Exportpapiere – Ausfüllvorlagen

Auf dieser Seite bieten wir Ihnen eine kleine Auswahl an Ausfüllvorlagen für bestimmte Exportdokumente. Einfach das gewünschte Dokument herunterladen, am Computer ausfüllen und auf die Original-Formulare aufdrucken. Die Formulare für den Außenhandel können Sie bei der IHK bestellen: Außenhandelsdokumente bestellen.

Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR.

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Feldern der A.TR finden Sie auf der Internetseite des Zolls.

Wann brauche ich eine A.TR?

Die Warenverkehrsbescheinigung A.TR dient im Warenverkehr zwischen der Türkei und der EU als Nachweis darüber, dass die Ware sich im Versandland im freien Verkehr befindet. Das bedeutet, sie wurde dort entweder hergestellt oder sie wurde aus einem Drittland eingeführt und ist verzollt und versteuert. In diesem Fall wird für diese Ware grundsätzlich kein Zoll erhoben.

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1

Ausführliche Informationen zu den einzelnen Feldern der EUR.1 finden Sie auf der Internetseite des Zolls.
Wichtig ist die korrekte Einreihung der Waren in den Zolltarif, das heißt, die Statistische Warennummer (HS-Code) muss bekannt sein. Nähere Informationen finden Sie im IHK-Artikel Warennummern/Zolltarifnummern.

Wann brauche ich eine EUR.1?

Die Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 dient als Präferenznachweis im Warenverkehr mit Ländern, die ein zweiseitiges Abkommen mit der EU abgeschlossen haben. Der Präferenznachweis findet sowohl beim Import als auch beim Export Anwendung. Bei Exporten in die AKP- und APS-Staaten sowie ÜLG-Gebiete (Überseeische Länder und Gebiete) werden in der Regel keine Präferenznachweise ausgestellt, da hier nur einseitige Präferenzabkommen für Importe in die EU vorliegen.
Eine aktuelle Übersicht zu den Abkommen und den verwendeten Präferenznachweisen finden Sie im IHK-Artikel Handelsabkommen.

Das Ursprungszeugnis

Das Ursprungszeugnis (UZ) ist ein von einer unabhängigen Stelle erstellter eindeutiger Nachweis des handelspolitischen Ursprungs von Waren. In Deutschland sind die Industrie- und Handelskammern (IHKs) zuständig. Im internationalen Warenverkehr ist der Nachweis des Ursprungs häufig erforderlich.
Ursprungszeugnisse werden bei der IHK elektronisch beantragt. Informationen zum Verfahren hat die IHK im Artikel Elektronisches Ursprungszeugnis (eUZ) zusammengestellt.

Das Carnet A.T.A./C.P.D.

Das Carnet A.T.A./C.P.D. ist ein internationales Zollpassierscheinheft, das die vorübergehende Ausfuhr von Waren, zum Beispiel Berufsausrüstung, Messegut und Warenmuster, erleichtert. Voraussetzung ist, dass die Waren nach der vorübergehenden Ausfuhr in unverändertem Zustand wieder in die EU eingeführt werden. Das Carnet A.T.A. dient als Zollpapier sowohl für den deutschen Zoll als auch für den Zoll im Zielland. Dadurch ist eine zügige Grenzabfertigung möglich. Weitere Zollformalitäten sind nicht erforderlich. Die Zahlung von Zöllen oder die Hinterlegung von Sicherheitsleistungen in den Einfuhrländern entfällt.
Carnets A.T.A. werden elektronisch bei der örtlich zuständigen IHK beantragt. Informationen zur Antragstellung finden Sie im IHK-Internetartikel Ausstellen eines Carnets.