USA
  • VR China
  • Vereinigtes Königreich
  • Republik Moldau
In diesen bilateralen Warenverkehren sollte durch die gegenseitige Anerkennung eine Beschleunigung der Zollabfertigung erreicht werden.

3. Gültigkeit und Varianten

Die Bewilligung eines AEO ist in allen EU-Mitgliedstaaten gültig und zeitlich nicht befristet.
Den AEO gibt es in folgenden Varianten:
  • AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen/Customs“ (AEO C). Die Bedingungen für diese Variante gelten auch für die Inhaber vereinfachter Zollverfahren.
  • AEO-Zertifikat „Sicherheit/Security“ (AEO S)
  • AEO-Zertifikat „Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit“ (AEO C/S), früher AEO F.

4. Voraussetzungen

Die Voraussetzungen, die ein AEO erfüllen muss, hängen vom gewünschten Zertifikat und von den konkreten Umständen im Unternehmen ab. Es geht im Wesentlichen um folgendes:
  1. Bislang angemessene Einhaltung der Zoll- und Steuervorschriften (Artikel 39 a UZK),
  2. Zufriedenstellendes System für die Verwaltung der Geschäfts- und Beförderungsunterlagen, das geeignete Zollkontrollen ermöglicht (Artikel 39 b UZK),
  3. Nachgewiesene Zahlungsfähigkeit (Artikel 39 c UZK),
  4. Praktische oder berufliche Befähigungen (Artikel 39 d UZK) sowie
  5. Geeignete Sicherheitsstandards (Artikel 39 e UZK)- nur von AEO S zu erfüllen).
Punkt 1 bedeutet, dass es weder durch das Unternehmen noch durch verantwortliche Mitarbeiter in der Vergangenheit schwere Verstöße gegen das Zoll- oder Steuerrecht im Rahmen der Wirtschaftstätigkeit – also nicht im privaten Umfeld – gegeben haben darf. Nur für verantwortliche Personen des Unternehmens bzw. Personen, die für die Zollangelegenheiten (leitend) zuständig sind, kann der Zoll deren Steueridentifikationsnummer anfordern (EuGH-Urteil Rechtssache C-496 in 1/2019). Punkt 4 gilt als erfüllt, wenn mindestens ein/e Mitarbeiter/in im Unternehmen über eine mindestens dreijährige einschlägige Berufserfahrung in der Zollabwicklung verfügt.
Beim AEO S und AEO C/S muss das Personal in sicherheitsrelevanten Bereichen gegen die Antiterrorlisten der EU gescreent werden. Diese Vorschrift wurde vom Bundesfinanzhof in einem Urteil vom Juli 2012 bestätigt.

5. Bewilligungspraxis/Fragebogen zur Selbstbewertung

Das Antragsverfahren beinhaltet unter anderem eine Selbsteinschätzung des Unternehmens. Dies ist das zentrale Dokument für die Bewilligung. Die Antragstellung erfolgt über den Internetantrag AEO (IAEO) im Zoll-Portal. Informationen zum Verfahren und den Zugang zum Fragebogen zur Selbstbewertung finden Sie auf der Internetseite der Zollverwaltung. Von zentraler Bedeutung für einen AEO ist die Installation eines Internen Kontrollsystems (IKS). Dies beinhaltet alle zollrelevanten Abläufe und vor allem den Umgang mit Fehlern. Weitere Informationen finden sich in den Leitlinien der EU zum AEO.

6. Welche Vorteile ergeben sich für den AEO aus dem Unionszollkodex (UZK)

Generelle Vorteile für den AEO sind seltenere Zollkontrollen sowie die grundsätzliche Möglichkeit, den Ort der Zollkontrollen zu bestimmen.
Weiterhin gelten für vereinfachte Verfahren im wesentlichen dieselben Voraussetzungen wie für den AEO C, damit wird eine Antragstellung für vereinfachte Verfahren leichter. Zwingend ist der AEO C dafür aber nicht.
Weitere Erleichterungen werden AEO eingeräumt, beispielsweise müssen bei der Beendigung offener Ausfuhrverfahren (Follow-up) keine Belege beim Ausfuhrzollamt vorgelegt werden.
Seit der Anwendbarkeit des UZK ist die Bewilligung als AEO C eine Voraussetzung für einige Verfahrenserleichterungen. Dies sind:
  1. Anschreibung in der Buchführung mit Gestellungsbefreiung (Einfuhr)
  2. Zentrale Zollabwicklung
  3. Eigenkontrolle
  4. Bewilligung einer Gesamtsicherheit für eine entstandene Zollschuld mit verringertem Betrag
Die Punkte 2 und 3 haben noch keine praktische Relevanz, der Punkt 4 hingegen kann sehr wesentlich sein, weil durch das EU-Zollrecht seit 2016 wesentlich häufiger Sicherheiten verlangt werden.

7. Fazit

  • Der AEO hat sich einigermaßen etabliert, auch wenn die Vorteile nach Einschätzung von Unternehmen kaum spürbar sind.
  • Viele Verfahrenserleichterungen sind ohne AEO-Bewilligung problemlos möglich.
  • Eine Überlegung wert ist der AEO C wegen der Reduktion von Sicherheiten. Falls Sie zusätzliche Sicherheitsleistungen erbringen müssen, bietet sich der AEO C an.
  • Der AEO-Status und die Zertifizierung zum Bekannten Versender (Luftfrachtsicherheit) laufen nicht mehr vollkommen unabhängig voneinander (Verordnung (EU) 687/2014)
  • Im Rahmen von Vertragsverhandlungen zwischen Kunde und Lieferant kann der AEO ein ähnliches Thema sein wie dies beispielsweise die ISO-Zertifizierung von einigen Jahren war. Um einen Schneeballeffekt zu verhindern, besteht die Möglichkeit, dass Lieferanten ihren Kunden, die über den AEO-Status verfügen, die Einhaltung von Sicherheitsstandards mit einer Sicherheitserklärung zusichern. Damit müssen sie selbst nicht AEO werden. Hinweise zur Sicherheitserklärung gibt die Zollverwaltung auf ihrer Website.

Aktuelle Hinweise für Hilfsgütertransporte in die Ukraine und die Beförderung von Flüchtenden

Im Zusammenhang mit der militärischen Auseinandersetzung in der Ukraine organisieren derzeit viele Hilfsorganisationen, Kommunen, Vereine und private Initiativen zur Unterstützung der ukrainischen Bevölkerung Transporte von humanitären Hilfsgütern in die Ukraine und in hilfeleistende Nachbarländer. Zu Unterstützung der Planung und Durchführung von Hilfstransporten auf der Straße hat das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) auf seiner Internetseite deshalb verschiedene aktuelle Hinweise zu Ausnahmeregelungen zusammengestellt.
Quelle: Bundesamt für Güterverkehr
Stand: Mai 2023

EU-Mobilitätspaket - Änderungen 2022

Das Mobilitätspaket I wurde im Juli 2020 beschlossen. Diverse Änderungen im Bereich Entsendung und Marktzugang sind seit Februar bzw. ab Mai 2022 zu beachten. Diese finden Sie hier im Überblick.

1. Änderungen seit Februar 2022:

  • Neue Entsendebestimmungen: Die Entsendung von Fahrerinnen und Fahrern im Zusammenhang mit der gewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern wurden im sogenannten Mobilitätspaket I erstmalig einheitlich für die gesamte EU und die EWR-Staaten geregelt. Weitere Informationen zu den Neuerungen entnehmen Sie unserem Artikel zur Entsendung.
  • Aufzeichnung von Grenzüberfahrten: Alle Fahrer von Fahrzeugen, die mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, müssen jeden Grenzübertritt dokumentieren (vgl. Artikel 34 der VO (EU) Nr. 165/2014 neu). Dazu müssen die Fahrer den nächstmöglichen Halteplatz an oder nach einer Grenze ansteuern und dann das Symbol des Landes eingeben, in das sie gerade eingereist sind. Es wurde sogar geregelt, dass dazu die Fahrerkarte entnommen werden darf, was aber technisch nicht zwingend notwendig ist.
  • Kabotage – obligatorische „Abkühlphase“ von 4 Tagen nach ausgereiztem Kabotagepensum: An den Grundregeln wurde nichts geändert. Neu ist, dass infolge eines ausgereizten Kabotagepensums (max. drei Beförderungen in sieben Tagen infolge einer beladenen Einfahrt oder max. eine Beförderung binnen drei Tagen infolge einer unbeladenen Einfahrt) eine „ Abkühlphase” von vier Tagen folgen muss, während der im selben „Aufnahmemitgliedstaat” keine weiteren Kabotagebeförderungen erlaubt sind. Die Berechnung der Frist erfolgt auf Basis der Verordnung (Euratom) 1182/71. Für weitere Informationen nutzen Sie den folgenden Link auf unseren Artikel zur Kabotage.
  • Rückkehrpflicht des Fahrzeugs: Im Marktzugangsrecht wurde hinterlegt, dass für alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten Fahrzeuge eine regelmäßige Rückkehrpflicht in den Niederlassungsmitgliedstaat gilt. Die Fahrzeuge müssen spätestens acht Wochen nachdem der Niederlassungsmitgliedstaat verlassen wurde, zu “einer Betriebsstätte” in diesem Mitgliedstaat zurückkehren. Gegenüber den für das Unternehmen zuständigen Aufsichtsbehörden im Niederlassungsmitgliedstaat muss ein Nachweis erfolgen können, dass die Rückkehrpflicht eingehalten wurde. Auf der Webseite der Generaldirektion Mobilität und Verkehr wurde ein Fragen-Antworten-Katalog zur Rückkehrpflicht hinterlegt.

2. Änderungen seit 21. Mai 2022:

  • Genehmigungspflicht für grenzüberschreitende Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen ab 2.501 kg zulässige Höchstmasse (zHm): Im Bereich des Marktzugangs bringt das Mobilitätspaket ab 21. Mai Neuerungen. Unternehmern, die im gewerblichen Güterkraftverkehr grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen von mehr als 2,5 t zHm durchführen, unterliegen dann der Genehmigungspflicht und benötigen eine EU-Lizenz. Dafür muss der Unternehmer die Berufszugangsvoraussetzungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 erfüllen. Hinsichtlich der erforderlichen fachlichen Eignung, welche grundsätzlich durch eine Fachkundebescheinigung der IHK nachzuweisen ist, haben sich Bund und Länder nun darauf verständigt, von der Möglichkeit des Artikels 9 Absatz 2 Gebrauch zu machen. Demnach können Personen, die ein Güterkraftverkehrsunternehmen leiten, das nur Kraftfahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von höchstens 3,5 t nutzt, von der Prüfung auf Antrag befreit werden – sofern sie nachweisen können, dass sie in dem Zeitraum von 10 Jahren vor dem 20. August 2020 ohne Unterbrechung ein Unternehmen derselben Art geleitet haben. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist im Rahmen der Antragstellung vom Antragsteller durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Folgende Nachweise kommen in Betracht, die Aufzählung ist nicht abschließend:
    - Gewerbeauskunft
    - Bestätigung über die Mitgliedschaft bei der IHK, für Mitglieder der IHK Region Stuttgart in unserem Artikel Anforderungen IHK-Mitgliedsbescheinigungen
    - Zulassungsbescheinigungen von Fahrzeugen
    - Steuerbescheinigungen
    - Sozialversicherungsnachweise für Mitarbeiter als Fahrer
    - Arbeitsverträge von Fahrern
    Diesbezügliche Anträge auf Erteilung einer EU-Lizenz können seit dem 21. Februar 2022 bei den nach Landesrecht zuständigen Behörden gestellt werden.
    Für rein nationale Beförderungen ist eine güterkraftverkehrsrechtliche Berechtigung weiterhin erst bei Nutzung von Fahrzeugen (Kraftfahrzeug oder Fahrzeugkombination) mit mehr als 3,5 t zHm erforderlich. Weitere Informationen zum Thema können Sie auch der Internetseite des Bundesministerium für Digitales und Verkehr entnehmen.
    Allgemeine Informationen zu den Voraussetzungen für die EU-Lizenz finden Sie in unserem Artikel zur Genehmigungspflicht.
Stand: Mai 2023

Entsendung von LKW- und Omnibusfahrern

Die Entsenderegeln für Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblich Güter oder Personen grenzüberschreitend bzw. im Ausland befördern, sind im sogenannten Mobilitätspaket I erstmalig (einheitlich) für die gesamte EU geregelt worden.

Grundlagen

Seit dem 2. Februar 2022 gelten für die Entsendung von Fahrpersonal die Regelungen der Richtlinie (EU) 2020/1057, die die Basisrichtlinien der EU zum Entsenderecht (RL 96/71/EG und RL 2014/67/EU) als „lex specialis“ auf die besonderen Gegebenheiten bei der gewerblichen Beförderung von Personen oder Gütern hin erweitert und konkretisiert. Die entsenderechtlichen Vorgaben sind sehr umfassend, wobei die wesentlichen Pflichten darin bestehen, entsendeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die im „Aufnahmemitgliedstaat” vorgeschriebenen Mindeststandards hinsichtlich der Entlohnung und der Beschäftigungsbedingungen zu gewähren. Die Mitgliedstaaten müssen die Regelungen national umsetzen, was Stand Juni 2022 in rund der Hälfte der Mitgliedstaaten noch nicht stattgefunden hat (auch die deutschen Rechtsgrundlagen sind noch nicht auf dem aktuellen Stand).
Die seit Februar 2022 geltenden Regelungen geben klar vor, welche Angaben das Unternehmen im Zuge der Erstellung einer Entsendemeldung machen muss, welche Dokumente vom Fahrer mitgeführt werden müssen und in welchem Umfang bzw. nach welchem Prozedere die Mitgliedstaaten im Rahmen von Straßen- und (nachgelagerten) Betriebskontrollen Unterlagen einfordern dürfen.
Die Generaldirektion Mobilität und Verkehr (GD MOVE) der EU-Kommission hat auf ihrer Webseite mehrere Dokumente veröffentlicht, die unklare Aspekte der neuen Vorschriften aufklären und somit zu einer einheitlichen Anwendung beitragen sollen.
Stand Juni 2022 bestehen folgende Dokumente:
Ein Fragen-Antworten-Katalog (auf Englisch), der die wesentlichen rechtlichen Auslegungsfragen umfasst.
Ein Fragen-Antworten-Katalog (auf Deutsch, auch verfügbar in den anderen EU-Amtssprachen), der Beförderungsszenarien im Güterverkehr enthält und anhand von Beispielen beschreibt, ob und wenn ja in welchen Zeiträumen die Entsendevorschriften erfüllt sein müssen.
Ein Übersichtsdokument (auf Deutsch, auch verfügbar in den anderen EU-Amtssprachen), das die wesentlichen Regelungen kurz zusammenfasst.

Neues Portal für Entsendemeldungen

Für die Entsendemeldung besteht nun ein einheitliches Portal (postingdeclaration.eu/landing)– die jeweiligen nationalen Meldeverfahren und -portale sind ab dem genannten Stichtag nicht mehr erlaubt. Entsendemeldungen für Entsendungen seit dem 2. Februar müssen nun über dieses Portal erstellt werden. Eine Anleitung, wie Sie sich dort registrieren können, finden Sie unter Weitere Informationen zum Download. Das Portal und der Austausch von Dokumenten zwischen den Unternehmen und den Behörden (oder vice versa) basiert auf dem IMI-System (Internal Market Information-System).
Die Entsendemeldungen können für jeden einzelnen Fahrer mit einer Gültigkeit von bis zu sechs Monaten erstellt werden. Allerdings muss für jeden Mitgliedstaat, in den der einzelne Fahrer entsendet wird, eine gesonderte Entsendemeldung angefertigt werden. Dazu kann eine bestehende Meldung jedoch im Zuge einer Kopierfunktion als Basis dienen.
Die Entsendemeldung enthält folgende Angaben:
  • die Identität des Unternehmens‚ zumindest in Form der Nummer der Gemeinschaftslizenz, sofern diese verfügbar ist
  • die Kontaktangaben eines Verkehrsleiters oder einer anderen Person im Niederlassungsmitgliedstaat, der/die als Ansprechpartner für die zuständigen Behörden des Aufnahmemitgliedstaates, in dem die Dienstleistungen erbracht werden, zur Verfügung steht und Dokumente oder Mitteilungen versendet und in Empfang nimmt
  • die Identität‚ die Wohnanschrift und die Führerscheinnummer des Kraftfahrers
  • den Beginn des Arbeitsvertrags des Kraftfahrers und das auf diesen Vertrag anwendbare Recht
  • das geplante Datum des Beginns und des Endes der Entsendung
  • die amtlichen Kennzeichen der Kraftfahrzeuge
  • ob es sich bei den Verkehrsdienstleistungen um Güterbeförderung, Personenbeförderung, grenzüberschreitende Beförderung oder Kabotage handelt

Mitführpflichten

Der Fahrer muss seit 2. Februar in Kontrollen folgende Dokumente in Papier- oder elektronischer Form vorlegen können:
  • eine Kopie der über das von der EU-Kommission zur Verfügung gestellte Portal übermittelten Entsendemeldung
  • Nachweise darüber, dass die Beförderungen im Aufnahmemitgliedstaat erfolgen, z. B. einen (elektronischen) Frachtbrief (nationales Muster oder (e)CMR) oder die in Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 genannten Belege (bei Kabotagebeförderungen)
  • die Aufzeichnungen des Fahrtenschreibers, insbesondere die Ländersymbole der Mitgliedstaaten, in denen sich der Kraftfahrer bei grenzüberschreitenden Beförderungen und Kabotagebeförderungen aufgehalten hat, gemäß den Vorschriften über die Aufzeichnung und Aufbewahrung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014, oder anderweitige Aufzeichnungen über die Tätigkeiten des Kraftfahrers am aktuellen Tag und der vorausgehenden 28 Kalendertage.
  • (Beachten Sie die Ausführungen ganz am Ende zur A1-Bescheinigung)
Sollten bei Kontrollen Unklarheiten auftreten, kann die Kontrollbehörde über das Entsendeportal der EU-Kommission beim einzelnen Unternehmen Kopien folgender Unterlagen anfordern:
  • Frachtbezogene Dokumente (insb. Frachtbriefe)
  • Fahrtenschreiberdaten
  • Unterlagen über die Entlohnung des Kraftfahrers im Entsendezeitraum
  • den Arbeitsvertrag oder gleichwertige Unterlagen
  • Zeiterfassungsbögen, die sich auf die Arbeit des Kraftfahrers beziehen
  • Zahlungsbelege
Das Unternehmen hat infolge der Anfrage durch die zuständige (ausländische) Behörde acht Wochen Zeit, die Daten zuzuliefern. Kommt das Unternehmen seinen Auskunftspflichten nicht nach, kann die zuständige nationale Behörde eingeschaltet werden, die binnen 25 Tagen einen Beitrag zur Aufklärung des Sachverhaltes leisten muss.
Informationen über die in den anderen Mitgliedstaaten geltenden Entlohnungs- und Beschäftigungsbedingungen können über die von der EU-Kommission zur Verfügung gestellte Übersichtsseite zu den Entsendevorschriften in Erfahrung gebracht werden.
Beachten Sie auch die von der EU-Kommission zur Verfügung gestellten Leitfäden rund um das allgemeine Entsenderecht. Den Leitfaden gibt es in einer Langfassung und in einer Kurzfassung.
Bitte beachten Sie auch, dass unabhängig vom Entsendestatus, es bei jeder beruflichen Tätigkeit im EU-Ausland zu empfehlen ist, eine A1-Bescheinigung zum Nachweis der Sozialversicherung mitzuführen. Dies gilt gleichermaßen für Arbeitnehmer, Selbstständige und Geschäftsführer. Eine Mitführungspflicht haben zwar nur einige Staaten in ihrer nationalen Gesetzgebung verankert, z. B. Frankreich und Luxemburg. Die Bußgelder, die beim Fehlen der A1-Bescheinigung ausgesprochen werden können, stoßen jedoch teilweise in den vierstelligen Bereich vor. Die A1-Bescheiniung erhalten Sie regelmäßig über die jeweilige Krankenkasse.

Wo sind die Grenzen der neuen Regeln?

Da es EU-Rat und EU-Parlament (als EU-Gesetzgeber) unterlassen haben, einen konkreten Anwendungsbereich für die neuen Entsenderegeln zu etablieren, gelten diese zumindest aus Sicht der EU-Kommission nur für Fahrerinnen und Fahrer, die genehmigungspflichtige Beförderungen durchführen und auch nur dann, wenn ein Fahrzeug genutzt wird, das zwingend mit einem (digitalen) Fahrtenschreiber ausgerüstet sein muss. Diese Sichtweise ist rechtlich und sachlich kaum haltbar, wurde in den oben genannten Fragen-Antworten-Katalogen jedoch so geäußert. Bis zu einer klärenden (EU-) Rechtsprechung ist nun leider davon auszugehen, dass insbesondere die nationalen Kontrollorgane der Sichtweise der EU-Kommission folgen werden.
Das bedeutet, dass z.B. für Fahrerinnen und Fahrer im Güter-Werkverkehr oder für Fahrer von Fahrzeugen zur gewerblichen Güterbeförderung, die zwar genehmigungspflichtig sind, die aber lediglich eine zulässige Höchstmasse von nicht mehr als 3,5 t aufweisen, bei entsendepflichtigen Einsätzen im Ausland weiterhin über die “alten” nationalen Systeme eine Meldung erfolgen muss oder sollte.
Dabei ist je nach Zielland zu klären, ob dort für den konkreten Einsatz eine Entsendung überhaupt vorliegt und wenn ja, was in welchem Umfang über welches Portal gemeldet werden muss. Sie finden auf unserer Webseite zahlreiche Informationen zu den nationalen Entsendeportalen der EU-Staaten (und einiger Drittstaaten). Folgende Übersichtsseite enthält die Links auf die jeweiligen Unterseiten.
Stand: Juni 2022

Hochwasser und Starkregen: Gefahren erkennen, bewerten und handeln

Hochwasser führt zu Risiken für die Menschen, die Umwelt, die Kulturgüter und für die Wirtschaft. Der Umgang mit diesen Risiken erfordert ein systematisches, am aktuellen Wissensstand orientiertes, koordiniertes Vorgehen auf allen Ebenen. Das Land Baden-Württemberg hat frühzeitig eine umfangreiche Strategie zur Gefährdungsminderung entwickelt, mit Einbindung der verschiedensten Akteure. Nachfolgend muss aber unterschieden werden zwischen den “normalen“ Hochwassergefahren und den Starkregengefahren, die leider immer häufiger auftreten.
Auf der Landesplattform bietet das Land Baden-Württemberg viele Informationen rund um das Thema Hochwasser an. Insbesondere auch entsprechende themenbezogene Kartendienste.

Akuelle Hochwassersituation

Die Hochwasservorhersagezentrale Baden-Württemberg informiert auf Ihren interaktiven Karten mit aktuellen Daten zu Pegelständen und bietet regionale Lageberichte beziehungsweise Vorhersagen an.

Hochwassergefahrenkarten

Die Kommunen und das Land Baden-Württemberg erstellen, überprüfen und aktualisieren Hochwassergefahrenkarten (HWGK) für alle relevanten Gewässer. Sie liefern für über 12.000 km Gewässer konkrete Informationen über die mögliche Ausdehnung und Tiefe einer Überflutung, wenn sich ein 10-jährliches, 50-jährliches, 100-jährliches und ein extremes Hochwasser ereignen. Die interaktiven Hochwassergefahrenkarten sind für Bauherren, betroffene Anwohner sowie für Industrie und Gewerbe eine Grundlage zur Planung.

Hochwasserrisiko und Bewertung

Die Hochwasserrisikokarten (HWRK) bauen auf den obigen Gefahrenkarten auf. Sie stellen dar, welche „Schutzgüter" in den Gebieten liegen, die jeweils mit geringer, mittlerer und hoher Wahrscheinlichkeit von Hochwasser betroffen sind. Schutzgüter sind „menschliche Gesundheit“, „Umwelt“, „Kulturgüter“ und „Wirtschaftliche Tätigkeiten“.
Die ebenfalls erstellten Risikobewertungskarten ermöglicht es den Kommunen und anderen Akteuren, bestehende Risiken durch Hochwasser nicht nur zu erkennen, sondern auch einzustufen. Es ergeben sich daraus Anhaltspunkte für die Dringlichkeit einzelner Maßnahmen und insbesondere für ihre Krisenmanagementplanung.
Weiterführende Informationen zum Hochwasser finden Sie auch in verschiedenen Publikationen des Landes.

Starkregen

Die Überschwemmungsgefahr, die von Starkregen ausgehen kann, ist nicht in den örtlichen Hochwassergefahrenkarten in Baden-Württemberg gemäß Hochwasserrisikomanagement verzeichnet, da diese Karten ausschließlich die Hochwassergefahren durch größere Oberflächengewässer mit einem größeren Einzugsgebiet abbilden. Im Gegensatz zu Hochwasser an Flüssen ist der genaue Ort und Zeitpunkt von Sturzfluten in Folge konvektiven Starkregens kaum vorhersagbar. Starkregenereignisse können zeitlich und räumlich sehr variable Auswirkungen haben. Hierzu werden in den Kurzinformationen Kompakt des Landes Hinweise aus den bestehnden Starkregengefahrenkarten bis hin zum kommunalen Handlungskonzept gegeben. Ausführliche Informationen des Landes Baden-Württemberg zum Kommunalen Starkregenmanagement auf der Webseite der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW).
Letztlich muss also jedes Unternehmen jeweils selbst auf Basis der spezifischen Gegebenheiten (beispielsweise Standort, Lage, Topographie etc.) individuell ermitteln und festlegen, welche Vorsorge-, Schutz-, Nachsorgemaßnahmen und weiteren Maßnahmen im einzelnen Betrieb erforderlich sind und umgesetzt werden sollten. Hilfreich hierzu ist gegebenfalls die bestehende Starkregenkarte (siehe weiter unten).
Da die Starkregenkarten regional berechnet und erstellt werden müssen, sind noch nicht alle Kommunen auffindbar. Auf der Webseite (www.starkregengefahr.de) haben einige Regionen ihre Starkregenkarten bereits veröffentlicht. Aus der Region Stuttgart werden beispielsweise Karten aus der Glemsregion (Korntal-Münchingen, Hemmingen, Schwieberdingen, Leonberg, Ditzingen) dargestellt. So lassen sich beim hineinzoomen in die Karten die möglichen Gefahren Straßenbezogen erörtern.

Starkregengefahrenkarten der Stadt Stuttgart

Auch die Landeshauptstadt Stuttgart bietet auf Ihren Webseiten Informationen zum Thema Starkregen an. Dort sind neben allgemeinen Informationen auch beispielsweise Erklärfilme verlinkt, um das Thema anschaulicher zu gestalten. Zusätzlich hat die Landeshauptstadt Stuttgart für das gesamte Stadtgebiet Starkregengefahrenkarten erstellt und auf dieser Seite veröffentlicht.
Es können verschiedene Szenarien (selten, außergewöhnlich, extrem) für Überflutungstiefe, Überflutungsausdehnung und Fließgeschwindigkeiten dargestellt werden.

Vorsorge gegen Starkregenereignisse

Starkregenereignisse sind in den letzten Jahren wiederholt aufgetreten und haben zu erheblichen Schäden geführt. Die Studie “Vorsorge gegen Starkregenereignisse und Maßnahmen zur wassersensiblen Stadtentwicklung – Analyse des Standes der Starkregenvorsorge in Deutschland und Ableitung zukünftigen Handlungsbedarfse” des Umweltbundesamts (UBA) gibt umfangreiche Handlungsempfehlungen zur Verbesserung der Starkregenvorsorge in Deutschland. Dazu wurden zunächst zahlreiche Projekte recherchiert und beispielhafte Maßnahmen und Instrumente zur Starkregenvorsorge aus den Bereichen Multifunktionale Flächennutzung, Starkregengefahrenkarten sowie Warnung und Kommunikation näher analysiert. Herauszuheben ist die Rolle der Starkregengefahrenkarten als wichtiges Instrument der Risikokommunikation.
Weitere Informationen zu Starkregenereignissen sind auf der Homepage des Umweltbundesamts (UBA) abrufbar.
Stand: Oktober 2024


Wie löse ich Schwierigkeiten mit meinen Auszubildenden?

Bei kleineren Problemen mit einem Auszubildenden bis hin zu einem drohenden Ausbildungsabbruch ist die IHK die richtige Ansprechpartnerin.

Vermittlung

Ausbildungsberatung

Die IHK-Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater kommen in Ihren Betrieb und vermitteln zwischen Ihnen und Ihrem Azubi. Wenden Sie sich dafür einfach an unser Servicecenter Ausbildung.
Um dieses Video ansehen zu können, müssen Sie Ihre Cookie-Einstellungen anpassen und die Kategorie „Marketing Cookies" akzeptieren. Erneuern oder ändern Sie Ihre Cookie-Einwilligung

Programm „Erfolgreich ausgebildet -Ausbildungsqualität sichern“

Gibt es Probleme, deren Lösung eine längerfristige Begleitung und Unterstützung eines Ausbildungsverhältnisses notwendig machen, können sich Ausbilderinnen und Ausbilder sowie Auszubildende auch direkt an die Ausbildungsbegleitung das Programm „Erfolgreich ausgebildet -Ausbildungsqualität sichern“ wenden. Ein Erfolgsfaktor in der Begleitung ist, dass die Unterstützung bereits frühzeitig ansetzt. Damit über eine bedarfsorientierte Beratung und geeignete Hilfestellungen eine gefährdete Berufsausbildung doch noch gelingen kann.

Schlichtungsausschuss

Wenn alle Bemühungen der Parteien selbst oder unter Mithilfe der Ausbildungsberaterinnen und Ausbildungsberater erfolglos geblieben sind, kann der IHK-Schlichtungsausschuss bei Ausbildungsstreitigkeiten einberufen werden. In der Verhandlung wird die Herbeiführung einer gütlichen Einigung zwischen den Parteien angestrebt. Gegenstand des Verfahrens können Streitigkeiten aus einem bestehenden Ausbildungsverhältnis oder Streitigkeiten über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Ausbildungsverhältnisses sein. Dieser Schlichtungsausschuss muss zwingend vor Erhebung der Klage beim Arbeitsgericht angerufen werden.

Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen

Daneben macht sich die IHK Region Stuttgart für die Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen stark. Sie stellt dazu unter anderem den Kontakt zur Initiative VerA her. VerA steht für Verhinderung von Abbrüchen und Stärkung von Jugendlichen in der Berufsausbildung. Durchgeführt wird VerA vom Senior Experten Service (SES), einer gemeinnützige Stiftung in Bonn. Auf Wunsch stellt der SES Jugendlichen, die in der Ausbildung auf Schwierigkeiten stoßen und mit dem Gedanken spielen, ihre Lehre abzubrechen, berufs- und lebenserfahrene Senior-Expertinnen und -Experten zur Seite - Vertrauenspersonen, die ihnen Stärke und Orientierung vermitteln.
Mit unserem Formular Azubihelp können sich auch Auszubildende, die Schwierigkeiten im Betrieb, in der Berufsschule oder privat Probleme haben, vertraulich an die IHK wenden.

Termine für Gefahrgutschulungen und Prüfungen

Wir empfehlen Ihnen, sich beim Schulungsveranstalter Ihrer Wahl nach der Aktualität der im folgenden genannten Termine für Grundschulungen zu erkundigen. Weitere Termine und Kosten für die Schulungen können Sie direkt bei den Veranstaltern erfragen. Trotz regelmäßiger Aktualisierungen können wir keine Gewähr für die Durchführung der von der IHK Region Stuttgart anerkannten Gefahrgutschulungen übernehmen.

Grundschulungen

Zurzeit sind von der IHK Region Stuttgart folgende Lehrgangsveranstalter anerkannt:
Bevor Sie als Gefahrgutbeauftragter tätig werden dürfen, müssen Sie die erforderliche Fachkunde nachweisen. Im Folgenden melden Sie sich für die entsprechende Prüfung an. Die Details zum Ablauf und dem Inhalt der Prüfung finden Sie in unserem Artikel für Gefahrgutbeauftragte.

Prüfungen

Die nächsten geplanten Prüfungstermine finden Sie unten in der Anmeldemaske nach der Auswahl der Prüfungsvariante.
Die Prüfungen finden im IHK-Haus in der Jägerstraße 30, 70174 Stuttgart statt und beginnen jeweils um 09:30 Uhr. Eine Anfahrtsbeschreibung und einen Routenplaner zur IHK finden Sie auf unserer Internetseite.

Die Teilnahme ist gebührenpflichtig und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 106 KB). Die Prüfungsgebühr beträgt 185,00 Euro.
Sofern die Kosten nicht von Ihnen selbst getragen werden, müssen Sie die folgende Kostenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 39 KB)ausgefüllt und von der übernehmenden Institution unterschrieben im Anmeldeformular hochladen.
Bitte beachten Sie die Gebührenordnung der IHK, wonach bei einer ordnungsgemäßen Abmeldung (auch bei Krankheit) bis 14 Tage vor dem Termin eine ermäßigte Rücktrittsgebühr erhoben wird, bei einer kurzfristigen Abmeldung oder unentschuldigtem Nichterscheinen wird die volle Gebühr erhoben. Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen.
Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie selbst der Teilnehmer sind oder von diesem zur Anmeldung bevollmächtigt wurden und sich mit den Vorgaben der IHK zum Prüfungsablauf einverstanden erklären. Dies beinhaltet insbesondere, dass Sie zur erfolgreichen Teilnahme pünktlich erscheinen müssen und einen gültigen Ausweis sowie die IHK-Teilnahmebescheinigung an der Schulung gemäß Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) und/oder den Schulungsnachweis des Gefahrgutbeauftragten vorlegen.
Achtung: Um sich anzumelden, müssen Sie die unten stehenden Auswahlfelder ausfüllen. Die Anmeldung ist erst abgeschlossen, wenn Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten und diesen Link geklickt haben.
Die nächsten verfügbaren Termine finden Sie im Anmeldeformular im Auswahlfeld. Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss 2 Wochen vor dem Prüfungstermin endet. Zwei Wochen vorher erhalten Sie in aller Regel unser Einladungsschreiben und den Gebührenbescheid.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre eigene E-Mail-Adresse an, und keine allgemeine Firmen-E-Mail (wie info@beispiel.de) da wir Ihnen hier auch persönliche Nachrichten wie zum Beispiel die Einladung zusenden.

Sollte das Anmeldeformular nicht angezeigt werden, können Sie alternativ hier klicken.

Termine für Gefahrgutschulungen und Prüfungen

Die Schulungen werden eigenverantwortlich von den nachfolgend gelisteten Firmen geplant und durchgeführt. Wir empfehlen, dass Sie sich beim Schulungsveranstalter Ihrer Wahl nach der Aktualität der Schulungstermine erkundigen. Trotz regelmäßiger Aktualisierungen können wir keine Gewähr für die Durchführung der von der IHK Region Stuttgart anerkannten Gefahrgutschulungen übernehmen.

Schulungs- und Prüfungstermine

Von der IHK Region Stuttgart anerkannte Veranstalter für Gefahrgutfahrerschulungen:
Die avisierten Schulungstermine für die Ausbildung der Gefahrgutfahrer finden Sie in der nachfolgenden Übersicht. Im Anschluss an die Schulungen nimmt die IHK grundsätzlich die Prüfungen ab.

Anmeldung für die Wiederholungsprüfung

Um sich für eine Wiederholungsprüfung anzumelden, müssen Sie das Online-Formular ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung erst dann abgeschlossen ist, wenn Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten und diesen Link geklickt haben.
Die nächsten geplanten Prüfungstermine finden Sie unten in der Anmeldemaske nach der Auswahl der Prüfungsvariante.
Prüfungsort
IHK Region Stuttgart
Jägerstraße 30
70174 Stuttgart
Prüfungsbeginn
09:30 Uhr

Prüfungsgebühr
Die Teilnahme ist gebührenpflichtig und richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 106 KB). Die Prüfungsgebühr beträgt 85 Euro.
Sofern die Kosten nicht von Ihnen selbst getragen werden, müssen Sie die folgende Kostenübernahmeerklärung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 39 KB)ausgefüllt und von der übernehmenden Institution unterschrieben im Anmeldeformular hochladen.
Bitte beachten Sie die Gebührenordnung der IHK, wonach bei einer ordnungsgemäßen Abmeldung (auch bei Krankheit) bis 14 Tage vor dem Termin eine ermäßigte Rücktrittsgebühr erhoben wird, bei einer kurzfristigen Abmeldung oder unentschuldigtem Nichterscheinen wird die volle Gebühr erhoben. Eine Abmeldung muss schriftlich erfolgen.
Mit der Anmeldung zur Prüfung bestätigen Sie, dass Sie selbst der Teilnehmer sind oder von diesem zur Anmeldung bevollmächtigt wurden und sich mit den Vorgaben der IHK zum Prüfungsablauf einverstanden erklären. Dies beinhaltet insbesondere, dass Sie zur erfolgreichen Teilnahme pünktlich erscheinen müssen und einen gültigen Ausweis sowie, soweit vorhanden, Ihre gültige ADR-Schulungsbescheinigung für Fahrzeugführer (Gefahrgutführerschein, ADR-Karte) vorlegen.
Achtung: Um sich anzumelden, müssen Sie die unten stehenden Auswahlfelder ausfüllen. Die Anmeldung ist erst abgeschlossen, wenn Sie eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhalten und diesen Link geklickt haben.
Die nächsten verfügbaren Termine finden Sie im Anmeldeformular im Auswahlfeld. Bitte beachten Sie, dass der Anmeldeschluss 2 Wochen vor dem Prüfungstermin endet. Vor dem Prüfungstermin erhalten Sie unser Einladungsschreiben und den Gebührenbescheid.
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre eigene E-Mail-Adresse an, und keine allgemeine Firmen-E-Mail (wie info@beispiel.de) da wir Ihnen hier auch persönliche Nachrichten wie zum Beispiel die Einladung zusenden.

Sollte das Anmeldeformular nicht angezeigt werden, können Sie alternativ hier klicken.

Qualifikation für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer

1. Einführung

Fahrerinnen und Fahrer, die Werk-, Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durchführen, müssen eine besondere Qualifizierung nachweisen, um in diesen Bereichen selbstständig oder abhängig tätig sein zu dürfen.
Betroffen sind Fahrerinnen und Fahrer von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 Tonnen im Güterkraft- und Werkverkehr oder von Fahrzeugen mit mehr als acht Fahrgastplätzen im Personenverkehr, soweit für das Führen des Fahrzeugs/der Fahrzeugkombination eine C- oder D-Klassen-Fahrerlaubnis erforderlich ist (vergleiche unten Ziffer 2). Dies sieht die europäische Richtlinie 2003/59/EG über die Grundqualifizierung und Weiterbildung der Fahrer bestimmter Kraftfahrzeuge für den Güter- oder Personenkraftverkehr vor.
Ziel der europäischen Vorschrift ist eine Verbesserung der Verkehrssicherheit sowie der Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer.
Darüber hinaus gibt es Zuständigkeitsverordnungen der Länder. In der Zuständigkeitsverordnung für Baden-Württemberg ist darin die Zuständigkeit der unteren Verkehrsbehörden (Stadt- und Landkreise) für
  • die Erteilung der Bescheinigung über den Erwerb der Grundqualifikation oder die Weiterbildung,
  • die Anerkennung von Ausbildungsstätten und deren Überwachung bis hin zur Entziehung der Anerkennung
geregelt.
Die Durchführung der Prüfung wird, soweit nicht bereits in der BKrFQV geregelt, von den Industrie- und Handelskammern in Satzungen festgelegt und in Prüfungsrichtlinien näher bestimmt („IHK-Satzung Berufskraftfahrerqualifikation“ beziehungsweise „Gemeinsame Richtlinien zur Prüfungsdurchführung“).

2. Betroffener Personenkreis

Anwendungsbereich des BKrFQG
Selbstständige und angestellte Fahrerinnen und Fahrer, die
  • deutsche Staatsangehörige sind,
  • Staatsangehörige eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind oder
  • Staatsangehörige eines Drittstaates sind und in einem Unternehmen mit Sitz in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum beschäftigt oder eingesetzt werden,
und Beförderungen (insbesondere gewerblicher Personenverkehr, gewerblicher Güterkraftverkehr, Werkverkehr und Transporthilfstätigkeiten) auf öffentlichen Straßen mit folgenden Kraftfahrzeugen durchführen:
  • Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht im Güterkraftverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE),
  • Fahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen im Personenverkehr (Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE),
müssen grundsätzlich eine besondere Qualifikation (Weiterbildung, gegebenenfalls Grundqualifikation) nachweisen. Diese Pflicht besteht zusätzlich zur Führerscheinausbildung.
Regelungen für Berufskraftfahrer und -fahrerinnen aus Drittstaaten

Mit Inkrafttreten der Verordnung zur Änderung der Beschäftigungsverordnung und der Aufenthaltsverordnung gibt es seit 01.04.2020 die rechtliche Grundlage für Berufskraftfahrerinnen und -fahrer aus Drittstaaten, auch ohne Berufsabschluss und Anerkennungsverfahren nach Deutschland zu kommen. Dies gilt jedoch nur, wenn diese Personen in ihrem Heimatstaat bereits eine Fahrerlaubnis für die Beschäftigung als Berufskraftfahrerin oder -fahrer einschlägige Fahrerlaubnis besitzen.
Soweit Personen aus Drittstaaten beschäftigt werden sollen, die noch keine EU-/EWR-Fahrerlaubnis und/oder noch keine (beschleunigte) EU-/EWR-Grundqualifikation besitzen, so ist das im Rahmen einer alternativen Tätigkeit möglich, sofern der Arbeitgeber diesen Personen gleichzeitig die Möglichkeit zur Erlangung der erforderlichen deutschen Fahrerlaubnis und deutschen (beschleunigten) Grundqualifikation bietet. Dieser Art der Beschäftigung wird von der Bundesagentur für Arbeit zugestimmt, wenn nach § 24a Abs. 2 BeschV folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Der Arbeitgeber bietet dem/der künftigen Beschäftigten einen Arbeitsvertrag, der neben der Beschäftigung im Unternehmen die Verpflichtung vorsieht, an Maßnahmen zur Erlangung der deutschen (beschleunigten) Grundqualifikation und der deutschen Fahrerlaubnis teilzunehmen. Während dieser Zeit ist eine Beschäftigung als Berufskraftfahrer noch nicht möglich!
  • Die Arbeitsbedingungen sind während der Qualifizierungsmaßnahmen so ausgestaltet, dass die deutsche Fahrerlaubnis und die deutsche (beschleunigte) Grundqualifikation innerhalb von 15 Monaten erlangt werden können.
  • Der Arbeitgeber sichert Ihrer oder Ihrem zukünftigen Beschäftigten ein konkretes Arbeitsplatzangebot als Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr oder im Personenkraftverkehr mit Kraftomnibussen in seinem Betrieb im Anschluss an die Umschreibung der Fahrerlaubnis und die Erlangung der (beschleunigten) Grundqualifikation zu.
  • Der Nachweis über eine bereits vorhandene Fahrerlaubnis aus einem Drittstaat als Berufskraftfahrerin oder -fahrer im Herkunftsland liegt vor.
Das Vorliegen der erforderlichen Papiere ist seit dem 18.11.2023 durch den Arbeitgeber zu prüfen, ebenso das erforderliche Sprachniveau für Nachqualifizierungen.
Wichtig: An den allgemeinen Berufszugangsvoraussetzungen für Berufskraftfahrer und -fahrerinnen ändert sich nichts. Diese werden lediglich nicht mehr im Rahmen des Aufenthaltsverfahrens von den Behörden geprüft, sondern müssen vom Arbeitgeber im Formular Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis – Zusatzblatt C bestätigt werden.
Sollte der bzw. die zukünftige Beschäftigte während einer früheren Beschäftigung in einem anderen EU-/EWR-Staat oder der Schweiz die (beschleunigte) Grundqualifikation bereits erworben haben und ist diese noch gültig, kann sie oder er auch dann einreisen, wenn sie oder er ausnahmsweise keine EU-/EWR-Fahrerlaubnis besitzt. Die ausländische Fahrerlaubnis muss dann innerhalb von sechs Monaten in Deutschland umgeschrieben werden. In der Regel muss eine theoretische und praktische Fahrprüfung abgelegt werden. Welche Unterlagen in einem solchen Fall im Visumverfahren vorliegen müssen, kann bei der jeweils zuständigen Auslandsvertretung erfragt werden.

Wenn der bzw. die zukünftige Beschäftigte 45 Jahre alt oder älter ist, muss er ein bestimmtes Mindestgehalt für die Beschäftigung in Deutschland erhalten oder einen Nachweis über eine bislang erworbene ausreichende Altersversorgung erbringen. Dieses Mindestgehalt liegt im Jahr 2024 bei 49.830 Euro.

Weiterführende Informationen finden Sie in unseren Hinweisen zur Beschäftigung von Fachkräften aus dem Ausland.

3. Ausnahmen

Vom Geltungsbereich des BKrFQG ausgenommen sind Fahrten mit Kraftfahrzeugen
  • deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit 45 Kilometer pro Stunde nicht überschreitet (§ 2 Abs. 2 Nr. 1 BKrFQG),
  • die von der Bundeswehr, der Truppe und dem zivilen Gefolge der anderen Vertragsstaaten des Nordatlantikpaktes, den Polizeien des Bundes und der Länder, dem Zolldienst sowie dem Zivil- und Katastrophenschutz und der Feuerwehr eingesetzt werden oder ihren Weisungen unterliegen (§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BKrFQG),
  • die zur Notfallrettung von den nach Landesrecht anerkannten Rettungsdiensten eingesetzt werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 3 BKrFQG),
  • die zum Zwecke der technischen Entwicklung oder zu Reparatur- oder Wartungszwecken oder zur technischen Untersuchung Prüfungen unterzogen werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 a) BKrFQG) (Bergungs- und Abschleppfahrten, für die eine güterkraftverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, fallen dagegen unter die Regelungen des BKrFQG; dagegen beinhaltet die Ausnahme den Hol- und Bringservice, bei dem Werkstattangehörige das Fahrzeug als Leerfahrt im Werkstattauftrag vom Kunden abholen beziehungsweise es nach Abschluss der Werkstattarbeiten zum Kunden zurückbringen),
  • die in Wahrnehmung von Aufgaben, die den Sachverständigen oder Prüfern im Sinne des § 1 Kraftfahrsachverständigengesetzes oder der Anlage VIII b der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung übertragen sind, eingesetzt werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 b) BKrFQG),
  • die neu oder umgebaut und noch nicht in Betrieb genommen worden sind (§ 1 Abs. 2 Nr. 4 c) BKrFQG),
  • zur Beförderung von Material oder Ausrüstung, das der Fahrer oder die Fahrerin zur Ausübung des Berufs verwendet, sofern es sich beim Führen des Kraftfahrzeugs nicht um die Hauptbeschäftigung handelt (§ 1 Abs. 2 Nr. 5 BKrFQG; wird häufig als „Handwerkerklausel” bezeichnet). Bei der Beurteilung, ob das Fahren die Haupttätigkeit des Fahrers ist, werden folgende Kriterien herangezogen:
    • Wie viel Zeit nimmt der Gütertransport neben den anderen Aufgaben im Betrieb regelmäßig in Anspruch? (Unter die Handwerkerregelung fallen zum Beispiel Anlieferungsfahrten von Werkstatt- und Bauhofmitarbeitern, sofern es sich nicht um die Hauptbeschäftigung handelt.)
    • Ist für den Beruf eine über die Fahrtätigkeit hinausgehende Berufsqualifikation erforderlich? (zum Beispiel Neumöbelauslieferung: erfolgen Anlieferung und Aufbau durch qualifizierte Fachkräfte wie Schreiner oder Tischler?)
    • Die Begriffe Material und Ausrüstung sind weit auszulegen. In Betracht kommen:
      • eine zur Erbringung von Dienst- und Werkleistungen notwendige Beförderung von Werkzeugen, Ersatzteilen, Bau- und Einkaufsmaterialien, Werkstoffen, Geräten etc.
      • der An- und Abtransport von Waren und Geräten, die in einem Handwerksbetrieb hergestellt oder repariert wurden (zum Beispiel Transport von Fenstern durch den Glaser, die Anlieferung von Back-, Fleisch- oder Wurstwaren an Filialbetriebe und Verkaufsstellen oder der Transport defekter Pkws durch Kfz-Betriebe, das Lenken von Fahrzeugen, bei denen es sich um „ausgerüstete Werkstattwagen" handelt und mit denen aktive Pannenhilfe geleistet wird sowie der Transport von Messeständen durch Mitarbeitende eines Unternehmens, soweit das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt (siehe oben)),
  • soweit es sich um Ausbildungsfahrzeuge in einer Fahrschule handelt (§ 1 Abs. 2 Nr. 6 BKrFQG),
    • die im Rahmen von Schulungen zum Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation eingesetzt werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 6 BKrFQG),
    • die während einer Weiterbildung nach BKrFQG eingesetzt werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 6 BKrFQG),
  • die zur nichtgewerblichen Güterbeförderung von Personen und Gütern zu privaten Zwecken eingesetzt werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 7 BKrFQG) (das heißt, die Beförderung wird nicht durchgeführt, um damit Einnahmen zu erzielen),
  • bei Beförderungen im ländlichen Raum (Zuordnung nach Landkreis; in der Region Stuttgart befindet sich kein Landkreis im ländlichen Raum), wenn
    a) die Beförderung zur Versorgung des eigenen Unternehmens des Fahrers erfolgt,
    b) das Führen von Kraftfahrzeugen nicht die Hauptbeschäftigung des Fahrers darstellt,
    c) die Beförderung gelegentlich (häufiger als einmal, jedoch nicht regelmäßig oder dauerhaft) erfolgt und
    d) die Beförderung unter Beachtung der sonstigen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften
    erfolgt (§ 1 Abs. 2 Nr. 8 BKrFQG) oder
  • wenn Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen Kraftfahrzeuge zur Güterbeförderung im Rahmen ihrer eigenen unternehmerischen Tätigkeit in einem Umkreis von bis zu 100 Kilometern vom Standort des Unternehmens verwenden oder von diesem ohne Fahrer angemietet werden (§ 1 Abs. 2 Nr. 9 BKrFQG).
  • In Baden-Württemberg sind nach Auslegung des zuständigen Landesministeriums auch Kurzstreckenfahrten von Kleingewerbetreibenden mit Getränkefachgeschäft im Rahmen eines örtlichen Getränkelieferservices an Privatkunden innerhalb Baden-Württembergs ausgenommen.
Anwendung finden die Vorschriften des Berufskraftfahrerqualifikationsrechts nur bei Beförderungen und somit nicht auf Leerfahrten.
Da selbst fahrende Arbeitsmaschinen wie Betonpumpen, Saug- und Spülfahrzeuge, Kanalfernaugen und Hubsteige gemäß § 2 Fahrzeugzulassungsverordnung nicht zur Beförderung von Personen oder Gütern geeignet sind, fallen ihre Fahrer nicht unter die Regelungen des BKrFQG; dagegen fallen beispielsweise Mitarbeitende von Sozialstationen, die Fahrten mit einem Bus, für den mindestens der Führerschein der Klasse D1 erforderlich ist, den Regelungen des BKrFQG, da es sich um Personenverkehr zu gewerblichen Zwecken handelt. Auch Fahrerinnen und Fahrer, die ausschließlich Fahrten nach der Freistellungs-Verordnung durchführen und von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes freigestellt sind, sind nicht von den Regelungen des BKrFQG befreit. Grundsätzlich gewerblich sind Fahrten zum Einsammeln, zur Entsorgung und zum Transport von Abfällen und Wertstoffen. Auch Bergungs- und Abschleppunternehmen, die der güterkraftverkehrsrechtlichen Erlaubnispflicht unterliegen, müssen die Anforderungen des BKrFQG erfüllen.

4. Verpflichtung zur Grundqualifikation und/oder Weiterbildung

Das BKrFQG und die BKrFQV unterscheiden stichtagsbezogen hinsichtlich der Frage, wer einer Grundqualifikationsverpflichtung und/beziehungsweise ausschließlich einer Weiterbildungsverpflichtung unterliegt. Dies richtet sich danach, ob es sich bei der Fahrerin oder dem Fahrer um einen Fahrerlaubniserwerber oder um einen Fahrerlaubnisbesitzer handelt, der von den maßgeblichen Stichtagen bereits die jeweilige Fahrerlaubnisklasse für Güterkraft- (C-Klassen) beziehungsweise für den Personenverkehr (D-Klassen) erworben hat:
Seit
  • dem Stichtag 10. September 2008 (Fahrerlaubnisse der Klassen D1, D1E, D, DE) und
  • dem Stichtag 10. September 2009 (Fahrerlaubnisse der Klassen C1, C1E, C, CE)
ist eine Grundqualifikation für „Neueinsteiger“ gesetzlich vorgeschrieben (vergleich hierzu Punkt 4).
Wer so genannter „Besitzständler“ ist und seine Fahrerlaubnis vor den genannten Stichtagen erworben hat, unterliegt lediglich der Weiterbildungspflicht (vergleich hierzu Punkt 6).
Qualifikation von Fahrern durch Aus- und Weiterbildung
für „Neueinsteiger“ (Fahrerlaubniserwerber)
für „Besitzständler“ (Fahrerlaubnisinhaber)
Erwerb einer Fahrerlaubnis der Klassen...
D1, D1E, D, DE
C1, C1E, C, CE
D1, D1E, D, DE
oder gleichwertige Klasse
C1, C1E, C, CE
oder gleichwertige Klasse
nach dem 9.9.2008
nach dem 9.9.2009
vor dem 10.9.2008
vor dem 10.9.2009
Grundqualifikation
keine Verpflichtung zur Grundqualifikation
(Besitzstandsregelung des § 4 BKrFQG)
und Weiterbildung
nur Weiterbildung
Beispielsfälle für die Einordnung finden Sie unter Punkt 11.
Berufskraftfahrer und -fahrerinnen, die vor den maßgeblichen Stichtagen des § 4 BKrFQG im Besitz einer entsprechenden Fahrerlaubnis waren und denen diese anschließend nach Erlöschen (Entziehung, Verzicht oder Verfristung) neu erteilt wurde oder wird, werden mit denjenigen Fahrern gleichgestellt, die durchgehend eine Fahrerlaubnis besessen haben (§ 4 Satz 1 BKrFQG). Damit gilt der Grundsatz, dass es einer (beschleunigten) Grundqualifikation nur dann bedarf, wenn die entsprechende Fahrerlaubnis erstmals nach den jeweiligen Stichtagen des § 4 BKrFQG erworben wurde. War der Betroffene vor dem jeweiligen Stichtag des § 4 Satz 1 Nr. 1 beziehungsweise Nr. 2 BKrFQG Inhaber der jeweiligen Fahrerlaubnis, ist im Rahmen einer Neuerteilung eine (beschleunigte) Grundqualifikation nicht erforderlich. Das spätere Erlöschen der Fahrerlaubnis lässt den Besitzstand unberührt. Da sich in diesen Fällen der Besitzstand nicht unmittelbar aus dem Führerschein ergibt, ist die Eintragung der Schlüsselzahl „95“ im Führerschein (künftig durch gesonderten Fahrerqualifizierungsnachweis) erforderlich. Davor ist regelmäßig eine Weiterbildung zu absolvieren.

5. Überblick über die Formen des Erwerbs der Grundqualifikation

Es ist zu unterscheiden zwischen den gesetzlichen Nachweisarten
  • Grundqualifikation und
  • beschleunigte Grundqualifikation.
a) Grundqualifikation
Der Nachweis der Grundqualifikation kann auf zwei Wegen erbracht werden:
1. Es wird eine dreijährige Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/-in oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb erfolgreich abgeschlossen beziehungsweise ein staatlich anerkannter Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und Kenntnisse zur Durchführung von Fahrten mit Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden (anerkannt für den Güterverkehr: Straßenwärter/-in, Werkfeuerwehrmann/-frau). Die Ausbildung zum Berufskraftfahrer/-in ist gleichzeitig als Grundqualifikation für den Personen- und den Güterverkehr anzuerkennen, so dass eine Umsteiger-Ausbildung und Prüfung nicht erforderlich ist. Die Ausbildung zur Fachkraft im Fahrbetrieb wird nur als Grundqualifikation für den Personenverkehr, die Ausbildung zum/zur Straßenwärter/-in und zum/zur Werkfeuerwehrmann/-nur für den Güterverkehr anerkannt.
2. Es wird erfolgreich eine Prüfung bei der (örtlich zuständigen) IHK abgelegt. Die Prüfung umfasst eine theoretische Prüfung und eine praktische Prüfung.
  • Zur Ablegung der Prüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungsunterricht nicht vorgeschrieben.
  • Eine Fahrerlaubnis ist zum Zeitpunkt des Ablegens der Prüfung ebenfalls nicht erforderlich.
Für Prüfungsteilnehmende, die bereits Fachkundenachweise entsprechend den Berufszugangsverordnungen für Güterkraftverkehr und Personenverkehr (GBZugV und PBZugV) besitzen, sind Erleichterungen in den theoretischen Prüfungsteilen vorgesehen. Die praktische Prüfung muss jedoch vollständig abgelegt werden.
Die Prüfungssprache ist deutsch (§ 23 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG) .
Mit dem Bestehen der Grundqualifikationsprüfung geht nicht die Anerkennung oder Gleichstellung mit einem Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf (zum Beispiel Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb) einher. Die Prüfung zum Nachweis der Grundqualifikation entspricht nicht der Prüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).
b) Beschleunigte Grundqualifikation
Die beschleunigte Grundqualifikation wird erworben durch die Teilnahme an einer Schulung bei einer anerkannten Ausbildungsstätte sowie die erfolgreiche Ablegung einer theoretischen Prüfung bei der IHK. Die Teilnahme am Unterricht ist hier verpflichtend. Bei der theoretischen Prüfung sind wiederum Erleichterungen für Inhaber von Fachkundenachweisen nach den Berufszugangsverordnungen vorgesehen.
Eine Fahrerlaubnis muss für die beschleunigte Grundqualifikation nicht vorliegen.
Die Prüfungssprache ist deutsch (§ 23 Abs. 1 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG).
Erwerb der Grundqualifikation (§ 2 BKrFQG)
Grundqualifikation mit Beschränkung auf eine Prüfung
sowie gleichgestellte Abschlüsse (§ 2 Abs. 1 BKrFQG)
beschleunigte Grundqualifikation
(§ 2 Abs. 2 BKrFQG)
theoretische
+
praktische
IHK-Prüfung
Grundqualifikation
Abschluss einer
Berufsausbildung
in den Ausbildungsberufen
- Berufskraftfahrer
- Fachkraft im Fahrbetrieb (nur D-Klassen)
- Straßenwärter (nur C-Klassen)
- Werksfeuerwehrmann (nur C-Klassen)
Teilnahme am Unterricht
bei einer
anerkannten Ausbildungsstätte
+
theoretische IHK-Prüfung
beschleunigte Grundqualifikation
Die Details zu den jeweiligen Prüfungen finden Sie nach C- und D-Klassen getrennt unter Berufskraftfahrerqualifikation Omnibus (Prüfung) und Berufskraftfahrerqualifikation Lkw (Prüfung)“. Außerdem bieten wir eine Liste von Ausbildungsstätten nach BKrFQG in der Region Stuttgart an.
Die Grundqualifikation kann nach § 6 BKrFQG nur in dem Land erworben werden, in dem die Fahrerin oder der Fahrer ihren/seinen ordentlichen Wohnsitz hat. Das ist - vereinfacht - dann der Fall, wenn sie/er 185 Tage im Jahr in Deutschland wohnt.
Soweit ein Fahrer/eine Fahrerin außerhalb der EU beziehungsweise des EWR seine Bus- oder Lkw-Fahrerlaubnis erworben hat und die „Umschreibung“ in einen deutschen Führerschein das Ablegen einer/mehrerer zusätzlichen/-r Prüfung/-en erfordert, führt dies regelmäßig dazu, dass kein Besitzstandsschutz besteht und somit das Ablegen einer Grundqualifikation als Voraussetzung für den Einsatz des Führerscheins zur Durchführung von Beförderungen erforderlich ist. Für einzelne Staaten gibt es jedoch Ausnahmen. Soweit der Fahrer/die Fahrerin aus einem Drittstatt den Nachweis der Grundqualifikation bereits in einem anderen EU-/EWR-Mitgliedstaat geführt hat und dieser dort durch Ausstellung bescheinigt wurde, wird dieser Nachweis regelmäßig auch in Deutschland anerkannt.

6. Mindestalter

Das Mindestalter zum Einsatz der Fahrerinnen und Fahrer in den jeweiligen Fahrerlaubnisklassen hängt von der jeweiligen Qualifikation beziehungsweise der Verkehrsart ab. Die Details sind auf den Informationsseiten zur jeweiligen Prüfung hinterlegt.
Im internationalen Güterkraftverkehr außerhalb der EU beziehungsweise des EWR ist zusätzlich das Europäische Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) zu beachten. Nach Artikel 5 Absatz 1 Ziffer b AETR ist das Mindestalter für gewerbliche Fahrten im internationalen Straßenverkehr 21 Jahre, es sei denn, es liegt ein erfolgreicher Abschluss als Berufskraftfahrer/-in vor.
Hinweis: Auszubildende die im Rahmen ihrer Ausbildung zum Berufskraftfahrer beziehungsweise zur Berufskraftfahrerin oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ab dem Stichtag (10. September 2008 beziehungsweise 10. September 2009) eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, dürfen das Kraftfahrzeug zu gewerblichen Zwecken führen (§ 3 Abs. 7 BKrFQG). An die Stelle des Nachweises der maßgeblichen Grundqualifikation tritt eine Kopie des Ausbildungsvertrags. Innerhalb von drei Jahren nach Beginn der Ausbildung (gem. BBiG) findet in diesen Fällen die Mindestalterregelung nach § 3 BKrFQG keine Anwendung. Sofern die Ausbildungszeit allerdings verlängert werden müsste, zum Beispiel bei Nichtbestehen der Prüfung, würde die Erlaubnis zum Führen des entsprechenden Fahrzeuges unterhalb der Altersgrenze entfallen. Die Vorgaben der Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)) im Hinblick auf das Mindestalter für den Erwerb der Fahrerlaubnis bleiben davon unberührt. Fahrten im Rahmen des Ausbildungsverhältnisses sind nur innerstaatlich zulässig (Artikel 3 Absatz 1 a) der Richtlinie 2003/59/EG).

7. Weiterbildung

Jeweils innerhalb von fünf Jahren im Anschluss an den Erwerb der Grundqualifikation beziehungsweise der beschleunigten Grundqualifikation müssen die Kenntnisse durch Teilnahme an einer Fortbildungsschulung aufgefrischt werden (35 Stunden innerhalb von fünf Jahren). Dies gilt auch für Personen, die ab dem 10. September 2008 beziehungsweise dem 10. September 2009 im Rahmen ihrer Ausbildung zum Berufskraftfahrer beziehungsweise zur Berufskraftfahrerin oder zur Fachkraft im Fahrbetrieb ihre Fahrerlaubnis und mit Bestehen der Abschlussprüfung die Grundqualifikation erwerben beziehungsweise erworben haben.
Die Weiterbildung erfolgt in Lehrgängen mit 35 Unterrichtsstunden zu je 60 Minuten. Diese 35 Pflichtstunden können auf einzelne „Blöcke“/„Module“ aufgeteilt werden. Es besteht auch keine Pflicht, diese am Stück hintereinander zu absolvieren. Allerdings muss ein „Einzelblock“/„Modul“ mindestens sieben Zeitstunden umfassen. Dabei ist es zulässig, dass ein Sieben-Stunden-„Einzelblock“/„Modul“ gesplittet wird. Allerdings nur, wenn zwischen den Teilen ein enger zeitlicher Zusammenhang besteht (zum Beispiel Freitag Nachmittag und der folgende Samstag Vormittag).
Die Teilnahme an einzelnen „Weiterbildungsblöcken“/„Modulen“ kann durch Teilbescheinigungen nachgewiesen werden. Für den Fall, dass ein Fahrer oder eine Fahrerin das Unternehmen wechselt, werden die Weiterbildungsmaßnahmen/-zeiten, die bereits absolviert wurden, angerechnet.
Für die Weiterbildung ist ausschließlich die Teilnahme am Lehrgang verpflichtend. Eine Abschlussprüfung ist nicht vorgesehen.
Die IHK bietet eine Liste von „Ausbildungsstätten nach BKrFQG“ in der Region Stuttgart zur Vorbereitung auf die Prüfung an.
Bei einem Überschreiten der Fälligkeitsfrist für die Weiterbildung erlischt die Grundqualifikation nicht, da ein Fahrer, der einmal eine Grundqualifikation im Sinne des Gesetzes erworben hat (Berufsausbildung, Grundqualifikation, beschleunigte Grundqualifikation) dauerhaft als qualifiziert gilt. Übt ein Fahrer seine Fahrertätigkeit zu gewerblichen Zwecken über einen längeren Zeitraum nicht aus, so kann er mit der Weiterbildung aussetzen. Bei erneuter Aufnahme einer gewerblichen Fahrertätigkeit muss die Weiterbildung ab diesem Zeitpunkt durch die Schlüsselzahl „95“ (siehe unten unter 8.) nachgewiesen werden.
Die Weiterbildung kann nach § 6 BKrFQG entweder im Inland oder am Ort der Hauptbeschäftigung innerhalb der EU, des EWR sowie der Schweiz erworben werden. Staaten, die wie beispielsweise die Türkei weder zur EU noch zum EWR gehören, sind als Drittstaat anzusehen. Eine Weiterbildung in diesen Staaten kann nicht anerkannt werden. Somit muss die Weiterbildung für Bürger dieser Staaten in Deutschland absolviert werden, sofern sie in Deutschland beschäftigt sind.
Die Durchführung von Weiterbildungen in Fremdsprachen sind nach einem Beschluss des zuständigen Bund-Länder-Arbeitskreises nicht zulässig.
Angerechnet werden im Umfang von sieben Unterrichtseinheiten zudem die
  • Ausbildung über die Beförderung gefährlicher Güter im Binnenland für Fahrzeugführer und
  • die Schulung über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen.
Die Möglichkeit dieser speziellen Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen besteht lediglich einmal. Eine ADR-Basisschulung kann beispielweise im Rahmen des fünfjährigen Weiterbildungsrhythmus nur einmal angerechnet
werden. Wird die ADR-Schulung aufgefrischt, kann diese Maßnahme auf eine spätere Weiterbildung angerechnet werden, sofern zwischen deren Abschluss und dem Zeitpunkt der Anrechnung höchstens fünf Jahre liegen.

8. Dokumentation der Qualifikation

Die Qualifizierung wird in Deutschland in einem gesonderten Fahrerqualifizierungsnachweises dokumentiert (§ 7 BKrFQG, § 8 BKrFQV, Anlage 5 zu § 8 Abs. 1 Satz 3 BKrFQV). Die im Führerschein eingetragenen Nachweise (Schlüsselzahl “95”) behalten jedoch ihre Gültigkeit (§ 30 Abs. 2 BKrFQG).

9. Anerkannte Ausbildungsstätten

Anerkannte Ausbildungsstätten für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung bedürfen einer staatlichen Anerkennung, sofern sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen (siehe hierzu § 9 BKrFQG, § 5 BKrFQV). Für einen Übergangszeitraum gelten bestimmte gesetzliche Anerkennungen, insbesondere für Fahrschulen und IHK-Ausbildungsbetriebe, fort.
Die IHK bietet eine Liste von „Ausbildungsstätten nach BKrFQG“ in der Region Stuttgart zur Vorbereitung auf die Prüfung an.

10. Auslegungsleitfaden und Bußgeldkatalog

Hinweise zur Rechtsauslegung rund um das BKrFQG und die BKrFQV haben die für die Umsetzung des Berufskraftfahrer-Qualifikationsrechts zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder zusammengestellt (Anwendungshinweise der obersten Bundes- und Länderbehörden).
Konsequenzen bei Verstößen gegen das Berufskraftfahrerqualifikationsrecht können dem Buß- und Verwarnungsgeldkatalog entnommen werden.

11. Beispiele

Hinweis: Die Bespiele nehmen Bezug auf die Rahmendaten für die Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C, CE im Güterkraftverkehr. Diese Beispiele bilden nur die relevantesten Konstellationen ab. Die darüber hinaus im Gesetz oder der Verordnung festgeschriebenen Ausnahme- und Übergangsregelungen können nur im Einzelfall unter Betrachtung der individuellen Situation der Person bewertet werden. Dazu ist die persönliche Rücksprache mit der Industrie- und Handelskammer erforderlich.
Achtung: Für die Führerscheinklassen D1, D1E, D, DE gelten die nachfolgenden Beispiele in einer ähnlichen Art und Weise. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass alle Überlegungen dann von dem Datum 10. September 2008 ausgehen müssen. In Zweifelsfällen sollte Rücksprache mit der IHK gehalten werden.
Fall 1
Max Mustermann hat seine entsprechende Fahrerlaubnis am 1. Februar 2006 erworben. Er wird erst nach dem 10. September 2026 fünfzig Jahre alt, so dass bis dahin keine Führerscheinverlängerung ansteht. Er ist ununterbrochen auf seine Fahrerlaubnis der Klasse CE angewiesen, um gewerbliche Fahrten durchzuführen.

Herr Mustermann hat seinen Führerschein vor dem 10. September 2009 erworben. Für ihn greift der Besitzstandsschutz. Er musste keinen gesonderten Nachweis der Grundqualifikation erbringen und sich auch keiner Prüfung zum Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation unterziehen. Um den Führerschein ohne Unterbrechung gewerblich nutzen zu können, musste er die Teilnahme an einer ersten 35-stündigen Weiterbildung vor dem 10. September 2014 nachweisen und sich erstmalig die Schlüsselzahl „95“ in den Führerschein eintragen lassen. Er muss nun regelmäßig innerhalb von jeweils fünf Jahren je 35-Stunden Weiterbildung absolvieren, wenn er nach Ablauf der Fünfjahresfristen weiterhin gewerbliche Beförderungen durchführen möchte. Statt eines Eintrags der Schlüsselzahl “95” erhält er inzwischen den Fahrerqualifizierungsnachweis.
Fall 2
Elke Musterfrau hat ihre Ausbildung zur Berufskraftfahrerin am 17. Juli 2021 erfolgreich abgeschlossen. Die entsprechende Fahrerlaubnis hat sie im Rahmen ihrer Ausbildung erworben.
Frau Musterfrau hat Ihren Führerschein nach dem 10. September 2009 erworben. Im Rahmen Ihrer Ausbildung musste Sie den Erwerb der Grundqualifikation nicht nachweisen, aber beim Führen eines entsprechenden Fahrzeuges die Kopie ihres Ausbildungsvertrages mitführen. Mit Bestehen ihrer Abschlussprüfung hat sie auch die Grundqualifikation erworben. Sie muss insofern keine zusätzliche Prüfung mehr machen. Die Teilnahme an einer ersten Weiterbildung muss sie spätestens bis zum 16. Juli 2026 dokumentieren.
Fall 3
Harald Mustermann hat seine entsprechende Fahrerlaubnis im Jahr 2024 erworben.

Bevor Herr Mustermann seine Fahrerlaubnis gewerblich nutzen darf, muss er den Erwerb der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation nachweisen. Die Teilnahme an einer ersten Weiterbildung muss dann im Regelfall fünf Jahre nach dem Zeitpunkt des Erwerbs der Grundqualifikation oder der beschleunigten Grundqualifikation nachgewiesen werden.

Stand: Juli 2025

LKW-Maut – Antrag auf Rückerstattung bis zum 31. Dezember 2020

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 28. Oktober 2020 (Rechtssache C-321/19) wurde die LKW-Maut in Deutschland über Jahre auf falscher Grundlage berechnet. In der Maut sind Kosten für die Verkehrspolizei enthalten, die nach Auffassung des EuGH in die Verantwortung des Staates fallen. Anträge auf Erstattung dieser Kosten müssen beim Bundesamt für Güterverkehr bis 31. Dezember 2020 eingereicht werden.
Unternehmen, die einen Antrag auf Erstattung zu viel gezahlter Lkw-Maut stellen möchten, können sich direkt an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) wenden. Folgende Punkte sind nach telefonischer Auskunft des BAG gegenüber des DIHK zu beachten:
Anträge sind zu richten an das
Bundesamt für Güterverkehr (BAG)
Postfach 190180
50498 Köln
Telefon: 0221 5776-0
Fax: 0221 5776-1777
  • Es genügt ein formloser Antrag in Papierform oder per Fax. Die Antragstellung per E-Mail ist nicht zulässig.
  • Die Frist zur Einreichung beim BAG ist der 31. Dezember 2020.
  • Im Antrag sollte ein Ansprechpartner mit E-Mail-Adresse genannt werden. Dies ist erforderlich für die Zuwendung einer Eingangsbestätigung.
  • Die Amtssprache für den Antrag ist Deutsch.
  • Der Antrag ist zu datieren und mit einer Unterschrift zu versehen.
  • Eine Mautaufstellung und die Kennzeichen der genutzten Fahrzeuge können bereits beigefügt werden, dies ist aber im ersten Schritt nicht zwingend erforderlich.
  • Erstattet werden kann die zu viel gezahlte Maut für den Zeitraum 2017 bis 2020.
Quelle: IHK Hannover
Stand: Dezember 2020

Impulse für das Stuttgarter Rosensteinviertel

Die IHK-Studie „City-Logistik neu gedacht – Impulse für das Stuttgarter Rosensteinviertel (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 5866 KB)“ beantwortet die Frage, wie die Mobilität von Gütern stadtverträglich gestaltet werden kann, wenn die benötigte Infrastruktur bereits im Planungsprozess eines Viertels eine wichtige Rolle spielt.
Die Studie wurde im Auftrag der IHK Region Stuttgart vom Verkehrsplanungsbüro Planersocietät, dem Büro Pesch Partner Architekten Stadtplaner GmbH und dem Fraunhofer-Institut für Materialfluss und Logistik durchgeführt.
Das in einigen Jahren entstehende Rosensteinviertel soll über viele Jahre hinweg Modellcharakter besitzen. Leben und Arbeiten soll in diesem Leuchtturm-Quartier stadtverträglich bei hoher Lebensqualität in Einklang gebracht werden, wozu viele städtebauliche und architektonische Innovationen Eingang in den Planungsprozess finden müssen. Es besteht die Chance, die Personen- und Gütermobilität der Zukunft zu ermöglichen. Speziell was die logistische Innenerschließung dieses Viertels angeht, kann ein großer Wurf gelingen, der Vorbild für andere Städte in Deutschland, Europa und letztlich weltweit sein sollte.
Fast alle Städte in Deutschland wachsen kontinuierlich und haben zusätzlich zu dieser Herausforderung einen strukturellen Wandel zu meistern, der von vielen Einflüssen initiiert wird, und bei denen die Rückgänge beim Vor-Ort-Handel und die Zuwächse im Online-Handel nur ein Aspekt sind, der weitreichende Folgen für die Lebendigkeit der Innenstädte oder die Belastung der Verkehrsinfrastruktur vor Ort hat.
Die Studie fokussiert eine Komponente, die bei der Planung städtischer Räume bislang wenn überhaupt, dann nur von untergeordneter Bedeutung war, die für die Herstellung „guter“ Lebensräume in Zukunft aber von großer Bedeutung sein wird: die innerstädtische Logistik. Die Studie beantwortet die Frage, wie die ansässigen Bürger und Unternehmen auf eine Art und Weise mit Gütern versorgt werden können, die kaum wahrnehmbar im Hintergrund abläuft, wie Logistik weniger Verkehrskilometer verursacht, wie sich Logistik in der City besser steuern und bedürfnisorientiert organisieren lässt. Auch die Verknüpfung der Personenmobilität mit der Güterversorgung spielt eine wichtige Rolle und es wird aufgezeigt, wie Logistik an manchen Stellen vielleicht sogar „intelligent“ sein kann.
Es geht also um eine Logistik, die nicht einfach nur in der Stadt stattfindet, sondern eine Logistik mit und auf einer Infrastruktur, die für die Stadt gemacht wurde. Außerdem zeigt die Studie auf, welche Planungsdimensionen von den einzelnen Lösungen tangiert werden und welche Wirkungsebenen im Einzelfall zu erwarten sind.
Letztlich sollen diese verschiedenen Blickwinkel auf die Logistik der Zukunft im Stuttgarter Stadtraum der Zukunft aufzeigen, welchen Mehrwert moderne Logistiklösungen für die Bürger und Unternehmen bereithalten. Wir wollen die politisch Verantwortlichen, die Stadtverwaltung und natürlich auch die Bürger und Unternehmen in der Region dafür sensibilisieren, dass die dafür notwenigen Infrastrukturen schon in der frühen Planungsphase mitgedacht und integriert werden müssen. Unsere Aufgabe wird es sein, die Umsetzung in den kommenden Jahren aktiv zu begleiten und den Dialog mit der Wirtschaft für optimale Lösungen zu ermöglichen.
Der Bezugsraum der Studie ist mit dem Rosensteinviertel auf den ersten Blick sehr eng gezogen. Sie auf dieses Areal, das ja erst in vielen Jahren tatsächlich zur Bebauung freigegeben wird, einzuschränken, war aber nie unsere Intention. Vielmehr wurde das Rosensteinviertel gewählt, weil es einerseits standortpolitisch hohe Bedeutung und Strahlkraft besitzt, aber auch, weil es bei einem „aus dem Nichts“ entstehenden Viertel natürlich deutlich einfacher ist, Funktionen und Infrastrukturen anzuregen und umzusetzen, als dies in im Zweifel jahrhundertelang gewachsenen Stadträumen der Fall ist. Deshalb ist es mir wichtig zu betonen, dass die enthaltenen Impulse eine große Bandbreite logistischer Lösungen abbilden und es somit auch ohne weiteres möglich ist, sich aus diesem „Bauchladen“ immer dann zu bedienen, wenn Kommunen neue Stadtquartiere entwickeln oder bestehende Areale einer grundlegenden Neugestaltung unterziehen. Die Übertragung von manchen oder auch mehreren Lösungen aus der Studie sollte sowohl in kleinen, mittelgroßen als auch großen Städten gelingen.
Stand: April 2021

Kabotagebeförderungen im Straßenverkehr

ACHTUNG: Entgegen der weit verbreiteten Wahrnehmung unterliegen nicht nur genehmigungspflichtige Fahrten (mit im gewerblichen Güterkraftverkehr eingesetzten Fahrzeugen, die eine zulässige Höchstmasse (zHm) von mehr als 2.500 kg aufweisen) den Kabotagebestimmungen. Auch leichtere Fahrzeuge, die von ausländischen Unternehmen für Binnenbeförderungen (für Dritte gegen Entgelt) eingesetzt werden, darunter insbesondere die mehr und mehr eingesetzten „(Plane-Spriegel-) Sprinter mit oder ohne Schlafkabine”, unterliegen den unten beschriebenen Einschränkungen. Dazu etwa folgender Hinweis zu den rechtlichen Gegebenheiten auf der Website des Bundesamtes für Güterverkehr:
„Vom Geltungsbereich der Vorschriften, die für Kabotagebeförderungen gelten, sind gemäß der Bestimmungen der Artikel 8 und 9 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 auch Fahrzeuge mit einem zGG von bis zu 3,5 t umfasst. Da auch Unternehmen, die unter die Freistellung nach Artikel 1 Absatz 5 c) (Kraftfahrzeuge bzw. Kraftfahrzeugkombination bis 3,5 t zGG) fallen, gemäß Artikel 8 Absatz 5 der Verordnung Kabotagebeförderungen durchführen können, gelten auch für diese Fahrzeuge die Voraussetzungen wie für Fahrzeuge mit mehr als 3,5 t zGG.”*
Uns zugetragene Hinweise deuten darauf hin, dass die Kontrollbehörden derartige Fahrzeuge verstärkt auf die Einhaltung der Kabotagevorschriften kontrollieren. Dazu noch der Hinweis, dass auch die Bestimmungen des HGB zum Frachtgeschäft oder des CMR nicht erst dann gelten, wenn ein Fahrzeug mit einer zHm von mehr als 2.500 kg eingesetzt wird.

Grundsätze

Seit Mai 2010 sind die Regelungen über die Kabotage (Artikel 8 und 9 der Verordnung (EG) 1072/2009) in der gesamten EU in Kraft getreten. Somit ist EU-weit einheitlich geregelt, unter welchen Rahmenbedingungen welche Anzahl an Kabotagebeförderungen innerhalb welchen Zeitraumes durchgeführt werden dürfen und wie dies belegt werden muss.
Konkret dürfen im Anschluss an eine beladene grenzüberschreitende Beförderung, die vollständig im „Kabotageland“ entladen wurde, drei Kabotagebeförderungen innerhalb von sieben Kalendertagen durchgeführt werden („3 in 7 – Regel”). Die Sieben-Tage-Frist beginnt zu laufen, sobald die Güter der grenzüberschreitenden Beförderung vollständig entladen wurden. Wenn diese Entladung beispielsweise um 10:30 Uhr am Mittwoch stattgefunden hat, beginnt um 00:00 Uhr am Donnerstag die Sieben-Tage-Frist zu laufen. Deren Ende liegt dann am folgenden Mittwoch um 24:00 Uhr. Zur Fristenberechnung beachten Sie bitte die Ausführungen im Abschnitt “Was hat sich sich durch das “Mobilitätspaket I” geändert?”
Unter welchen Rahmenbedingungen eine Beförderungen in Deutschland als einzelne Kabotagebeförderung angesehen wird, ist im Folgeabschnitt beschrieben. In anderen EU-Mitgliedstaaten gelten in aller Regel abweichende Definitionen.
Die drei erlaubten Kabotagebeförderungen innerhalb der sieben Tage können in dem Staat, in dem die grenzüberschreitend beförderten Güter vollständig entladen wurden, durchgeführt werden (= Aufnahmemitgliedstaat). Der Frachtführer kann sich aber auch dafür entscheiden, einzelne der drei Kabotagebeförderungen oder alle drei Kabotagebeförderungen in anderen Mitgliedstaaten durchzuführen. Dafür gibt es die „1 in 3 – Regel”, die es ermöglicht, eine Kabotagebeförderung innerhalb von drei Tagen nach der unbeladenen Einfahrt in einen Mitgliedstaat durchzuführen. Dabei ist zu beachten, dass die „1 in 3 – Regel” lediglich innerhalb der „3 in 7 – Regel” angewendet werden darf. Ein bulgarischer Frachtführer könnte also nach der Entladung der grenzüberschreitend nach Deutschland beförderten Güter zunächst eine Kabotagebeförderung in Deutschland erbringen (eine von drei innerhalb von sieben Tagen), dann leer nach Frankreich fahren und dort eine Kabotage durchführen (die zweite von den erlaubten drei Kabotagebeförderungen innerhalb sieben Tagen, die er spätestens innerhalb von drei Tagen nach der unbeladenen Einfahrt nach Frankreich durchgeführt haben muss) und im Anschluss leer nach Belgien einfahren, um dort die dritte Kabotagebeförderung durchzuführen – die dritte der erlaubten drei, die innerhalb von sieben Tagen nach der Entladung in Deutschland und innerhalb von drei Tagen nach der Einfahrt nach Belgien durchgeführt worden sein muss. Im Anschluss an diese belgische Kabotagebeförderung kann das Land leer verlassen werden oder der bulgarische Frachtführer nimmt im Belgien eine grenzüberschreitende Beförderung in irgendeinen Mitglied- oder Drittstaat auf.
Sobald das Kontingent an Fahrten (drei bzw. eine) oder Tagen (sieben bzw. drei innerhalb sieben) aufgebraucht ist, muss eine beladene oder leere grenzüberschreitende Fahrt stattfinden (sofern der Frachtführer sein Fahrzeug nicht zum Stehzeug umfunktionieren möchte).

Was ist eine Kabotagebeförderung?

Infolge des Urteils des Verwaltungsgerichts Köln vom 31. Mai 2021 (Aktenzeichen 18 K 8314/18) ist für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland relativ eindeutig, wodurch eine einzelne Kabotagebeförderung gekennzeichnet ist. Grundsätzlich handelt es sich um „1” Beförderung, wenn ein Gut zwischen einem bestimmten Absender (= Vertragspartner des Frachtführers) und einem bestimmten Empfänger (= Begünstigter des Frachtvertrages; kann aber auch selbst Absender sein) befördert wird.
Im konkreten Urteil wurde ein ausländischer Frachtführer durch einen in Deutschland ansässigen Auftraggeber damit beauftragt, Güter (hier: Gas) an mehr als drei wirtschaftlich unabhängige Abnehmer (Entladestellen) zu liefern. Nach Ansicht des Bundesamtes für Güterverkehr und bestätigt durch das genannte Urteil sind dies in Deutschland mehr als drei Kabotagebeförderungen.
Hätte es sich lediglich um einen Empfänger gehandelt, dem die Güter an mehr als einer Entladestelle angeliefert worden wären, würde es sich um „1” Kabotagebeförderung handeln (Beispiel: Erste Entladestelle ist die Zentrale der Hans Wurst KGaA, zweite Entladestelle ist das 5 km entfernte Außenlager der Hans Wurst KGaA und dritte Entladestelle ein 10 km entfernter Showroom der Hans Wurst KGaA). Ist die Hans Wurst KGaA gleichzeitig Absender als auch Empfänger, spielt die Anzahl der Be- und/oder Entladestellen keine Rolle (wobei hier dann die Ladekapazität des Fahrzeugs eine entscheidende Rolle spielen dürfte).
Wenn die von der Hans Wurst KGaA bestellte Ware jedoch nicht nur an dieses Unternehmen, sondern teilweise auch an die Hans Wurst Vertriebsgesellschaft mbH geliefert wird, handelt es sich um zwei verschiedene Empfänger und somit um zwei Kabotagebeförderungen.
Entscheidend ist also in erster Linie die frachtvertragliche Basis und wenn überhaupt nachrangig die Ladekapazität des Fahrzeugs oder andere Bezugsgrößen.
Hier die gegenüber der Klägerin im o.g. Verfahren zum Ausdruck gebrachte Auffassung des BAG zum Thema „1” Kabotagebeförderung bzw. „1” Beförderungsvorgang im Wortlaut: „Ein einzelner Beförderungsvorgang liege vor, wenn das Transportgut im Auftrag eines bestimmten Absenders an einen bestimmten Empfänger verbracht werde. Dies gelte unabhängig davon, ob Teile der Sendung an verschiedenen Orten übernommen und an verschiedenen Ablagestellen abgeliefert würden. Mehrere Kabotagebeförderungen lägen hingegen vor, wenn für mehrere Absender Fracht befördert oder diese an mehrere Empfänger geliefert werde. Unerheblich sei, ob ein Transport, bei dem der Absender identisch sei und das Transportgut am selben Ort zur selben Zeit aufgenommen werde, in einer Summe vergütet werde oder nicht.”

Welche Nachweise müssen vorgelegt werden?

Dass die rechtlichen Vorgaben eingehalten wurden, muss durch entsprechende Beförderungspapiere nachgewiesen werden. Üblicherweise genügt dazu ein Frachtbrief, der mindestens folgende Angaben umfassen muss (vgl. Artikel 8 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 1072/2009):
  • Name, Anschrift und Unterschrift des Absenders
  • Name, Anschrift und Unterschrift des Verkehrsunternehmers (Frachtführer)
  • Name und Anschrift des Empfängers sowie nach erfolgter Lieferung dessen Unterschrift und das Datum der Lieferung
  • Ort und Datum der Übernahme der Ware sowie die Lieferadresse
  • die übliche Beschreibung der Art der Ware und ihrer Verpackung sowie bei Gefahrgütern ihre allgemein anerkannte Beschreibung, die Anzahl der Packstücke sowie deren besondere Zeichen und Nummern
  • die Bruttomasse der Güter oder eine sonstige Mengenangabe
  • das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeugs und des Anhängers
Der vor der ersten Kabotagebeförderung stattgefundene grenzüberschreitende Transport muss in Form eines CMR-Frachtbriefes nachgewiesen werden. Bei unbeladener Einfahrt in das „Kabotageland“ gibt es einen solchen natürlich nicht, was auch das Indiz dafür wäre, dass nur eine Kabotagefahrt innerhalb von drei Tagen erlaubt ist. Dann sind aber die Nachweise für die originäre grenzüberschreitende Lastfahrt (und ggf. bereits durchgeführte Kabotagebeförderungen) zu erbringen, da nur infolge dieser Beförderung die Erlaubnis zur Kabotage überhaupt erworben wurde.

Was hat sich durch das „Mobilitätspaket I”geändert?

Durch das am 31. Juli 2020 veröffentlichte „Mobilitätspaket I” ergeben sich ab dem 21. Februar 2022 Änderungen bei den Kabotagereglungen. Konkret sind die neuen Regelungen in der Verordnung (EU) 2020/1055 hinterlegt, die insbesondere die Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009 und (EG) Nr. 1072/2009 ändert.
Über den Februar 2022 hinaus bleibt es bei der zuvor beschriebenen „3 in 7” bzw. „1 in 3”-Regelung hinsichtlich der Anzahl der erlaubten Kabotagebeförderungen. Neu wird sein, dass nach „Verbrauch” des Kabotagepensums, wenn also entweder die X Beförderungen oder die X Tage erbracht wurden bzw. abgelaufen sind, mit dem Fahrzeug innerhalb von vier Tagen nach Ende der Kabotagebeförderungen keine weiteren Kabotagebeförderungen in diesem sogenannten Aufnahmemitgliedstaat mehr durchgeführt werden dürfen. Diese „Abkühlphase” soll sicherstellen, dass Kabotage nicht systematisch - also dauerhaft - betrieben wird.
Aufgrund wirtschaftlicher Interessen bzw. Zwänge wird das Fahrzeug mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit also nach den erlaubten Kabotagefahrten den Aufnahmemitgliedstaat beladen oder unbeladen verlassen und etwa für weitere grenzüberschreitende Beförderungen oder Kabotagetransporte in anderen Mitgliedstaaten eingesetzt werden müssen.
Da die Neuerungen aus der VO (EU) 2020/1055 in zahlreichen Details unklar formuliert sind, hat die EU-Kommission auf der Webseite der Generaldirektion Mobilität und Verkehr einen Fragen-Antworten-Katalog zu den neuen Kabotagevorschriften veröffentlicht. Darin werden sowohl die bisherigen Regelungen als auch die Neuerungen angesprochen.
Bitte beachten Sie, dass nach Meinung der EU-Kommission bei der Berechnung der Fristen die Vorgaben der VO (EWG, Euratom) 1182/71 angewendet werden sollen. Verkürzt ausgedrückt sind deshalb bei der Fristenberechnung Samstage, Sonntage und Feiertage grundsätzlich nicht mehr zu berücksichtigen. Außerdem müssen Zeiträume, die mindestens zwei Kalendertage umfassen, mindestens zwei Arbeitstage (Montag bis Freitag) umfassen. Einige Beispiele zur Fristenberechnung sind im oben verlinkten Fragen-Antworten-Katalog enthalten.
Dokumentation, Mitführungspflichten und Kontrollen
Weiterhin muss im Umfang der obigen Auflistung für jede Kabotagebeförderung ein Nachweis vom Unternehmen erbracht werden können. Hinzu kommt, dass sich die Nachweispflicht auch auf die der ersten Kabotagebeförderung vorhergehenden vier Tage ausweitet, um die neu eingeführte Abkühlphase kontrollierbar zu gestalten.
Der Fahrer ist verpflichtet, die Nachweise, die explizit auch in elektronischer Form (insbesondere eCMR) vorgelegt werden können, mitzuführen. Dokumente, die im Unternehmen, nicht aber beim Fahrer vorliegen, können in Straßenkontrollen seitens des Fahrers angefragt und „vor dem Abschluss der Straßenkontrolle” (???!!!) vom Unternehmen bereitgestellt werden.
Um die Kontrollierbarkeit zu verbessern ist zudem vorgesehen, dass künftig auch die über einen Fahrtenschreiber aufgezeichneten Informationen ausgewertet werden, weshalb es von großer Bedeutung war, die Pflicht zur Aufzeichnung von Grenzübertritten seit dem 20. August 2020 bei analogen und seit 02. Februar 2022 bei digitalen Fahrtenschreibern gesetzlich zu fixieren. Wenn über die ab 21. August 2023 neu eingeführte Version 2 der intelligenten Fahrtenschreiber auch Be- und Entladevorgänge erfasst werden sollten (bislang fehlt es an einer gesetzlichen Verpflichtung dazu für den Fahrer) und diese neueste Version in der Folge bis August 2025 in allen grenzüberschreitend eingesetzten Fahrzeugen eingebaut sein müssen, wird eine bislang weit aufklaffende Kontrollierbarkeitslücke zusehends geschlossen.
Beim Risikoeinstufungssystem hinsichtlich der Zuverlässigkeit der Unternehmen bzw. Verkehrsleiter wurde durch das Mobilitätspaket auch die Verstoßkategorie „Kabotage” hinzugefügt, was eine weitere Motivation für künftig rechtskonformeres Verhalten sein dürfte.
Die Mitgliedstaaten werden zudem verpflichtet, mindestens zwei Mal pro Jahr untereinander abgestimmte spezifische Kabotagekontrollen durchzuführen, an denen sich im Einzelfall mindestens zwei Mitgliedstaaten beteiligen müssen.
Änderungen beim Vor- und Nachlauf im grenzüberschreitenden Kombiverkehr?
Bis Februar 2022 wird der rein innerstaatliche Straßentransport im Vor- und Nachlauf zu einem grenzüberschreitenden kombinierten Verkehr nicht als gesonderter Kabotagetransport eingestuft, sondern als Teil der grenzüberschreitenden Beförderung betrachtet. Den Mitgliedstaaten wird künftig die Möglichkeit eingeräumt, diese Transporte unter spezifischen Voraussetzungen auch als Kabotagetransport einzustufen. Es wird sich zeigen, wie sich Bund und Länder in der Sache positionieren und ob es an dieser Stelle zum Paradigmenwechsel kommt.

Was ist darüber hinaus zu beachten?

Bitte beachten Sie, dass auch der Auftraggeber einer Transportdienstleistung, die mit einem Fahrzeug mit einer zHm von mehr als 3.500 kg erbracht wird, aus dem Güterkraftverkehrsrecht heraus haftungsrechtliche Konsequenzen befürchten muss, wenn er nicht überprüft hat, ob das beauftragte Unternehmen die rechtlichen Voraussetzungen zur Durchführung der konkreten Transporte erfüllt (will sagen: im Besitz einer entsprechenden GÜLTIGEN Genehmigung ist). Unter der Überschrift „Kontrollpflichten des Auftraggebers” haben wir die wesentlichen Informationen zusammengetragen.
Auch im Fahrpersonalrecht bestehen für nahezu alle in der Transportkette Beteiligten im Einzelfall Verantwortlichkeiten und Haftungsfallen.
Ebenso sollten ergänzend die Informationen des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) beachtet werden. Auf der Website des BAG ist auch der Buß- und Verwarnungsgeldkatalog zum Güterkraftverkehrsrecht hinterlegt. Bei vorsätzlichen Verstößen gegen die Vorschriften können diesem zufolge Bußgelder von bis zu 2.500 Euro erhoben werden.
* Die zitierten Ausführungen des BAG basieren noch auf der bis 20. Mai 2022 geltenden Rechtslage, dernach im grenzüberschreitenden Einsatz eine Genehmigung erst dann notwendig war, wenn das Fahrzeuge (oder die Zugfahrzeug-Anhänger-Kombination) eine zulässige Höchstmasse (zHm) von mehr als 3,5 t aufgewiesen hatte. Seit 21. Mai 2022 beträgt die Tonnagegrenze hinsichtlich der Genehmigungspflicht mehr als 2,5 t zHm.
Stand: Juni 2022

EU-Mobilitätspaket I ist veröffentlicht

Nach gut drei Jahre andauernden Diskussionen ist am 8. Juli 2020 das Mobilitätspaket I beschlossen worden. Die Veröffentlichung der neuen Richtlinien und Verordnungen im EU-Amtsblatt hat am 31. Juli 2020 stattgefunden.
Verordnung (EU) 2020/1054 zur Änderung der VOen (EG) Nr. 561/2006 und (EU) Nr. 165/2014 (mittlerweile liegen konsolidierte Fassungen der beiden Verordnungen bei EUR-Lex vor)
Verordnung (EU) 2020/1055 zur Änderung der VOen (EG) Nr. 1071/2009, (EG) Nr. 1072/2009 und (EU) Nr. 1024/2012
Richtlinie (EU) 2020/1057 zur Ausgestaltung der Richtlinien 96/71/EG und 2014/67/EU und zur Änderung der Richtlinie 2006/22/EG
Binnen unterschiedlicher Fristen werden einige Regeln im Bereich Marktzugang, Entsendung sowie Lenk- und Ruhezeiten verändert bzw. neu eingeführt. Die Änderungen bei der Entsendung der Fahrer, den Regelungen zum Markt- und Berufszugang und bei der Kontrollrichtlinie werden erst im Februar bzw. Mai 2022 Geltung erlangen und deshalb in diesem Artikel nicht detailliert behandelt, sondern nur oberflächlich benannt.
Da im Bereich Lenk- und Ruhezeiten und Fahrtenschreiber einige der Änderungen bereits am 20. August 2020 Geltung erlangen, wird der Fokus in diesem Artikel auf diesen „unmittelbar“ geltenden Neuerungen liegen. Hier werden nur die wichtigsten und für Fahrer bzw. Unternehmen auch im Alltag relevanten Änderungen angesprochen. Die Regelungen sind teilweise von hoher Komplexität gekennzeichnet und werden hier nur in den Grundzügen dargestellt. Einschränkend muss außerdem klargestellt werden, dass manche Formulierungen in der Änderungsverordnung keine klare Aussage dazu ermöglichen, wie rechtskonformes Handeln aussieht oder aussehen kann.
Für Fahrzeuge zur Güterbeförderung zwischen mehr als 2,8 t und nicht mehr als 3,5 t zHm, die Stand 2020 nur dem nationalen Fahrpersonalgesetz und der zugehörigen -verordnung unterliegen, gelten die neuen Vorschriften nach dem Mobilitätspaket I erst nach einer Anpassung der zuvor genannten Rechtsgrundlagen. Ob die Umsetzung aller Vorschriften erfolgt, ist gegenwärtig unklar.
Wenn bei den in der Folge dargestellten Änderungen für Fahrzeuge zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastsitzplätzen bzw. zur Güterbeförderung mit einer zHm von mehr als 3,5 t kein gesondertes Datum genannt ist, ab dem die jeweilige Regelung gilt, ist diese ab dem 20. August 2020 anzuwenden bzw. anwendbar.
Die Mehrzahl der geänderten Verordnungen und Richtlinien sind in unserer Übersicht der Rechtsgrundlagen für Verkehr und Transport verlinkt (ggf. wird die entsprechende Rechtsgrundlage noch nicht in der neuesten konsolidierten Fassung, also noch mit dem veralteten Stand vom Juli 2020 ausgegeben).

Ausnahmen

(Artikel 3 und 13 der VO (EG) Nr. 561/2006)
Die Handwerkerklausel nach Artikel 3 Buchstabe aa) der VO (EG) Nr. 561/2006 wird dahingehend angepasst, dass ab dem 21. August 2020 auch die Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern möglich ist. Die bestehenden Limitierungen (max. 7.500 kg zHm, max. 100 km Luftlinie Umkreis) werden beibehalten. Keine direkte Wirkung der Änderung auf Fahrzeuge bis 3.500 kg zHm, da statischer Verweis in der Fahrpersonalverordnung (FPersV).
Perspektivisch kann in Deutschland die Beförderung von Transportbeton sowie die Beförderung von Baumaschinen für Bauunternehmen (im 100 km-Luftlinie-Umkreis und wenn das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist) ausgenommen werden, wozu es aber zunächst einer Anpassung der FPersV bedarf, weshalb die Ausnahmen wenn überhaupt, dann frühestens 2021 gelten.
Die Ausnahme nach Artikel 3 Buchstabe ha) der VO (EG) Nr. 561/2006, die grenzüberschreitenden Werkverkehr und Werkverkehrskabotage mit Fahrzeugen mit einer zHm zwischen mehr als 2,5 t und nicht mehr als 3,5 t von den Vorschriften ausnimmt wenn das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist, wird erst ab dem 1. Juli 2026 Geltung erlangen (vgl. Artikel 2 der VO (EG) Nr. 561/2006 neu).

Themenkomplex Wochenruhezeit

(Artikel 8 der VO (EG) Nr. 561/2006)
Wochenruhezeiten, die länger als 45 Stunden andauern, also alle regelmäßigen und auch reduzierte, die aufgrund eines angehängten Ausgleichs für eine vorherige reduzierte Wochenruhezeit insgesamt länger als 45 Stunden andauern, dürfen nicht im Fahrzeug verbracht werden. Eine Dokumentationspflicht und somit Kontrollierbarkeit besteht weiterhin nicht.
Diese Wochenruhezeiten dürfen, wenn der Fahrer nicht an seinen Wohnort zurückkehrt, nur in einer vom Arbeitgeber „bezahlten“ Unterkunft verbracht werden, die geeignet und geschlechtergerecht und mit angemessenen Schlafgelegenheiten und sanitären Einrichtungen ausgestattet sein muss (wobei die Reichweite dieser Vorgabe insoweit eingeschränkt ist, als ein Fahrer nicht in seinen Grundrechten beschnitten werden darf).

Rückkehrrecht des Fahrers

Innerhalb jedes Vier-Wochen-Zeitraumes (jede Kombination von vier zusammenhängenden Kalenderwochen, die in jeder Kalenderwoche beginnen und enden kann, zum Beispiel KWs 51 bis 2, 52 bis 3, 1 bis 4, 2 bis 5 usw.) muss das Unternehmen die Arbeit jedes Fahrers so planen, dass dieser mindestens ein Mal an seinen Wohnort ODER an den Unternehmensstandort, dem er normalerweise zugeordnet ist, zurückkehren KANN um dort eine Wochenruhezeit einzulegen, die mindestens 45 Stunden andauert. Das Unternehmen muss dokumentieren, wie das Rückkehrrecht des Fahrers umgesetzt wird – bei Betriebskontrollen im Niederlassungsmitgliedstaat ist die Einhaltung demnach kontrollierbar.
Der Fahrer darf nicht verpflichtet werden, an einen der genannten Orte zurückzukehren, da dies eine Beschneidung seiner Grundrechte bedeuten würde. Um es nochmals klarzustellen: Es handelt sich um ein Rückkehrrecht und nicht um eine Rückkehrpflicht!

Sonderregel im grenzüberschreitenden Güterverkehr

Ausschließlich im grenzüberschreitenden Güterverkehr darf eine Sonderregel angewendet werden. Diese ermöglicht es unter Einhaltung zahlreicher Voraussetzungen, zwei verkürzte Wochenruhezeiten hintereinander einzulegen. Die Rahmenbedingungen/Voraussetzungen sind:
a) Im (bereits beschriebenen) Vier-Wochen-Zeitraum müssen neben den beiden zusammenhängenden reduzierten Wochenruhezeiten mindestens zwei regelmäßige Wochenruhezeiten eingelegt werden.
b) Die verkürzten Wochenruhezeiten müssen im Ausland verbracht werden (Ausland = weder Niederlassungsstaat des Unternehmens noch Wohnsitzstaat des Fahrers).
c) Der Ausgleich der beiden Verkürzungen muss so gestaltet werden, dass der Fahrer einen möglichst langen Erholungszeitraum in Anspruch nehmen kann. Deshalb darf aller Voraussicht nach der Ausgleich der Verkürzungen nicht getrennt sondern nur zusammengefasst eingelegt werden (will sagen: die Minderstunden beider Verkürzungen sind zu addieren). Der Ausgleich kann nicht zu einem vom Fahrer/Unternehmen gewählten Zeitpunkt eingelegt werden, sondern muss (direkt) „vor“ der auf die zweite Verkürzung folgenden regelmäßigen Wochenruhezeit erfolgen. Es ist rechtlich nicht hinreichend beschreiben, wie genau dieser Ausgleich zu erfolgen hat. Mutmaßlich ist es der Wille des EU-Gesetzgebers, diesen Ausgleich zwischen das Arbeitsende am letzten Arbeitstag vor der regelmäßigen Wochenruhezeit und dem Beginn eben jener Wochenruhezeit „dazwischenzuschieben“, was unklare Rechtsfolgen mit sich bringt (juristisch nicht beschriebene Auflösung des 24-Stunden-Zeitraumes am letzten Arbeitstag da unklar ist, ob zunächst eine Tagesruhezeit einzulegen ist, die nach dem Zeitblock für den Ausgleich zu einer wöchentlichen Ruhezeit verlängert wird; Verstoß gegen Artikel 8 Absatz 7 der VO (EG) Nr. 561/2006; etc.).
Beispiel:
Verkürzung von KW 1 auf KW 2: 10 h (35 h reduzierte Wochenruhezeit eingelegt)
Verkürzung von KW 2 auf KW 3: 15 h (30 h reduzierte Wochenruhezeit eingelegt)
Mindestdauer der Wochenruhezeit inkl. Ausgleich von KW 3 auf KW 4: 10 h + 15 h + 45 h = 70 h
d) Wenn der Fahrer für die regelmäßige Wochenruhezeit, der der Ausgleich für die beiden reduzierten Wochenruhezeiten vorangestellt wird, an seinen Wohnort oder „seine“ Betriebsstätte des Unternehmens zurückkehren möchte, muss er zurückkehren, bevor er die Wochenruhezeit beginnt.
ACHTUNG: Bis zu einer Klarstellung durch die EU-Kommission/Mitgliedstaaten, wie diese Sonderregelung rechtskonform umgesetzt werden kann, sollten Unternehmen, die Rechtssicherheit anstreben, die Sonderregelung entweder nicht anwenden oder darauf achten, dass durch die Anwendung andere Vorgaben, insbesondere zum Artikel 8 Absatz 9 oder zum Artikel 9 Absätze 2 und 3 der VO (EG) Nr. 561/2006, nicht verletzt werden.

Überschreitung der Lenkzeit, um Wochenruhezeit am Wohnort oder der Betriebsstätte zu verbringen

Im Artikel 12 der VO (EG) Nr. 561/2006 bestand bislang nur eine Sonderregelung, die es dem Fahrer unter unvorhersehbaren und von ihm/vom Unternehmen nicht beeinflussbaren Umständen, die die ursprüngliche Transportplanung durcheinanderbringen, ermöglicht, von den Vorgaben der Artikel 6 bis 9 der VO (EG) Nr. 561/2006 (ohne Gefährdung der Straßenverkehrssicherheit!) abzuweichen, um einen geeigneten Halteplatz zu erreichen.
Unter den selben Prämissen können die Fahrer künftig am letzten Arbeitstag der Woche in geringem Umfang von den Lenkzeitbeschränkungen abweichen, wenn es Ihnen dadurch gelingt, eine Wochenruhezeit am Wohnort des Fahrers oder der Betriebsstätte des Unternehmens, der der Fahrer normalerweise zugeordnet ist, einzulegen. Dabei dürfen die Fahrer aber nicht von den Vorgaben der Artikel 6 bis 9 abweichen, sondern nur von den Vorgaben zur maximalen täglichen und kalenderwöchentlichen Lenkzeit (Artikel 6 Absätze 1 und 2, die Abweichung von Artikel 8 Absatz 2 sei erwähnt, hat aber keine wirkliche Praxisrelevanz wenn in eine Wochenruhezeit übergegangen wird).
Wenn der Fahrer an seinem Wohnort oder „seiner“ Betriebsstätte eine reduzierte oder eine regelmäßige Wochenruhezeit einlegt, kann die Lenkzeit um bis zu eine Stunde verlängert werden. Muss der Fahrer hingegen die Lenkzeit um bis zu zwei Stunden verlängern, um einen der beiden Orte zu erreichen, muss er dort eine regelmäßige Wochenruhezeit einlegen. In diesem Fall, also bei einer Verlängerung zwischen einer und zwei Stunden, muss der der Fahrer vor der Verlängerung der Lenkzeit eine 30minütige Fahrtunterbrechung einlegen.
Dem EU-Gesetzgeber ist es bei der Formulierung dieser Sonderregelung in besonderem Maße gelungen, unklare Regelungen zu schaffen. So ist nicht klar, ob die Sonderregelung es vermag, zugleich auch den Artikel 7 der VO (EG) Nr. 561/2006 außer Kraft zu setzen, der nach einer ununterbrochenen Lenkzeit von 4,5 Stunden eine 45minütige Fahrtunterbrechung fordert. Wenn dem so wäre, dürfte je nach Einzelfallkonstellation ausgerechnet am letzten Tag der Arbeitswoche am Ende einer vollständigen Tageslenkzeit von 9 oder 10 Stunden im Zweifel ein Lenkzeitblock von ununterbrochenen fünfeinhalb Stunden stehen. Wie dies damit einhergehen soll, dass durch die Inanspruchnahme der Sonderregelung die Straßenverkehrssicherheit nicht gefährdet werden darf, bleibt bis zu einer Klarstellung durch die EU-Kommission oder die Mitgliedstaaten unbeantwortet.
ACHTUNG: Fahrer, die an dieser Stelle kein Risiko eingehen wollen, sollten (zumindest bis zur Klarstellung) nach dem Ablauf von 4,5 Stunden ununterbrochener Lenkzeit unabhängig davon, ob die Lenkzeit um maximal eine oder bis zu zwei Stunden verlängert wird, eine vollständige Fahrtunterbrechung einlegen.
Neu ist, dass die Lenkzeitverlängerung in allen Fällen, also auch zum Erreichen eines Halteplatzes, ausgeglichen werden müssen. Bis zum Ende der dritten Folgewoche muss eine tägliche oder wöchentliche Ruhezeit entsprechend verlängert werden. Die Dokumentationspflicht bleibt unverändert bestehen.

Unterbrechung von Ruhezeiten durch Fähr- und Zugüberfahrten

Bislang durften laut Artikel 9 der VO (EG) Nr. 561/2006 nur regelmäßige (oder gesplittete) Tagesruhezeiten im begleiteten Kombiverkehr unterbrochen werden um auf den Zug/die Fähre auf- und wieder herunterzufahren. Künftig dürfen auch reduzierte und regelmäßige Wochenruhezeiten bis zu zwei Mal für insgesamt eine Stunde unterbrochen werden. Besondere Anforderungen gelten dabei, wenn eine regelmäßige Wochenruhezeit unterbrochen wird. Dies ist nur erlaubt, wenn dem Fahrer an Bord des Zuges oder der Fähre eine „Schlafkabine“ zur Verfügung steht und die fahrplanmäßige Fahrtdauer des Zuges oder der Fähre mindestens 8 Stunden beträgt. Außerdem muss sichergestellt sein, dass der Fahrer die gesamte regelmäßige Wochenruhezeit außerhalb des Fahrzeugs verbringt.
Erfreulicherweise wurde klargestellt, wie diese Sonderregelung aufzuzeichnen ist. In dem Zeitraum, in dem der Fahrer an Bord des Zuges oder der Fähre ist, muss die Funktion Fähre/Zug aktiviert sein.

Erfassung von Urlaubs- und Krankheitsphasen unter dem Symbol „Bett“

Eine weitere erfreuliche Klarstellung im neuen Artikel 34 der VO (EU) Nr. 165/2014 besteht darin, dass nun Urlaubs- und Krankheitstage offiziell unter dem Symbol „Bett“ erfasst werden dürfen, was auch endlich die Forderungen aus dem § 20 FPersV legalisiert. Klar muss sein, dass die Zeiten in der vorgeschriebenen betrieblichen Arbeitszeitaufzeichnung nach § 21a Absatz 7 ArbZG nicht als Freizeit erfasst werden dürfen, da sie nicht zur Kompensation überdurchschnittlich langer Arbeitszeiten herangezogen werden dürfen.

Aufzeichnung von Grenzüberfahrten

Ab dem 02. Februar 2022 müssen alle Fahrer von Fahrzeugen, die mit einem digitalen Fahrtenschreiber ausgestattet sind, jeden Grenzübertritt dokumentieren (vgl. Artikel 34 der VO (EU) Nr. 165/2014 neu). Dazu müssen die Fahrer den nächstmöglichen Halteplatz an oder nach einer Grenze ansteuern und dann das Symbol des Landes eingeben, in das sie gerade eingereist sind. Es wurde sogar geregelt, dass dazu die Fahrerkarte entnommen werden darf, was aber technisch nicht zwingend notwendig ist.
Wenn das Fahrzeug mit einem analogen Fahrtenschreiber ausgestattet ist, muss ein handschriftlicher Vermerk auf der Tachoscheibe bereits seit dem 21. August 2020 erfolgen.

Rückkehrpflicht des Fahrzeugs

Im Marktzugangsrecht wurde hinterlegt, dass alle für genehmigungspflichtige grenzüberschreitende Fahrten eingesetzten Fahrzeuge ein Mal binnen jeder freien Kombination von acht zusammenhängenden Kalenderwochen in den Niederlassungsmitgliedstaat zurückkehren müssen. Diese Vorgabe muss ab dem 21. Februar 2022 erfüllt werden.

Neue Version des intelligenten Fahrtenschreibers ab 2023

Das Mobilitätspaket I schafft die rechtlichen Grundlagen für das Nachfolgemodell des aktuellen intelligenten Fahrtenschreibers. Bei den neuen Geräten, die etwa ab dem Sommer 2023 in Neufahrzeuge eingebaut sein müssen, handelt es sich um die Version 2 der 2. Generation digitaler Fahrtenschreiber. Diese müssen zusätzliche Ortspunkte bei jeder Grenzüberfahrt und bei jeder Be- oder Entladung speichern können. Die technischen Spezifikationen werden bereits von der EU-Kommission erarbeitet und müssen zwölf bzw. 18 Monate nach Inkrafttreten des Mobilitätspaketes veröffentlicht werden.
Auch bei den Nachrüstpflichten wurden die Fristen stark verkürzt. Spätestens am 1. Januar 2025 müssen alle grenzüberschreitend eingesetzten Fahrzeuge, die mit einem analogen oder einem digitalen Fahrtenschreiber der 1. Generation (eingebaut in Neufahrzeuge bis 14. Juni 2019) ausgestattet sind, umgerüstet worden sein auf den neuen intelligenten Fahrtenschreiber.
Auch bei Fahrzeugen, die bereits mit dem aktuellen intelligenten Fahrtenschreiber ausgerüstet sind (Version 1 der 2. Generation), müssen die Version 2 erhalten. Die Frist dafür wird im Sommer 2025 ablaufen.
Sonderregelungen im Entsenderecht in Form von ausgenommenen zusätzlichen grenzüberschreitenden Transporten bei bilateralen Beförderungen im Güterverkehr bieten ggf. einen Anreiz, die Umrüstung bereits deutlich früher umzusetzen.

Ausweitung der Mitführungspflicht auf 1 + 56 Tage

Ab dem 31. Dezember 2024 müssen bei aufzeichnungspflichtigen Fahrten Nachweise für den aktuellen Tag und die vorausgehenden 56 Kalendertage in Kontrollen ausgehändigt werden können (Änderung im Artikel 36 der VO (EU) Nr. 165/2014). Für Fahrer, die mit digitalen Fahrtenschreibern unterweg sind, wird sich im Alltag eigentlich nichts ändern, da alle Daten auf der Fahrerkarte gespeichert sind bzw. sein sollten. Wenn doch noch ein Papierdokument mitgeführt werden muss, verlängert sich zwar der Zeitraum, in dem das Dokument mitgeführt werden muss, aber das wird insgesamt zu verschmerzen sein.
Da zeitgleich mit der Verlängerung die Umrüstfrist von analogen bzw. digitalen Fahrtenschreibern der 1. Generation auf intelligente Fahrtenschreiber (Version 2 der 2. Generation) abläuft, dürften nur sehr wenige Fälle eintreten, in denen sich die verlängerte Nachweispflicht im Fahreralltag negativ auswirkt. Tatsächlich negativ betroffen könnten Aushilfsfahrer sein, die den lückenlosen Nachweis über Papierdokumente herstellen. Allerdings ist unklar, wie es an dieser Stelle weitergeht, da auch der Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2006/22/EG angepasst wurde (Rechtsgrundlage des EU-Formblattes) und ein neuer Ansatz entwicklet werden soll zum Nachweis von größeren Zeiträumen, in denen kein aufzeichnungspflichtiges Fahrzeug bewegt wurde.

Fahrtenschreiberpflicht ab 2.501 kg zHm ab 1. Juli 2026

In knapp sechs Jahren unterliegen auch die seit vielen Jahren vermehrt für gewerbliche Güterbeförderungen eingesetzten leichten Nutzfahrzeuge (mit Schlafkabine) dem EU-Fahrpersonalrecht. Die Neuregelung betrifft grundsätzlich nur den grenzüberschreitenden EInsatz, wobei es für den grenzüberschreitenden Werkverkehr und die Werkverkehrskabotage mit Fahrzeugen bis 3.500 kg zHm eine Ausnahme geben wird, wenn das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ist, die zeitgleich mit der Absenkung auf Fahrzeuge mit einer zHm von mehr als 2,5 t Geltung erlangen wird (vgl. Artikel 3 Buchstabe ha) in Verbindung mit Artikel 2 der VO (EG) Nr. 561/2006).

Genehmigungspflicht ab 2.501 kg zHm ab Mai 2022

Bereits deutlich früher, nämlich ab dem 21. Mai 2022, unterliegen alle grenzüberschreitenden Beförderungen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Fahrzeugen über 2,5 t zHm der Genehmigungspflicht.

Kabotage

An den Grundregeln wurde nichts geändert. Neu ist, dass infolge eines ausgereizten Kabotagepensums (max. drei Beförderungen in sieben Tagen infolge einer beladenen Einfahrt oder max. eine Beförderung binnen drei Tagen infolge einer unbeladenen Einfahrt) eine „Abkühlphasevon vier Tagen folgen muss, während der im selben „Aufnahmemitgliedstaat” keine weiteren Kabotagebeförderungen erlaubt sind. Die Neuregelung gilt ab dem 21. Februar 2022. Für weitere Informationen nutzen Sie den folgenden Link auf unseren Artikel zur Kabotage.

Entsendung

Die Sonderregelungen für entsendete Kraftfahrer sehen vor, dass reiner Transit und sogenannte bilaterale Beförderungen vom Entsenderegime ausgenommen sind. Bilaterale Beförderungen beginnen im Niederlassungsmitgliedstaat, führen auf direktem Weg in den Zielstaat und von dort direkt zurück in den Niederlassungsmitgliedstaat. Unter besonderen Rahmenbedingungen wird es bei bilateralen Beförderungen möglich sein, grenzüberschreitende Beiladungen zu befördern. Details zu einem späteren Zeitpunkt an anderer Stelle.
Im Umkehrschluss unterliegen alle Kabotagebeförderungen und grenzüberschreitende Beförderungen, die nicht bilaterale Beförderungen sind, in vollem Umfang den Entsendebestimmungen. Die Neuregelungen gelten ab dem 02. Februar 2022.
Stand: Oktober 2020

Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Firma

Sie möchten eine neue Firma oder eine Änderung der Firma beim Handelsregister anmelden und klären, ob die Firma eintragungsfähig ist?
Über unseren Onlineservice „Firmenprüfung” können Sie die firmenrechtliche Zulässigkeit der Firma einfach und kostenlos von uns prüfen lassen, wenn der Sitz des Unternehmens im Kammerbezirk der IHK Region Stuttgart liegt. Diesen Service bietet die IHK auch für die Prüfung des Namens einer eGbR an, die im Gesellschaftsregister eingetragen wird. Gegenstand der firmenrechtlichen Prüfung ist die Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft (Namensqualität), eine mögliche Irreführungseignung und die deutliche Unterscheidbarkeit der Firma von anderen Firmen mit demselben Sitz. Sie erhalten eine schriftliche Stellungnahme, die dem Registergericht vorgelegt werden kann. Das Registergericht entscheidet über die Eintragungsfähigkeit einer Firma nach eigenem Ermessen. Die Stellungnahme der IHK Region Stuttgart trägt dazu bei, Komplikationen im Eintragungsverfahren zu vermeiden und die Eintragung zu beschleunigen.

Ihre Vorteile:
  • Der Onlineservice steht Ihnen rund um die Uhr zur Verfügung.
  • Sie erhalten eine Stellungnahme im PDF-Format per E-Mail.
  • Ist die Firma rechtlich problematisch, hilft Ihnen die IHK, eine Lösung zu finden.
  • Die Eintragung in das Handelsregister kann beschleunigt werden.
  • Der Service ist für Sie komplett kostenfrei.

Die Kandidatinnen und Kandidaten stellen sich vor

Über 300 Unternehmerinnen und Unternehmer kandidieren für die ehrenamtlichen Gremien der IHK Vollversammlung und der fünf Bezirksversammlungen. Hier präsentieren sie sich mit Foto, persönlichen Angaben sowie den Motiven zu ihrer Kandidatur.
Zu besetzen sind die 100 Sitze der Vollversammlung der IHK Region Stuttgart, sowie 140 weitere Sitze, die sich auf die fünf Bezirksversammlungen in den umliegenden Landkreisen der Region Stuttgart verteilen.
Jedes wahlberechtigte Unternehmen erhält die Briefwahlunterlagen zum Beginn der Wahlfrist am 6. Juli per Post. Unabhängig von der eigenen Beschäftigtenzahl können dann die Kandidatinnen und Kandidaten aus dem zugehörigen Wahlbezirk und der zugehörigen Branche gewählt werden. Den Wahlunterlagen ist ebenfalls eine Präsentation der zur Wahl stehenden Kandidatinnen und Kandidaten beigefügt.
Die Kandidatinnen und Kandidaten in dieser Onlinepräsentation sind nach den Wahlgruppen/Branchen, den sechs Wahlbezirken Böblingen, Esslingen-Nürtingen, Göppingen, Ludwigsburg, Rems-Murr und Stuttgart sowie nach Vollversammlungswahl bzw. Bezirksversammlungswahlen selektierbar. Die Kandidatenliste ist alphabetisch und ggf. nach Betriebsgrößenklasse sortiert.

Ferienfahrverbot für Fahrzeuge zur Güterbeförderung

Zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße dürfen zusätzlich zum ganzjährigen Sonn- und Feiertagsfahrverbot an allen Samstagen im Juli und August* von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr Lastkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen sowie Anhänger hinter Lastkraftwagen (ab 2,8 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs) auf bestimmten Autobahnen und Bundesstraßen nicht verkehren. Rechtsgrundlage ist die Verordnung zur Erleichterung des Ferienreiseverkehrs auf der Straße (Ferienreiseverordnung). Die Details der Regelung orientieren sich eng an den Vorschriften zum Sonn- und Feiertagsfahrverbot, auch was die Thematik Ausnahme- bzw. Dauerausnahmegenehmigung anbelangt. Weitere Informationen dazu finden Sie unserem Artikel Sonn- und Feiertagsfahrverbot.
Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.V. hat auf seinen Internetseiten ebenso weiterführende Informationen zu diesem Thema hinterlegt und bietet auch eine jedes Jahr aktualisierte Straßenkarte mit den gesperrten Streckenabschnitten.
* der genaue Zeitraum variiert von Jahr zu Jahr geringfügig, in aller Regel gilt das Ferienfahrverbot an allen Samstagen zwischen dem 1. Juli und dem 31. August.
Weitere Informationen des Baden-Württembergischen Verkehrsministeriums finden Sie in diesem Dokument.
Stand: Januar 2025

Luftreinhaltung und Fahrverbote

Luftreinhalteplan für den Regierungsbezirk Stuttgart

Am 27. März 2020 wurde die 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart bekanntgemacht. Auf dieser Grundlage wurde am 1. Juli 2020 ein flächendeckendes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 5/V in einer verkleinerten Umweltzone des Stuttgarter Talkessels und der Stadtgebiete Feuerbach, Zuffenhausen und Bad Cannstatt eingeführt (Details weiter unten).

Für Diesel-Pkw bis einschließlich Euro-Norm 5/V gelten seit dem 1. Januar 2020 zudem streckenbezogene Fahrverbote aufgrund der am 18. November 2019 veröffentlichten finalen Fassung der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart (Details weiter unten).
Wenn Sie Fragen zu Fahrverboten und Ausnahmen haben, können Sie sich direkt an das Ministerium für Verkehr oder an die Stadt Stuttgart wenden.
  • Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg (Grundsätzliches)
    Telefon: 0711 231-4, E-Mail: buergerreferent@vm.bwl.de
  • Landeshauptstadt Stuttgart (Durchführung/Ausnahmen vom Fahrverbot/Antragsverfahren)
    Soweit der Fragen- und Antwortenkatalog Fragen offen lässt, steht beim Amt für öffentliche Ordnung (Jägerstraße 14, 70174 Stuttgart) ein Team für persönliche, schriftliche oder telefonische Anfragen zur Verfügung.
    Die städtischen Mitarbeiter sind montags bis freitags von 8:30 bis 13:00 Uhr sowie donnerstags zusätzlich von 14:00 bis 15:30 Uhr persönlich und unter der Telefonnummer 0711 216-32120 erreichbar. Zudem nimmt das Service-Center der Stadt Stuttgart montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr unter der zentralen Behördennummer 115 Anrufe entgegen. Mailanfragen können an verkehrsverbot@stuttgart.de adressiert werden. Beim Amt für öffentliche Ordnung werden auch kostenfrei die Anträge auf eine Ausnahmegenehmigung bearbeitet. Für alle Antragssteller aus Stuttgart und der Region (zum Beispiel Pendler) ist ausschließlich die Landeshauptstadt Stuttgart zuständig.

5. Fortschreibung greift seit 1. Juli 2020

Die am 27. März 2020 bekanntgemachte 5. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart enthält als einzige Maßnahme die Ausdehnung und Verschärfung des mit der 4. Fortschreibung eingeführten Fahrverbotes. Da die bislang ergriffenen Maßnahmen zur Luftreinhaltung nicht sicherstellen konnten, dass die europarechtlich vorgegebenen Stickstoffdioxid-Grenzwerte eingehalten werden, wird seit dem 1. Juli 2020 ein flächendeckendes Fahrverbot für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 5/V eingeführt.
Nachdem der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim eine Beschwerde des Landes gegen einen Vollstreckungsbeschluss im Verfahren um den Luftreinhalteplan in Stuttgart zurückgewiesen hat (Beschl. v. 14.05.2020, Az. 10 S 461/20), wurden die Verkehrsverbote vorbereitet und eingeführt.
Die “verkleinerte” Umweltzone, in der das Fahrverbot gilt, umfasst den Innenstadtbereich innerhalb des Kessels und zudem die Stadtteile Feuerbach, Zuffenhausen und Bad Cannstatt (vgl. Abbildung 17 auf Seite 29 des Luftreinhalteplans).
Das Ausnahmenkonzept umfasst unter anderem (wenn eine grüne Umweltplakette vorliegt):
  • LIeferverkehre mit Quelle oder Ziel in der Fahrverbotszone
  • Fahrten von Handwerkern und handwerksähnlich tätigen Dienstleistern, die ihr Fahrzeug bzw. die beförderten Güter vor Ort zur Ausübung der beruflichen Tätigkeit benötigen
  • Kraftfahrzeuge mit Hardwarenachrüstung zeitlich unbegrenzt
  • Kraftfahrzeuge mit einem Softwareupdate bis zum 30. Juni 2022 (schriftlicher Nachweis war mitführungspflichtig)
  • Kraftfahrzeuge der Schadstoffklassen Euro 4 und Euro 5, die im realen Fahrbetrieb weniger als 270 Milligramm Stickstoffoxide pro Kilometer ausstoßen
  • auf Dauer Kraftfahrzeuge mit alternativem Antrieb, das heißt teilelektrischem Antrieb.
  • Die An- und Rückfahrt auf dem direkten Weg zu/von den Park+Ride-Anlagen „Zuffenhausen am Bahnhof”, „Zuffenhausen Parkplatz” und „Sommerrain” mit Diesel-PKW unterhalb Euro 6 von Personen, die Ihren Wohnsitz außerhalb der Gemarkung der Landeshauptstadt Stuttgart haben
Der vollständige und detaillierte Katalog an allgemein geltenden Ausnahmen und solchen, die nur per individueller Ausnahmegenehmigung (Beantragung bei der Stadt Stuttgart) in Anspruch genommen werden können, sind ab Seite 33 (Kapitel 5.6) des Luftreinhalteplans zu finden.
Sofern eine Erteilung der Ausnahmegenehmigung nicht im Wege der Allgemeinverfügung durch die Landeshauptstadt Stuttgart erfolgt, bedarf es der Beantragung bei der zuständigen Landeshauptstadt Stuttgart. Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich auf den beantragten sowie genehmigten Fahrtzweck und Fahrtstrecke. Eine erteilte Ausnahmegenehmigung ist im Kraftfahrzeug mitzuführen.
In Stuttgart wurde mit Jahresmittelwerten für Stickstoffdioxid (NO2) von 39 und 38 µg/m³ im Jahr 2021 auch an den verbliebenen Straßenabschnitten Pragstraße und Talstraße der Grenzwert eingehalten. Der NO2-Grenzwert beträgt 40 µg/m³ im Jahresmittel. Im Jahr 2020 war dieser in den beiden Stuttgarter Straßen noch leicht überschritten worden. Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hielt daher die Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge für weiterhin notwendig.
Auch 2024 lagen die Grenzkonzentrationen (28–29 µg/m³) für Stuttgart erneut runter dem aktuellen Grenzwert von 40 µg/m³, so dass eine Aufhebung der Diesel-Verkehrsverbote möglich wäre. Dennoch hält das Land an den Fahrverboten für Stuttgart weiterhin fest und begründet dies damit, dass bei einer vorschnellen Rücknahme der Maßnahmen ein erneuter Anstieg der Werte über den vorgegebenen Grenzwert drohe.

4. Fortschreibung greift seit 1. Januar 2020

Am 18. November 2019 wurde die 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart veröffentlicht. Als wesentliche Maßnahmen enthält sie streckenbezogene Fahrverbote für Diesel-PKW bis einschließlich Abgasnorm Euro 5/V ab 1. Januar 2020.
Folgende Straßenabschnitte sind betroffen (jeweils beide Fahrtrichtungen):
  • die B27 Heilbronner Straße – zwischen der Kreuzung Wolframstraße (Milaneo) und der Kreuzung Kriegsbergstraße (Hauptbahnhof)
  • die B27 Charlottenstraße, Hohenheimer Straße, Neue Weinsteige – zwischen Charlottenplatz und Kreuzung Obere Weinsteige/Jahnstraße
  • die B14 “Am Neckartor” – zwischen der “ADAC-Kreuzung” und der Kreuzung Cannstatter Straße/Heilmannstraße
  • die B14 Hauptstätter Straße – zwischen Österreichischer Platz und Marienplatz
Ausgenommen sind unter anderem (wenn eine grüne Umweltplakette vorliegt):
  • alle LKW (Achtung: in Stuttgart besteht ein Durchfahrtsverbot für LKW über 3,5 t zulässige Höchstmasse. Für die Praxis ist zu beachten, dass auch als PKW zugelassene Fahrzeuge im realen Betrieb, wenn das Fahrzeug eigentlich nur zur Güterbeförderung verwendet wird, als LKW anzusehen sind.)
  • alle PKW mit alternativem Antrieb (z.B. Hybridfahrzeuge, eine exakte Definition alternativer Antriebe liegt nicht vor)
  • alle Anlieger der Verbotsstrecken für zwei Jahre
  • alle Fahrzeuge mit einem vom KBA anerkannten Softwareupdate für zwei Jahre
  • Fahrzeuge mit einer Hardware-Nachrüstung
  • alle Fahrzeuge mit Euro 4 und 5, die im realen Betrieb weniger als 270 Milligramm Stockstoffoxide pro Kilometer ausstoßen
Die Details zu den Ausnahmen sind im Abschnitt 5.1 ff (ab Seite 33) des Stuttgarter Luftreinhalteplans enthalten.
Antworten zu den häufigsten Fragestellungen bezüglich der Ausnahmeregelungen sowie wichtige Informationen stellt die Stadt auf ihrer Internetseite unter dem Link www.stuttgart.de/diesel-verkehrsverbot bereit.
Als weitere Maßnahme wurde auf allen Hauptstraßen (Vorbehaltsstraßen) im Stuttgarter Talkessel die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h reduziert. In der Pragstraße und in der Hohenheimer Straße wurden zudem weitere Filtersäulen installiert. In Bad Cannstatt, Untertürkheim, Vaihingen und Teilen des Stuttgarter Nordens wurde eine Bepreisung des Parkraums unter Zuhilfenahme eines Parkraummanagements begonnen. Außerdem wurde auf der B27 von der A8/Flughafen kommend die erlaubte Höchstgeschwindigkeit dauerhaft auf 80km/h reduziert.

Ergänzung der 3. Fortschreibung im Juni 2019

Am 21. Juni 2019 wurde vom Regierungspräsidium Stuttgart bekanntgegeben, dass die Ergänzung der 3. Fortschreibung des Luftreinhalteplans veröffentlicht wurde und Geltung erlangt hat. Aufgrund dessen wird ein Sonderfahrstreifen für den Busverkehr am Neckartor im Bereich zwischen dem Wulle-Steg ( zwischen Planetarium und Innenministerium) und der Kreuzung Am Neckartor/Heilmannstraße (Schwabengarage) stadtauswärts eingerichtet. Das Versetzen des Straßenverkehrs von der Messstelle Am Neckartor soll eine weitere Reduzierung der Luftbelastung nach sich ziehen. Sollte sich die Maßnahme als nicht wirksam erweisen oder insbesondere für zusätzliche Rückstauungen sorgen, soll die Busspur rückgebaut werden und stattdessen ein streckenbezogenes Verkehrsverbot für Dieselfahrzeuge unterhalb der Abgasnorm 6/VI an Feinstaubalarmtagen gelten. Stand Dezember 2019 ist nicht abschließend geklärt, ob diese Maßnahme durch die streckenbezogenen Fahrverbote der 4. Fortschreibung des Luftreinhalteplans ersetzt wird.

3. Fortschreibung greift seit 1. Januar 2019

Als Folge und unter Berücksichtigung der Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichtsurteils vom 27. Februar 2018 hat das Regierungspräsidium Stuttgart den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt fortgeschrieben und im Dezember 2018 öffentlich bekanntgemacht. Diese 3. Fortschreibung enthält Fahrverbotsregelungen für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro 4/IV und ein Ausnahmenkonzept.
Seit 1. Januar 2019 gelten aufgrund der anhaltenden Überschreitung der Stickoxidgrenzwerte in Stuttgart Fahrverbote für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 4/IV. Für Personen mit Wohnsitz in Stuttgart gilt das Verbot seit dem 1. April 2019. Von den flächendeckenden Fahrverboten für Dieselfahrzeuge bis einschließlich Euro-Norm 4/IV NICHT betroffen sind unter anderem Unternehmen, die Lieferverkehre durchführen. Dadurch soll die Erreichbarkeit der Innenstadt für die Versorgung mit Waren und die rechtliche Verhältnismäßigkeit der Verbote sichergestellt werden. Diese wichtige Ausnahme von den Fahrverboten gilt allerdings befristet für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren (gerechnet ab dem 1.1.2019). Ihre Verlängerung über den genannten Zeitraum hinaus wird seitens des Landesverkehrsministeriums an die Bedingung geknüpft, dass die von der Ausnahme profitierenden Unternehmen einen Beitrag zur Luftreinhaltung leisten und möglichst rasch Maßnahmen zur Flottenerneuerung angehen.
Eine Übersicht der Luftreinhaltepläne im Regierungsbezirk Stuttgart und der zugehörigen Wirkungsgutachten ist auf der Website des Regierungspräsidium Stuttgart zu finden.

Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen das Land Baden-Württemberg

Am 28. Juli 2017 gab das Verwaltungsgericht Stuttgart der Klage der Deutschen Umwelthilfe e. V. gegen das Land Baden-Württemberg statt. Die Deutsche Umwelthilfe habe danach einen Anspruch auf Fortschreibung des Luftreinhalteplanes Stuttgart um Maßnahmen, die zu einer schnellstmöglichen Einhaltung der überschrittenen Immissionsgrenzwerte für Stickoxide in der Umweltzone Stuttgart führen.
Das Land Baden-Württemberg entschied sich, das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüfen zu lassen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wurde am 27. Februar 2018 gesprochen und die Sprungrevision gegen die erstinstanzliche Gerichtsentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart dabei überwiegend zurückgewiesen.
Fahrverbote für Dieselfahrzeuge mit grüner Plakette – sowohl streckenbezogen als auch in Umweltzonen – sind demnach dem Grunde nach zulässig. Die Einhaltung der europaweit geltenden Grenzwerte verpflichte dazu. Dies gilt nach Auffassung des Gerichts auch dann, wenn keine Plakettenregelung („Blaue Plakette“) eingeführt wird und obwohl die Richter anerkennen, dass der Vollzug solcher Verbote ohne eine Plakettenregelung deutlich erschwert ist.
Das Bundesverwaltungsgericht stellt jedoch auch hohe Hürden an die Einführung und widerspricht dabei den Verwaltungsgerichten. Die inhaltlichen Voraussetzungen gehen weit über das beispielsweise vom Verwaltungsgericht Stuttgart beschriebene Maß hinaus. So muss nach der Urteilsbegründung für zonale Fahrverbote eine „phasenweise Einführung dergestalt zu prüfen sein, dass in einer ersten Stufe nur ältere Fahrzeuge (etwa bis zur Abgasnorm Euro 4) von Verkehrsverboten erfasst werden. Für die neueren Euro-5-Fahrzeuge kommen zonale Fahrverbote jedenfalls nicht vor dem 1. September 2019 in Betracht." Ferner seien Ausnahmen für bestimmte Nutzergruppen wie zum Beispiel Handwerker oder Anlieger zulässig. Überhaupt müsse im Rahmen der Abwägung bei der Ausgestaltung eines Verkehrsverbots auch die Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft berücksichtigt werden.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat im November 2018 in einem Beschluss festgestellt, dass das Land verpflichtet sei, bei der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für Stuttgart bereits jetzt ein Verkehrsverbot auch für Euro-5-Dieselfahrzeuge verbindlich vorzusehen.

Situation am Neckartor – Vergleich zwischen Stuttgarter Bürgern und Land Baden-Württemberg

Am 19. Dezember 2017 hatte das Verwaltungsgericht Stuttgart dem Land Baden-Württemberg eine Frist bis zum 30.04.2018 gesetzt, um seine Verpflichtung aus einem mit zwei Stuttgarter Bürgern geschlossenen Vergleich zu erfüllen. In dem Vergleich hatte sich das Land verpflichtet, den Luftreinhalteplan für die Landeshauptstadt Stuttgart bis 31. August 2017 so fortzuschreiben, dass darin ab 1. Januar 2018 bei Feinstaubalarm mindestens eine rechtmäßige verkehrsbeschränkende Maßnahme für das Neckartor ergriffen wird, die eine Reduzierung des Verkehrsaufkommens am Neckartor um circa 20 Prozent bewirkt. Für den Fall, dass das Land dieser Verpflichtung nicht fristgerecht nachkommt, wurde ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro angedroht.
Das Gericht entsprach dem Vollstreckungsantrag, weil das Land der eingegangenen Verpflichtung zu Unrecht nicht nachgekommen sei. Das Land kann gegen diesen Beschluss innerhalb von zwei Wochen nach Bekanntgabe der vollständigen Entscheidung Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg einlegen.
Stand: Februar 2025
Wir haben diese Übersicht mit großer Sorgfalt zusammengestellt. Eine Gewähr für die Vollständigkeit können wir nicht übernehmen.

Aktuelle Konjunktur

Verlässliche, aktuelle und zukunftsgerichtete Antworten auf konjunkturelle Fragen bietet die IHK-Konjunkturberichterstattung. In ihren Analysen im Internet zeigt die IHK Region Stuttgart Wirtschaftslage und -erwartungen der Unternehmen auf.
Hier finden Sie die Berichte für die Region Stuttgart und die Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr sowie für das Land Baden-Württemberg.
Die IHK-Konjunkturberichte erscheinen dreimal pro Jahr: Zu Jahresbeginn, im Frühsommer und im Herbst. Basis ist jeweils die Befragung einer repräsentativen Auswahl an IHK-Mitgliedsunternehmen.
Haben Sie Interesse, an den IHK-Konjukturumfragen teilzunehmen?
Hier erfahren Sie, wie Sie mitmachen können.
Alle Unternehmen, die an der Umfrage teilnehmen, erhalten auf Wunsch eine pdf-Version der IHK-Konjunkturanalyse, werden zum jährlichen IHK-Konjunkturgespräch eingeladen und können auf Anfrage eine individuelle Auswertung der Umfrageergebnisse bekommen.
Wir bieten auch weitere aktuelle Infos zur wirtschaftlichen Entwicklung an:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fit halten

Der demografische Wandel erhöht den Altersdurchschnitt in Unternehmen und verringert das Nachwuchspotenzial. Besonders kleine und mittlere Unternehmen müssen daher verstärkt in die Gesundheit ihrer Mitarbeitenden investieren.
Die IHK berät Sie gerne zum Thema Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM). Dabei ist es wichtig, sowohl Aufgaben aus der Betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) wie z. B. Bewegungs- und Ernährungsangebote, Maßnahmen aus dem Arbeitsschutz z. B. psychische Belastungen am Arbeitsplatz und Voraussetzungen für den Wiedereinstieg nach langer Krankheit zu einem sinnvollen Ganzen zu vereinen.
Übrigens: Mit Hilfe des Internet-Tools Gesundheitsbewusster Betrieb der IHKs in Baden-Württemberg können Sie Ihr Unternehmen in wenigen Minuten kostenlos analysieren und sehen, wie Sie im Gesundheitsmanagement im Vergleich zu anderen Betrieben aufgestellt sind.
Mit unserem BGM-Erfahrungskreis bieten wir Personen, die in regionalen Betrieben mit BGM beauftragt sind, Platz für Austausch und Information – kostenfrei. Zielgruppe sind Verantwortliche für Gesundheitsförderung, geschäftsführende und personalverantwortliche Personen.
Nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf!

Einstieg ins internationale Geschäft

Sie wollen Ihre Produkte ins Ausland exportieren oder Waren aus anderen Ländern importieren, suchen Geschäftspartner im Ausland oder wollen dort eine Produktionsstätte aufbauen? Wer sich international engagieren möchte, muss sich gut informieren. Wir unterstützen Sie beim Einstieg in das internationale Geschäft.

Außenhandel

Erfahren Sie,
  • was beim Export von Waren zu beachten ist.
  • wann Sie Zoll zahlen müssen.
  • warum ausländische Kunden wissen möchten, in welchem Land Ihre Waren hergestellt wird.

Vertrieb im Ausland

Erfahren Sie,
  • wie Sie Käufer für Ihr Produkt finden.
  • welche länderspezifischen Besonderheiten es gibt.
  • welche rechtlichen und steuerlichen Gegebenheiten zu beachten sind.

Investieren im Ausland

Erfahren Sie,
  • was Sie bei der Dienstleistungserbringung im Ausland beachten sollten.
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100 Stunden Morgen

Themenwoche zur digitalen Zukunft und Innovation im Mittelstand

Über 100 Top-Referenten aus Wirtschaft und Wissenschaft – neue Impulse und Trends zur digitalen Zukunft und Innovation im Mittelstand. Antworten zu den großen, aktuellen Technologiethemen.
Die Themenwoche 2020 war für Ende September geplant. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist es jedoch nicht absehbar, ob und in welchem Umfang die Themenwoche stattfinden kann. Wir halten Sie auf dem Laufenden.

#Innovationsmethoden #neuartige Geschäftsmodelle #Technologien von Morgen #Experimentierräume #Open Innovation #Workshops #Märkte und #Startups – Themen, die Unternehmen in Zeiten des digitalen Wandels umtreiben sind die Grundlage dieser Themenwoche.
Im Rahmen einer Woche, die 100 Stunden entspricht, steht der technologisch-innovative Wandel in Unternehmen in verschiedenster Form im IHK Haus im Mittelpunkt.
  • Impulse von Taktgebern der Digitalisierung und zur Entwicklung neuartiger Geschäftsmodelle
  • Über 100 Impulsgeber, über 30 verschiedene Zukunftstechnologien
  • Praxisberichte zeigen auf, wie Lösungen für kleine und mittlere Unternehmen aussehen können
  • Workshops, Work Camps und Experimentierräume zum selber aktiv werden
  • Branchenübergreifender Austausch zu den Auswirkungen der Technologien und Digitalisierung

Themenwoche 2019

Die Themenwoche gliederte sich in fünf spannende Thementage und wurde von einer Ausstellungslandschaft begleitet. Sie fand unter der Schirmherrschaft von Dr. Nicole Hoffmeister–Kraut MdL, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden–Württemberg statt. Eine Übersicht finden Sie folgend.

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So bilden Sie Ihre Mitarbeiter weiter

Von Weiterbildungen profitieren sowohl Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch Unternehmen. Um den Erfolg von Weiterbildungsmaßnahmen zu gewährleisten, ist die Auswahl des passenden Angebots und eine sorgfältige Planung nötig.

Passende Weiterbildung finden

Maßnahmen zur beruflichen Weiterbildung werden in der Region Stuttgart von zahlreichen Bildungseinrichtungen und Institutionen angeboten. In diesen Datenbanken können Sie nach passenden Bildungsangeboten und Anbietern recherchieren:
Sie wünschen eine Beratung zum Thema Weiterbildung? Dann wenden Sie sich an die Weiterbildungsexperten der IHK Region Stuttgart.

Aufstiegsfortbildung mit IHK-Abschluss

Mit einem IHK-Abschluss sind verschiedene Aufstiegsfortbildungen oder die Ausbilder-Eignungsprüfung (AEVO) möglich. Auch gibt es Möglichkeiten, mit einem IHK-Abschluss ein Studium zu beginnen.

Fördermöglichkeiten

Weiterbildungen lassen sich durch verschiedene Programme fördern, wie durch Stipendien, Prämien oder Zuschüsse.
Sie haben noch mehr Interesse an dem Thema? Dann empfehlen wir Ihnen unseren Artikel „Rund um die Weiterbildung“ zu lesen.

Zollhinterlegung sparen

Sie müssen beruflich ins (Nicht-EU-)Ausland, zum Beispiel zur Montage oder zu einer Warenmesse und nehmen Berufsausrüstung, Warenmuster oder Messegut mit? Dafür sind an der Grenze Sicherheitsleistungen oder Zoll zu hinterlegen – einschließlich der dafür notwendigen Zollformalitäten.
Hier hilft Ihnen ein von der IHK ausgestelltes Carnet ATA, ein internationales Zollpassierscheinheft. Dieses erleichtert die vorübergehende Ausfuhr von Waren in 78 Länder. Voraussetzung ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden.
Das Carnet ATA dient als Zollpapier sowohl für den deutschen Zoll als auch für den Zoll im Zielland. Dadurch ist eine zügige Grenzabfertigung möglich. Weitere Zollformalitäten sind nicht erforderlich. Die Zahlung von Zöllen oder die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in den Einfuhrländern entfällt. Zollbürge ist die IHK-Organisation. Ein Carnet ATA können Sie bei Ihrer IHK ausstellen lassen.
Mit Hilfe der IHK-Export-App können Sie ganz einfach prüfen, ob ein Carnet für Ihre Reise möglich ist.
Hier finden Sie weitere Informationen:
Die nächste Infoveranstaltung zum Thema Carnet ATA findet am 19. Oktober 2021 statt.

Geschäftsessen, Geschenke und Incentives steuerlich behandeln

Sie laden Geschäftspartner zum Mittagessen ein? Sie möchten Ihren Kunden zur Pflege des Geschäftskontakts etwas schenken oder Ihre Mitarbeiter für ihr Engagement belohnen?
Inwieweit können Sie Bewirtungskosten, Geschenke und Incentives als Betriebsausgaben absetzen und wie sind sie zu besteuern? Bei Geschenken stellt sich auf Seiten des Zuwendenden die Frage, ob und in welcher Höhe er die entstandenen Ausgaben als Betriebsausgaben absetzen kann – auf der Seite des Empfängers, ob er die Zuwendung als Einnahme oder geldwerten Vorteil versteuern muss. Bei Einladungen zum Essen geht es neben der Frage „Arbeitsessen oder Privatvergnügen“ um die Anforderungen an die Bewirtungsbelege.
Hier finden Sie Informationen zur steuerlichen Behandlung von

Attraktiver Arbeitgeber

Sie suchen neue Mitarbeiter oder Auszubildende auf dem Arbeitsmarkt und möchten sich als attraktiver Arbeitgeber präsentieren? Die IHK gibt Ihnen Hilfestellung zu den Themen:
Ein großes Potenzial gut qualifizierter Fachkräfte liegt nach wie vor bei den Frauen. Was können Sie in Ihrem Unternehmen tun, um dieses Potenzial besser zu nutzen? Besonders wirksam ist es, die Beschäftigten bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie zu unterstützen. Übrigens interessieren sich auch Männer zunehmend dafür, wie sich Beruf und Privatleben besser vereinbaren lassen.
Angebote des betrieblichen Gesundheitsmanagements erhalten die Leistungsfähigkeit der Beschäftigten und können dazu beitragen, als attraktiver Arbeitgeber wahrgenommen zu werden.
Vielfältige Möglichkeiten der Ausbildung und Weiterbildung, die Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bieten, tragen ebenfalls zu einem positiven Image als Arbeitgeber bei.

Klimaschutzmaßnahmen im Unternehmen

Energieeffizienz vor Ort dient dem Klimaschutz

Die Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+) der IHK Region Stuttgart dient als Treiber für Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Die IHK Region Stuttgart ist seit 2016 in den von der EU und dem Land Baden-Württemberg geförderten Projekten KEFF und KEFF+ aktiv tätig und sensibilisiert die Unternehmen in der Region Stuttgart für die Themen Ressourceneffizienz und Klimaschutz. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden über weiterführende Möglichkeiten der Energieeinsparung, Energieberatung sowie Kooperationsmöglichkeiten und beispielhafte Lösungen auch vor Ort informiert.
Bei einem Unternehmensbesuch können Ihnen die Experten der Regionale Kompetenzstelle Ressourceneffizienz (KEFF+) viele Impulse zur Energie- und Materialeffizienz geben und passende Förderprogramme für die Umsetzung benennen. So schaffen Sie sich die zukünftigen Voraussetzungen für ein erfolgreiches Bestehen am Markt. Ihr Invest: 4-5 Stunden Zeit.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin für einen kostenfreien und unverbindlichen KEFF+Check.
Alle regionalen Kompetenzstellen für Ressourceneffizienz in Baden-Württemberg finden Sie auf www.keffplus-bw.de.

Bund fördert innovative Klimaschutzprojekte

Das Bundesumweltministerium fördert umsetzungsorientierte nicht-investive Projekte zur Entwicklung und Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz sowie deren bundesweite Verbreitung.
Der novellierte Förderaufruf zielt darauf ab, innovative Ansätze im Klimaschutz zu entwickeln und pilothaft zu erproben (Modul 1) sowie die Wirkungen von bereits pilothaft erprobten, erfolgreichen Ansätzen durch eine bundesweite Verbreitung zu verstärken und nachhaltig zu sichern (Modul 2). Die bundesweite Anwendbarkeit und Sichtbarkeit dieser Ansätze spielt dabei in beiden Modulen eine bedeutende Rolle.
Antragsberechtigt sind erstmalig alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Weitere Informationen und einen Förderaufruf finden Sie auf der Webseite der Nationalen Klimaschutz Initiative im Artikel Förderaufruf für innovative Klimaschutzprojekte.

IHK-Preisrechner zur CO2-Bepreisung

Im Rahmen des Klimapakets der Bundesregierung wurde das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) mit einer CO2-Bepreisung für fossile Brennstoffe wie Erdgas und Diesel beschlossen. Sie beginnt 2021 mit einem Preis von 25 Euro je Tonne CO2. Dieser Preis wird bis 2025 jährlich erhöht. Der eigentliche Emissionshandel beginnt 2026 mit einem Preiskorridor von 55-65 Euro pro Tonne CO2. Parallel zur Einführung der CO2-Bepreisung soll eine Reduzierung der EEG-Umlage erfolgen, diese ist aber gesetzlich noch nicht umgesetzt . Wie sich das Vorhaben in den kommenden Jahren auf die Energiekosten Ihres Unternehmens auswirkt, können Sie mit dem neuen CO2-Preisrechner der IHK-Organisation abschätzen. Sie finden den Rechner unter www.ihk.de/co2-preisrechner.

CO2- Fußabdruck ermitteln

Transparenz über die eigenen CO2-Emissionen wird für Unternehmen immer wichtiger.
Ecocockpit ist ein kostenloses Online-Tool, das die eigenen CO2-Emissionen mit wenig Aufwand ermittelt – ob unter dem Aspekt der Ressourcen- und Kosteneinsparung oder der Erfüllung von Kundenanforderungen. Das Tool liefert die IHK-Organisation in Baden-Württemberg unter Regie der Federführung Umwelt des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK).
Der UBA-CO2-Rechner unterstützt Privatpersonen bei der eigenen Bestandsaufnahme der CO2-Emissionen und an welchen Stellschrauben man etwas verändern kann.

Nationaler CO2-Emissionshandel und CO2-Zertifikate

Über die geplante Ausgestaltung des Brennstoffemissionshandels informiert ein Merkblatt des DIHK (Stand 03/2020). Es erläutert unter anderem, wer Zertifikate kaufen muss, welche Brennstoffe unter den Zertifikatehandel fallen und wie das Verhältnis zum bereits bestehenden Europäischen Emissionshandel ist. Viele Details zur Ausgestaltung werden erst im Laufe der kommenden Monate beschlossen, daher wird das Merkblatt regelmäßig aktualisiert werden.

Energiescouts: Auszubildende für Energieeinsparung und Klimaschutz

Die IHK Region Stuttgart qualifiziert mit dem IHK Bildungshaus Grunbach Auszubildende zum „Energiescout”. Die Jugendlichen tragen dann in ihren Ausbildungsbetrieben dazu bei, Energieeinsparpotenziale zu erkennen, zu dokumentieren und Verbesserungen anzuregen. So erreichen die Unternehmen nicht nur eine energetische Optimierung, sie steigern gleichzeitig ihre Attraktivität als Ausbildungsbetrieb.

Europäischer „Green Deal“: Verschärfungen der 2030-Ziele

Von der Treibhausgasneutralität bis 2050 über die weitgehende Reduzierung von Schadstoffen und bis hin zur globalen Führungsrolle im Bereich der Kreislaufwirtschaft: Die Green-Deal-Ziele der EU und die sich daraus ergebenden Vorgaben sind ambitioniert und umfassend.
Gleichzeitig gehen sie mit erheblichen Veränderungen der Rahmenbedingungen für die Wirtschaft einher. Auf der Webseite des DIHK gibt es n einen interaktiven Überblick über die mehr als 50 Initiativen der EU-Kommission, ihre wirtschaftlichen Auswirkungen und ihren aktuellen Stand im Gesetzgebungsverfahren.

Anmerkungen zum fahrpersonalrechtlichen Lückenschluss

Vorabanmerkung: Infolge des sogenannten Mobilitätspaket I der EU, das am 31. Juli 2020 veröffentlicht wurde, ergeben sich Änderungen hinsichtlich der hier thematisierten Fragestellungen insoweit, als:
  • seit dem 21. August 2020 gemäß Artikel 34 der VO (EU) Nr. 165/2014 Fahrtunterbrechungen, Ruhezeiten, Urlaub und Krankheit unter dem Symbol „Bett” zu erfassen sind (was nichts daran ändert, dass zumindest bis auf absehbare Zeit für längere Zeiträume unter den weiter unten beschriebenen Rahmenbedingungen das EU-Formblatt zum Nachweis von speziellen Zeiträumen verwendet werden kann/muss). Dadurch wird die in der Folge im Kontext analoger und digitaler Fahrtenschreiber angesprochene rechtliche Lücke im § 20 FPersV geschlossen und die deutsche Forderung, Urlaub und Krankheit als Ruhezeit zu erfassen, nachträglich EU-rechtlich legitimiert;
  • ab dem 31. Dezember 2024 die Mitführungspflicht von fahrpersonalrechtlichen Unterlagen bei aufzeichnungspflichitgen Fahrten gemäß Artikel 36 der VO (EU) Nr. 165/2014 von gegenwärtig 1 + 28 Tage auf 1 + 56 verdoppelt wird;
  • aufgrund einer Änderung des Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2006/22/EG die rechtliche Grundlage des im ersten Punkt bereits angesprochenen EU-Formblattes zum 02. Februar 2022 wegfällt bzw. bis dahin ein neues Verfahren zur Dokumentation von längeren Zeiträumen, in denen der Fahrer kein aufzeichnungspflichtiges Fahrzeug gelenkt hat, entwickelt worden sein soll.

Einführung

Das Fahrpersonalrecht fordert von Fahrern aufzeichnungspflichtiger Fahrzeuge beziehungsweise von den Unternehmen, die den Fahrzeugeinsatz verantworten, einen lückenlosen personenbezogenen Nachweis über die erbrachten Lenk-, Arbeits-, Pausen-, Ruhe-, und Bereitschaftszeiten sowie Tage des Urlaubs und der Krankheit, im Endeffekt also einen Nachweis aller (Nicht-) Tätigkeiten rund um die Uhr. Bei Straßenkontrollen müssen diese Nachweise für den aktuellen und die vorausgegangenen 28 Kalendertage vorgelegt werden können, im Falle von Betriebskontrollen werden die Daten aller Fahrer von bis zu zwölf Monaten in der Vergangenheit ausgewertet.
Für die Praxis stellt vor allem der Lückenschluss eine besondere Problemlage dar. Lücken in fahrpersonalrechtlichen Aufzeichnungen ergeben sich beispielsweise durch:
  • tägliche oder wöchentliche Ruhezeiten,
  • Nicht-Fahr-Zeiten, die im Zusammenhang mit einer aufzeichnungspflichtigen Fahrt entstehen (Arbeitstätigkeit vor Ort, Fahrzeugreparatur, teilweise auch Wartezeiten oder Fahrverbote, … ),
  • Krankheits- oder Urlaubstage,
  • das (zwischenzeitliche) Führen von ausgenommenen Fahrzeugen,
  • den nur geringfügigen oder sporadischen Einsatz von Aushilfs- oder Teilzeitfahrern oder bei Werkverkehrsunternehmen, die nur selten oder an wenigen Tagen in der Woche Auslieferungs- oder Beschaffungsfahrten beziehungsweise nicht ausgenommene Fahrten durchführen.
Der europäische wie auch der nationale Gesetzgeber beschreibt in diversen Rechtsgrundlagen und ergänzenden Dokumenten nicht nur dass, sondern auch wie der Lückenschluss stattzufinden hat. Dabei muss man aber recht schnell feststellen, dass insbesondere beim „Wie“ nur eine Ergebnisbeschreibung und keine detaillierten Hinweise formuliert werden. Mit den folgenden Ausführungen unternehmen wir den Versuch, praxisrelevante Informationen zum „Wie“ des Lückenschlusses zu liefern. Dabei können wir aber grundsätzlich auch nur Empfehlungen aussprechen und zu manchen Sachverhalten Mutmaßungen anstellen.
Da zumindest in Deutschland drei verschiedene Aufzeichnungsmedien (digitale und analoge Fahrtenschreiber sowie Tageskontrollblätter) vorhanden sind, finden Sie unsere Erläuterungen zum Lückenschluss in entsprechend aufgegliederter Form vor.
Die Ausführungen wurden im Frühjahr 2019 überarbeitet. Hintergrund ist die Veröffentlichung aktualisierter “Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr” der obersten Behörden des Bundes und der Länder mit Stand vom 20. Februar 2019, die mittlerweile mit Stand vom Januar 2020 verfügbar sind (keine zwischenzeitliche Änderung bei den hier thematisierten Punkten).

Lückenschluss beim digitalen Fahrtenschreiber

Im Dokument Lückenschluss beim digitalen Fahrtenschreiber (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 274 KB) können Sie nachvollziehen, wann ein manueller Nachtrag Pflicht ist und welche anderen Nachweisformen (Fahrtenschreiberausdrucke und Bescheinigung für berücksichtigungsfreie Tage) je nach Einzelfallumständen verwendet werden können.

Lückenschluss beim analogen Fahrtenschreiber

Das Dokument Lückenschluss beim analogen Fahrtenschreiber (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 66 KB) gibt Hinweise, wie kleine und auch umfangreiche Lücken geschlossen werden können, wenn die Aufzeichnungen rund um die Lücken über Schaublätter (Tachoscheiben) erfolgen.

Lückenschluss beim Tageskontrollblatt

Im Dokument Lückenschluss beim Tageskontrollblatt (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 61 KB) werden die wenigen Besonderheiten, die beim Einsatz von Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Höchstmasse von maximal 3.500 kg zu beachten sind, erläutert.

Lückenschluss im Mischbetrieb

Sind im Fuhrpark alle drei Aufzeichnungsformen (oder auch nur zwei davon) vorhanden, finden Sie Hinweise zu Möglichkeiten des Lückenschlusses, wenn die Aufzeichnungsart vor der Lücke von der nach der Lücke abweicht, im Dokument Mischbetrieb (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 72 KB).

Allgemeine und ergänzende Hinweise zum Lückenschluss

Außerdem gibt es zahlreiche allgemeine Fragestellungen, etwa zu den Themen:
  • Bescheinigung über berücksichtigungsfreie Tage (Wer, Wie, Wie viele, ...)
  • Nebenpflichten des Fahrers beim Nachtrag
  • Schulung der Mitarbeiter
  • Sonderfälle
  • Ausgenommene Fahrten
Erläuterungen und Antworten dazu haben wir im Dokument Allgemeine und ergänzende Hinweise zum Lückenschluss (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 218 KB) aufbereitet.
Selbstverständlich sind sämtliche Informationen der IHK Region Stuttgart zum fahrpersonalrechtlichen Lückenschluss ohne Gewähr. Wir sind bemüht, die Ausführungen stets aktuell zu halten – deshalb sind auch kurzfristige Aktualisierungen möglich.
Kritik, Anmerkungen und Verbesserungsvorschläge sind stets willkommen (siehe Kontakt).
Rechtsgrundlagen: VO (EG) Nr. 561/2006, VO (EU) Nr. 165/2014, Richtlinie 2006/22/EG, Leitlinie Nr. 5 und clarification note no 7 der EU-Kommission, Beschluss der EU-Kommission 2009/959/EU, Fahrpersonalverordnung (insbesondere § 20) und weitere.
Stand: August 2020

„Intelligente“ Fahrtenschreiber seit 15. Juni 2019

Vorabanmerkung: Durch das am 31. Juli 2020 veröffentlichte Mobilitätspaket I ergeben sich Änderungen rund um die EU-Sozialvorschriften und die zur Aufzeichnung verwendeten Fahrtenschreiber. Details zu den ab 21. August 2020 geltenden Neuerungen und auch den in den Jahren 2022 ff. sukzessive geltenden Änderungen entnehmen Sie bitte unserem Artikel zum Mobilitätspaket I.
Durch die Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 (auch als „Anhang IC“ bezeichnet) werden die technischen Spezifikationen der „intelligenten“ oder „smarten“ Fahrtenschreiber festgelegt, die seit Mitte Juni 2019 in Neufahrzeuge eingebaut werden müssen. Im Weiteren werden diese Fahrtenschreiber als jene der zweiten Generation bezeichnet. Die seit Einführung der digitalen Fahrtenschreiber eingebauten Geräte, die auf dem Anhang IB der VO (EWG) Nr. 3821/85 basieren (VDO/Continental-Geräte bis Release-Version 3.0, Stoneridge-Geräte bis Release 7.6, Intellic bis EFAS 4.X), stellen somit die erste Generation dar (unabhängig davon, dass auch diese Geräte über die Jahre hinweg weiterentwickelt wurden). Unserer Kenntnis nach haben VDO, Stoneridge und Intellic Fahrtenschreiber der 2. Generation auf den Markt gebracht.
Interessierte Leser finden auf der Website der Generaldirektion Mobilität und Transport der EU-Kommission eine erläuternde „tachograph guideline”, die rechtlich unverbindliche Hinweise zur Entwicklung des EU-Fahrtenschreibers enthält und zudem den Versuch unternimmt, die Frage zu beantworten, welches Fahrzeug mit welchem Fahrtenschreiber auszustatten ist.

Welche wesentlichen Neuerungen bringen die Fahrtenschreiber der 2. Generation mit sich?

Neue Fahrtenschreiberkarten

Da die Fahrtenschreiber der 2. Generation zusätzliche Informationen verarbeiten und auch speichern müssen, bedarf es neuer Fahrtenschreiberkarten. Mit Ausnahme der Werkstattkarten (zur Aktivierung und Kalibrierung eines Fahrtenschreibers der 2. Generation ist eine Werkstattkarte der 2. Generation zwingend notwendig) sind diese auf- und abwärtskompatibel - eine Fahrer, Unternehmens- oder Kontrollkarte der 1. Generation funktioniert also auch in einem Fahrtenschreiber der 2. Generation (und vice versa), bei der Werkstattkarte besteht lediglich eine Abwärtskompatibilität. „Funktionieren“ bedeutet dabei jedoch, dass Einschränkungen gegeben sind. So kann beispielsweise auf einer alten Fahrerkarte mangels vorhandener „Datenfelder“ keine Speicherung von Ortspunkten (GNSS-Koordinaten, siehe Folgepunkt) erfolgen sondern weiterhin nur die Länderkennung hinterlegt werden. Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, eine gültige Fahrerkarte der 1. Generation vor Ablauf durch eine Fahrerkarte der 2. Generation zu ersetzen. Ein vorzeitiger Ersatz wird im Einzelfall lediglich bei Werkstattkarten notwendig sein.

Satellitenbasierte Positionsbestimmung und Ortspunktspeicherung

Die neuen Fahrtenschreiber verfügen über eine interne oder externe GNSS-Antenne und müssen bzw. können, wenn eine Fahrerkarte der zweiten Generation im Fahrteschreiber steckt, Positionsdaten im Massenspeicher und auf der Fahrerkarte hinterlegen. Die Ortspunkte werden jedoch beim Stecken und beim Entnehmen der Fahrerkarte nicht vollautomatisch hinterlegt (im Sinne der Rechtsgrundlage sind das die Zeitpunkte des Arbeitsbeginns und des Arbeitsendes, auch wenn das arbeitszeitrechtlich natürlich in den seltensten Fällen stimmt), sondern landen nur dann im Speicher, wenn der Fahrer manuell die Eingabe des Landes (wie auch bei den älteren Geräten) vornimmt. Die Ortspunkte, die nach jeweils drei Stunden kumulierter Lenkzeit gespeichert werden, beziehen sich nicht auf die Lenkzeit des Fahrers sondern auf die Lenkstunden, die mit dem Fahrzeug zurückgelegt wurden. Wird eine Fahrerkarte Generation 1 in einem Fahrtenschreiber Generation 2 verwendet, wird weiterhin nur „das Land“ gespeichert. Gleiches gilt, wenn eine Fahrerkarte Generation 2 in einem Fahrteschreiber Generation 1 steckt.

DSRC – Dedicated Short Range Communication

Sofern die Kontrollorgane über entsprechendes Equipment verfügen, können diverse „fahrzeugbezogene“ Informationen per Fernabfrage ausgelesen werden. Wobei Fernabfrage nicht die richtige Begrifflichkeit ist. Vielmehr können die Daten auf einige wenige Meter Entfernung übertragen werden, also im Vorbeifahren oder wenn ein mobiler Kontrolltrupp „neben“ dem LKW/KOM herfährt. Unserer Kenntnis nach kommt die Technik bereits im Kontext der LKW-Maut-Kontrollen zum Einsatz. Bei der Datenabfrage geht es explizit nicht um personenbezogene Daten wie Lenk-, Arbeits-, Pausen- oder Ruhezeiten des Fahrers, die generell nicht übertragen werden dürfen, sondern um Daten, die auf eine missbräuchliche Verwendung oder eine Manipulation am Fahrtenschreiber hindeuten. Folgende Datensätze dürfen abgefragt werden (vgl. Artikel 9 Absatz 4 der VO (EU) Nr. 165/2014):
  • letzter Versuch einer Sicherheitsverletzung
  • längste Unterbrechung der Stromversorgung
  • Sensorstörung
  • Datenfehler Weg und Geschwindigkeit
  • Datenkonflikt Fahrzeugbewegung
  • Fahren ohne gültige Karte
  • Einstecken der Karte während des Lenkens
  • Zeiteinstellungsdaten
  • Kalibrierungsdaten einschließlich des Datums der zwei letzten Kalibrierungen
  • amtliches Kennzeichen des Fahrzeugs
  • vom Fahrtenschreiber aufgezeichnete Geschwindigkeit
Intention des Systems ist es, Kontrollen zielgerichteter durchführen zu können. Ob dies gelingt oder ob zumindest einzelne der oben genannten Datensätze in vielen „sauberen“ Fahrzeugen auffällige Werte einnehmen, wird sich zeigen müssen. Wenn man beispielsweise bedenkt, dass viele LKW auf vermeintlichem Privatgelände regelmäßig ohne Fahrerkarte bewegt werden und man sich die Einstellung „OUT“ spart oder moderne Fahrzeuge teilweise über Tempomaten verfügen, die mit gewisser Regelmäßigkeit auch Geschwindigkeiten über 90 km/h „zulassen“, kommt gewisse Skepsis auf. Ordnungswidrigkeiten- oder Strafverfahren können allein auf Basis der fernabgefragten Daten jedenfalls nicht eingeleitet werden - dazu bedarf es stets einer „physischen“ Kontrolle. Erhärten sich die Verdachtsmomente in diesen Kontrollen nicht, müssen die fernabgefragten Daten binnen drei Stunden gelöscht werden.
Wichtig: Das Unternehmen muss den Fahrer darüber „informieren“, dass das Fahrzeug über die entsprechende Technik verfügt. Dass eine Information erfolgt ist, sollte in einer nachvollziehbaren Form dokumentiert werden.

Schnittstelle zu intelligenten Verkehrssystemen (ITS)

Der Gesetzgeber hat es den Herstellern freigestellt, ob sie die neuen Fahrtenschreiber mit einer genormten ITS-Schnittstelle versehen, die eine Nutzung der vom Fahrtenschreiber aufgezeichneten oder erzeugten Daten durch externe Geräte ermöglicht, zum Beispiel im Rahmen von Telematikanwendungen. Sofern hier personenbezogene Daten oder Ortsbestimmungsdaten übertragen werden sollen, muss der Fahrer der Übertragung nachweisbar zustimmen. Über die Benutzerführung findet diese Abfrage statt und ein erteiltes Einverständnis kann auch problemlos widerrufen werden. Kritisch ist anzumerken, dass es wohl aufgrund rechtlicher Inkonsistenzen im Regelwerk und/oder aufgrund von Interpretationsspielräumen seitens der Hersteller nicht gelungen ist, den Schutz personenbezogener Daten sicherzustellen. Wenn beispielsweise Remote-Download-Lösungen eingesetzt werden, kann es weiterhin trotz Nicht-Zustimmung des Fahrers dazu kommen, dass personenbezogene Daten ans Unternehmen übermittelt werden.

Neue Hardware-Architektur

Vor allem um die Manipulierbarkeit des Systems zu reduzieren, wird das „Zusammenspiel“ zwischen dem Fahrtenschreiber an sich und der Sensorik, hier insbesondere dem sogenannten KITAS (Geber, der am Getriebe sitzt und die Umdrehung der Getriebeausgangswelle registriert) verändert. Auch die Siegel und Verplombungen der Hardware wurden weiterentwickelt. Die Sicherheitszertifikate der Hardware der 2. Generation laufen grundsätzlich nach 15 Jahren ab. Sollte ein Fahrtenschreiber und dessen Hardware-Peripherie über diesen langen Zeitraum im Einsatz sein, muss ein Austausch erfolgen. Beim KITAS wurden diverse Veränderungen an der Sicherheitsarchitektur vorgenommen. Diese dienen insbesondere dazu, die Manipulation des Gebers zu erschweren, etwa indem besser erkennbar sein soll, wenn der Geber geöffnet wurde. Außerdem kann die Paarung zwischen KITAS und Fahrtenschreiber nur einmalig erfolgen. Ist nur der Geber defekt, kann auch nur dieser erneuert werden. Muss der Fahrtenschreiber selbst ersetzt werden, muss auch der Geber erneuert werden.

Thema Nachrüstung

Bitte beachten Sie besonders bei diesem Thema die Änderungen durch das Mobilitätspaket I.
Stand Herbst 2019 müssen bei rein innerdeutsch eingesetzten Fahrzeugen keine Nachrüstungen erfolgen, Generation 1-Fahrtenschreiber können demnach bis zum Ende ihrer Lebensdauer genutzt werden. Anders verhält es sich bei Fahrzeugen, die grenzüberschreitend eingesetzt werden. Hier müsste spätestens im Jahr 2034 eine Nachrüstung von Generation 1 auf Generation 2 vorgenommen werden. Diese bestehende Regelung dürfte aber im Zuge des „mobility package I“ der EU, das auch die Novellierung des Fahrpersonalrechts umfasst und aller Voraussicht nach im Jahr 2020 in geänderte Vorschriften münden wird, durch deutlich kürzere Fristen ersetzt werden. Hintergrund ist, dass die EU-Organe den Fahrtenschreiber zur datensprudelnden Kontrollwollmilchsau entwickeln wollen (also zum Beispiel auch für die Kontrolle der Kabotage- oder Entsendungsregularien, indem künftig beim Überfahren von Staatengrenzen gegebenenfalls Ortspunkte gesetzt werden) und deshalb bereits das Nachfolgemodell (nennen wir es mal Release 2) des „smarten“ Fahrtenschreibers skizziert haben. Über die konkreten Zeiträume kann nur spekuliert werden, es erscheint aber realistisch, dass binnen der kommenden fünf Jahre alle grenzüberschreitend eingesetzten Fahrzeuge einen Fahrteschreiber Generation 2 Release 2 eingebaut haben müssen (also auch jene Fahrzeuge, die aktuell oder in den vergangenen Monaten erstmalig zugelassen wurden und mit der Generation 2 ausgestattet sind, werden binnen weniger Jahre ein Tauschmodell (oder ein Update???) erhalten müssen).

Download-Tools

Allgemeine Aussagen, ob (Massenspeicher- und Fahrerkarten-) Download-Hardware, die auf Fahrtenschreiber bzw. Fahrerkarten der 1. Generation zugeschnitten ist, auch vollumfänglich im Zusammenspiel mit Fahrtenschreibern bzw. Fahrerkarten der 2. Generation funktioniert, können nicht erfolgen. Es ist jedoch in hohem Maße unwahrscheinlich, dass insbesondere autark operierende bzw. nicht updatefähige Tools die neuen Datensätze abrufen und speichern können. Im Zweifel erscheint es ratsam, mit dem Hersteller/Vertreiber der Tools in Kontakt zu treten.

Startschwierigkeiten nicht ausgeschlossen

Durch die Koexistenz von neuen und alten Fahrtenschreibern und neuen und alten Fahrtenschreiberkarten können sich je nach Einzelfallkonstellation Problemstellungen in der Praxis ergeben. Ein Beispiel wäre, dass ein Unternehmen selbst gar keine neuen Fahrzeuge mit Fahrtenschreibern der Generation 2 einsetzt, aufgrund eines Defektes jedoch ein Fahrzeug kurzzeitig anmietet, das mit einem Fahrteschreiber Generation 2 ausgestattet ist. Besitzt der Fahrer bereits eine Fahrerkarte Generation 2 und werden die Daten aus den Firmenfahrzeugen (und somit auch der Fahrerkarten) über eine Remote-Lösung „over the air“ ausgelesen, kann es vorkommen (insbesondere, wenn die eingesetzte Software kein Update bekommen hat oder ein solches nicht zur Verfügung steht), dass die Informationen der „Generation 2-Partition“ der Fahrerkarte nicht heruntergeladen werden, weil das Remote-Download-System nur in Generation 1-Daten „denkt“. Die Kerninformationen zu Lenk-, Pausen-, Ruhe- oder Bereitschaftszeiten gehen dabei nicht verloren (der Fahrtenschreiber Generation 2 schreibt bei einer Fahrerkarte Generation 2 untechnisch ausgedrückt diese Datensätze auch auf die Datenfelder Generation 1 der neuen Fahrerkarte), wohl aber die GNSS-Ortspunkte im Kontext Beginn und Ende Land oder nach jeweils drei Stunden Lenkzeit.
Stand: August 2020

Rechtliche Konflikte mit anderen Unternehmen lösen

Streitige Auseinandersetzungen sind unvermeidlich. Im Wirtschaftsleben sollte es darum gehen, entstandenen Streit vorgerichtlich zu erledigen. In einem außergerichtlichen Verfahren können die Parteien gemeinsam eine gütliche Einigung erarbeiten.
Die Gütestelle für kaufmännische Streitigkeiten kann in allen Streitigkeiten angerufen werden, die sich aus der
gewerblichen Tätigkeit beider Parteien ergeben. Sie kann auch bei Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern gewerblich tätiger Gesellschaften eingeschaltet werden. Das Güteverfahren zielt darauf ab, mit Hilfe einer neutralen, unparteiischen Person, der sogenannten Güteperson, zwischen den streitenden Parteien zu vermitteln und auf diese Weise eine interessengerechte Vereinbarung herbeizuführen.
Zur Beilegung von Wettbewerbsstreitigkeiten in der gewerblichen Wirtschaft hat das Land Baden-Württemberg bei der IHK Region Stuttgart eine Einigungsstelle errichtet. Die Einigungsstelle wird auf Antrag tätig und bezweckt die Herbeiführung eines gütlichen Ausgleichs in Rechtsstreitigkeiten, in denen ein Anspruch auf Grund des UWG beziehungsweise des Unterlassungsklagegesetzes geltend gemacht wird.

Diese Formulare benötigen Sie für den Außenhandel

Für den Außenhandel insbesondere mit Drittländern (also Nicht-EU-Ländern) sind unterschiedlichste Dokumente notwendig – dies gilt für den Import wie für den Export.
Neben Handelsrechnungen, Einfuhr- und Zollwertanmeldungen, Ursprungszeugnissen, Warenverkehrsbescheinigungen (EUR.1, A.TR) können dies auch Transport- und Versicherungsdokumente, technische Dokumentationen oder Gesundheitszeugnisse sein.
Die einzelnen Länder verlangen, abhängig von der Art der Waren, zahlreiche unterschiedliche Dokumente. Für 120 Länder ist die Recherche je nach Warenart im EU-Portal Access2Markets möglich. Halten Sie dafür die Warennummer (Zolltarifnummer, HS-Code) der für den Export bestimmten Ware bereit. Ein Erklärvideo zeigt Ihnen, wie die Datenbank funktioniert.
Die entsprechenden Formulare für den Außenhandel sind über den Online-Shop der IHK Region Stuttgart beziehbar. Dort finden Sie Warenverkehrsbescheinigungen, Carnet ATA, Ursprungszeugnisse und viele weitere Vordrucke.

Marktstammdatenregister für Strom- und Gasmarkt

Das Marktstammdatenregister (MaStR) ist das Register für den deutschen Strom- und Gasmarkt. Im MaStR sind vor allem die Stammdaten zu Strom- und Gaserzeugungsanlagen zu registrieren. Außerdem sind die Stammdaten von Marktakteuren wie Anlagenbetreibern, Netzbetreibern und Energielieferanten zu registrieren. Das MaStR wird von der Bundesnetzagentur geführt.
Alle Anlagenbetreiber müssen ihre Anlagen über das Webportal registrieren. Das gilt auch für Solaranlagen, Batteriespeicher und KWK-Anlagen. Somit werden verschiedene Meldepflichten gebündelt und die Kommunikation zwischen den Akteuren vereinfacht.
Das Marktstammdatenregister ist eine Online-Datenbank und ein für jedermann zugängliches Register sämtlicher Erzeugungsanlagen in Deutschland. Meldepflicht besteht unter anderem für Lieferanten, Erzeuger, Netzbetreiber und Speicher sowohl im Strom- als auch im Gasbereich. Verantwortlich für das Register ist die Bundesnetzagentur.
Die Registrierung von EEG- und geförderten KWK-Anlagen im Marktstammdatenregister ist Voraussetzung dafür, dass Marktprämien, Einspeisevergütungen und Flexibilitätsprämien nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie Zuschlagzahlungen und sonstige finanzielle Förderungen nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) gezahlt werden.
Zudem müssen nach der „Stromlieferantendefinition“ in der Marktstammdatenregister-Verordnung (MaStRV) viele Unternehmen ihre Daten der Bundesnetzagentur melden. Das gilt beispielsweise für verbundene Unternehmen an einem Standort.

Rechtsverstöße gefährden Existenz von Logistikern und Busbetrieben

Vorabanmerkung: Die Verordnung (EU) 2020/1055, die am 31. Juli 2020 als Teil des Mobilitätspaket I veröffentlicht wurde, führt zu Änderungen an den Verordnungen (EG) Nr. 1071/2009 und (EG) Nr. 1072/2009, die ab dem 21. Februar/Mai 2022 Geltung erlangen. Im Zusammenhang mit dem hier behandelten Risikoeinstufungsverfahren werden auch ein paar Details angepasst – etwa in der Hinsicht, dass weitere Rechtsgebiete beziehungsweise Verstöße gegen diese Eingang in die Risikobewertung finden (zum Beispiel Kabotageverstöße). Für die Rehabilitierung einer verantwortlichen Person, die ihre persönliche Zuverlässigkeit eingebüßt hat, werden ebenso Änderungen kommen. Die Anpassungen werden zu einem späteren Zeitpunkt in diesen Artikel eingearbeitet.

Einführung

Die auch als „Todsündenliste“ bezeichnete EU-Verordnung 2016/403 ist 2017 in Kraft getreten und basiert auf Regelungen, die bereits in der VO (EG) Nr. 1071/2009 enthalten sind. Unternehmen, die genehmigungspflichtig Personen oder Güter befördern, müssen damit rechnen, dass eine Häufung von Verstößen nicht nur dazu führt, dass sie als „Risiko-Betriebe“ eingestuft und somit häufiger kontrolliert werden, sondern dass je nach Schwere der Verstöße früher oder später seitens der Genehmigungsbehörden die persönliche Zuverlässigkeit der im Betrieb verantwortlichen Personen, insbesondere des Verkehrsleiters, angezweifelt wird. Als schärfste Maßnahme, insbesondere wenn aktenkundig wird, dass keine wirksamen Maßnahmen zur Vermeidung von Verstößen ergriffen wurden, kann die Behörden die Genehmigung „entziehen”.
Das hier behandelte Thema kann massive Wirkung auf den Markt des gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehrs entfalten. Die IHK hat sich in der Entstehungsphase der Regulierung dafür eingesetzt, dass Formulierungen getroffen werden, die möglichst keine Interpretationsspielräume offen lassen und die die Verhältnismäßigkeit zwischen den jeweiligen Verstößen und der Kategorisierung des Schweregrades des Verstoßes berücksichtigen. In einigen Punkten ist dies gelungen, teilweise haben unsere Argumente kein Gehör gefunden.
In der Praxis ist die Umsetzung der Vorgaben in den jeweiligen unteren Verwaltungsbehörden kein einfaches Unterfangen - dies insbesondere dann, wenn die Kompetenzen auf mehrere Behördenbereiche verteilt sind (Bußgeldstelle, Aufsichtsbehörde, Genehmigungsbehörde). Zwischen den Behörden sind gut funktionierende Kommunikationskanäle elementar. Hinzu kommt, dass nur jene Verstöße, die den verantwortlichen Personen (und darunter insbesondere dem Verkehrsleiter) direkt persönlich zugeordnet werden können, für die Risikoeinstufung relevant sein sollen. Dies impliziert hohe ordnungswidrigkeiten-, straf- und verwaltungsrechtliche Hürden, die die Arbeit der Behörden nicht unbedingt einfacher gestalten. Außerdem ist in Baden-Württemberg das Ahndungsinstrument „Einziehung des Wertes von Taterträgen" nach § 29a OWiG - auch als „Verfall(sverfahren)" oder „Abschöpfung" bekannt - behördenseitig durchaus beliebt. Verfehlungen, die auf diesem Wege geahndet werden, fließen unserer Kenntnis nach nicht in das Risikoeinstufungsverfahren ein. Aufgrund der Verwaltungsstrukturen in BW kann zudem davon ausgegangen werden, dass „angewandte Wirtschaftspolitik" auf Ebene der Landkreise bzw. Städte die freie Entfaltung des Risikoeinstufungsverfahrens nicht in jedem Fall zulässt.
Bitte beachten Sie für weitere Details den Vortrag (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 657 KB), den Frau Steudel, Leiterin der BAG-Außenstelle Stuttgart, am 11. Oktober 2016 bei einer IHK-Gemeinschaftsveranstaltung in Sulz am Neckar gehalten hat.
Außerdem finden Sie weiterführende Informationen zum Thema in den Dokumenten Risikoeinstufungsverfahren aus Behördensicht und Risikoeinstufungsverfahren im Bußgeldkatalog (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 402 KB).

Grundlagen

Unternehmen des gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehrs müssen zum Erwerb und auch zur Aufrechterhaltung ihrer gewerberechtlichen Genehmigung diverse Voraussetzungen erfüllen. Kernbestandteil dieser „Marktzugangsvoraussetzungen“ ist der Nachweis:
  • der finanziellen Leistungsfähigkeit,
  • der fachlichen Eignung und
  • der persönlichen Zuverlässigkeit.
Diese Anforderungen müssen jederzeit erfüllt werden und können von den (unteren) Verwaltungsbehörden, die die Genehmigung ausgeben und verlängern, auch jederzeit in Gänze oder in Teilen überprüft werden.
Durch Verstöße der im Unternehmen Verantwortlichen beziehungsweise der dort Beschäftigten gegen die unten genannten Vorschriften, kann seitens der Genehmigungsbehörde die persönliche Zuverlässigkeit der im Betrieb Verantwortlichen (zum Beispiel Unternehmensinhaber, Geschäftsführer, Verkehrsleiter) in Zweifel gezogen werden oder (auch mittelfristig) als nicht mehr gegeben angesehen werden. Eine mögliche Folge ist, dass die Genehmigung entzogen oder im Zuge des Verlängerungsverfahrens nicht mehr erteilt wird. Natürlich sind auch mildere Mittel möglich, so etwa eine Erteilung der Genehmigung unter Auflagen (beispielsweise die Begrenzung auf einen reduzierten Fuhrparkumfang) oder ein im Dialog mit der Behörde auszuarbeitender Maßnahmenkatalog. Dieser soll kurz- bis mittelfristig dazu führen, dass die geltenden Vorschriften vom Unternehmen ausnahmslos eingehalten werden (was in aller Regel eine zeitnahe Nachkontrolle im Rahmen einer Betriebskontrolle umfasst).
In der beim Bundesamt für Güterverkehr geführten Verkehrsunternehmensdatei (VUDat) sind diverse unternehmensbezogene Daten hinterlegt. Hier werden (nichtöffentlich) die einem Verkehrsleiter zuzuordnenden Verstöße bis zu einem Betrag von 200 Euro hinterlegt. Alle Verstöße, die zu höreren Bußgeldern geführt haben, werden im Gewerbezentralregister vermerkt.

Welche Vorschriften sind Gegenstand der „Todsündenliste“?

Themenbereich Rechtsgrundlage(n) der EU
Sozialvorschriften
VO (EG) Nr. 561/2006 und VO (EU) Nr. 165/2014
Arbeitszeitvorschriften (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB)
Richtlinie 2002/15/EG
Maße und Gewichte
Richtlinie 96/53/EG
Technischer Fahrzeugzustand
Richtlinien 2014/45/EU und 2014/47/EU
Geschwindigkeitsbegrenzer
Richtlinie 92/6/EWG
Berufskraftfahrerqualifikation
Richtlinie 2003/59/EG
Fahrerlaubnisrecht
Richtlinie 2006/126/EG
Gefahrgutrecht
Richtlinie 2008/68/EG
VO (EG) Nr. 1072/2009 und 1073/2009
Tiertransportrecht
VO (EG) Nr. 1/2005

Systematik der Risikoeinstufung

Die Auflistung in der zugrundeliegenden Verordnung unterscheidet die Verstöße nach Kategorien, Art und Schweregrad und systematisiert EU-weit die Risikoeinstufung aller Verkehrsunternehmen in der jeweiligen nationalen VUDat. In der Durchführungsverordnung (EU) 2016/480 wird die EU-weite Vernetzung dieser nationalen VUDat geregelt, was seit 30. Januar 2019 der Fall sein soll.
Die Verordnung unterscheidet drei Schweregrade:
  • MSI (Most Serious Infringement – Schwerster Verstoß)
    Beispiel: Fehlen oder Nichtbenutzung eines Fahrtenschreibers
  • VSI (Very Serious Infringement – sehr schwerwiegender Verstoß)
    Beispiel: Verwendung eines nicht einwandfrei funktionierenden Fahrtenschreibers
  • SI (Serious Infringement – schwerwiegender Verstoß)
    Beispiel: Überschreitung der täglichen Lenkzeit um maximal eine Stunde
Dabei ergeben 3 SI pro Jahr pro Fahrer = 1 VSI. In der nächsthöheren Stufe gilt dasselbe Prinzip: 3 VSI pro Jahr pro Fahrer = 1 MSI. Ein MSI veranlasst grundsätzlich die (unverzügliche) Einleitung eines Verfahrens zur Überprüfung der Zuverlässigkeit.
Aus Sicht der Behörden ist die schwere des oder der Verstöße und deren Häufigkeit zu beachten. Die Häufigkeit wird auf Basis einer „Erstkontrolle" auf ein ab diesem Zeitpunkt laufendes rollierendes Jahr bezogen (also wenn am 16. Mai 2017 bei einer Kontrolle ein relevanter Verstoß (rechtskräftig) festgestellt wurde, sind alle weiteren festgestellten (und rechtskräftigen) Verstöße bis zum 15. Mai 2018 zu berücksichtigen). Außerdem spielt die Anzahl der Fahrer, die im Jahresdurchschnitt bei einem Unternehmen beschäftigt waren, eine Rolle.
Für die Risikoeinstufung ist von einem Ampelsystem auszugehen.
Grüne Ampel: Hier besteht kein (erhöhtes) Risiko und behördenseitige Maßnahmen sind nicht notwendig.
Gelbe Ampel: Hier sind Personen/Unternehmen anzusiedeln, bei denen innerhalb von zwei Jahren (unabhängig von der Anzahl der beschäftigten Fahrer, wodurch große gegenüber kleinen Unternehmen potenziell benachteiligt werden) mehr als ein VSI oder mehr als drei SI festgestellt wurden. Hier SOLL binnen zwei Jahren eine Überprüfung der Marktzugangsvoraussetzungen erfolgen.
Beispiel: Bei zwei Fahrern des Unternehmens werden vom Verkehrsleiter zu verantwortende Verstöße der Kategorie VSI festgestellt.
Rote Ampel: Hier sind Personen/Unternehmen anzusiedeln, bei denen drei VSI pro Jahr pro Fahrer oder ein MSI (der nicht direkt zum Entzug der Genehmigung geführt hat) begangen wurde. Hier IST eine unverzügliche Überprüfung der Marktzugangsvoraussetzungen angezeigt.
Beispiel: Ein Unternehmen mit 10 Fahrern kommt in Summe in einem Jahr auf dreißig rechtskräftig festgestellte (und in der Verantwortung des Verkehrsleiters liegende) Verstöße der Kategorie VSI. Es würde aber auch genügen, wenn ein einziger schwerster Verstoß festgestellt wird.

Handlungsempfehlungen

Um die rechtskonforme Abwicklung der Beförderungen sicherzustellen, bietet es sich an, die Abläufe, Zuständigkeiten, Pflichten und im Verstoßfall abzuleitenden Maßnahmen im Unternehmen im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems beziehungsweise in Prozessen abzubilden.
Neben grundlegenden Ausführungen, etwa zur Qualifizierung aller Beteiligten in den oben genannten Rechtsgebieten und der Fixierung unternehmenspolitischer Grundsätze, die insbesondere auf die jederzeitige Einhaltung der Vorschriften abzielen, muss in den Prozessen dargestellt werden, wie die Beförderungen geplant, durchgeführt und nachkontrolliert werden. Darüber hinaus sollte festgelegt werden, wie auf Situationen reagiert wird, die aller Voraussicht nach zu Verstößen führen. Dabei sind folgende Faktoren beziehungsweise Verstoßursachen zu berücksichtigen (nicht abschließende Aufzählung):
  • Unzureichende Disposition: Das Unternehmen ist verpflichtet, die Beförderungen zu planen. Die Planung hat so zu erfolgen, dass alle Vorschriften (vom Fahrer) eingehalten werden können. Ergeben sich während der Beförderungsdurchführung (beeinflussbare oder auch nicht beeinflussbare) Änderungen, muss seitens der Disposition darauf reagiert werden und eine Anpassung erfolgen. Oft sind zu optimistische Vorgaben der Verantwortlichen im Unternehmen (Unternehmer, Verkehrsleiter, Disponent), zum Beispiel die Kalkulation mit zu hohen Durchschnittsgeschwindigkeiten, zu geringen Wartezeiten, zu geringe Pufferzeiten für Be- und Entladevorgänge oder Staus der eigentliche Hintergrund, weshalb die Fahrer auf der Straße etwa gegen die Lenk- und Ruhezeiten verstoßen.
  • Unzureichende Qualifikation und Kenntnisse: Bekanntermaßen sind die Vorschriften von hoher Komplexität im Detail gekennzeichnet. Deshalb kommt Qualifizierungs- und Schulungsmaßnahmen eine besondere Bedeutung zu. Adressat sind dabei aber bei weitem nicht nur die Fahrer - vielmehr müssen alle Personen, die direkt oder indirekt Einfluss auf die Planung und Durchführung von Beförderungen haben, qualifiziert und (nach-) geschult werden, zum Beispiel die Disponenten über das Fahrpersonalrecht oder Verladepersonal über die Ladungssicherungs- oder Gefahrgutvorschriften. Auch stellt sich die Frage, ob alle Unternehmensbereiche in Sachen Verstoßvermeidung an einem Strang ziehen. Nicht selten führen zum Beispiel die Zusagen, die von einem allzu kundenorientierten Vertrieb abgegeben werden dazu, dass Verstöße entstehen.
  • Unzureichende Abstimmung mit Verladern und Empfängern, allgemein Kunden: Werden Absprachen oder Termine von Verladern und/oder Empfängern nicht eingehalten, wird die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeitvorschriften oft zu einer großen Herausforderung. Sensibilisierung bei der Industrie und im Handel (und bei allen anderen möglichen Kunden und Geschäftspartnern) spielt deshalb für die (künftige) Optimierung der Abläufe eine große Rolle. Dass man als Dienstleister hier gegenüber dem Kunden nicht zwingend in einer starken Verhandlungsposition ist, ist klar. Dennoch sollte mehr als nur ein Versuch unternommen werden, um die an der Beförderungskette Beteiligten mit in die Verantwortung zu nehmen. Hilfreich können in diesem Zusammenhang neben handels- und transportrechtlichen Vorschriften gegebenenfalls die Ausführungen im Artikel 10 der VO (EG) Nr. 561/2006 oder im § 20a der Fahrpersonalverordnung sein.
In diesem Zusammenhang ist eine hinreichende Dokumentation besonders wichtig. Sämtliche Anstrengungen, die unternommen worden sind, um eine Verbesserung in den Abläufen und zur Reduzierung von Verstößen zu erreichen, sollten belegt werden können. Wenn etwa bei einer X Monate später stattfindenden Betriebskontrolle Vorwürfe erhoben werden, kann diesen letztlich nur dann etwas entgegengesetzt werden, wenn Informationen zu den wesentlichen W-Fragen vorhanden sind. Deshalb sind nicht nur die Fahrer angehalten, lieber einmal zu oft als einmal zu selten Papier und Stift in die Hand zu nehmen und zu notieren, weshalb es zum Verstoß gekommen ist. Spätestens wenn „der Fall" vor Gericht landet, sind allein mündliche Beteuerungen in aller Regel wertlos.

Bewertung

Unternehmen, die durch die Nichteinhaltung der Vorschriften nicht nur die Gesundheit ihrer Mitarbeiter, sondern vielmehr „Leib und Leben“ Dritter gefährden, sollten schnellstmöglich über ein solches System zum Marktaustritt gezwungen werden. Die Flut täglicher Presseberichte über das Ausmaß der bei Kontrollen festgestellten Verstöße und auch die offiziellen Kontrollstatistiken lassen hieran keinerlei Zweifel. Auch für den Wettbewerb ist derartiges Verhalten extrem schädlich und bestraft Unternehmen, die ihren Pflichten nachkommen und Verantwortung für Mitarbeiter und Gesellschaft übernehmen.
Dass kleinere und kleinste Verstöße, die sich in unserer hochverdichteten Arbeitswelt und dem zumindest in und um die Ballungsgebiete hoffnungslos überlasteten Straßennetz leider nicht immer vermeiden lassen, letztlich die Existenz der Unternehmen gefährden, steht nicht zu befürchten. Insoweit muss heute davon ausgegangen werden, dass die Systematik tatsächlich nur gegenüber den „Schwarzen Schafen“ greift. Bleibt zu hoffen, dass sich diese Prognose bewahrheitet.

Klarstellungen

Werkverkehr: Gegenüber Unternehmen, die keine genehmigungspflichtigen Beförderungen durchführen, sondern nur für eigene Zwecke des Unternehmens Werkverkehr betreiben, sind im Rahmen des Risikoeinstufungssystems keine Maßnahmen vorgesehen. Insoweit besteht hier eine Ungleichbehandlung. Diese wird aber dadurch relativiert, dass die Gewerbeaufsichtsbehörden das Instrumentarium der (Teil-)Gewerbeuntersagung nutzen können, um allzu großen Missständen auch in Werkverkehrsunternehmen Einhalt zu gebieten.
Fachliche Eignung: Die fachliche Eignung eines Verkehrsleiters kann von den Behörden nicht in Zweifel gezogen werden. Eine durch Prüfung oder anderweitig erworbene fachliche Eignung zur Führung eines Unternehmens des gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehrs (mit Omnibussen) gilt grundsätzlich lebenslang. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang jedoch der Artikel 14 der VO (EG) Nr. 1071/2009. Dort steht im Absatz 2: „Sofern und solange keine Rehabilitierungsmaßnahme nach Maßgabe der einschlägigen einzelstaatlichen Vorschriften erfolgt ist, ist die in Artikel 8 Absatz 8 genannte Bescheinigung der fachlichen Eignung des Verkehrsleiters, der für ungeeignet erklärt wurde, in keinem Mitgliedstaat mehr gültig." Nach Ansicht der obersten Behörden des Bundes und der Länder in Deutschland orientiert sich die zeitliche Frist, nach der eine Rehabilitierung des Verkehrsleiters erfolgen kann, an den Löschfristen in den einschlägigen Zentralregistern, in denen die Verstöße hinterlegt sind. Da Verstöße, die mit einem Bußgeld von mehr als 200 Euro geahndet wurden, im Gewerbezentralregister hinterlegt werden, sind die dafür relevanten Löschfristen von besonderem Interesse.
Stand: Juli 2021

Kontrollpflichten des Auftraggebers

Nicht nur an den Frachtführer, auch an den Auftraggeber von Transporten (= Absender nach Handelsgesetzbuch) stellt das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) über den Paragraf 7c besondere Anforderungen. Um diesen Anforderungen zu genügen, muss der Auftraggeber grundsätzlich alles ihm zumutbare unternehmen, um sich Gewissheit zu verschaffen, dass der ausführende Frachtführer über:
  • eine Erlaubnis oder Berechtigung für den gewerblichen Güterkraftverkehr verfügt (insb. EU-Lizenz oder nationale Güterkraftverkehrserlaubnis, CEMT-Genehmigung oder bilaterale Genehmigung) und
  • über die erforderlichen Arbeitsgenehmigungen oder Fahrerbescheinigungen für das eingesetzte Fahrpersonal
verfügt. Diese Überprüfung sollte in regelmäßigen Abständen erfolgen und insbesondere dann durchgeführt werden, wenn erstmals ein Speditions- oder Frachtvertrag mit einem Unternehmen geschlossen wird. Um im Zweifel als Auftraggeber in ein mögliches Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen einer nicht bestehenden Erlaubnis einbezogen zu werden, reicht bereits fahrlässiges Nichtwissen aus. Bitte beachten Sie die ausführlichen Hinweise des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zu dem Thema.
Seit Dezember 2008 wurde diese Prüfpflicht erweitert und umfasst auch die Fragestellung, ob der Frachtführer die Erlaubnis bzw. Lizenz ordnungsgemäß beziehungsweise nicht unzulässig einsetzt. Dies bezieht sich beispielsweise auf Kabotagebeförderungen, an die besondere rechtliche Anforderungen geknüpft sind. Sollten Sie ausländische Frachtführer für Binnentransporte einsetzen, müssen Sie sich darüber informieren, ob Ihr Auftrag noch im Rahmen der zulässigen Kabotagebeförderungen durchgeführt werden kann. Sollten Sie Sendungen ins Nicht-EU-Ausland per LKW transportieren lassen und der Frachtführer dafür eine bilaterale oder CEMT-Genehmigung einsetzen, sind ebenso besondere Vorgaben einzuhalten, denen Ihre Weisungen an den Frachtführer nicht zuwiderlaufen dürfen.
Die bloße Zusicherung des Auftragnehmers, zu der Beförderung berechtigt zu sein, genügt nicht aus. Vielmehr sollten Sie sich die erforderliche Berechtigung/Genehmigung/Lizenz vorlegen lassen. Neben der Einforderung der Unterlagen beim ersten Vertragsschluss sollte grundsätzlich einmal jährlich eine Abfrage erfolgen. Auch kürzere Fristen sind denkbar.
Außerdem bietet es sich an, die hier thematisierten Regelungen auch in die in aller Regel mit einem Frachtführer oder Spediteur zu schließenden Rahmenverträge aufzunehmen. Beispielsweise enthalten die ADSp 2017 zahlreiche Regelungen im Kontext Paragraf 7c GüKG, die im Zweifel auf die individuellen Gegebenheiten angepasst werden können. Elementar ist letztlich, dass die Kontrollprozesse gelebt werden und die Abläufe, insbesondere die konkreten Kontrolltätigkeiten, aussagekräftig dokumentiert werden können.
Praxistipp für die Umsetzung: Über die Suchfunktion der Verkehrsunternehmensdatei, die das BAG führt, kann mit gewisser Sicherheit ermittelt werden, ob das jeweilige Unternehmen über eine entsprechende Genehmigung verfügt. Vom jeweiligen Suchergebnis sollte ein Screenshot oder Ausdruck der Website erfolgen.
Darüber hinaus sollte direkt beim jeweiligen Frachtführer nachgefragt werden, ob eine Genehmigung besteht. Davon sollte eine Kopie/Fax/Scan eingefordert werden. Diese Dokumentation wird zusammen mit dem Screenshot der BAG-Website „abgelegt". Dieser Vorgang sollte mindestens ein Mal im Jahr wiederholt werden. Um auch das Thema Arbeitsgenehmigung und/oder Fahrerbescheinigung abzudecken, sollte die Anfrage beim Unternehmen in Textform, also zum Beispiel per Mail, erfolgen und auch diese Unterlagen anfordern (sofern ein entsprechender Fahrer beschäftigt wird, was von einem Außenstehenden nicht in jedem Fall eindeutig beurteilt werden kann).
Oberflächliche Hinweise zu den Begrifflichkeiten:
Frachtführer ist das Unternehmen, das einen Transport tatsächlich selbst durchführt - im hiesigen Kontext also über das Fahrzeug verfügt und den Transport auf eigene Rechnung bewerkstelligt. Frachtrechtlich besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass ein Frachtführer einen Unterfrachtführer beauftragt, der dann als dessen Subunternehmer in Erscheinung tritt. In diesem Fall muss sich der (Haupt-) Frachtführer beim Subunternehmer erkundigen, ob dieser wiederum Inhaber einer entsprechenden Genehmigung ist.
Spediteur ist das Unternehmen, das einen Transport lediglich organisiert. Ein („Sofa-") Spediteur nach Handelsgesetzbuch ist kein Frachtführer, da er nur den Transport eines Gutes für seinen Auftraggeber, den sogenannten Versender, „besorgt" und dazu seinerseits einen Frachtführer beauftragt. In diesem Fall ist der Spediteur der Auftraggeber des Frachtführers und insoweit Adressat der Pflichten nach § 7c GüKG. In der Realität gibt es viele Einzelfallkonstellationen, aus denen sich ergibt, dass der Spediteur frachtrechtlich wie ein Frachtführer haftet und leisten muss, zum Beispiel wenn es sich um einen sogenannten Fixkostenspediteur handelt. Ist der Spediteur im sogenannten Selbsteintritt tätig, besitzt er eigene Transportfahrzeuge und wird dadurch in jeder Hinsicht, also auch in Sachen der benötigten Genehmigung, zum Frachtführer.
Absender ist immer der direkte Vertragspartner des Frachtführers. Der Absender kann also beispielsweise ein produzierendes Unternehmen sein, das einen Frachtführer oder einen Spediteur im Selbsteintritt damit beauftragt, ein Gut zum Kunden XY zu liefern. Aber auch der Empfänger eines Gutes kann als Absender in Erscheinung treten, etwa wenn hier der Kunde XY sich nicht beliefern lässt sondern seinerseits einen Frachtführer damit beauftragt, ein Gut beim Produzenten abzuholen und zu sich anzuliefern. Hier wäre also der Empfänger der Ware verpflichtet, sich nach § 7c GüKG Gewissheit darüber zu verschaffen, ob sein Transportdienstleister über die benötigte Genehmigung verfügt.
Stand: Januar 2023

Öffentlich bestellte Sachverständige

Hier finden Sie geballten Sachverstand: Das bundesweite Sachverständigenverzeichnis enthält Namen und Kontaktdaten von gut 8.000 Sachverständigen. Sie sind von IHKs, von Architekten-, Ingenieur- und Landwirtschaftskammern sowie von Landesregierungen öffentlich bestellt und vereidigt.
Öffentlich bestellte Sachverständige sind Fachleute, die über Erfahrung auf Ihrem jeweiligen Sachgebiet verfügen und besonders zuverlässig sind. Sie genießen Vertrauen, weil ihre Fachkompetenz und Zuverlässigkeit nach gesetzlich vorgeschriebenen Kriterien überprüft und ihre Tätigkeit überwacht wird. Sie können von Gerichten, Behörden, der Wirtschaft aber auch von Privatpersonen beauftragt werden.
Auch die IHK Region Stuttgart ist berechtigt, im Rahmen des § 36 Gewerbeordnung Sachverständige öffentlich zu bestellen und zu vereidigen. Voraussetzungen und das Verfahren im Einzelnen regelt die Sachverständigenordnung der IHK Region Stuttgart (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 437 KB).
Die öffentliche Bestellung und Vereidigung ist nicht zwingend Voraussetzung für eine Tätigkeit als Sachverständiger. Sie ist insbesondere keine Zulassung zu einem Beruf, sondern die Zuerkennung einer besonderen Qualifikation, die allerdings im Wirtschaftsleben einen hohen Stellenwert aufweist.

Anmerkungen zur Fahrzeugübernahme fernab vom Unternehmensstandort

Grundsätzlich muss die Anreise zu einem Fahrzeug, das ein LKW- oder Busfahrer nicht am Unternehmensstandort übernimmt, als Arbeitszeit erfasst werden. Gegebenenfalls kann die Zeit aber auch als Bereitschaftszeit gelten.
Hintergrund und Rahmenbedingungen der hier behandelten Thematik: Sowohl bei der Beförderung von Personen als auch beim Transport von Gütern gibt es Abläufe, die bedingen, dass ein Fahrer das Fahrzeug nicht an der Betriebsstätte, der er „normalerweise“ zugeordnet ist* übernimmt oder „zurücklässt“, sondern an einer x-beliebigen Stelle im Irgendwo. Fahrzeugabstell- oder -übernahmeorte sind in aller Regel Parkplätze in Industriegebieten, auf Rastplätzen neben Bundesfernstraßen, vom Unternehmen angemietete Flächen oder auch irgendwie geartete Außenposten des Unternehmens, also Orte, die man gemeinhin als Betriebsstätte bezeichnen würde (auch wenn sie dies im engeren Sinne nicht sind - insbesondere dann, wenn der einzelne Fahrer dieser Örtlichkeit arbeitsrechtlich nicht zuzuordnen ist).
Die Strecke zwischen der Wohnung des Fahrers und diesem Ort (oder andersherum) wird mit einem Fahrzeug** (im weiteren „Shuttlefahrzeug“) bewältigt, das nicht einer fahrpersonalrechtlichen Aufzeichnungspflicht unterliegt*** - also ein Fahrzeug mit maximal 2.800 kg zulässiger Höchstmasse und mit maximal acht Fahrgastsitzplätzen. Wesentliche Rechtsgrundlage ist der Artikel 9 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 561/2006 und ergänzend dazu die Leitlinie Nr. 2 der EU-Kommission.
Für die straßengebundene An- oder Rückreise zu oder von dem Fahrzeugstandort gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
a) Der (spätere) Fahrer lenkt das Shuttlefahrzeug selbst
In diesem Fall dürfte es unstrittig sein, dass der Arbeitnehmer für seinen Arbeitgeber aktiv ist. Die Anreise und auch die Rückreise erfolgen den Ausführungen des Artikel 9 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 561/2006 und auch des Artikel 3 Buchstabe a) der Richtlinie 2002/15/EG zufolge im Interesse des Arbeitgebers und sind definitiv nicht der privaten Lebenssphäre des Arbeitnehmers zuzuordnen (wie es nach allgemeiner Auffassung der Fall wäre, wenn die Strecke zwischen der Wohnung und der „Betriebsstätte“ des Fahrers zu überbrücken wäre). Er übt während der Fahrten seine Tätigkeit oder Funktion für den Arbeitgeber aktiv aus - würde er hinterm Steuer inaktiv werden, könnte (und würde) dies schlimme Folgen für ihn haben. Das „Fahren“ im Sinne von „aktiv das Steuer eines Fahrzeugs führen“ wird in der Richtlinie 2002/15/EG ja explizit der Arbeitszeit zugeordnet.
Fazit: Nach der Ankunft am aufzeichnungspflichtigen Fahrzeug muss der Fahrer für die Anreise Arbeitszeit nachtragen. Gleiches gilt, wenn er vom Fahrzeug aus nach Hause gefahren ist und am nächsten Tag oder bei der nächsten aufzeichnungspflichtigen Fahrt im Zuge des Lückenschlusses Nachträge vornimmt. Auch in der betrieblichen Arbeitszeitaufzeichnung nach §21a Absatz 7 ArbZG sind diese Zeiträume als Arbeitszeit zu erfassen. Im Zuge der Disposition des maximal zur Verfügung stehenden Zeitrahmens der täglichen Arbeits- beziehungsweise Lenkzeit von zehn Stunden sind die An- und Rückreisezeiten zu berücksichtigen.
b) Der (spätere) Fahrer befindet sich nur als Passagier an Bord des Shuttlefahrzeugs
Warum soll es einen großen Unterschied machen, ob der Fahrer selbst fährt oder nur „danebensitzt“ und zum Fenster rausschauen kann. Unstrittig dürfte sein, dass er die An- oder Rückreisezeit nicht zum „Privatvergnügen“ verbringt. Daraus ergibt sich, dass die Zeiten nicht als Freizeit im Sinne von Ruhezeit angesehen werden können. Vom Thema „nicht frei über die Zeit verfügen können“ mal ganz abgesehen. Der fahrpersonalrechtliche 24-Stunden-Zeitraum beginnt also auch hier in dem Moment, in dem der Fahrer im „Shuttlefahrzeug“ platznimmt. Auch eine Pause kann nicht vorliegen, da eine solche erst dann eingelegt werden kann, wenn zuvor (in nennenswertem Umfang) gearbeitet wurde bzw. im weiteren Verlauf noch Arbeitszeit anfällt. Dies wäre ein höchst unwahrscheinlicher Ablauf - üblicherweise ist das Arbeitszeit- und/oder Lenkzeitkontingent des Fahrers in dem Moment, in dem er das Fahrzeug abstellt, erschöpft.
Ob es sich bei „Passagierzeiten“ aber gleich um Arbeitszeit handeln muss, ist strittig. Im Artikel 9 Absatz 3 der VO (EG) Nr. 561/2006 wird die hier praktizierte Differenzierung zwischen a) „selber fahren“ und b) „gefahren werden“ nicht angestellt. Dieser Vorschrift zufolge sind alle derartigen Zeiträume als „andere Arbeit“ anzusehen. Nun kommt aber die Leitlinie Nr. 2 ins Spiel, die genau diese Differenzierung aufmacht. Wie immer im juristischen Kontext muss man sehr genau hinschauen und die gewählten Begrifflichkeiten würdigen. Im ersten Spiegelstrichabsatz der Leitlinie ist davon die Rede, dass der Fahrer zu einem Ort „gelangt“ beziehungsweise von einem solchen „zurückkehrt“. Diese Worte drücken ein doch hohes Maß an Passivität aus, insbesondere in Abgrenzung zu den Begrifflichkeiten, die im zweiten Spiegelstrichabsatz gewählt wurden. Hier wird nämlich (allem Anschein nach vom Fahrer selbst) „gefahren“ und „weggefahren“. Für den Fall, dass der Fahrer passiv bleibt, sagt die Richtlinie, dass die Zeiten „entweder als ‚Bereitschaftszeiten‘ oder als ‚andere Arbeiten‘ erfasst werden“. Ein klassischer Fall von Wahlmöglichkeit.
Was also tun? Klar muss sein, dass vor Gericht die Leitlinien (guidance notes) oder auch Klarstellungen (clarification notes) der EU-Kommission gewürdigt werden können - letztlich zählen aber nur die Gesetze und Verordnungen. Ein Richter kann sich der Meinungsäußerung der EU-Kommission in der Leitlinie Nr. 2 anschließen, muss dies aber nicht tun. Adressat der Leitlinien sind in allererster Linie die EU-Mitgliedstaaten und deren Verwaltungsbehörden. Gerichte sind als davon unabhängig anzusehen. Merke: Der Einzelfall wird entscheidend sein!
Wie ist die Wirkung dieser Wahlmöglichkeit im Sinne des Arbeitsschutzes zu beurteilen? Aus Sicht des abhängig beschäftigten Fahrers erscheint es, je nach individueller Einstellung, günstiger, wenn die Zeit der Arbeitszeit zuzurechnen ist. Darüber hinaus würde die Zeit voll entlohnt werden müssen. Erfolgt eine Erfassung als Bereitschaftszeit, beginnt zumindest der relevante 24-Stunden-Zeitraum zu laufen. Auch wenn das Arbeitszeitkontingent von maximal zehn Stunden also nicht gemindert wird, geht die An- oder Rückreise zumindest von der „Schichtzeit“ ab, was wiederum bei längeren Reisezeiten auch eine Minderung der Maximalarbeitszeit zur Folge haben kann. Entlohnungsseitig kann individuell eine Schlechterstellung gegenüber einer Aufzeichnung als Arbeitszeit gegeben sein.
Fazit: Wer Rechtssicherheit erreichen will, dokumentiert die An- und Rückreise als Arbeitszeit. Wer ein nicht von der Hand zu weisendes Restrisiko in Kauf nehmen will, beruft sich bei passenden Rahmenbedingungen auf die Leitlinie Nr. 2 und kann die Zeiten dieser zufolge auch als Bereitschaftszeit dokumentieren. In der betrieblichen Arbeitszeitaufzeichnung sind die Zeiten ebenfalls entsprechend zu hinterlegen.
Gesamtfazit: Die hier behandelte Thematik ist eine von vielen im Fahrpersonalrecht, die die Betroffenen (und dazu zählen nicht nur die Fahrer und Unternehmen, sondern auch die Aufsichts- und Ahndungsbehörden) in Unklarheit darüber belässt, wie rechtskonformes Verhalten aussieht. Der EU-Gesetzgeber äußert sich widersprüchlich und so bleibt es nicht aus, dass sowohl im Unternehmen zwischen Fahrern und Verantwortlichen als auch infolge von Kontrollen mit den Aufsichts- und Ahndungsbehörden unschöne Diskussionen und Auseinandersetzungen zu beobachten sind. Da es hier ja nicht immer nur um die Fälle geht, in denen ein in Deutschland ansässiger Arbeitnehmer anstatt der Strecke von vielleicht 10 Kilometern zwischen Wohnung und Unternehmensstandort auch mal 50 oder 100 Kilometer bis zum in der Pampa stehenden Fahrzeug überbrücken muss sondern auch die Fälle zum Alltag gehören, in denen der in Rumänien sesshafte Fahrer 1.XXX Kilometer ins Ruhrgebiet zu „seinem“ LKW fährt oder gefahren wird, ist insbesondere unter Arbeitsschutzgesichtspunkten ohne weiteres nachvollziehbar, dass sich an dem Thema die Gemüter erhitzen und es zwischen Fahrern, Unternehmern und Behörden und auch „der Allgemeinheit“ (stark) abweichende Interessen gibt.
Dass es nach geltendem Rechtsstand für die Behörden nur sehr schwer möglich ist, die genauen Abläufe durchzuermitteln, ist der allgemeinen Straßenverkehrssicherheit nicht zuträglich. In gewisser Weise ändern könnte sich dies, wenn ab Mitte 2019 die ersten Fahrzeuge mit „smarten“ Fahrtenschreibern in den Markt kommen. Diese hinterlegen mit gewisser Regelmäßigkeit einen GPS-Koordinatenpunkt in den Aufzeichnungen. Den Kontrollorganen wird es dadurch möglich, im Zuge von Ermittlungen relativ einfach herauszufinden, ob der Übernahme- oder Abstellpunkt des Fahrzeugs „die“ Betriebsstätte war oder ein anderer Ort. Das erleichtert es schon einmal, Spreu und Weizen auseinanderzuhalten. Nichts ändert sich aber wohl an der Tatsache, dass die Anreise zum Fahrzeug, das eben nicht in der Pampa steht sondern an der Betriebsstätte, der der Fahrer zuzuordnen ist, der Freizeit des Fahrer zugerechnet werden kann/soll. In diesem Fall kann der Fahrer ja - die „Vision Zero“ lässt grüßen - auch gerne die stunden- oder gar tagelange Anreise von Rumänien oder Serbien oder Estland aus als Privatvergnügen deklarieren. Wären da nicht die Anforderungen allgemeiner Straßenverkehrsvorschriften in Punkto „Verkehrstüchtigkeit“ oder die unternehmerischen Vorsichtsmaßnahmen, die sich hinter dem Begriff „Gefährdungsbeurteilung“ verbergen, könnte es doch tatsächlich passieren, dass der angereiste Fahrer direkt in den LKW oder Bus steigt und „unbeschwert“ in einen vollständigen Arbeitstag startet.
Folgewirkungen durch das Mobilitätspaket I

Die ab Ende August 2020 Geltung erlangenden Regelungen zur vierwöchigen Rückkehrpflicht des Fahrers an seinen Wohnort oder an die Betriebsstätte, der er normalerweise zugeordnet* ist, hat losgelöst oder auch in Kombination mit der ebenso neu geschaffenen Sonderregel im grenzüberschreitenden Güterkraftvekehr (zwei verkürzte Wochenruhezeiten hintereinander) einen sehr engen Bezug zu der zuvor beschriebenen Thematik.

Wenn beispielsweise ein in Rumänien ansässiger Fahrer, der „nur” in Zentral- und Westeuropa arbeitet, im Zuge der Rückkehrpflicht mit einem selbstgefahreren PKW von Bremerhaven nach Sofia fährt, ergibt sich die Situation, dass die reine Fahrzeit nach Sofia nicht nur als Arbeitszeit aufgezeichnet (nachgetragen) werden muss, sondern aufgrund der arbeitszeitrechtlichen Vorschriften nach jeweils zehn Fahrstunden natürlich auch diverse (in aller Regel elfstündige) Tagesruhezeiten (außerhalb des PKW!) einzulegen sind, die vom Unternehmen, das die Rückreise des Fahrers zu planen hat, in der Gesamtdisposition zu berücksichtigen sind. Wenn man eine rund dreißigstündige Fahrzeit zwischen Deutschland und Rumanien ansetzt, entstehen mit den notwenidgen arbeitszeit- und fahrpersonalrechtlichen Ruhezeiten schnell Zeiträume von 80 bis 90 Stunden für die Bewältigung der Strecke. Wenn dann noch ein Ausgleich für verkürzte Wochenruhezeiten in den Vorwochen hinzukommt, endet die Arbeistwoche in Bremerhaven in einem derartigen Beispiel durchaus 110 bis 130 Stunden vor dem Beginn der Wochenruhezeit in Sofia.

Ob eine Rückreise nach Sofia in einem Fernlinienbus als Bereitschaftszeit oder Arbeitszeit gilt oder wie eine Rückreise nach Sofia mit dem Flugzeug einzusortieren wäre sind Fragestellungen in zwei von sehr vielen möglichen Einzelfallkonstellationen, die allesamt aufgrund des Präzisionsniveaus, auf dem in den Trilogverhandlungen das Mobilitätspaket I „gezimmert” wurde, nicht ohne weiteres beantwortet werden können.
Stand: Juli 2020

* Im Zusammenhang mit der hier behandelten Thematik werden regelmäßig zwei EuGH-Urteile herangezogen (C-124/09 vom 29. April 2010 und C-297/99 vom 18. Januar 2001), die sich inhaltlich mit An- und Rückreisezeiten zu einem dem Fahrpersonalrecht unterliegenden Fahrzeug befassen und insbesondere dazu beigetragen haben, offene Fragen rund um die „Betriebsstätte, der der Fahrer „normalerweise“ zuzuordnen ist“, zu beantworten. Eine wesentliche Schwierigkeit, diese Urteile für die Beurteilung des Themas vollumfänglich zu berücksichtigen sieht der Autor aber darin, dass beide Urteile sich auf die nicht mehr gültige VO (EWG) Nr. 3820/85 beziehen, die den Sachverhalt „Fahrzeugübernahme oder -abstellen fernab vom Unternehmensstandort“ wesentlich rudimentärer beziehungsweise im Vergleich zu ihrer Nachfolge-VO (EG) Nr. 561/2006 eigentlich garnicht explizit geregelt hatte. Außerdem schwitzt die Leitlinie Nr. 2, die für die Beurteilung dieses Themas Aussagen bereithält, Formulierungen der EuGH-Urteile aus mancher Pore und insoweit erscheint es legitim, diese Urteile eher nur zur Kenntnis zu nehmen als daraus zu schließen, dass sich die EU-Kommission die Veröffentlichung der (mit den Mitgliedstaaten abgestimmten?!) Leitlinie Nr. 2 hätte sparen können.

** Hier nicht behandelt werden die Fahrten zum Fahrzeug hin oder von diesem zurück, die ausschließlich im Rahmen des Artikel 9 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 561/2006 erfolgen - also durchgängig und ausnahmslos per Bahn oder Fähre bewerkstelligt werden und bei denen der Fahrer Zugang zu einer Koje oder einem Liegewagen hat. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die Reisezeit als Ruhezeit oder Fahrtunterbrechung erfasst werden. Hierzu sind weiterführende Informationen in der Leitlinie Nr. 6 der EU-Kommission enthalten.

*** Ob das eingesetzte Fahrzeug einer Aufzeichnungspflicht unterliegt oder nicht, macht nur dann einen Unterschied, wenn der Fahrer selbst auf dem Fahrersitz Platz nimmt. Ist er selbst Fahrer eines aufzeichnungspflichtigen Fahrzeugs, muss die Fahrzeit natürlich als Lenkzeit erfasst werden. Ist er Passagier in einem aufzeichnungspflichtigen Fahrzeug (wobei wir davon ausgehen, dass keine Mehrfahrerbesatzung vorliegt!), hat die Frage „in-scope“ oder „out-of-scope“ zunächst einmal keine rechtliche Folgewirkung. Generell ist festzuhalten, dass für die Praxis in erster Linie die Beantwortung der Frage, ob es sich bei der Reisezeit um Arbeitszeit oder Bereitschaftszeit handelt, relevant ist. Das verwendete Verkehrsmittel hingegen nicht wirklich. Der Fahrer könnte grundsätzlich auch zu Fuß, mit dem Fahrrad oder in einer wie auch immer ausgestalteten Kombination aller möglichen Verkehrsmittel zum Fahrzeug gelangen oder von diesem zurückreisen. Ob die Diskriminierung des (umweltfreundlichen) Langsamverkehrs und des Flugverkehrs im Artikel 9 der VO (EG) Nr. 561/2006 bewusst oder unbewusst erfolgt, entzieht sich der Kenntnis des Autors. Interessant wäre aber insbesondere, ob man, wenn die Distanz zu Fuß zurückgelegt wird, seitens der EU-Kommission eher als aktiver oder als passiver Verkehrsteilnehmer angesehen wird.

Wie gelange ich an Zahlen und Fakten für meine strategische Planung?

Preisindices, Arbeitsmarktzahlen, Branchenkennziffern, Berichte über die Konjunkturentwicklung – diese statistischen Basisinformationen sind eine wichtige Grundlage für Ihre unternehmerischen Entscheidungen.
Die IHK bereitet wirtschaftsstatistische Daten auf und stellt sie den Unternehmen zur Verfügung. In Standortanalysen und -berichten für die Region Stuttgart und das Land Baden-Württemberg untersucht sie den Wirtschaftsstandort und macht Vorschläge zu dessen Fortentwicklung. Aktuelle Wirtschaftslage und -entwicklung analysiert sie mithilfe ihrer Konjunkturumfragen und -berichte:
Folgende Informationen bietet Ihnen die IHK:

Was müssen Unternehmen zur Datenschutzgrundverordnung wissen und beachten?

Seit dem 25. Mai 2018 gilt in allen EU-Staaten die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO). Unternehmen müssen sich an die Regelungen der Verordnung halten, wenn sie personenbezogene Daten erheben, verarbeiten und speichern. Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich direkt oder indirekt (zum Beispiel über eine Kennung) auf eine Person beziehen lassen.
  • Wir haben für Sie die wichtigsten und häufigsten Fragen und Antworten (FAQs) zur DSGVO zusammengestellt, so dass Sie einfach und konkret erfahren, was Sie in Ihrem Betrieb tun müssen.
  • Wichtig ist: Unternehmen aller Größen müssen ihre Datenverarbeitungsvorgänge an die neuen Vorgaben der DSGVO anpassen. Kleine Unternehmen sind lediglich von einzelnen wenigen Pflichten ausgenommen. Genaueres dazu lesen Sie im Artikel „Datenschutz für kleine Unternehmen und Existenzgründer“.
  • Weitere Informationen zu einzelnen Details der DSGVO finden Sie im Themenbereich Datenschutz.
Die IHK Region Stuttgart bietet Informationsveranstaltungen zu Datenschutzthemen an, nimmt Stellung zu Gesetzesentwürfen zum Datenschutz und regt Verbesserungen im Interesse der Wirtschaft an.


Ausländische Mitarbeiter beschäftigen

Dieser Artikel wird aktuell überarbeitet. Eine erste Übersicht zum Thema finden Sie im Artikel Fachkräfte aus Drittstaaten – wer darf kommen?
Wer Mitarbeiter aus anderen EU-Staaten oder aus Drittländern außerhalb der EU beschäftigt, muss einige Regeln beachten. Die IHK informiert und hilft bei der Überwindung bürokratischer Hürden für die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter.
Für die Beschäftigung ausländischer Mitarbeiter gelten besondere Regelungen. Insbesondere qualifizierte Fachkräfte können seit März 2020 leichter einwandern. Darüber informieren wir Sie in unserem Merkblatt Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer. Auch Flüchtlinge können unter bestimmten Voraussetzungen beschäftigt werden.
Wer Unterstützung bei der Suche nach ausländischen Fachkräften benötigt, findet hier entsprechende Anlaufstellen oder kann sich an den Welcome Service Region Stuttgart wenden.
Wer Jugendliche mit Flucht- oder Zuwanderungsgeschichte ausbilden möchte, findet Unterstützung bei den Kümmerern des Projekts „Integration durch Ausbildung – Perspektiven für Zugewanderte“ bei der IHK.

LKW-Maut in Deutschland

Ab dem 1. Juli 2024 gilt in Deutschland auf allen Bundesstraßen und Autobahnen die Mautpflicht für Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse über 3,5 Tonnen, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder dafür verwendet werden. Fahrzeuge, die von Handwerksbetrieben eingesetzt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen von der Mautpflicht befreit. Betroffen von der Neuregelung sind nicht nur der Güterkraftverkehr, sondern auch Gewerbe wie Garten- und Landschaftsbaubetriebe, Messebauunternehmen, Veranstaltungstechniker oder Hausmeisterdienste, die zwar als handwerksähnliche Gewerbe angesehen werden können, aber bei der Ausnahmeregelung bislang nicht berücksichtigt wurden. Die IHK-Organisation setzt sich derzeit bei der Bundesregierung dafür ein, dass weitere Gewerbe unter die Ausnahmeregelung fallen. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier sowie unter “Weitere Informationen”.
Aufgrund der seit 1. Juli 2018 umgesetzten Ausweitung der LKW-Maut auf alle Bundesstraßen in Deutschland empfehlen wir allen Unternehmen, die zumindest mit gewisser Regelmäßigkeit mautpflichtige Fahrten durchführen, die Fahrzeuge mit Mauterfassungsgeräten (OBU, On-Board Unit) ausrüsten zu lassen. Das Unternehmen muss dabei „lediglich” die Kosten für den Einbau des Geräts übernehmen. Details dazu auch im Abschnitt 11 „Wie funktioniert das automatische System mittels OBU?”.
Soweit nur sehr selten und mit entsprechendem Planungsvorlauf Fahrten auf mautpflichtigen Straßen durchgeführt werden, kann eine manuelle einzelfallbezogene Buchung (über entsprechende Mautterminals, online oder per App) eine adäquate Lösung darstellen.
Bei Fragen rund um die „Abwicklung” der LKW-Maut wenden Sie sich bitte direkt an Toll Collect:
www.toll-collect.de
Telefon 0800 222 26 28 (kostenfrei, Mobilfunkpreise können abweichen)
Online-Kontaktformular
Bei rechtlichen Fragen zur LKW-Maut wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für Güterverkehr (BAG):
www.bag.bund.de
poststelle@bag.bund.de
Telefon 0221/5776-0

Das „Gesetz über die Erhebung von streckenbezogenen Gebühren für die Benutzung von Bundesautobahnen und Bundesstraßen” – Bundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) sieht für Deutschland eine streckenbezogene Gebühr für die Benutzung von Bundesfernstraßen mit schweren Nutzfahrzeugen vor.
Auch auf der Website des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) sind Informationen zur LKW-Maut in Deutschland hinterlegt.

1. Welche Straßen sind mautpflichtig?

Mautpflichtig sind mit wenigen Ausnahmen alle bundesdeutschen Autobahnen und alle Bundestraßen. Davon ausgenommen sind nur die folgenden zwei Strecken:
  • A 6 von der deutsch-französischen Grenze bis zur Anschluss­stelle Saarbrücken-Fechingen in beiden Fahrtrichtungen
  • A 5 von der deutsch-schweizerischen Grenze und der deutsch­ französischen Grenze bis zur Anschlussstelle Müllheim/Neuenburg in beiden Fahrtrich­tungen
Hier finden Sie eine Übersicht des mautpflichtigen Straßennetzes. Insgesamt beträgt die Länge des mautpflichtigen Streckennetzes knapp 53.000 Kilometer.

2. In welchem Fall und von wem wird die Maut erhoben?

Lastkraftwagen (LKW) und Fahrzeugkombinationen (zum Beispiel LKW mit Anhänger, Sattelzüge) mit einer zulässigen Höchstmasse (zHm) ab 7.500 Kilogramm werden bei der Benutzung der mautpflichtigen Straßen mautpflichtig. Bei der Berechnung der zulässigen Höchstmasse von Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen dürfen Stütz- und Aufliegelasten nicht berücksichtigt werden, maßgeblich sind demnach ausschließlich die entsprechenden Werte, die den Zulassungsdokumenten zu entnehmen und zu addieren sind. Außerdem ist es unerheblich, ob die Fahrzeuge im gewerblichen Güterkraftverkehr oder im Werkverkehr eingesetzt werden, ob tatsächlich Güter befördert werden oder das betreffende Kraftfahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist. Das bedeutet, dass auch Leerfahrten der Mautpflicht unterliegen. Betroffen sind alle entsprechenden Fahrzeuge, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind oder eingesetzt werden.
Mautpflichtig sind In- und Ausländer.
Mautschuldner sind sowohl Disponent, Eigentümer, Fahrer und Halter des mautpflichtigen Fahrzeugs. Sie haften als Gesamtschuldner für die korrekte Entrichtung der Maut.

3. Welche Fahrzeuge sind von der Maut befreit?

  • Fahrzeuge, die der Personenbeförderung dienen.
  • Fahrzeuge der Streitkräfte, der Polizeibehörden, des Zivil- und Katastrophenschutzes, der Feuerwehr und anderer Notdienste sowie Fahrzeuge des Bundes.
  • Fahrzeuge, die ausschließlich für Zwecke des Schausteller- und Zirkusgewerbes eingesetzt werden.
  • Beförderungen und Leerfahrten mit land- oder forstwirtschaftlichen Fahrzeugen gemäß Paragraf 2 Absatz 1 Nummer 7 des Güterkraftverkehrsgesetzes.
  • Elektrisch betriebene Fahrzeuge im Sinne des Paragraf 2 Nummer 1 Elektromobilitätsgesetz.
  • Mit Erdgas betriebene Fahrzeuge im Zeitraum vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020. Ab 1. Januar 2021 unterliegen derartige Fahrzeuge weitestgehend der Maut (zu entrichten sind dann die Infrastruktur- und Lärmbelastungskosten). Im Mai 2020 zeichnet sich ab, dass die Ausnahme bis zum 31. Dezember 2023 verlängert wird.
  • Fahrzeuge, die ausschließlich im Straßenerhaltungs- und -instandsetzungsdienst und zur Straßenreinigung eingesetzt werden und auch als solche erkennbar sind (gilt auch für Kraftfahrzeuge privater Unternehmen, die im Auftrag der öffentlichen Hand zu diesen Zwecken Fahrten durchführen). Auch Fahrten im Zuge des (von der zuständigen Behörde beauftragten) Winterdienstes sind in aller Regel in der Ausnahme des Straßenunterhalteungsdienstes inbegriffen.
  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, zum Beispiel Kranfahrzeuge, Kanalreinigungsfahrzeuge und Betonpumpen (nicht Betonmischer) - maßgeblich ist jeweils die Eintragung in den Kraftfahrzeugpapieren. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die auch Güter befördern können, sind im „beladenen” Zustand mautpflichtig, zum Beispiel Reinigungsfahrzeuge, die einen Tank für Reinigungsrückstände besitzen. Die Leerfahrten sind auch bei diesen Fahrzeugen mautfrei.
  • Erprobungsfahrzeuge sind von der Mautpflicht befreit, sofern Sie nicht für normale Gütertransporte und Fahrten im regulären Werkverkehr eingesetzt werden. Sie dienen der Erprobung der Fahreigenschaften schwerer Nutzfahrzeuge. Hierzu werden die Fahrzeuge (Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen) regelmäßig mit Messtechnik ausgestattet. Aufgrund dieser objektiven Merkmale sind diese Fahrzeuge nicht dafür bestimmt, dauerhaft am Wettbewerb im Güterkraftverkehr teilzunehmen.
    Erprobungsfahrzeuge unterliegen auch nicht der Mautpflicht, wenn die Fahrzeuge zu Erprobungszwecken mit Ballast (zum Beispiel Wassertanks) beladen sind. Gleiches gilt, sofern die Erprobungsfahrten in Kombination mit Anhängern für Versuchszwecke durchgeführt werden.
    Werden die Fahrzeuge für normale Gütertransporte oder Fahrten zu Werkstätten (regulärer Werkverkehr des Unternehmens) genutzt, besteht hingegen Mautpflicht.
    Ob es sich tatsächlich um ein Erprobungsfahrzeug handelt, kann – bei einer Zulassung in Deutschland – anhand folgender Unterlagen kontrolliert bzw. nachgewiesen werden:
    • Eintragung im Fahrzeugschein als Erprobungsfahrzeug gemäß Paragraf 19 Absatz 6 StVZO, in den neuen EU-einheitlichen Fahrzeugscheinen zumeist unter Ziffer 21 (Sonstige Vermerke).
    • Vorlage einer Ausnahmegenehmigung gemäß Paragraf 70 Absatz 1 StVZO. Darin muss ausdrücklich bestimmt sein, dass das betreffende Fahrzeug nur zur Erprobung eingesetzt werden darf. Eine Kopie bzw. Ausfertigung der Ausnahmegenehmigung muss entweder bei der Erprobungsfahrt mitgeführt oder die Ausnahmegenehmigung in den Fahrzeugschein eingetragen werden.
  • Fahrzeuge, die auf eine zulässige Höchstmasse von weniger als 7.500 Kilogramm abgelastet sind. Allerdings ist in diesem Fall dringend anzuraten, eine so genannte Negativregistrierung bei Toll Collect vornehmen zu lassen (siehe Folgeabschnitt). Da die Kontrollbrücken an den Autobahnen mautpflichtige Fahrzeuge lediglich anhand ihres äußeren Erscheinungsbildes „erkennen”, ist nicht ausgeschlossen, dass es auch in diesen Fällen zu Fahrzeugnachkontrollen durch die Kontrollbehörden kommen kann.
Je nach Einzelfall erscheint es empfehlenswert, aussagekräftige Unterlagen mitzuführen, die im Falle mobiler Kontrollen die Argumentationsbasis, weshalb eine Mautpflicht nicht gegeben sein soll, bereichern.

4. Registrierung mautbefreiter Fahrzeuge

Nach dem BFStrMG sind bestimmte Kraftfahrzeuge von der Mautpflicht befreit. Um unnötige Kontrollen zu vermeiden, ist für dauerhaft mautbefreite Kfz eine freiwillige Registrierung bei Toll Collect möglich. Die Registrierung gilt für maximal zwei Jahre und muss insoweit regelmäßig verlängert werden. Registrierungen, die bis zum Ablauftermin nicht verlängert wurden, laufen automatisch aus.
Soweit sich seit der erstmaligen Registrierung keine inhaltliche Änderung der Fahrzeugpapiere ergeben hat, brauchen diese für die Folgeregistrierung nicht erneut in Kopie eingereicht werden. Dies gilt auch, soweit zwischenzeitlich lediglich ein „Umtausch” in EU-einheitliche Fahrzeugpapiere stattgefunden hat, ohne weitere inhaltliche Änderungen gegenüber den bisherigen Papieren. In diesem Fall sind im Wesentlichen nur die Angaben zum Nutzer und der zur Verlängerung anstehenden Kraftfahrzeugkennzeichen erforderlich. Sofern in der Zwischenzeit inhaltliche Änderungen der Fahrzeugpapiere eingetreten sind, wie beispielsweise eine Änderung der zulässigen Höchstmasse, müssen Kopien der veränderten Fahrzeugpapiere eingereicht werden. Dies gilt auch dann, wenn unter dem ursprünglich bei Toll Collect gemeldeten Kraftfahrzeugkennzeichen zwischenzeitlich ein anderes mautbefreites Fahrzeug zugelassen wurde.

5. Besondere Fragestellungen infolge der Mautausweitung auf alle Bundesstraßen

Viele Unternehmen werden durch die Ausweitung seit 1. Juli 2018 erstmals mit dem Thema LKW-Maut konfrontiert.
Besondere Fragestellungen ergeben sich unter anderem aus dem Umstand, dass zuvor eigentlich nur außerorts gelegene Bundesstraßen „mit autobahnähnlichem Charakter" mautpflichitg waren - nun aber auch innerörtliche Bundesstraßen, die vielfältigere verkehrliche Erschließungs- und Verbindungsfunktionen wahrnehmen, der Mautpflicht unterliegen. Nach Auskunft des BAG und von Toll Collect ist an diesem Punkt festzuhalten, dass eine Mautberechnung nur dann erfolgen SOLL, wenn eine Bundesstraße über ein Länge von mindestens rund 100 Metern in Langsrichtung befahren wird. Das reine Queren einer Bundesstraße oder das Befahren der Bundesstraße in Längsrichtung auf kürzeren Distanzen SOLL nicht mautpflichtig sein. Einschränkend ist anzumerken, dass aus Sicht des BAG jedoch stets auch die „örtlichen Verhältnisse" für die Beurteilung des Einzelfalls ausschlaggebend sind. Die genannte „100-Meter-Grenze" ist also nicht schwarz-weiß, sondern grau und kann sowohl zu gunsten als auch zu ungunsten des Betroffenen angenommen werden oder auch nicht.
Kritisch sind auch die Fälle, in denen ein 7,5-Tonner (also hier ein 7,499-Tonner) mit einem Anhänger eingesetzt wird, vor allem wenn „untertags" mit und ohne Anhänger gefahren wird. Dazu zunächst folgende Tatsache (Zitat BAG): „Jedem Nutzer mautpflichtiger Strecken obliegt rechtlich die Pflicht, sich rechtzeitig über die Gebührenpflicht des beabsichtigten Streckenverlaufs zu informieren und für eine ordnungs­gemäße Mautentrichtung zu sorgen." Wenn derartige Fahrzeugeinsätze zum Regelfall im jeweiligen Unternehmen gehören, empfiehlt sich der Einbau einer OBU (siehe Anschnitt 11). Die OBU kann je nach dem, ob eine Mautpflicht aufgrund der tatsächlichen zulässigen Höchstmasse gegeben ist oder nicht, sozusagen ein- oder ausgeschaltet werden (über die Auswahl der Gewichtsklasse im Menü der OBU) und dadurch den legalen Fahrzeugeinsatz erleichtern. Dabei ist zusätzlich zu beachten, dass jeweils die korrekte Achsanzahl eingegeben werden muss. Beim Übergang vom Solo- zum Anhängerbetrieb (und vice versa) muss also eine Anpassung erfolgen.
Weiterführende Infos zum Thema auf der Website von Toll Collect.

6. Wie errechnet sich die Maut?

Die Mauthöhe wird unter Berücksichtigung von Wegstrecke, zulässiger Höchstmasse des Fahrzeugs, Achszahl (nur bei Fahrzeugen mit einer zHm über 18 Tonnen) und Emissionsklasse festgelegt.

7. Wie wird die Maut erhoben?

Der Mauptpflichtige hat prinzipiell die Wahl zwischen
  • manueller Einbuchung (Registrierung möglich),
  • Einbuchung per App (Registrierung möglich),
  • Interneteinbuchung (Registrierung möglich) oder
  • automatischem Erhebungsverfahren per OBU (Registrierung notwendig).
Nicht registrierten Nutzern stehen als Zahlungsverfahren zur Verfügung:
  • Tank- und Kreditkarten
  • Bargeld
  • Paysafecard
Registrierten Nutzern stehen als Zahlungsverfahren zur Verfügung:
  • Guthabenabrechnung (Vorab-Überweisung )
  • Lastschriftverfahren Guthabenservice (Abbuchung per SEPA-Firmenlastschrift)
  • Kreditkarten
  • Tankkarten
  • LogPay-Verfahren

8. Was bedeutet „Registrierung“?

Die Registrierung erfolgt beim Mautbetreiber oder bei bestimmten von ihm beauftragten Servicegesellschaften (zum Beispiel einige Emittenten von Tankkarten) für das Unternehmen und die jeweils eingesetzten Fahrzeuge. Die Registrierung ist an eine Bonitätsprüfung gebunden. Die Registrierung umfasst zwei Schritte: zunächst wird das Unternehmen registriert, danach die von diesem eingesetzten Fahrzeuge.
Um Fahrzeuge mit einer OBU austatten zu können, muss das Unternehmen zunächst registriert worden sein (siehe Abschnitt 11). Für die Einbuchung per Mautstellen-Terminal, online oder per App (siehe Folgeabschnitte 9 und 10) muss keine Registrierung erfolgt sein.

9. Wie erfolgt die manuelle Einbuchung?

Auf der Website von Toll Collect finden Sie ausführliche Infomationen über die manuelle Einbuchung an sogenannten Mautstellen-Terminals. Diese Terminals sind im grenznahen Ausland in der Nähe der Anschlussstellen, in Deutschland auf Autohöfen, Rastplätzen und an Tankstellen zu finden. Auf der Website von TollCollect gibt es auch eine kartenbasierte Suche.

10. Wie erfolgt die Einbuchung über das Internet oder per App?

Auf der Website von Toll Collect finden Sie ausführliche Infomationen über die Online-Einbuchung über ein spezielles Portal. Alternativ bietet Toll Collect eine Smartphone-/Tablet-App für die Einbuchung an.

11. Wie funktioniert das automatische System mittels OBU?

Voraussetzung für die Teilnahme an der automatischen Einbuchung ist die Registrierung des Transportunternehmens und seiner mautpflichtigen Fahrzeuge bei Toll Collect und der Einbau einer On-Board Unit (OBU) in das Fahrzeug bei einem Servicepartner.
Den Einbau, die Initialisierung und Personalisierung sowie die Inbetriebnahme der OBUs nehmen von Toll Collect ausgesuchte und geschulte Servicepartner vor. Das Gerät wird kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Fahrzeughalter trägt unter anderem die Aufwendungen für
  • den Einbau des Geräts,
  • den Ausbau bei Stilllegung oder Verkauf des Fahrzeugs und bei Beendigung der Geschäftsverbindung mit Toll Collect,
  • einen Kennzeichenwechsel sowie für die Änderung der mautrelevanten Fahrzeugdaten bei einem Servicepartner,
  • An- und Abfahrt sowie Standzeiten im Rahmen dieser Arbeiten.
Weiterführende Informationen, zum Beispiel auch die Betriebsanleitung der OBU, entnehmen Sie bitte der Website von Toll Collect.

12. Praxistipp

Vor der Umstellung auf eine zentrale Mauterfassung bzw. -erhebung haben die OBUs bezogen auf einzelne Fahrten die dabei angefallene Maut angezeigt. Einige Unternehmen haben diese Information genutzt, um die Maut an den Auftraggeber „durchzureichen”. Seit der Umstellung kann diese Information nur noch über Umwege gewonnen werden.
Möglichkeit 1: Für registrierte Kunden besteht über das Kundenportal die Möglichkeit, mit geringem Zeitverzug (von bis zu 48 Stunden) Einsicht in die noch nicht abgerechneten Fahrten zu nehmen. Dort müssten die einzelnen Fahrten mit den zugehörigen Mautkosten aufgeführt sein.
Möglichkeit 2: Über die App können die Mautkosten für eine x-beliebige Strecke „simuliert” werden. Durch Angabe der notwendigen Parameter und der Start- und Zielpunkte wird der Mautbetrag in der App angegeben.

13. Wie werden Verstöße kontrolliert und geahndet?

Um sicherzustellen, dass die LKW-Maut ordnungsgemäß entrichtet wird, stehen mehrere Kontrollsysteme und -instrumente zur Verfügung. Neben automatisierten Kontrollen über Kontrollbrücken bzw. -säulen werden auch stationäre (zum Beispiel auf Rastplätzen oder am Straßenrand) und mobile Kontrollen durchgeführt. Außerdem kann das BAG Betriebskontrollen durchführen. Detaillierte Informationen zur Mautkontrolle sind auf der Website von Toll Collect hinterlegt.
Bei eindeutig festgestellter Nichtentrichtung der Maut wird die Gebühr für die gefahrene Strecke nachträglich erhoben und es kann ein Bußgeld (Fahrer zwischen 120 und 240 Euro, Unternehmen 240 bis 480 Euro) verhängt werden. Sofern die tatsächliche Wegstrecke nicht festgestellt werden kann, findet eine Nacherhebung der Maut für eine Wegstrecke von 500 Kilometern statt. Bei der Kontrolle werden die erforderlichen Eingabedaten, wie Kraftfahrzeugkennzeichen oder Gebührenklasse erhoben.
Weiterführende Informationen zu Verwarnungs- und Bußgelder können auch dem spezifischen Bußgeldkatalog entnommen werden. Die darin aufgeführten Regelbußgeldsätze beziehen sich auf die vorsätzliche Falsch- oder Nichtentrichtung der Maut. Bei Fahrlässigkeit werden in aller Regel 50 Prozent der angegebenen Sätze veranschlagt. Wiederholungsfälle werden auch nicht mit den Regelsätzen geahndet - die Bußgelder können in Einzelfällen bis zu 20.000 Euro betragen.

14. Was passiert mit der Eurovignette?

Die Eurovignette ist seit dem 30. August 2003 in Deutschland nicht mehr erforderlich. Für die übrigen Verbundstaaten (Dänemark, Luxemburg, Niederlande und Schweden) wird sie jedoch weiterhin benötigt. Detailinformationen auf eurovignettes.eu
Stand: Januar 2025

Haftung bei Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeitverstößen

Auf Basis des Artikel 10 der VO (EG) Nr. 561/2006 wurden im § 20a der Fahrpersonalverordnung (FPersV) Regelungen vorgenommen, durch die alle am Zustandekommen und an der Durchführung eines Transports oder einer Personenbeförderung Beteiligten, also auch die Auftraggeber, in die Verantwortung zur Einhaltung der Lenk- und Ruhezeitvorschriften eingebunden werden. Die Auswirkungen dieser Verantwortungsausweitung werden in der Praxis regelmäßig unterschätzt.
Nach dem Willen des Gesetzgeber sollen auch Unternehmer, Verlader, Spediteure, Reiseveranstalter, Hauptauftragnehmer, Unterauftragnehmer und Fahrervermittlungsagenturen dafür Sorge tragen, dass die Beförderungspläne nicht gegen die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 verstoßen. Somit ist der Kreis der Verantwortlichen wesentlich erweitert. Besonders betont wird die Verantwortung des (ausführenden) Unternehmers, die Fahrten so zu planen, dass die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sichergestellt ist. Auch aus dieser Vorschrift folgt, dass der Fahrer vom Unternehmer grundlegend eingewiesen und regelmäßig überprüft werden muss, also insbesondere dahingehend, ob die Sozialvorschriften verinnerlicht sind und auch eingehalten werden*.
Gemäß FPersV müssen die an der Beförderungskette beteiligten Unternehmen die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten und sich dazu abstimmen und zusammenarbeiten. Auftraggeber haben sogar dafür Sorge zu tragen, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen die Vorschriften einhält, was vor dem Vertragsabschluss und während der Vertragslaufzeit bedingt, sich regelmäßig darüber zu vergewissern und darauf hinzuwirken, dass das beauftragte Verkehrsunternehmen aufgrund seiner personellen und sachlichen Ausstattung sowie seiner betrieblichen Organisation in der Lage ist, die vorgesehenen Transportaufträge unter Einhaltung der Vorschriften durchzuführen. Offen ist in diesem Zusammenhang, wie sich diese fahrpersonalrechtlichen Anforderungen beziehungsweise Vorschriften mit anderen rechtlichen Regelungen, vor allem dem (Mitarbeiter-) Datenschutz, vereinbaren lassen. Egal in welcher Form ein solcher Informationsfluss stattfindet, sollte stets eine entsprechende Dokumentation stattfinden und die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben sichergestellt sein.
Verstoßauswertung und Verbesserungsmaßnahmen sind besonders wichtig
Insbesondere wenn die Verstöße über einen längeren Zeitraum hinweg stattfinden oder wenn die Organisation einer Beförderung einen Verstoß „erzwingt”, sind neben Bußgeldern auch verwaltungsrechtliche und auch strafrechtliche Konsequenzen zu erwarten. Besondere Bedeutung hat in diesem Zusammenhang das Risikoeinstufungsverfahren, das Unternehmen des gewerblichen Güterkraftverkehrs beziehungsweise Personenverkehrs** im Fokus hat. In diesem Überwachungs- und Sanktionierungssystem spielen neben dem Fahrpersonalrecht viele weitere Rechtsgebiete eine Rolle (unter anderem Arbeitszeitrecht, Marktzugangsrecht, Gefahrgutrecht, Berufskraftfahrerqualifikationsrecht, Straßenverkehrsrecht (Maße und Gewichte)).
Um im Fahrpersonalrecht den Anforderungen nachzukommen, ist neben einer rechtskonformen und konservativen bzw. die jeweiligen verkehrlichen Gegebenheiten berücksichtigenden Disposition vor allem das Auswerten ausgelesener Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten eine wesentliche Pflicht des Unternehmens. Die Daten müssen auf Verstöße, Kenntnis- oder Bedienfehler und auch auf Manipulationsanzeichen hin überprüft werden. Dazu ist in aller Regel eine leistungsfähige Software einzusetzen. Neben vielen weiteren Punkten sollten bei der Verstoßauswertung und fahrzeugbezogenen Kontrollen auch folgende Fragestellungen eine Rolle spielen:
  • Gibt es „unbekannte” Zeiten und Fahrten, die ohne gesteckte Fahrerkarte durchgeführt wurden? Warum finden solche Fahrten statt? Dazu sind die Massenspeicher- und die Fahrerkartendaten „übereinanderzulegen”.
  • Tauchen unbekannte Fahrzeuge (also Kfz-Kennzeichen) in den Daten auf? Handelt es sich um Nebentätigkeiten der Fahrer, von denen der Unternehmer nichts weiß?
  • Sind Fahrerkartendaten vorhanden, die es eigentlich nicht geben dürfte? Werden Fahrerkarten illegal eingesetzt? Sind Fahrerkartendaten eines Fahrers vorhanden, der in diesem Zeitraum abwesend (Urlaub oder Krankheit) oder anderweitig, zum Beispiel im Lager, eingesetzt war?
  • Sind die Massenspeicherdaten von gegebenenfalls eingesetzten Mietfahrzeugen vorhanden?
  • Bestehen Verdachtsmomente für Manipulationen an Fahrtenschreibern (einschlägige Störungs- oder Ereignismeldungen, sprunghaft ansteigende Geschwindigkeiten, anderweitig unplausible Daten, ...)?
  • Sind bei den Fahrtenschreibern, die über ein zweites Geschwindigkeitssignal verfügen müssten, diese Informationen vorhanden? Wenn nicht – Warum?
Sofern eine Ursache für Verstöße identifiziert werden kann, sind (unverzüglich/zeitnah/kurzfristig) wirksame Maßnahmen zu entwickeln und umzusetzen, die geeigent erscheinen, die Verstoßursache zu beseitigen. Adressaten dieser Maßnahmen können insbesondere Unternehmensleitung, Verkehrsleiter, Fuhrparkleiter, Disponenten und Fahrer des Unternehmens sein.
Maßnahmen können auch Gespräche mit Kunden/Verladern sein, die Änderungen in den Abläufen zum Ziel haben. Oder eine Schulung der im Unternehmen Verantwortlichen bezüglich der Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeitvorschriften. Bei Fahrern und Disponenten besteht zudem oft die Möglichkeit, oberflächliches Wissen durch Detailwissen zu ersetzen. Stets spielt für die Fahrer die Kenntnis der richtigen Bedienung des im Einzelfall verwendeten Fahrtenschreibers eine wichtige Rolle – die Präzisierung der Unternehmerpflichten in diesem Zusammenhang im Artikel 33 der VO (EU) Nr. 165/2014 sollte sehr ernst genommen werden.
Die Auswertung sollte monatlich erfolgen
Anhaltspunkte für diese recht kurzen Fristen sind etwa im Artikel 10 Absatz 2 der VO (EG) Nr. 561/2006 oder im just angesprochenen Artikel 33 der VO (EU) Nr. 165/2014 im Absatz 1 nachzulesen. Klare gesetzliche Vorgaben bestehen nicht - unsere Empfehlung orientiert sich an einer Auslegung des Begriffs „regelmäßig” im Sinne der Obliegenheiten eines ordentlichen Kaufmanns.
Alle Prozessschritte, Erkenntnisse und Maßnahmen (samt ihrer Umsetzung) sind zu dokumentieren. Alles, was nicht dokumentiert ist, hat (bis zum Beweis des Gegenteils) nicht stattgefunden ...
Ob es sinnvoll ist, Fahrern Verstoßauswertungen zur Unterschrift vorzulegen***, muss jeder Verantwortliche selbst entscheiden. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit dürfte jedem klar sein, dass dieser Vorgang für sich gesehen keine Maßnahme zur Beseitigung von Verstoßursachen darstellt.
Nach den §§ 8 und 8a des Fahrpersonalgesetzes können Bußgelder von bis zu 30.000 Euro festgesetzt werden. Dies ist natürlich der Maximalsatz, der bei geringfügigen oder erstmaligen Verstößen sicher nicht zum Ansatz kommen wird. Finden Pflichtverletzungen im Bereich der Aufsichtsmaßnahmen vorsätzlich oder fahrlässig statt, können die Behörden eine Ahndung über den § 130 OWiG anstreben, dessen Strafrahmen Bußgelder von bis zu einer Million Euro vorsieht. Den „Bußgeldkatalog” für fahrpersonalrechtliche Verstöße, der auch sehr viele interessante Hintergurndinformationen und Berechnungsbeispiele bereithält, finden Sie auch auf der Website des BAG. Verstöße gegen arbeitzeitrechtliche Vorschriften werden, soweit der Arbeitnehmer diese nicht vorsätzlich (entgegen der Weisungen des Arbeitgebers) begangen hat, grundsätzlich nur gegenüber dem Arbeitgeber geahndet. Für fahrpersonalrechtliche Verstöße, für die neben dem Unternehmer auch der Fahrer Verantwortung trägt (was den Regelfall darstellt), wird der Unternehmer gegenüber dem Fahrer in aller Regel mit dem dreifachen Bußgeldbetrag konfrontiert.
Grundsätzlich erscheint es ratsam, sich als Unternehmen proaktiv mit den zuständigen Aufsichtsbehörden in Verbindung zu setzen und einen möglichst vertrauensvollen und professionellen Austausch zu pflegen.
Stand: September 2020
* Bei „Berufskraftfahrern”, also Personen, deren Haupttätigkeit im Lenken aufzeichnungspflichtiger Fahrzeuge besteht, sollten die Daten innnerhalb kurzer Fristen (in aller Regel wöchentlich) ausgelesen werden. Das hat insbesondere damit zu tun, dass beispielsweise die Lenkzeit in der Doppelwoche reglementiert ist und eine rechtskonforme Disposition nur dann möglich ist, wenn dem Unternehmen die Daten der Vorwoche bzw. der relavanten Zeiträume bekannt sind. Bei Fahrern die unregelmäßig/nur selten/nur in geringem Umfang aufzeichnungspflichitge Fahrten durchführen, können die Auslesefristen auch länger sein. Das gesetzliche Maximum von 28 Kalendertagen seit dem letzten aufgezeichneten Ereignis muss aber in jedem Fall eingehalten werden. Weiterführende Informationen zum Thema Auslesen von Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten finden Sie im spezifischen Artikel. Die Überprüfung der Daten im Sinne einer detaillierten Auswertung sollte monatlich erfolgen. Dazu gehört in den entsprechenden Abständen auch das „Übereinanderlegen” von Fahrerkarten- und Massenspeicherdaten.
** Unternehmen, die Güter im Sinne eines Werkverkehrs befördern oder Personen im Rahmen rein nationaler Regelungen bzw. aufgrund von Freistellungen ohne Genehmigung befördern, unterliegen nicht dem spezifischen Risikoeinstufungsverfahren. Hier sind jedoch (Teil-) Gewerbeuntersagungen möglich.
*** Wenn, dann bitte als qualifiziertes Dokument in dem Sinne, dass die Beteiligten/Betroffenen auf dem Papier schriftlich darlegen, warum es zum Verstoß gekommen ist und welche Maßnahme deshalb nun ergriffen wird.

Informationen zur EU-Pauschalreiserichtlinie

So werden Hotels schnell zu Reiseveranstaltern

Mit der Umsetzung der europäischen Pauschalreiserichtlinie in nationales Recht wurde der Begriff „Veranstaltung“ neu gefasst. Wichtig ist, das eigene Angebot mit Blick auf die geltende Rechtslage zu prüfen.
Grundsätzlich ist eine Pauschalreise ein „Paket“ von mindestens zwei Reiseleistungen. Die Gesetzgebung unterscheidet dabei nach Beförderung, Beherbergung, Vermietung von Kraftfahrzeugen sowie den „weiteren touristischen Leistungen“. Wenn zum Beispiel eine Übernachtung und ein Mietwagen zu einem Paket-Preis angeboten werden, ist das Angebot rein rechtlich eine Reiseveranstaltung. Das gilt auch für Geschäftsreisen, sofern diese nicht über einen Rahmenvertrag gebucht wird.

Reiseveranstaltende haben Informations- und Haftungspflichten

Unter „weitere touristischen Leistung“ fallen zum Beispiel Stadtführungen, Eintrittskarten oder Wellnessbehandlungen. Jedoch erkennt die Legislative an, dass es sich zum Beispiel bei einer günstigen Eintrittskarte im Paket mit einer teureren Übernachtung lediglich um eine relativ unbedeutende Zusatzleistung handeln kann. Entscheidend für die Einstufung als Pauschalreise ist für diesen Sonderfall, ob eine weitere Leistung wesentlich für das Angebot ist. Hier greift ein Schwellenwert von 25 Prozent. Liegt der anteilige Wert der weiteren Leistung am Gesamtpreis darüber, greift die Ausnahme nicht und dem Anbieter droht der Veranstaltungsstatus.

Vorsicht bei den Begriffen Paket, Pauschale oder Arrangement

Wenn Leistungen aus Kundensicht als Pauschalreise aufgefasst werden könnten, riskieren Anbieterinnen und Anbieter als reiseveranstaltendes Gewerbe eingestuft zu werden. Das passiert besonders leicht bei Bezeichnungen wie: Paket, Pauschale oder Arrangement. Um hier sicherzugehen, sollten Namensgebungen bei Angeboten wie „Wellness-Pauschale“ oder „Romantik-Arrangement“ vermieden werden.
Als Veranstaltungsunternehmen übernimmt man gegenüber dem Kunden eine besondere rechtliche Stellung. Das zeigt sich insbesondere bei der Haftungsfrage, die sich auf Leistungen von Dritten erstrecken kann. Auch ist eine Insolvenzabsicherung erforderlich. Der Kunde muss gegen den Ausfall des veranstalteten Unternehmen abgesichert werden, sofern der Reisepreis vor Beendigung der Reise bezahlt wird. Es gibt dazu spezielle Versicherungsverträge, über deren Abschluss der Kunde mit der Übergabe eines Sicherungsscheins informiert werden muss.

Insolvenzabsicherung auch bei „verbundenen Reiseleistungen“

Um nicht als Reiseveranstaltungsunternehmens zu gelten, wurden in der Vergangenheit auch gerne separate Verträge für verschiedene Leistungen einer Reise abgeschlossen. Die Gesetzgebung hat hierfür den Status Vermittlung „verbundener Reiseleistungen“ geschaffen. Sofern z. B. ein Hotel diese Lösung wählt, ist die Haftung nicht so ausgeprägt wie für ein Veranstaltungsbetrieb. Die Insolvenzabsicherung wird dennoch erforderlich. Anbietende müssen insbesondere darauf achten, Kunden durch getrennte Buchungsschritte klar zu machen, dass es sich um separate Verträge handelt.
Corona schärfte Rücktrittsrecht und Insolvenzsicherung

Die Pandemie hatte insbesondere Einfluss auf die Auslegung der im BGB (§ 651 h) festgehaltenen Vorschrift zum Rücktritt vor Reisebeginn. Im Mittelpunkt stand die Frage, wann man von unvermeidbaren, außergewöhnlichen Umständen am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe ausgehen darf. Denn dann kann ein entschädigungsloses Rücktrittsrecht des Reisenden (§ 651 h III BGB) bestehen.

Darüber hinaus wurde im Zuge der Corona-Pandemie ersichtlich, dass die bestehenden Regelungen zur Insolvenzsicherung im Pauschalreiserecht ungenügend waren. Das neue Reisesicherungsfondsgesetz, das im Juni 2020 beschlossen und im Juni 2021 verabschiedet wurde, schloss diese Lücke, die zulasten der Pauschalreisenden gegangen war.

Vor Vertragsschluss ein entsprechendes Informationsblatt übergeben

Die Gesetzgebung hat Informationspflichten geschaffen. Diese betreffen z. B auch den Status des vermittelnden Unternehmens für „verbundene Reiseleistungen“. Dafür wäre dann dem Kunden vor Vertragsschluss ein entsprechendes Informationsblatt zu übergeben. Darüber hinaus ist der Kunde auch umfassend über die Reise zu informieren, zum Beispiel über die Eignung des Angebots für Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Informationen zum Reisevertragsrecht

Mit Blick auf diese Entwicklungen hat die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) ihre Infoblätter zum Reisevertragsrecht auf den aktuellen Stand gebracht. Insbesondere die Punkte „Stornierungen im Pandemiefall“ und der neue „Reisesicherungsfond“ wurden aufgenommen.

Teilnahme an Ausschreibungen

Bei der Bewerbung um öffentliche Liefer- oder Dienstleistungsaufträge müssen Unternehmen häufig Nachweise über ihre Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit vorlegen. Dies ist zum Teil mit einem erheblichen Zeit- und Kostenaufwand verbunden.
Die IHK Auftragsberatungsstelle bietet Unternehmen, die sich häufig an Ausschreibungen beteiligen, an, sich präqualifizieren zu lassen. Die Präqualifizierung ist die vorgelagerte, auftragsunabhängige Prüfung und Zertifizierung von Eignungsnachweisen für Vergaben im Liefer-und Dienstleistungsbereich. Die präqualifizierten Unternehmen werden dann in die bundesweiten Präqualifizierungsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich, auch amtliches Verzeichnis genannt, aufgenommen.
Mit Änderung der Vergabeverordnung wurden die IHKs durch § 48 Abs. 8 VgV die Führung des amtlichen Verzeichnisses als hoheitliche Aufgabe übertragen. Mit der Aufnahme in das amtliche Verzeichnis gelten die geforderten unternehmensbezogenen Eignungsnachweise in der Regel als erbracht. Das heißt, präqualifizierte Unternehmen müssen bei der Beteiligung an Ausschreibungen keine Einzelnachweise mehr vorlegen und sparen dadurch erheblich Kosten und Zeit.
Die Präqualifizierung ist freiwillig; selbstverständlich kann jedes Unternehmen seine Eignung wie bisher durch Einzelnachweise gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber belegen.

Der Verkehrsleiter – Fragen und Antworten

1. Was ist ein Verkehrsleiter und welche Aufgaben hat er?

Nur der Begriff des Verkehrsleiters wurde 2011 von der EU neu eingeführt. Die Funktion als solche gab es zu diesem Zeitpunkt schon lange zuvor in jedem erlaubnispflichtigen Güterkraftverkehrs- bzw. Personenbeförderungsunternehmen: Im Kern entspricht der Verkehrsleiter der früheren „zur Führung der Geschäfte des Güterkraftverkehrs/Omnibusverkehrs bestellten Person“. Der Begriff Verkehrsleiter wurde durch die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 eingeführt (zu den Detailunterschieden siehe Frage 8).
Artikel 2 Nr. 5 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 definiert den Verkehrsleiter folgendermaßen: Es handelt sich um „eine von einem Unternehmen beschäftigte natürliche Person oder, falls es sich bei diesem Unternehmen um eine natürliche Person handelt [meist kleinere Einzelunternehmen], diese Person selbst oder gegebenenfalls eine von diesem Unternehmen vertraglich beauftragte andere natürliche Person, die tatsächlich und dauerhaft die Verkehrstätigkeiten dieses Unternehmens leitet“.
Unternehmen, die ausschließlich Werkverkehr (Güterverkehr) betreiben, fallen nicht unter die EU-Verordnung. Sie benötigen keinen Verkehrsleiter. Darüber hinaus sind diverse Beförderungen von den Vorschriften des Güterkraftverkehrsgesetzes ausgenommen. Die Details zu den güterverkehrsrechtlichen Ausnahmen finden Sie im Paragraf 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes. Bitte beachten Sie, dass bei grenzüberschreitenden Fahrten zur Güterbeförderung nur die Beförderungen ausgenommen sind, die nicht unter den Anwendungsbereich des Artikel 1 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 fallen.
Da seit dem 21. Mai 2022 auch für Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen bis einschließlich 3,5 Tonnen im Rahmen von grenzüberschreitenden Beförderungen eine Gemeinschaftslizenz erforderlich ist (Verordnung (EU) 2020/1055), benötigen auch diese Unternehmen einen Verkehrsleiter.
Aufgaben des Verkehrsleiters
Laut gesetzlicher Definition ist die Kernaufgabe des Verkehrsleiters die „tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens“. Die Verordnung gibt aber noch weitergehende Hinweise. So werden beispielsweise im Zusammenhang mit externen Verkehrsleitern folgende Aufgabenbereiche genannt (vergleiche Artikel 4 Absatz 2 Litera b der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009):
  • das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge
  • die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente
  • die grundlegende Rechnungsführung
  • die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals (Einhaltung der Sozialvorschriften) sowie
  • die Prüfung der Sicherheitsverfahren (beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften und Ladungssicherung)
Es ist möglich, die Aufgaben im Unternehmen zu delegieren, die letztendliche Verantwortlichkeit trägt aber immer der Verkehrsleiter.
Zur Frage, wie sich der Inhaber bzw. die Inhaberin der Güterkraftverkehrslizenz/einer Genehmigung für den Linien- oder den Gelegenheitsverkehr zum Verkehrsleiter verhält, siehe Frage 8.

2. Seit wann gibt es den Verkehrsleiter?

Grundsätzlich benötigen seit dem 4. Dezember 2011 alle betroffenen Unternehmen einen internen oder externen Verkehrsleiter. Seit 4. Dezember 2011 gilt die den Verkehrsleiter regelnde Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. Sie wirkt unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten, ohne dass es einer nationalen Umsetzung bedarf.
Seit dem 21. Mai 2022 gelten nach der Verordnung (EG) Nr. 1055/2020 die Regelungen auch für grenzüberschreitende Beförderungen mit Fahrzeugen oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 2,5 Tonnen bis zu 3,5 Tonnen.

3. Wo muss ich einen neuen Verkehrsleiter gegenüber der Genehmigungsbehörde melden?

Sofern eine Neubenennung eines Verkehrsleiters notwendig wird (beispielsweise weil der bisherige kündigt), sind in Baden-Württemberg in den Landkreisen die Landratsämter und in den Stadtkreisen die Städte zuständig.
Für Baden-Württemberg können Sie die zuständige Genehmigungsbehörde auf der Serviceseite des Landes Baden-Württemberg ermitteln:
- Güterkraftverkehr
- Omnibusverkehr: Ausflugsfahrten und Ferienzielreisen und/oder Mietomnibusverkehr
- Omnibusverkehr: Linienverkehr

4. Ich hatte bereits vor Einführung des Verkehrsleiters eine Personen- beziehungsweise Güterkraftverkehrserlaubnis und damit auch eine fachkundige Person im Unternehmen. Muss ich im Hinblick auf den Verkehrsleiter etwas unternehmen?

Nein, denn wie unter Frage 1 ausgeführt, entspricht der Verkehrsleiter der früher bereits vorhandenen zur Leitung der Personen- bzw. Güterkraftverkehrsgeschäfte bestellten Person. Diese muss nicht extra gegenüber den Behörden benannt werden (vergleiche hierzu Frage 3).

5. Gibt es Ausnahmen von der Pflicht, einen Verkehrsleiter im Unternehmen zu haben?

Nein, letztendlich benötigt jedes Unternehmen des gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehrs seit dem 4. Dezember 2011 einen Verkehrsleiter, so wie es zuvor auch schon eine fachkundige Person, die zur Leitung der Verkehrsgeschäfte bestellt war, geben musste. Die generell vom Anwendungsbereich des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) und des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ausgenommenen Betriebsarten bleiben durch die Neuregelung unberührt. Weiterführende Hinweise finden Sie auch unter Frage 1.

6. Ich betreibe Güterbeförderungen nur im Rahmen des Werkverkehrs. Benötige ich einen Verkehrsleiter?

Nein, Werkverkehrsunternehmen fallen nicht unter die EU-Verordnung. Sie benötigen keinen Verkehrsleiter.

7. Wer kann Verkehrsleiter werden und welche Anforderungen werden an ihn gestellt?

Zum Verkehrsleiter bestellt werden kann grundsätzlich jede natürliche Person (Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009), sofern sie folgende Kriterien erfüllt:
  • Zuverlässigkeit: Die Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters oder des Verkehrsunternehmers/der Verkehrsunternehmerin darf nicht zwingend in Frage gestellt sein, etwa durch Verurteilung oder Sanktionen aufgrund eines schwerwiegenden Verstoßes gegen geltende einzelstaatliche Vorschriften (vergleiche nachfolgende Ausführungen).
  • Fachliche Eignung: Der Verkehrsleiter soll die nötigen Kenntnisse haben, um sowohl innerstaatliche als auch grenzüberschreitende Verkehre zu leiten. Die erforderliche Fachkunde wird in der Regel durch eine IHK-Fachkundeprüfung nachgewiesen. Hier finden Sie weiterführende Informationen zum Fachkundenachweis Güterkraftverkehr und zum Fachkundenachweis Omnibusverkehr (nicht Taxi und Mietwagen).
Neben diesen Kernanforderungen (die nachgewiesen werden müssen), gibt es weitere Kriterien, die die EU verbindlich in allen Mitgliedsstaaten vorschreibt:
  • Tatsächliche und dauerhafte Leitung der Verkehrstätigkeiten des Unternehmens. Der Verkehrsleiter muss somit über entsprechende Entscheidungsbefugnisse und Kompetenzen im Unternehmen verfügen.
    • Auf Dauer angelegt bedeutet jedoch nicht, dass automatisch Urlaubs- und Krankheitsvertretungen eingestellt werden müssen. Das ergibt sich aus Art. 13 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009, wonach die maximale Ausfallzeit (z.B. im Urlaubs- oder Krankheitsfall) sechs Monate betragen darf, die im Krankheitsfall auf Antrag um weitere drei Monate verlängert werden kann. Spätestens dann ist ein Nachfolger zu benennen.
    • Für die tatsächlich Leitung sprechen Indizien wie die Weisungsbefugnis gegenüber dem Fahrpersonal, eine dem Grad der Verantwortung entsprechende Vergütung und eine ausreichende Anwesenheit am Niederlassungsort während der Geschäftszeiten, so dass der Verkehrsleiter seine Aufgaben (siehe Frage 1) auch erfüllen kann.
  • Er muss in einer echten Beziehung zu dem Unternehmen stehen, beispielsweise wenn es sich um eine Angestellte/einen Angestellten, die Direktorin/den Direktor, die Eigentümerin/den Eigentümer oder eine Anteilseignerin/einen Anteilseigner handelt oder die Person die Verwaltungsgeschäfte des Unternehmens führt. Ausnahmen gelten für den externen Verkehrsleiter (siehe hierzu Fragen 10 und 12).
  • Der Verkehrsleiter muss seinen ständigen Aufenthalt (seinen Wohnsitz) in der EU haben, nicht jedoch notwendigerweise im selben Mitgliedsstaat des Unternehmens (Beispiel: Ein Güterkraftverkehrsunternehmen in Karlsruhe kann einen Verkehrsleiter bestellen, der in Straßburg lebt.).
Zu den inhaltlichen Aufgaben des Verkehrsleiters siehe Frage 1.
Zur fachlichen Eignung:
Unternehmer/-in oder Verkehrsleiter müssen die fachliche Eignung besitzen. Hier steht die Fachkundeprüfung vor der Industrie- und Handelskammer im Mittelpunkt (vergleiche Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009). Wer bereits einen von einer IHK ausgestellten und mit einer laufenden Nummer versehenen Fachkundenachweis besitzt, braucht keine neue Bescheinigung, also auch keine Umschreibung. Von einer IHK ausgestellte Fachkundenachweise sind auch Fachkundenachweise für Verkehrsleiter im Sinne des Artikels 4 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009.
Wichtiger Hinweis für ältere Fachkundebescheinigungen:
Da das einheitliche Register (vergleiche Frage 11) die Vergabe einer eindeutigen Nummer erfodert, müssen ältere Fachkundebescheinigungen durch neue Bescheinigungen nach dem Muster in Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 ersetzt werden. Ein Antrag ist bei der für den Wohnsitz zuständigen IHK zu stellen.
Einige Personen erfüllen aufgrund Ihrer Berufsausbildung, Ihres Studiums oder einer leitenden Vortätigkeit die Voraussetzungen, um den Nachweis der fachlichen Eignung ohne Regelprüfung bei der IHK zu erlangen. In den verlinkten Dokumenten finden Sie Details zu den notwendigen Voraussetzungen in den Bereichen Güterkraftverkehr und Omnibusverkehr.
Zur Zuverlässigkeit:
Es gibt insbesondere zu den Konsequenzen von Verstößen verbindliche Vorgaben.
Zwingend infrage gestellt wird die Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters oder des Verkehrsunternehmens etwa durch Verurteilungen oder Sanktionen aufgrund eines schwerwiegenden Verstoßes gegen geltende einzelstaatliche Vorschriften in folgenden Bereichen:
  • Handelsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Entgelt- und Arbeitsbedingungen der Branche
  • Straßenverkehr
  • Berufshaftpflicht
  • Menschen- oder Drogenhandel
Als unzuverlässig gilt ein Verkehrsleiter auch dann, wenn in einem Mitgliedstaat ein Urteil wegen einer schwerwiegenden Straftat oder eine Sanktion verhängt wurde wegen eines schwerwiegenden Verstoßes gegen Gemeinschaftsvorschriften, insbesondere in folgenden Bereichen:
Durch die Verordnung (EU) 2016/403 ("Todsündenliste") wurde das sogenannte Risikoeinstufungsverfahren zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit eines Verkehrsleiters deutlich ausgebaut und teilweise auch verschärft.
Bereits ein schwerster Verstoß oder drei sehr schwere Verstöße von Fahrerinnen oder Fahrern pro Jahr führen danach zur Einleitung eines nationalen Verfahrens zur Beurteilung der Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters. Stellt die Aberkennung der Zuverlässigkeit nach Auffassung der zuständigen Behörde keine unverhältnismäßige Reaktion dar, so führt die Verurteilung oder Sanktion aufgrund der Verstöße zur Aberkennung der Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters. Das bedeutet faktisch ein Berufsverbot für die Tätigkeit als Verkehrsleiter. Wer als Verkehrsleiter für mehrere Unternehmen tätig ist, der verliert im Falle der Aberkennung der Zuverlässigkeit aufgrund von Verstößen in einem Unternehmen die Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit als Verkehrsleiter in sämtlichen von ihm betreuten Unternehmen. Er gilt als ungeeignet, die Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens zu leiten (Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009).
Es bedarf in diesen Fällen erst einer Rehabilitierungs- oder vergleichbaren Maßnahme, um wieder als Verkehrsleiter tätig werden zu dürfen (Artikel 6 Absatz 3 in Verbindung mit Artikel 14 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009).
Die zuständige Behörde darf den Verkehrsleiter frühestens ein Jahr nach dem Tag der Aberkennung der Zuverlässigkeit rehabilitieren, und jedenfalls nicht, bevor dieser nachgewiesen hat, dass er über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten eine geeignete Weiterbildung absolviert oder eine Prüfung zu den in Anhang I Teil I der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 aufgeführten Sachgebieten – also eine erneute Fachkundeprüfung – bestanden hat.
Soweit vorangegangene Ereignisse Zweifel daran begründen, ob Ihre persönlichen Zuverlässigkeit noch gegeben ist, sollten Sie sich vorab direkt mit der zuständigen Genehmigungsbehörde in Verbindung setzen. Sie können diese über das Serviceportal des Landes Baden-Württemberg ermitteln (siehe Frage 3)

8. Ist der Unternehmer/die Unternehmerin (wenn er/sie die Fachkunde und Zuverlässigkeit besitzt) nicht automatisch Verkehrsleiter?

Nein, nicht direkt. Zwar kann sich die Erlaubnisinhaberin/der Erlaubnisinhaber einer Güterkraft- oder Personenverkehrserlaubnis auch selbst als Verkehrsleiter benennen (siehe hierzu Frage 9), zunächst wird jedoch davon ausgegangen, dass die zur Führung der Personen- oder Güterkraftverkehrsgeschäfte benannte Person die Funktion des Verkehrsleiters einnimmt (vergleiche hierzu Frage 3).
Sofern mehrere Personen im Unternehmen die Fachkunde besitzen, bietet es sich an, die Verantwortlichkeiten zu verteilen, so dass Verkehrsleiter und Erlaubnisinhaberin/-inhaber nicht dieselbe Person sind. Dies kann im Falle von Verstößen und im Zuge der Überprüfung der Marktzugangsvoraussetzungen (anlassbezogen oder im Rahmen der Verlängerung der Erlaubnis) relevant werden.

9. Ich habe eine Güterkraft-/Personenverkehrserlaubnis (Omnibus) und leite mein eigenes Unternehmen. Kann ich mich auch selbst als Verkehrsleiter benennen? Benötige ich dazu weitere Fortbildungen oder Prüfungen?

Auch die Inhaberin/der Inhaber einer Güterkraft- oder Personenverkehrserlaubnis kann sich selbst als Verkehrsleiter benennen. Sofern diese Person auch bislang die Verkehrsgeschäfte geleitet hat und hierfür kein anderer Mitarbeitender benannt war, wird ihn die zuständige Behörde als Verkehrsleiter betrachten (siehe Fragen 1, 3, 8).
Für bereits früher fachkundige Personen (durch IHK-Fachkundeprüfung, Ausbildungsabschluss oder Anerkennung einer leitenden Tätigkeit) sind keine zusätzlichen Fortbildungen, Schulungen oder Prüfungen notwendig. Diese früher erworbenen Fachkundenachweise gelten auch für den Verkehrsleiter, so dass in diesem Bereich keine zusätzlichen neuen Anforderungen entstehen. Möglicherweise ist eine Umschreibung erforderlich (siehe Frage 7).

10. Kann ich auch ein Güterkraft- oder Personenverkehrsunternehmen gründen oder leiten und die Erlaubnis hierfür erhalten, ohne dass ich selbst oder ein angestellter Mitarbeitender die notwendigen Fachkundeanforderungen erfüllt?

Ja, dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich (vergleiche Artikel 4 Absatz 2 Litera a) bis d) Verordnung (EG) Nr. 1071/2009). Demnach kann trotz der fehlenden Fachkunde einem Unternehmen die Erlaubnis erteilt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass das Unternehmen mit einem externen Verkehrsleiter einen Vertrag abschließt und diesen gegenüber der zuständigen Behörde als solchen benennt. Damit übernimmt der externe Verkehrsleiter die Verantwortung für die Verkehrsgeschäfte. Weitere Hinweise zum externen Verkehrsleiter enthält die Antwort auf Frage 12.

11. Was hat es mit dem behördlichen Register auf sich?

Die EU schreibt den Mitgliedsstaaten vor, ein „Einzelstaatliches elektronisches Register“ (EER) über alle Kraftverkehrsunternehmen einzurichten. Dieses wird von einer zuständigen Behörde im jeweiligen Mitgliedsstaat geführt. Diese nationalen Register sind europaweit vernetzt, so dass auch die zuständigen Behörden anderer EU-Mitgliedsstaaten Nachricht darüber erhalten, ob und gegebenenfalls welche Verwaltungssanktionen in Deutschland ergriffen wurden oder ob einem Antragstellenden die Zuverlässigkeit aberkannt wurde. Damit soll die Transparenz erhöht und den Behörden die Beurteilung der Zuverlässigkeit erleichtert werden, da insbesondere auch im Ausland begangene Verstöße in das Register eingetragen werden können.
In Deutschland ist das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) für die Führung des öffentlichen Teils des Registers, der so genannten Verkehrsunternehmensdatei (VUDat), zuständig. In diesem Register werden die Angaben über das Unternehmen und die Art der Zulassung einschließlich der Zahl der erfassten Fahrzeuge, der laufenden Nummern der Gemeinschaftslizenzen und der beglaubigten Kopien dokumentiert. Darüber hinaus sind Name, Rechtsform und Anschrift des Unternehmens öffentlich über das Internet abrufbar und auch der benannte Verkehrsleiter wird mit seinem Namen hinterlegt.
Darüber hinaus gibt es verschiedene nicht-öffentliche Teile des Registers. Die Zahl, Kategorie und Art der in Artikel 6 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 genannten schwerwiegenden Verstöße, die in den vorangegangenen zwei Jahren zu einer Verurteilung oder einer Sanktion geführt haben, werden dabei in den von Bundesamt für Justiz (BfJ) geführten Zentralregistern – Gewerbezentralregister und Bundeszentralregister – gespeichert. Gleiches gilt für die Namen derjenigen Verkehrsleiter, die die Behörden für unzuverlässig erklärt haben, das heißt gegen die ein faktisches Berufsverbot besteht. Abgeschlossene Bußgeldverfahren aufgrund von Zuwiderhandlungen gegen das Güterkraftverkehrsgesetz werden dagegen in einem nicht öffentlichen Teil der VUDat des BALM registriert. Die örtlichen Behörden, die für die Erteilung der Güterkraft-/Personenverkehrserlaubnisse zuständig sind, leiten die von ihnen erfassten Daten an das BALM weiter.

12. Was gilt für einen externen Verkehrsleiter?

Wenn ein Unternehmen die Anforderung der fachlichen Eignung nicht selbst erfüllt, also keine fachkundige Person mit echter Beziehung zum Unternehmen beschäftigt (interner Verkehrsleiter), muss das Unternehmen eine natürliche (und keine juristische) Person als Verkehrsleiter bestellen (externer Verkehrsleiter).
Für diesen sogenannten externen Verkehrsleiter gelten dieselben Anforderungen wie für alle anderen Verkehrsleiter: Er muss zuverlässig sein und die vorgeschriebene Fachkunde besitzen (vergleiche Fragen 1 und 7).
Darüber hinaus gilt, dass der Verkehrsleiter die Aufgaben ausschließlich im Interesse des Unternehmens und unabhängig von anderen Unternehmen wahrzunehmen hat. Er darf keine vertraglichen Beziehungen zu Auftraggebern haben (Artikel 4 Abs. 1 Litera d) Verordnung (EG) Nr. 1071/2009).
In dem Vertrag (Geschäftsbesorgungsvertrag gemäß § 675 BGB) zwischen externem Verkehrsleiter und dem Unternehmen, für das er die Verkehrsgeschäfte leitet, sind die tatsächlich und dauerhaft durchzuführenden Aufgaben sowie die Verantwortlichkeiten als Verkehrsleiter genau zu regeln. Die EU-Verordnung macht Vorgaben, welche Aufgaben Gegenstand der vertraglichen Regelung sein müssen. Selbstverständlich können die Vertragsparteien darüber hinaus weitere Regelungen zur Konkretisierung aufnehmen und sollten dies im Regelfall auch tun.
Zu den zwingend zu regelnden Aufgaben zählen insbesondere (vergleiche Artikel 4 Absatz 2 Litera b) Verordnung (EG) Nr. 1071/2009):
  • das Instandhaltungsmanagement der Fahrzeuge,
  • die Prüfung der Beförderungsverträge und Dokumente,
  • die grundlegende Rechnungsführung (Übersetzung des englischen Begriffs „basic accounting“),
  • die Disposition der Ladungen und des Fahrpersonals (Einhaltung der Sozialvorschriften) sowie
  • die Prüfung der Sicherheitsverfahren (beispielsweise Unfallverhütungsvorschriften (UVV) und Ladungssicherung).
Anders als ein interner Verkehrsleiter darf der externe Verkehrsleiter die Verkehrstätigkeiten von höchstens vier Unternehmen mit einer Flotte von zusammengenommen höchstens 50 Fahrzeugen leiten (Artikel 4 Absatz 2 Litera c) Verordnung (EG) Nr. 1071/2009).
Soweit ein Verkehrsleiter in einem Unternehmen als interner Verkehrsleiter beschäftigt ist und in einem oder mehreren anderen Unternehmen als externer Verkehrsleiter eingesetzt werden soll, so werden nach der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV) ebenfalls die genannten Obergrenzen von maximal vier Unternehmen und 50 Fahrzeugen angewendet.
Auch bei Unternehmen in einem Konzernverbund/in einer Holdingstruktur erfolgt eine strikte Betrachtung jedes rechtlich selbständigen Unternehmens, so dass hier oftmals eine Konstruktion interner Verkehrsleiter in einem Unternehmen, externer Verkehrsleiter in einem oder mehreren anderen Unternehmen des Konzernverbunds genutzt wird. Allerdings gelten auch dann die Obergrenzen in Bezug auf die Zahl der Unternehmen und der Fahrzeuge. Eine unselbständige Betriebsstätte benötigt dagegen keinen eigenen Verkehrsleiter.
Jeder externe Verkehrsleiter muss in Bezug auf seine Arbeitszeit und das zu vereinbarende Entgelt in der Lage sein, die Verkehrsgeschäfte des von ihm betreuten Unternehmens tatsächlich zu leiten (vergleiche Fragen 1 und 7). Die Genehmigungsbehörden prüfen im rahmen ihres Ermessens,
  • ob die vereinbarte Vergütung dem Grad der Verantwortung entspricht und
  • ob eine ausreichende Anwesenheit am Niederlassungsort während der Geschäftszeiten plausibel geregelt ist.

13. Wie benenne ich einen Verkehrsleiter und was ist dabei vertraglich zu beachten?

Sofern ich ein neues Unternehmen im erlaubnispflichtigen Güterkraft- oder Personenverkehr gründe oder meine bisherige fachkundige Person das Unternehmen verlässt, gibt es folgende Varianten, einen Verkehrsleiter zu benennen:
  • Eine im Unternehmen tätige Person, die die rechtlichen Anforderungen an den Verkehrsleiter erfüllt, wird zum Verkehrsleiter bestellt (interner Verkehrsleiter).
  • Eine nicht zum Unternehmen gehörende Person wird vertraglich als externer Verkehrsleiter verpflichtet (externer Verkehrsleiter).
Interner Verkehrsleiter
Ein gesonderter Vertrag neben dem Arbeitsvertrag ist nicht erforderlich, kann sich aber - wie beispielsweise auch eine Stellenbeschreibung - für die Festschreibung und Dokumentation von Kompetenzen und Aufgaben anbieten. An eine auch haftungsseitig wirksame Bestellung werden hohe Anforderungen gestellt - bitte lassen Sie sich im Zweifel sachkundig beraten.
Für die Arbeitsverträge interner Verkehrsleiter schreibt die EU-Verordnung keine Inhalte vor. Es dürfte sich aber empfehlen, bei der Vertragsgestaltung die Vorgaben der Artikel 4, 6 und 8 Verordnung (EG) Nr. 1071/2009) zu den Voraussetzungen für die Zuverlässigkeit zu beachten (vergleiche. zur Zuverlässigkeit auch Frage 7).
Auch eine Beschäftigung des internen Verkehrsleiters bei mehreren Unternehmen ist grundsätzlich zulässig. Voraussetzung ist allerdings, dass er sowohl räumlich (vergleiche Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 7. Januar 2016, Az. VG 11 L 492.15) als auch zeitlich dazu in der Lage sein muss, in mehreren Unternehmen tätig zu sein (Beispiel: Ein Verkehrsleiter hat zwei Anstellungsverträge mit einem Beschäftigungsumfang von jeweils 50 Prozent). Der Verkehrsleiter muss der Genehmigungsbehörde dazu entsprechende Nachweise vorlegen. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht
(GüKVwV) gilt die zahlenmäßige Beschränkung auf maximal vier Unternehmen und 50 Fahrzeuge (Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009) auch bei einem Verkehrsleiter, der externer Verkehrsleiter und zugleich fest angestellter (interner) Verkehrsleiter in einem anderen Unternehmen ist. Außerdem gelten die Grundsätze danach ferner für Verkehrsleiter in verbundenen Unternehmen (Konzern mit mehreren Unternehmen).
Externer Verkehrsleiter
In dem Vertrag mit dem externen Verkehrsleiter müssen die tatsächlich und dauerhaft durchzuführenden Aufgaben sowie die Verantwortlichkeiten als Verkehrsleiter genau geregelt werden, da die Verordnung hierzu Vorgaben macht. Zu den zu regelnden Aufgaben zählen insbesondere die Verpflichtungen nach Artikel 4 Absatz 2 Litera b) Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 (vergleiche Aufzählung bei Frage 12). Es empfiehlt sich, auch seine Interessenwahrungspflicht gegenüber dem Unternehmen und eine Klausel zum Konkurrenzschutz in den Vertrag aufzunehmen (vergleiche zu diesen Pflichten Frage 12). Bedenken Sie, dass ein externer Verkehrsleiter die Verkehrstätigkeiten von höchstens vier Unternehmen mit einer Flotte von zusammengenommen höchstens 50 Fahrzeugen leiten darf (vergleiche Frage 12).
Auch dieser externe Verkehrsleiter muss dann gegenüber den zuständigen Behörden benannt werden, sofern dies nicht bereits im Erlaubnisverfahren passiert (vergleiche Fragen 7 und 15).

14. Ich habe eine Spedition und führe keine eigenen Transporte durch. Gibt es auch für mich beim Thema Verkehrsleiter etwas zu beachten?

Da die EU-Verordnung den Berufszugang zum Güterkraftverkehr regelt (und in diesem Zusammenhang auch den Verkehrsleiter), sind klassische Speditionen (die nicht im Selbsteintritt Transporte mit eigenen Fahrzeugen durchführen) nur indirekt von den Regelungen betroffen. Sie müssen zwar selbst keinen Verkehrsleiter bestellen, sollten aber beachten, dass Paragraf 7c des deutschen Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) die Verantwortung der Auftraggeberin/des Auftraggebers eines Transports regelt. Kurz gesagt gilt demnach, dass jede Auftraggeberin/jeder Auftraggeber einer Beförderung die Pflicht hat, sich zumindest in einem bestimmten Umfang zu vergewissern, dass die beauftragten Unternehmen über die notwendigen Erlaubnisse verfügen. Durch eine Recherche im behördlichen Register (vergleiche Frage 11) kann die Auftraggeberin/der Auftraggeber diese Recherche selbst durchführen.

15. Was droht bei Verstößen hinsichtlich Zuverlässigkeit und fachlicher Eignung?

Je nach Schwere und Häufigkeit der Verstöße können die Konsequenzen drastisch sein.
Durch die Verordnung (EU) 2016/403 („Todsündenliste") wurde das sogenannte Risikoeinstufungsverfahren zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit eines Verkehrsleiters deutlich ausgebaut und teilweise auch verschärft.
Bereits ein schwerster Verstoß oder drei sehr schwere Verstöße von Fahrerinnen/Fahrern pro Jahr führen danach zur Einleitung eines nationalen Verwaltungsverfahrens zur Beurteilung der Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters. Stellt die Aberkennung der Zuverlässigkeit nach Auffassung der zuständigen Behörde keine unverhältnismäßige Reaktion dar, so führt die Verurteilung oder Sanktion aufgrund der Verstöße zur Aberkennung der Zuverlässigkeit des Verkehrsleiters. Das bedeutet faktisch ein Berufsverbot für die Tätigkeit als Verkehrsleiter. Wer als Verkehrsleiter für mehrere Unternehmen tätig ist, der verliert im Falle der Aberkennung der Zuverlässigkeit aufgrund von Verstößen in einem Unternehmen die Voraussetzung zur Ausübung der Tätigkeit als Verkehrsleiter in sämtlichen von ihm betreuten Unternehmen. Er gilt als ungeeignet, die Verkehrstätigkeiten eines Unternehmens zu leiten (Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009).
Außerdem verliert sein Fachkundenachweis in allen EU-Mitgliedstaaten seine Gültigkeit.
Daher ist es umso wichtiger, dass ein Verkehrsleiter im Unternehmen auch die tatsächlichen Kompetenzen, Zuständigkeiten und Entscheidungsbefugnisse für den Verkehrsbereich hat. Anderenfalls droht, dass er für etwas zur Verantwortung gezogen wird, auf das er in der Praxis möglicherweise zu geringen oder keinen Einfluss hatte.
Besondere Beachtung sollte diesem Problem beim Einsatz eines externen Verkehrsleiters geschenkt werden. Räumt die Unternehmerin/der Unternehmer diesem die Befugnis ein, Weisungen gegenüber Mitarbeitern des Unternehmens zu erteilen, hat dies zweierlei Konsequenzen. Einerseits kann der externe Verkehrsleiter damit seine Pflichten nach der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 besser erfüllen. Andererseits erfolgt damit eine gewisse organisatorische Einbindung in den Betrieb, die zu einer Veränderung des Status des Verkehrsleiters führen und unter Umständen ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis auslösen kann.

16. Ich habe gehört, es gibt für externe Verkehrsleiter eine Beschränkung auf maximal 50 Fahrzeuge. Gilt dies auch für einen unternehmensinternen Verkehrsleiter?

Für externe Verkehrsleiter gibt es in der Tat eine Beschränkung. Sie dürfen maximal für vier Unternehmen tätig werden und diese vier Unternehmen dürfen zusammen auch nicht mehr als 50 Zugfahrzeuge (Zahl der Anhänger/Auflieger wird nicht berücksichtigt) haben, ansonsten sind mehrere externe Verkehrsleiter notwendig (vergleiche zum externen Verkehrsleiter auch Frage 12).
Im Umkehrschluss ergibt sich daraus die Regelung für den internen Verkehrsleiter. Soweit er nur für ein Unternehmen tätig wird, nämlich das, bei dem er angestellt ist oder das er als Eigentümerin/Eigentümer leitet, gilt für ihn diese Beschränkung nicht. Er kann sich voll auf diese Aufgabe konzentrieren, so dass die EU hier keine Notwendigkeit sah, die Anzahl der Fahrzeuge zu begrenzen.
Soweit ein Verkehrsleiter in einem Unternehmen als interner Verkehrsleiter beschäftigt ist und in einem oder mehreren anderen Unternehmen als externer Verkehrsleiter eingesetzt werden soll, müssen nach der Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Güterkraftverkehrsrecht (GüKVwV) jedoch ebenfalls die genannten Obergrenzen von maximal vier Unternehmen und 50 Fahrzeugen eingehalten werden.
Bei Unternehmen in einem Konzernverbund/in einer Holdingstruktur erfolgt eine strikte Betrachtung jedes rechtlich selbständigen Unternehmens, so dass hier oftmals eine Konstruktion interner Verkehrsleiter in einem Unternehmen, externer Verkehrsleiter in einem oder mehreren anderen Unternehmen des Konzernverbunds genutzt wird. Allerdings gelten auch dann die Obergrenzen in Bezug auf die Zahl der Unternehmen und der Fahrzeuge. Eine unselbständige Betriebsstätte benötigt dagegen keinen eigenen Verkehrsleiter.

Stand: Juli 2025

Arbeits- und Brandschutz - Ein Leitfaden für Betriebe und Unternehmen

Wer als Arbeitgeber Beschäftigte beauftragt, arbeiten auszuführen, setzt diese damit mehr oder weniger großen Gefährdungen aus. Ziel des reglementierten Arbeitsschutzes ist, diese so zu minimieren, dass Unfälle sehr unwahrscheinlich werden oder der Schadenumfang für den Fall, dass es doch zum Unfall kommt, gering, bleibt.
Die 3. Auflage der Publikation soll gerade kleineren Unternehmen einen ersten Einstieg in das umfangreiche Thema der betrieblichen Arbeitssicherheit ermöglichen und ergänzend Grundlagen zum Brandschutz in Betrieben und Unternehmen aufzeigen.
Grundsätzlich muss der Arbeitgeber:
  • Maßnahmen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Erkrankungen treffen,
  • arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermeiden,
  • Maßnahmen zur menschengerechten Gestaltung der Arbeit treffen,
  • die zur Planung und Durchführung von Arbeitsschutzmaßnahmen erforderlichen Mittel bereitstellen,
  • dafür sorgen, dass die Belange des Arbeitsschutzes durchgängig im Betrieb beachtet werden.
Ein sinnvoller Brandschutz umfasst:
  • Maßnahmen des baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutzes auf der Grundlage einer Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der branchen- und betriebsspezifischen Brandgefährdungen und den damit verbundenen Brandrisiken,
  • allgemeine und persönliche Maßnahmen zur Verhütung von Bränden,
  • bauliche und organisatorische Regelung zur Schadensbegrenzung,
  • die Sicherung der Flucht- und Rettungswege zum gefahrlosen Verlassen der Gebäude,
  • entsprechende Vorsorge für einen zielgerichteten Einsatz der Feuerwehr.
Aus dem Inhalt:
  1. Einführung
  2. Arbeitsschutzgesetz
  3. Arbeitsstätte
  4. Arbeitsplatz
  5. Arbeitsmittel
  6. Gefahrstoffe
  7. Persönliche Schutzausrüstung
  8. Unterstützung für den Arbeitgeber
  9. Betrieblicher Brandschutz
Die Broschüre „Arbeits- und Brandschutz – Leitfaden für Betriebe und Unternehmen“ (2017, 3. Auflage) steht Ihnen zum Download zur Verfügung.

Verordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)

Die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) sieht u. a. Änderungen bei der (Selbst-)Einstufung von Stoffen und Gemischen durch die betroffenen Anlagenbetreiber vor.
Betroffen von der AwSV sind insbesondere Unternehmen, die über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verfügen (z. B. Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Behandeln, Verwenden, Umschlagen von wassergefährdenden Stoffen).
Stoffe und Gemische müssen gemäß AwSV entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK 1, 2 oder 3) oder als „allgemein wassergefährdend“ oder „nicht wassergefährdend“ eingestuft werden:
§ 3 Abs. 1 AwSV regelt die Einstufung von Stoffen und Gemischen in Wassergefährdungsklassen WGK 1, WGK 2 oder WGK 3.
  • WGK1: „schwach wassergefährdend“
  • WGK 2: „deutlich wassergefährdend“
  • WGK 3: „stark wassergefährdend“
Für bestimmte Stoffe und Gemische gilt zudem die Einstufung als „allgemein wassergefährdend“ (§ 3 Abs. 2 AwSV) oder als „nicht wassergefährdend“ (§ 3 Abs. 3 AwSV).
Das Umweltbundesamt hat auf seiner Homepage Informationen zur Einstufung von Stoffen gemäß AwSV sowie weitere Informationen zur AwSV bereitgestellt.

So bringen Sie Ihr Unternehmen aus der Krise

Die IHK unterstützt Unternehmen bei der Existenzsicherung und gibt Hilfestellung in Krisensituationen. Neben allgemeinen Informationen, Veranstaltungen und Broschüren zur Unternehmenssicherung bietet die IHK verschiedene Beratungsangebote gemeinsam mit Partnern an.

Allgemeine Informationen:
Beratungsangebote:
Bei Unternehmenskrisen sind zahlreiche rechtliche Pflichten zu beachten. Auch stellt sich die Frage, wann ein Insolvenzgrund vorliegt und welche Maßnahmen die Verantwortlichen dann einleiten müssen. Hier finden Sie Informationen dazu:

Zur besseren Lesbarkeit wird im Text auf die gleichzeitige Verwendung männlicher, weiblicher und diverser Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

Dem Stau auf der Spur – Maßnahmen gegen Stau in Stuttgart

Im Auftrag der IHK hat die PTV Transport Consult GmbH folgende Fragen untersucht:
  • Wie ist der Verkehrsfluss in der Stadt allgemein?
  • Wo sind Stau-Brennpunkte in der Stadt?
  • Warum entsteht an diesen Stellen Stau?
  • Wie kann die Situation dort und generell verbessert werden?
Die komplette Studie können Sie bei verkehr@stuttgart.ihk.de anfordern.

Verkehrssituation und Stau-Brennpunkte

Die Auswertung zeigt: Tatsächlich ist das Verkehrsnetz in Stuttgart an vielen Stellen überlastet und der Verkehr fließt oft zäh. Dienstag, Mittwoch und Donnerstag außerhalb der Schulferien sind die Tage mit den ausgeprägten Verkehrsspitzen in Stuttgart. An Montagen und Freitagen zeigt sich die Situation vor allem am Abend etwas entzerrter.
In der Morgenspitze um 8 Uhr liegt die Durchschnittgeschwindigkeit der Fahrzeuge bei nur 29 Stundenkilometern. In der Abendspitze um 17:30 Uhr sind es sogar nur 28 Stundenkilometer.
Zu den zehn größten Stau-Brennpunkten zählen die A8 zwischen Stuttgart-Möhringen und Kreuz Stuttgart, die Hauptstätter Straße stadtauswärts vor dem Heslacher Tunnel und die B10/B27 stadteinwärts.
Die fünf Stau-Brennpunkte
  • Vaihingen/Nord-Süd-Straße/A8,
  • Rotenwaldstraße/Geißeichstraße (stadteinwärts),
  • B10/B27 Zuffenhausen – Feuerbach Ost,
  • B14 Hauptstätter Straße (Richtung Südwesten) und
  • Dreieck Neckarpark
wurden für eine genauere Betrachtung ausgewählt. Sie stehen prototypisch für bestimmte Stauursachen. Die Detailauswertung zu den einzelnen Brennpunkten finden Sie in der Studie.

Stau-Ursachen und Lösungsansätze

Insgesamt lassen sich drei Hauptursachen für den Stau in Stuttgart erkennen:
  1. Gefahrenstellen im Straßennetz
    Dichter und unübersichtlicher Verkehr sorgt dort auch für eine hohe Unfallgefahr. Unfälle erzeugen wiederum Stau. Die Analyse der fünf Stau-Brennpunkte zeigt, dass es bei einigen davon wie beim Dreieck Neckarpark (B10/B14) und bei der B10/B27 vor der Friedrichswahl stadtauswärts erheblich mehr Unfälle gibt als an vielen anderen Stellen im Stadtgebiet. Und auffällig ist: Bei allen fünf untersuchten Hot Spots gibt es dort vor allem Unfälle im Längsverkehr, also Auffahrunfälle oder Unfälle beim Spurwechseln. An solchen Gefahrenstellen sollte unbedingt versucht werden, kurzfristig Verbesserungen zu erreichen. So gilt es, die Beschilderung und Markierung von Spuren zu optimieren.
  2. Diskrepanz zwischen Angebot und Nachfrage bei der Infrastruktur
    An Brennpunkten wie der Nord-Süd-Straße in Vaihingen oder auf der Hauptstätter Straße stadtauswärts bestehen Kapazitätsengpässe. Ein für Stuttgart spezifisches Problem ist, dass der Verkehr insbesondere schlecht aus der Stadt herausfließt. Für die Luftreinhaltung im Stadtgebiet ist das ein massives Problem. Die Studie kommt zu dem Schluss, dass es in Stuttgart an den problematischsten Stellen wenig Potenzial für einfache punktuelle Verbesserungen gibt. Das Verkehrsmanagement ist beispielsweise schon stark entwickelt. Und: Es gibt kaum konfliktfreie Lösungen. Weniger Stau an einer Stelle kann das Problem an eine andere - vielleicht noch sensiblere - Stelle verlagern. Eine Verbesserung der Situation könnte durch einen punktuellen Ausbau bestehender Infrastruktur erreicht werden. Dies gilt beispielsweise für den Ausbau der Nord-Süd-Straße in Vaihingen zwischen der A8 und der Industriestraße. Auch eine flexible Verkehrssteuerung kann gegen Engpässe helfen, die zu bestimmen Tageszeiten auftreten: Auf der B10 und B27 zwischen Zuffenhausen und Feuerbach Ost staut es sich morgens stadteinwärts, abends stadtauswärts. Dem könnte durch Fahrspuren mit wechselnder Fahrtrichtung – je nach Verkehrsaufkommen – begegnet werden.
  3. Fehlende Tangentialen
    Als weiteres Problem haben die Gutachter Fahrten im Stadtgebiet identifiziert, die besser über andere Straßen führen sollten – die aber selbst von Stau betroffen sind oder die es nicht gibt. Betroffen davon sind beispielsweise die Nord-Süd-Straße in Vaihingen bzw. die Ortsdurchfahrten in Stuttgart-Vaihingen und Stuttgart-Möhringen. Weil es sich auf der A8 bei Möhringen oft staut oder die Leute dort Stau befürchten, fahren sie nach Vaihingen und Möhringen hinein. Bei der Untersuchung der Brennpunkte hat sich zudem gezeigt, dass viele Fahrten im Stadtgebiet von Stuttgart ihren Start oder ihr Ziel – oder sogar beides – außerhalb der Stadt, aber in der Region haben. Hier wäre es vorteilhaft, dass der Verkehr mit Start oder Ziel außerhalb Stuttgarts an der Stadt vorbeigeführt wird. Die Studie legt somit nahe, dass eine zusätzliche Filderauffahrt zusammen mit Ausbau der A8 zwischen Stuttgart-Möhringen und Kreuz Stuttgart sowie ein Nord-Ost-Ring – der auch unter den IHK-Mitgliedern sehr umstritten ist – die Stauprobleme im Stuttgarter Stadtgebiet mindern könnten.

Hintergrund: Untersuchungsdesign

Ausgewertet wurden dafür sogenannte „Floating-Car-Daten“ aus Google Maps. Google erfasst diese Daten auf Smartphones und anderen mobilen Endgeräten, die bei der Fahrt im Auto aktiviert sind. Die Dichte an solchen Mobilgeräte ist inzwischen so hoch, dass die so erfassten Reisezeiten als recht zuverlässig gelten.
So wird ein Vergleich von der „zu erwartenden Reisezeit“ bei freiem Verkehr und der tatsächlichen Reisezeit auf einzelnen Streckenabschnitten möglich. Das lässt Schlüsse auf den Verkehrsfluss zu. Google stellt die Daten öffentlich zur Verfügung. Sie wurden mit einer eigens für die Untersuchung programmierten Schnittstelle ausgelesen und dann ausgewertet. Untersucht wurden das Hauptverkehrsnetz in der Stadt und wichtige Ein- und Ausfallstraßen.


Straßenfracht-Kontrollsystem in Polen

Das polnische „Gesetz zur Überwachung der Warenbeförderung im Straßenverkehr“ ist im April 2017 in Kraft getreten. Ziel der Regelung ist es, Steuerstraftaten einzuschränken. Die Vorschriften gelten für alle Warengruppen, für die aus Sicht der polnischen Behörden ein erhöhtes Risiko für Steuerbetrug besteht (z.B. Alkohol, Tabakprodukte, Kraftstoffe).
Absender, Empfänger oder Frachtführer sind verpflichtet, den Warentransport in der elektronischen Plattform PUESC zu registrieren. Dabei müssen u.a. Angaben zum Absender, Empfänger, dem geplanten Datum der Beförderung, dem Ver- und Entladeort, der genauen Art der Waren und ihrer Klassifizierung, ihres Gewichts, Volumens und der Menge gemacht werden.
In den Rechtsgrundlagen sind die betroffenen Warengruppen genannt, das polnische Finanzministerium behält sich allerdings vor, im weiteren Verlauf ggf. weitere Warengruppen zu benennen.
Stand: April 2021

Kooperationspartner

Sie suchen einen Kooperationspartner, um zum Beispiel durch gemeinsame Komplettangebote, Forschungskooperationen, die Bündelung des Einkaufs oder den Gang auf internationale Märkte Ihre Marktposition zu stärken?
Durch Kooperationen können auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) als gemeinsamer „Global Player“ selbst Branchenriesen Paroli bieten. Mit ihrer Kooperationsinitiative unterstützt die IHK Unternehmen bei der Suche nach Kooperationspartnern.
Existenzgründer
Viele IHK-Veranstaltungen laden zum Netzwerken ein – hier finden Sie spezielle Angebote zum Austausch unter Gleichgesinnten und zum Anbahnen von Kooperationen.
Technologie
Unternehmen, die im Bereich Technologietransfer Kooperations-, Forschungs- und Entwicklungspartner suchen, unterstützt der Technologietransfermanager der IHK. Neben der gezielten Suche nach geeigneten Partnern bietet die IHK auch Veranstaltungen an Forschungseinrichtungen oder das Unternehmensbesuchsprogramm PROFILE an. Außerdem können Sie mit Hilfe der Rechercheplattform „Epsilon-Tau“ schnell und einfach nach regionalen und überregionalen Experten recherchieren.
Auslandsgeschäft
Auch bei der Geschäftsanbahnung im Ausland und der Vermittlung internationaler Firmenkontakte ist die IHK behilflich.

IHK-Broschüre „Herausforderung Unternehmenssicherung“

Mit ihrem Ratgeber „Herausforderung Unternehmenssicherung: Risiken erkennen - Krisen vorbeugen und bewältigen” bieten die IHKs in Baden-Württemberg kleinen und mittleren Unternehmen Unterstützung und Hilfestellung für das Krisenmanagement.
Nur selten geraten Unternehmen über Nacht in eine Krise. Zumeist werden die entscheidenden Fehler schon einige Zeit vor der Schieflage gemacht. Weil es aber in vielen Unternehmen an Frühwarnsystemen fehlt, bleiben solche Defizite zu lange verborgen. In der Krise sind dann die Möglichkeiten des Unternehmens, einem negativen Trend entgegenzusteuern, oftmals begrenzt.
Die Publikation zeigt die typische Entwicklung sowie Faktoren und Ursachen von Krisensituationen auf. Besonderes Augenmerk wird auf Maßnahmen zur Überwindung einer Krise und zur Stabilisierung des Unternehmens gelegt. Der Wegweiser geht aber auch auf die Phase ein, die nach einer erfolglosen Geschäftsentwicklung zu erwarten ist: die Insolvenz. Dabei wird verdeutlicht, welche Möglichkeiten das Insolvenzverfahren zur Erhaltung des Unternehmens oder zum Neuanfang bietet.

Rechtliche Grundlagen für den Gefahrguttransport

Der Gefahrguttransport im Straßen- und Eisenbahnverkehr, per Binnen- oder Seeschiff sowie im Luftverkehr unterliegt zahlreichen gesetzlichen Regelungen. Diese Regelungen werden im Regelfall alle zwei Jahre geändert. Im Luftverkehr sind jährlich neue Vorschriften zu beachten.
Eine Sammlung relevanter Regelungen findet sich im Fachportal für Technische Sicherheit Gefahrgut-Umschließungen (TES) der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM), Fachbereich 3.1 – Gefahrgutverpackungen, Berlin:


Weitere hilfreiche Links zu weiteren Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Normen:

Ausnahmen von den Sozialvorschriften in den EU-Mitgliedsstaaten

Kann ein Frachtführer, der in der Grenzregion zu Polen ansässig ist, mit seinem flüssiggasbetriebenen 7,5-Tonner auch ohne Kontrollgerät und Fahrerkarte im regionalen Verteilverkehr in Polen aktiv werden?
Kann ein Werkzeughersteller, der für die Präsentation seiner Produkte einen 18-Tonnen-Lkw zu einem speziellen Messemobil hat umbauen lassen, damit auch ohne aufzuzeichnen nach Paris oder Kopenhagen auf die Messe fahren?
Um derlei Fragen (zumindest tendenziell) beantworten zu können, hat die Generaldirektion für Mobilität und Transport der EU-Kommission eine „Übersicht der nationalen Ausnahmen“ (Stand 30. August 2018) erstellt. Daraus können Rückschlüsse gezogen werden, welche der im Artikel 13 der VO (EG) Nr. 561/2006 genannten Ausnahmetatbestände in den anderen EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht überführt wurden.
In Deutschland geschieht die Umsetzung der Ausnahmen über den § 18 der Fahrpersonalverordnung. Alle im EU-Recht ermöglichten Ausnahmen sind hier nahezu unverändert umgesetzt worden. Dass nicht alle Mitgliedstaaten derart liberal eingestellt sind, zeigt die Liste mitunter sehr deutlich.
Die Darstellung der EU orientiert sich an den einzelnen Bestimmungen des Artikel 13 der VO (EG) Nr. 561/2006: „13.1e: operating on islands <2300 square km" bezieht sich sich demnach auf Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe e). Für die Richtigkeit der Liste wird seitens der EU-Kommission keine Gewähr übernommen. Im Zweifel erscheint die Nachfrage beim jeweils zuständigen nationalen Ministerium sinnvoll. Rückschlüsse auf die rechtliche Auslegung der jeweiligen Ausnahmetatbestände im konkreten Einzelfall können allein aufgrund der Angaben in der Liste nicht angestellt werden.
Die Wirtschaftskammer Österreich hat eine unverbindliche Übersicht der Bußgelder bei Verstößen gegen die Sozialvorschriften in einigen Staaten zusammengestellt.
Anmerkung: Sollten Sie Informationen zum Einsatz von Fahrzeugen suchen, mit denen ausgenommene Beförderungen durchgeführt werden, haben wir dazu ausführliche Hinweise im Kapitel 1.4 unserer Broschüre "Sozialvorschriften im Straßenverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB)" und im Artikel „Von den Sozialvorschriften ausgenommene Fahrten - Probleme und Lösungen" zusammengestellt.
Stand: August 2020

Verifizierte Bruttomasse für See-Container

Wiegepflicht für Container im See-Export

Seit dem 1. Juli 2016 greifen veränderte SOLAS (Safety of the life at Seas)-Richtlinien. Seit diesem Stichtag dürfen nur noch diejenigen Container auf Seeschiffe verladen werden, von denen die verifizierte Bruttomasse (Verified Gross Mass, VGM) vorliegt. Ziel ist, die Sicherheit des Schiffes und seiner Besatzung, der Arbeiter in den Häfen, der Ladung sowie die Sicherheit im Seeverkehr zu erhöhen.
Die Verladung eines Containers auf ein Schiff ist ohne eine bestätigte Bruttomasse daher nicht mehr möglich. Die Bruttomasse des Containers muss vom Befrachter zudem rechtzeitig an die Reederei mitgeteilt werden.

Ermittlung der verifizierten Bruttomasse

Die Ermittlung der bestätigten Bruttomasse kann gemäß SOLAS auf zwei Arten erfolgen. Hierbei gelten jeweils die Regelungen des Landes, in dem der Container final gepackt und verwogen wird.
Methode 1: Wiegen
  • Nachdem der Container beladen und versiegelt wurde, kann der Befrachter den beladenen Container selbst verwiegen oder Vorkehrungen treffen, dass dieser von einer dritten Partei gewogen wird. Bei der Verwiegeeinrichtung muss es sich um eine kalibrierte und zertifizierte Vorrichtung handeln. Es ist mindestens eine Waage der Genauigkeitsklasse IIII nach Richtlinie 2014/31/EG (ab S. 125) zu verwenden.
  • Der vollständig gepackte und verschlossene Container wird auf einer Wiegestation gewogen. Der Container darf auch auf einem Fahrzeug gewogen werden. Das Eigengewicht des Fahrzeugs und die Kraftstoffmenge im Tank müssen allerdings vom Gesamtwiegeergebnis abgezogen werden.
Methode 2: Berechnung
  • Der Befrachter wiegt alle Versandstücke und Ladungsgegenstände, einschließlich Verpackungs- und Sicherungsmaterialien, die in den Container gepackt werden sollen, einzeln. Anschließend muss noch das Eigengewicht des Containers zu der Summe der Einzelmassen addiert werden.
  • Für die Einzelverwiegung wird mindestens eine Waage der Genauigkeitsklasse III nach Richtlinie 2014/31/EG (ab S. 125) gefordert.
  • Methode 2 ist für diejenigen Güter ungeeignet, die sich nur bedingt einzeln wiegen lassen, bevor sie in den Container verladen werden (z. B. Metallschrott, loses Getreide und sonstige Massengüter). Für diese Güter bietet sich Methode 1 an.
Für Methode 2 ist eine Zertifizierung erforderlich. In Deutschland kann der Rechenweg im Rahmen einer laufenden Qualitätszertifizierung (z. B. ISO 9001, ISO 28001 oder AEO) zertifiziert werden; unter Beibehaltung bereits entwickelter Geschäftsprozesse.

Für Befrachter, die nicht über diese Möglichkeit verfügen, hat die BG Verkehr ein zugelassenes Verfahren zur Berechnung der Bruttomasse nach Methode 2 entwickelt. Spezielle Zulassungsverfahren bei der BG Verkehr wird es weder hinsichtlich der Zertifizierung noch für die Verwendung von Wiegevorrichtungen geben.

Verantwortlichkeit

Der Befrachter ist für die Feststellung und Dokumentation der bestätigten Bruttomasse eines Containers zuständig. Beim Befrachter handelt es sich also um die Person, die im Seefrachtbrief oder Beförderungsdokument eingetragen ist (in deren Namen oder in deren Auf-trag) ein Beförderungsvertrag mit einer Reederei geschlossen wurde. Mit der Mitteilung an die Reederei erfüllt der Befrachter seine Verpflichtung aus den SOLAS-Richtlinien. Die Weitergabe der bestätigten Bruttomasse an das Hafenumschlagsunternehmen fällt in den Verantwortungsbereich der Reederei.

Leercontainer

Wenn Leercontainer auf ein Schiff verladen werden sollen, muss sichergestellt werden, dass diese Container auch tatsächlich leer sind. Als bestätigte Bruttomasse gilt in diesen Fällen das Leergewicht des Containers gemäß der angegebenen ISO-Markierung. Mehr dazu finden Sie in Abschnitt 12 der SOLAS-Richtlinien.

Container ohne verifizierte Bruttomasse

Seit dem 1. Juli 2016 darf kein Container ohne verifizierte Angabe der Bruttomasse verladen werden.

Übermittlung der Bruttomasse an Reederei

Die verifizierte Bruttomasse muss durch den Verlader in einem Beförderungspapier dokumentiert werden. Das Dokument kann Bestandteil der Versandanweisungen an die Reederei sein oder eine getrennte Mitteilung darstellen. Die Dokumentation kann auch elektronisch erfolgen. In jedem Fall muss sie von einer vom Verlader bevollmächtigten Person unterzeichnet sein. Die Unterschrift kann bei elektronischer Übermittlung durch - einfache - elektronische Signatur erfolgen.
Weder das SOLAS-Übereinkommen noch der deutsche Staat schreiben eine Frist vor, innerhalb derer der Befrachter die bestätigte Bruttomasse vorlegen muss. Es heißt lediglich, dass die Angabe so rechtzeitig eingehen muss, dass ausreichend Zeit verbleibt, um einen ordnungsgemäßen Stauplan zu erstellen. Dies kann von Reederei zu Reederei unterschiedlich sein und hängt im größeren Maße von der jeweiligen Schiffsgröße ab. Was "rechzeitig" ist, legt die jeweilige Reederei für sich selbst fest. Als Richtwert sollte man mit mindestens 24 Stunden vor Ankunft des Schiffes (ETA) rechnen.
Der Befrachter hat seine Verpflichtung erfüllt, wenn er die Bruttomasse an die Reederei mitgeteilt hat. Die Weitergabe der bestätigten Bruttomasse an das Hafenumschlagsunternehmen ist Aufgabe der Reederei.

Aktuelle Fragen und Antworten (FAQ)

Aufgrund der Änderungen des SOLAS-Übereinkommens zum 1. Juli 2016 hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in Zusammenarbeit mit „Deutsche Flagge“ die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema „Bestimmung der Bruttomasse von Frachtcontainern“ zusammengestellt. Sie finden diese Antworten in der Rubrik „FAQ“.

Ansprechpartner

Für die Umsetzung der geänderten SOLAS-Richtlinien ist in Deutschland die Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft (BG Verkehr) zuständig:
BG Verkehr, Dienststelle Schiffssicherheit
Brandstwiete 1
20457 Hamburg

Herr Thomas Crerar
Telefon: 040/ 36 13 77 44
E-Mail: Thomas.Crerar@bg-verkehr.de
Internet: www.deutsche-flagge.de

Stuttgarter „Arbeitskreis Innenstadtlogistik“

Warum Stuttgarter Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen einen Experten-Arbeitskreis brauchen
Die Versorgung von Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit Gütern (wie auch der Abtransport von Abfällen) stellt sich als hochkomplexe logistische Aufgabe dar. Besonders in dicht besiedelten Innenstädten, die eine Vielzahl von Funktionen abdecken sollen oder mit einer Vielzahl von Anforderungen konfrontiert sind, gleicht die Organisation von Warenströmen oftmals einer Quadratur des Kreises.
In den letzten Jahrzehnten haben sich die Verhaltensweisen der Akteure stark verändert – sowohl auf Seiten der Unternehmen, die zum Beispiel auf eine Lagerhaltung (gänzlich) verzichten und sich im Gegenzug regelmäßiger mit Ware beliefern lassen, als auch auf Seiten der Bürger, deren Einkaufsverhalten sich immer stärker Richtung Online-Shopping verscheibt, haben sich Abläufe und Gewohnheiten etabliert, denen die Gegebenheiten vor Ort wie auch die ordnungspolitischen und rechtlichen Rahmenbedingungen nicht mehr gerecht werden.
Für die IHK Region Stuttgart stellte sich die Frage, wie die innerstädtische Ver- und Entsorgung speziell in Stuttgart optimiert werden kann. Erste Antworten liefert die Studie „Innenstadtlogistik mit Zukunft“, die die IHK im Jahr 2012 bei der Karlsruher PTV Group in Auftrag gegeben hat. Da zahlreiche Akteure an Veränderungen mitwirken müssen und sich die Geschehnisse nahezu ausschließlich auf dem „Hoheitsgebiet” der Landeshauptstadt abwickeln, war früh zu erkennen, dass es für die angestrebten Optimierungen notwendig ist, alle relevanten Akteure in die Veränderungen einzubinden. Die Studie erhebt also nicht nur Forderungen an die Stadt - vielmehr wird aufgezeigt, welchen konkreten Beitrag die Wirtschaft, die Bürger und die Kommunalpolitik leisten könnten und sollten, um kurz-, mittel- und langfristig sowohl die Leichtigkeit der Güterver- und -entsorgung zu steigern und gleichzeitig eine lebenswertere Innenstadt mit erhöhter Aufenthaltsqualität zu erreichen.
Die IHK hat einen ersten wichtigen Schritt unternommen und mit dem „Arbeitskreis Innenstadtlogistik“ ein Gremium ins Leben gerufen, in dem Vertreter der städtischen Ämter, von betroffenen Unternehmen sowie Verbänden und Vereinen an einem Tisch zusammenkommen. Ziel dieses Arbeitskreises ist es einerseits, einen Austausch auf Augenhöhe zu ermöglichen und das jeweilige „Gegenüber" über die eigenen Wünsche, Sorgen, Nöte und Grenzen zu informieren und zu sensibilisieren. Andererseits geht es darum, konkrete Vorschläge für Veränderungen und Verbesserungen auszuarbeiten, die den jeweiligen Adressaten dann bei der Entscheidungsfindung unterstützen. Dabei besteht der große Vorteil dieses Gremiums darin, dass durch die Beteiligung der verschiedenen Akteure die Arbeitsergebnisse einen Konsens der Positionen abbilden – der Fokus auf Partikularinteressen also weitestgehend unterbleibt.
Im Jahr 2014 hat sich der Arbeistkreis im wesentlichen mit drei Themen beschäftigt:
  • Überprüfung/Anpassung der Lieferzeitfenster in der Stuttgarter Fußgängerzone
  • Straßenraumgestaltung im Kontext liefern und entsorgen"
  • Optimierung des Baustellen- und Veranstaltungsmanagement
Außerdem wurde parallel seitens der IHK ergänzend zur Studie aus 2012 ein Kurzgutachten in Auftrag gegeben, das grundlegende Aussagen zum Einsatz von Lastenrädern für die Belieferung der Unternehmen und Bürger in der Innenstadt mit Paketen und den räumlichen und verkehrlichen Wirkungen einer solchen Verlagerung auf alternative Zustellsysteme wie ein Lastenrad umfasst.
Die Erkenntnisse des AK und der Kurzstudie wurden im März 2015 im Ausschuss für Umwelt und Technik (UTA) des Stuttgarter Gemeinderats präsentiert und von der Politik und der Verwaltung grundsätzlich positiv bewertet.
Wirtschaftsverkehrsbeauftragter der Landeshauptstadt Stuttgart
Neben dem „Güterverkehrsgremium“, das als AK Innenstadtlogistik institutionalisiert wurde, wird in der IHK-Studie „Innenstadtlogistik mit Zukunft“ die Schaffung einer besonderen Stelle innerhalb der Stadtverwaltung als erfolgskritisch dargestellt: die des Wirtschaftsverkehrsbeauftragten. Ohne einen „Kümmerer“, der innerhalb der städtischen Verwaltung die Belange des Güterverkehrs einbringen kann und auch die (politischen) Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozesse anreichert um Belange der Logistik, werden wie auch immer geartete Maßahmen der Stadt hinter ihren Möglichkeiten zurückbleiben oder gar zu Ergebnissen führen, die so von den politisch Verantwortlichen nicht gewollt waren.
Durch ausdauernde Überzeugungsarbeit ist es den im AK vertretenen Akteuren gelungen, bei den Verantwortlichen der Stadt die Einsicht reifen zu lassen, dass für die Bewältigung der Verkehrs- und Luftprobleme in Stuttgart eine alleinige Fokussierung auf den Personenverkehr nicht zielführend ist. Deshalb bringt sich die Wirtschaftsverkehrsbeauftragte in Person von
Dr. Manuela Wohlhüter
Wirtschaftsförderung der Landeshauptstadt Stuttgart
Telefon 0711 216-81099
manuela.wohlhueter@stuttgart.de
bei der Stadt für die Logistik in Stuttgart ein. Beratend steht ihr für ihre Tätigkeit der Arbeitskreis Innenstadtlogistik zur Seite. Auf der Website der Stadt finden Sie eine Übersicht der städtischen Aktivitäten in Sachen City-Logistik.
Ein weiteres mittelbares Ergebnis der Arbeit im Arbeitskreis ist das seit 2016 laufende Projekt logSPAZE, bei dem unter wissenschaftlicher Begleitung durch das Fraunhofer IAO in der Stuttgarter Innenstadt alternative Zustellsysteme beziehungsweise -fahrzeuge in der Paketzustellung erprobt werden. Das Projekt ist für die Ideen der Teilnehmer offen, jedes Unternehmen, das sich beteiligen will, kann die „Last-Mile-Lösung” erproben, die aus der jeweiligen Sicht am interessantesten erscheint. Für Interessierte kann die IHK gerne den Kontakt zu den Projektverantwortlichen herstellen.
Im Auftrag des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg wurde zudem ein Screening potenzieller Ansätze für City-Logistik-Lösungen vorgenommen.
Stand: April 2021

Anmerkungen zu vermeintlichen Besonderheiten in Frankreich und anderen Ländern

Einführung

Mit gewisser Regelmäßigkeit werden an uns (vor allem in Folge von Weiterbildungsschulungen im Kontext Berufskraftfahrerqualifikation) zwei Fragen mit besonderem Bezug zu Frankreich herangetragen, die recht obskuren Inhalts sind. Entweder geht es darum, ob die auf der Fahrerkarte eingetragene Nummer des Führerscheins mit der auf dem Führerschein eingetragenen Nummer identisch sein muss und deshalb infolge einer Führerscheinerneuerung auch die Fahrerkarte neu beantragt werden sollte. Wären die Nummern nicht identisch, würde das irgendeinen Betrag zwischen 500 und 1.500 Euro kosten. Davon unabhängig oder auch in der direkten Folge hinterfragen unsere Kunden, ob es denn wirklich den Tatsachen entsprechen kann, dass von französischen Kontrollbeamten allein aufgrund des Umstandes, dass der Fahrzeugführer eine CXX- oder DXX-Klasse in seinem Führerschein eingetragen hat, eine Fahrerkarte zur Kontrolle verlangt wird. Zur zweiten Frage wird von manchen Schulungsreferenten offensichtlich erläutert, dass etwa bei der privaten Urlaubsfahrt nach Frankreich mit einem nicht aufzeichnungspflichtigen Pkw mit einer zulässigen Höchstmasse von maximal 3.500 kg (also Fahrerlaubnisklasse B oder BE) dennoch eine Fahrerkarte mitzuführen und im Zweifel auszuhändigen sei. Es wird gar geraten, wenn etwa ein weiteres (gegebenenfalls auch das Fahrzeug lenkendes) Familienmitglied eine entsprechende Fahrerlaubnisklasse eingetragen hat, für diese ebenso vor Urlaubsbeginn eine Fahrerkarte zu beschaffen, auch wenn diese Person niemals ein aufzeichnungspflichtiges Fahrzeug bewegen wird.
Da beide Themen aus unsrer Sicht jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren, diese „Gerüchte” aber relativ stark in der Wahrnehmung verankert sind und ja auch ständig aufs Neue wiederholt werden, haben wir den Versuch unternommen, Informationen hierzu zusammenzutragen und nach Möglichkeit einen Beitrag zur Aufklärung zu leisten.

1. Gleichklang der Führerscheinnummer auf Fahrerkarte und Führerschein

Hintergrund der Thematik ist, dass sowohl eine Fahrerkarte als auch eine Fahrerlaubnis eine begrenzte Lebensdauer haben. Grundsätzlich kann man davon ausgehen, dass zumindest bei jenen Fahrern, die über eine oder mehrere der CXX- oder DXX-Fahrerlaubnisklassen verfügen, diese Fahrerlaubnisklassen nach fünf Jahren ablaufen und deshalb eine Verlängerung beantragt werden muss. Jeder Einzelfallkonstellation (und vor allem Personen, die die Klasse C1E über die alte Klasse 3 erworben haben) wird diese pauschale Aussage nicht gerecht, aber zumindest für jene, die weiterbildungs- oder grundqualifizierungspflichtig nach dem BKrFQG sind, kann man das (künftig) so sagen. Wird nun also der Führerschein turnusgemäß erneuert, führt dies dazu, dass sich die Führerscheinnummer ändert. Auf der Fahrerkarte, die zu diesem Zeitpunkt beispielsweise noch zwei Monate oder drei Jahre gültig ist, ist dann weiterhin die Nummer des alten Führerscheins eingeprägt und insofern könnte der Eindruck entstehen, dass die beiden Dokumente nicht „zueinander passen” und ein Anpassungsbedarf besteht.
Trotz intensiver Recherche in den zugrundeliegenden deutschen und europäischen Rechtsgrundlagen lässt sich zu diesem vermeintlichen Anpassungsbedarf aber keine Aussage finden. Natürlich kursieren diverse Meldungen im Internet. Eine belastbare Quelle wird dabei aber nicht genannt. Glücklicherweise ist mittlerweile auch das BAG von seiner lange Jahre online geäußerten Sichtweise abgerückt und vertritt auf seiner Webseite nicht mehr die Meinung, dass im Ausland ein freiwilliger Ersatz der Fahrerkarte im Zuge der Führerscheinerneuerung gegebenefalls notwendig sein könnte. Wohltuend ist in diesem Kontext auch, dass die obersten Behörden des Bundes und der Länder in ihren Hinweise zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr – Fahrtenschreiberkarten” (im Punkt 1.2.6 auf Seite 8, Stand: August 2021) mittlerweile folgendes feststellen: „Innerhalb der EU ist keine Übereinstimmung zwischen der auf der Fahrerkarte angegebenen und der auf dem Führerschein eingetragenen Führerscheinnummer erforderlich. Bei einer Änderung der Führerscheinnummer (zum Beispiel, weil dieser verlängert wird) ist die Beantragung einer neuen Fahrerkarte daher nicht notwendig.”
Da in mindestens 90 Prozent der Anfragen Frankreich als Quelle allen Übels genannt wird, haben wir Anwälte für Verkehrs-/Transportrecht, die in Frankreich tätig sind oder Fälle mit Ursprung in Frankreich bearbeiten angefragt, ob hierzu irgendwelche Informationen vorliegen. Hierzu ein Auszug aus einem Mailverkehr:
„Sie hatten uns gebeten, Ihnen mitzuteilen, ob es in Frankreich Regelungen gibt, die verlangen, dass die Nummern auf der Fahrerkarte und dem Führerschein identisch sind.
Wir haben folgendes recherchiert:
Das Dekret n° 2010-855 vom 23. Juli 2010 ist in Umsetzung der EG-Richtlinie 2009/5/EG ergangen. Es listet sämtliche Verstöße gegen die EU-Sozialvorschriften auf und regelt die jeweiligen Sanktionen.
Hinsichtlich der Fahrerkarte sind insoweit lediglich folgende Verstöße vorgesehen:
3°d) Nichtbeantragung der Ersetzung der Fahrerkarte binnen 7 Kalendertagen bei Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust, Diebstahl
3°g) Unfähigkeit, die Fahrerkarte vorzulegen, (Anmerkung des Autors: läuft wohl auf „Fahren ohne Fahrerkarte” hinaus)
3°i) Fehlen der Nummer der Fahrerkarte oder des Führerscheins auf dem provisorischen Blatt. (Anmerkung des Autors: mit dem 'provisorischen Blatt' scheint wohl die „Bescheinigung für berücksichtigungsfreie Tage” gemeint zu sein)
Dabei handelt es sich um sogenannte Ordnungswidrigkeiten 5. Klasse, die mit einer Geldbuße von bis zu 1.500 € pro Verstoß geahndet werden können.
Die Tatsache, dass die Nummern auf der Fahrerkarte und dem Führerschein unterschiedlich sind, ist im Dekret n° 2010-855 vom 23. Juli 2010 nicht als Verstoß erfasst und es ist dafür auch keine Sanktion vorgesehen.
Unseres Wissens gibt es auch keine andere gesetzlichen oder verordnungsrechtlichen Vorschriften, die eine Identität der Nummern der Fahrerkarte und des Führerscheins verlangen.
Wir haben daher bei Chrono-Services, der Behörde, die Frankreich für die Erteilung der Fahrerkarten („carte de conducteur”) zuständig ist, angerufen.
Dort hat man uns gesagt, dass die Nummern des Führerscheins und des der Fahrerkarte selbstverständlich identisch sein müssen, ohne dass uns insoweit gesagt werden konnte, auf welchen Vorschriften diese „Selbstverständlichkeit” beruhen soll und ob bei Missachtung eine Sanktion vorgesehen ist.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Erteilung und Benutzung der Fahrerkarte „Conditions generals de deliverance et d’usage de la carte de conducteur„, die wir über die Internetseite von Chrono-Services einsehen konnten, ist unter Artikel 2.4 « Demande d’échange » vorgesehen, dass die Fahrerkarte im Falle einer Änderung der Nr. des Führerscheins ausgetauscht werden "kann”.
Eine Verpflichtung zum Austausch lässt sich den AGB aber nicht entnehmen. Eine etwaige Verpflichtung in den AGB könnte im Übrigen den deutschen Fahrern auch nicht entgegengehalten werden.”
Auch die anderen Rückmeldungen gehen in die selbe Richtung. Den angefragten Kanzleien sind keine Bußgeldbescheide oder Gerichtsverfahren bekannt, in denen die hier behandelte Thematik eine Rolle gespielt hätte. Es bleibt also festzuhalten, dass wir es sowohl in Deutschland als auch in Frankreich mit einer Kann-Vorschrift zu tun haben. Eine Pflicht zur Erneuerung der Fahrerkarte aufgrund einer anderslautenden Führerscheinnummer lässt sich daraus nicht ableiten. Die einzigen hiermit in Zusammenhang stehenden Hinweise in einschlägigen Rechtsgrundlagen sind folgende:
  • Im Anhang IB der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ist unter „IV. BAUART- UND KONSTRUKTIONSMERKMALE DER KONTROLLGERÄTKARTEN”, darunter Punkt „5.2.3. Führerscheininformationen” zu lesen, dass die Fahrerkarte die „Führerscheinnummer (am Ausstellungstag der Karte)” speichern können muss.
  • In der Durchführungsverordnung (EU) 2016/799 (sozusagen der Anhang IC) wird auf Seite 54 unter Nummer 230) und auf Seite 59 unter Punkt „4.5.3.1.6 Führerscheininformationen” genauso wie im Anhnag IB festgestellt, dass auf der Fahrerkarte die „Führerscheinnummer (am Ausstellungstag der Karte)” eingetragen wird.
Daraus eine Erneuerungspflicht herauszulesen, ist schon ein besonderes Kunststück.
Situation in anderen Ländern: Auch in Österreich, der Schweiz und Italien wird ein Gleichklang der Führerscheinnummern demnach nicht verlangt! Die Rückmeldungen stammen von Behörden, Kontrollbeamten und Anwälten vor Ort.
Da es den 27 EU-Mitgliedstaaten ja (leider) freigestellt ist, zusätzliche Regelungen zu den europäischen Rechtsgrundlagen zu verfassen, stellen diese Feststellungen natürlich noch keine endgültige EU-weite Klärung des Sachverhaltes dar. Wenn es tatsächlich einen Mitgliedsstaat gibt, der eine solche Regelung (dann im Widerspruch zu der unmittelbar geltenden EU-Verordnung!!) erlassen hat, wäre zudem zu hinterfragen, ob ein deutscher Fahrer dieser nationalen Regelung unterworfen werden könnte – schließlich sind in den EU-Rechtsgrundlagen hierzu ja keine Regelungen getroffen worden, da im Kontext Erneuerung dort nur die Fälle Beschädigung, Fehlfunktion, Verlust und Diebstahl der Fahrerkarte thematisiert werden. Und würde die Regelung wie von den französischen Anwälten angedeutet nur in den AGBs der nationalen kartenausstellenden Behörde/Institution stehen, wäre eine Vorwerfbarkeit dem deutschen Staatsangehörigen gegenüber wohl nicht gegeben. Hinzu kommt, dass kein Mensch irgendetwas davon hat wenn innerhalb der Kartengültigkeit eine neue Karte erstellt wird, außer besagten kartenausstellenden Behörden/Institutionen, die den Betrag für die neue Fahrerkarte einstreichen.
Stellt sich noch die grundsätzliche Frage, weshalb auf der Fahrerkarte überhaupt eine Führerscheinnummer auftaucht. Vermutlich basiert die seinerzeit getroffene Entscheidung auf reinem Übereifer, freien Platz auf der Fahrerkarte mit tollen Angaben zu füllen. Kontrollorgane, die Ihre Arbeit gewissenhaft erledigen, werden in der Praxis bei einer Überprüfung sowieso nicht umhin kommen, einerseits im Register für Führerscheine und andererseits im Register für Fahrerkarten Nachforschungen anzustellen um festzustellen, ob alles mit rechten Dingen zugeht. Vielleicht wäre es die beste Lösung, im Zuge einer Novellierung der Rechtsgrundlagen die Angabe der Führerscheinnummer von der Fahrerkarte zu tilgen. Oder vielleicht werden beide Dokumente in Zukunft ja doch noch zusammengeführt...
Sollte es also tatsächlich dazu kommen, dass Sie mit dieser Thematik konfrontiert werden, kann nur geraten werden, den Rechtsweg einzuschlagen.

2. Mitführung und Kontrolle einer Fahrerkarte ohne Rechtsgrundlage

Stellen Sie sich folgendes vor: Sie haben im Alter von 18 Jahren nicht nur den Pkw-Führerschein, sondern auch den Motorrad-Führerschein erstanden. 30 Jahre später werden Sie im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch die Polizei angehalten. Sie sitzen in Ihrem Auto und händigen natürlich Ihren Führerschein und die Fahrzeugpapiere aus. Der Beamte läuft zu seinem Dienstfahrzeug zurück und prüft Ihre Dokumente. Drei Minuten später kommt er zurück und will Ihren Helm sehen! Sie schauen nur ungläubig aus Ihrem Fenster und glauben an ein Missverständnis. Aber nein sagt der Polizist - Sie haben doch einen Motorrad-Führerschein, also müssen sie auch stets einen Motorradhelm mit sich führen...
Das ist doch eine verrückte Geschichte, oder? Aber genau das (in grün) erzählen (hoffentlich nur sehr wenige) Referenten im Zuge von Berufskraftfahrerqualifikationsschulungen. Oder es breitet sich auf anderen Wegen aus. Ist auch wirklich vollkommen egal - wichtig ist: es ist und bleibt schlichter Unsinn.
Man könnte hier jetzt in aller Breite und Tiefe ausführen, warum das Unsinn ist. Aber das wäre unter dem Gebot der Wirtschaftlichkeit nicht statthaft. Vielleicht genügt es festzuhalten, dass wenn dieser Zusammenhang (also jetzt nicht bezogen auf die Motorradhelm-Geschichte (nachher glaubt das auch noch jemand), sondern bezüglich der vermeintlichen Notwendigkeit, bei Besitz einer CXX- oder DXX-Klasse auch eine Fahrerkarte besitzen zu müssen) tatsächlich in irgend einer Weise rechtlich gedeckt wäre, jeder Bürger der Europäischen Union, der einen solchen Führerschein besitzt (also z.B. in Deutschland alle, die vor der Reform 1999 den „alten Dreier” gemacht haben), mit einer Fahrerkarte auszustatten wäre! Und da ja wieder mal Frankreich herhalten muss, sollten natürlich auch nahezu alle Franzosen eine Fahrerkarte besitzen.
Fazit: Bitte dieses Gesäusel einfach wieder aus dem Kopf streichen. Wer den Sozialvorschriften unterliegt, hat entsprechend aufzuzeichnen und benötigt dafür, wenn auch Fahrzeuge mit digitalen Fahrtenschreibern bewegt werden, eine Fahrerkarte. Alle anderen, die den Sozialvorschriften nicht unterliegen oder die ausschließlich Fahrzeuge bewegen, die mit analogen Fahrtenschreibern ausgestattet sind beziehungsweise nur Fahrzeuge, die unter das FPersG und die FPersV fallen und bei denen mit sogenannten Tageskontrollblättern aufgezeichnet wird, brauchen mit absoluter Sicherheit keine Fahrerkarte! Ein Kontrollbeamter kann immer nur die im Moment der Kontrolle vorliegende „Gesamtsituation” zum Gegenstand seiner Kontrolle machen. Fällt das Fahrzeug gar nicht in den grundsätzlichen Regelbereich der EU-Sozialvorschriften oder unterliegt die konkrete Fahrt einer (entweder EU-weit gültigen oder im jeweiligen Land durch nationale Gesetze umgesetzten) Ausnahme, kann er keine fahrpersonalrechtliche Kontrolle durchführen.

3. Informationen zu Bußgeldern in Frankreich

Die französischen Bußgeldvorschriften gelten im europäischen Vergleich allgemein als Referenz am oberen Ende der Skala. Da es dort vermeintlich keine wie in Deutschland übliche Unterscheidung zwischen Verstößen in Tateinheit oder Tatmehrheit gibt (was bei Tateinheit die Bußgeldsumme massiv reduzieren kann), sondern jedes Einzelvergehen zum anderen Einzelvergehen hinzuaddiert wird, kommen regelmäßig sehr hohe Bußgeldsummen zustande. In den Ausführungen „Übersicht der Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeitvorschriften sowie Bußgelder nach französischem Recht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 83 KB)” finden Sie weiterführende Informationen dazu. Die dort genannten besonderen arbeitszeitrechtlichen Vorschriften gelten natürlich nur für Personen, die nach französischem Recht beschäftigt werden oder dort den Unternehmenssitz haben.
Schlussanmerkung: Wir lassen uns bezüglich der ersten beiden Punkte auch sehr gerne vom Gegenteil überzeugen! Wenn Sie entsprechende Dokumente (Bußgeldbescheid mit Nennung der Rechtsgrundlage) vorliegen haben, sind wir daran sehr interessiert und werden die hiesigen Äußerungen korrigieren.
Stand: Oktober 2021

Pkw-Gespanne brauchen Fahrtenschreiber

Bei gewerblichem Einsatz benötigen auch viele PKW mit Anhängern, wenn die zulässige Höchstmasse der Kombination 3.500 kg übersteigt, einen Fahrtenschreiber zur Dokumentation der persönlichen Lenk- und Ruhezeiten.
Das gilt grundsätzlich dann, wenn der Anhänger zur Güterbeförderung verwendet wird und die zulässige Höchstmasse (zHM, auch zulässiges Gesamtgewicht zGG genannt) des Gespanns 3.500 kg übersteigt (OLG Köln, Beschluss vom 18. Dezember 1984, Ss 348/84). Das überprüft man durch schlichtes addieren der aus den Fahrzeugpapieren ersichtlichen Werte. Besonders relevant ist diese Regelung für den Einsatz der beliebten Sport Utility Vehicles (SUV) beziehungsweise Geländewagen mit entsprechenden Anhängern. Erfasst wird aber beispielsweise auch ein grundsätzlich zur Personenbeförderung eingerichteter Kleinbus, wenn er samt Anhänger zur gewerblichen Güterbeförderung eingesetzt wird und die zHM des so gebildeten Zugs mehr als 3.500 kg beträgt (Bayerisches Oberstes Landesgericht, Beschluss vom 30. März 1989, 3 Ob OWi 9/89). Auch Oberklasse-Limousinen sind aufgrund der hohen zHM im Hängerbetrieb heiße Kandidaten für die Pflicht zum Einbau eines Kontrollgerätes.
Die Einbaupflicht ergibt sich aus der Verordnung (EU) Nr. 165/2014 in Verbindung mit der Verordnung (EG) Nr. 561/2006. Es besteht auch eine Nachrüstpflicht für Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zHm über 3.500 kg. Genauere Hinweise dazu finden Sie über den Link „Nachrüstpflicht für Fahrtenschreiber".
Allerdings können viele Pkw technisch nicht mit diesen Geräten ausgerüstet werden. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige Klärung mit dem Fahrzeughersteller. Außerdem hat die EU die Verordnung (EG) Nr. 68/2009 veröffentlicht, die für die betroffenen Fahrzeuge (Kategorien „M1" und„N1") die Nachrüstung mittels Adapterlösungen vorschreibt.
Perspektivisch ergeben sich durch das Mobilitätspaket I zum 1. Juli 2026 Anpassungebedarfe im hier behandelten Kontext. Ab diesem Datum gelten die EU-Sozialvorschriften für alle Fahrzeuge bzw. Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen im gewerblichen Güterkraftverkehr mit einer zHm von mehr als 2,5 Tonnen. Für den grenzüberschreitenden Werkverkehr und die Werkverkehrskabotage wurde im Artikel 3 Buchstabe ha) der VO (EG) Nr. 561/2006 eine Ausnahme geschaffen, die ebenso zum 1. Juli 2026 greift und insoweit einen Teil der Beförderungen im Werkverkehr von Aufzeichnungspflichten befreien wird.

Ausnahmen vom Fahrpersonalrecht

Fallen alle Beförderungen unter eine Ausnahme, muss auch kein Fahrtenschreiber eingebaut oder nachgerüstet werden. In der Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB) finden Sie im Kapitel 1.4 schriftliche Ausführungen zum Thema Ausnahmen sowie drei Tabellen, die die geltenden Ausnahmetatbestände enthalten.
Wechselt der Fahrzeugeinsatz zwischen aufzeichnungspflichtigen und ausgenommen Fahrten, müssen bei den ausgenommenen Fahrten keinerlei fahrpersonalrechtliche Aufzeichnungen angefertigt oder mitgeführt werden. Der Fahrtenschreiber muss dann auf die Funktion „out" oder „out of scope" (siehe Bedienungsanleitung des Fahrtenschreibers) eingestellt werden, eine Fahrerkarte wird nicht gesteckt. Bitte vermeiden Sie unbedingt „Fahren ohne Fahrerkarte". Anstatt des Fahrpersonalrechts sind die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes einzuhalten (zwingend einzuhaltende Pausenregelungen und insgesamt maximal 10 Stunden Arbeitzeit pro Arbeitstag; die Zeit, die für das Lenken ausgenommener Fahrzeuge aufgewendet wird, zählt zur Arbeitzeit!). Arbeitszeitrechtliche Details können Sie der Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB) im Kapitel 1.3.2 entnehmen.
Beispiele für Ausnahmen:
  • Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mit einer zHM zwischen 3.501 und 7.500 kg, die zur Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen benutzt werden, die der Fahrer zur Ausübung seines Berufs benötigt, soweit der Einsatz im Umkreis von 100 Kilometern Luftlinie vom Unternehmensstandort erfolgt und das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellt (sogenannte „Handwerkerklausel"). Liegt die zHM zwischen 2.801 und 3.500 kg gilt die Ausnahme deutschland- bzw. EU-weit. Vorsicht bei Aushilfsfahrern und Mini-Jobbern etc. - bei diesen wird das Lenken schnell zur Haupttätigkeit.
  • Fahrzeugen oder Fahrzeugkombinationen mit einer zHM von nicht mehr als 7.500 kg zur nichtgewerblichen Güterbeförderung (gemeint sind hier nur rein private Transporte; Werkverkehr ist, soweit keine fahrpersonalrechtliche Ausnahme greift, immer aufzeichnungspflichtig).
  • Fahrzeugen, die von Landwirtschafts-, Gartenbau-, Forstwirtschafts- oder Fischereiunternehmen im Rahmen der eigenen unternehmerischen Tätigkeit im Umkreis von 100 Kilometern um den Unternehmensstandort eingesetzt werden (nur Urproduktion, nicht: Garten- und Landschaftsbau!).
  • Fahrzeuge zur Güterbeförderung mit einer zHM von maximal 7.500 kg im Umkreis von 100 km Luftlinie um den Unternehmensstandort, die über einen Druckerdgas-, Flüssiggas- oder Elektroantrieb verfügen (nur monovalente Fahrzeuge, keine Hybride).
  • Spezielle Pannenhilfefahrzeuge, die im Umkreis von 100 Kilometern um den Unternehmensstandort eingesetzt werden (zulassungsrechtliche Einordnung ist relevant).
  • Fahrzeugen (und Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen) mit einer zHM von maximal 3.500 kg, die für Beförderungen von Gütern eingesetzt werden, die im Betrieb, dem der Fahrer angehört, in handwerklicher Fertigung oder Kleinserie hergestellt wurden. Das Lenken darf auch hier nicht die Haupttätigkeit des Fahrers darstellen. (Was genau eine handwerkliche Fertigung ausmacht oder wodurch sich eine Kleinserie zur Großserie abgrenzt, ist vollkommen unklar.)
Zu den Schwierigkeiten, die sich aus einem (un)regelmäßigen Wechsel zwischen ausgenommenen und aufzeichnungspflichtigen Fahrten ergeben, beachten Sie bitte die Ausführungen „Anmerkungen zum fahrpersonalrechtlichen Lückenschluss" sowie „Von den Sozialvorschriften ausgenommene Fahrten - Probleme und Lösungen".
Achtung: Lenk- und Ruhezeiten müssen in Deutschland grundsätzlich schon beim Gütertransport mit Fahrzeugen ab 2.801 kg zHM beachtet und aufgezeichnet werden (Fahrpersonalgesetz und Fahrpersonalverordnung). Erleichterungen gelten in der Gewichtsklasse zwischen 2.801 und 3.500 kg zHM beim Aufzeichnungsmedium - hier genügen handschriftliche Aufzeichnungen auf einem so genannten Tageskontrollblatt aus (sofern kein Fahrtenschreiber im Fahrzeug eingebaut ist). Ein ausdruckbares Blanko-Formular des Tageskontrollblattes sowie ein ausgefülltes Muster finden Sie im Anhang der Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr" (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB) auf den Seiten 95 und 96.
Darüber hinaus weisen wir darauf hin, dass beim Einsatz von Pkw-Gespannen zur Güterbeförderung gegebenenfalls auch die Regelungen zum Werkverkehr beziehungsweise zum gewerblichen Güterkraftverkehr beachtet werden müssen.
Außerdem sind Fahrerinnen und Fahrer von gewerblich eingesetzten Fahrzeugen, für deren Führen eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE bzw. D1, D1E, D oder DE notwendig ist, grundsätzlich vom Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz betroffen. Daraus ergibt sich eine Schulungspflicht für Führerscheininhaber und eine umfangreiche Pflichtqualifikation mit IHK-Prüfung für Führerscheinneulinge. Für die hier behandelten Fahrzeuge ist in aller Regel die Fahrerlaubnisklasse BE notwendig (Zugfahrzeug bis 3.500 kg zHM und Anhänger ebenso bis zu 3.500 kg zHM, Zug-Höchstmasse also maximal 7.000 kg) und somit kein Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation zu erbringen. Eine Besonderheit und letztlich eine Qualifizierungspflicht besteht, wenn eine Fahrerlaubnis der Klasse BE mit Schlüsselzahl 79.06 zum Einsatz kommt.
Stand: August 2020

Fahrtenschreiber richtig bedienen

Das Fahrpersonalrecht, das neben den Lenk- und Ruhezeiten für Fahrer von Lkw und Bussen und einigen Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen auch die jeweilige Form der Aufzeichnung der Zeiten regelt, hält für die Betroffenen unzählige Pflichten bereit. Um kontrollieren zu können, ob sich die Betroffenen auch an die Vorschriften halten, sind alle Tätigkeiten und alle Nicht-Tätigkeiten eines Fahrers lückenlos zu dokumentieren. Da sowohl die Vorschriften zu den einzuhaltenden Lenk-, Arbeits-, Bereitschafts-, Pausen- und Ruhezeiten als auch die Fahrtenschreiber, mit denen diese Zeiten zu erfassen sind, von hoher Komplexität gekennzeichnet sind, ist es nur folgerichtig, dass zum Beispiel über die Artikel 32 und 33 der VO (EU) Nr. 165/2014 an die Fahrer und Unternehmen gerichtete Bedienungs-, Schulungs- oder Unterweisungsvorschriften bestehen.
Diese Vorschriften sind nicht sehr ergiebig – neben einer allgemeinen Aussage, dass „das Unternehmen“ die Fahrer zu schulen und die Daten regelmäßig auszuwerten hat, bleiben im Artikel 33 alle weiteren Fragen zur Umsetzung dieser Pflicht offen. Aus unserer Sicht sind folgende Punkte zu beachten:
  • Die Daten der Fahrerkarten und der Fahrtenschreiber sind regelmäßig auszulesen. Dabei sollten die gesetzlichen Mindestvorgaben (Details im Artikel „Auslesen von Fahrerkarten und Fahrtenschreibern“) insbesondere bei den Fahrerkarten grundsätzlich deutlich unterschritten werden (Empfehlung: 1 x pro Woche auslesen). Nur wenn der einzelne Fahrer eher selten im Einsatz ist und insoweit keine Doppelwochenlenkzeit oder ähnliches disponiert werden muss, erscheinen die gesetzlichen Mindestfristen hinreichend.
  • Die ausgelesenen Daten sind regelmäßig auszuwerten! (Unserer Auffassung nach die Kernbotschaft des Artikel 33!) Regelmäßig heißt, wenn die Beförderung von Personen oder Gütern das Kerngeschäft des Unternehmens ist, alle vier Wochen. Größere Zeiträume von vielleicht zwei oder drei Monaten sind denkbar, wenn der Fahrzeugeinsatz von geringfügigem Umfang und zudem aufgrund des konkreten Einsatzes das Potenzial für Verstöße gering ist. Generell sollte eine leistungsfähige und auf aktuellem Stand befindliche Auswertungssoftware eingesetzt werden.
  • Belegen die Auswertungen Defizite oder Verstöße, sind wirksame Maßnahmen zur Beseitigung der Verstoßursache gefragt. Ansatzpunkte können hier je nach Verstoßhintergrund der Fahrer selbst, die Disposition oder andere im Unternehmen verantwortliche Personen oder auch die Kunden (Verlader oder Empfänger) sein.
  • Alle zuvor beschriebenen Aktivitäten und die abgeleiteten Maßnahmen sind zu dokumentieren (grundsätzlich personenbezogen).
Durch die regelmäßige Wiederholung des zuvor beschriebenen Ablaufs müsste zumindest mittelfristig erreicht werden, dass die Vorschriften eingehalten werden beziehungsweise Verstöße nur noch dann auftreten, wenn unvorhersehbare Ereignisse die Planung durcheinanderwürfeln.
Im Zuge der Maßnahmen ist es möglich und in einigen Fallkonstellationen wohl sinnvoll, externe Berater/Schulungsveranstalter einzubeziehen, vor allem wenn die benötigte Fachkenntnis nicht im Unternehmen vorgehalten wird. Da es eher unwahrscheinlich ist, dass etwa alle Fahrer in den selben Themenbereichen Defizite haben, sind allgemeine, gänzlich nicht-individuelle Schulungen oft nicht zielführend. Die individuellen Kenntnis- und Fertigkeitsdefizite, die durch die Auswertungen belegt sind, sollten die Maßnahme bestimmen - nicht ob ein Schulungsveranstalter XY gerade besonders günstig eine 3,5-Stunden-Schulung anbietet. Da die Tücke im Detail liegt, etwa in den unterscheidlichen Abläufen beim Nachtrag oder der Eingabe des Landes bei Beginn und Ende der Arbeitstätigkeit, sollten insbesondere die abweichenden Releaseversionen der Fahrtenschreiber Gegenstand der Unterweisungen sein (und darunter natürlich genau diejenigen, die im Unternehmen auch im Einsatz sind).
Fahrer, die im betrachteten Zeitraum keinerlei Verstöße begangen haben und die keine Kenntnisdefizite in der Nutzung des Fahrtenschreibers aufweisen, müssen natürlich nicht geschult werden. Hier genügt zum Beispiel die allgemeine Einweisung, die gerätespezifische Unterweisung und die (schriftliche?!) Anweisung, die Bedienung der Gerätschaften entsprechend der gesetzlichen Vorgaben vorzunehmen, die ja bereits zu Beginn des Arbeitsverhältnisses durchgeführt wurde und die zum Beispiel dann zu ergänzen/wiederholen ist, wenn neue Fahrtenschreiberversionen Einzug in den Fuhrpark halten.
Da im Artikel 32 der VO (EU) Nr. 165/2014 gefordert wird, dass das Unternehmen und die Fahrer für das einwandfreie Funktionieren und die ordnungsgemäße Benutzung des digitalen Fahrtenschreibers sowie der Fahrerkarte (beziehungsweise des analogen Fahrtenschreibers und des zugehörigen Schaublatts) sorgen beziehungsweise dies sicherzustellen haben, finden Sie hier Informationen zu Fahrtenschreiberherstellern und den Fahrtenschreibern an sich.
Weiterführende Informationen und Details zum Fahrpersonalrecht finden Sie in der IHK-Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB)
Ein durchaus interessantes Dokument für den interessierten Leser sind die „tachograph guidelines” der EU-Kommission, die die eine oder andere Frage in Sachen Nach- und Umrüstung beantworten und auch einen Überblick über die verschiedenen Generationen und Versionen digitaler Fahrtenschreiber ermöglichen.

Continental Automotive GmbH

Fahrtenschreiber: DTCO 1381

Continental Automotive GmbH
Heinrich-Hertz-Straße 45
78052 Villingen-Schwenningen
E-Mail: tachograph@vdo.com
www.dtco.vdo.com
ein Link auf VDO Fleet Downloadbereich, alle anderen löschen!!!
Den Link auf die VDO-Webseite mit Bedienungsanleitungen finden Sie hier.



VDO-Website mit weiteren Downloads, zum Beispiel Betriebsanleitungen in verschiedenen Sprachen.

Stoneridge

Fahrtenschreiber: SE 5000

Vertriebspartner von Stoneridge Aftersales in Deutschland
Hico Kraftfahrzeug-Kontrollgeräte GmbH
Ullsteinstraße 53-55
12109 Berlin
Telefon : +49 (0)30 – 752 07 74 / 751 40 36
Telefax : +49 (0)30 – 752 09 44
E-Mail : info@hico-berlin.de
Internet : http://www.hico-berlin.de




Dokumente in anderen Sprachen, zu den älteren Releaseversionen und den Zugang zu den Simulatoren finden Sie auf der Stoneridge-Website.


Intellic GmbH

Kontrollgerät: EFAS

Intellic GmbH
Headquarter Austria
Fernitzerstraße 5
A-8071 Hausmannstätten
Tel. +43 676 46 47 457
E-Mail: info@intellic.com
www.intellic.com
Downloadbereich auf der Intellic-Website
Competence, Service & Support Center Germany
Intellic Germany GmbH
Innungsstraße 40
13509 Berlin
Tel. 030 46 407 400
E-Mail: support@intellic.com


I+ME ACTIA GmbH:

Kontrollgerät: Smartach

ACTIA I+ME GmbH
Dresdenstraße 17/18
38124 Braunschweig
Tel. 0531 38701-0
Fax 0531 38701-88
Email: info@ime-actia.de
www.ime-actia.de
www.smartach.de/smartach.htm

Anmerkung: Die Smartach-Geräte wurden nur bis zum Generationswechsel auf die zweite Version der ersten Generation digitaler Fahrtenschreiber im Oktober 2011 eingebaut. Geräte, die den nachfolgenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen, sind von diesem Hersteller nicht verfügbar.
Stand: November 2021

Leitlinien der EU zur Auslegung der Sozialvorschriften

Die Verordnungen und Richtlinien, die auf Ebene der EU die Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten des Fahrpersonals (Sozialvorschriften) regeln, lassen trotz des in manchen Teilen hohen Detaillierungsgrades Spielraum für Interpretationen und Auslegungen. Um die unzähligen verbleibenden Unklarheiten zu reduzieren, werden seitens der EU-Kommission Leitlinien und Klarstellungen veröffentlicht, die sich primär an die Kontrollorgane in den Mitgliedstaaten wenden und zu einer einheitlichen Umsetzung der Vorschriften beitragen sollen.
Folgende Leitlinien wurden veröffentlicht:
  • Leitlinie Nr. 1: Ausnahmsweise Abweichung von den Mindestruhezeiten und maximalen Lenkzeiten zum Aufsuchen eines geeigneten Halteplatzes. Grundlage: Artikel 12 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
  • Leitlinie Nr. 2: Erfassung der Zeiten, die ein Fahrer aufwendet, um sich zu einem Ort zu begeben, bei dem es sich nicht um den üblichen Ort der Übernahme oder Übergabe eines in den Geltungsbereich der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallenden Fahrzeugs handelt. Grundlage: Artikel 9 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 (siehe auch „Anmerkungen zur Fahrzeugübernahme fernab vom Unternehmensstandort”)
  • Leitlinie Nr. 3: Anordnung einer Unterbrechung einer Ruhepause oder einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit zum Bewegen eines Fahrzeugs an einem Terminal, einem Parkplatz oder einer Grenze. Grundlage: Artikel 4 Buchstaben d und f der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
  • Leitlinie Nr. 4: Aufzeichnung der Lenkzeiten durch digitale Fahrtenschreiber bei Fahrten, die mit häufigen Stopps verbunden sind. Grundlage: Artikel 1 der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 (Anm.: Mittlerweile ersetzt durch die VO (EU) Nr. 165/2014) mit Bezugnahme auf die Verordnung (EG) Nr. 1360/2002 (Anhang 1 B)
  • Leitlinie Nr. 5: Formblatt zur Bescheinigung von Tätigkeiten gemäß dem Beschluss der Kommission vom 14. Dezember 2009 zur Änderung der Entscheidung 2007/230/EG. Grundlage: Artikel 11 Absatz 3 und Artikel 13 der Richtlinie 2006/22/EG
  • Leitlinie Nr. 6: Sachverhalt: Aufzeichnung der Zeiten, die der Fahrer in einer Eisenbahn oder auf einem Fährschiff verbringt, wo er Zugang zu einer Schlafkabine oder einem Liegeplatz hat. Grundlage: Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006
  • Leitlinie Nr. 7: Befasst sich mit der Fragestellung, was die Begrifflichkeit „innerhalb von 24 Stunden“ im Sinne von Artikel 8 Absätze 2 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 bedeutet (siehe auch „Anmerkungen zum fahrpersonalrechtlichen 24-Stunden-Zeitraum”).
  • Leitlinie Nr. 8: Gibt Hinweise, wie sich der Fahrer bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte korrekt verhält. Grundlage: Artikel 29 der VO (EU) Nr. 165/2014.
  • Leitlinie Nr. 9: Formblatt zur Dokumentation einer durch einen Kontrollbeamten zerstörten, entfernten oder ersetzen Plombierung am Fahrtenschreibersystem.
  • Leitlinie Nr. 10: Zur Dokumentation von Grenzübertritten bei der Verwendung eines analogen Fahrtenschreibers.
Außerdem hat die EU-Kommission „clarification notes“ veröffentlicht, die entweder weitere offene Fragen seitens der EU-Mitgliedsstaaten beantworten oder diese mit entsprechender Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes verknüpfen.
Leider bestätigt sich die Erwartung, dass Leitlinien und Klarstellungen, die die Defizite ungenügender und an vielen Stellen interpretationsfähigen Rechtsgrundlagen „heilen“ sollen, nur bedingt zur Lösung von Problemen in der Praxis beitragen können. Auch ist stets zu bedenken, dass die Zielgruppe der Leitlinien die Aufsichts- und Kontrollbehörden der Mitgliedstaaten und nicht die betroffenen Unternehmen bzw. Fahrer sind. Insofern dienen die Leitlinien nur zu Information. Weitere Verwirrung ist nicht ausgeschlossen! Außerdem muss klar sein, dass in gerichtlichen Auseinandersetzungen grundsätzlich nur belastbare Rechtsgrundlagen berücksichtigt werden.
Zur Verdeutlichung sei nochmals darauf hingewiesen, dass sich die Leitlinien nur auf die Verordnungen und Richtlinien der EU beziehen – die Vorschriften des Fahrpersonalgesetzes und der Fahrpersonalverordnung werden dadurch nicht interpretiert.
Stand: November 2023

Sicherheit

Im betrieblichen Alltag sind immer wieder sicherheitsrelevante Themen berührt. Hier sind Unternehmen gefordert, das richtige Risikomanagement zu betreiben sowie Maßnahmen zur Prävention und Gefahrenabwehr zu kennen und anzuwenden.
Die IHK bietet umfangreiche Informationen und Hilfestellungen zu folgenden Bereichen an:
  • Arbeits- und Brandschutz im Betrieb
    Arbeitsschutzgesetz, Anforderungen an Arbeitsstätte, -platz und -mittel, Gefahrstoffe, Schutzausrüstung, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und weitere Beauftragte, betrieblicher Brandschutz
  • Gefahrguttransport
    Sicherer Transport von Gefahrstoffen, Gefahrgutfahrer und Gefahrgutbeauftragte, Ladungssicherung
  • Exportkontrolle
    Embargos, genehmigungspflichtige und Dual-Use-Güter, länderbezogene Frühwarnhinweise
  • Datenschutz
    Schutz personenbezogener Daten und betrieblicher Datenschutzbeauftragter, Datenschutz im Internet und beim E-Mail-Versand, Videoüberwachung
  • Netz- und Informationssicherheit
    IT-Sicherheit, sicherer Umgang mit Internet und Smartphones, Schutz vor Cyberkrimininalität
  • IHK-Sicherheitskongresse
    Informationen und Vortragsunterlagen zum Thema Sicherheit in der Wirtschaft

IHK-Erreichbarkeitsanalyse

Rund 900.000 Menschen in der Region Stuttgart pendeln täglich zu ihrem Arbeitsplatz. Die Erreichbarkeit von Gewerbegebieten und anderen Arbeitsplatzschwerpunkten betrifft aber nicht allein die Berufspendler. Unternehmer und deren Mitarbeiter müssen ihre Geschäftspartner, Kunden und Lieferanten erreichen. Privatkunden fahren in die Stadtzentren, um dort einzukaufen. Eine gute Einbindung von Arbeitsplatzschwerpunkten in das Netz des öffentlichen Verkehrs (ÖV) und der Erhalt und Ausbau des Straßennetzes in der Region sind somit wichtige Beiträge für eine nachhaltige Standortpolitik und gelebte Wirtschaftsförderung.
Die IHK Region Stuttgart hat die Qualität der Erreichbarkeit von insgesamt 48 Untersuchungsgebieten in der gesamten Region Stuttgart vom Institut für Straßen- und Verkehrswesen am Lehrstuhl Verkehrsplanung und Verkehrsleittechnik der Universität Stuttgart untersuchen und bewerten lassen. Pro Landkreis wurden exemplarisch jeweils acht Standorte unter die Lupe genommen.
Im Detail untersucht wurden folgende Gewerbegebiete und Arbeitsplatzschwerpunkte:
Kreis Gewerbegebiet / Arbeitsplatzschwerpunkt
Landkreis Böblingen
  • Flugfeld / Hulb
  • Sol
  • Gültstein
  • Hertich / Neue Ramtelstraße
  • Bosch Campus / Raite / Heimsheimer Weg / Brunnenfeld
  • Am Autobahnanschluss / Schertlenswald
  • Ost
  • Hochstr.
Landkreis Esslingen
  • Hafen Plochingen
  • Berkheim
  • Großer Forst
  • Oberaichen
  • Leinfelden, Schelmenäcker
  • Nürtingen Zentrum
  • Neckarwiesen
  • Flughafen
Landkreis Göppingen
  • Göppingen / Voralb
  • Stauferpark
  • Donzdorf
  • Wängen
  • Schwäbische Alb
  • Geislingen Zentrum
  • Bad Boll
  • Hölzener Rain / Strut
Landkreis Ludwigsburg
  • Osterholz / Ludwigsburger Str.
  • Energie- u. Technologiepark
  • Ottmarsheimer Höhe
  • Laiern
  • Perfekter Standort
  • Münchingen Ost
  • Nord
  • Eichwald
Rems-Murr-Kreis

  • Backnang Zentrum
  • Fellbach Zentrum
  • Lerchenäcker
  • Weiler-Nord
  • Heusee
  • Welzheim
  • Schmiede
  • Eisental
Stadt Stuttgart
  • Im Bahnbogen
  • Wallgraben
  • Stuttgart Zentrum
  • Nord, Weiler Park
  • West
  • Hafen Stuttgart
  • Fasanenhof
  • Bad Cannstatt Zentrum
Auf Anfrage können der Methodenbericht sowie PDF-Dokumente der jeweiligen Steckbriefe zu den einzelnen Standorten zur Verfügung gestellt werden.
Stand: 2025

Geförderte Beratung: Förderung von Unternehmensberatungen für KMU

Das Förderprogramm des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.

Wer wird gefördert?

  • Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie
  • Angehörige der freien Berufe
Die Unternehmen müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) entsprechen. Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung beziehungsweise des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.

Fördergegenstand

Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Um strukturellen Ungleichheiten zu begegnen, können weitere Beratungsleistungen gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen, die
  • von Frauen geführt werden.
  • von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
  • von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
  • zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
  • zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
  • zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
  • zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
  • zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
  • zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Unternehmen können das Programm zwei Mal im Jahr beantragen. Die Beantragung ist bis zum 31.12.2026 maximal fünf Mal möglich. Die jeweilige Fördermaßnahme muss als Einzelberatung durchgeführt werden, Seminare oder Workshops werden nicht berücksichtigt. Die Beratungsleistung muss vom Berater in einem schriftlichen Beratungsbericht dokumentiert werden.

Nicht geförderte Beratungen

Nicht gefördert werden Beratungen, die
  • mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden (Kumulierungsverbot),
  • Vermittlungstätigkeiten beinhalten,
  • auf den Erwerb von Waren und Dienstleistungen gerichtet sind, die von den Beraterinnen und Beratern selbst vertrieben werden,
  • überwiegend Rechts- und Versicherungsfragen, steuerberatende Tätigkeiten, gutachterliche Stellungnahmen oder das Thema Fördermittel zum Inhalt haben oder
  • gegen Rechtsvorschriften bzw. die Zielsetzungen des Bundes und der EU verstoßen.

Förderhöhe

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Höhe des Beratungszuschusses:
Unternehmensart Bemessungs-grundlage Fördersatz (Region Stuttgart) maximaler Zuschuss
Unternehmen, die bereits angemeldet sind 3.500 Euro 50 % 1.750 Euro

Berater/in

Selbständige Beraterinnen und Berater bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (> 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen, sind im Förderverfahren zugelassen. Sie müssen darüber hinaus über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und einen Qualitätsnachweis erbringen, der die Planung, Durchführung, Überprüfung und Umsetzung der Arbeits- und Organisationsabläufe aufzeigt. Die Beraterin oder der Berater muss eine richtlinienkonforme Durchführung der Beratung gewährleisten.
Zum Nachweis seiner Beratereigenschaft muss das Beratungsunternehmen eine Beratererklärung, einen Lebenslauf sowie einen Qualitätsnachweis (Nachweis eines Qualitätsmanagementsystems) hochladen. Die Nachweise müssen spätestens zu dem Zeitpunkt vorliegen, zu dem das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet, also nach Vorlage der Verwendungsnachweise.

Empfohlenes Vorgehen zur Antragstellung

  1. Spätestens vor Einreichung der Verwendungsnachweise müssen Unternehmen, die maximal ein Jahr alt sind, ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Wir empfehlen dieses Informationsgespräch bereits vor der Antragstellung durchzuführen. Die Auswahl des regionalen Ansprechpartners ist den jeweiligen Unternehmen überlassen. Es muss sich um einen bei einer Leitstelle registrierten regionalen Ansprechpartner handeln. Ihre Anfrage für ein Informationsgespräch bei der IHK Region Stuttgart (regionaler Ansprechpartner) dürfen Sie gerne unter Angabe Ihres Betriebssitzes über unser Kontaktformular richten.
  2. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen.
  3. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten einer geplanten Beratung können nur online über die Antragsplattform des BAFA gestellt werden. Antragsteller und Zuwendungsempfänger ist das beratene Unternehmen. Der Antragstellende muss im Rahmen des Förderverfahrens mindestens die Zahlung seines Eigenanteils nachweisen. Der Eigenanteil ist die Differenz zwischen den förderfähigen Beratungskosten und dem zu erwartenden Förderzuschuss.
  4. Die eingeschaltete Leitstelle prüft vorab die formalen Fördervoraussetzungen und informiert das Unternehmen über das Ergebnis, die Bedingungen der Förderungen sowie die Vorlagefristen für den Verwendungsnachweis. Anschließend leitet sie die Unterlagen an das BAFA zur Entscheidung weiter.
  5. Erst nach Erhalt dieser unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung kann mit der Beratung begonnen werden, ansonsten kann kein Zuschuss gewährt werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Als Beginn der Beratung zählt auch der Abschluss eines Vertrages über die zu erbringende Maßnahme.

Verwendungsnachweis

Nachweise

Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens müssen der Leitstelle folgende Unterlagen im elektronischen Verfahren vollständig vorgelegt werden:
  • Ausgefülltes und vom Antragstellenden eigenhändig unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  • Vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur EU-KMU-Erklärung und De-minimis-Erklärung
  • Erklärung zur Kenntnisnahme des Merkblatts zur Achtung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union.
  • Das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Unternehmen, die max. ein Jahr alt sind)
  • Beratungsbericht
  • Rechnung des Beratungsunternehmens
  • Kontoauszug des Antragstellenden über die Zahlung des Honorars.

Anmeldung

Die Anmeldung erfolgt direkt auf den Seiten des BAFA („Online-Portal zum Verwendungsnachweis"). Zur Anmeldung benötigen Sie Ihre Vorgangsnummer sowie Ihre Postleitzahl. Die Vorgangsnummer finden Sie auf dem Schreiben (rechts oben unter „Mein Zeichen“), mit dem Sie informiert wurden, dass Sie mit der Beratung beginnen dürfen. Sie geben nur die sieben Zahlen nicht aber die Abkürzung „UBF“ ein. Der Themenbereich ist „Unternehmensberatung Verwendungsnachweis“. Anschließend füllen Sie alle Felder aus, gehen über „Weiter“ auf die zweite Seite und laden dort die EU-KMU- und De-minimis-Erklärung, wenn nötig (nur bei Unternehmen, die max. ein Jahr alt sind) das Bestätigungsschreiben, den Beratungsbericht, die Beraterrechnung und Ihren Kontoauszug hoch.
Nachdem Sie diese Unterlagen hochgeladen haben, gehen Sie auf den Button „Zur Übersicht“ und prüfen Ihre Angaben sowie die hochgeladenen Dokumente. Sie haben jetzt noch einmal die Möglichkeit zur Korrektur („Eingabe korrigieren“). Ansonsten können Sie Ihre Unterlagen über den Button „absenden“ verschicken. Anschließend erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zu Ihrem vorbefüllten Verwendungsnachweisformular. Dieses Formular müssen Sie ausdrucken, unterschreiben und über den „Upload-Bereich“ hochladen und versenden. Erst mit Ihrer Unterschrift ist Ihr Verwendungsnachweis frist- und formgerecht erstellt.
Wenn Sie Unterlagen nachreichen wollen (z. B. aufgrund einer Anhörung), sind diese ebenfalls über den „Upload-Bereich“ hochzuladen.

Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses

Die Leitstelle prüft im Anschluss die vorgelegten Unterlagen auf Übereinstimmung mit der Rahmenrichtlinie zur Förderung von Unternehmensberatungen für KMU vor, führt notwendige Sachverhaltsaufklärungen durch und leitet diese mit einem Votum versehen an die Bewilligungsbehörde zur Entscheidung weiter.
Die Bewilligung und Auszahlung des Zuschusses erfolgt nach abschließender Prüfung der Antrags- und Verwendungsnachweisunterlagen durch das BAFA. Sämtliche Unterlagen müssen vollständig und fristgerecht bei der Leitstelle eingegangen sein und zum Zeitpunkt der Entscheidung durch die Bewilligungsbehörde alle gemäß dieser Rahmenrichtlinie geregelten Fördervoraussetzungen erfüllen.
Der Zuschuss wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
(Quelle: www.bafa.de)
Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung erhalten Sie auch auf den Seiten der Leitstelle DIHK Service GmbH.

Für die Richtigkeit aller Angaben können wir trotz sorgfältiger Prüfung keine Gewähr übernehmen.

Hinweise zum Verhalten in Straßenkontrollen

Die vom Gesetzgeber auf nationaler oder europäischer Ebene getroffenen Regelungen im Güter- oder Personenverkehr dienen primär der Steigerung der allgemeinen Straßenverkehrssicherheit und bilden zugleich eine Grundlage für gleiche und damit faire Wettbewerbsbedingungen. Um diese beiden übergeordneten Ziele zu erreichen, sind Kontrollen durch staatliche Kontrollbehörden unerlässlich und grundsätzlich zu begrüßen.
Um die Anforderungen aus den Gesetzen und Verordnungen zu erfüllen und Bußgelder oder Sanktionen zu vermeiden, sind die Betroffenen (und hier insbesondere die im Betrieb verantwortlichen Organe) gehalten, Maßnahmen zu ergreifen/etablieren, die das Risiko von Zuwiderhandlungen möglichst reduzieren. Dazu gehört insbesondere die (regelmäßige) Befähigung aller mit den Themen konfrontierten Mitarbeiter durch Schulungen und andere Qualifizierungsmaßnahmen, eine adäquate technische Ausstattung (etwa in Sachen Ladungssicherung oder bezüglich des technischen Zustands der Fahrzeuge) und eine Organisationsstruktur, die die betrieblichen Abläufe und den Fahrzeugeinsatz rechtskonform sicherstellt. Zeigt sich in den regelmäßig stattfindenden betrieblichen Kontrollen der Daten, Prozesse, Arbeitsmaterialien oder Fahrzeuge im Betrieb, dass Unzulänglichkeiten bestehen, sind Maßnahmen gefragt. Diese müssen einen wirksamen Beitrag dazu leisten, dass die Ursachen der Verstöße abgestellt werden bzw. ein rechtskonformer Zustand wiederhergestellt wird. Alle getroffenen Maßnahmen sollten zudem aussagekräftig dokumentiert werden, da vereinfacht gilt, dass alles, was nicht dokumentiert ist, auch nicht stattgefunden hat.
Da es ohne juristische Detailkenntnisse vorkommen kann, dass aus flüchtig geäußerten Worten (negative) rechtliche Konsequenzen folgen, ist es für die Betroffenen ratsam, im Zusammenhang mit Straßen- und Betriebskontrollen die eigenen Rechte zu kennen und zu wahren. Dazu sollten ein paar wesentliche Dinge beachtet werden.
Grundsätzlich gilt, dass zwar recht viele, aber in aller Regel nicht alle Fragen von Kontrollorganen beantwortet werden müssen - und zwar unabhängig davon, ob die Kontrollen auf der Straße oder im Betrieb stattfinden. Im Fahrpersonalrecht gilt etwa nach § 4 Absatz 4 Fahrpersonalgesetz, dass „der zur Auskunft Verpflichtete die Auskunft auf solche Fragen verweigern kann, deren Beantwortung ihn selbst oder einen der in § 383 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 der Zivilprozessordnung bezeichneten Angehörigen der Gefahr strafgerichtlicher Verfolgung oder eines Verfahrens nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten aussetzen würde.“ Dieses auch in anderen Rechtsgrundlagen verankerte „Recht zu schweigen“ bildet den Kern bei der Frage, wie die eigene Rechtsposition geschützt werden kann.

Natürlich bedeutet dies nicht, dass einem Kontrollbeamten gegenüber jegliche Beantwortung von Fragen oder das Aushändigen von Dokumenten unterbleiben kann bzw. sollte. Je nach dem, unter welchen Rahmenbedingungen eine Beförderung oder ein Transport stattfindet, ergeben sich mitunter zahlreiche Auskunfts- und Informationspflichten. Bei der genehmigungspflichtigen Personenbeförderung und im gewerblichen Güterkraftverkehr müssen z.B. mehr Dokumente mitgeführt und ausgehändigt werden, als dies bei Güterbeförderungen im Werkverkehr der Fall ist, wo etwa bezüglich der transportierten Güter keine Pflichtdokumentation besteht.

Auch wenn es um Angaben geht, die für die Beurteilung der Situation seitens des Kontrollbeamten notwendig sind, zum Beispiel wenn sich der Fahrer auf eine fahrpersonalrechtliche Ausnahme beruft, die auf einen gewissen km-Luftlinie-Umkreis beschränkt ist, können weitere Hinweise angezeigt sein. Hier muss der Kontrollbeamte auch aufgrund der Angabe des Standortes, von dem aus das Fahrzeug eingesetzt wird, beurteilen können, ob die objektiven Voraussetzungen der Ausnahme vorliegen. Auch zu den konkreten Tätigkeiten des Fahrers und den Hintergründen eines Transports können in vielen Fällen Angaben gemacht werden - ansonsten kann der Kontrollbeamte die Situation nicht hinreichend einschätzen und wird sich im Zweifel gezwungen sehen, seine Beobachtungen in eine Anzeige oder Kontrollmitteilung einfließen zu lassen.
Eine grundsätzliche Verweigerungshaltung erscheint daher oft nicht angemessen. Wo eine gesetzliche Pflicht zur Äußerung besteht, muss auf die Fragen der Kontrollbeamten geantwortet werden. Dennoch kann es zu Situationen kommen, in denen es notwendig erscheint, als „Befragter“ nachdrücklich darauf zu beharren, dass man „keine Angaben zur Sache“ oder der konkreten Fragestellung des Kontrollbeamten machen wird oder man sich zu dieser und jener Sache nicht äußern möchte.
Schließlich sieht etwa das Verfahren zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten vor, dass eine Anhörung der „Beschuldigten“ erfolgt, in der auch im Nachgang zur Kontrolle auf der Straße Angaben zu den klassischen W-Fragen gemacht werden können/sollten.
Grundsätzlich sind den Kontrollbeamten auf deren Verlangen hin folgende Dokumente auszuhändigen (Auflistung nicht abschließend):
  • Pass oder Personalausweis (nicht im Werkverkehr)
  • Führerschein
  • Fahrerqualifizierungsnachweis (wenn vorhanden)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Aufzeichnungen der Lenk- und Ruhezeiten, z.B. Fahrerkarte, Tachoscheiben, Tageskontrollblätter, Linienfahrplan, Arbeitszeitplan, Bescheinigung(en) für berücksichtigungsfreie Tage, Kontrollbescheinigung; alles nur wenn fahrpersonalrechtliche Vorschriften greifen
  • güterverkehrs- bzw. personenbeförderungsrechtlich vorgeschriebene Berechtigungen (z.B. (Abschrift der) Güterkraftverkehrsgenehmigung, Gemeinschaftslizenz („EU-Lizenz“) oder auch bilaterale Genehmigung / CEMT-Genehmigung (Werkverkehr ist genehmigungsfrei) bzw. Genehmigung für Personenbeförderungen mit Kraftomnibussen ((grenzüberschreitender) Linienverkehr, Sonderformen des Linienverkehrs, Gelegenheitsverkehr))
  • ggf. EU-Fahrtenblatt im grenzüberschreitenden Gelegenheits- oder Kabotageverkehr (Personenverkehr)
  • im gewerblichen Güterkraftverkehr: bei innerdeutschen Transporten das Begleitpapier (kann auch auf „andere geeignete Weise zugänglich gemacht werden“ als in Papierform) oder der Frachtbrief (wenn einer ausgestellt wurde), im grenzüberschreitenden Verkehr sollte (zur Vermeidung von Diskussionen) ein CMR-Frachtbrief ausgestellt worden sein.
  • Nachweis über die Güterschaden-Haftpflichtversicherung im gewerblichen Güterkraftverkehr
  • ggf. Begleitpapiere nach Gefahrgutrecht
  • ggf. Schulungsnachweise des Fahrers, z.B. ADR-Schulungsbescheinigung, Berufskraftfahrerqualifikation (wenn in Form eines gesonderten Dokumentes)
  • ggf. Nachweise für Kabotagebeförderungen (Güterverkehr) nach Artikel 8 VO (EG) Nr. 1072/2009
  • ggf. Nachweise im Kontext Abfallbeförderung
  • ggf. Nachweise im Kontext Tiertransporte
  • ggf. Nachweise im Kontext Lebensmitteltransporte
  • ggf. Ausnahmegenehmigungen (z. B. im Zusammenhang mit dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot oder Schwertransporten/Überlänge/Überbreite oder...)
  • ggf. Visum oder Transitvisum; Fahrerbescheinigung nach § 7 b GüKG bzw. Artikel 5 VO (EG) Nr. 1072/2009

Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, die Dokumente zusammengefasst im Fahrzeug aufzubewahren um bei den Kontrollbeamten ein professionelles Bild zu hinterlassen und ein rasches Aushändigen der Unterlagen sicherzustellen. Eine Pflicht zur Herausgabe besteht jedoch nur, wenn dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Liegen aber beispielsweise Wiegenoten vor, die die legale Beladung bestätigen, kann eine Herausgabe dieser Dokumente sinnvoll erscheinen, vor allem zur Vermeidung zusätzlichen Aufwandes (um etwa eine öffentliche Waage aufzusuchen). Die physische Mitwirkung des Fahrers an der Kontrolle, etwa bei der Prüfung der Beleuchtungsanlage des Fahrzeuges, erscheint zudem grundsätzlich geboten. Im Rahmen der Kontrolle dürfen die Kontrollbeamten auch das Fahrzeug oder die Laderäume betreten. Dies wird zwar von einigen Fahrern nicht gerne gesehen, ist aber auch allein schon deshalb wichtig (und somit aus Sicht des Fahrers wünschenswert), dass der Kontrollbeamte die Kontrolle durch das Stecken seiner Kontrollkarte im digitalen Fahrtenschreiber dokumentieren kann.
Eine Möglichkeit, die Kontrollbelastung des Mitarbeiters zu reduzieren, besteht in der Anweisung gegenüber dem Fahrer, den Kontrollbeamten für (allgemeine und/oder nicht direkt die Person des Fahrers betreffende) Rückfragen an den Unternehmer selbst oder eine andere verantwortliche (optimalerweise mit den Vorschriften vertraute) Person im Unternehmen zu verweisen. Nicht alle, aber doch einige Kontrollbeamte werden auf dieses Angebot eingehen und im Betrieb anrufen.
Hinweis: Jede Kontrolle sollte dokumentiert werden können. Optimal ist dafür eine schriftliche Dokumentation, wie sie etwa seitens der Mitarbeiter des Bundesamtes für Güterverkehr stattfindet. Auch wenn seitens der Länderpolizeien kontrolliert wird, sollte der Fahrer bemüht sein, ein schriftliches Dokument über die Kontrolle zu erhalten - ein Rechtsanspruch besteht darauf allerdings nicht. Sind fahrpersonalrechtliche Fragestellungen Gegenstand der Kontrolle, sollte der Kontrollbeamte möglichst seine Kontrollkarte stecken. Dadurch wird ein entsprechender Datensatz im Massenspeicher hinterlegt, der die Kontrolle zumindest ansatzweise dokumentiert. Im Zweifel sollte der Fahrer zusätzliche Notizen zur Kontrolle anfertigen, die alle wesentlichen W-Fragen wiedergeben. Besonderes Interesse entsteht oft daran, was der Kontrollbeamte gefragt und was der Fahrer darauf geantwortet hat.
Wird in Folge einer Kontrolle in Deutschland ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet, findet im Zuge dessen eine Anhörung statt. Hier besteht die Möglichkeit, sich (je nach Einzelfall durch einen Fachanwalt unterstützt) detailliert zu den Vorwürfen zu äußern. Außerdem zeigt die Praxis, dass einige Bußgeldstellen je nach Einzelfallumständen auch bereit sind, über die letztendliche Bußgeldhöhe miteinander ins Gespräch zu kommen. Auch die Bereitschaft, in gewissem Abstand zur Kontrolle eine Nachprüfung im Unternehmen vornehmen zu lassen, kann sich bußgeldreduzierend auswirken.
Bei grenzüberschreitenden Fahrten erscheint es sinnvoll, sich im Vorfeld zu informieren, welche Handlungsoptionen im Falle des Falles bestehen. Hilfreich sind etwa Kontakte zu Anwaltskanzleien, die Mitarbeiter beschäftigen, die neben der Landessprache auch deutsch sprechen. Da es in einigen Ländern üblich ist, dass das Fahrzeug bis zur Begleichung einer Sicherheitsleistung oder des Bußgeldes festgesetzt wird, kann es nicht schaden, einen Dienstleister zu kennen, der vor Ort alle notwendigen Schritte unternimmt, um Fahrer und Fahrzeug schnellstmöglich wieder auf die Straße zu bringen.
Ein weiteres Thema ist das (mitunter leichtfertige) handschriftliche Unterzeichnen irgendwelcher Dokumente im Zuge von Straßenkontrollen. Vor allem im Ausland, wenn der Fahrer zum Beispiel das Dokument, das er unterschreiben soll, garnicht versteht und zudem die Rechtsordnungen anderen Prinzipien folgen als in Deutschland (zum Beispiel gibt es Länder, in denen eine per Unterschrift bestätigte Schuldanerkennung zu deutlich reduzierten Bußgeldern führt), kann durch leichtfertig vorgenommene Unterschriften die Rechtsposition deutlich verschlechtert werden, teilweise werden dadurch sogar Rechtsmittel verwirkt. Ohne damit jedem Einzelfall gerecht zu werden erscheint es ratsam, grundsätzlich nichts per Unterschrift zu bestätigen oder „einzugestehen”.
Um weiterem Ärger vorzubeugen sollte klar sein, dass ein Fahrer während einer Kontrolle arbeitet - die Zeitgruppe „Arbeit" muss am Fahrtenschreiber im Zweifel also entsprechend eingestellt werden.
Stand: Juli 2020

Notfallhandbuch für Unternehmen

Was würde passieren, wenn Selbstständige plötzlich durch Krankheit oder Unfall für längere Zeit ausfallen? Könnte das Unternehmen ohne mich fortbestehen? Würden die Arbeitsplätze erhalten bleiben? Wäre meine Familie wirtschaftlich ausreichend abgesichert? Plötzliche Erkrankungen, Unfälle bis hin zum Tod können eine schnelle Übergabe erfordern. Wer darauf nicht vorbereitet ist, riskiert, das Unternehmen in existenzielle Schwierigkeiten zu bringen - und mit ihm auch die Belegschaft.

Kurzcheck zur Notfallvorsorge

Viel zu oft werden diese Gedanken verdrängt. Wer rechnet schon gern mit dem Schlimmsten? Deshalb haben viele Unternehmen keine ausreichende Notfallvorsorge. Doch Unglücke passieren – sie kommen unvorbereitet und treffen uns aus heiterem Himmel.
Kurzcheck – Wie gut sind Sie auf den Notfall vorbereitet?
  • Gibt es im Unternehmen kompetente Personen, die Sie fachlich und kaufmännisch vertreten können?
  • Sind Ihre Angestellte über die aktuellen Projekte informiert und könnten diese kurzfristig umsetzen?
  • Ist Ihre Büroorganisation nachvollziehbar aufgestellt und abgelegt?
  • Wer ist bei steuerlichen und rechtlichen Fragestellungen anzusprechen (Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar)?
  • Haben Sie alle notwendigen Versicherungen abgeschlossen (Betrieb, Familie, persönlich)?
  • Sind diese Informationen schriftlich und zugänglich hinterlegt?
Mit der richtigen Strategie und einigen praktischen Schritten können Sie Ihr Unternehmen wirksam absichern und den Betrieb vor unnötigem Schaden bewahren. Das „Notfallhandbuch für Unternehmen“ soll Anregung, Orientierung und Werkzeug zugleich sein, die wichtigsten Regelungen konkret umzusetzen. Das Handbuch können Sie hier herunterladen.

Veranstaltungsangebot

Um Ihnen den Einstieg in das komplexe Thema zu erleichtern, bietet die IHK Region Stuttgart eine Veranstaltung hierzu an. So erhalten die Teilnehmenden einen Überblick über nötige Schritte für die private und betriebliche Notfallvorsorge.
Tipp: Zusätzlich zur Ausfallvorsorge kann ein betrieblicher und privater Versicherungsschutz zum Erhalt der betrieblichen Tätigkeit beitragen. Hinweise und Tipps zur individuellen Risikoeinschätzung finden Sie auch in unserem Artikel zum Versicherungsschutz für Selbstständige.

Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr“

Vorabanmerkung: Änderungen, die durch das sogenannte „Mobilitätspaket I” ab August 2020 eingeführt wurden und in den kommenden Jahren eingeführt werden, sind nicht in der Broschüre enthalten. Die Änderungen können in unserem Artikel zum Mobilitätspaket I nachvollzogen werden und sukzessive Eingang in unsere Online-Publikationen finden.
Von der Einhaltung der Sozialvorschriften sind grundsätzlich alle Unternehmen betroffen, die Fahrzeuge mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2.800 Kilogramm zum Gütertransport im Einsatz haben oder die in der Personenbeförderung Fahrzeuge verwenden, die für mehr als acht Fahrgäste zugelassen sind.
Die Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr – Digitales Kontrollgerät sowie Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten nach nationalem und EU-Recht (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB)“ hält also nicht nur für Speditionen, Frachtführer und Busunternehmen Informationen bereit, sondern wendet sich auch an Unternehmen, die Werkverkehr betreiben, also Dienstleister, Handwerker, Handels- und Industriebetriebe.
Neben grundlegenden inhaltlichen Aktualisierungen und der Anpassung an die zwischenzeitlich erlassenen Rechtsgrundlagen (vor allem die Verordnung (EU) Nr. 165/2014), werden in der vierten Auflage insbesondere jene Erkenntnisse aufgenommen, die durch Rechtsprechung und Auslegung der Sozialvorschriften durch die in Deutschland dafür zuständigen Gremien gewonnen werden konnten. Um die Kenntnisse der Betroffenen zu den Detailvorschriften auszubauen, wurden die Erläuterungen der Begrifflichkeiten wesentlich erweitert.
Hier können Sie die Broschüre direkt herunterladen, Für die Bestellung gedruckter Exemplare wenden Sie sich bitte per Mail an Herrn Götz Bopp (siehe Kontakt). Die Broschüre ist im Format DIN A4 und in DIN A5 (für das Handschuhfach) kostenfrei lieferbar.
Da das Fahrpersonalrecht sehr umfassend ist, haben wir hier diverse Spezialthemen und weiterführende Informationen zusammengestellt, beispielsweise die Leitfäden („Hinweise“) der obersten Behörden des Bundes und der Länder zur Auslegung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr oder einen Artikel rund um das Thema Nachweisführung (Nachtrag oder Bescheinigung für berücksichtigungsfreie Tage). Bei Fragen können Sie sich auch an das „KomNet" des Landesinstituts für Arbeitsgestaltung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden, das im Laufe der zeit einen sehr umfassenenden FAQ-Katalog aufgebaut hat und auch gegenüber Privatpersonen Fragen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit beantwortet.
Stand: August 2020

Informationen für Kleintransport-Unternehmen

Die Broschüre „Informationen für Kleintransportunternehmen – Leitfaden für Existenzgründer (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1295 KB)“ richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen in der Transportbranche. Vor allem dient der Leitfaden der Klärung häufig aufkommender Fragen im Rahmen einer Unternehmensneugründung.
Neben den Grundlagen aus den Bereichen Betriebswirtschaft, Steuer-, Arbeits- und Versicherungsrecht finden Sie darin auch branchenspezifische Informationen rund um den gewerblichen Transport von Gütern. Da nach einer ersten Phase der Etablierung im Markt für viele Unternehmer der nächste Schritt – der Einsatz von Fahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen – ansteht, finden Sie in der Broschüre auch Informationen zur Güterkraftverkehrsgenehmigung bzw. EU-Lizenz oder zu den Weiterbildungsanforderungen nach dem EU-Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz.
Um die Informationsdichte und die Aktualität zu erhöhen, haben wir zahlreiche Links platziert, die Sie auf das weiterführende Onlineangebot anderer Organisationen und der IHK Region Stuttgart führen. Darüber hinaus finden Sie am Ende des Leitfadens wichtige Anschriften und nützliche Dokumente im Anhang.
Für eine kostenfreie Printversion wenden Sie sich bitte an Herrn Bopp (siehe Kontakt).
Stand: August 2020

Kongresse 2017 und 2018

Werkverkehr

1. Voraussetzungen

Werkverkehr im Sinne des Paragraf 1 Absatz 2 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) ist Güterkraftverkehr für eigene gewerbliche Zwecke eines Unternehmens, wenn Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 3.500 Kilogramm eingesetzt werden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
  • Die beförderten Güter müssen Eigentum des Unternehmens oder von ihm verkauft, gekauft, vermietet, gemietet, hergestellt, erzeugt, gewonnen, bearbeitet oder instand gesetzt worden sein (oder die Bearbeitung/Instandsetzung soll im Unternehmen stattfinden).
  • Die Beförderung muss der Anlieferung der Güter zum Unternehmen, ihrem Versand vom Unternehmen, ihrer Verbringung innerhalb oder - zum Eigengebrauch - außerhalb des Unternehmens dienen.
  • Die für die Beförderung verwendeten Kraftfahrzeuge müssen vom eigenen (in aller Regel sozialversicherungspflichtig beschäftigten) Personal des Unternehmens geführt werden oder von Personal, das dem Unternehmen im Rahmen einer vertraglichen Verpflichtung zur Verfügung gestellt worden ist (in aller Regel Leiharbeitnehmer im Sinne des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung - AÜG).
  • Die Beförderung darf nur eine Hilfstätigkeit im Rahmen der gesamten Tätigkeit des Unternehmens darstellen.
Der Werkverkehr unterliegt keiner Erlaubnispflicht, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen des Werkverkehrs im Sinne des Paragrafen 1 Absatz 2 bzw. Absatz 3 GüKG vorliegen.
Den Bestimmungen über den Werkverkehr unterliegt gemäß Paragraf 1 Absatz 3 GüKG auch die Beförderung von Gütern durch Handelsvertreter, Handelsmakler und Kommissionäre, soweit
  • deren geschäftliche Tätigkeit sich auf diese Güter bezieht,
  • die oben genannten Voraussetzungen für Werkverkehr nach Paragraf 1 Absatz 2 Nummer 2 bis 4 vorliegen und
  • ein Kraftfahrzeug verwendet wird, dessen Nutzlast einschließlich der Nutzlast eines Anhängers vier Tonnen nicht überschreiten darf.
Für den Werkverkehr gilt keine Versicherungspflicht (Paragraf 9 GüKG), wie dies im gewerblichen Güterkraftverkehr in Form einer Güterschadenhaftpflichtversicherung nach Paragraf 7 a GüKG vorgeschrieben ist.
Außerdem gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, frachtbezogenen Unterlagen (zum Beispiel Lieferscheine) mitzuführen. Ladelisten, die Angaben zu:
  • Name und Anschrift des Unternehmens,
  • amtliches Kennzeichen des Fahrzeuges,
  • Be- und Entladestellen (mit Angaben zum Unternehmen),
  • Datum des Beginns der Beförderung sowie
  • Art und Bruttogewicht der beförderten Güter
enthalten, sind teilweise hilfreich, ihre Mitführung sollte aber wohl überlegt sein.

2. Anmeldepflicht zur Werkverkehrsdatei

Unternehmen, die Werkverkehr betreiben, müssen dies beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) anmelden. Das BAG führt eine Werkverkehrsdatei über alle im Inland niedergelassenen Unternehmen, die Werkverkehr mit Fahrzeugen mit oder ohne Anhänger durchführen, deren zulässige Höchstmasse 3.500 Kilogramm übersteigt.
Unternehmen, die bereits nach dem bis zum 30. Juni 1998 geltenden Recht beim Einsatz von Lastkraftwagen mit mehr als 4.000 Kilogramm Nutzlast oder eine Zugmaschine mit einer Leistung über 40 Kilowatt für Beförderungen im Werkfernverkehr einsetzten und ihrer diesbezüglichen Meldepflicht nachgekommen sind, gelten bereits als angemeldet. Die Vorschrift gilt somit insbesondere für diejenigen Unternehmen, die bisher nicht der Meldepflicht unterlagen und für „Neueinsteiger".
Die Meldepflicht bezieht sich sowohl auf die Anmeldung, als auch auf Um- und Abmeldungen. Somit müssen Änderungen der genannten Daten genauso gemeldet werden wie die Beendigung des Werkverkehrs. Diese Pflichten sind in Paragraf 15 a Absatz 5 und 6 GüKG festgelegt. Über dieses Formular können Sie die Anmeldung (wie auch die Um- und Abmeldung) beim BAG vornehmen.
Für Unternehmen aus der Region Stuttgart ist die Außenstelle Stuttgart des BAG für die Führung der Werkverkehrsdatei zuständig. Die Adresse lautet
Bundesamt für Güterverkehr - Außenstelle Stuttgart
Schloßstraße 49
70174 Stuttgart
Postfach 10 07 43
70006 Stuttgart
Telefon 0711 615557-0
Telefax 0711 615557-88
E-Mail bag-stuttgart@bag.bund.de

3. Grenzüberschreitender Werkverkehr

Im grenzüberschreitenden Werkverkehr, der EU-weit durch die Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 geregelt ist (dort im Artikel 1 Absatz 5 Buchstabe d)), empfiehlt sich die Mitführung einer Ladeliste in den betroffenen Landessprachen und ein Vermerk, dass es sich um Werkverkehr handelt. Dazu kann die zuvor genannte Rechtgrundlage in der jeweiligen Landessprache mitgeführt werden (herunterladbar über die Website EUR-Lex – eine Beschreibung, wie eine Rechtgrundlage in diversen Sprachen gefunden werden kann finden Sie am Ende des Artikels „Rechtsgrundlagen für Verkehr und Transport“).
Darüber hinaus ist zu beachten, dass beim grenzüberschreitenden Werkverkehr folgender Passus zusätzlich zu den Vorgaben des GüKG gilt: „iv) die Güter befördernden Fahrzeuge müssen dem Unter­nehmen gehören oder von ihm auf Abzahlung gekauft oder gemietet sein, wobei sie in letzterem Fall die Vor­aussetzungen der Richtlinie 2006/1/EG des Europäi­schen Parlaments und des Rates vom 18. Januar 2006 über die Verwendung von ohne Fahrer gemieteten Fahr­zeugen im Güterkraftverkehr erfüllen müssen;“.

4. Lenk- und Ruhezeiten, Berufskraftfahrerqalifikation

Werden für gewerbliche Transporte Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen mit einer zulässigen Höchstmasse von mehr als 2.800 Kilogramm eingesetzt, bestehen grundsätzliche Pflichten zur Aufzeichnung und Dokumentation von Lenk-, Ruhe- und Arbeitszeiten. Dies gilt insbesondere auch für den Werkverkehr und den „Quasi-Werkverkehr” (wenn Fahrzeuge oder Zugfahrzeug-Anhänger-Kombinationen bis maximal 3.500 Kilogramm zulässiger Höchstmasse verwendet werden).
Werden Fahrzeuge eingesetzt, für die eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C oder CE notwendig ist, greifen in aller Regel die Bestimmungen des Berufkraftfahrerqualifikationsrechts, das eine besondere Grundqualifizierung und/oder eine regelmäßige Weiterbildung des Fahrers vorschreibt.
Darüber hinaus können auch im Werkverkehr viele weitere Vorschriften einschlägig sein. Dazu gehören neben den allgemeinen straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften in jedem Fall die Vorgaben zur Ladungssicherung oder beim Transport entsprechender Güter gefahrgutrechtliche Vorschriften.

5. Sonderproblematiken

Die in der Folge dargestellten Sachverhalte sind pauschalisiert - im jeweiligen Einzelfall sollte eine individuelle Prüfung stattfinden, ob die Kriterien des Werkverkehrs erfüllt werden oder nicht.
Beispiel: Beförderungen durch Montageunternehmen (Küchen- und Möbelmontagen im Auftrag von Möbelhäusern oder Küchenstudios)
Zur Abgrenzung der Beförderungen von Montageunternehmen hat das BAG folgende Auskunft gegeben:
Die Beförderung von Küchen- und Wohnmöbeln, verbunden mit dem Aufstellen und/oder Zusammenbauen, kann grundsätzlich nicht dem Werkverkehr zugeordnet werden, da keine der o. g. Voraussetzungen erfüllt ist. Auch fallen die Tätigkeiten nicht unter die Begriffe "Bearbeiten" oder "Instandsetzen", weil beim Aufstellen oder Aufbauen vormontierter Möbelteile regelmäßig kein Eingriff in die Substanz der Möbel erforderlich ist. Vielmehr ist die Tätigkeit als ein Bestandteil des Beförderungsvertrages zu bewerten, weil die auszuliefernden Möbel und Küchen aus Lager- und Transportgründen in Einzelteile transportsicher verpackt und so befördert werden. Der Transport unterscheidet sich damit nicht von dem eines Umzugsunternehmers, der für die Transporte eine Erlaubnis benötigt.
Die Beförderung von Küchen- und Wohnmöbeln kann nur in den Fällen dem Werkverkehr zugeordnet werden, in denen sich die Leistung über die Auslieferung einschließlich Aufstellen vormontierter Möbelteile hinaus auch auf den fachgerechten Einbau oder die handwerkliche Anpassung von Möbelteilen erstreckt (zum Beispiel. bei Einbauküchen einschließlich Wasser-/Gas-/Stromanschluss oder Einbauschränken) und sich hieraus gegebenenfalls. schuldrechtliche Gewährleistungsansprüche ergeben; außerdem muss die Beförderungstätigkeit als Nebentätigkeit angesehen werden können. Werden im gleichen Lkw auch Möbel oder Möbelteile mitbefördert, die keine fachgerechte Bearbeitung erfordern, unterliegt die gesamte Beförderung der Erlaubnispflicht.

Beispiel: Abfallbeförderung
Auch im Bereich der Abfallbeförderung kommt es sehr auf den einzelnen Unternehmensgegenstand an, um eine eindeutige Zuordnung vornehmen zu können.
Beispielsweise fällt die Beförderung und Entsorgung von Abfällen zur Deponie, die durch Aufstellen von Containern und anschließendem Abtransport zur Deponie durchgeführt wird, unter gewerblichen Güterverkehr. Der Auftraggeber bezahlt in diesem Fall für den Transport und die Entsorgung des Abfalls.
Besteht die Dienstleistung eines Unternehmens jedoch in der Abfallsortierung und werden aufgestellte Container zum eigenen Betriebssitz gefahren, um dort eine Trennung und Sortierung des Abfalls vorzunehmen und diesen anschließend zu verkaufen, so fällt die dabei durchgeführte Transportleistung in den Bereich Werkverkehr. Entscheidend hierbei ist, dass in einem solchen Fall die Haupttätigkeit des Unternehmens in der Sortierung und Trennung der Abfälle sowie dem anschließenden Verkauf liegt.
Bei der Abgrenzung zwischen gewerblichem Güterverkehr und Werkverkehr kommt insbesondere das Prüfkriterium der Hilfstätigkeit zum Tragen. Beim Werkverkehr darf die Beförderung keinesfalls die Haupttätigkeit ausmachen, sondern muss vielmehr hinter dem Handels- oder sonstigen gewerblichen Nutzen des Unternehmens deutlich zurücktreten. Ist ein anderweitiger Nutzen jedoch nicht oder nur geringfügig vorhanden, stellt die Beförderung die Haupttätigkeit des Unternehmens dar und ist folglich genehmigungspflichtiger gewerblicher Güterverkehr.

Beispiel: Transporte durch Dienstleister für Messebau oder Veranstaltungsequipment
Bei einigen Dienstleistern haben sich in der Vergangenheit Geschäftsmodelle etabliert, die den Einsatz von Selbstständigen, Subunternehmern oder „Freelancern“ vorsehen. Häufig finden sich Konstellationen, bei denen das Messebauunternehmen die Messestände konzipiert und/oder erstellt, der Transport zur jeweiligen Messe oder Veranstaltung auch mit firmeneigenen Lkws erfolgt, die eigentliche Transport- und Auf- sowie Abbaudienstleistung dann aber nicht von firmeneigenen Mitarbeitern durchgeführt wird. Da die beförderten Güter (Messestände etc.) häufig auch Eigentum des auftraggebenden Kunden sind, ergeben sich dabei Konstellationen, die güterverkehrsrechtlich sehr kritisch zu sehen sind.
Hintergrund ist schlicht der, dass die Voraussetzungen des Werkverkehrs nicht eingehalten werden und es sich dann um genehmigungspflichtigen gewerblichen Güterkraftverkehr handelt. Negative Folgen hat das für beide Vertragsparteien – für den Subunternehmer, weil er keine entsprechende Güterkraftverkehrserlaubnis vorweisen kann und für den Messebauer, weil er seinen Kontrollpflichten als Auftraggeber nach § 7 c GüKG nicht nachgekommen ist. Die Bußgelder bewegen sich für beide Seiten schnell im fünfstelligen Bereich.
Die Lösung für derartige Konstellationen muss jeweils individuell (und gegebenenfalls unter Inanspruchnahme der Dienste eines Fachanwaltes für Transportrecht) gefunden werden.
Zusammenfassend ist zu empfehlen, im jeweiligen Einzelfall genau die gesetzlichen Voraussetzungen des Paragrafen 1 Absatz 2 GüKG zu prüfen. Vorab sollte ein Unternehmen eine Einschätzung von der Erlaubnisbehörde (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 21 KB) erbitten, ob überhaupt eine Erlaubnis für gewerblichen Güterkraftverkehr erforderlich ist. Wer das Vorliegen von Werkverkehr nur vortäuscht, um der Erlaubnispflicht zu entgehen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die ein Bußgeldverfahren nach sich ziehen kann.
Stand: Juli 2020

Anmerkungen zum fahrpersonalrechtlichen „24-Stunden-Zeitraum“

Das Fahrpersonalrecht ist eine hoch komplexe Materie. Da bedarf es ab und zu eines Blickes über den Tellerrand oder auf Aspekte, die über die reine Information zu Sachfragen hinausgehen. Theorie und Praxis der Lenk- und Ruhezeiten sind in vielen Detailfragen nur schwer miteinander in Einklang zu bringen. Das äußerst sich regelmäßig darin, dass man bei der Befragung von drei Experten zu einem Sachverhalt auch drei abweichende Meinungen erhält.
Diese Ausführungen widmen sich zeitlichen Dimensionen, namentlich dem Nebeneinander vom Bezugszeitraum „Kalendertag" und dem parallel existierenden „24-Stunden-Zeitraum". Diese haben nämlich nur auf den ersten Blick etwas miteinander zu tun - geht man in die Details, erwachsen daraus mitunter seltsam anmutende Fragestellungen und Folgen.

Was hat ein 24-Stunden-Zeitraum mit einem Kalendertag zu tun?


Ursache teilweise großer Verwirrung ist der Umstand, dass im Fahrpersonalrecht (und auch im Arbeitszeitrecht) nicht nur der Kalendertag, also der Zeitraum zwischen 00:00 Uhr und 24:00 Uhr, die Kalenderwoche (Zeitraum zwischen Montag 00:00 Uhr und Sonntag 24:00 Uhr) und die Doppelwoche* maßgeblich sind, sondern auch einzelne und mehrere aneinanderhängende 24-Stunden-Zeiträume (und bei Mehrfahrerbesatzungen auch 30-Stunden-Zeiträume) für die Beurteilung fahrpersonalrechtlicher Fragestellungen bedeutsam sind.
Übrigens ist auch der im Arbeitszeitrecht verwendete Begriff „Werktag" letztlich ein 24-Stunden-Zeitraum. Mit dem umgangssprachlich verwendeten Begriff Werktag, also zur Abgrenzung eines „normalen" Tages von einem Sonn- oder Feiertag, hat ein im Arbeitszeitrecht vorkommender Werktag nicht wirklich etwas zu tun.
24-Stunden-Zeiträume sind dadurch charakterisiert, dass sie in dem Moment beginnen, in dem der oder die „Arbeitende" oder hier der Fahrer** nach einer eingelegten vollständigen Tages- oder Wochenruhezeit (die natürlich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben auch verkürzt oder gesplittet worden sein können) seine Arbeitstätigkeit wieder aufnimmt und spätestens 24 Zeitstunden nach diesem Arbeitsbeginn wieder enden.
Zum Thema 24-Stunden-Zeitraum gibt es übrigens auch besondere Hinweise der EU-Kommission in Form der „Leitlinie Nr. 7”.
Was kann und muss der Fahrer in diesem 24-Stunden-Zeitraum tun? Er kann maximal neun beziehungsweise zehn*** Stunden arbeiten beziehungsweise lenken. Er MUSS - wenn er entsprechend lange lenkt oder arbeitet - die vorgeschriebenen Fahrtunterbrechungen/Pausen einlegen und er muss seine tägliche Ruhezeit von mindestens elf beziehungsweise neun Stunden einlegen. Legt der Fahrer im Anschluss an seine Lenk- oder Arbeitstätigkeit eine wöchentliche Ruhezeit ein, zerfließen die Grenzen des 24-Stunden-Zeitraumes in einer Art, die in der Gesetzestheorie nicht ausformuliert ist - jedenfalls ist in diesen Fällen nur noch die Anfangszeit des 24-Stunden-Zeitraumes relevant, nicht mehr jedoch dessen Ende, da dieses im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben zwingend außerhalb von 24 Stunden seit Beginn des ursprünglichen 24-Stunden-Zeitraumes liegt.
Das heißt also, dass ein 24-Stunden-Zeitraum nicht zwingend 24 Stunden lang dauert – in der Realität tut er dies auch eher selten - meist ist er länger oder kürzer. Zur Verdeutlichung ein Beispiel:
Arbeitsbeginn
06:00 Uhr
Lenkzeitbeginn
06:30 Uhr
Fahrtunterbrechung
08:45 Uhr bis 09:00 Uhr
Lenkzeit
09:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Arbeit
10:00 Uhr bis 10:30 Uhr
Lenkzeit
10:30 Uhr bis 11:00 Uhr
Fahrtunterbrechung
11:00 Uhr bis 11: 30 Uhr
Arbeit
11:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Lenkzeit
12:00 Uhr bis 14:00 Uhr
Arbeitsende und Beginn Ruhezeit
14:00 Uhr
Ruhezeit Ende und Beginn Arbeitzeit
01:00 Uhr am Folgetag
Summe Arbeitszeit 1,5 Stunden
Summe Lenkzeit
5,75 Stunden
Summe Ruhezeit + Pause
11,75 Stunden
Gesamtdauer 19 Stunden
In diesem Beispiel bewegt sich alles im legalen Rahmen, auch die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes werden eingehalten. Es wird deutlich, dass der um 06:00 Uhr beginnende 24-Stunden-Zeitraum bereits nach 19 Stunden beendet ist und um 01:00 Uhr am Folgetag ein neuer 24-Stunden-Zeitraum beginnt beziehungsweise beginnen kann. Da es sich bei den Vorgaben zur täglichen (und wöchentlichen) Ruhezeit ja um Mindestvorgaben handelt, hätte der Fahrer die Ruhezeit natürlich auch noch ausweiten und den Beginn des nächsten 24-Stunden-Zeitraumes somit weiter in die Zukunft verschieben können (auch weit über das Ende des rechnerischen 24-Stunden-Zeitraumes hinaus). Würde der Fahrer täglich um 06:00 Uhr seine Arbeitstätigkeit beginnen, würde die Summe aus Ruhezeit und Pausen 16,75 Stunden betragen.
Oben war von Verwirrung und Kopfzerbrechen die Rede – was ist daran also kompliziert? Die Betrachtung einzelner 24-Stunden-Zeiträume an sich ist überhaupt nicht kompliziert. Erst wenn mehrere 24-Stunden-Zeiträume aufeinander folgen, die ergänzenden gesetzlichen Zeitvorgaben bezüglich der maximalen (doppel-) kalenderwöchentlichen Lenkzeiten und Regelungen zu den einzulegenden wöchentlichen Ruhezeiten hinzukommen (ganz zu schweigen von den Ausgleichsvorschriften für verkürzte wöchentliche Ruhezeiten) oder auch noch eine Mehrfahrerbesatzung stattfindet, wird es anspruchsvoll. Das belegt auch die Leitlinie Nr. 7 (bitte beachten Sie, dass die darin befindlichen Grafiken nur der Veranschaulichung dienen und nicht zu rechtswidrigem Verhalten aufrufen!).
Die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 besagt unter anderem, dass:
  • eine tägliche Ruhezeit regelmäßig mindestens elf zusammenhängende Stunden betragen muss und drei Mal zwischen zwei wöchentlichen Ruhezeiten eine Reduzierung auf mindestens neun zusammenhängende Stunden möglich ist (keine Ausgleichspflicht der „Minderstunden“),
  • eine tägliche Ruhezeit gesplittet werden kann, wobei der erste Abschnitt mindestens drei zusammenhängende Stunden und der zweite Abschnitt mindestens neun zusammenhängende Stunden betragen muss,
  • in einer Kalenderwoche maximal 56 Stunden gelenkt werden darf,
  • in einer Doppelwoche* maximal 90 Stunden gelenkt werden darf,
  • in einer Kalenderwoche mindestens eine regelmäßige (mindestens 45 zusammenhängende Stunden andauernde) oder eine verkürzte (mindestens 24 und maximal 44:59 zusammenhängende Stunden andauernde) Wochenruhezeit einzulegen ist,
  • die Stundendifferenz einer verkürzten Wochenruhezeit zu einer regelmäßigen Wochenruhezeit bis zum Ende der dritten Folgewoche ausgeglichen werden muss (z.B. 30 Stunden verkürzte Wochenruhezeit eingelegt, 15 Stunden müssen am Stück an eine mindestens neunstündige Ruhezeit angehängt werden),
  • in zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen mindestens zwei regelmäßige Wochenruhezeiten oder eine verkürzte und eine regelmäßige Wochenruhezeit einzulegen sind,
  • spätestens am Ende von 144 Zeitstunden (im Gesetz steht etwas von sechs 24-Stunden-Zeiträumen) nach dem Ende der vorausgegangenen wöchentlichen Ruhezeit eine erneute wöchentliche Ruhezeit eingelegt bzw. begonnen werden muss und
  • eine Wochenruhezeit, die zwei Kalenderwochen tangiert (Beginn am Freitag Abend - Ende am Montag Morgen), nur einer der beiden Kalenderwochen zugeordnet werden darf.
Für sich gesehen sind diese Regelungen alle noch weitestgehend nachvollziehbar. Erst in der Kombination erwachsen daraus Anforderungen, über die man durchaus den Überblick verlieren kann. Natürlich helfen die Software-Anwendungen in vielen Fällen bei der Ermittlung der noch zur Verfügung stehenden Zeitkontingente und der Einsatzplanung der Fahrer (soweit die Software in der Lage ist, die Gesetze richtig zu interpretieren). Jedoch ergeben sich in der Realität Szenarien, bei denen auch eine Software an Ihre Grenzen stößt und die es notwendig machen, die Gegebenheiten „mit der Hand am Arm“ zu prüfen (siehe hierzu auch die „***"-Anmerkung am Ende des Textes).

(Konstruiertes) Beispiel (in dem das Thema Abfahrtskontrolle ausgeklammert wird):

Ein Fahrer beginnt nach einer regelmäßigen Wochenruhezeit am Montag um 06:00 Uhr seine Arbeit. Er fährt sofort los, beendet nach einer Stunde Fahrtzeit seine Arbeitstätigkeit und geht sofort in eine elf Stunden andauernde Ruhezeit über. Direkt im Anschluss an diese Ruhezeit beginnt er erneut mit einer Lenktätigkeit, die ebenso exakt eine Stunde andauert. Im Anschluss legt der Fahrer wieder mal eine elfstündige Ruhezeit ein. Mittlerweile ist es also 06:00 Uhr am Dienstag, es sind nach dem Arbeitsbeginn am Montag um 06:00 Uhr exakt 24 Stunden vergangen.
Fragestellung:
Wie viele 24-Stunden-Zeiträume sind mittlerweile „verbraucht“?
Antwortmöglichkeit 1:
Es wurden bereits zwei 24-Stunden-Zeiträume in Anspruch genommen, da in Folge der ersten Lenktätigkeit eine vollständige (regelmäßige) tägliche Ruhezeit eingelegt wurde und im Anschluss daran ein neuer, für die „Berechnung“ der Lenk- und Ruhezeiten maßgeblicher 24-Stunden-Zeitraum angeschlossen hat. Auch dieser zweite 24-Stunden-Zeitraum wurde vollständig ausgefüllt, da neben einer Lenktätigkeit auch wieder eine vollständige tägliche Ruhezeit in den Aufzeichnungen vorzufinden ist.
Antwortmöglichkeit 2:
Es wurde erst ein 24-Stunden-Zeitraum verbraucht, da die erste elfstündige Ruhezeit nur den ersten, mindestens dreistündigen Part einer gesplitteten Tagesruhezeit darstellt und die zweite elfstündige Ruhezeit dem mindestens neunstündigen zweiten Part der gesplitteten Tagesruhezeit entspricht. Die Lenkzeiten sind voll im gesetzlichen Rahmen und auch der insgesamt zur Verfügung stehende Zeitraum von 24 Stunden seit Ende der letzten (wöchentlichen) Ruhezeit wird vollumfänglich eingehalten.
Damit aber nicht genug. Stellt sich nämlich die Frage, wie oft der Fahrer diesen Wechsel einer einstündigen Lenkzeit, gefolgt von einer elfstündigen Ruhezeit praktizieren darf? Sechs Mal bei einer Interpretation im Sinne der Antwort 1 oder zwölf Mal, wenn die Rechtslage wie in Antwort 2 ausgelegt wird?
Leider verfügt die IHK nicht über ein Simulationstool und entsprechende Softwareprodukte zur Auswertung der beschriebenen Szenarien. Und selbst wenn wir entsprechende Auswertungen durchführen könnte, wäre dies völlig uninteressant - die am Markt befindlichen Softwareprodukte interpretieren die Daten ja nur und können niemals das exakt abbilden, was der Gesetzgeber „will”.
Ubhängig davon spricht die Rechtslage aber ganz klar für Antwortoption 2.
Zwischenfazit: Ein 24-Stunden-Zeitraum hat grundsätzlich überhaupt nichts mit einem Kalendertag zu tun!

Ein weiteres Thema: Schichtzeit versus Arbeitszeit


Auch das mit gemischten Gefühlen zu betrachtende Thema der „Schichtzeit“, das stets im Zusammenhang mit der Arbeitszeitgesetzgebung zu sehen ist, geht vermeintlich auf den 24-Stunden-Zeitraum zurück.
Zunächst ist festzuhalten, dass auf deutschem Hoheitsgebiet das Arbeitszeitgesetz gilt, das die täglichen und die wöchentlichen Arbeitszeiten reglementiert und auch Regelungen in Sachen Ruhezeit/Freizeit enthält. Auf europäischer Rechtsebene gibt es mit der Richtlinie 2002/15/EG ein über den Paragraf 21a Arbeitszeitgesetz in nationales Recht umgesetztes Regelwerk, das ebenso die Limitierungen und Mindeststandards der Beschäftigungsdauer eines Fahrers vorgibt. Ja sogar die Arbeitszeiten selbstfahrender Unternehmer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr sind einer gesetzlichen Regelung unterworfen.
Nach den arbeitszeitrechtlichen Vorschriften ist bei durchschnittlich acht Stunden Arbeit pro „Werktag" Schluss, eine Ausdehnung auf täglich maximal zehn Stunden ist bei Einhaltung des 8-Stunden-Durchschnitts innerhalb festgelegter Ausgleichszeiträume möglich (Vorsicht bei Nacht- und Schichtarbeit nach Paragraf 6 Arbeitszeitgesetz). Diese 10-Stunden-Begrenzung stellt also die grundsätzliche Obergrenze der Arbeitstätigkeit nach geltendem Recht dar. Auch der Umstand, dass das Fahrpersonalrecht als sogenanntes „lex specialis“ dem Arbeitszeitrecht übergeordnet ist, ändert an dieser Tatsache nichts. Für die Praxis bedeutet dies, dass ein Fahrer, der seine Lenkzeit von neun Stunden voll ausschöpft, noch maximal eine Stunde mit anderen Arbeiten verbringen kann. Wird die Lenkzeit auf zehn Stunden ausgeweitet, bleibt keinerlei Spielraum für andere Arbeiten mehr, auch die gesetzlich vorgeschriebene Abfahrtskontrolle kann dann nicht mehr legal durchgeführt worden sein?!
Nun kommt die Praxis und somit der 24-Stunden-Zeitraum in Spiel. Lässt man die Arbeitszeitgesetzgebung außer Acht, und das scheint für viele, wenn nicht gar die Mehrheit Fahrer zuzutreffen, ergibt sich folgende Rechnung: 24 Stunden minus elf (oder neun) Stunden Ruhezeit ergibt 13 (oder 15) Stunden für Arbeitstätigkeiten. Diese Rechenweise hat sich bei vielen Unternehmen etabliert, Wettbewerbsdruck und mangelnde Kontrolle hat diese Auslegung verfestigt. Mit der Arbeitszeitgesetzgebung geht das natürlich in keiner Weise konform. Es erscheint aber nicht allzu weit hergeholt, dass ohne das Konstrukt des 24-Stunden-Zeitraumes eine solche Rechnung nicht angestellt werden könnte.
Vor dem Hintergrund, dass die Sozialvorschriften neben einer Steigerung der Verkehrssicherheit und anderen Zielen auch insbesondere den Schutz der Arbeitnehmer vor überlangen Arbeitszeiten, die ja wiederum direkte Auswirkung auf die Straßenverkehrssicherheit haben, bezwecken, ist dieses 24-Stunden-Zeitraum-Konstrukt zusätzlicher Kritik ausgeliefert. Aber seitens des Gesetzgebers endet das widersprüchliche Verhalten an dieser Stelle nicht. Über das Instrument der Bereitschaftszeiten ergibt sich eine Handhabe, den Fahrer während der resultierenden 13 bzw. 15 Stunden auch tatsächlich im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit einzusetzen.
Für jene Fahrer, die Fahrzeuge bewegen, die unter die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 fallen, hat der Gesetzgeber über den § 21a des Arbeitszeitgesetzes besondere Regelungen bezüglich der Bereitschaftszeit eingeräumt. Ist dem Fahrer die Dauer einer Wartezeit, während der er (offiziell) nicht arbeitet, im Voraus bzw. direkt vor Beginn der Wartezeit bekannt, zählt dieser Zeitraum weder als Arbeits- noch als Ruhezeit oder als Pause. Die Tätigkeit wird also unterbrochen, ohne dass die anderen Zeitkontingente, insbesondere die zur Verfügung stehende Arbeitszeit, gemindert wird.
Dass heißt nicht, dass ein Fahrer 13 oder 15 Stunden arbeitet, aber zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende liegen dann eben bis zu 15 Stunden. Mehrere Aspekte in diesem Kontext erscheinen kritikwürdig.
Auf der einen Seite kann bezweifelt werden, dass „der Zeitraum“, den diese Wartezeit einnimmt, im Vorfeld oder direkt zu Beginn stets exakt beziffert werden kann. Bekommt der Fahrer die Information, er müsse 30 Minuten bis zur Entladung warten, tatsächlich geht es aber bereits nach 20 Minuten weiter, würde es sich bei einer engen Auslegung, von der grundsätzlich auszugehen ist, nicht um eine Bereitschaftszeit, sondern um Arbeitszeit handeln. In gleicher Weise würde sich eine tatsächliche 40-minütige Wartezeit auswirken. Vereinzelt wurden seitens der Verlader und Empfänger Zeitfenster-Buchungssysteme installiert, die eine optimierte Planung der Prozesse rund um die Be- und Entladevorgänge ermöglichen. Für eine flächendeckende Reduzierung der Wartezeiten werden aber auch diese Systeme nur teilweise beitragen können, da nur grundlegende Änderungen in den betrieblichen Organisationabläufen, die auf einer Bewusstseinänderung basieren sollten, nachhaltig Erfolg versprechen.
Auf der anderen Seite kann eine wirksame Kontrolle der Thematik nur sehr eingeschränkt stattfinden. Im Arbeitszeitgesetz ist nur geregelt, wann es sich um eine Bereitschaftszeit handeln kann – ein Nachweis, etwa in der Form, dass der Fahrer die ihm benannte Wartezeit schriftlich festhalten oder seiner Disposition melden muss, findet sich im Gesetzestext nicht. Für einen Kontrollbeamten ergibt sich somit kein stichhaltiger Hinweis, ob die Bereitschaftszeit rechtskonform als solche ausgewiesen wurde oder nicht. Der Fahrer hat legal alle Möglichkeiten, im Nachhinein die faktische Wartezeit als die ursprünglich verkündete auszugeben.
Nebenbei dürfte dies auch einer der vielen Gründen sein, weshalb der Beruf des Kraftfahrers derart unattraktiv erscheint, dass gegenwärtig und auch in Zukunft ein massiver Mangel an Kraftfahrern vorherrscht. Außerdem senkt das Instrument der Bereitschaftszeit den Druck auf die Akteure und hier insbesondere die Empfänger und Verlader, die Logistikketten zu optimieren und das vermeintlich drängendste Problem - lange Wartezeiten an den Rampen - anzugehen. Ganz nach dem Motto: soll der Fahrer eben auf die Be- oder Entladung warten, er kann ja auf Bereitschaftszeit umstellen. Würde diese Möglichkeit gekappt und die Arbeitsdauer der Fahrer dadurch auf ein sozialverträgliches Maß verringert, hätten die Fahrer einen attraktiveren Arbeitsplatz und auch zur Linderung der Rampenproblematik, in die sich sogar das BMVI mit einer Untersuchung eingeschaltet hat, könnte das Wegfallen der Bereitschaftszeit-Regelung beitragen.
Außerdem könnte sich ein positiver Effekt für die Straßenverkehrssicherheit einstellen, da Fahrer, die (regelmäßig) 13- oder 15-Stunden-Schichten erbringen, sicher nicht die „ausgeschlafensten“ sind. Paradoxerweise können übrigens Fahrer von leichten Nutzfahrzeugen (bis zu einer zulässigen Höchstmasse von 3.500 kg oder mit maximal acht Fahrgastsitzplätzen, von denen im Falle eines Unfalls ein deutlich geringeres Risiko ausgeht als von schweren Nutzfahrzeugen), Wartezeiten nicht als Bereitschaftszeiten ausweisen. Hier zählen diese immer als Arbeitszeit.
Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass die „Erfindung" des fahrpersonalrechtlichen 24-Stunden-Zeitraumes einen flexibleren Einsatz des Fahrpersonals ermöglicht und somit auch den individuellen betrieblichen Gegebenheiten und dem generellen Geschäftsgebaren in der Logistik und bei der Personenbeförderung mit Omnibussen zu Gute kommt. Die Kehrseite der Medaille sind aber eine massive Steigerung der Komplexität des Fahrpersonalrechtes sowie direkte und indirekte negative Folgen für das Fahrpersonal und die allgemeine Straßenverkehrssicherheit.
Stand: Juli 2020
* Eine Doppelwoche sind zwei Wochen, die direkt beieinander liegen. Also die Wochen 1 + 2 genauso wie die Wochen 2 + 3 oder die Wochen 3 + 4 und so weiter und so fort.
** Wenn hier vom Fahrer die Rede ist, ist natürlich immer auch an die Fahrerin und alle anderen Personen, die ein entsprechendes Fahrzeug lenken, gedacht.
*** Anmerkung: unter einer praxisnahen Betrachtung ist es nicht möglich, zehn Stunden zwischen zwei Tagesruhezeiten (wobei eine von beiden Ruhezeiten auch eine Wochenruhezeit sein kann) zu lenken. Selbst wenn der Fahrer keinerlei anderweitige Arbeitstätigkeiten wie be- oder entladen oder "Papierkram" zu erledigen hätte, müsste er doch zumindest vor Beginn seiner Lenktätigkeit und eigentlich auch nach jeder längeren Pause (leider ist hier eine schwammige Formulierung notwendig, da es keine fixierte Regelung gibt) unter straßenverkehrsrechtlichen sowie berufsgenossenschaftlichen bzw. Unfallverhütungs-/Sicherheits-Gesichtspunkten eine Abfahrtskontrolle durchführen, die mindestens fünf, real eher zehn Minuten dauern wird. Insofern ist eine zehnstündige Lenkzeit (zwischen zwei Ruhezeiten) mit einem Verstoß gegen die arbeitszeitrechtlichen Vorschriften gleichzusetzen. Dennoch ist es möglich, innerhalb eines Kalendertages mehr als zehn Stunden zu arbeiten. Der zweite Arbeitszeitblock muss dann aber nach einer ausreichenden Tagesruhezeit beginnen.

ADR-Schulungsbescheinigung

Fahrzeugführer, die gefährliche Güter in sogenannten kennzeichnungspflichtigen Mengen befördern wollen, müssen besonders geschult und geprüft werden. Die Beförderungseinheit ist dann grundsätzlich mit orangefarbenen Tafeln zu versehen. Folglich muss der Fahrzeugführer im Besitz einer ADR-Schulungsbescheinigung sein. Weitere Regelungen sind in den Unternehmen von den am Gefahrguttransport beteiligten Personen umzusetzen.
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Region Stuttgart ist in ihrem Kammerbezirk zuständig für die Anerkennung und Überwachung der Schulungsveranstalter, die Gefahrgutfahrer ausbilden möchten. Die IHK führt die Prüfungen durch und stellt nach erfolgreicher Prüfungsteilnahme die ADR-Schulungsbescheinigung aus. Dies gilt auch für die Ausstellung von Ersatzbescheinigungen im Falle von Verlust oder Diebstahl.
Für die Ausstellung der ADR-Schulungsbescheinigung benötigt die IHK ein Lichtbild in Passbildqualität gemäß Anlage 8 der Passverordnung.
Bis zum 31. März 2019 von der IHK ausgestellte ADR-Schulungsbescheinigungen nach dem alten Muster dürfen bis zum Ablauf ihrer fünfjährigen Geltungsdauer weiter verwendet werden.


Innenstadtlogistik mit Zukunft

Maßnahmen für funktionierenden Wirtschaftsverkehr in der Stadt Stuttgart
Als Wirtschaftsverkehr werden alle gewerblich motivierten Verkehrsbewegungen betrachtet – in Stuttgart haben diese Fahrten einen Anteil von 25 bis 30 Prozent am Gesamtverkehr, wobei die Fahrten der Arbeitnehmer zu und von Ihrem Arbeitsplatz nicht eingerechnet sind. Im Rahmen des Wirtschaftsverkehrs werden die Handelsunternehmen, Dienstleister und die gewerblichen Betriebe mit Gütern und Dienstleistungen versorgt und der Versand von Produkten zu den Abnehmern sichergestellt. Auch der gewerbliche Personenverkehr ist Teil des Wirtschaftsverkehrs, wie auch die wichtige Aufgabe, die die Entsorgungswirtschaft zum Funktionieren der Stadt beiträgt. Er umfasst also die gewerblichen Güter- und Personenströme in die Stadt hinein und aus der Stadt hinaus.
Stuttgart hat im Verhältnis zu seiner Fläche und seiner Einwohnerzahl überproportional viel Verkehr zu bewältigen. Das Stuttgarter Stadtgebiet entspricht 0,06 Prozent der Fläche Deutschlands. Hier werden jedoch rund 1,3 Prozent des deutschen Bruttoinlandsproduktes erwirtschaftet und etwa 0,4 Prozent des bundesweiten Güterverkehrsaufkommens abgewickelt. Die Folgen dieses Ungleichgewichtes können tagtäglich auf den Straßen der Landeshauptstadt erlebt werden.
Für den innerstädtischen Wirtschaftsverkehr gibt es viele zu erschließende Optimierungspotenziale. Seitens der Kommunalpolitik und der städtischen Verwaltung spielt das Thema Wirtschaftsverkehr aber nicht die Rolle, die ihm aufgrund seiner Bedeutung für die Unternehmen und Bürger in der Landeshauptstadt zusteht. Um hier gegenzusteuern und Wege und Möglichkeiten hin zu Verbesserungen aufzuzeigen, hat die IHK bei der PTV Group eine Studie in Auftrag gegeben.
Im Ergebnis wird in drei Aktionsplänen und zusätzlichen Einzelmaßnahmen beschrieben, wie die betroffenen Unternehmen gemeinsam mit der Kommunalpolitik und der Verwaltung der Stadt kurz- und mittelfristig an konkreten und umsetzbaren Optimierungen arbeiten können. Profitieren werden die Unternehmen durch effizientere Abläufe, bessere Informationsgrundlagen und angepassten Regelungen. Für die Bürger der Landeshauptstadt bedeutet ein optimierter Wirtschaftsverkehr eine verlässlichere Güterversorgung und weniger Konflikte im ruhenden und fließenden Verkehr.
Für tiefere Einblicke in die sich anbietenden Verbesserungen laden Sie die Studie “Innenstadtlogistik mit Zukunft” herunter.
Eng verknüpft mit der Feinverteilung von Gütern im innenstädtischen Bereich auf der sogenannten Letzten Meile ist der Ensatz von Lastenrädern. In diesem Kontext hat die IHK eine verteifende Kurzstudie zu den “Räumlichen Wechselwirkungen von Innenstadtlogistikkonzepten am Beispiel des Einsatzes von Lastenrädern in der Paketzustellung” erstellen lassen.
Stand: April 2021

Arbeitszeitvorschriften für selbstständige Kraftfahrer

Seit 1. November 2012 ist das Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern zu beachten. Diesem zufolge darf ein selbstständiger Kraftfahrer* unter anderem eine Arbeitszeit von 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Er kann seine Arbeitszeit auf bis zu 60 Stunden verlängern, wenn er innerhalb von vier Kalendermonaten im Durchschnitt nicht mehr als 48 Stunden wöchentlich arbeitet. Leistet der selbstständige Kraftfahrer Nachtarbeit ( jede Arbeit zwischen 0 Uhr und 4 Uhr), darf er in einem Zeitraum von jeweils 24 Stunden nicht länger als zehn Stunden arbeiten.
Der selbstständige Kraftfahrer ist verpflichtet, seine Arbeitszeit täglich aufzuzeichnen, soweit sie nicht durch ein analoges oder digitales Kontrollgerät aufgezeichnet wird. Die Aufzeichnungspflicht gilt nicht für allgemeine administrative Tätigkeiten, die keinen direkten Zusammenhang mit der gerade ausgeführten spezifischen Transporttätigkeit aufweisen. Die Aufzeichnungen sind ab Erstellung mindestens zwei Jahre aufzubewahren.
Die Bundesregierung hält die Einbeziehung von echten Selbstständigen in Arbeitszeitregelungen, die über die Lenk- und Ruhezeiten hinaus gehen, auf Grund der unmittelbar geltenden Verordnung (EG) Nr. 561/2006 aus Gründen der Verkehrssicherheit nicht für geboten und für einen Fremdkörper im geltenden Arbeits- und Wirtschaftsrecht (vgl. BR-Drucks. 858/11).
* Definition des selbstständigen Kraftfahrers gemäß Artikel 3 Buchstabe e) der Richtlinie 2002/15/EG: „selbstständiger Kraftfahrer“ alle Personen, deren berufliche Tätigkeit hauptsächlich darin besteht, mit Gemeinschaftslizenz oder einer anderen berufsspezifischen Beförderungsermächtigung gewerblich im Sinne des Gemeinschaftsrechts, Fahrgäste oder Waren im Straßenverkehr zu befördern, die befugt sind, auf eigene Rechnung zu arbeiten, und die nicht durch einen Arbeitsvertrag oder ein anderes arbeitsrechtliches Abhängigkeitsverhältnis an einen Arbeitgeber gebunden sind, die über den erforderlichen freien Gestaltungsspielraum für die Ausübung der betreffenden Tätigkeit verfügen, deren Einkünfte direkt von den erzielten Gewinnen abhängen und die die Freiheit haben, als Einzelne oder durch eine Zusammenarbeit zwischen selbständigen Kraftfahrern Geschäftsbeziehungen zu mehreren Kunden zu unterhalten.
Was am Gesetz seltsam anmutet:
Zur Definition des „selbstständigen Kraftfahrers“ wird auf die Ausführungen im Artikel 3 Buchstabe e) der Richtlinie 2002/15/EG verwiesen. Dort wird ausgeführt dass nur jene Fahrer betroffen sind, die „mit Gemeinschaftslizenz oder einer anderen berufsspezifischen Beförderungsermächtigung gewerblich im Sinne des Gemeinschaftsrechts“ Güter oder Personen befördern. Somit sind von den gesetzlichen Regelungen nur Fahrer betroffen, die eine umgangssprachlich als „EU-Lizenz“ bezeichnete Transportgenehmigung verwenden. Finden die Transporte (im Güterverkehr) mit einer nationalen Güterverkehrserlaubnis, einer bilateralen Genehmigung oder unter einer CEMT-Genehmigung statt, greift das Gesetz nicht!?
Ein selbstständiger Fahrer darf weniger arbeiten als ein angestellter Fahrer!? Laut § 2 in Verbindung mit § 3 des Gesetzes darf der selbstständige Fahrer, sofern er Nachtarbeit leistet, maximal zehn Stunden innerhalb von 24 Stunden arbeiten. Beim angestellten Fahrer sieht das anders aus, wie ein kurzes Beispiel erläutert: Der angestellte Fahrer beginnt seine Arbeit um 00:00 Uhr. Er lenkt und arbeitet insgesamt zehn Stunden, unterbrochen von insgesamt 1,5 Stunden Pause. Er beginnt also um 11:30 Uhr mit seiner täglichen Ruhezeit von neun Stunden. Um 20:30 Uhr sind alle Möglichkeiten und Pflichten des Fahrpersonalrechtes ausgeschöpft bzw. erfüllt worden. Nun kann also ein neuer Arbeitstag beginnen – bis 24:00 Uhr kann der angestellte Fahrer also noch 3,5 Stunden arbeiten. Anders beim selbstständigen Fahrer. Dieser müsste (wenn er ansonsten die gleichen Zeiten absolviert hat) mit der erneuten Arbeitsaufnahme noch bis 24:00 Uhr warten. Was soll man dazu noch sagen?
Allgemeine administrative Tätigkeiten, die keinen direkten Zusammenhang mit der gerade ausgeführten spezifischen Transporttätigkeit aufweisen, müssen nicht arbeitszeitrechtlich aufgezeichnet werden. Sehr seltsam: Hat den Gesetzgeber die Vermutung geleitet, der selbstständige Fahrer würde während er einen Transport durchführt und hinter dem Steuer sitzt, administrative Tätigkeiten erbringen? Wieso kommt es sonst zu der Formulierung „…Zusammenhang mit der gerade ausgeführten spezifischen…“ - „gerade“ im Sinne von „just“ oder „im selben Moment“? Es bleibt offen, was ein selbstständiger Fahrer nun also konkret noch zusätzlich aufzuzeichnen hat. An Tagen, an denen ein Fahrzeug aufzeichnungspflichtig bewegt wird, müssten die über ein Kontrollgerät aufgezeichneten Daten ausreichen (sofern andere Arbeitszeiten zusätzlich direkt oder per manuellem Nachtrag aufgezeichnet werden). Bleiben die Tage, an denen keine Fahrten durchgeführt werden. Sollten an diesen nur „allgemeine administrative Tätigkeiten“ anfallen (und wer weiß schon, was darunter alles zu verstehen ist), ist keine Arbeitszeitaufzeichnung notwendig.
Stand: August 2020

Anzeige-, Erlaubnis- und Kennzeichnungspflichten bei Abfalltransporten

Seit 2012 gilt das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Betroffen sind Unternehmen, die gewerbsmäßig Abfälle einsammeln oder befördern, damit handeln oder deren Entsorgung makeln. Dabei sind folgende Fälle zu unterscheiden:
  • Wenn Sie über eine abfallrechtliche Transportgenehmigung verfügen, dann gilt diese als „Erlaubnis“ im Sinne des § 54 KrWG. Eine zusätzliche Anzeige ist nur dann notwendig, wenn Sie zusätzliche Abfälle transportieren, die von Ihrer bisherigen Transportgenehmigung nicht erfasst waren, z. B. weil es sich um nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung handelte.
  • Wenn Ihr Unternehmen als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist, dann benötigen Sie für die zertifizierten Tätigkeiten bzw. Abfälle ebenfalls keine neue „Erlaubnis“, aber Sie fallen unter die neue Anzeigepflicht des § 53 KrWG.
  • Wenn keiner der beiden oben genannten Fälle zutrifft, weil Sie zum Beispiel nur als beauftragter Dritter der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger tätig sind oder weil Sie nur nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung transportieren, dann fallen Sie entweder unter die Erlaubnispflicht (bei gefährlichen Abfällen) oder unter die Anzeigepflicht (bei nicht gefährlichen Abfällen).
Außerdem ist in allen oben genannten Fällen von Bedeutung, dass die Pflicht zur Kennzeichnung von Abfalltransportfahrzeugen (A-Schild) auf alle gewerbsmäßigen Transporte ausgeweitet wird. Damit sind nun auch Entsorgungsfachbetriebe und Transporteure von nicht gefährlichen Abfällen zur Verwertung verpflichtet, ihre Fahrten mit geöffnetem A-Schild durchzuführen.
Unternehmen, die die o. g. Tätigkeiten nicht gewerbsmäßig durchführen, sondern dies nur im Rahmen einer anderweitigen wirtschaftlichen Tätigkeit tun (z. B. als Handwerker, Dienstleister als Service für ihre Kunden), fallen ebenso seit dem 1. Juni 2014 unter die Anzeige- und Erlaubnispflichten.

IHK-Studie „Grüne Logistik“

Die IHK-Studie „Grüne Logistik – ein Gewinn für Verlader und Logistikdienstleister” gibt im Grundlagenteil einen fundierten Überblick über das Thema „Grüne Logistik“ und zeigt, dass sich seit knapp zehn Jahren an den wesentlichen Trends und auch der politischen bzw. gesellschaftlichen Erwartung an einen Beitrag der Logistik zur Erfüllung von Klimazielen bzw. Emissionseinsparungen keine grundlegenden Veränderungen eingestellt haben. Ergänzt wird die Studie aus dem Jahr 2012 durch einen gesonderten Praxisleitfaden, der konkrete Umsetzungsbeispiele und Handlungsempfehlungen gibt, von denen vielleicht nicht jeder Ansatz, aber doch die Mehrheit ebenso auch im Jahr 2020 noch als Inspirationsquelle dienen kann.
Grundlagenteil (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1074 KB)
Ziel ist es, den Unternehmen einen fundierten Überblick über die „Grüne Logistik“ an die Hand zu geben, wobei insbesondere auch die Entwicklungen und die politischen Rahmenbedingungen mit einbezogen werden. Eine „grüne Landkarte“ zeigt auf, wie dieses Thema bei den wichtigsten Handelspartnern Baden-Württembergs gehandhabt wird. Es zeigt sich, dass sowohl bei den Logistikdienstleistern als auch deren Auftraggebern noch erhebliche Potenziale für eine "grünere" Logistik vorhanden sind.
Praxisleitfaden
Neben dem Grundlagenteil wird die Studie durch einen gesonderten Praxisleitfaden ergänzt, der konkrete Umsetzungsbeispiele auf Unternehmensebene darstellt und Handlungsempfehlungen gibt. Dabei wird erstmals auch die Schnittstelle zwischen Auftraggeber und Transportunternehmen genauer untersucht.
Stand: April 2021

CEMT-Genehmigungen

Hinweis: Bitte beachten Sie stets die ausführlichen Informationen auf der Homepage des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) zum Thema CEMT-Genehmigung.
CEMT-Genehmigungen berechtigen zur Durchführung von Beförderungen im grenzüberschreitenden gewerblichen Straßengüterverkehr, bei denen Be- und Entladeort in zwei verschiedenen CEMT-Mitgliedstaaten (CEMT - Conférence Européenne des Ministres des Transports - Europäischen Konferenz der Verkehrsminister, www.itf-oecd.org) liegen. Kabotagebeförderungen sind damit in reinen CEMT-Mitgliedstaaten nicht erlaubt. CEMT-Genehmigungen gibt es als Jahres- und Kurzzeitgenehmigungen und für den Umzugsverkehr als CEMT-Umzugsgenehmigung. Die Anzahl der zur Verfügung stehenden Genehmigungen ist grundsätzlich limitiert.
Grundsätzlich sollte auch der „Leitfaden für Regierungsbeamte und Transportunternehmer für die Verwendung des Multilateralen CEMT-Kontingents” beachtet werden. Vor der Antragsstellung sollte stets geprüft werden, ob für die geplanten Transporte nicht auch eine andere Genehmigung, etwa eine bilaterale, hinreichend ist.
Details zum Erteilungs- und Wiedererteilungsverfahren und zu den benötigten Formularen sind auf der Homepage des BAG hinterlegt.
Stand: Oktober 2021

Sozialvorschriften in der Schweiz und anderen AETR-Staaten

Vorabanmerkung: Das Ende Juli 2020 veröffentlichte EU-Mobilitätspaket I entfaltet wohl keine direkte Wirkung auf die in der Schweiz geltenden Vorschriften. Hintergrund ist, dass im Landverkehrsabkommen EU - Schweiz kein dynamischer Verweis auf die VOen (EG) Nr. 561/2006 bzw. (EU) Nr. 165/2014 hinterlegt ist, sondern ein statischer Verweis. Insofern ist davon auszugehen, dass die ab 21. August 2020 geltenden Änderungen bei Fahrten in oder durch die Schweit erst dann gelten, wenn eine Änderung des Landverkehrsabkommen stattgefunden hat.
Die gleiche Situation ergibt sich hinsichtlich des AETR, das ebenso angepasst werden müsste, um die Neuerungen im EU-Recht auch bei Fahrten in oder durch reine AETR-Staaten anwenden zu können.

Betroffene Unternehmen und Fahrer sollten dies insoweit berücksichtigen, als alle Neu- und Sonderregelungen NICHT angewendet werden sollten, wenn Fahrten in oder durch die Schweiz bzw. reine AETR-Staaten stattfinden.
Durch die Novellierung des AETR (Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals) zum Jahresende 2010 konnten viele Unklarheiten in der praktischen Umsetzung der Vorschriften ausgeräumt werden. Auch wenn das AETR und die VO (EG) Nr. 561/2006 nicht in allen Details die exakt selben Regelungen bzw. Formulierungen enthalten, sind die wesentlichen Punkte nun doch vereinheitlicht worden. Im Zuge der AETR-Anpassungen wurde auch die Einführung des digitalen Fahrtenschreibers beschlossen. Somit müssen auch Neufahrzeuge in den „reinen“ AETR-Staaten bei der Erstzulassung mit entsprechenden Fahrtenschreibern, die in Details jedoch von den in der EU zugelassenen Geräten abweichen (können), ausgestattet sein.


Für deutsche Unternehmen gelten bei Fahrten in oder durch die Schweiz die Regelungen der VO (EG) Nr. 561/2006. Bei Kontrollen kann es zu Detailabweichungen in der Auffassung der Rechtslage kommen, insbesondere dadurch begründet, dass die Schweizer Chauffeurverordnung ARV 1 und das AETR, wie bereits angedeutet, in einigen wenigen Punkten leicht von der VO (EG) Nr. 561/2006 abweichen. Welche EU-Rechtsgrundlagen für EU-Bürger beziehungsweise -Unternehmen bei gewerblichen Güter- und Personenbeförderungen auf dem Hoheitsgebiet der Schweiz Anwendung finden, ist im Landverkehrsabkommens zwischen der EU und der Schweiz geregelt.
Inoffizielle Rückmeldungen aus der Schweiz lassen den Schluss zu, dass für Urlaubs- und Krankheitstage Aufzeichnungen oder Nachträge auf Fahrerkarten oder Tachoscheiben in Form von Ruhezeit (Symbol „Bett”) bei Kontrollen akzeptiert werden. Ansonsten (beziehungsweise sicherheitshalber) kann der Lückenschluss für längere offene Zeiträume und insbesondere für Urlaubs- und Krankheitstag gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Richtlinie 2006/22/EG auf dem sogenannten EU-Formblatt erfolgen.
Informationen zu den Vorschriften in der Schweiz finden Sie beim Schweizer Bundesamt für Straßen (ASTRA), beim Schweizer Bundesamt für Verkehr (BAV), bei der kantonalen Vereinigung für den ARV-Vollzug (ARVAG) und beim Schweizerischen Nutzfahrzeugverband (ASTAG), Informationen zu Verkehrsbeschränkungen auf truckinfo.ch.
Mitgliedsstaaten des AETR sind alle EU-Staaten und Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Kasachstan, Liechtenstein, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Norwegen, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Serbien, Tadschikistan, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Vereinigtes Königreich (UK), Weißrussland und Zypern.
Weiterführende Informationen:
Stand: August 2020

Auslesen von Fahrerkarten und Fahrtenschreibern

Beim Thema Auslesen von Fahrerkarten und Fahrtenschreibern ergibt sich durch die Verordnung (EG) Nr. 581/2010 „zur Festlegung der Höchstzeiträume für das Herunterladen relevanter Daten von Fahrzeugeinheiten und Fahrerkarten” eine praxisrelevante Auslegung und teilweise auch Klarstellung der Vorschriften. Einerseits bleibt es bei den bekannten Fristen - nur spricht die Verordnung nicht (wie die Fahrpersonalverordnung in § 2 Absatz 5) von Kalendertagen, sondern nur von Tagen.
Zitat Artikel 1 Nummer 3 der VO (EG) Nr. 581/2010:
„Die Höchstzeiträume, innerhalb denen die relevanten Daten heruntergeladen werden müssen, betragen:
a) 90 Tage für Daten der Fahrzeugeinheit (Anm.: = Fahrtenschreiber);
b) 28 Tage für Daten der Fahrerkarte.”
Im Erwägungsgrund Nummer 3 der selben Verordnung wird der Wille des EU-Gesetzgebers präzisiert:
„Zur Bestimmung der Höchstzeiträume für das Herunterladen von Daten sollten lediglich die Tage gezählt werden, an denen eine Tätigkeit aufgezeichnet wurde.”
Bei einem unregelmäßigen und seltenen Einsatz von entsprechenden Fahrzeugen (vor allem im Werkverkehr) hätte sich also die Chance ergeben, die betroffenen Unternehmen und Fahrer ein wenig von Alltags-Bürokratismen zu entlasten. Im Zuge der turnusmäßig stattfindenden „Länder-Referenten-Besprechung” zum Fahrpersonalrecht, bei der sich Vertreter der Länder, des Bundes und im Thema involvierter Bundesämter über die Auslegung der Vorschriften beraten, wurde jedoch festgelegt, dass die Daten der Fahrerkarte spätestens 28 Kalendertage und die Daten des Fahrtenschreibers spätestens 90 Kalendertage „nach einem aufgezeichneten Ereignis auszulesen” sind. Diese Auslegung soll sicherstellen, dass ein Datenverlust durch Überschreiben der „ältesten” Daten verhindert wird.
Die Befürchtung, dass es zu einem Datenverlust kommen könnte, wenn nur die Tage gezählt werden, an denen Ereignisse aufgezeichnet wurden, erscheint sachlich betrachtet nicht geeignet, um in Deutschland gegenüber dem EU-Gesetzgeber eine abweichende Sichtweise einzunehmen. Nur unter dem Gesichtspunkt, dass eine regelmäßige Auslesung das Unternehmen erst in die Lage versetzt, einen Überblick über die Tätigkeit der Fahrer zu erlangen und vor allem Bedienfehler oder gar Manipulationen erkennen zu können, kann diese Forderung nachvollzogen werden.
Für die Praxis bedeutet dies, dass mit dem ersten aufgezeichneten Ereignis nach dem letzten Auslesen der Fahrerkarte oder des Fahrtenschreibers die entsprechende Frist zu laufen beginnt. Nutzt ein Fahrer seine Fahrerkarte beispielsweise nur alle 14 Kalendertage für eine aufzeichnungspflichtige Fahrt, beträgt der maximale Zeitraum zwischen den Ausleseterminen 42 Tage.
Beispielrechnung:
Kalendertag X: Auslesen am Abend nach der Fahrt
Kalendertag 14: erste aufzeichnungspflichtige Fahrt seit dem Auslesen am Tag X
Kalendertag 28: zweite aufzeichnungspflichtige Fahrt
Kalendertag 42: dritte aufzeichnungspflichtige Fahrt und gleichzeitig Stichtag für das erneute Auslesen, da das erste aufgezeichnete Ereignis (vom Kalendertag 14) nun 28 Kalendertage zurückliegt.
TIPP 1: Derartig lange Auslesefristen erscheinen aber nur in den Fällen ratsam zu sein, in denen der Fahrer sehr unregelmäßig im Einsatz ist und die zur Verfügung stehenden Zeitkontingente nicht ansatzweise ausschöpft. Dies wird vor allem bei Aushilfsfahrern und bei Werkverkehrsunternehmen mit unregelmäßigem oder geringfügigem Fahrzeugeinsatz der Fall sein. Fahrer, die täglich Aufzeichnungen erzeugen, sollten Ihre Fahrerkarte wöchentlich oder zumindest in deutlich kürzeren Zeiträumen als nur alle 28 Tage zum Auslesen aushändigen. Ansonsten ist eine wirksame Kontrolle der kalenderwöchentlichen Lenkzeiten nicht möglich. Wer diese Informationen nicht hat, kann auch bezüglich der Lenkzeit in der Doppelwoche nicht rechtskonform disponieren. Gleiches gilt bezüglich der wöchentlichen Ruhezeit und der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben im Kontext verkürzter Wochenruhezeiten und der daraus in aller Regel resultierenden Ausgleichspflichten.
Hier können auch die diversen am Markt verfügbaren Lösungen für die (jederzeitige) Fernauslesung der Fahrerkarte hilfreich sein.
TIPP 2: Werden sehr selten aufzeichnungspflichtige Fahrten durchgeführt, zum Beispiel nur alle zwei Monate, sollte die Fahrerkarte direkt nach der Fahrt ausgelesen werden. Diese Vorgehensweise verringert das Risiko, die Auslesefrist zu überschreiten und erleichtert den Lückenschluss in der fahrpersonalrechtlichen Dokumentation des Fahrers vor dem erneuten Fahrtantritt.
TIPP 3: Sofern im Unternehmen Fahrzeuge mit dem seit Mitte Juni 2019 in Neufahrzeuge eingebauten „intelligenten” Fahrtenschreiber eingesetzt werden oder Fahrer eine Fahrerkarte der Generation 2 besitzen/einsetzen, ist zu prüfen, ob die im Unternehmen eingesetzte Hard- und Software in der Lage ist, die Daten vollständig herunterzuladen
Bezüglich dem Auslesen von Massenspeicherdaten aus dem Fahrtenschreiber kann die 90-Tage-Frist grundsätzlich als Standardturnus angesetzt werden - kürzere Ausleserhythmen erscheinen nur in sehr wenigen Fällen ratsam. Unverzüglich sollte der Massenspeicher inklusive Geschwindigkeitsdaten jedoch ausgelesen werden bei besonderen Ereignissen wie Verkehrsunfällen, Güterschäden (aufgrund mangelhafter Ladungssicherung) oder wenn infolge einer Geschwindigkeitsüberwachung Indizien bestehen, dass die Daten zur Entlastung des Beschuldigten beitragen können. Das Auslesen des Massenspeichers dient in diesen Fällen insbesondere auch dazu, die Geschwindigkeitsdaten sicherzustellen, die üblicherweise bereits nach 24 kumulierten Lenkstunden überschrieben werden* und die im Zuge einer rechtlichen Auseinandersetzung hilfreich sein können. Dabei ist darauf zu achten, dass einige Downloadtools so eingestellt sind, dass die Geschwindigkeitsdaten NICHT heruntergeladen werden. Dies wird, nicht zuletzt um die Downloaddauer zu reduzieren, durch die Verordnung explizit legitimiert, ist in den vorgenannten Fällen aber nicht sinnvoll.
Beim Einsatz von Mietfahrzeugen muss vor der Rückgabe des Fahrzeuges unbedingt der Massenspeicher ausgelesen werden (Unternehmenskarte und Downloadkey nicht vergessen!). In manchen Fällen können die Daten auch vom vermietenden Unternehmen zur Verfügung gestellt werden - wurde jedoch nach den gesetzlichen Vorgaben vorgegangen (Aktivierung der Unternehmenssperre mithilfe der Unternehmenskarte bei Übernahme des Fahrzeugs und deren Aufhebung im Zuge der Rückgabe), ist es dem Vermieter jedoch grundsätzlich nicht möglich, auf diese Daten zuzugreifen. Ergänzende Informationen zum Einsatz von Mietfahrzeugen finden Sie in unserer Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr” (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB).
Keine Änderung ergibt sich bei dem Umstand, dass eine vorhandene Fahrerkarte bei aufzeichnungspflichtigen Fahrten stets mitzuführen ist, also auch in den Fällen, in denen im mitführungspflichtigen Zeitraum gar kein Fahrzeug mit digitalem Fahrtenschreiber gelenkt wurde oder im Fuhrpark überhaupt vorhanden ist.
Unternehmen, die sich der Ausleseprozeduren entledigen wollen, können auf Dienstleister zurückgreifen. Dabei muss aber bedacht werden, dass der Gesetzgeber es als Hauptaufgabe des Unternehmens ansieht, die Daten auszuwerten und insbesondere bei Verstößen und Bedienfehlern (zum Beispiel keine (korrekten und lückenlosen) manuellen Nachträge, keine Eingabe des Landes bei Stecken und Ziehen der Karte, keine Abfahrtskontrolle dokumentiert, etc.) wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Verstoßbegehung bzw. die Fehlbedienung künftig zu unterbinden. Diese Kernpflicht kann nicht wirklich wirksam delegiert oder an einen Dienstleister übertragen werden.
Grundsätzliche Hinweise:
  • Durch das Auslesen von Fahrerkarten- oder Massenspeicherdaten werden die dort vorhandenen Daten nicht gelöscht. Es befinden sich also stets Daten von weitaus längeren Zeiträumen auf den Datenträgern. Vorteil davon ist, dass auch versäumte Auslesetermine nicht direkt dazu führen, dass die Daten nicht mehr heruntergeladen werden können und Lücken im Datenbestand entstehen.
  • Das Auslesen der Daten ist alleinige Pflicht des Unternehmens. Der Fahrer muss lediglich seine Fahrerkarte gemäß der Anforderung durch das Unternehmen aushändigen. Das Unternehmen kann die Fahrerkarten natürlich auch in deutlich kürzeren Fristen als den gesetzlichen auslesen, im Zweifel täglich.
  • Bei größeren Unternehmen oder wenn die Bürozeiten nicht mit den Anwesenheitszeiten der Fahrer übereinstimmen, sind Download-Terminals für die Fahrerkarten (in Verbindung mit einer RFID-Chip-basierten Führerscheinkontrolle) oft eine gute Lösung.
  • Aufzeichnungspflichtige Fahrten mit Fahrzeugen, in die ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut ist, können nur durchgeführt werden, wenn der Fahrer im Besitz seiner Fahrerkarte ist. Wurde die Fahrerkarte zuhause vergessen, muss diese vor Fahrtantritt beschafft werden.
  • Fahrer, die keine Fahrerkarte (mehr) benötigen, können diese bei der ausstellenden Behörde/Institution zurückgeben (oder im Zweifel Defekt machen und dann den Defekt der zuvor genannten Stelle melden).
* Neuere Fahrtenschreiber können (Gegebenenfalls erst nach Aktivierung dieser Funktion) auch wesentlich längere Zeiträume speichern - an der grundsätzlichen Thematik ändert dies jedoch nichts.
Durch das am 31. Juli 2020 veröffentlichte Mobilitätspaket I, darunter insbesondere durch die Verordnung (EU) 2020/1054, ergeben sich zum 31. Dezember 2024 Veränderungen bei der Mitführungspflicht von fahrpersonalrechtlichen Dokumenten bei aufzeichnungspflichtigen Fahrten (vgl. Artikel 36 der VO (EU) Nr. 165/2014 neu). Ab diesem Tag müssen die Fahrer in Kontrollen lückenlose Nachweise für den aktuellen und die vorausgehenden 56 Kalendertage vorweisen können. Ob sich durch diese Ausweitung auch eine Veränderung bei den Auslesefristen der Fahrerkarten ergeben, kann zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden. Die oben genannte Verordnung (EG) Nr. 581/2010 wurde im Zuge der jüngsten gesetzlichen Anpassungen jedenfalls nicht geändert.
Stand: August 2020

Von den Sozialvorschriften ausgenommene Fahrten – Probleme und Lösungen

Dieser Beitrag dient der Klarstellung, von welchen fahrpersonalrechtlichen Bürokratismen Unternehmen befreit oder auch nicht befreit sind, die im Rahmen ihrer Fahrzeugeinsätze von Ausnahmen von den Sozialvorschriften Gebrauch machen können. Der umfangreiche Text dient einer möglichst vollständigen Darstellung.
Eine Übersicht zu den geltenden Ausnahmen finden Sie im Kapitel 1.4 der Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB)“. In einem gesonderten Artikel finden Sie Informationen, welche Ausnahmen in anderen EU-Mitgliedstaaten gelten. Die genannten Rechtsgrundlagen finden Sie im Artikel „Rechtsgrundlagen für Verkehr und Transport“.
Für die grundsätzliche Beurteilung, ob ein Fahrzeug, mit dem gewerblich motivierte Güterbeförderungen durchgeführt werden, unter die Sozialvorschriften fällt, ist stets nur die zulässige Höchstmasse (zHm, auch zGG oder zGM) des Fahrzeuges gemäß Fahrzeugpapieren relevant. Bei Fahrzeug-Anhänger-Kombinationen werden die zHm addiert. Die zulassungsrechtliche Einordnung (Pkw oder Lkw) ist in aller Regel irrelevant. Die Beförderung von Personen wird aufgrund der wesentlich geringeren „Fallzahlen“ ausgeklammert.
Einleitend sei angemerkt, dass aus Sicht eines Kontrollbeamten bei einer Straßenkontrolle stets nur die im Moment der Kontrolle durchgeführte Fahrt relevant ist. Dies hat massive Auswirkungen auf die Aufzeichnungs- und Mitführungspflichten, die nun in Fallbeispielen erläutert werden sollen.
  • Fall 1 ausschließlich ausgenommene Fahrten – „Handwerkerklausel“
  • Fall 2 (täglich) mehrfacher Wechsel zwischen ausgenommenen und aufzeichnungspflichtigen Fahrten – „Elektro- oder Gasfahrzeug“
  • Fall 3 Einsatz eines schweren Pkws mit Anhänger – „Verkaufswagen“
Fall 1: ausschließlich ausgenommene Fahrten – „Handwerkerklausel“
Ausnahme gemäß § 1 Absatz 2 Nummer 3 der Fahrpersonalverordnung (FPersV) oder Artikel 3 Buchstabe aa) der VO (EG) Nr. 561/2006
a) Fahrzeug mit zHm zwischen 2.801 und 3.500 kg, kein Fahrtenschreiber
Der Fahrer muss keinerlei fahrpersonalrechtliche Vorschriften einhalten, keinerlei fahrpersonalrechtliche Dokumente mitführen, die Lenk- und Ruhezeiten nicht aufzeichnen und ist lediglich an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes gebunden.
aa) gleiches Fahrzeug wie bei a), ausgestattet mit Fahrtenschreiber
Der Fahrer muss keinerlei fahrpersonalrechtliche Vorschriften einhalten, keinerlei fahrpersonalrechtliche Dokumente mitführen, die Lenk- und Ruhezeiten nicht aufzeichnen und ist lediglich an die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes gebunden. Die Betriebspflicht* für den Fahrtenschreiber ist zu beachten. Der Fahrtenschreiber ist bei den ausgenommen Fahrten auf die Kunktion „OUT” zu stellen.
b) Fahrzeug mit zHm zwischen 3.501 und 7.500 kg, kein Fahrtenschreiber
Die Handwerkerklausel gilt in dieser „Gewichtsklasse“ nur für Fahrten, die innerhalb eines Radius von 100 km Luftlinie um den Unternehmensstandort (adressscharf) stattfinden. Folgen siehe a). Mit diesem Fahrzeug dürfen keine aufzeichnungspflichtigen (also nicht ausgenommene) Fahrten, z. B. Be- und Anlieferungsfahrten, durchgeführt werden, da bei aufzeichnungspflichtigen Fahrten mit Fahrzeugen, deren zHm 3.501 kg und mehr beträgt, zwingend ein Fahrtenschreiber eingebaut sein muss. Somit bleibt der Einsatz dieses Fahrzeuges auf Fahrten im Rahmen einer Ausnahme begrenzt.
bb) gleiches Fahrzeug wie bei b), ausgestattet mit Fahrtenschreiber
Fahrten innerhalb der 100 km-Grenze, siehe aa)
Da das Fahrzeug mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet ist, können auch aufzeichnungspflichtige, d.h. nicht ausgenommene Fahrten durchgeführt werden. Im hiesigen Beispiel würde dies das Überschreiten der 100 km-Grenze bedeuten oder auch die Durchführung von Auslieferungsfahrten von nicht handwerklich hergestellten Gütern. Diese Fahrten sind nicht mehr von der Ausnahme umfasst und somit bereits ab dem Startort, also beispielsweise dem Unternehmensstandort, aufzeichnungspflichtig. Außerdem müssen bei diesen Fahrten die fahrpersonalrechtlichen Nachweis- und Mitführungspflichten erfüllt werden - der Fahrer benötigt lückenlose Nachweise bezüglich seiner Tätigkeit für den aktuellen Kalendertag und den vorausgegangenen 28 Kalendertagen. Werden aufzeichnungspflichtige Fahrten durchgeführt, sind die Vorschriften zum Auslesen* des digitalen Fahrtenschreibers und der zugehörigen Fahrerkarte zu beachten.
Probleme in der Praxis: Ist kein Fahrtenschreiber im Fahrzeug verbaut, erspart sich das Unternehmen Kosten und personellen Aufwand rund um den Betrieb dieses Fahrtenschreibers. Gleichzeitig ist das Unternehmen in der Flexibilität des Fahrzeugeinsatzes eingeschränkt. Wird zum Beispiel an einen „Sprinter“ (zHm maximal 3.500 kg) ein Anhänger angehängt, überschreitet diese Kombination in aller Regel die 3,5 Tonnen-Grenze – somit wäre (sofern es sich dann nicht mehr um eine ausgenommene Fahrt handelt) die Nachrüstung eines Fahrtenschreibers notwendig.
Ähnliches gilt für das unter b) thematisierte Fahrzeug – dessen Einsatz ist ohne Fahrtenschreiber ausschließlich auf Ausnahmefahrten beschränkt. Lieferungen an Kunden, die Selbstabholung von Ware beim Kunden/Lieferanten oder Lieferfahrten zwischen Werksteilen sind mit diesem Fahrzeug nicht möglich, wenn die Güter nicht vom Unternehmen „handwerklich” hergestellt wurden. Erneut sind Flexibilitätseinbußen die Folge. Unternehmen, die also weder ausschließen können, dass die individuellen Vorgaben der Ausnahmen stets eingehalten werden oder die das Fahrzeug auch für per se nicht ausgenommene Fahrten einsetzen möchten, wird der Einbau eines Fahrtenschreibers empfohlen.
Fall 2: gemischter Einsatz - ausgenommene und aufzeichnungspflichtige Fahrten im Verhältnis 70:30. Fahrzeug mit Elektro- oder Gasantrieb, zHm 7.000 kg, ausgestattet mit Fahrtenschreiber. 30 Prozent der Fahrten erfolgen mit einem Anhänger, zHm 1.350 kg. Alle Fahrten finden innerhalb der 100 km-Grenze um den Unternehmensstandort statt.
Ausnahme gemäß § 18 Absatz 1 Nummer 6 FPersV
c) Fahrten ohne Anhänger
Das Fahrzeug dient für Lieferfahrten allgemeiner Art. Da bei der hier dargestellten Ausnahme nicht auf die beförderten Güter oder den Einsatzzweck, sondern nur auf die Bauart des Fahrzeuges abgehoben wird, gibt es in dieser Hinsicht keinerlei Einschränkungen. Bezüglich der fahrpersonalrechtlichen Folgen gelten die Aussagen unter aa).
cc) Fahrten mit Anhänger
Die zHm des Zuges beträgt nun 8.350 kg. Die Ausnahme kann nicht mehr angewendet werden. Folglich sind die Fahrten mit Anhänger aufzeichnungs- und nachweispflichtig (ab dem Zeitpunkt, ab dem Zugfahrzeug und Anhänger verbunden sind).
Folgen dieser Konstellation für die Praxis: Der Fahrer ist überwiegend ohne Anhänger unterwegs. Pro Woche erfolgen aber auch ein paar Fahrten mit dem Anhänger, meist nur nachmittags zwischen 15 und 18 Uhr. Vormittags wird also in aller Regel ohne Anhänger gefahren. Nun ergibt sich die Situation, dass der Fahrer im Solo-Betrieb außer seinem Führerschein, den Fahrzeugpapieren und ggf. Ladelisten oder ähnlichen Unterlagen keine besonderen fahrpersonalrechtlichen Dokumente und Aufzeichnungen wie beispielsweise seine Fahrerkarte mitführen muss. Wird er ohne Anhänger kontrolliert, muss der Kontrollbeamte recht schnell feststellen, dass er sich vielleicht mit der Ladungssicherung oder dem technischen Zustand des Fahrzeugs, nicht jedoch mit den fahrpersonalrechtlichen Unterlagen des Fahrers beschäftigen kann. Soweit so gut – der Fahrer passiert die Kontrolle „unbeschadet" und macht sich auf den Weg zurück zum Unternehmen, um dort rechtzeitig um 15 Uhr den bereits beladenen Anhänger abzuholen. Da er die gleiche Strecke zurückfährt, wird er natürlich auch wieder kontrolliert - der geschulte und erfahrene Kontrollbeamte weiß, dass nun nichts mehr so ist wie in der Kontrolle vor 30 Minuten (zumindest unter fahrpersonalrechtlichen Gesichtspunkten ergibt sich eine völlig neue Situation).
Nun muss der Fahrer also dem Kontrollbeamten gegenüber lückenlos nachweisen, was genau er die letzten 28 Kalendertage getan oder auch nicht getan hat (im Sinne von Freizeit). Natürlich muss er, bevor er mit dem Anhänger losgefahren ist, über den digitalen Fahrtenschreiber einen oder mehrere manuelle Nachträge bezüglich der Tätigkeiten, die seit der letzten Kartenentnahme bis zum jetzigen Zeitpunkt angefallen sind, durchgeführt haben. Welche Zeiten dies betrifft, hängt stets von den individuellen Gegebenheiten in der Praxis ab – deshalb hier nur der allgemeine Hinweis. Wäre das Fahrzeug mit einem analogen Fahrtenschreiber ausgerüstet, hätte der Fahrer ggf. Eintragungen auf der Rückseite einer oder mehrerer Tachoscheiben vornehmen müssen, vgl. § 20 FPersV. Sofern ihm der Kontrollbeamte bei der ersten Kontrolle des Tages eine Kontrollbescheinigung ausgestellt hat (es sei dahingestellt, ob er dies überhaupt hätte tun dürfen/müssen), so ist auch diese mitführungspflichtig.
Der Fahrer schwankt also zwischen zwei Extremen: Zunächst die Minimallösung der ausgenommene Fahrt und dann, 30 Minuten später, die Maximallösung des internationalen Güterkraftverkehrs.
Fall 3: Pkw-Anhänger-Kombination – SUV mit zHm von 3.275 kg, Anhänger mit zHm 3.000 kg – Verkauf von Selbstgetöpfertem auf öffentlichen Wochenend-Märkten – der Anhänger ist speziell für Verkaufszwecke ausgestattet. Im Fahrzeug befindet sich kein Fahrtenschreiber.
Ausnahme gemäß § 18 Absatz 1 Nummer 4b der Fahrpersonalverordnung (FPersV) alter Fassung (Anmerkung: Durch die Verschiebung der „Handwerkerklausel“ vom Artikel 13 in den Artikel 3 der VO (EG) Nr. 561/2006 zum 2. März 2015 ist der für die hier unter „Fall 3" behandelte Konstellation zugrundeliegende Ausnahmetatbestand aus der FPersV ersatzlos „herausgefallen“. Dem BMVI ist dieses Problem bekannt – offensichtlich soll die Ausnahme aber über Umwege (zum Beispiel über die „Auslegungsleitfäden“ der obersten Behörden des Bundes und der Länder) aufrechterhalten bleiben.)
d) Einsatz des Pkw solo
Der Unternehmer möchte eine Manufaktur für Töpferwaren aufbauen und sein Geschäft erweitern. Er ist auf der Suche nach Geschäfts- bzw. Vertriebspartnern in ganz Deutschland und ist in dieser Mission unterwegs - im Kofferraum liegt ein Ordner mit Bildern als Anschauungsmaterial und eine kleine Auswahl seiner Produkte, die der Unternehmer als Präsent für den potentiellen Geschäftspartner mitgenommen hat. Da eine gute Kundin ohne große Umwege nahe der geplanten Fahrstrecke wohnt, findet sich auch noch ein Paket mit getöpfertem Geschirr zur Auslieferung an besagte Kundin im Kofferraum.
Die Fahrt dient also auch der Güterbeförderung von A nach B. Somit sind auf den ersten Blick alle Voraussetzungen erfüllt, um den Vorschriften der FPersV zu unterliegen. Einwenden könnte man hierbei, dass beim Solo-Einsatz des Fahrzeuges unter den beschriebenen Rahmenbedingungen auch die Ausnahme nach Paragraf 1 Absatz 2 Nr. 3a der FPersV ("erweiterte Handwerkerklausel") zum Tragen kommen könnte. Schließlich werden ja Produkte transportiert, die in „handwerklicher Fertigung oder Kleinserie" entstanden sind. Da nirgends definiert ist, was unter diesen Begrifflichkeiten zu verstehen ist, könnte sich der Unternehmer grundsätzlich auf diese Ausnahme berufen. Tut er dies jedoch nicht, müssen die Fahrten auf Tageskontrollblättern handschriftlich aufgezeichnet werden und natürlich sind die oben beschriebenen Mitführungspflichten zu beachten. Wäre ein Fahrtenschreiber verbaut, müsste dieser anstatt der Tageskontrollblätter verwendet werden.
In der Praxis liegt die Wahrscheinlichkeit, mit einem derartigen Fahrzeug in eine fahrpersonalrechtliche Kontrolle zu geraten, bei nahezu null. Für den Kontrollbeamten ist ja nicht augenscheinlich erkennbar, ob es sich um einen gewerblichen Einsatz handelt und ob das Fahrzeug der Güterbeförderung dient. Rein rechtlich gesehen könnten diese Fahrzeuge aber durchaus kontrolliert werden - insbesondere wenn man bedenkt, dass der überwiegende Anteil dieser Fahrzeuge auf Unternehmen zugelassen sind und somit auch eine gewisse Chance besteht, dass sie für gewerbliche Beförderungen eingesetzt werden.
e) Einsatz der Pkw-Anhänger-Kombination zur Fahrt zu und von Märkten innerhalb der 100 km-Grenze
Die zHm beträgt 6.275 kg, liegt also noch unter der Grenze von 7,5 Tonnen. Die Fahrten sind ausgenommen und Unterliegen den unter b) beschriebenen Rechtsfolgen. Gleichzeitig steigt die Wahrscheinlichkeit einer Kontrolle markant an.
f) Einsatz der Pkw-Anhänger-Kombination zur Fahrt zu und von Märkten außerhalb der 100 km-Grenze
Diese Fahrten sind nicht ausgenommen und somit aufzeichnungs- und nachweispflichtig. Nun muss der Unternehmer zunächst einen Fahrtenschreiber in den Pkw einbauen bzw. nachrüsten lassen. Ohne Fahrtenschreiber dürfen die Fahrten nicht durchgeführt werden - handschriftliche Aufzeichnungen sind nur möglich, sofern die zHm des Fahrzeugs (mit oder ohne Anhänger) maximal 3.500 kg beträgt. Der Unternehmer unterliegt den gleichen Vorschriften wie der Fahrer im vorigen Fall bei Anhängerfahrten. Er muss also lückenlose Nachweise für den aktuellen und die vorausgegangenen 28 Kalendertage mitführen und aushändigen können.
Probleme in der Praxis: Unter der Woche dient das Fahrzeug nur dazu, die Distanz zwischen Wohnung und Unternehmen zu überbrücken. Während der Wochenenden in den Sommermonaten wird das Fahrzeug wie beschrieben deutschlandweit für die Anhänger- und Güterbeförderung eingesetzt. Nun beginnt eine grandiose Bescheinigungsmaschinerie, da die Zeiträume von Montag bis Freitag einer jeden Woche mit „Bescheinigungen für berücksichtigungsfreie Tage" oder anderweitiger Nachweise ausgefüllt werden müssen, an den Samstagen und Sonntagen** gibt es Aufzeichnungen auf der Fahrerkarte***.
Ungeklärt ist in diesem Fall, wie bei einer möglichen Betriebskontrolle verfahren würde. Der Unternehmer wurde im Mai und im Juni jeweils bei aufzeichnungspflichtigen Fahrten kontrolliert und es wurden nicht unerhebliche Verstöße festgestellt. Daraufhin meldet sich die zuständige Gewerbeaufsicht für eine Betriebskontrolle an und fordert sämtliche Unterlagen für den Zeitraum von sechs oder gar zwölf Monaten in der Vergangenheit an. Für den „Winter-Zeitraum" gibt es keinerlei Unterlagen, da das Fahrzeug während dieser Zeit nicht in einem fahrpersonalrechtlich-relevanten Einsatz ist. Ob sich die Beamten mit dem Hinweis auf nicht durchgeführte Beförderungen abspeisen lassen, sei an dieser Stelle dahingestellt.
Fazit: Nur wenige Unternehmen führen ausschließlich ausgenommene Fahrten durch. Für die Mehrheit der Unternehmen führen Ausnahmen zu einer Steigerung der Komplexität, da in aller Regel auch aufzeichnungspflichtige Fahrten durchgeführt werden. Unter abweichenden Einzelfallkonstellationen muss in sehr vielen Unternehmen irgendwann mal ein 7,5-Tonner oder ein Anhänger angemietet werden oder der Kundenkreis erweitert sich entgegen der grundlegenden Planung doch deutschlandweit oder ins europäische Ausland. Die Möglichkeiten, aus einer Ausnahme herauszufallen, sind vielfältig. Und die Bürokratismen und Kosten, die dann anstehen, sind weit entfernt von Gut und Böse.
Den Unternehmen, die sich grob im Fall 2 wiederfinden sei geraten, alles aufzuzeichnen und entstehende Lücken umgehend mit manuellen Nachträgen oder, wenn größere Lücken bestehen, mit Bescheinigungen für berücksichtungsfreie Tage zu füllen. Auch im dritten Fall kann nur geraten werden, keine Lücken entstehen zu lassen und lieber die eine oder andere Bescheinigung zusätzlich auszustellen (soweit man das Risiko eingehen will, sich auf eine Ausnahme zu berufen, die es im Gesetz seit 2. März 2015 nicht mehr gibt).
Außerdem ist anzumerken, dass die jeweiligen Einschränkungen der Ausnahmen in aller Regel willkürlich erscheinen - eine sinnvolle Begründung kann grundsätzlich nicht erfolgen. Vor allem führen die Einschränkungen zur Verwirrung unter den Betroffenen. Ob allein aus dem Überfahren einer virtuellen 100 km-Linie oder dem Mitführen eines Anhängers eine zusätzliche Gefährung des Straßenverkehrs resultiert, ist äußerst fraglich. Unstrittig hingegen ist, das die Bürokratismen, die mit derartigen Aktionen verbunden sind, keinerlei Verhältnismäßigkeit mehr aufweisen.
Allen Gefrusteten sei ein Blick in den Bußgeldkatalog empfohlen. Dieser motiviert bei der Frage, ob man sich das alles antut, leider ungemein.
Wichtig:
  • um von einer Ausnahme Gebrauch machen zu können, müssen alle im jeweiligen Paragraphen/Artikel/Absatz genannten Umstände während der gesamten Fahrt erfüllt sein! Oftmals muss zusätzlich Kommentarliteratur hinzugezogen werden, um beurteilen zu können, ob die Fahrten des Unternehmens unter einen speziellen Ausnahmetatbestand fallen.
  • bei den Ausnahmen, die beinhalten, dass das Lenken nicht die Haupttätigkeit des Fahrers ausmachen darf, ist zu beachten, dass der Zeitanteil für Lenktätigkeiten in der Gesamtbetrachtung deutlich hinter dem Anteil allgemeiner Arbeitstätigkeiten zurückfallen muss. Eine klare Grenze gibt es hierfür nicht, der Bezugszeitraum sollte mindestens eine Arbeitswoche umfassen. Außerdem gibt es sehr viele Personen, bei denen im Arbeitsvertrag festgehalten wird, dass das Lenken von Fahrzeugen zu ihren wesentlichen Aufgaben gehört. Hier könnte man die Auffassung vertreten, dass diese Personen niemals unter eine Ausnahme mit der oben genannten Einschränkung fallen können. Besonders kritisch ist in auch der Einsatz von geringfügig Beschäftigten („auf 450-Euro-Basis") oder Teilzeitbeschäftigten, da diese oft einen sehr hohen Zeitanteil hinterm Steuer verbringen. Entscheidend ist der Einzelfall und dessen Betrachtung im Gesamten. Ein einzelner Arbeitstag kann nicht zur Beurteilung der Haupttätigkeit dienen.
  • Nach Möglichkeit sollte versucht werden, nur Fahrzeuge im Einsatz zu haben, deren zHm maximal 2.800 kg beträgt. Für diese gelten keinerlei fahrpersonalrechtliche Vorschriften.
Kontrollgeräte und Ausnahmefahrten:
  • digitaler Fahrtenschreiber: die Fahrerkarte wird nicht gesteckt und der Fahrtenschreiber über das Bedien-Menü auf „out" oder „out of scope" (je nach Hersteller) eingestellt. Die Betriebspflicht* ist einzuhalten.
  • analoger Fahrtenschreiber: eine Tachoscheibe muss nicht eingelegt werden. Es empfiehlt sich, eine „Blind-" oder "Schutz-" Scheibe einzulegen um den Schreibstift des Kontrollgerätes vor Beschädigung zu schützen. Die Betriebspflicht* ist einzuhalten.
*Zur Betriebspflicht eines Fahrtenschreibers (Betriebspflicht hat nichts mit Aufzeichnungspflicht zu tun!):
Ist ein Fahrzeug mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet, weil es dafür eine rechtliche Verpflichtung gibt, muss der Fahrtenschreiber betrieben werden - sprich, er muss alle zwei Jahre technisch geprüft werden (gemäß § 57b der StVZO). Auch Defekte des Fahrtenschreibers sind umgehend zu beheben. Ist ein Fahrzeug rein freiwillig, also ohne rechtliche Verpflichtung mit einem Fahrtenschreiber ausgestattet, muss die Prüfung bei einer engen Auslegung des Wortlauts des § 57b StVZO nicht durchgeführt werden. Dies würde aber bedeuten, dass mit dem Fahrzeug niemals aufzeichnungspflichtige Fahrten durchgeführt werden. In diesen Fällen stellt sich die Frage, ob ein Ausbau des Fahrtenschreibers nicht eine sinnvolle Option darstellt. Außerdem sind, sofern aufzeichnungspflichtige Fahrten anfallen, bei digitalen Fahrtenschreibern die Auslesefristen für die Fahrerkarten und die Daten des Massenspeichers im Fahrtenschreiber zu beachten. Das Unternehmen benötigt eine Unternehmenskarte sowie Soft- und Hardware zum Auslesen und Archivieren der Daten. Fraglich ist bezüglich der Ausleserei, wie es sich in den Fällen verhält, in denen nur ein- oder zweimal im Jahr aufzeichnungspflichtige Fahrten durchgeführt werden. Da das Vorliegen einer Ausnahme von allen Pflichten befreit, sind auch die Auslesepflichten bei Ausnahmefahrten grundsätzlich hinfällig. Da der Kontrollbeamte (der im Moment die vermeintlich einzige aufzeichnungspflichtige Fahrt des Jahres kontrolliert) aber aus den Daten ersehen kann, wann zuletzt ausgelesen wurde, ist dieses „Vergehen” recht simpel festzustellen. Bei Fahrzeugen, die gemäß § 57a der StVZOa mit einem Kontrollgerät ausgerüstet sind, ist das Auslesen des Kontrollgerätes spätestens alle 90 Tage in jedem Fall verpflichtend.
a die Regelungen des § 57a der StVZO gelten nur noch für Fahrzeuge, die vor dem 1. Januar 2013 erstmalig zugelassen wurden. Für alle neueren Fahrzeuge haben sich diese unsinnigen Sondervorschriften erledigt. Außerdem ist zu beachten, dass der Bund-Länder-Fachausschuss „Technisches Kraftfahrwesen" in den Jahren 2012 und 2013 Beschlüsse gefasst hat, denen zufolge bei Kraftfahrzeugen, die vor dem 1. Januar 2013 erstmals in Verkehr gekommen sind, der Fahrtenschreiber ausgebaut oder in einer zugelassenen Werkstatt funktionsunfähig gemacht werden darf.
**Die hier dargestellte Fahrzeug-Anhänger-Kombination unterliegt grundsätzlich dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot (zHm des Zugfahrzeuges über 2.800 kg).
*** Wenn der Unternehmer zwischen Montag und Freitag der Produktion seiner Waren nachgeht und am Wochenende diese dann auf Märkten feilbietet, stellt sich die Frage, ob er die Fahrten zu und von den Märkten überhaupt legal durchführen kann - Stichwort: Wochenruhezeit spätestens nach sechs 24-Stunden-Zeiträumen (im Sinne von 144 Zeitstunden) nach Wiederaufnahme der Arbeits- bzw. vielmehr Lenktätigkeit nach Ende der vorausgehenden Wocheneruhezeit. Wenn bspw. am Dienstag und am Mittwoch „arbeitsfrei" wäre, hätte sich die Frage erübrigt. Unter arbeitszeitrechtlichen Gesichtspunkten könnte man aber auch die Auffassung vertreten, dass ein Unternehmer niemals arbeitet (vgl. etwa die Definition der Arbeitszeit im Artikel 3 der Richtlinie 2002/15/EG). Folgt man dieser Auffassung, hat sich die Fragestellung aufgelöst. Das hätte auch eine interessante Wirkung auf die Nachträge - zwischen den Fahrteinsätzen hätte der Unternehmer dann stets ausschließlich Ruhezeit?!
Stand: August 2020

Offizielle Informationen zu Sozialvorschriften und Fahrtenschreiberkarten

Obwohl das Fahrpersonalrecht ausschließlich auf EU- und Bundesgesetzgebung basiert, sind in Deutschland in erster Linie die Länder für die Auslegung der Vorschriften zuständig. Soweit keine besonderen Vorkommnisse es notwendig machen, kommt ein Gremium aus Vertretern der Länder, des Bundes und weiterer Bundesbehörden wie dem Kraftfahrtbundesamt oder dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) (sogenannte Bund-Länder-Referenten-Besprechung BLRB) einmal jährlich zusammen und thematisiert und bespricht ungeklärte Sachverhalte aus der Praxis bzw. rechtliche Entwicklungen. Die Beschlüsse haben teilweise auch eine Wirkung auf die Kontrollpraxis der Länder und des BALM und sollen zu einer Harmonisierung beitragen.
Einige der beschlossenen Auslegungen werden den Betroffenen in Form von zwei „Auslegungsleitfäden“ zur Kenntnis gegeben:
Leider enthalten die Leitfäden nur einen gewissen Teil der bestehenden Informationen zur Auslegung des Fahrpersonalrechts. Zusätzliche Hinweise, die sich bspw. aus den Ergebnisprotokollen der BLRB-Sitzungen ergeben und die für eine korrekte Umsetzung der Vorschriften in der Praxis besondere Bedeutung haben, werden den Unternehmen und Fahrern nicht zugänglich gemacht.
Stand: Januar 2023

Selbstständige Kraftfahrer – Scheinselbstständigkeit

Bitte beachten Sie grundsätzlich die Informationen der Deutschen Rentenversicherung, die sich insbesondere in Rundschreiben mit diversen Anlagen zum Thema Statusfeststellung von Erwerbstätigen detailliert - auch zu Einzelfallkonstellationen beziehungsweise spezifischen Berufgruppen - äußert.
Allgemeiner gehaltene Informationen zum Thema Scheinselbstständigkeit finden Sie im Artikel „Scheinselbstständigkeit“ aus dem Bereich Recht und Steuern der IHK Region Stuttgart.

Aufgrund erheblicher Risiken für den Auftraggeber rät die IHK vom Einsatz „selbstständiger Kraftfahrer“, deren primäre Leistung in der Veräußerung ihrer Arbeitskraft als Fahrer besteht und die zudem kein eigenes Fahrzeug für die Leistungserbringung nutzen und auch keine güter- oder personenverkehrsrechtliche Genehmigung besitzen, ab. Auch wenn die Beschäftigung dieser „Selbstständigen“ in Zeiten des allgemeinen Fahrermangels vor allem zur Abdeckung von Auftragsspitzen sehr reizvoll ist, werden derart eingesetzte Kraftfahrer von den Rentenversicherungsträgern und Krankenkassen bislang in nahezu allen Fällen wie abhängig beschäftigte Arbeitnehmer behandelt.
Pauschale Aussagen können dabei aber nur eingeschränkt getroffen werden! Die Einzelfallumstände sind jeweils zu berücksichtigen, was eine fundierte Beratung (durch einen Fachanwalt) sinnvoll erscheinen lässt. Allgemein kann festgehalten werden, dass jedes Vertragsverhältnis für sich betrachtet wird. Das Argument, der „Selbstständige“ arbeite doch für X Auftraggeber und sei außerdem noch in anderen Branchen etc. tätig, entpuppt sich folglich in aller Regel als wirkungslos.
Fällt ein solches Beschäftigungsverhältnis beispielsweise bei einer Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung auf, so ergeben sich in aller Regel folgende Rechtsfolgen für den Auftraggeber:
  • Nachentrichtung der Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitgeber- sowie Arbeitnehmeranteil)
  • Strafverfahren wegen des Veruntreuens oder Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Nachentrichtung der Lohnsteuer
  • Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung, gegebenenfalls auch in Bezug auf die Umsatzsteuer
  • Sowohl in Sachen Sozialversicherungsbeiträge als auch Steuer kommen Säumniszuschläge und Zinsen hinzu
  • Die „Selbstständigen“ werden zu Arbeitnehmern mit allen Rechten und Pflichten, gegebenenfalls wird die bisherige Brutto-„Entlohnung“ zum neuen Nettolohn des Mitarbeiters
Der Auftragnehmer beziehungsweise der Arbeitnehmer kann für diese Nachzahlungen nur in sehr geringem Umfang zur Verantwortung gezogen werden. Sofern eine Zusammenarbeit nach Aufdeckung der Scheinselbstständigkeit überhaupt noch besteht, kann bei den nächsten drei Gehaltszahlung nur soviel einbehalten werden, wie die Pfändungsfreigrenzen zulassen.
Darüber hinaus unterliegen auch selbstständige Kraftfahrer seit dem 1. November 2012 der Arbeitszeitrichtlinie 2002/15/EG. Die Richtlinie, die für Fahrpersonal und selbstständige Kraftfahrer gilt, wurde in Deutschland über den Paragraph 21 a im Arbeitszeitgesetz (sozialversicherungspflichtig beschäftigte Fahrer und scheinselbstständige Fahrer) und dem Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbstständigen Kraftfahrern umgesetzt. Weitere Informationen über die dadurch geltenden Arbeitszeitbestimmungen können Sie der Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB)“ entnehmen.
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat darauf hingewiesen, dass ihre Prüfer angewiesen sind, neben der Lohnbuchhaltung auch die Finanzbuchhaltung der Unternehmen zu prüfen, so dass Fälle scheinselbstständiger Kraftfahrer häufiger auffallen dürften. Darüber hinaus können sich strafrechtliche Konsequenzen ergeben, wenn ein Betrug gegenüber und zu Lasten der Sozialversicherungsträger festgestellt wird.
Auftraggeber und Auftragnehmer können sich vor Beginn oder unmittelbar nach Aufnahme der Tätigkeit Gewissheit verschaffen, indem sie gemäß Paragraf 7 a des Sozialgesetzbuches (SGB) IV einen verbindlichen Statusfeststellungsantrag bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen. Die Entscheidung der Deutschen Rentenversicherung Bund, ob es sich um eine selbstständige Tätigkeit handelt, ist verbindlich (solange sich an den wesentlichen Rahmenbedingungen im Vertragsverhältnis keine Änderungen ergeben). Trotz der theoretischen Möglichkeit, dass es Fälle gibt, in denen auch ein „selbstständiger Kraftfahrer" ohne Fahrzeug im sozialversicherungsrechtlichen Sinne selbstständig ist, konnte die Deutsche Rentenversicherung Bund bislang keinen Fall in diesem Sinne anerkennen. Zu dieser Bewertung kommt der Sozialversicherungsträger aufgrund Paragraf 7 Abs. 1 SGB IV, wonach Anhaltspunkte für eine nichtselbstständige Tätigkeit immer dann vorliegen, wenn der Beschäftigte nach Weisungen handelt und in die Arbeitsorganisation des Weisungsgebers eingebunden ist.
Diese Rechtsauffassung ist durch zwei rechtskräftige Entscheidungen von Landessozialgerichten bestätigt worden. Die Begründung liegt darin, dass der angeblich selbstständige Kraftfahrer in diesen Fällen in die Betriebsorganisation des Verkehrsunternehmens eingebunden ist, damit eine persönliche Abhängigkeit hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung besteht und er kein eigenes betriebliches Risiko trägt.
Die Sozialversicherungsträger haben in einem „Katalog bestimmter Berufsgruppen zur Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit" folgende Kriterien festgelegt:
Güterbeförderung
  • Frachtführer/Unterfrachtführer
    „Es ist davon auszugehen, dass Frachtführer im Sinne der Paragrafen 407 ff des Handelsgesetzbuches (HGB) dann ein selbstständiges Gewerbe ausüben, wenn sie beim Transport ein eigenes Fahrzeug einsetzen und für die Durchführung ihres Gewerbes eine Erlaubnis nach Paragraf 3 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) oder die Gemeinschaftslizenz nach Artikel 4 der Verordnung (EG) Nr. 1072/2009 besitzen. Dies gilt auch dann, wenn sie als Einzelperson ohne weitere Mitarbeiter nur für ein Unternehmen tätig sind und dabei die Farben oder ein "Logo" dieses Unternehmens nutzen. Voraussetzung ist allerdings, dass ihnen weder Dauer noch Beginn und Ende der Arbeitszeit vorgeschrieben wird und sie die - nicht nur theoretische - Möglichkeit haben, Transporte auch für weitere eigene Kunden auf eigenen Rechnung durchzuführen. Ob sie diese Möglichkeit tatsächlich nutzen, ist nicht entscheidend. Um ein eigenes Fahrzeug im Sinne der vorherigen Ausführungen handelt es sich nur dann, wenn es auf den Erwerbstätigen zugelassen ist und von ihm mit eigenen Kapitalaufwand erworben oder geleast wurde. Eine indirekte oder direkte Beteiligung an der Fahrzeug-/Leasingfinanzierung durch den Auftraggeber spricht gegen die Annahme einer selbstständigen Tätigkeit.“
Personenbeförderung
  • Omnibusfahrer
    „Omnibusfahrer, die keine eigenen Busse besitzen, jedoch für Busunternehmen Linienfahrten, Reiserouten, Schulfahrten etc. ausführen, sind auf Grund der damit verbundenen Eingliederung in die Betriebsorganisation des Busunternehmens und der persönlichen Abhängigkeit hinsichtlich Zeit, Dauer, Ort und Art der Arbeitsausführung als Arbeitnehmer zu beurteilen.“
  • Taxifahrer (analog: Mietwagenfahrer)
    „Taxifahrer, die kein eigenes Fahrzeug verwenden, gehören auf Grund der damit verbundenen persönlichen Abhängigkeit zu den abhängig Beschäftigten. Taxifahrer mit eigenem Fahrzeug sind als Selbständige anzusehen, wenn Sie über eine Konzession verfügen. Eine Arbeitgebereigenschaft der "Taxizentrale" gegenüber diesen Personen scheidet aus.“
Dies macht deutlich, dass es allein auch nicht ausschlaggebend ist, wie viele verschiedene Auftraggeber ein angeblich „selbstständiger Kraftfahrer“ hat.
Wichtig ist, dass sich an dieser sozialversicherungsrechtlichen Bewertung auch dann nichts ändert, wenn das Finanzamt oder sogar die Finanzgerichte den „selbstständigen Kraftfahrer" als Selbstständigen anerkannt haben. Keine Rolle spielt auch eine ordnungsgemäße Gewerbeanmeldung.
Neben dem Einsatz von selbstständigen Fahrern mit eigenem Fahrzeug (und bitte entsprechender Genehmigung) ist auch der Einsatz von Leiharbeitnehmern vor dem Hintergrund der Scheinselbstständigkeit bedenkenlos möglich, da diese beim verleihenden Unternehmen angestellt und somit auch bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet sind. Ansonsten stehen den Beteiligten für eine rechtskonforme Ausgestaltung alle sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigungsverhältnisse angefangen beim Minijob (450-Euro-Job) bis hin zur Vollzeitanstellung zur Verfügung.
Auch interessant ist das Urteil des Landessozialgerichtes Baden-Württemberg vom 21. November 2008 (L 4 KR 4098/06) und vom 27. Juli 2016 (L 5 R 1899/14). Daneben hat das Bayerische Landessozialgericht mit der Entscheidung vom 9. Mai 2012 (Aktenzeichen L 5 R 23/12) die hier dargestellten Sachverhalte bestätigt.
Im umgekehrten Fall (Vorhandensein einer GüKG-Genehmigung oder Gemeinschaftslizenz; eigene Fahrzeuge; eigene Disposition etc.) hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg mit Urteil vom 23.02.2016 unter dem Aktenzeichen L 11 R 2091/13 entschieden, dass eine selbstständige Betätigung vorliegt.
Auch interessant ist ein Urteil des Landessozialgericht Bayern vom 23.11.2015 unter dem Aktenzeichen L 7 R 387/14, das unter dem Titel Selbstständige Tätigkeit eines landwirtschaftlichen Fahrers" den Leitsatz festhält, dass auch Fahrer ohne eigenes Kraftfahrzeug selbstständig tätig sein können.
Per Pressemeldung vom 16. August 2017 wurde folgende Rechtsprechung des Sozialgerichts Stuttgart bekanntgegeben:
LKW-Fahrer, die bei ihrer Tätigkeit keinen eigenen LKW, sondern einen LKW des Auftraggebers nutzen, sind in der Regel abhängig beschäftigt (Urteil vom 25.04.2017, S 2 R 1023/13).
Die Beteiligten stritten über die Rechtmäßigkeit einer Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen. Die Beklagte stellte fest, dass der Kläger im Rahmen seiner Tätigkeit als LKW-Fahrer für ein Transportunternehmen abhängig und damit sozialversicherungspflichtig beschäftigt war. Hiergegen wendete sich der Kläger.
Das Gericht hat die Klage abgewiesen, da der Kläger abhängig beschäftigt gewesen sei. Maßgebliches Kriterium sei im vorliegenden Fall, dass der Kläger keinen eigenen LKW genutzt habe. Der Kläger habe daher keine eigenen Betriebsmittel genutzt und damit kein maßgebliches Unternehmerrisiko getragen. Er habe mithin nicht, wie dies bei einem Unternehmer der Fall sei, neben seiner Arbeitskraft einen nennenswerten Einsatz an Sachmitteln, sondern nur seine Arbeitskraft angeboten, wie dies jeder abhängig Beschäftigte tue.
Stand: September 2020

Prüfung Personenverkehr gemäß Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)

Wichtige Informationen zur Anmeldung zur Prüfung für Omnibus-Fahrer nach BKrFQG:
Mit unserem Onlineformular können Sie sich zur Prüfung für die beschleunigte Grundqualifikation anmelden. Wenn Sie die Regelprüfung zur Grundqualifikation (große Prüfung) ohne vorherige Schulung wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gerne und senden Ihnen dann auch das Anmeldeformular für diese Prüfung zu.

Für die Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation" ist vor der Prüfungsteilnahme der Besuch einer entsprechenden Schulung verpflichtend (Zeitumfang für Umsteiger 35 Stunden, für Quereinsteiger 96 Stunden, im Regelfall 140 Stunden). Die Schulung muss zur Zulassung zur Prüfung nachgewiesen werden, was durch den Schulungsanbieter über einen Eintrag im Register des Kraftfahrtbundesamtes erfolgt. Bei der Prüfung „Grundqualifikation" ist eine Schulung gesetzlich nicht vorgeschrieben.

Basisinformationen zum Berufskraftfahrerqualifikationsrecht, beispielsweise zum Unterschied zwischen der Prüfung „Grundqualifikation" und der Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation" oder zu den Ausnahmen.

1. Mindestalter

Die Prüfung „Grundqualifikation” und die Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation” ermöglichen das gewerbliche Führen von Omnibussen ab folgendem Lebensalter:
Fahrerlaubnisklasse Mindestalter bei Grundqualifikation Mindestalter bei beschleunigter Grundqualifikation
D/DE 21 Jahre 21 Jahre
(Linienverkehr bis 50 km)
23 Jahre
D1/D1E (bis 16 Sitzplätze) -- 21 Jahre

2. Grundqualifikation, Umsteiger und Quereinsteiger

2.1 Grundqualifikation (Regelprüfung)
Die Regelprüfung „Grundqualifikation” beziehungsweise „beschleunigte Grundqualifikation” müssen alle Fahrerinnen und Fahrer ablegen, die qualifizierungspflichtige Beförderungen durchführen und die weder einen Nachweis über eine Fachkundeprüfung Straßenpersonenverkehr („Verkehrsleiter-Prüfung”) noch eine Prüfung (beschleunigte) Grundqualifikation im Bereich Güterkraftverkehr erfolgreich abgelegt haben.
2.2 Umsteiger
Die Prüfung „Grundqualifikation Umsteiger” beziehungsweise „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger” können die Fahrerinnen und Fahrer ablegen, die bereits eine Prüfung (beschleunigte) Grundqualifikation im Bereich Güterkraftverkehr erfolgreich abgelegt haben. Außerdem können alle Personen, die eine der C-Fahrerlaubnisklassen vor dem 10. September 2009 erworben haben und aufgrund der Besitzstandsschutzregelung im Bereich der C-Fahrerlaubnisklassen als grundqualifiziert gelten, die Umsteigerregelung nutzen (Details unter 5.1.2).
2.3 Quereinsteiger
Die Prüfung „Grundqualifikation Quereinsteiger” beziehungsweise „beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger” können Fahrerinnen und Fahrer ablegen, die einen gültigen Nachweis über eine Fachkundeprüfung Straßenpersonenverkehr ("Verkehrsleiter-Prüfung") besitzen. Die Fachkundeprüfung für den Taxen- und Mietwagenverkehr kann nicht angerechnet werden.

3. Prüfungsumfang

Prüfungsteile Grundqualifikation Beschleunigte
Grundqualifikation
Regelprüfung
theoretische Prüfung 240 Minuten 90 Minuten
praktische Prüfung
  • Fahrprüfung (120 Minuten)
  • praktische Prüfung (30 Minuten)
  • Bewältigung kritischer Situationen (maximal 60 Minuten)
Insgesamt: 210 Minuten
Quereinsteiger
theoretische Prüfung 170 Minuten 60 Minuten
praktische Prüfung
  • Fahrprüfung (120 Minuten)
  • praktische Prüfung (30 Minuten)
  • Bewältigung kritischer Situationen (maximal 60 Minuten)
Insgesamt: 210 Minuten
Umsteiger
theoretische Prüfung 110 Minuten 45 Minuten
praktische Prüfung
  • Fahrprüfung (60 Minuten)
  • praktische Prüfung (30 Minuten)
  • Bewältigung kritischer Situationen (maximal 30 Minuten)
Insgesamt: 120 Minuten

4. Informationen zur Prüfung

Als Fragearten verwenden wir sowohl Single-Choice-Fragen (Einfachwahlaufgabe) mit einer richtigen Antwort als auch Fragen mit maximal zwei richtigen Antwortmöglichkeiten (Multiple-Choice bzw. Mehrfachwahlaufgabe).
Bei diesen Fragen mit vorgegebenen Antwortmöglichkeiten zum Ankreuzen sind:
  • bei 4 Antwortmöglichkeiten 1 Antwort richtig,
  • bei 5 Antwortmöglichkeiten 2 Antworten richtig.
Für die Bewertung gilt:
  • Anhand der angegebenen Punkte kann der Teilnehmer die Anzahl der maximal richtigen Antworten erkennen.
  • Für jede richtige Antwort erhält der Teilnehmer einen Punkt.
  • Die Aufgabe ist mit null Punkten zu bewerten, wenn mehr Antworten angekreuzt werden, als korrekte Antwortmöglichkeiten vorhanden sind.
  • Wird in einer Aufgabe mit zwei richtigen Antwortmöglichkeiten nur ein Kreuz gesetzt, wird eine korrekte Antwort mit einem Punkt bewertet.
Für eine optimale Prüfungsvorbereitung und -durchführung stellen wir Ihnen hier diverse Informationsquellen zur Verfügung, die Sie unter diesem Link auf der Seite der DIHK Bildungs-gGmbH finden.
Den Fragenkatalog finden Sie hier zum Download.
5. Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung je nach Prüfungsart:
5.1 Beschleunigte Grundqualifikation
5.1.1 Regelprüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation” ist die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung (140 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon zehn Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse).
5.1.2 Umsteiger
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation Umsteiger” ist die Teilnahme an einer Schulung „beschleunigte Grundqualifikation Omnibus - Umsteiger” (35 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon 2,5 Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse).
Darüber hinaus ist
  • der Nachweis einer bestandenen Prüfung „Grundqualifikation“/„beschleunigte Grundqualifikation“ gemäß BKrFQG für den Güterkraftverkehr (Prüfung (beschleunigte) Grundqualifikation Güterkraftverkehr) oder
  • ein Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 oder
  • ein Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE , der vor dem 10. September 2009 erworben wurde oder
  • ein Fahrerqualifizierungsnachweis gemäß Anhang II der Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 (ABl Nr. L226/4 vom 10.9.2003), für eine der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE (vor dem 10. September 2009 erworben) oder
  • eine Fahrerbescheinigung nach Anlage 3 BKrFQV oder
  • eine Fahrerbescheinigung nach Paragraf 5 Absatz 3 BKrFQV
vorzulegen.
5.1.3 Quereinsteiger
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung „beschleunigte Grundqualifikation Quereinsteiger” ist die Teilnahme an einer entsprechenden Schulung „beschleunigte Grundqualifikation Omnibus - Quereinsteiger” (96 Stunden Unterrichtsdauer zu je 60 Minuten, davon zehn Stunden Führen eines Kraftfahrzeugs der betreffenden Klasse) sowie eines Fachkundenachweises für den Straßenpersonenverkehr gemäß dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. Dies sind beispielsweise die von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweise Straßenpersonenverkehr.
5.2 Grundqualifikation
5.2.1 Regelprüfung
Keine speziellen Voraussetzungen. Bitte beachten Sie aber die Ausführungen unter „HINWEIS für alle Grundqualifikationsprüfungen" weiter unten.
5.2.2 Umsteiger
Voraussetzung ist das Vorlegen
  • des Nachweis einer bestandenen Prüfung „Grundqualifikation“/„beschleunigte Grundqualifikation“ gemäß BKrFQG für den Güterkraftverkehr (Prüfung (beschleunigte) Grundqualifikation Güterkraftverkehr) oder
  • eines Führerscheins mit einer Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 oder
  • eines Führerscheins mit einer Fahrerlaubnisklasse C1, C1E, C oder CE, der vor dem 10. September 2009 erworben wurde oder
  • eines Fahrerqualifizierungsnachweises gemäß Anhang II der Richtlinie 2003/59/EG vom 15. Juli 2003 (ABl Nr. L226/4 vom 10.9.2003), für eine der Fahrerlaubnisklassen C1, C1E, C oder CE (vor dem 10. September 2009 erworben) oder
  • einer Fahrerbescheinigung nach Anlage 3 BKrFQV oder
  • einer Fahrerbescheinigung nach Paragraf 5 Absatz 3 BKrFQV.
Bitte beachten Sie ergänzend die Ausführungen unter „HINWEIS für alle Grundqualifikationsprüfungen" weiter unten.
5.2.3 Quereinsteiger
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist die Vorlage eines Fachkundenachweises für den Straßenpersonenverkehr gemäß dem Muster des Anhangs III der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009. Dies sind beispielsweise die von einer IHK ausgestellten Fachkundenachweise Straßenpersonenverkehr.
HINWEIS für alle Grundqualifikationsprüfungen:
  1. Wenn Sie sich für die Prüfung Grundqualifikation (mit praktischem Prüfungsteil) entscheiden, nehmen Sie möglichst vor der Anmeldung Kontakt mit uns auf. Das erleichtert die Prüfungsorganisation und kann zu einer Beschleunigung des Gesamtprozesses beitragen.
  2. Die praktische Prüfung Grundqualifikation wird grundsätzlich auf einem vom Prüfungsteilneh­mer/der Prüfungsteilnehmerin gestellten Prüfungsfahrzeug (mit Fahrschulausstattung) und in Anwesenheit eines Fahrlehrers abgelegt. Zur Vorbereitung der Prüfung benötigen wir die technischen Angaben des Prüfungsfahrzeugs. Bitte tragen Sie die auf Seite 3 des Anmeldeformulars enthaltenen Angaben entsprechend ein. Erst wenn uns diese Unterlagen vorliegen, können wir Sie für die praktische Prüfung einplanen!

6. Übersicht über die Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der IHK Region Stuttgart. Aktuell gelten folgende Gebührensätze:
6.1 Grundqualifikation Gebühr in Euro
Grundqualifikation (theoretische und praktische Prüfung)
Gesamtprüfung 1.615
Gesamtprüfung Quereinsteiger 1.605
Gesamtprüfung Umsteiger 1.320
Wiederholungs-/Teilprüfung Grundqualifikation
Theoretische Prüfung 215
Theoretische Prüfung Quereinsteiger 205
Theoretische Prüfung Umsteiger 170
Praktische Prüfung 1.400
Praktische Prüfung Quereinsteiger 1.400
Praktische Prüfung Umsteiger 1.150
6.2 Beschleunigte Grundqualifikation
Theoretische Prüfung 130
Theoretische Prüfung Quereinsteiger 120
Theoretische Prüfung Umsteiger 120
Über die Prüfungsgebühr erhält der Prüfungsteilnehmer oder das von ihm benannte Unternehmen nach der Prüfung einen Gebührenbescheid. Die Gebühren werden sofort fällig und sind unabhängig von Leistungen Dritter (zum Beispiel Agentur für Arbeit) zu entrichten.
6.3 Rücktritt von einer Prüfung
Wenn Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können, bitten wir um eine möglichst frühzeitige Absage in schriftlicher Form. Dies ist auch in Ihrem Interesse, da evtl. eine Reduzierung der Gebühr möglich ist – dies ist jedoch bis maximal 14 Tage vor dem Prüfungstermin oder bei unverzüglich nachgewiesener Krankheit der Fall. Bei einer kurzfristigen Absage oder einem unentschuldigtem Fernbleiben fällt die volle Gebühr an. Die Regelung richtet sich nach dem aktuellen Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 106 KB).

7. Anmeldung zur Prüfung

Bitte nutzen Sie zur Anmeldung für die beschleunigte Grundqualifikation unser Onlineformular. Für die Anmeldung zur Regelprüfung (mit praktischem Teil) rufen Sie uns für ein erstes Informationsgespräch bitte vorab an.
Die IHK Region Stuttgart ist zuständig für Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, die:
1. eine Prüfung der beschleunigten Grundqualifikation ablegen
  • und ihren ordentlichen Wohnsitz in der Region Stuttgart (Landeshauptstadt Stuttgart und Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg oder Rems-Murr-Kreis) haben (ihren ordentlichen Wohnsitz hat eine Person - vereinfacht gesagt - dort, wo sie während mindestens 185 Tagen im Jahr wohnt),
  • oder im Besitz einer Arbeitsgenehmigung-EU oder eines Aufenthaltstitels sind, der erkennen lässt, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist (Paragraf 4 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz) und deren tatsächlicher oder beabsichtigter Wohnsitz in der Region Stuttgart liegt.
2. eine Prüfung der Grundqualifikation ablegen
  • und ihren ordentlichen Wohnsitz in der Region Stuttgart oder in den IHK-Bezirken Heilbronn-Franken, Hochrhein-Bodensee, Karlsruhe, Rhein-Neckar oder Südlicher Oberrhein haben,
  • oder im Besitz einer Arbeitsgenehmigung-EU oder eines Aufenthaltstitels sind, der erkennen lässt, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist (Paragraf 4 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz) und deren tatsächlicher oder beabsichtigter Wohnsitz in der Region Stuttgart oder in den IHK-Bezirken Heilbronn-Franken, Hochrhein-Bodensee, Karlsruhe, Rhein-Neckar oder Südlicher Oberrhein liegt.
Welche IHK für Ihren Wohnsitz zuständig ist, können Sie über den IHK-Finder ermitteln.
Die Anmeldung ist mit Erhalt der schriftlichen Einladung, die Ihnen die IHK rund zwei Wochen vor dem Prüfungstermin zusendet, verbindlich.
Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, benachrichtigen Sie bitte die IHK. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Ausführungen unter 6.3 und 6.4.

Anzeigepflicht für Postdienstleistungen

Seit Beginn der Liberalisierung des Postmarktes in Deutschland kann die gewerbsmäßige Beförderung von Briefsendungen (einsammeln, weiterleiten oder ausliefern) mit einem Einzelgewicht bis 1000 Gramm nur von dem vorgenommen werden, der über eine Lizenz der Bundesnetzagentur verfügt.
Auch wer einzelne Sendungen mit Anschrift nur befördert, gilt nach dem Postgesetz als Postdienstleister. Wer solche Transporte durchführt, muss seine Tätigkeit bei der Bundesnetzagentur schriftlich anzeigen.
Anzeigepflichtig sind folgende Tätigkeiten bzw. Beförderungen:
  • Briefsendungen über 1.000 Gramm und briefkastenfähigen Warensendungen
  • adressierte Pakete bis 31,5 Kilogramm
  • Bücher, Kataloge, Zeitungen oder Zeitschriften (wenn diese durch Unternehmen erfolgt, die auch Briefsendungen, briefkastenfähige Warensendungen oder adressierte Pakete bis 31,5 kg befördern)
  • Kurierdienste gemäß § 5 Postgesetz
Die Anzeige gemäß § 36 Postgesetz muss bei Aufnahme, Änderung und Beendigung des Betriebs erfolgen. Postdienstleistungsunternehmen, die ihrer Anzeigepflicht nach dem Postgesetz bisher noch nicht nachgekommen sind, sollten dies unverzüglich nachholen. Die Anzeige bei der Bundesnetzagentur ist kostenlos. Wer allerdings die Anzeige vorsätzlich oder fahrlässig nicht oder nicht rechtzeitig vornimmt, kann mit einer Geldbuße belegt werden.
Die Anzeigepflicht gilt auch für Kurierdienste und Kurierfahrer, die ihre Aufträge direkt vom Absender oder von einer Zentrale erhalten, sowie für so genannte Erfüllungsgehilfen (Sub-Unternehmer).
Bitte setzen Sie sich bei Fragen und Unklarheiten direkt mit der Bundesnetzagentur in Verbindung:
Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Referat 314
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon: +49 941 4626-333
Fax: +49 228 14 - 6215
E-Mail: 314.postfach@bnetza.de
Stand: Januar 2023

Kabotage in Frankreich

Wie in der gesamten EU hat auch bei Kabotagebeförderungen in Frankreich die VO (EG) Nr. 1072/2009 die nationale Gesetzgebung seit dem 14. Mai 2010 abgelöst.
Zu den ab Februar 2022 geltenden Änderungen im Kontext Kabotage durch das Mobilitätspaket I finden Sie die Details auf unserer allgemeinen Info-Seite zum Thema Kabotage.
Kurz zusammengefasst wird in den Artikeln 8 bis 10 der Verordnung geregelt, welche Unterlagen oder Begleitpapiere mitgeführt werden müssen und wie viele Kabotagebeförderungen innerhalb welcher Zeitspanne durchgeführt werden dürfen. Im Detail unklar und somit auch der Interpretation eines jeden EU-Mitgliedsstaates überlassen bleiben dabei manche Begrifflichkeiten wie "Auslieferung der Güter" oder "Beförderung". Hinweise zur Sichtweise der französischen Behörden, Rechtsgrundlagen und ergänzende Regelungen zu Kabotagebeförderungen in Frankreich finden Sie in einem englischsprachigen Dokument auf der Website des französischen Ministère de la Transition écologique et solidaire.
Stand: August 2020

Mitführungspflichten bei gewerblichen Transporten

Die Unkenntnis über die Mitführungspflichten im gewerblichen Güterkraftverkehr bei Auftraggebern und Güterkraftverkehrsunternehmen führt regelmäßig zur Einleitung von Bußgeldverfahren und entsprechenden Geldbußen.
So regelt das Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) in Paragraf 7 Absatz 1, dass erforderliche Berechtigungen und fahrzeugbezogene Nachweise nicht in Folie eingeschweißt oder in ähnlicher Weise mit einer Schutzschicht überzogen sein dürfen. Betroffen sind Berechtigungen für den gewerblichen Güterkraftverkehr (Erlaubnisse, Gemeinschaftslizenzen, CEMT-Genehmigungen, CEMT-Umzugsgenehmigungen, Drittstaatengenehmigungen), sowie die Nachweise der Erfüllung bestimmter Technik-, Sicherheits- und Umweltanforderungen für das eingesetzte Fahrzeug. Nach Auffassung des Bundesamts für Güterverkehr (BAG) sind eingeschweißte Ausfertigungen einer Erlaubnis oder Lizenz nicht als ordnungsgemäße Berechtigungen anzusehen. Verstöße werden gemäß Paragraf 19 Absatz 1 Nr. 3 GüKG als Ordnungswidrigkeiten geahndet.
Die unter 'Weitere Informationen' bereitgestellte "Checkliste Güterkraftverkehrsdokumente und Ausrüstungsgegenstände" enthält alle wesentlichen Mitführungspflichten. Daneben sind auch die besonderen Bestimmungen bei grenzüberschreitenden Transporten und für Gefahrgut-, Abfall-, Tier- und Lebensmitteltransporte dargestellt. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf jederzeitige Aktualität und Vollständigkeit. Gewähr für die Richtigkeit können wir nicht übernehmen.
Insbesondere sei hier auch nochmals an die Pflichten zur Mitführung von Aufzeichnungen zu Lenk- und Ruhezeiten erinnert. Weitergehende Informationen dazu finden Sie in der Broschüre "Sozialvorschriften im Straßenverkehr", die ebenso unter 'Weitere Informationen' heruntergeladen werden kann.
Stand: Januar 2017

Nachrüstpflicht für Fahrtenschreiber

In Deutschland müssen laut Fahrpersonalverordnung (FPersV) Fahrer von Fahrzeugen, die der gewerblichen Güterbeförderung dienen können und deren zulässige Höchstmasse (zHm, auch zulässiges Gesamtgewicht zGG oder zulässige Gesamtmasse zGM) zwischen 2.801 und 3.500 kg beträgt, Aufzeichnungen zu den Lenk- und Ruhezeiten anfertigen. Ist kein analoger oder digitaler Fahrtenschreiber eingebaut, ist eine Dokumentation mithilfe der sogenannten Tageskontrollblätter ausreichend. Ein Vordruck dieses Kontrollblattes ist im Anhang der Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB)" auf den Seiten 95 und 96 enthalten.
Wird jedoch an derartige Fahrzeuge ein Anhänger für gewerbliche Transporte angehängt und dadurch eine zHm von 3.501 kg und mehr erreicht, muss zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten ein Fahrtenschreiber eingesetzt werden. Die Aufzeichnung über Tageskontrollblätter ist in diesen Fällen nicht mehr möglich, da für Transporte ab 3.501 kg zGG die EU-Vorschriften anzuwenden sind. Explizit ergibt sich die Pflicht zum Betrieb eines Fahrtenschreibers aus den zugrundeliegenden EU-Verordnungen (Nr. 165/2014 sowie Nr. 561/2006). Somit besteht für diese Transporte eine grundsätzliche Aus- beziehungsweise Nachrüstpflicht.
Ob die Fahrzeug-Anhänger-Kombination diese Grenze übersteigt, lässt sich durch Addition der in den Fahrzeugdokumenten angegeben zHm ermitteln. Als „angehängte Arbeitsmaschine" zugelassene Anhänger fließen mit ihrer vollen zHm in die Berechnung mit ein.

Ausnahmen von der grundsätzlichen Nachrüstpflicht

Das Vorhandensein einer Anhängerkupplung bei einem Fahrzeug zwischen 2.801 und 3.500 kg zHm hat grundsätzlich keine Nachrüst- oder Ausrüstungspflicht bezüglich des Fahrtenschreibers zur Folge. Die Praxis zeigt jedoch, dass fabrikneue Fahrzeuge, die über eine Anhängerkupplung verfügen, in aller Regel bereits vom Hersteller mit einem Fahrtenschreiber ausgerüstet werden beziehungsweise der Einbau im Verkaufsgespräch empfohlen wird.
TIPP: Soweit der gewerbliche Einsatz des Fahrzeugs mit einem Anhänger nicht vorgesehen ist und die 3.500 kg-Grenze somit nicht überschritten wird, sollte der Einbau eines Fahrtenschreibers wohl überlegt sein. Privatfahrten sind bis zu einer zHm von 7.500 kg vom Fahrpersonalrecht ausgenommen. Kommt es erst nach Bestellung des Fahrzeuges zu der Erkenntnis, dass ein Fahrtenschreiber nicht benötigt wird, sollte gegebenenfalls auf einen Ausbau des Gerätes hingewirkt werden.
Darüber hinaus besteht keine Nachrüstungs- beziehungsweise Ausrüstungspflicht, wenn die tatsächlichen Einsatzumstände des Fahrzeugs unter eine der Ausnahmen nach § 1 oder § 18 der FPersV oder Artikel 2 und 3 der VO (EG) Nr. 561/2006 fallen. Bezüglich der reinen Fallzahl dürfte in diesem Zusammenhang die sogenannte Handwerkerklausel von besonderem Interesse sein (vgl. § 1 Absatz 2 Nr. 3 FPersV sowie Artikel 3 Buchstabe aa) der VO (EG) Nr. 561/2006). Werden jedoch auch nur vereinzelt Fahrten außerhalb der Ausnahme durchgeführt, müssen Aufzeichnungen angefertigt und somit gegebenenfalls ein Fahrtenschreiber eingebaut werden. Beachten Sie diesbezüglich bitte die Ausführungen im Kapitel 1.4 der Broschüre „Sozialvorschriften im Straßenverkehr (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1893 KB)" zum Thema Ausnahmen.

Wann muss ein analoger, wann ein digitaler Fahrtenschreiber nachgerüstet werden?

Durch die Änderungen im Rahmen des sogenannten Mobilitätspaket I, die am 31. Juli 2020 veröffentlicht wurden, sind neue Nach- beziehungsweise Umrüstpflichten erlassen worden. Fahrzeuge, die mit einem analogen oder einem digitalen Fahrtenschreiber der 1. Generation ausgerüstet sind und bis zum 14. Juni 2019 erstmals zugelassen wurden, müssen spätestens ab dem 1. Januar 2025 mit der neuesten Version des intelligenten Fahrtenschreibers (2. Generation) ausgerüstet sein. Diese neue Version wird ab Sommer 2023* in Neufahrzeuge eingebaut.
Auch Fahrzeuge, die mit der Version 1 des intelligenten Fahrtenschreibers ausgerüstet sind (Erstzulassung ab 15. Juni 2019), müssen auf die Version 2 umgerüstet werden. Diese Umrüstung muss spätestens im Sommer 2025* erfolgen.
Bis diese neuen Nach- oder Umrüstpflichten greifen, ergibt sich folgende Situation: Entscheidend für die Frage, ob ein analoger oder ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut werden muss, ist das Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs entsprechend der Fahrzeugdokumente. Wurde das Fahrzeug vor dem 1. Mai 2006 zugelassen, kann ein analoges Gerät eingebaut werden. In jüngere Fahrzeuge darf nur ein digitaler Fahrtenschreiber eingebaut werden.
Für Fahrzeuge zur Güterbeförderung über 12 t zHm und zur Personenbeförderung mit mehr als acht Fahrgastplätzen und über 10 t zHm sind die Umrüstpflichten vom analogen zum digitalen Fahrtenschreiber im § 57a Absatz 3 der StVZO geregelt.
Ein durchaus interessantes Dokument für den interessierten Leser sind die „tachograph guidelines” der EU-Kommission, die die eine oder andere Frage in Sachen Nach- und Umrüstung beantworten und auch einen Überblick über die verschiedenen Generationen und Versionen digitaler Fahrtenschreiber ermöglichen.
* konkrete Datumsangaben sind gegenwärtig nicht möglich, da das konkrete Datum erst feststeht, wenn die EU-Kommission technische Vorgaben zur Version 2 des intelligenten Fahrtenschreibers veröffentlicht hat.
Stand: August 2020

Informationen zu einzelstaatlichen Regelungen

HINWEIS zur Kabotage im europäischen Ausland: Der Deutsche Speditions- und Logistikverband e. V. hat eine Informationsbroschüre zu den einzelstaatlichen Regelungen bezüglich der Kabotage herausgegeben. Um diese zu beziehen wenden Sie sich bitte an den
DSLV Deutscher Speditions- und Logistikverband e. V.
Weberstraße 77
53113 Bonn
Kontakt: Helmut Große
Telefon: (02 28) 914 40-52
Telefax: (02 28) 914 40-752
HGrosse@dslv.spediteure.de
www.spediteure.de

Ladungssicherung

Eine große Bedeutung im Straßengüterverkehr nimmt das Thema Ladungssicherung ein. Dies gilt sowohl für die technische Seite des Themas, als auch für die rechtlichen Aspekte.
Rechtliche Aspekte
Wer muss welche Aufgaben erledigen und ist wofür verantwortlich? Auf diese Frage geben wir eine Antwort mit der IHK-Broschüre: Das 1 x 1 der Ladungssicherung im Straßengüterverkehr. In der Broschüre werden die Verantwortlichkeiten der am Transport Beteiligten - Absender und Empfänger, Verlader, Spediteure und Frachtführer - ausführlich beschrieben.
Ladungssicherung auf Fahrzeugen
Der Ratgeber Ladungssicherung auf Fahrzeugen ergänzt die Broschüre. Wir wollen damit insbesondere den in Unternehmen für die Ladungssicherung verantwortlichen Personen mit Tipps und Hinweisen bei der sachgerechten Durchführung ihrer Aufgabe unterstützen.


Fahrer muss Fahrerkarte selber bezahlen

Das Arbeitsgericht Wesel hat im Oktober 2006 gegen die Klage eines Kraftfahrers auf Erstattungsanspruch entschieden (Az. 3 Ca 1018/06). Dieser verlangte von seinem Arbeitgeber, die Kosten für seine Fahrerkarte zu erstatten.
Da weder der Arbeitsvertrag noch eine Betriebsvereinbarung beziehungsweise ein Tarifvertrag eine Erstattungspflicht vorsehen, ist laut dem Arbeitsgericht für den Erstattungsanspruch des Klägers keine Anspruchsgrundlage ersichtlich. Auch ist die Fahrerkarte kein vom Arbeitgeber zu tragendes Arbeitsmaterial, sondern eine behördlich geforderte Voraussetzung für das Führen von Lastkraftwagen. Daher ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, die Nebenkosten zu tragen.
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, die Voraussetzung zum Führen von Lastkraftwagen zu erfüllen und kann die personenbezogene Fahrerkarte auch bei einem Arbeitsplatzwechsel weiter nutzen.
Dieses Urteil wurde zunächst vom Landesarbeitsgericht Düsseldorf bestätigt (Urteil vom 30. Januar 2007, 3 Sa1225/06), allerdings wurde dabei die Revision des Verfahrens zugelassen. Nunmehr hat auch das Bundesarbeitsgericht zu der Sache entschieden und die Vorinstanzen bestätigt (Urteil vom 16. Oktober 2007, 9 AZR 170/07).
(Inhaltlich leicht veränderte) Pressemitteilung Nr. 73/07 des Bundesarbeitsgerichtes:
Aufwendungsersatz für Fahrerkarten im Güterverkehr
Aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sind seit dem 1. Mai 2006 für neu zugelassene Fahrzeuge, die zur Güterbeförderung eingesetzt werden und ein zulässiges Gesamtgewicht von 3.501 kg und mehr aufweisen sowie für Fahrzeuge, die zur Personenbeförderung eingesetzt werden und mehr als 8 Fahrgastsitzplätze aufweisen, anstelle der bisherigen analogen Kontrollgeräte digitale Tachografen vorgeschrieben. Für den Betrieb der digitalen Tachografen benötigt jeder Fahrer eine Fahrerkarte. Diese enthält einen Chip mit den persönlichen Daten des Fahrers. Ihre Nutzung ist nicht an ein bestimmtes Fahrzeug gebunden.

Der Kläger ist seit 1988 als Kraftfahrer bei dem beklagten Transportunternehmen beschäftigt. Für seine Fahrerkarte hat er eine Gebühr von 38,00 Euro sowie weitere 20,00 Euro für die erforderliche Meldebescheinigung und für ein Lichtbild aufgewendet. Er macht gegenüber der Beklagten die Erstattung geltend.

Der Neunte Senat hat ebenso wie die Vorinstanzen die Klage abgewiesen. Der Kläger hat keinen Aufwendungsersatzanspruch. Dieser folgt insbesondere nicht aus § 670 BGB. Der Arbeitnehmer hat ein eigenes Interesse an der Verwendung der Fahrerkarte. Sie wird für ihn persönlich ausgestellt und ermöglicht ihm das Führen von LKW ab 3,5 t zulässigen Gesamtgewichts. Die Nutzung der Fahrerkarte ist nicht auf das bestehende Arbeitsverhältnis beschränkt. Ihre Gültigkeitsdauer beträgt fünf Jahre.
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16. Oktober 2007 - 9 AZR 170/07 -
Vorinstanz: Landesarbeitsgericht Düsseldorf,
Urteil vom 30. Januar 2007 - 3 Sa 1225/06 -
In Baden-Württemberg sind TÜV und DEKRA für die Ausgabe der Karten zuständig.
Stand: August 2020