Verkehrswirtschaft

Hinweise für Teilnehmer an Prüfungen für Gefahrgutbeauftragte

  • Bitte bringen Sie zum Prüfungstermin mit: Ihre Teilnahmebescheinigung an der Schulung nach GbV (bekommen Sie von Ihrem Schulungsveranstalter; Teilnahmebescheinigungen gibt es für Grund- und Ergänzungsschulungen) und/oder Ihren gültigen Schulungsnachweis jeweils im Original, einen gültigen Personalausweis oder Reisepass sowie dem Verkehrsträger entsprechende aktuell gültige Rechtsvorschriften.
  • Bringen Sie außerdem einen Kugelschreiber und einen nicht-programmierbaren Taschenrechner selbst mit.
  • Kleinere Vermerke und Querverweise in den Gesetzes- und Verordnungstexten sind möglich. Vermerke und Angaben, die im Zusammenhang mit Musterlösungen stehen, sind nicht zulässig und müssen vor dem Beginn der Prüfung durch den Prüfungsteilnehmer entfernt werden.
  • Eigene Aufzeichnungen, Referentenunterlagen und sonstige Schulungsunterlagen und Lehrmaterialien sowie mitgebrachtes eigenes Papier für Notizen sind zur Bearbeitung der Prüfung nicht zulässig.
  • Das Mitbringen von Mobiltelefonen, programmierbaren Taschenrechnern oder sonstigen elektronischen Geräten zur Prüfung ist nicht zulässig. Ein Ausschalten der Geräte während der Prüfung ist nicht ausreichend. Die Nichtbeachtung kann als Täuschungshandlung gewertet werden.
  • Die jeweils erreichbare maximale Punktzahl einer Frage steht zur Orientierung rechts oberhalb der Frage auf dem Prüfungsfragebogen.
  • Die Mindestpunktzahl für das Bestehen der Prüfung beträgt 50 Prozent der jeweils maximal erreichbaren Punktzahl der Prüfungart.
Zeit (in Minuten) erreichbare Punkte
Grundprüfung
1 Verkehrsträger (VT)
100
60
2 VT
150
90
3 VT
200
120
4 VT
250
150
Ergänzungsprüfung
1 VT
50
30
2 VT
100
60
3 VT
150
90
Verlängerungsprüfung
1 VT
50
30
2 VT
75
45
3 VT
100
60
4 VT
125
75

  • Über die Prüfungsgebühr erhalten Sie nach der Prüfung einen Gebührenbescheid in Höhe von derzeit 160,00 Euro. Die Gebühr unterliegt nicht der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sie beruht auf der Gebührenordnung beziehungsweise dem Gebührentarif der IHK Region Stuttgart in der jeweils gültigen Fassung. Die Gebühr wird mit ihrer Bekanntgabe an den Gebührenschuldner fällig und ist unabhängig von Leistungen Dritter (z. B. Agentur für Arbeit, Jobcenter) zu entrichten. Sollten Sie an der Prüfung nicht teilnehmen können, so informieren Sie uns bitte unverzüglich schriftlich.
  • Schulungsnachweise werden nach bestandener Grundprüfung für eine Geltungsdauer von fünf Jahren ausgestellt. Die Geltungsdauer des Schulungsnachweises wird um fünf Jahre ab Ablauf der Gültigkeit verlängert, wenn der Inhaber innerhalb von 12 Monaten vor Ablauf an einer Verlängerungsprüfung teilgenommen hat.