IHK Region Stuttgart

Verordnung über fluorierte Treibhausgase (F-Gase)

Die Verordnung über fluorierte Treibhausgase, bringt teilweise weitreichende Änderungen für die betroffenen Unternehmen mit sich. Die F-Gase-Verordnung (EU) Nr. 517/2014 ersetzt damit die Verordnung Nr. 842/2006.
Mit der Verordnung erfolgte insbesondere eine schrittweise Reduktion der Mengen an teilfluorierten Kohlenwasserstoffen (HFKW), die in der EU in Verkehr gebracht werden dürfen (sog. "Phase-Down-Szenario"). Die Verkaufsmengen sollen bis 2030 über ein Quotensystem um 79 Prozent gegenüber dem Jahresmittelwert zwischen 2009 und 2012 verringert werden. Einzelheiten zur Quotenzuteilung können der Mitteilung 2014/C 153/07 der EU-Kommission an Hersteller und Importeure von HFKW sowie mit diesen befüllten Kälte- und Klimaanlagen und -geräten sowie Wärmepumpen entnommen werden.
Die Emissionsreduktion fluorierter Treibhausgase soll darüber hinaus durch Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote für bestimmte Produkte erreicht werden. Die wichtigsten Änderungen durch die F-Gase-Verordnung werden hier nochmal kurz zusammengefasst: 
  • Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass nicht nur die beauftragte Firma, sondern auch das ausführende Personal nach ChemKlimaschutzV zertifiziert ist.
  • Umfangreiche Dokumentations- und Prüfpflichten
  • stufenweise Einführung von Verwendungs- und Inverkehrbringungsverbote
  • vorgefüllte nicht hermetische Anlagen dürfen nur an Endnutzer verkauft werden, wenn die Installation und IBN durch qualifiziertes Fachpersonal gesichert ist.
  • Es wird nicht mehr in kg Kältemittel sondern in Tonnen CO2-Äquivalent gerechnet. Das CO2-Äquivalent eines Kältemittels errechnet sich aus der Füllmenge mal dem GWP (Treibhauspotential).
  • Der „GWP“ („global warming potential“) oder „Treibhauspotential“ bezeichnet das Klimaerwärmungspotential eines Treibhausgases im Verhältnis zu Kohlendioxid (CO2).
  • Die Dichtheitsprüfungs-Intervalle ändern sich in Abhängigkeit des CO2-Äquivalents.
Auf den Seiten des Umweltbundesamts wird auch eine Liste der Treibhausgaspotentiale (GWP-Werte) für eine Vielzahl fluorierter Treibhausgase sowie für als Kältemittel eingesetzte Gemische dargestellt.
Auf der Webseite des Gewerbeaufsichtsamts Baden-Württemberg findet sich die Chemikalien-Klimaschutzverordnung   (ChemKlimaschutzV).

Quelle: DIHK abgeändert